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NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG - Gemeinde Kematen in Tirol

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II.<br />

Der Bürgermeister legt Anträge, die € 5.000,-- übersteigen, dem jeweiligen Kollegialorgan zur<br />

Stellungnahme vor.<br />

III.<br />

In all den vorgenannten dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand übertragenen Angelegenheiten besteht<br />

gegenüber dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat e<strong>in</strong>e Informationspflicht. Diese wird durch Vorlage des<br />

Vorstandsprotokolls an den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat – Fraktionsführer – erfüllt.<br />

Zu den diesbezüglichen Beschlüssen besteht die Möglichkeit von Anfragen, und zwar unter<br />

dem Tagesordnungspunkt „ vertrauliche Anfragen „ h<strong>in</strong>sichtlich der Personalangelegenheiten,<br />

sowie „ Anfragen an den Bürgermeister „ h<strong>in</strong>sichtlich der anderen übertragenen Punkte.<br />

IV.<br />

Die Zuständigkeit des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes zur Vorberatung und Antragstellung <strong>in</strong> allen der<br />

Beschlussfassung durch den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat vorbehaltenen, nicht den Ausschüssen zugewiesenen<br />

Angelegenheiten wird dadurch nicht berührt.<br />

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat <strong>in</strong><br />

Kraft.<br />

GR Prof. Dr. Markl sieht im Allgeme<strong>in</strong>en, dass dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat durch diese<br />

Geschäftsordnung wichtige Entscheidungskompetenzen entzogen werden und daher<br />

kann er dieser Geschäftsordnung nicht zustimmen. GR Mag. Jordan schließt sich dieser<br />

Me<strong>in</strong>ung an.<br />

Für GV Michael führt diese Geschäftsordnung viel zu weit. Die Bürgermeisterfraktion<br />

hat ja im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat ke<strong>in</strong>e Mehrheit, im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand aber sehr wohl.<br />

Außerdem s<strong>in</strong>d 2 <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsfraktionen im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand nicht vertreten.<br />

GRprot 20 - 12.06.12.doc<br />

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