NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG - Gemeinde Kematen in Tirol
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II.<br />
Der Bürgermeister legt Anträge, die € 5.000,-- übersteigen, dem jeweiligen Kollegialorgan zur<br />
Stellungnahme vor.<br />
III.<br />
In all den vorgenannten dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand übertragenen Angelegenheiten besteht<br />
gegenüber dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat e<strong>in</strong>e Informationspflicht. Diese wird durch Vorlage des<br />
Vorstandsprotokolls an den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat – Fraktionsführer – erfüllt.<br />
Zu den diesbezüglichen Beschlüssen besteht die Möglichkeit von Anfragen, und zwar unter<br />
dem Tagesordnungspunkt „ vertrauliche Anfragen „ h<strong>in</strong>sichtlich der Personalangelegenheiten,<br />
sowie „ Anfragen an den Bürgermeister „ h<strong>in</strong>sichtlich der anderen übertragenen Punkte.<br />
IV.<br />
Die Zuständigkeit des <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstandes zur Vorberatung und Antragstellung <strong>in</strong> allen der<br />
Beschlussfassung durch den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat vorbehaltenen, nicht den Ausschüssen zugewiesenen<br />
Angelegenheiten wird dadurch nicht berührt.<br />
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat <strong>in</strong><br />
Kraft.<br />
GR Prof. Dr. Markl sieht im Allgeme<strong>in</strong>en, dass dem <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat durch diese<br />
Geschäftsordnung wichtige Entscheidungskompetenzen entzogen werden und daher<br />
kann er dieser Geschäftsordnung nicht zustimmen. GR Mag. Jordan schließt sich dieser<br />
Me<strong>in</strong>ung an.<br />
Für GV Michael führt diese Geschäftsordnung viel zu weit. Die Bürgermeisterfraktion<br />
hat ja im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>rat ke<strong>in</strong>e Mehrheit, im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand aber sehr wohl.<br />
Außerdem s<strong>in</strong>d 2 <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>ratsfraktionen im <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>vorstand nicht vertreten.<br />
GRprot 20 - 12.06.12.doc<br />
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