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Behandlungsvertrag und Wahlleistungsvereinbarung zwischen und ...

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<strong>Behandlungsvertrag</strong> <strong>und</strong> <strong>Wahlleistungsvereinbarung</strong> <strong>zwischen</strong><br />

┌ ┐<br />

Familienname<br />

Vornamen<br />

Aufnahmenummer<br />

└ ┘<br />

<strong>und</strong><br />

der Klinikum Leverkusen gGmbH<br />

Am Ges<strong>und</strong>heitspark 11<br />

51375 Leverkusen<br />

über eine vorstationäre, hauptstationäre <strong>und</strong>/oder nachstationäre Behandlung zu den in den Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

des Klinikums niedergelegten Bedingungen sowie über die Gewährung der nachstehenden angekreuzten<br />

gesondert berechenbaren Wahlleistungen.<br />

Zu den normalen Krankenhausleistungen wird<br />

ab sofort für mich bzw. für den genannten Patienten ein Durchwahl-Telefon vereinbart.<br />

Die Durchwahl-Telefon-Nr. ist zugleich auch die Telefonkontonummer für Vorauszahlungen <strong>und</strong> lautet:<br />

0 2 1 4 1 3<br />

Vorwahl Leverkusen Tel.-Nr. Klinikum Ihre persönliche Durchwahl-Nr.<br />

Die Eigenbeteiligung wurde von mir bereits für Tage gezahlt.<br />

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen <strong>und</strong> der Krankenhaus-Entgelttarif konnten vor bzw. bei der Aufnahme in der<br />

Patientenaufnahme, der Zentralambulanz oder auf der Station eingesehen werden. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

mit den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen, den Krankenhaus-Entgelttarif <strong>und</strong> die<br />

Unterrichtung des Patienten nach § 8 KHEntgG erkenne ich an.<br />

- Die <strong>zwischen</strong> dem Krankenhaus <strong>und</strong> dem Patienten vereinbarten gesondert berechenbaren Wahlleistungen werden<br />

im Rahmen der personellen <strong>und</strong> sächlichen Möglichkeiten des Krankenhauses erbracht, soweit dadurch die<br />

allgemeinen Krankenhausleistungen nicht beeinträchtigt werden.<br />

- In Entbindungsfällen erstreckt sich die Inanspruchnahme von Wahlleistungen durch die Mutter nicht auf ges<strong>und</strong>e<br />

Neugeborene. Für das ges<strong>und</strong>e Neugeborene bedarf es einer gesonderten <strong>Wahlleistungsvereinbarung</strong>.<br />

- Das Krankenhaus kann den Abschluss einer <strong>Wahlleistungsvereinbarung</strong> bei Patienten, welche die Kosten einer<br />

früheren Krankenhausbehandlung nicht bzw. trotz Fälligkeit verspätet gezahlt haben, ablehnen.<br />

- Das Krankenhaus kann die Erbringung von Wahlleistungen sofort vorübergehend einstellen, soweit <strong>und</strong> solange<br />

dies für die Erbringung der allgemeinen Krankenhausleistungen gegenüber anderen Patienten erforderlich wird;<br />

im übrigen kann die Vereinbarung vom Patienten an jedem Tag zum Ende des folgenden Tages gekündigt werden;<br />

aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kann die Vereinbarung von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.<br />

- Sofern Wahlleistungen vereinbart worden sind, können seitens des Krankenhauses sowohl angemessene<br />

Vorauszahlungen als auch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.<br />

- Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung „ärztliche Leistungen“ kann die Wahl nicht auf einzelne<br />

liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 22 Abs. 3 BPflV, § 17 KHEntgG). Eine<br />

Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten<br />

Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären<br />

<strong>und</strong> teilstationären sowie einer vor- <strong>und</strong> nachstationären Behandlung (§ 115 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)<br />

berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten <strong>und</strong> ärztlich<br />

geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche<br />

Leistungen berechnet.<br />

- Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden,<br />

vom Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht<br />

des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4<br />

Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder von dem ständigen ärztlichen Vertreter (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht.<br />

Vereinbarung über gesondert berechenbare Wahlleistungen<br />

zu den in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) <strong>und</strong> im Pflegekostentarif bzw. Krankenhausentgelttarif genannten<br />

Bedingungen:<br />

Die ärztlichen Leistungen aller an der Behandlung beteiligten leitenden Ärzte des Krankenhauses, soweit diese<br />

zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten<br />

Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit<br />

die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der<br />

GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung. Die Patienteninformation vor der Vereinbarung von wahlärztlichen<br />

Leistungen habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

04.2011


Patienteninformation vor der Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen<br />

Sehr geehrte/r Patient/in,<br />

Sie sind im Begriff, eine sogenannte <strong>Wahlleistungsvereinbarung</strong> über die gesonderte Berechnung ärztlicher Leistungen<br />

zu unterzeichnen. Hierfür schreibt § 22 Abs. 2 der B<strong>und</strong>espflegesatzverordnung (BPflV) vor, daß jeder Patienten<br />

vor Abschluß der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen <strong>und</strong> deren Inhalt im einzelnen zu unterrichten<br />

ist. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen:<br />

1. Die BPflV unterscheidet <strong>zwischen</strong> allgemeinen Krankenhausleistungen <strong>und</strong> Wahlleistungen.<br />

Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der<br />

Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art <strong>und</strong> Schwere der Krankheit für die medizinisch<br />

zweckmäßige <strong>und</strong> ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert<br />

sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen keine gesonderten<br />

Kosten.<br />

Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen.<br />

Diese sind gesondert zu vereinbaren <strong>und</strong> vom Patienten zu bezahlen.<br />

2. Für sogenannte wahlärztliche Leistungen bedeutet dies, daß Sie sich damit die persönliche Zuwendung <strong>und</strong><br />

besondere fachliche Qualifikation <strong>und</strong> Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses (i. d. R.<br />

Chefärzte oder Oberärzte) hinzukaufen.<br />

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluß der <strong>Wahlleistungsvereinbarung</strong> alle medizinisch<br />

erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich<br />

nach der medizinischen Notwendigkeit.<br />

3. Im einzelnen richtet sich die konkrete Abrechnung nach den Regeln der amtlichen Gebührenordnung für<br />

Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ/GOZ). Diese Gebührenwerke weisen folgende Gr<strong>und</strong>systematik<br />

auf:<br />

In einer ersten Spalte wird die abrechenbare Leistung mit einer Gebührenziffer versehen. Dieser Gebührenziffer<br />

ist in einer zweiten Spalte die verbale Beschreibung der abrechenbaren Leistungen zugeordnet. In einer dritten<br />

Spalte wird die Leistung mit einer Punktzahl bewertet. Dieser Punktzahl ist ein für die ganze GOÄ einheitlicher<br />

Punktwert zugeordnet, welcher in Cent ausgedrückt ist. Aus der Multiplikation von Punktzahl <strong>und</strong> Punktwert<br />

ergibt sich der Preis für diese Leistung, welcher in einer Spalte 4 der GOÄ ausgewiesen ist.<br />

Beispiel:<br />

Ziffer Leistungsbeschreibung Punktzahl Preis (Einfachsatz)<br />

1 Beratung - auch mittels Fernsprecher - 80 4,66 €<br />

Bei dem so festgelegten Preis handelt es sich um den sogenannten GOÄ-Einfachsatz. Dieser Einfachsatz kann<br />

sich durch Steigerungsfaktoren erhöhen. Diese berücksichtigen die Schwierigkeit <strong>und</strong> den Zeitaufwand der einzelnen<br />

Leistung oder die Schwierigkeit des Krankheitsfalles. Innerhalb des normalen Gebührenrahmens gibt es<br />

Steigerungssätze für Leistungen aus den GOÄ-Kapiteln A, E, O <strong>zwischen</strong> dem Einfachen <strong>und</strong> dem 2,5fachen<br />

des Gebührensatzes, aus dem GOÄ-Kapitel M <strong>zwischen</strong> dem Einfachen <strong>und</strong> dem 1,3fachen des Gebührensatzes<br />

sowie für alle übrigen Leistungen <strong>zwischen</strong> dem Einfachen <strong>und</strong> dem 3,5fachen des Gebührensatzes. Die<br />

Begründungsschwelle liegt für Leistungen aus den Kapiteln A, E, O bei 1,8, für Laborleistungen (Kapitel M) bei<br />

1,15 <strong>und</strong> für alle anderen Leistungen bei 2,3.<br />

Welche Gebührenpositionen bei Ihrem Krankheitsbild zur Abrechnungen gelangen <strong>und</strong> welche Steigerungssätze<br />

angewandt werden, läßt sich nicht abstrakt vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Einzelleistungen<br />

konkret erbracht werden, welchen Schwierigkeitsgrad die Leistung besitzt <strong>und</strong> welchen Zeitaufwand sie<br />

erfordert.<br />

Insgesamt kann die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung<br />

bedeuten. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten deckt.<br />

Sehr geehrte/r Patient/in,<br />

sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung,<br />

Telefon: 0214 13-2594, im Rahmen eines individuellen Gespräches gerne zur Verfügung.<br />

Gleichzeitig können Sie bei uns jederzeit Einsicht in die GOÄ/GOZ nehmen.


Für den Fall der unvorhergesehenen Verhinderung des Wahlarztes der jeweiligen Fachabteilung bin ich mit<br />

der Übernahme seiner Aufgaben durch seinen nachfolgend benannten ständigen ärztlichen Vertreter einverstanden:<br />

Die Konkretisierung dieses Vertreters erfolgt entsprechend der genannten Rangfolge je nach Anwesenheit.<br />

Klinik für Allgemeinchirurgie, Visceral-<br />

<strong>und</strong> Thoraxchirurgie<br />

Direktor Prof. Dr. Karl-Heinz Vestweber<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Franz Haaf<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Michael Horatz<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Eberhard Straub<br />

4. Vertreter: Herr Bodo Kaldowski<br />

5. Vertreter: Herr Dr. Antonio Lelli<br />

6. Vertreter: Herr Boris Vestweber<br />

Ambulanzvertreterin: Frau Dr. Angelika Alfes<br />

Klinik für Gefäßchirurgie<br />

Direktor Dr. Werner Päffgen<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Ernst Müller<br />

2. Vertreter: Herr Horst Kill<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Andreas Knapp<br />

Klinik für Orthopädie, Unfall-, Hand-<br />

<strong>und</strong> Wiederherstellungschirurgie<br />

Direktor Prof. Dr. Leonard Bastian<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Bernd Kröger<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Igor Schnells<br />

3. Vertreter: Frau Svenja König<br />

4. Vertreter: Herr Dr. Ulrich Delonge<br />

5. Vertreter: Herr Dr. Borris Stankowski<br />

Liquidationsberechtigter Oberarzt:<br />

Dr. Johannes Kuchta<br />

Klinik für Neurologie<br />

Direktor Priv.-Doz. Dr. Hans-Ludwig Lagrèze<br />

1. Vertreter: Frau Dr. Ute Buchhaas<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Thomas Baumann<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Bernd Raueiser<br />

4. Vertreter: Herr Dr. Thomas Schulten<br />

Klinik für Anästhesie <strong>und</strong><br />

operative Intensivmedizin<br />

Direktor Prof. Dr. Gerd Peter Molter<br />

Vertreter: Frau Dr. Anja Mitrenga-Theusinger<br />

Vertreter: Herr Markus Diekmann<br />

Vertreter: Herr Dr. Klaus Dittrich<br />

Vertreter: Herr Dr. Frank Eichler<br />

Vertreter: Frau Magdalene Gossing<br />

Vertreter: Herr Gerhard Gräf<br />

Vertreter: Herr Dr. Michael Stunz<br />

Vertreter: Frau Dr. Ingrid Lachmann<br />

Klinik für Urologie<br />

Direktor Priv.-Doz. Dr. Jürgen Zumbé<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Pier Luigi Degiorgis<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Klaus Grozinger<br />

3. Vertreter: Herr Konrad Lang<br />

Klinik für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

Direktor Prof. Dr. Heinz-Peter Groneck<br />

1. Vertreter: Herr Thomas Mütze<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Friedebert Laubach<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Armin Stach<br />

4. Vertreter: Herr Dr. Peter Jahn<br />

Klinik für Frauenheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Geburtshilfe<br />

Direktor Priv.-Doz. Dr. A. Kubilay Ertan<br />

1. Vertreter: Frau Dr. Monika Hanke<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Alexander di Liberto<br />

3. Vertreter: Frau Dr. Mukaddes Öksüz<br />

4 Vertreter: Frau Dr. Sylvia Dorn-Kunert<br />

5. Vertreter: Frau Dr. Silke Jacob<br />

6. Vertreter: Herr Michael Ulbricht<br />

Pränatalmedizin<br />

Liquidationsberechtigter Arzt Herr Dr. Rainer Bald<br />

Vertreter: Frau Dr. Monika Hanke<br />

Vertreter: Frau Dr. Silke Jacob<br />

Medizinische Klinik 1<br />

(Kardiologie, Internistische Intensivmedizin)<br />

Direktor Prof. Dr. Peter Schwimmbeck<br />

Vertreter: Herr Dr. Johannes Aring<br />

Vertreter: Herr Dr. Kai Bruhn<br />

Vertreter: Herr Andreas Fahrig<br />

Vertreter: Herr Dr. Marco Hautmann<br />

Vertreter: Herr Manfred Hüsch<br />

Vertreter: Herr Dr. Bernd Weidmann<br />

Medizinische Klinik 2<br />

(Gastroenterologie, Hepatologie, Diabetologie)<br />

Direktor Prof. Dr. Henning Ernst Adamek<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Reiner Glombitza<br />

2. Vertreter: Frau Andrea Herrnbrodt<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Ulf Rinas<br />

Medizinische Klinik 3<br />

(Onkologie, Hämatologie, Palliativmedizin,<br />

Spezielle Schmerztherapie)<br />

Direktor Prof. Dr. Norbert Niederle<br />

Vertreter: Frau Dr. Andrea Heider<br />

Vertreter: Herr Dirk Medgenberg<br />

Vertreter: Herr Dr. Holger Nowak<br />

Vertreter: Frau Dagmar Sent-Alhariri<br />

Medizinische Klinik 4<br />

(Allgemein Innere Medizin, Osteologie,<br />

Rheumatologie)<br />

Direktor Prof. Dr. Johann Diederich Ringe<br />

1. Vertreter: Herr Dr. Alfred Dorst<br />

2. Vertreter: Herr Dr. Herbert Faber<br />

3. Vertreter: Herr Dr. Parvis Farahmand


Unterbringung in einem 1-Bettzimmer nach Maßgabe der folgenden Leistungsbeschreibung:<br />

Unterbringung in einem 2-Bettzimmer nach Maßgabe der folgenden Leistungsbeschreibung:<br />

Station €-Betrag €-Betrag Sanitärzone Sonstige Ausstattung Größe <strong>und</strong><br />

Lage<br />

Zimmerzuschlag 1-Bettzimmer<br />

Zimmerzuschlag 2-Bettzimmer<br />

separates WC<br />

separate Dusche<br />

Größe über 4 m²<br />

sonstige Sanitärausstattung<br />

Vorhandensein von Frotteehandtüchern<br />

Rollos<br />

bequeme Sitzgelegenheit<br />

geräumige abschließbare Stauräume<br />

ansprechende Zimmergestaltung<br />

Gestellung eines Farbfernsehgerätes<br />

Gestellung eines Radios<br />

individueller Größenvorteil des Zimmers<br />

zugänglicher Balkon/Terrasse<br />

bevorzugte Lage<br />

Verpflegung Service<br />

Frühstücksbuffet<br />

Restaurantverpflegung im Wert von 4 €<br />

individuelle Verpflegung mittags/abends<br />

über Restaurant<br />

individuelle Betreuung über<br />

Hotelfachkräfte<br />

A1/A2/A4/A5 94,36 € 46,37 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

A3/D0/D1/D3 98,61 € 53,60 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

B1/B2/B3/BC5 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

B4 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

C2/C3 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

D2/F0/F1 77,83 € 11,57 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

G2 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

G3 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

G31 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

H1/H2/H3 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

I1/I2/I3 85,67 € 38,85 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

J0/J1 71,20 € 26,70 € ▪ ▪ ▪ ▪ ▪<br />

Hinweis:<br />

Für die Inanspruchnahme der oben genannten Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz.<br />

Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung<br />

des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten<br />

deckt.<br />

Hiermit ermächtige ich die Klinikum Leverkusen gGmbH widerruflich,<br />

die Kosten für die Unterbringung in dem gewünschten Ein- oder Zweibettzimmer,<br />

die zu entrichtende Eigenbeteiligung in Höhe von maximal 280,00 € (28 Tage à 10,00 €) je Jahr <strong>und</strong> die<br />

Kosten für das Telefon (Bereitstellungsgebühr - je Tag 1,00 € - <strong>und</strong> Gesprächseinheiten – je Einheit 0,10 €),<br />

die Pflege- <strong>und</strong> Behandlungskosten (die von keiner Krankenkasse getragen werden),<br />

bei Fälligkeit zu Lasten meines angegebenen Girokontos durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes<br />

keine Verpflichtung zur Einlösung. Die dadurch anfallenden Kosten sind vom Kontoinhaber zu tragen.<br />

Bankverbindung BLZ Konto-Nr.<br />

KontoinhaberIn Datum, Unterschrift Kontoinhaber<br />

Datum, Unterschrift Klinikum Leverkusen Datum, Unterschrift AntragstellerIn<br />

Im Auftrage<br />

Name, Vorname, Anschrift Datum, Unterschrift Vertreter mit Vertretungsmacht<br />

Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht<br />

Die Telefonzentrale des Klinikums ist unter der Telefonnummer 0214 13-0 zu erreichen.<br />

Bei Fragen zum <strong>Behandlungsvertrag</strong> <strong>und</strong> zur Abrechnung können Sie die Mitarbeiter der Patientenverwaltung,<br />

Telefon 0214 13-2594 gerne direkt ansprechen.<br />

täglicher Handtuchwechsel<br />

Bettwäschewechsel jeden 2. Tag<br />

Tageszeitung mit TV-Programmteil<br />

Abfrage persönlicher Wünsche<br />

Abholung, Wäsche <strong>und</strong> Rückgabe


Klinikum Leverkusen gGmbH<br />

Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln<br />

Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung<br />

Rechnungserstellung für Wahlleistungspatienten<br />

Ich bin damit einverstanden, dass zum Zwecke der Rechnungserstellung <strong>und</strong> zum Einzug der Forderungen die notwendigen<br />

persönlichen Behandlungsdaten wie Anschrift, Geburtsdatum, Kostenträger, Behandlungstage, erbrachte<br />

Leistungen nach der Gebührenordnung <strong>und</strong> dazugehörige Diagnosen mit Hilfe von Computern erfaßt <strong>und</strong> gespeichert<br />

werden.<br />

Diese Daten werden zur Rechnungserstellung auch an die Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH,<br />

Mülheim an der Ruhr, übermittelt. Hier unterliegen die Mitarbeiter – wie jeder Arzt – den Bestimmungen der<br />

Schweigepflicht <strong>und</strong> des Datenschutzes.<br />

Die Verrechnungsstelle erstellt im Auftrag der Krankenhausverwaltung <strong>und</strong> Namen der Ärzte die Rechnung. Die<br />

Verrechnungsstelle unterliegt den Weisungen der Krankenhausverwaltung <strong>und</strong> Ärzte.<br />

Ihre Ärzte bitten Sie, durch Ihre Unterschrift Ihr – im Einzelfall widerrufliches – Einverständnis – zu erteilen,<br />

die notwendigen Daten zu speichern <strong>und</strong> an die Privatärztliche Verrechnungsstelle zu übermitteln.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />

Ihre Krankenhausverwaltung<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Leverkusen,

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