02.03.2013 Aufrufe

Bike-Camp in der WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

Bike-Camp in der WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

Bike-Camp in der WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Pendlerpauschale aufgrund e<strong>in</strong>es Verstoßes<br />

gegen den allgeme<strong>in</strong>en Gleichheitsgrundsatz<br />

für verfassungswidrig<br />

erklärt. Aufgrund dieses Urteils ist die<br />

Bundesregierung nunmehr rückwirkend<br />

zum 01.01.2007 gezwungen, e<strong>in</strong>e neue<br />

gesetzliche Grundlage <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Geltendmachung von Aufwendungen<br />

für Fahrten zur Arbeitsstätte <strong>in</strong> den Bundestag<br />

als Gesetz e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt ist die Pauschale des §<br />

9 Abs. 2 Satz 2 E<strong>in</strong>kommenssteuergesetz<br />

anwendbar.<br />

Also ohne e<strong>in</strong>e Beschränkung auf<br />

e<strong>in</strong>en Ersatz erst ab dem 21. Kilometer...<br />

Genau, das heißt, man kann auch Fahrten<br />

unter 21. Kilometer länge zur Arbeitsstätte<br />

mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer<br />

steuerlich geltend machen. Es können<br />

diesbezüglich jedoch höchstens 4.500,00<br />

Euro im Jahr angesetzt werden.<br />

Wie verhalte ich mich nun beim Ausfüllen<br />

me<strong>in</strong>er Steuererklärung?<br />

Soweit Sie <strong>in</strong> Ihrer Steuererklärung 2007<br />

bereits sämtliche Fahrten zur Arbeitsstätte<br />

­ auch diejenigen unter 21 km ­ angesetzt<br />

haben, so werden Sie durch das<br />

jeweils zuständige F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Rückerstattung<br />

erhalten, ohne diese nochmals<br />

beantragen zu müssen. Wenn Sie aber <strong>in</strong><br />

Ihrer Steuererklärung 2007 Fahrten zu Ihrer<br />

Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer<br />

geltend gemacht haben, so müssen<br />

Sie e<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung des Steuerbescheids<br />

2007 bei dem jeweils für Sie zuständigen<br />

F<strong>in</strong>anzamt „beantragen“ und die berufsbed<strong>in</strong>gten<br />

Fahrten zur Arbeitsstätte unter<br />

21 km nachmelden.<br />

Gibt es hierfür e<strong>in</strong> Formular?<br />

Diese Beantragung <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung und<br />

Nachmeldung kann „formlos“ gegenüber<br />

dem F<strong>in</strong>anzamt geschehen. Reichen<br />

Sie e<strong>in</strong>e Aufstellung <strong>der</strong> von Ihnen getätigten<br />

Fahrten neben e<strong>in</strong>em kurzem<br />

Anschreiben e<strong>in</strong>, dass Sie aufgrund des<br />

Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />

die Fahrten nachmelden und e<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung<br />

Ihres Steuerbescheids für das Jahr<br />

2007 beantragen sowie e<strong>in</strong>e Auszahlung<br />

<strong>der</strong> Steuerrückerstattung auf Ihr Konto<br />

for<strong>der</strong>n.<br />

Beträgt Ihr Fahrtweg zur Arbeitsstätte unter<br />

14 km, so s<strong>in</strong>d diese Aufwendungen<br />

mit dem Werbungskostenpauschbetrag<br />

abgegolten und es muss ke<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung<br />

des Steuerbescheids 2007 beantragt<br />

werden.<br />

Und dann gab es auch noch Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Erbrecht…<br />

Richtig. Das ist e<strong>in</strong> weites Feld. Hier gab<br />

es die Erbschaftssteuerreform. Das neue<br />

Recht ist zum 1.1.2009 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hält das<br />

bisherige Recht für verfassungswidrig,<br />

weil an unterschiedliche Vermögensarten<br />

unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe<br />

angelegt wurden. Hierdurch werden<br />

z.B. Immobilien günstiger bewertet als<br />

Barvermögen, was dazu führt, dass Immobilien­Erben<br />

weniger Erbschaftsteuer<br />

zahlen müssen als Erben von Bargeld,<br />

Aktien usw. Diese Ungleichbehandlung<br />

sollte beseitigt werden. Die Reform war<br />

nach diversen politischen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

<strong>in</strong>s Stocken geraten. Am 6.<br />

November haben sich schließlich die Spitzen<br />

<strong>der</strong> großen Koalition auf e<strong>in</strong>en Kompromiss<br />

gee<strong>in</strong>igt. Strittig war bis dah<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e, wie selbst genutztes Wohneigentum<br />

steuerlich behandelt werden<br />

soll. Der Bundestag hat <strong>der</strong> Reform am<br />

27. November, <strong>der</strong> Bundesrat am 5. Dezember<br />

zugestimmt. Am 31. Dezember<br />

wurde die Neuregelung im Bundesgesetzblatt<br />

verkündet, so dass sie am 1.1.2009<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten ist. Die Erbschaftsteuerreform<br />

ist geprägt durch drei wesentliche<br />

Elemente: Völlige Neufassung <strong>der</strong> wesentlichen<br />

Bewertungsvorschriften, Neuregelung<br />

<strong>der</strong> Begünstigungsregelungen<br />

und strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen bei Freibeträgen<br />

und Steuertarif.<br />

Gravierende Verän<strong>der</strong>ungen werden sich<br />

bei den Bewertungsvorschriften ergeben,<br />

da getreu den Vorgaben des Bundesver­<br />

fassungsgerichts alle Vermögenswerte<br />

mit e<strong>in</strong>em zum<strong>in</strong>dest dem Verkehrswert<br />

nahe kommenden Wert angesetzt werden<br />

müssen. Dies trifft nun <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

auch das Immobilienvermögen, weshalb<br />

die Reform für jeden Grundeigentümer<br />

von größtem Interesse ist. Selbstgenutztes<br />

Wohneigentum kann ab 2009 an<br />

Ehepartner steuerfrei vererbt werden, für<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird <strong>der</strong> steuerfreie Eigentumsübergang<br />

auf 200 Quadratmeter Wohnfläche<br />

begrenzt. Voraussetzung ist, dass<br />

die Immobilie vom Erben m<strong>in</strong>destens<br />

10 Jahre selbst genutzt wird. Gleichzeitig<br />

werden die Freibeträge angehoben:<br />

Für Ehegatten von 307.000,­ Euro auf<br />

500.000,­ Euro, für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von 205.000,­<br />

Euro auf 400.000,­ Euro, für Enkelk<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

von 51.200,­ Euro auf 200.000,­ Euro.<br />

Für weitere Verwandte und sonstige Erben<br />

gilt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Freibetrag von<br />

20.000,­ Euro. Für diesen Erbenkreis wurden<br />

die Steuersätze deutlich angehoben.<br />

Wie eben erläutert, werden Immobilien<br />

künftig mit dem Verkehrswert angesetzt<br />

und nicht mehr mit dem erheblich reduzierten<br />

Bedarfswert (<strong>der</strong> durchschnittlich<br />

ca. 60 Prozent des tatsächlichen Werts<br />

betragen hatte). Wer e<strong>in</strong>en Betrieb erbt,<br />

kann sich die Erbschaftsteuer sparen,<br />

wenn er diesen zehn Jahre lang (mit Auflagen<br />

beispielsweise zur Lohnsummenentwicklung)<br />

weiter führt. Für kürzere<br />

Zeiträume gelten gestaffelte Steuersätze.<br />

Wie sollen zukünftig e<strong>in</strong>getragene<br />

Lebenspartner bei <strong>der</strong> Erbschaftsteuer<br />

behandelt werden?<br />

R: Nach bisherigem Recht wurden e<strong>in</strong>getragene<br />

Lebenspartner wie fremde Dritte<br />

behandelt. Dementsprechend konnten<br />

sie nur e<strong>in</strong>en persönlichen Freibetrag <strong>in</strong><br />

Höhe von 5.200 EUR geltend machen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kam für sie auch nur <strong>der</strong><br />

ungünstige Steuersatz für die Steuerklasse<br />

III zur Anwendung. Nach neuem Recht<br />

können e<strong>in</strong>getragene Lebenspartner e<strong>in</strong>en<br />

persönlichen Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von<br />

500.000 EUR (wie Ehegatten) beanspruchen.<br />

Damit werden bislang bestehende<br />

Ungleichbehandlungen <strong>der</strong> Lebenspartnerschaft<br />

gegenüber <strong>der</strong> Ehe <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich beseitigt.<br />

Jens Runkewitz ist Jurist und Mitarbeiter<br />

unserer Rechtsabteilung.<br />

Er hat neben se<strong>in</strong>em wirtschaftsrechtlichem<br />

Studium e<strong>in</strong>e Ausbildung zum<br />

Mediator absolviert.<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!