Bike-Camp in der WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG
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Pendlerpauschale aufgrund e<strong>in</strong>es Verstoßes<br />
gegen den allgeme<strong>in</strong>en Gleichheitsgrundsatz<br />
für verfassungswidrig<br />
erklärt. Aufgrund dieses Urteils ist die<br />
Bundesregierung nunmehr rückwirkend<br />
zum 01.01.2007 gezwungen, e<strong>in</strong>e neue<br />
gesetzliche Grundlage <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Geltendmachung von Aufwendungen<br />
für Fahrten zur Arbeitsstätte <strong>in</strong> den Bundestag<br />
als Gesetz e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt ist die Pauschale des §<br />
9 Abs. 2 Satz 2 E<strong>in</strong>kommenssteuergesetz<br />
anwendbar.<br />
Also ohne e<strong>in</strong>e Beschränkung auf<br />
e<strong>in</strong>en Ersatz erst ab dem 21. Kilometer...<br />
Genau, das heißt, man kann auch Fahrten<br />
unter 21. Kilometer länge zur Arbeitsstätte<br />
mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer<br />
steuerlich geltend machen. Es können<br />
diesbezüglich jedoch höchstens 4.500,00<br />
Euro im Jahr angesetzt werden.<br />
Wie verhalte ich mich nun beim Ausfüllen<br />
me<strong>in</strong>er Steuererklärung?<br />
Soweit Sie <strong>in</strong> Ihrer Steuererklärung 2007<br />
bereits sämtliche Fahrten zur Arbeitsstätte<br />
auch diejenigen unter 21 km angesetzt<br />
haben, so werden Sie durch das<br />
jeweils zuständige F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Rückerstattung<br />
erhalten, ohne diese nochmals<br />
beantragen zu müssen. Wenn Sie aber <strong>in</strong><br />
Ihrer Steuererklärung 2007 Fahrten zu Ihrer<br />
Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer<br />
geltend gemacht haben, so müssen<br />
Sie e<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung des Steuerbescheids<br />
2007 bei dem jeweils für Sie zuständigen<br />
F<strong>in</strong>anzamt „beantragen“ und die berufsbed<strong>in</strong>gten<br />
Fahrten zur Arbeitsstätte unter<br />
21 km nachmelden.<br />
Gibt es hierfür e<strong>in</strong> Formular?<br />
Diese Beantragung <strong>der</strong> Abän<strong>der</strong>ung und<br />
Nachmeldung kann „formlos“ gegenüber<br />
dem F<strong>in</strong>anzamt geschehen. Reichen<br />
Sie e<strong>in</strong>e Aufstellung <strong>der</strong> von Ihnen getätigten<br />
Fahrten neben e<strong>in</strong>em kurzem<br />
Anschreiben e<strong>in</strong>, dass Sie aufgrund des<br />
Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />
die Fahrten nachmelden und e<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung<br />
Ihres Steuerbescheids für das Jahr<br />
2007 beantragen sowie e<strong>in</strong>e Auszahlung<br />
<strong>der</strong> Steuerrückerstattung auf Ihr Konto<br />
for<strong>der</strong>n.<br />
Beträgt Ihr Fahrtweg zur Arbeitsstätte unter<br />
14 km, so s<strong>in</strong>d diese Aufwendungen<br />
mit dem Werbungskostenpauschbetrag<br />
abgegolten und es muss ke<strong>in</strong>e Abän<strong>der</strong>ung<br />
des Steuerbescheids 2007 beantragt<br />
werden.<br />
Und dann gab es auch noch Än<strong>der</strong>ungen<br />
im Erbrecht…<br />
Richtig. Das ist e<strong>in</strong> weites Feld. Hier gab<br />
es die Erbschaftssteuerreform. Das neue<br />
Recht ist zum 1.1.2009 <strong>in</strong> Kraft getreten.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hält das<br />
bisherige Recht für verfassungswidrig,<br />
weil an unterschiedliche Vermögensarten<br />
unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe<br />
angelegt wurden. Hierdurch werden<br />
z.B. Immobilien günstiger bewertet als<br />
Barvermögen, was dazu führt, dass ImmobilienErben<br />
weniger Erbschaftsteuer<br />
zahlen müssen als Erben von Bargeld,<br />
Aktien usw. Diese Ungleichbehandlung<br />
sollte beseitigt werden. Die Reform war<br />
nach diversen politischen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />
<strong>in</strong>s Stocken geraten. Am 6.<br />
November haben sich schließlich die Spitzen<br />
<strong>der</strong> großen Koalition auf e<strong>in</strong>en Kompromiss<br />
gee<strong>in</strong>igt. Strittig war bis dah<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e, wie selbst genutztes Wohneigentum<br />
steuerlich behandelt werden<br />
soll. Der Bundestag hat <strong>der</strong> Reform am<br />
27. November, <strong>der</strong> Bundesrat am 5. Dezember<br />
zugestimmt. Am 31. Dezember<br />
wurde die Neuregelung im Bundesgesetzblatt<br />
verkündet, so dass sie am 1.1.2009<br />
<strong>in</strong> Kraft getreten ist. Die Erbschaftsteuerreform<br />
ist geprägt durch drei wesentliche<br />
Elemente: Völlige Neufassung <strong>der</strong> wesentlichen<br />
Bewertungsvorschriften, Neuregelung<br />
<strong>der</strong> Begünstigungsregelungen<br />
und strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen bei Freibeträgen<br />
und Steuertarif.<br />
Gravierende Verän<strong>der</strong>ungen werden sich<br />
bei den Bewertungsvorschriften ergeben,<br />
da getreu den Vorgaben des Bundesver<br />
fassungsgerichts alle Vermögenswerte<br />
mit e<strong>in</strong>em zum<strong>in</strong>dest dem Verkehrswert<br />
nahe kommenden Wert angesetzt werden<br />
müssen. Dies trifft nun <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
auch das Immobilienvermögen, weshalb<br />
die Reform für jeden Grundeigentümer<br />
von größtem Interesse ist. Selbstgenutztes<br />
Wohneigentum kann ab 2009 an<br />
Ehepartner steuerfrei vererbt werden, für<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird <strong>der</strong> steuerfreie Eigentumsübergang<br />
auf 200 Quadratmeter Wohnfläche<br />
begrenzt. Voraussetzung ist, dass<br />
die Immobilie vom Erben m<strong>in</strong>destens<br />
10 Jahre selbst genutzt wird. Gleichzeitig<br />
werden die Freibeträge angehoben:<br />
Für Ehegatten von 307.000, Euro auf<br />
500.000, Euro, für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von 205.000,<br />
Euro auf 400.000, Euro, für Enkelk<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
von 51.200, Euro auf 200.000, Euro.<br />
Für weitere Verwandte und sonstige Erben<br />
gilt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Freibetrag von<br />
20.000, Euro. Für diesen Erbenkreis wurden<br />
die Steuersätze deutlich angehoben.<br />
Wie eben erläutert, werden Immobilien<br />
künftig mit dem Verkehrswert angesetzt<br />
und nicht mehr mit dem erheblich reduzierten<br />
Bedarfswert (<strong>der</strong> durchschnittlich<br />
ca. 60 Prozent des tatsächlichen Werts<br />
betragen hatte). Wer e<strong>in</strong>en Betrieb erbt,<br />
kann sich die Erbschaftsteuer sparen,<br />
wenn er diesen zehn Jahre lang (mit Auflagen<br />
beispielsweise zur Lohnsummenentwicklung)<br />
weiter führt. Für kürzere<br />
Zeiträume gelten gestaffelte Steuersätze.<br />
Wie sollen zukünftig e<strong>in</strong>getragene<br />
Lebenspartner bei <strong>der</strong> Erbschaftsteuer<br />
behandelt werden?<br />
R: Nach bisherigem Recht wurden e<strong>in</strong>getragene<br />
Lebenspartner wie fremde Dritte<br />
behandelt. Dementsprechend konnten<br />
sie nur e<strong>in</strong>en persönlichen Freibetrag <strong>in</strong><br />
Höhe von 5.200 EUR geltend machen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus kam für sie auch nur <strong>der</strong><br />
ungünstige Steuersatz für die Steuerklasse<br />
III zur Anwendung. Nach neuem Recht<br />
können e<strong>in</strong>getragene Lebenspartner e<strong>in</strong>en<br />
persönlichen Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von<br />
500.000 EUR (wie Ehegatten) beanspruchen.<br />
Damit werden bislang bestehende<br />
Ungleichbehandlungen <strong>der</strong> Lebenspartnerschaft<br />
gegenüber <strong>der</strong> Ehe <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich beseitigt.<br />
Jens Runkewitz ist Jurist und Mitarbeiter<br />
unserer Rechtsabteilung.<br />
Er hat neben se<strong>in</strong>em wirtschaftsrechtlichem<br />
Studium e<strong>in</strong>e Ausbildung zum<br />
Mediator absolviert.<br />
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