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Haushaltsplan 2013 (PDF) - Gemeinde Sinzheim

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Der <strong>Haushaltsplan</strong> wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 30.857.400,00 Euro<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt 26.744.700,00 Euro<br />

im Vermögenshaushalt 4.112.700,00 Euro<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von<br />

Neuaufnahme 0,00 Euro<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 3.501.000,00 Euro<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000,00 Euro<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt auf<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 290 v.H.<br />

der Steuermeßbeträge;<br />

2. für die Gewerbesteuer auf 330 v.H<br />

der Steuermeßbeträge.<br />

Der dem <strong>Haushaltsplan</strong> beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung<br />

<strong>Sinzheim</strong>, den 12.12.2012<br />

Ernst<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sinzheim</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />

25. Januar 2012 (GBl. S.65) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 12.12.2012 folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4

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