Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg
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Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />
Zu TOP 6: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet<br />
an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
für das „Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße“ beschlossen. Als Ziel und<br />
Zweck <strong>der</strong> Planung wurde eine Fläche für die Sicherung <strong>der</strong> Nahversorgung und die Sicherung<br />
von Flächen für soziale Zwecke festgelegt. Gleichzeitig wurde <strong>der</strong> Erlass einer Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
beschlossen, <strong>der</strong>en Geltungsdauer in <strong>der</strong> Sitzung vom 24.05.2012 verlängert wurde.<br />
Die geplanten Grundstücksgeschäfte konnten nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung<br />
schlägt daher mangels Erfor<strong>der</strong>lichkeit die Aufhebung des Verfahrens vor.<br />
Negative Auswirkungen zum Beispiel aus <strong>der</strong> „Sozialen Stadt“ sind nicht zu erwarten.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther<br />
Kirchstraße wird ebenso wie die Verän<strong>der</strong>ungssperre aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 7: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für<br />
das Gebiet "An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 26.09.2012 wurde die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung<br />
des Bebauungsplanes für das Gebiet „An <strong>der</strong> Ludwigstraße“ beschlossen. Diese Än<strong>der</strong>ung zum<br />
Ziel, Garagen und Nebengebäude nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />
(BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten <strong>Bau</strong>grenzen zuzulassen.<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 03. Dezember 2012 bis 04. Januar 2013 wurde die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
gem. § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB und parallel hierzu auch die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB durchgeführt.<br />
Die einzige Stellungnahme wurde durch das Landratsamt Weilheim-Schongau abgegeben. Dabei<br />
wurde aus rechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass versehentlich veraltete Gesetzesquellen<br />
angegeben wurden. Nach den erfolgten Novellierungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung muss<br />
die Festsetzung unter 2.1 im Satzungstext des Bebauungsplanes wie folgt zu lauten:<br />
„Garagen und Nebengebäude (§§ 12 und 14 <strong>Bau</strong>NVO) sind nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen<br />
<strong>Bau</strong>ordnung – BayBO (Art. 57 i. V. m. Art. 6 Abs. 9 BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />
<strong>Bau</strong>grenzen zulässig.“<br />
Nachdem außer dieser redaktionellen Än<strong>der</strong>ung keine weiteren Än<strong>der</strong>ungen veranlasst sind,<br />
könnte das Verfahren abgeschlossen und die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
beschlossen werden.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at Peißenberg beschließt daher auf Grund § 10 <strong>Bau</strong>gesetzbuch (<strong>Bau</strong>GB),<br />
Art. 23 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 91 <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />
(BayBO) und <strong>der</strong> Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke diesen Bebauungsplan<br />
für das "Gebiet zwischen Bachstraße und Ebertstraße" als Satzung. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, den Bebauungsplan nach erfolgter Ausfertigung ortsüblich durch Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 6 von 7