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Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg

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Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />

Zu TOP 6: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet<br />

an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

für das „Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße“ beschlossen. Als Ziel und<br />

Zweck <strong>der</strong> Planung wurde eine Fläche für die Sicherung <strong>der</strong> Nahversorgung und die Sicherung<br />

von Flächen für soziale Zwecke festgelegt. Gleichzeitig wurde <strong>der</strong> Erlass einer Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />

beschlossen, <strong>der</strong>en Geltungsdauer in <strong>der</strong> Sitzung vom 24.05.2012 verlängert wurde.<br />

Die geplanten Grundstücksgeschäfte konnten nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung<br />

schlägt daher mangels Erfor<strong>der</strong>lichkeit die Aufhebung des Verfahrens vor.<br />

Negative Auswirkungen zum Beispiel aus <strong>der</strong> „Sozialen Stadt“ sind nicht zu erwarten.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther<br />

Kirchstraße wird ebenso wie die Verän<strong>der</strong>ungssperre aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 7: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für<br />

das Gebiet "An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 26.09.2012 wurde die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung<br />

des Bebauungsplanes für das Gebiet „An <strong>der</strong> Ludwigstraße“ beschlossen. Diese Än<strong>der</strong>ung zum<br />

Ziel, Garagen und Nebengebäude nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />

(BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten <strong>Bau</strong>grenzen zuzulassen.<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 03. Dezember 2012 bis 04. Januar 2013 wurde die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB und parallel hierzu auch die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB durchgeführt.<br />

Die einzige Stellungnahme wurde durch das Landratsamt Weilheim-Schongau abgegeben. Dabei<br />

wurde aus rechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass versehentlich veraltete Gesetzesquellen<br />

angegeben wurden. Nach den erfolgten Novellierungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung muss<br />

die Festsetzung unter 2.1 im Satzungstext des Bebauungsplanes wie folgt zu lauten:<br />

„Garagen und Nebengebäude (§§ 12 und 14 <strong>Bau</strong>NVO) sind nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen<br />

<strong>Bau</strong>ordnung – BayBO (Art. 57 i. V. m. Art. 6 Abs. 9 BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />

<strong>Bau</strong>grenzen zulässig.“<br />

Nachdem außer dieser redaktionellen Än<strong>der</strong>ung keine weiteren Än<strong>der</strong>ungen veranlasst sind,<br />

könnte das Verfahren abgeschlossen und die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

beschlossen werden.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at Peißenberg beschließt daher auf Grund § 10 <strong>Bau</strong>gesetzbuch (<strong>Bau</strong>GB),<br />

Art. 23 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 91 <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />

(BayBO) und <strong>der</strong> Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke diesen Bebauungsplan<br />

für das "Gebiet zwischen Bachstraße und Ebertstraße" als Satzung. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, den Bebauungsplan nach erfolgter Ausfertigung ortsüblich durch Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 6 von 7

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