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Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-,<br />

Verkehrs- und Umweltausschusses<br />

_________________________________________________________<br />

Sitzungsdatum: Montag, den 17.09.2012<br />

Beginn: 18:30 Uhr<br />

Ende: 20:00 Uhr<br />

Ort: im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Anwesend:<br />

Vorsitzende:<br />

Frau Manuela Vanni<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderäte:<br />

Herr Thomas Bader<br />

Herr Gottfried Koppold Vertretung für Ulrich Franz<br />

Frau Jutta Geldsetzer<br />

Herr Peter Jungwirth<br />

Herr Rudi Mach<br />

Herr Matthias Reichhart<br />

Herr Hans Streicher bis 19.45 Uhr<br />

Frau Centa Uridil<br />

Personal:<br />

Herr Thomas Schamper<br />

Herr Gerold Grimm<br />

Herr <strong>Markt</strong>baumeister David Oppermann<br />

Herr Bernhard Schregle<br />

Abwesend:<br />

Herr Ulrich Franz entschuldigt<br />

Vorsitzende:<br />

Manuela Vanni<br />

1. Bürgermeisterin<br />

Für die Richtigkeit der Niederschrift:<br />

Schriftführer:<br />

Gerold Grimm<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 1 von 20


Tagesordnung:<br />

I. Öffentlich:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift<br />

<strong>Vorberatender</strong> <strong>Teil</strong>:<br />

3. Ausbau der Bergwerkstraße; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung; Projektbeschluss<br />

4. Vollzug des BauGB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Am Bahnhof<br />

II"; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden; Fortführung des Verfahrens<br />

5. Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet<br />

"Ludwigstraße I"<br />

6. Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 654 der Gemarkung Ammerhöfe (Bachstraße 70);<br />

Herstellung einer Baustellenzufahrt; Bepflanzung am Verbindungsweg (Geh-<br />

/Radweg) zwischen Schwalbenweg und Bachstraße<br />

7. Aufstellen einer Hybrid Stromtankstelle (E-Tower) für Fahrräder auf öffentlichem<br />

Grund; Wiedervorlage<br />

8. Vollzug des BayStrWG; Umstufung des Fichter Weges (<strong>Teil</strong>strecke) gemäß Art. 7<br />

BayStrWG<br />

9. Vollzug des BayStrWG; Widmung einer Ortsstraße im Neubaugebiet "Auf der Leite"<br />

10. Vollzug des BayStrWG; Widmung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen Wegen<br />

im Baugebiet Südend-/Ludwig-Thoma-Straße<br />

11. Vollzug des BayStrWG; Widmung Parkplatz an der Südendstraße<br />

12. Kenntnisgaben<br />

Beschließender <strong>Teil</strong>:<br />

13. Bauanträge<br />

13.1 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Anbringung von Werbeanlagen auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 3190/83 der Gemarkung Peißenberg (Am Holzgarten 2);<br />

13.2 Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung einer bestehenden, landwirtschaftlich<br />

genutzten Werkstatt in eine Schreinerwerkstatt für Möbel- und Bauschreinerei auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 2289 der Gemarkung Peißenberg (Alter Bahnhof 40);<br />

13.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines bestehenden Ladens als Fitnessstudio<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/3 der Gemarkung Peißenberg (Hauptstraße<br />

106);<br />

14. Anträge auf Vorbescheid, Bauvoranfragen<br />

14.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Peißenberg (Iblherstraße 18);<br />

14.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 3223/10 der Gemarkung Peißenberg (Schongauer Straße 120);<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 2 von 20


Zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

Die Vorsitzende stellte zu Beginn der Sitzung die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit<br />

der aufgeführten Ausschussmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Zu TOP 2: Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift<br />

Gegen die Sitzungsniederschrift vom 16.07.2012 wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift<br />

gilt somit als genehmigt.<br />

<strong>Vorberatender</strong> <strong>Teil</strong>:<br />

Zu TOP 3: Ausbau der Bergwerkstraße; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung;<br />

Projektbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Durch das Ingenieurbüro Fischer wurde die Entwurfsplanung zum Straßenausbau der Bergwergstraße<br />

im Bereich zwischen Bahnhof und Einmündung der Hochreuther Straße erläutert.<br />

(Hierzu siehe Präsentation).<br />

Der Entwurf des IB Fischer enthält folgende Ausbaukriterien:<br />

- Komplette Erneuerung der Fahrbahn einschließlich eines kombinierten Geh- und Radweges,<br />

Unterbau, Straßenentwässerung und Randeinfassung und der Straßenbeleuchtung.<br />

- Breite der Fahrbahn: 6,00m (Begegnungsfall. LKW – LKW)<br />

- Breite des kombinierten Geh-und Radweges: 2,50 m<br />

- Sicherheitsstreifen beidseitig: 0,50 m<br />

- Böschungssicherung des Stadelbaches: Verbau mittels Flussbausteinen (2 – reihig) im<br />

Bereich der Bachsohle.<br />

- Gesamtlänge der Maßnahme: 600 m.<br />

- Straßenaufbau : Bauklasse 3 gemäß Verkehrsuntersuchung von Prof. Kurzak vom April<br />

2012, wobei hier die zukünftige Prognose für den zu erwartenden Schwerverkehr in die<br />

Planung mit einbezogen wurde.<br />

- 2 Querungshilfen: Nr. 1 beim Bahnhof, Nr.2 vor der Einmündung Stadelfeld (Hierbei mit<br />

Variante näher zum Georgenweg).<br />

Laut Baugrundgutachten wurden unter dem best. Straßenbelag künstliche Auffüllungen bis in<br />

eine Tiefe von max.3,30 m erkundet (u.a. Kohlereste). Diese sehr ungünstigen Untergrundverhältnisse<br />

haben laut Baugrundgutachter folgende Auswirkungen auf den Straßenaufbau:<br />

- Gesamtdicke des Oberbaues: 70 cm (davon 4 cm Asphaltdeckschicht, 4 cm Asphaltbinderschicht<br />

und 8 cm Asphalttragschicht, darunter eine insgesamt 54 cm starke Frostschutzschicht).<br />

- Zusätzlich ist noch ein 30 cm – 50 cm starker Bodenaustausch erforderlich. Alternativ<br />

(um Kosten zu sparen) kann diese Bodenschicht mittels Mischbinder aufbereitet und<br />

somit an Ort und Stelle belassen werden.<br />

Des Weiteren liegen in den untersuchten Böden Schadstoffbelastungen in rel. hohen Konzentrationen<br />

vor (In erster Linie PAK aus den Spritzdecken und den Kohleresten), was zu erheblichen<br />

Mehrkosten bei der Entsorgung führt.<br />

Herr Fischer stellte dem Gremium 2 Ausbauvarianten vor:<br />

Geh- und Radweg entlang des Baches (Variante 1) bzw. zwischen Fahrbahn und Grundstücken<br />

(Variante 2). Hierzu wurde die Böschung im Hinblick auf die Standsicherheit überprüft:<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 3 von 20


Hierbei zeigte sich, dass die zukünftige Straße mind. mit einer Böschungsneigung von 1:2 vom<br />

Böschungsfuß des Stadelbaches abzurücken ist, um die Lasten aus dem Schwerverkehr aufzunehmen.<br />

Dies hätte zur Folge, dass bei Variante 2 weitere Grunderwerbe zu tätigen wären<br />

und die angrenzenden Grundstücke in ihrer Bebauung eingeschränkt wären. Alternativ könnte<br />

auch eine aufwendige Verbaumaßnahme zur Sicherung der Böschung eingebaut werden, was<br />

allerdings zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Aus diesen Gründen wurde auf eine weitere<br />

Ausarbeitung der Variante 2 verzichtet.<br />

Von den Gemeindewerken ist im Zuge der Ausbaumaßnahme eine neue Wasserleitung im Bereich<br />

der Bebauung zu verlegen und stromseitig eine neue Mittelspannungstrasse von der Trafostation<br />

auf Höhe Georgenweg bis zur Alten Kohlenwäsche.<br />

Die von Herrn Fischer ermittelten Kosten betragen für die dargestellte Maßnahme bei Entsorgung<br />

des gesamten Aushubes 900.359 € bzw. bei teilweiser Aufbereitung 861.344 €.<br />

Der Haushaltsansatz zum Ausbau der Bergwerkstraße für das Jahr 2013 beträgt 550.000 €.<br />

In 2012 sind 50.000 € eingestellt für Planungskosten.<br />

Anschließend wurde die vorgestellte Planung im Gremium diskutiert.<br />

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob ein späterer Umbau des Bahnüberganges Georgenweg<br />

Auswirkungen auf die Straßenbaumaßnahme habe, was von der Verwaltung ausgeschlossen<br />

wurde.<br />

Die Querungshilfe im Bereich Bahnhof soll entfallen, anstelle dessen soll der Rad-/Gehweg entlang<br />

des ehemaligen Bahnhofskiosks weitergeführt werden und als Übergang zum Bahnhof<br />

eine optische Straßenführung eingebaut werden (Z.B. Zebrastreifen). Die 3 best. Stellplätze<br />

entfallen bei dieser Lösung.<br />

Querungshilfe West, Bereich Einmündung Stadelfeld:<br />

Hier wurde festgehalten, dass eine oder mehrere weitere Querungshilfen erforderlich sind. Es<br />

sollen hierfür Lösungsmöglichkeiten planerisch dargestellt werden, wobei auch der Bereich von<br />

der Hochreuther Straße bis zum Stadelbach miteinzubeziehen ist.<br />

Der Geh-/Radweg soll nordseitig der Bergwerkstraße von der Einmündung Hochreuther Str. bis<br />

zum Georgenweg geführt werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die Entwurfsplanung der Bergwerkstraße<br />

diesbezüglich zu ergänzen und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Anmerkung der Verwaltung:<br />

Da der Zeitrahmen für die zusätzlichen Planungen bis zur MGR-Sitzung am 27.09.2012 für das<br />

Planungsbüro zu eng gesteckt ist, werden die Planungsergebnisse in der Sitzung des BPVU am<br />

15.10. 2012 vorgestellt.<br />

Zu TOP 4: Vollzug des BauGB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet<br />

"Am Bahnhof II"; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden;<br />

Fortführung des Verfahrens<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat Peißenberg hat mit Beschluss vom 25.01.2007 die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes für das „Am Bahnhof II“ beschlossen.<br />

Im Zeitraum vom 29.08.2011 bis 30.09.2011 wurde das Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Während des Auslegungszeitraums sind<br />

folgende Stellungnahmen eingegangen:<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 4 von 20


Landratsamt Weilheim Schongau, 04.10.2011<br />

Aus rechtlicher Sicht weisen wir darauf hin, dass die Bauweise (Punkt 7.1) als abweichende<br />

Bauweise gem. § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt werden müsste, soweit einseitiger Grenzanbau<br />

zugelassen werden soll.<br />

Landratsamt Weilheim-Schongau, Sg. Städtebau vom 04.10.2011<br />

Sonstige fachliche Empfehlungen:<br />

Zur Planzeichnung:<br />

Der Eindeutigkeit halber sollte der Gehweg in der Planzeichnung (wie in der Legende beabsichtigt)<br />

beschriftet werden.<br />

Etwas nördlich der Schablonenzuordnungslinie für GE 1 wurde eine „Strich-Punkt-Linie“ eingetragen,<br />

die in der Legende nicht aufgeführt ist.<br />

Die Flurnummer 912/53 ist in der Planzeichnung nicht erkennbar.<br />

Die westlichen Baugrenzen wurden offenbar direkt auf den Flurstücksgrenzen eingetragen. Wir<br />

weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist über Baugrenzen eine Reduzierung der Abstandsflächen<br />

auf Null herbeizuführen. Wir empfehlen, entweder die Einhaltung der Abstandsflächen<br />

gemäß der BayBO zu fordern oder die Baugrenzen mit einem gewissen Abstand von den Flurstücksgrenzen<br />

einzutragen. Ihre – in Verbindung mit der festgesetzten Wandhöhe - Abstandsflächen<br />

verkürzende Wirkung wäre städtebaulich zu begründen.<br />

Zu A Festsetzungen durch Planzeichen und Text:<br />

Ziffer 6.2 und 6.3:<br />

Wir empfehlen, den Bezugspunkt für die Messung der Wand- bzw. Firsthöhe genauer zu<br />

bestimmen, evtl. den nächstgelegenen westlichen Straßenrand. Für diesen Fall sollte jedoch<br />

auch die Bezeichnung „Straße“ eingetragen werden.<br />

Ziffer 7.4:<br />

Die Formulierung „Anlagen, die zur Versorgung des Gebietes dienen“ könnte weit ausgelegt<br />

werden. Wir empfehlen, die Festsetzung zu präzisieren. Zudem sollte eindeutig formuliert werden,<br />

dass sie entweder „ausnahmsweise zugelassen werden können“ (durch eine Baugenehmigung)<br />

oder „zulässig sind“.<br />

Ziffer 11.3:<br />

Vermutlich wurde die Erklärung „Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche“ hier<br />

irrtümlich eingefügt.<br />

Zur Begründung:<br />

Ziffer 1.5:<br />

Die Worte „Sondergebiet für Bahnanlagen“ sollten ersetzt werden durch die Bezeichnung „Fläche<br />

für Bahnanlagen“, da dies der Legendenerklärung des Flächennutzungsplanes entspricht.<br />

Ziffer 1.6:<br />

Im GE 2 können als einzige Ausnahmen Anlagen für soziale Zwecke zugelassen werden. Die<br />

unter Ziffer 1.5 angesprochene Flächennutzungsplanänderung sollte deshalb für den gesamten<br />

(erforderlichen) Änderungsbereich ein Gewerbegebiet darstellen. Somit empfehlen wir, den<br />

Begriff „Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke“ im Begründungstext nicht zu verwenden.<br />

Allgemein:<br />

Wir regen an, die beabsichtigte Lage des Jugendzentrums am Bahnhof nochmals zu überdenken.<br />

Zusätzlich zur Nähe zu den Gleisanlagen erscheint die Umgebung des Bahnhofs für Jugendliche<br />

nachts unsicher, etwas entlegen und u. U. mit Konfliktpotenzial behaftet.<br />

Wir empfehlen, für das Jugendzentrum eine frequentierte Lage innerorts oder in einer Ortsrandlage<br />

mit Grünflächen vorzusehen, die unbeschwert genutzt werden kann und bei den Jugendlichen<br />

das Gefühl fördert, einen willkommenen und verantwortungsbewussten <strong>Teil</strong> der Bevölkerung<br />

zu bilden.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 5 von 20


Landratsamt Weilheim-Schongau, Sg. Fachlicher Naturschutz v. 21.09.2011<br />

Naturschutz:<br />

Zum Plan (Festsetzungen):<br />

Zu 11.2.3 „Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft“<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind auf der Ausgleichsfläche keine Bäume zu pflanzen, um<br />

eine Beschattung auszuschließen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Ausgleichsfläche auf Dauer zu erhalten ist. Nach Ablauf der 5<br />

„Pflegejahre“ ist somit weiterhin eine Pflege erforderlich. Ggf. müsste das Pflegekonzept dem<br />

Entwicklungsziel angepasst werden.<br />

Umweltbericht:<br />

Zu 4.3.2 Ausgleichsmaßnahmen (siehe auch zum Plan Festsetzung 11.2.3)<br />

Um den mageren Zustand der Ausgleichsfläche zu erhalten, ist auf dieser Fläche auf Humus/Oberboden<br />

zu verzichten. Zur Ansaat ist aus unserer Sicht ausschließlich Heudrusch (für<br />

den Standort geeignetes Material aus der Umgebung) zu verwenden. Jegliche Düngung und die<br />

Ausbringung von flächendeckendem Pflanzenschutzmittel auf der Fläche sind auszuschließen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Ausgleichsfläche auf Dauer zu erhalten ist. Nach Ablauf der 5<br />

„Pflegejahre“ ist somit weiterhin eine Pflege erforderlich. Ggf. müsste das Pflegekonzept dem<br />

Entwicklungsziel angepasst werden.<br />

Landratsamt Weilheim-Schongau, Sg. Technischer Umweltschutz v. 27.09.2011<br />

Einwendungen:<br />

1. Im Bebauungsplan sind immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel von<br />

tagsüber 65 dB/m² und nachts 50 dB/m² festgesetzt. Diese Pegel korrespondieren nicht<br />

klassischerweise mit dem Gebietstypus eines Gewerbegebiets. Unter Heranziehung des<br />

dem Bauplanungsrecht eigenen Gedankens der typisierenden Betrachtungsweise ist<br />

vielmehr ein Wert von tagsüber 60 dB/m² und nachts 45 dB/m² als gewerbetypischer Wert<br />

anzusetzen. Nach allgemeiner Fachmeinung ist bei diesen Werten davon auszugehen,<br />

dass sich Betriebe in aller Regel ohne größere Probleme realisieren lassen. Darüber hinaus<br />

besteht mit zu hohen flächenbezogenen Schallleistungspegeln auch innerhalb von<br />

Gewerbegebieten die Gefahr, dass sich – insbesondere bei Betriebswohnungen – Probleme<br />

zwischen den verschiedenen Gewerbetreibenden ergeben.<br />

Durch die DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ wurde der Begriff „immissionswirksamer<br />

flächenbezogener Schallleistungspegel“ durch „Emissionskontingent“ und die Einheit<br />

„dB(A)/m² durch „dB“ ersetzt.<br />

2. Gemäß den Festsetzungen sind im GE 1 auch Wohnungen (entsprechend § 8 Abs. 3 Nr.<br />

1 BauNVO) ausnahmsweise zulässig. Da festgesetzte Emissionskontingente hauptsächlich<br />

die „Außenwirkung“ des Gebietes, das „Miteinander“ innerhalb des Gebietes jedoch<br />

zur zum <strong>Teil</strong> regeln, kann es durchaus sein, dass durch eine besonders laute Lärmquelle<br />

der zulässige Immissionsrichtwert am Nachbargebäude überschritten wird. Handelt es<br />

sich dabei um eine Betriebswohnung, müsste der emittierende Betrieb entsprechende<br />

Lärmminderungsmaßnahmen durchführen (obwohl die Emissionskontingente nicht überschritten<br />

werden). Um dies zu verhindern, muss vor der Errichtung von „ausnahmsweise<br />

zulässigen“ Betriebswohnungen eine entsprechende schalltechnische Überprüfung erfolgen.<br />

3. Im Bereich bis zu 50 m zu Bahnlinien kann es zu Überschreitungen durch Erschütterungs-<br />

und damit verbundenen sekundären Lärmimmissionen kommen. Eine Aussage hierzu ist<br />

dem Bebauungsplan nicht zu entnehmen. Da hier evtl. keine Wohnungen gebaut werden,<br />

muss die erforderliche Untersuchung zum Erschütterungs- und Sekundären Schallschutz<br />

nicht sofort, sondern erst im Rahmen des Einzelbauvorhabens durchführt werden, wobei<br />

dies im Bebauungsplan festzusetzen ist.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 6 von 20


Rechtsgrundlagen hierzu:<br />

§1 Abs. 6 Nr. 1 und 7c) BauGB, § 50 BImSchG i. V. m. DIN 18005 <strong>Teil</strong> 1 „Schallschutz im<br />

Städtebau“ vom Mai 1987 (Einführungserlass des StMI v. 03.08.1988)<br />

Möglichkeiten der Überwindung (z. B. durch Ausnahmen oder Befreiungen)<br />

Zu 1.<br />

Die Festsetzungen durch Planzeichen und Text werden geändert/umformuliert:<br />

4.0<br />

Bei der Nutzungsschablone/Füllschema wird „max. Schallleistungspegel“ durch „Emissionskontingent“<br />

ersetzt.<br />

16.0<br />

„65 dB(A) tags … 50 dB(A)m²“ entfällt<br />

Empfohlene Formulierung:<br />

„Es sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, deren flächenhaftes Emissionsverhalten die<br />

Emissionskontingente Lek (nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“) von tagsüber 60 dB<br />

und nachts 45 dB nicht überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt<br />

5.“<br />

Die Hinweise und Empfehlungen durch Text werden entsprechend angepasst:<br />

2.2 Immissionsschutz:<br />

„Die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente bzw. der sich daraus an den nächstgelegenen<br />

(vorhandenen oder baurechtlich zulässigen) Immissionsorten ergebenden Immissionsrichtwertanteile<br />

sind bei Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung bzw. im Falle des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />

zum Zeitpunkt des Baubeginns durch Gutachten eines anerkannten<br />

Sachverständigen i. S. v. § 26 BImSchG nachzuweisen. Ausnahmen sind im Einzelfall …<br />

bei lärmarmen Nutzungen.<br />

zu 2.<br />

Vor der Errichtung von Betriebswohnungen ist zu prüfen, ob deren Bau zu Einschränkungen<br />

von Gewerbebetrieben führt. Wir empfehlen die Festsetzung folgender Formulierung:<br />

„Im Gewerbegebiet GE 1 sind Wohnungen gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässig.<br />

Mit dem Bauantrag, Antrag auf Nutzungsänderung bzw. im Falle des Genehmigungsfreistellungsverfahrens<br />

zum Zeitpunkt des Baubeginns ist durch Gutachten eines anerkannten<br />

Sachverständigen i. S. v. § 26 BImSchG nachzuweisen, dass die Schutzwürdigkeit der Wohnung<br />

zu keinen Einschränkungen der zulässigen Immissionen von benachbarten Gewerbebetrieben<br />

führt.“<br />

zu 3.<br />

Im Bebauungsplan ist festzusetzen, dass bei Wohnnutzung bis zu einem Abstand von 50 m<br />

zum Bahngleis eine entsprechende Untersuchung zum Erschütterungsschutz/sekundären<br />

Schallschutz durchgeführt werden muss. Wir empfehlen folgende Formulierung:<br />

„Bis zu einem Abstand von 50 m zur Bahnlinie können vorbeifahrende Züge Erschütterungen<br />

und damit verbundene sekundäre Lärmimmissionen verursachen. Ob die zulässigen Werte für<br />

Erschütterungen und sekundären Schallschutz eingehalten werden, ist vor dem Neubau von<br />

Wohnungen zu untersuchen. Die festgestellten erforderlichen Maßnahmen sind bei Neubauten<br />

durchzuführen.“<br />

Diese Textfestsetzung bitten wir auch im Planteil einzuarbeiten und das Planzeichen entsprechend<br />

zu erläutern/festzusetzen.<br />

Sonstige fachliche Empfehlungen:<br />

Die Nr. 2.5 des Umweltberichts ist entsprechend der vorgenannten Punkte zu ergänzen/berichtigen.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 7 von 20


Der erste Absatz von Nr. 1.6 der Begründung ist entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

(Nr. 5.0 „Art der baulichen Nutzung“) zu korrigieren.<br />

Der zweite Absatz von Nr. 1.6 der Begründung ist ebenfalls zu korrigieren, da im Norden eine<br />

Fläche für Bahnanlagen und daran anschließend das GE 2 festgesetzt werden soll.<br />

DB Services Immobilen GmbH; Barthstraße 12, 80339 München v. 18.08.2011<br />

Aufgrund der Nähe des Baugebietes zur Bahnlinie ist folgender Hinweis in die Begründung des<br />

Bebauungsplanes aufzunehmen:<br />

1.<br />

„Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in<br />

seiner jeweiligen Form sind seitens des Antragstellers, Bauherrn, Grundstückseigentümers oder<br />

sonstiger Nutzungsberechtigter ausgeschlossen. Insbesondere sind Immissionen wie Erschütterung,<br />

Lärm, Funkenflug, elektromagnetische Beeinflussungen und dergleichen, die von Bahnanlagen<br />

und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen, entschädigungslos hinzunehmen. Ebenso<br />

sind Abwehrmaßnahmen nach § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG), die durch den gewöhnlichen Bahnbetrieb in seiner jeweiligen<br />

Form veranlasst werden könnten, ausgeschlossen.“<br />

Weiter wurden folgende Hinweise gegeben:<br />

2.<br />

Gegen die aus dem Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind erforderlichenfalls von<br />

der Gemeinde oder den einzelnen Bauwerbern auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen<br />

(Schallschutz) vorzusehen bzw. vorzunehmen.<br />

Abstand und Art der Bepflanzung müssen so gewählt werden, dass diese bei Windbruch nicht<br />

in die Gleisanlagen fallen können. Der Mindestpflanzabstand zur nächstliegenden Gleisachse<br />

ergibt sich aus der Endwuchshöhe und einem Sicherheitsabstand von 2,50 m. Diese Abstände<br />

sind durch geeignete Maßnahmen (Rückschnitt u. a.) ständig zu gewährleisten. Soweit von bestehenden<br />

Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetriebs und der Verkehrssicherheit<br />

ausgehen können, müssen diese entsprechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr<br />

im Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des<br />

Eigentümers zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.<br />

Wir bitten deshalb, entsprechende Neupflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein<br />

auszuschließen.<br />

Planfestgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn können in der Bauleitplanung nur nachrichtlich<br />

aufgenommen werden. Eine Überplanung der planfestgestellten Betriebsanlagen der Eisenbahn<br />

durch einen Bebauungsplan ist grundsätzlich rechtswidrig.<br />

Die Planungshoheit für diese Betriebsanlagen der Eisenbahn liegt ausschließlich beim Eisenbahn-Bundesamt;<br />

Ein Wechsel der Planungshoheit kann nur durch eine förmliche Freistellungserklärung<br />

seitens des Eisenbahn-Bundesamtes auf Antrag der Deutschen Bahn nach vorheriger<br />

abgeschlossener Machbarkeitsprüfung erfolgen.<br />

Am bestehenden Bahnübergang (Bü) in Bahn-km 15,008 (St. Georgenweg) der oben genannten<br />

Bahnstrecke sind sicherheitstechnische Auflagen zur Vermeidung von Gefahren für die Verkehrsteilnehmer<br />

einzuhalten. Insbesondere verweisen wir auf den nötigen Stauraum, die<br />

Schleppkurve und die richtige Beschilderung. Bei den technisch nicht gesicherten Bü ist zusätzlich<br />

die Übersicht (Sichtdreiecke) zu berücksichtigen.<br />

Das überplante <strong>Teil</strong>stück (Bü-Anlage) muss im Bebauungsplan als Bahnanlage gekennzeichnet<br />

werden.<br />

3.<br />

Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO zum Bahngrund hin sind grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmeregelungen<br />

hierzu sind nur nach Zustimmung durch die DB Services Immobilien GmbH<br />

in Form einer kostenpflichtigen Vereinbarung möglich.<br />

4.<br />

Die uneingeschränkte Zugangs- und Zufahrtmöglichkeit zu den vorhandenen Bahnanlagen und<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 8 von 20


Leitungen muss auch während der Bauphase für die DB AG, deren beauftragten Dritten bzw.<br />

ggf. deren Rechtsnachfolger jederzeit täglich rund um die Uhr gewährleistet sein.<br />

5.<br />

Anträge auf Baugenehmigung für den Geltungsbereich sind uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen.<br />

Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.<br />

Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten<br />

wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Herrn Straßer, zu wenden.<br />

Bei der Weiterführung des Verfahrens bitten wir um erneute Beteiligung.<br />

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München vom 08.08.2011<br />

Aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes werden gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

grundsätzlich keine dem Vorhaben entgegenstehenden Einwendungen oder Bedenken vorgebracht.<br />

Es wird jedoch auf folgende hingewiesen:<br />

Der Umgriff des Bebauungsplanes grenzt im westlichen Bereich an die Bahnlinie Nr. 5450<br />

Weilheim-Peißenberg.<br />

Gleichzeitig werden, wie aus dem Entwurf zum Bebauungsplan ersichtlich ist, vom Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Bahnanlagen umfasst.<br />

Hinsichtlich dieser Flächen ist zu bedenken, dass die für den Bahnbetrieb notwendigen Flächen<br />

nicht überplant werden dürfen. Im Übrigen ist die Bahnlinie im Entwurf des Bebauungsplanes<br />

etwas unklar dargestellt. Sie beinhaltet im südlichen Bereich der verlaufenden Bahnlinie eine<br />

rote Linie, die nicht erläutert und nachvollziehbar ist und zu der auch keine Stellung genommen<br />

werden kann.<br />

Weiter werden auf die Stellungnahme der DB Services Immobilien verwiesen.<br />

Handwerkskammer für München und Oberbayern v. 29.08.2011<br />

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern nimmt folgendermaßen Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> Peißenberg plant die Ausweisung eines GE als Nachnutzung der innerörtlichen<br />

Bahnflächen. Gegen diese Planungen bestehen grundsätzlich von unserer Seite keine Einwände,<br />

wir haben jedoch folgende Anmerkung zu „2. Ziel und Zweck der Planung“:<br />

Das Gewerbegebiet wird nach § 8 BauNVO festgesetzt, dem gemäß dort „nicht erheblich belästigende<br />

Gewerbebetriebe“ zugelassen sind. Im Text zur Begründung und im Umweltbericht<br />

(Seite 6) ist aber jeweils die Rede von nicht störenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben, was<br />

der Beschreibung für WA entspricht.<br />

Wir bitten Sie in dieser Hinsicht zu prüfen, ob der kategorische Ausschluss aller Formen nicht<br />

erheblich störender Handwerksbetriebe wirklich angeraten ist, schließlich können letztgenannte<br />

durchaus einen wichtigen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung bei dem Aufbau einer standortgerechten<br />

Nachnutzung leisten.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH vom 30.08.2011<br />

Zu der Planung wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Sollten<br />

diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert<br />

oder verlegt werden. Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer TK-Anlagen<br />

benötigen, können diese bei uns angefordert werden.<br />

Sollten im Planungsbereich Verkehrswege in denen sich Telekommunikationsanlagen der<br />

Deutschen Telekom befinden entwidmet werden, bitten wir, gesondert mit uns in Verbindung zu<br />

treten.<br />

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH, Boschetsrieder Straße 69, 81379 München v. 14.9.11<br />

Es wurde festgestellt, dass die vereinbarten Ziele aus der Ortsbegehung vom 16.06.2011, im<br />

Besonderen die Einbeziehung einer Räumstrecke von mindestens 25 m im Einmündungsbe-<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 9 von 20


eich des Bahnübergangs St. Georgenweg (Bahn-km 15,008), im Bebauungsplan keine Berücksichtigung<br />

fand.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass eine Änderung der Räumstrecke am Bahnübergang St. Georgenweg<br />

die Bahnübergangssituation wesentlich verbessern könnte, bitten wir Sie, dies im Bebauungsplan<br />

zu berücksichtigen und die Änderung mit der DB Netz AG abzustimmen, da wir davon<br />

ausgehen, dass auch der <strong>Markt</strong> Peißenberg ein großes Interesse an der Änderung der Einmündungssituation<br />

hat.<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege v. 22.09.2011<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die genannte Planung kein Einwand.<br />

Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht<br />

an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 DSchG unterliegen.<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege<br />

von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Die Verwaltung schlägt vor, die Texte des Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 DSchG als Hinweis aufzunehmen:<br />

Art. 8 Abs. 1 DSchG:<br />

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind<br />

auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter<br />

der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die<br />

übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines<br />

Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten<br />

befreit.<br />

Art. 8 Abs. 2 DSchG:<br />

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach<br />

der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände<br />

vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />

Modell-Bahn-Club Pfaffenwinkel e.V. vom 28.09.2011<br />

In den planlichen Festsetzungen wurde der räumliche Geltungsbereich so gewählt, dass der<br />

von uns im Frühjahr erworbene Bahnhof incl. des zugehörigen (noch zu vermessenden) Grundes<br />

als Gewerbefläche beinhaltet ist.<br />

Ziel und Zweck der Planung ist gem. den Textfestzungen die „Sicherung der fußläufigen Verbindung<br />

zwischen Hochreuther Straße und dem ehemaligen Recyclinghof“ sowie „Erweiterung<br />

einer Fußwegverbindung zum Bahnhof“. Da im unmittelbaren Bereich des von uns erworbenen<br />

Objekts Bahnhof (Fl.Nr. 912/6) alle verkehrstechnisch notwendigen Maßnahmen (Bürgersteig,<br />

Parkbuchten) bereits vorhanden sind, ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb der Bereich<br />

Bahnhof in den Geltungsbereich einbezogen ist.<br />

Wir bitten Sie, uns die rechtliche Grundlage für die Einbeziehung der Fl.Nr. 912/6 in den Geltungsbereich<br />

mitzuteilen, obgleich die vorgesehenen Maßnahmen das o. a. Grundstück nicht<br />

unmittelbar betreffen.<br />

Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, Hackerbrücke 6, 80335 München v. 27.09.2011<br />

Als Eigentümerin des Grundstücks mit den Fl.Nr. 912/5, 912/32 und 912/52 begrüßen wir die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Ordnung dieses Bereichs. Allerdings<br />

regen wir an, die Baulinie im Osten der bebaubaren Fläche zu einer Baugrenze umzuwandeln.<br />

Dies würde den zukünftigen gewerblichen Ansiedlungen die notwendige bauliche Flexibilität<br />

bieten, zumal das Ziel der städtebaulichen Ordnung bereits durch die sonstigen Bebauungsvorschriften<br />

und vor allem die neu vorgesehene Baumreihe entlang der Bergwerkstraße erreicht<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 10 von 20


wird. Darüber hinaus regen wir an, die östliche Grenze der für Bahnanlagen vorgesehenen Fläche<br />

zu überprüfen.<br />

Aurelis Real Estate vom 11.11.2011<br />

Wir haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Sie seit vielen Jahren ohne unsere<br />

Genehmigung <strong>Teil</strong>e unseres o. g. Grundstücks als Gehweg unter anderem für Kinder, Rentner<br />

und schutzbedürftige Personen nutzen. Dieser Pfad dient anscheinend als fußläufige Verbindung<br />

vom Bahnhof zu diversen sozialen Einrichtungen wie z. B. die ökumenische Sozialstation,<br />

dem Caritas Seniorenzentrum St. Johann und diversen Schulen. Als Grundstückseigentümer<br />

trifft uns die Verkehrssicherungspflicht (von der wir bisher nicht wussten). Mit diesem Schreiben<br />

möchten wir deutlich unser Missfallen über Ihr Verhalten zum Ausdruck bringen und Sie auffordern<br />

diese nicht erlaubte Nutzung sofort zu beenden. Um die unerlaubte Nutzung unseres<br />

Grundstücks in Zukunft zu verhindern, sehen wir uns leider gezwungen bauliche Maßnahmen<br />

zu ergreifen.<br />

Wir können nicht nachvollziehen, wie die <strong>Markt</strong>gemeinde seit Jahren zur Kenntnis nimmt, dass<br />

Schulkinder illegaler Weise einen ungesicherten nicht gepflasterten Grünstreifen passieren und<br />

im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche an die aurelis zu stellen wären.<br />

Ohne Einwände:<br />

-E.ON Bayern AG v. 06.09.2011<br />

-Bayerisches Landesamt für Umwelt v. 12.09.2011<br />

-Regierung von Oberbayern vom 16.09.2011<br />

-Vermessungsamt Weilheim i. OB v. 14.09.2011<br />

-E.ON Bayern AG v. 26.08.2011<br />

-Planungsverband Region Oberland v. 23.09.2011<br />

-IHK für München und Oberbayern v. 07.10.2011<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss ist informiert, dass Stellungnahmen des<br />

Landratsamtes und anderer Behörden eingegangen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, den<br />

Vorgang bis zum Projektbeschluss über den Ausbau der Bergwerkstraße zurückzustellen. Die<br />

dann mit dem geänderten Straßenverlauf einhergehenden Änderungen sind unter Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen in den Bauleitplan einzuarbeiten. Die geänderte Planung ist dem<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 5: Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das<br />

Gebiet "Ludwigstraße I"<br />

Bei dem Bebauungsplan „An der Ludwigstraße“ handelt es sich um einen Plan, der im Jahr<br />

1968 rechtskräftig wurde. Mit diesem Bebauungsplan wurde eine zwingend zweigeschossige<br />

Bebauung festgelegt. Weiter wurden Baufenster angelegt und die Garagen zwingend mit Baulinien<br />

festgesetzt.<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden<br />

außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig.<br />

Vom Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 722/11 der Gemarkung Peißenberg wurde der Antrag<br />

auf Änderung des Bebauungsplanes zur Zulassung von Garagen und Nebengebäuden auch<br />

außerhalb der festgesetzten Baugrenzen beantragt.<br />

Eine ähnliche Änderung wurde auch z. B. für den Bebauungsplan für das „Gebiet zwischen Südend-<br />

und Ludwig-Thoma-Straße“ durchgeführt.<br />

Die Verwaltung schlägt daher folgende vereinfachte textliche Änderung des Bebauungsplanes<br />

vor:<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 11 von 20


„Garagen und Nebengebäude im Sinne von § 12 BauNVO sind nach den Bestimmungen der<br />

BayBO auch außerhalb der Baugrenzen zulässig“.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der durch die Verwaltung vorgeschlagenen vereinfachten Änderung (textliche Änderung) des<br />

Bebauungsplanes für das Gebiet "Ludwigstraße I" wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

das vorgeschriebene Änderungsverfahren durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat zu gegebener Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 6: Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 654 der Gemarkung Ammerhöfe (Bachstraße<br />

70); Herstellung einer Baustellenzufahrt; Bepflanzung am Verbindungsweg<br />

(Geh-/Radweg) zwischen Schwalbenweg und Bachstraße<br />

Die auf dem Grundstück Fl.Nr. 654 der Gemarkung Peißenberg bestehenden Brandruinen sollen<br />

abgerissen und gemäß der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hutterer-Leite“ mit einem<br />

Einfamilienhaus und einem Doppelhaus bebaut werden.<br />

Die Zufahrt zum Baugrundstück ist jedoch durch die geringe Höhe der Bahnunterführung an der<br />

Bachstraße für größere Fahrzeuge nicht möglich. Vom zukünftigen Bauherrn wird daher beantragt,<br />

den gemeinsamen Fuß- und Radweg vom Schwalbenweg her zur Bachstraße als Baustellenzufahrt<br />

nutzen zu dürfen. Um den Weg jedoch auch für größere Fahrzeuge befahrbar zu<br />

machen, wäre die Entfernung einer Linde am Schwalbenweg nötig.<br />

Der Vorgang wurde durch die Verwaltung bereits vorgeprüft. Unter der Voraussetzung, dass<br />

sich der Bauherr zur Wiederherstellung etwaiger Schäden am Weg, zum Zwischeneinschlag der<br />

Linde und zur anschließenden Wiederherstellung der Grünfläche mit der genannten Linde bereit<br />

erklärt, könnte dem Antrag zugestimmt werden.<br />

Über die weitere Vorgehensweise hat der <strong>Markt</strong>gemeinderat nun zu entscheiden.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Die Befahrung bzw. Nutzbarkeit des Weges wird auf Grund der geringen Breite kritisch gesehen.<br />

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche anfallenden Arbeiten und Kosten (Zwischeneinschlag<br />

der Linde, evtl. Versetzen/Abbau der Straßenlaterne, Wiederherstellung der Pflanzscheibe,<br />

Sanierung evtl. auftretender Straßenschäden, Auf-/Abbau der Handläufe) auf Kosten<br />

des Antragstellers durchgeführt werden und der <strong>Markt</strong> Peißenberg während der Nutzung von<br />

seiner Verkehrssicherungspflicht für den Weg freigestellt wird, wird dem Antrag grundsätzlich<br />

zugestimmt. Auf die Notwendigkeit zur Erstellung eines Straßenzustandsprotokolls wird hingewiesen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 7: Aufstellen einer Hybrid Stromtankstelle (E-Tower) für Fahrräder auf öffentlichem<br />

Grund; Wiedervorlage<br />

Sachverhalt:<br />

Die Firma Blue Terra bietet an, eine Stromtankstelle für vier Elektro-Bikes aufzustellen. Die Höhe<br />

der Aufladestation beträgt ca. 6 m.<br />

Die Anlage erzeugt den für das Aufladen von Fahrrädern notwendigen Strom über Solar- und<br />

Windkraft. Das Aufstellen wäre für die Kommune kostenfrei, da der sog. „E-Tower“ über Werbung<br />

finanziert werden soll. Der Platzbedarf beträgt ca. 20 m², als Aufstellplatz wäre der Rathausplatz<br />

oder eine Fläche in der Nähe „Rigi Rutsch`n“ angedacht.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 12 von 20


Am 17.01.2012 wurde die Angelegenheit dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgelegt,<br />

dabei wurde einer Aufstellung grundsätzlich zugestimmt. Als mögliche Aufstellorte wurden<br />

das „Rigi-Center“, die „Rigi-Rutsch`n“ und der Rathausplatz in Betracht gezogen. Die Entscheidung<br />

soll aufgrund der vorhandenen Wind- und Sonnenverhältnisse getroffen werden.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt eine Aufstellung im Bereich<br />

Moosleite.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 8: Vollzug des BayStrWG; Umstufung des Fichter Weges (<strong>Teil</strong>strecke) gemäß<br />

Art. 7 BayStrWG<br />

Sachverhalt:<br />

Aufgrund der Änderung der Verkehrsbedeutung soll eine <strong>Teil</strong>strecke der bisher zum öffentlichen<br />

Feld- und Waldweg gewidmeten Fichter Straße Fl. Nr. 75/0, Fl. Nr. 39/3 (<strong>Teil</strong>strecke) und Fl. Nr.<br />

39/19 (<strong>Teil</strong>strecke) der Gemarkung Ammerhöfe zur Gemeindeverbindungsstraße um gestuft<br />

werden.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Eine <strong>Teil</strong>strecke der bisher als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmeten Fichter Straße Fl.<br />

Nr. 75/0, Fl. Nr. 39/3 (<strong>Teil</strong>strecke) und Fl. Nr. 39/19 (<strong>Teil</strong>strecke) der Gemarkung Ammerhöfe<br />

wird zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft.<br />

1. Bezeichnung: Fichter Straße<br />

2. Fl. Nr.: 75/0, 39/3 (<strong>Teil</strong>strecke) und 39/19 (<strong>Teil</strong>strecke), Gemarkung Ammerhöfe<br />

3. Anfangspunkt: N/O-Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 1271/0 (0,000 km)<br />

4. Endpunkt: S/O-Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 39/9 (1,970 km)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 9: Vollzug des BayStrWG; Widmung einer Ortsstraße im Neubaugebiet "Auf<br />

der Leite"<br />

Sachverhalt:<br />

Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes an der Johann-Hirsch-Straße, auf dem Grundstück<br />

des ehemaligen Seniorenheimes wurde das Baugebiet mit einem neuen Straßenzug versehen.<br />

Dieser Straßenzug wird der Johann-Hirsch-Straße zugeordnet und steht dem öffentlichen<br />

Verkehr zur Verfügung. Die Verkehrsfläche steht im Eigentum des <strong>Markt</strong>es. Dieser <strong>Teil</strong>bereich<br />

der Johann-Hirsch-Straße ist nach den Bestimmungen des BayStrWG zur Ortsstraße zu<br />

widmen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der nachfolgende <strong>Teil</strong>bereich der Johann-Hirsch-Straße wird mit Wirkung ab dem Datum der<br />

öffentlichen Bekanntmachung gemäß Art. 6 BayStrWG nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.<br />

1. Bezeichnung: <strong>Teil</strong>bereich der Johann-Hirsch-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 672/0<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung von der Johann-Hirsch-Straße bei S-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 670/23 (0,000 km)<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 13 von 20


4. Endpunkt: Einmündung in die Johann-Hirsch-Straße bei N-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 655/14 (0,242 km)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung: Die Parkbuchten sind Bestandteil der Straße<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 10: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Ortsstraßen und beschränkt öffentlichen<br />

Wegen im Baugebiet Südend-/Ludwig-Thoma-Straße<br />

Sachverhalt:<br />

Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Südendstraße“ wurden verschiedene Straßen<br />

und Wege im Rohbau neu hergestellt und stehen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Die<br />

Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum des <strong>Markt</strong>es. Die Straßen und Wege sind nun nach<br />

den Bestimmungen des BayStrWG zu Ortsstraßen bzw. beschränkt öffentlichen Wegen zu<br />

widmen.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Die nachfolgenden Straßen und Wege werden mit Wirkung ab dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung<br />

gemäß Art. 6 BayStrWG zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG bzw. beschränkt<br />

öffentlichen Wege nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:<br />

I. Ortsstraßen:<br />

A)<br />

1. Bezeichnung: Lena-Christ-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1126/101, 1126/114 (<strong>Teil</strong>), 1126/113, 1126/105, 1126/104 (<strong>Teil</strong>),<br />

3. Anfangspunkte:<br />

1126/102 (<strong>Teil</strong>) 1126/112, 1126/111 der Gemarkung Peißenberg<br />

a) Abzweigung von der Ludwig-Thoma-Straße an der S-O Ecke<br />

des Grundstückes Fl. Nr. 1126/42 (km 0,000)<br />

b) Abzweigung von der Hauptstrecke an der S-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/40 (km 0,000)<br />

c) Abzweigung von der Hauptstrecke an der S-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/34 (km 0,000)<br />

d) Abzweigung von der Hauptstrecke an der S-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/20 (km 0,000)<br />

e) Abzweigung von der Hauptstrecke an der S-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/16 (km 0,000)<br />

f) Abzweigung von der Hauptstrecke an der S-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/10 (km 0,000)<br />

g) Abzweigung von der Hauptstrecke an der N-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/45 (km 0,000)<br />

h) Abzweigung von der Hauptstraße an der N-O Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/56 (km 0,000)<br />

4. Endpunkte: a) Einmündung in die Kreisstraße WM 15/Wörther Straße an der<br />

N-O Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 1126/86 (km 0,522)<br />

b) Ende an der Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/38<br />

und Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/39 (km 0,071))<br />

c) Südgrenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/30 (km 0,027)<br />

d) S-W Grenze der Grundstücke Fl. Nr. 1126/13 und Fl. Nr.<br />

1126/15 (km 0,043)<br />

e)Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1119/12 (km 0,056))<br />

f) Ende an der Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/6 und<br />

S-W Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/5 (km 0,084)<br />

g) N-W Grenze der Grundstücke Fl. Nr. 1125/50 und 1126/49<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 14 von 20


und Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/47 (km 0,077)<br />

h) Nord-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1126/57 (km 0,033)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung: Die Umkehren zu b), c), d), e), f), g) sind Bestandteil der jeweiligen Straße<br />

B)<br />

1. Bezeichnung: Oskar-Maria-Graf-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1126/106 der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung von der Ludwig-Thoma-Straße an der S-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 1126/100 (km 0,000)<br />

4. Endpunkt: Süd-Grenze des Grundstückes Fl. Nr. 1148/2 (km 0,071)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung: Die Umkehre ist Bestandteil der Straße<br />

C)<br />

1. Bezeichnung: Eduard-Stemplinger-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1126/110 der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung Lena-Christ-Straße an der S-O Ecke des Grundstückes Fl.<br />

Nr. 1126/36 (km 0,000)<br />

4. Endpunkt: Einmündung in die Südendstraße an der N-O Ecke des Grundstückes Fl.<br />

Nr. 1125/0 (km 0,077)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung: Die Umkehre ist Bestandteil der Straße<br />

D)<br />

1. Bezeichnung: Georg-Queri-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1126/103 (<strong>Teil</strong>) der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung von der Ludwig-Thoma-Straße an der S-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 1126/80 (km 0,000)<br />

4. Endpunkt: Ende an der Ost-Grenze des Grundstückes Fl. 1126/76<br />

(km 0,099)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung: Die Umkehre ist Bestandteil der Straße<br />

E)<br />

1. Bezeichnung: Franz-Ringseis-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1126/109, 1126/108, 1126/107 der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung von der Ludwig-Thoma-Straße an der S-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 1126/66 (km 0,000)<br />

4. Endpunkt: Einmündung in die Südendstraße an der N-O Ecke des Grundstücks Fl.<br />

Nr. 1123/0 (km 0,212)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

6. Bemerkung:<br />

F)<br />

Die Umkehre am Stichweg ist Bestandteil der Straße. Zusammentreffen<br />

mit der Lena-Christ-Straße (Ortsstraße) auf einer Länge von km 0,009<br />

1. Bezeichnung: Ludwig-Thoma-Straße<br />

2. Fl. Nr.: 1116/1 der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkt: Abzweigung vom Grundstück Fl. Nr. 1137/0 an der N-W Ecke des Grundstückes<br />

Fl. Nr. 1126/88 (km 0,000)<br />

4. Endpunkt: a) Einmündung in die Kreisstraße WM 15/Wörther Straße an der<br />

N-O Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 1152/4 (km 0,534)<br />

5. Baulastträger:<br />

b) N-W Grenze der Stichstraße bei Fl. Nr. 1143/3 (+ km 0,027)<br />

km 0,561)<br />

<strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 15 von 20


II. beschränkt öffentliche Wege:<br />

1. Bezeichnung: Geh- und Radweg<br />

2. Fl. Nr.: Fl. Nr. 1126/114 (<strong>Teil</strong>), 1126/104 (<strong>Teil</strong>), 1126/102 (<strong>Teil</strong>), 1126/103<br />

(<strong>Teil</strong>),1126)94 (<strong>Teil</strong>) der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkte: a) Fortsetzung an der Süd-Grenze des Grundstückes Fl. Nr.<br />

1126/51 (km 0,000)<br />

b) Fortsetzung an der Ost-Grenze des Grundstückes Fl. Nr.<br />

1126/12 (km 0,000)<br />

c) Fortsetzung an der West-Grenze des Grundstückes Fl. Nr.<br />

1126/2 (km 0,000)<br />

d) Fortsetzung an der West-Grenze des Grundstückes Fl. Nr.<br />

1126/76 (km 0,000)<br />

e) Führt von der Ludwigstraße bei N-O Ecke des Grundstückes<br />

Fl.Nr. 1126/95 ab (km 0,000)<br />

4. Endpunkte: a) Einmündung in die Südendstraße an der N-W Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/51 (km 0,040)<br />

b) Einmündung in die Südendstraße an der N-W Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1120/1 (km 0,047)<br />

c) Einmündung in die Südendstraße an der N-W Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/118 (km 0,049)<br />

d) Einmündung in die Lena-Christ-Straße an der N-W Ecke des<br />

Grundstückes Fl. Nr. 1126/75 (km 0,046)<br />

e) endet an der Gemeindegrenze zur Gemarkung Ammerhöfe,<br />

S-O Ecke des Grundstückes Fl. Nr. 1140/0 km 0,0101)<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 11: Vollzug des BayStrWG; Widmung Parkplatz an der Südendstraße<br />

Sachverhalt:<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine <strong>Teil</strong>fläche der Fl. Nr. 1136/0 als öffentlicher Parkplatz<br />

an der Südendstraße als Nebenanlage zur Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr nach den Bestimmungen<br />

des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes zu widmen. Die Parkfläche steht im Eigentum<br />

des <strong>Markt</strong>es.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Die <strong>Teil</strong>fläche der Fl. Nr. 1136/0 wird mit Wirkung ab dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung<br />

gemäß Art. 6 BayStrWG als Nebenanlage zur Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG<br />

gewidmet.<br />

1. Bezeichnung: Parkplatz an der Südenendstraße<br />

2. Fl. Nr.: <strong>Teil</strong>fläche Fl. Nr. 1136/0 der Gemarkung Peißenberg<br />

3. Anfangspunkte: südlich der Südendstraße im Anschluss SO-Ecke der<br />

Fl. Nr. 1129/0<br />

4. Endpunkte: Länge ca. 0,045 km in das Grundstück Fl. Nr. 1136/0 Richtung Süd-<br />

Westen<br />

Breite ca. 0,029 km O-Grenze Fl. Nr. 1136/0 Richtung Nord-Westen<br />

5. Baulastträger: <strong>Markt</strong> Peißenberg<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 12: Kenntnisgaben<br />

Es wurden keine Kenntnisgaben vorgebracht.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 16 von 20


Zu TOP 13: Bauanträge<br />

Zu TOP<br />

13.1:<br />

Beschließender <strong>Teil</strong>:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Anbringung von Werbeanlagen<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 3190/83 der Gemarkung Peißenberg (Am<br />

Holzgarten 2);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Anbringung/ Errichtung<br />

von Werbeanlagen im Rahmen des bereits bestehenden kik-<strong>Markt</strong>es beabsichtigt.<br />

An der südöstlichen Giebelseite des Gebäudes sind die Anbringung eines Leuchttransparents<br />

mit einer Größe von 2 m x 2 m sowie die Aufbringung einer Folierung im unteren Bereich der<br />

Fensterfront geplant. Außerdem ist die Errichtung eines doppelseitig wirkenden, beleuchteten<br />

Pylons mit einer Gesamthöhe von 6 m (Ansicht Werbeanlage 2 m x 2 m) vorgesehen.<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für<br />

das Gebiet „PKG-Gelände an der Hochreuther Straße“. Die Erschließung ist gesichert.<br />

Der künftige Bebauungsplan sieht Werbeanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten<br />

Baugrenzen und eine Gesamthöhe von freistehenden Werbeanlagen bis max. 5 m vor. Der geplante<br />

Pylon befindet sich außerhalb der Baugrenzen und umfasst eine Gesamthöhe von 6 m.<br />

Werbeanlagen am Gebäude sind gemäß Bebauungsplan bis zu einer Größe von 3,5 m x 1,6 m<br />

zulässig, ausnahmsweise können allerdings auch größere Abmessungen zugelassen werden,<br />

wenn die Werbeanlage in den Gesamtentwurf integriert ist und das Orts- und Straßenbild nicht<br />

gestört wird. Die geplante Anlage am Gebäude umfasst eine Größe von 2 m x 2 m.<br />

In einem ähnlich gelagerten Fall auf dem gegenüber liegenden Grundstück wurde der Anbringung<br />

von Werbeanlagen am Gebäude mit 4,5 m x 1,6 m und 3,7 m x 2,7 m zugestimmt. Eine<br />

ebenfalls geplante Errichtung eines Pylons außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wurde<br />

nicht zugelassen.<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 16.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen zur<br />

Anbringung der Werbeanlagen am Gebäude wird hergestellt, der Erteilung einer Ausnahme<br />

bezüglich der Größen der Werbeanlagen, welche die gemäß Bebauungsplan festgesetzte, maximale<br />

Größe überschreiten kann zugestimmt werden. Hinsichtlich der Errichtung eines Pylons<br />

mit einer Gesamthöhe von 6 m außerhalb der festgesetzten Baugrenzen kann das gemeindliche<br />

Einvernehmen nicht erteilt werden, die Anlage ist den Regelungen des Bebauungsplanes<br />

anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP<br />

13.2:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung einer bestehenden, landwirtschaftlich<br />

genutzten Werkstatt in eine Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />

Bauschreinerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 2289 der Gemarkung Peißenberg<br />

(Alter Bahnhof 40);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Umnutzung einer bestehenden,<br />

bisher landwirtschaftlich genutzten Werkstatt als Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />

Bauschreinerei beabsichtigt.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 17 von 20


Vorgesehen ist die Nutzung einer <strong>Teil</strong>fläche von ca. 120 m² des zwischen Hofstelle und Betriebsleiterwohnhaus<br />

gelegenen Nebengebäudes, bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.<br />

Das Grundstück liegt im Außenbereich an einer Gemeindestraße (Alter Bahnhof), die Erschließung<br />

ist gesichert.<br />

Die vorhandene Landwirtschaft wird im Nebenerwerb ausgeführt, im Rahmen der geplanten<br />

Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nach Angaben des Antragstellers die Ausführung<br />

einer weiteren, gewerblichen Tätigkeit vor Ort erforderlich.<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 03.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />

§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Im Rahmen der weiteren Prüfungen durch das<br />

Landratsamt bzw. Amt für Landwirtschaft ist die Zulässigkeit der Umnutzung im Außenbereich<br />

nachzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP<br />

13.3:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines bestehenden Ladens<br />

als Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/3 der Gemarkung Peißenberg<br />

(Hauptstraße 106);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück eine Umnutzung des bestehenden<br />

Ladens im Erdgeschoss als Fitnessstudio („MicroStudio“ für Damen) beabsichtigt. Die<br />

betroffene Fläche umfasst ca. 70 m² für den geplanten Fitnessbereich, dazu kommen Umkleideund<br />

Toilettenräume (ohne Duschen) sowie ein Massageraum. Die Ausstattung besteht nach<br />

Angaben des Betreibers aus 10 hydraulischen Geräten, die Trainingsdauer hierfür ist auf ca. 30<br />

bis 45 Minuten pro Person ausgerichtet, Kurse finden nicht statt. Die täglichen Öffnungszeiten<br />

umfassen den Zeitraum von 7 bis 22 Uhr, davon ca. 4 bis 6 Stunden betreut. Eine Beschallung<br />

soll mittels Internetradio erfolgen.<br />

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB<br />

an zwei Gemeindestraßen (Hauptstraße und Bachstraße) und einem Eigentümerweg (Gartenstraße),<br />

der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die<br />

Erschließung ist gesichert.<br />

Im nördlichen Grundstücksbereich ist die Anlage von fünf Stellplätzen mit Zufahrt über die Gartenstraße<br />

vorgesehen. Gemäß der Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es Peißenberg ist für Fitnessräume<br />

und dgl. ein Stellplatz je drei Personen erforderlich, jedoch mindestens die Anlage von<br />

drei Stellplätzen (5 Stellplätze = 15 Personen).<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 07.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />

§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich<br />

der immissionsschutzrechtlichen Belange ist jedoch im Rahmen der weiteren Prüfungen<br />

durch das Landratsamt festzustellen. Die notwendigen Fahrgassen- bzw. Stellplatzbreiten<br />

an der Gartenstraße sind einzuhalten, der Stellplatznachweis ist auf die max. mögliche Besucherzahl<br />

auszurichten.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 18 von 20


Zu TOP 14: Anträge auf Vorbescheid, Bauvoranfragen<br />

Zu TOP<br />

14.1:<br />

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 214/1 der Gemarkung Peißenberg<br />

(Iblherstraße 18);<br />

Sachverhalt:<br />

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob der Errichtung eines weiteren<br />

Wohngebäudes auf dem genannten Grundstück zugestimmt werden kann. Geplant ist der<br />

Bau eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 99 m² und Garage im südlichen Grundstücksbereich.<br />

Als Bestand ist bereits eine Doppelhaushälfte mit Büroanbau und Garage vorhanden.<br />

Das Gesamtgrundstück liegt am Rande der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34<br />

BauGB bzw. im Außenbereich an einer Gemeindestraße (Iblherstraße). Die Erschließung kann<br />

als gesichert angesehen werden.<br />

Gemäß dem Flächennutzungsplan des <strong>Markt</strong>es Peißenberg ist der zur Bebauung vorgesehene<br />

Grundstücksbereich als Dorfgebiet und private Grünfläche ausgewiesen. Nach der Machbarkeitsstudie<br />

zum Hochwasserschutz des Ingenieurbüros Steinbacher-CONSULT liegt der betroffene<br />

Grundstücksteil im Überschwemmungsbereich bei HQ 100 (Fendter Bach).<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid<br />

aufgrund der Unterlagen vom 03.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36<br />

BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Die für das Vorhaben erforderlichen Abstandsflächen<br />

sind in funktionsfähiger Weise nachzuweisen. Die Zulässigkeit im faktischen Überschwemmungsgebiet<br />

ist im Rahmen der weiteren Prüfungen durch das Landratsamt festzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP<br />

14.2:<br />

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 3223/10 der Gemarkung Peißenberg (Schongauer<br />

Straße 120);<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen des vorliegenden Antrages auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob auf dem genannten<br />

Grundstück der Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage zugestimmt werden kann.<br />

Vorgesehen ist ein Baukörper mit einer Grundfläche von ca. 10,5 m x 8,5 m, die geplante<br />

Wandhöhe beträgt 6 m. Mit der Ausführung einer Dachneigung zwischen 40 und 45 Grad entsteht<br />

eine Firsthöhe von ca. 10 m (bei Ausführung einer Dachneigung von 45 Grad). Die GFZ<br />

beträgt bei einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen ca. 0,35.<br />

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB<br />

an einer Gemeindestraße (Schongauer Straße), die Erschließung kann als gesichert angesehen<br />

werden.<br />

Die Firsthöhen der umliegenden Bebauung betragen max. ca. 8 m, die Wandhöhen ca. 4,70 m<br />

bis 4,90 m.<br />

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid wurden die nachfolgenden Fragen gestellt:<br />

1. Ist die Errichtung eines Wohnhauses (im Plan orange dargestellt) mit 10,5 m x 8,5 m, einer<br />

Wandhöhe von 6 m und einer Dachneigung von 40 – 45 Grad als Satteldach wie im beigefügten<br />

Plan dargestellt genehmigungsfähig?<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 19 von 20


2. Ist die Errichtung einer Garage (7 m x 7 m) als Grenzbebauung zulässig (im Plan orange<br />

dargestellt)?<br />

3. Ist die Übernahme einer <strong>Teil</strong>fläche (ca. 20 m²) des angrenzenden Grundstückes Fl.Nr. 3223/6<br />

der Gemarkung Peißenberg (im Plan hellblau dargestellt) genehmigungsfähig?<br />

4. Ist eine gemeinsame Nutzung der gelb markierten Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 3223/7<br />

der Gemarkung Peißenberg als Zufahrt zulässig?<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid<br />

aufgrund der Unterlagen vom 07.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36<br />

BauGB zur Errichtung eines Wohngebäudes wird grundsätzlich hergestellt. Die geplante, traufseitige<br />

Wandhöhe liegt ca. 2 m über der Traufhöhe der Nachbargebäude. Die Dachneigung der<br />

Nachbargebäude beträgt ca. 40 Grad. Die Traufhöhe und Dachneigung soll der umliegenden,<br />

durchgängigen Bebauung entsprechen. Die Errichtung einer Garage (7 m x 7 m) kann nach den<br />

Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung als Grenzbebauung erfolgen. Im Rahmen der geplanten<br />

Grundstückserweiterung im südwestlichen Bereich wird darauf hingewiesen, dass die<br />

Abstandsflächen des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 3223/6 der Gemarkung<br />

Peißenberg (Schongauer Straße 122) auch nach einer <strong>Teil</strong>ung in funktionsfähiger<br />

Weise vorhanden sein müssen – in den Planunterlagen wurde die Abstandsfläche an der<br />

Nordwestseite mit 6,6 m vermaßt, die zeichnerische Darstellung umfasst jedoch eine Tiefe von<br />

5,4 m. Außerdem bestehen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen<br />

im Bereich des geplanten Wohngebäudes (Rücksprung Nordseite). Die evtl. gemeinsame<br />

Nutzung einer <strong>Teil</strong>fläche des Grundstückes Fl.Nr. 3223/7 der Gemarkung Peißenberg als<br />

Zufahrt ist privatrechtlich zu klären.<br />

Abstimmungsergebnis: 9.0<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 20 von 20

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