10.11.2012 Aufrufe

Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Ist die Errichtung einer Garage (7 m x 7 m) als Grenzbebauung zulässig (im Plan orange<br />

dargestellt)?<br />

3. Ist die Übernahme einer <strong>Teil</strong>fläche (ca. 20 m²) des angrenzenden Grundstückes Fl.Nr. 3223/6<br />

der Gemarkung Peißenberg (im Plan hellblau dargestellt) genehmigungsfähig?<br />

4. Ist eine gemeinsame Nutzung der gelb markierten Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 3223/7<br />

der Gemarkung Peißenberg als Zufahrt zulässig?<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid<br />

aufgrund der Unterlagen vom 07.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36<br />

BauGB zur Errichtung eines Wohngebäudes wird grundsätzlich hergestellt. Die geplante, traufseitige<br />

Wandhöhe liegt ca. 2 m über der Traufhöhe der Nachbargebäude. Die Dachneigung der<br />

Nachbargebäude beträgt ca. 40 Grad. Die Traufhöhe und Dachneigung soll der umliegenden,<br />

durchgängigen Bebauung entsprechen. Die Errichtung einer Garage (7 m x 7 m) kann nach den<br />

Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung als Grenzbebauung erfolgen. Im Rahmen der geplanten<br />

Grundstückserweiterung im südwestlichen Bereich wird darauf hingewiesen, dass die<br />

Abstandsflächen des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 3223/6 der Gemarkung<br />

Peißenberg (Schongauer Straße 122) auch nach einer <strong>Teil</strong>ung in funktionsfähiger<br />

Weise vorhanden sein müssen – in den Planunterlagen wurde die Abstandsfläche an der<br />

Nordwestseite mit 6,6 m vermaßt, die zeichnerische Darstellung umfasst jedoch eine Tiefe von<br />

5,4 m. Außerdem bestehen Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen<br />

im Bereich des geplanten Wohngebäudes (Rücksprung Nordseite). Die evtl. gemeinsame<br />

Nutzung einer <strong>Teil</strong>fläche des Grundstückes Fl.Nr. 3223/7 der Gemarkung Peißenberg als<br />

Zufahrt ist privatrechtlich zu klären.<br />

Abstimmungsergebnis: 9.0<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 20 von 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!