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Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg

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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-,<br />

<strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses<br />

_________________________________________________________<br />

Sitzungsdatum: Montag, den 14.01.2013<br />

Beginn: 18:30 Uhr<br />

Ende: 19:10 Uhr<br />

Ort: im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Anwesend:<br />

Vorsitzende:<br />

Frau Manuela Vanni<br />

<strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>äte:<br />

Herr Thomas Ba<strong>der</strong><br />

Herr Ulrich Franz<br />

Frau Jutta Geldsetzer<br />

Herr Peter Jungwirth<br />

Herr Rudi Mach<br />

Herr Matthias Reichhart<br />

Herr Hans Streicher<br />

Frau Centa Uridil<br />

Personal:<br />

Herr Thomas Schamper<br />

Herr Gerold Grimm<br />

Herr David Oppermann<br />

Herr Bernhard Schregle<br />

Gäste:<br />

Herr Stefan Barnsteiner<br />

Vorsitzende:<br />

Manuela Vanni<br />

1. Bürgermeisterin<br />

Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>:<br />

Schriftführer:<br />

David Oppermann<br />

<strong>Bau</strong>amtsleiterr<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 1 von 7


Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />

2. Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />

3. <strong>Bau</strong>anträge<br />

3.1 Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage auf<br />

den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (Vorm<br />

Holz 3);<br />

3.2 Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf<br />

einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr 3022/4 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (Thalackerstraße)<br />

4. Vollzug <strong>der</strong> StVO; Gründung einer GmbH im Zweckverband Kommunale <strong>Verkehrs</strong>sicherheit<br />

Oberland; Zwischenbericht; Bedarfsumfrage<br />

5. Kenntnisgaben<br />

Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />

6. Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet an <strong>der</strong><br />

Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

7. Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für das Gebiet<br />

"An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />

8. Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hochreuther-/Bergwerkstraße im Zuge<br />

des Ausbaus <strong>der</strong> Bergwerkstraße;<br />

9. Kenntnisgaben<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 2 von 7


Zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

Die Vorsitzende stelle zu Beginn <strong>der</strong> Sitzung die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit<br />

<strong>der</strong> aufgeführten Ausschussmitglie<strong>der</strong> und die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />

Zu TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />

Gegen die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift vom 10.12.2012 wurden keine Einwände erhoben. Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

gilt somit als genehmigt.<br />

Zu TOP 3: <strong>Bau</strong>anträge<br />

Zu TOP 3.1: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage<br />

auf den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Peißenberg (Vorm Holz 3);<br />

Sachverhalt:<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist auf den genannten Grundstücken eine erneute Erweiterung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Biogasanlage beabsichtigt.<br />

Die Grundstücke liegen im Außenbereich an einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Vorm<br />

Holz).<br />

Eine erste Vergrößerung <strong>der</strong> bestehenden Anlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom<br />

27.12.2011 genehmigt. Diese Anlage, bestehend aus zwei BHKW`s umfasste eine Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />

von 716 kW mit einer elektrischen Leistung von max. 280 kW.<br />

Mit <strong>der</strong> nun vorgelegten Än<strong>der</strong>ung ist eine weitere Leistungssteigerung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />

von 1.002 kW (elektrische Leistung 380 kW) vorgesehen. Außerdem sind<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Erweiterung die nachfolgenden, baulichen Maßnahmen geplant:<br />

- Umnutzung des Endlagers 2 zur Nutzung als Sickerwassersammelbehälter<br />

- Umnutzung des Endlagers 3 zur Nutzung als Vorgrube<br />

- Umnutzung des Endlagers 4 zur Nutzung als Gärrestelager (zur Aufnahme gesteigerter<br />

Gärrestemengen) und Umbenennung in Endlager 2 mit Errichtung eines Foliengasspeichers<br />

- Erneuerung/Vergrößerung des bestehenden Biomasselagers<br />

- Errichtung eines Löschwasserbehälters<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Gemeindewerke wurde darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> vorgesehenen Erweiterung<br />

die <strong>der</strong>zeit max. mögliche, elektrische Einspeiseleistung vollständig ausgeschöpft wird,<br />

<strong>der</strong> Antragsteller wird diesbezüglich von den Gemeindewerken informiert.<br />

Beschluss des Ausschusses:<br />

Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong> und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Unterlagen vom 03.01.2013. Die Entscheidung wird zurückgestellt, das<br />

gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 <strong>Bau</strong>GB kann zu <strong>der</strong> vorliegenden Planung zunächst<br />

nicht hergestellt gestellt werden. Die Verwaltung wird mit <strong>der</strong> Prüfung beauftragt, in wie weit die<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 3 von 7


Erschließung über die bestehende Zufahrt im Rahmen <strong>der</strong> erneuten Betriebserweiterung noch<br />

als gesichert angesehen werden kann. Des Weiteren ist zu klären, ob die durch den Betrieb<br />

erhöhte <strong>Verkehrs</strong>belastung bei einer evtl. zukünftigen Sanierung <strong>der</strong> Zufahrt gegenüber dem<br />

Antragsteller kostenmäßig berücksichtigt werden kann o<strong>der</strong> muss.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 3.2: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit<br />

Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr 3022/4 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Peißenberg (Thalackerstraße);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach <strong>der</strong> vorgelegten Planung ist auf einer Teilfläche des genannten Grundstückes die Errichtung<br />

eines Einfamilienhauses mit Garage beabsichtigt.<br />

Vorgesehen ist eine Bebauung im nordwestlichen Grundstücksbereich mit einer Grundfläche<br />

von ca. 65 m² (8,30 m x 7,74 m).<br />

Das Grundstück liegt innerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />

an einer Gemeindestraße (Thalackerstraße). Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung<br />

und Abwasserbeseitigung ist möglich, die Erschließung kann als gesichert angesehen<br />

werden.<br />

Aufgrund des vorhandenen Geländes und des in diesem Zusammenhang geplanten, freiliegenden<br />

Kellergeschosses entstehen insgesamt drei Vollgeschosse mit einer südseitigen Wandhöhe<br />

von ca. 7,70 m.<br />

Beschluss des Ausschusses:<br />

Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />

aufgrund <strong>der</strong> Unterlagen vom 18.12.2012. Die Entscheidung wird zurückgestellt,<br />

das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 <strong>Bau</strong>GB kann zu <strong>der</strong> vorliegenden Planung zunächst<br />

nicht hergestellt werden. Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Geländesituation soll, auch im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> geplanten, weiteren Bebauung auf dem Grundstück eine Überarbeitung<br />

des Geländeverlaufes bzw. <strong>der</strong> Positionierung des <strong>Bau</strong>körpers erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 4: Vollzug <strong>der</strong> StVO; Gründung einer GmbH im Zweckverband Kommunale<br />

<strong>Verkehrs</strong>sicherheit Oberland; Zwischenbericht; Bedarfsumfrage<br />

Sachverhalt:<br />

Die Zweckverbandsversammlung beauftragte die Verbandsführung, die Überlegungen für eine<br />

eigene GmbH zu präzisieren und mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband abzuklären.<br />

Mitte Dezember 2012 fand hierzu ein Gespräch beim Bayer. Prüfungsverband statt, an dem von<br />

Seiten des Verbandes neben dem Verbandsvorsitzenden auch <strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />

sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer als auch <strong>der</strong> Kaufmännische Leiter teilnahmen.<br />

Dabei wurden alle Aspekte eingehend diskutiert. Während <strong>der</strong> Erwerb einer Immobilie keine<br />

Rolle für die Gründung einer GmbH darstellt, sind es vor allem die Investitionen die einen <strong>der</strong>artigen<br />

Schritt rechtfertigen könnten. Insbeson<strong>der</strong>e die Überlegungen im Zusammenhang mit stationären<br />

Überwachungsanlagen sprechen für eine zweckverbandseigene GmbH.<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 4 von 7


Damit sich <strong>der</strong> Zweckverband ein Bild machen kann, ob und wenn ja in welchem Umfang die<br />

Mitgliedsgemeinden und –städte stationäre Überwachungsanlagen wünschen, wird <strong>der</strong> <strong>Markt</strong><br />

Peißenberg gebeten, bei <strong>der</strong> Ermittlung des Bedarfs mitzuwirken. Dies dient ausschließlich dafür,<br />

einen Überblick über das erfor<strong>der</strong>liche Investitionsvolumen zu erlangen. Daraus resultiert<br />

keine Verpflichtung, eine <strong>der</strong>artige Anlage zu installieren. Gleichwohl sollte die Frage objektiv<br />

beantwortet werden, um keine überzogenen Schätzungen, die im weiteren Verlauf wenig dienlich<br />

wären, zu erhalten.<br />

Nach dem heutigen Stand <strong>der</strong> Überlegungen würde die GmbH diese Anlagen erwerben und an<br />

die Gemeinde vermieten. Die Verarbeitung <strong>der</strong> Verfahren erfolgt im üblichen Umfang wie<strong>der</strong>um<br />

im Zweckverband.<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung wird hierzu angeführt, dass die beiden bereits vorhandenen Anlagen durch<br />

die Polizei betrieben werden. Auf Grund <strong>der</strong> veralteten Technik und die Kosten für die Instandhaltung<br />

wurde vor längerer Zeit bereits mitgeteilt, dass diese Anlagen im Schadensfall nicht<br />

mehr ersetzt werden.<br />

Auch können stationäre Geschwindigkeitsanlagen unter Umständen auf die Umsetzung von<br />

Lärmaktionsplanungen und <strong>der</strong>gleichen angerechnet werden.<br />

Beschluss des Ausschusses:<br />

Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

zur Kenntnis und würde die Gründung einer GmbH im Zweckverband begrüßen. Vorbehaltlich<br />

<strong>der</strong> Kosten und <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit besteht Interesse an zunächst einer stationären<br />

Geschwindigkeitsanlage.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 5: Kenntnisgaben<br />

5.1 Werbeanlagensatzung<br />

Von <strong>der</strong> Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die "Werbeanlagensatzung" in nächster Zeit weiter<br />

bearbeitet werden kann. Die Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Prüfung durch das Landratsamt Weilheim-<br />

Schongau sind am 11.01.2013 eingegangen. Diese Ergebnisse werden nun in eine Entwurfssatzung<br />

eingearbeitet und dem <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at in einer <strong>der</strong> nächsten Sitzungen zur Beratung<br />

und Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 5 von 7


Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />

Zu TOP 6: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet<br />

an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

für das „Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße“ beschlossen. Als Ziel und<br />

Zweck <strong>der</strong> Planung wurde eine Fläche für die Sicherung <strong>der</strong> Nahversorgung und die Sicherung<br />

von Flächen für soziale Zwecke festgelegt. Gleichzeitig wurde <strong>der</strong> Erlass einer Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />

beschlossen, <strong>der</strong>en Geltungsdauer in <strong>der</strong> Sitzung vom 24.05.2012 verlängert wurde.<br />

Die geplanten Grundstücksgeschäfte konnten nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung<br />

schlägt daher mangels Erfor<strong>der</strong>lichkeit die Aufhebung des Verfahrens vor.<br />

Negative Auswirkungen zum Beispiel aus <strong>der</strong> „Sozialen Stadt“ sind nicht zu erwarten.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther<br />

Kirchstraße wird ebenso wie die Verän<strong>der</strong>ungssperre aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 7: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für<br />

das Gebiet "An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 26.09.2012 wurde die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung<br />

des Bebauungsplanes für das Gebiet „An <strong>der</strong> Ludwigstraße“ beschlossen. Diese Än<strong>der</strong>ung zum<br />

Ziel, Garagen und Nebengebäude nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />

(BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten <strong>Bau</strong>grenzen zuzulassen.<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 03. Dezember 2012 bis 04. Januar 2013 wurde die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB und parallel hierzu auch die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB durchgeführt.<br />

Die einzige Stellungnahme wurde durch das Landratsamt Weilheim-Schongau abgegeben. Dabei<br />

wurde aus rechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass versehentlich veraltete Gesetzesquellen<br />

angegeben wurden. Nach den erfolgten Novellierungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung muss<br />

die Festsetzung unter 2.1 im Satzungstext des Bebauungsplanes wie folgt zu lauten:<br />

„Garagen und Nebengebäude (§§ 12 und 14 <strong>Bau</strong>NVO) sind nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen<br />

<strong>Bau</strong>ordnung – BayBO (Art. 57 i. V. m. Art. 6 Abs. 9 BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />

<strong>Bau</strong>grenzen zulässig.“<br />

Nachdem außer dieser redaktionellen Än<strong>der</strong>ung keine weiteren Än<strong>der</strong>ungen veranlasst sind,<br />

könnte das Verfahren abgeschlossen und die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

beschlossen werden.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at Peißenberg beschließt daher auf Grund § 10 <strong>Bau</strong>gesetzbuch (<strong>Bau</strong>GB),<br />

Art. 23 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 91 <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />

(BayBO) und <strong>der</strong> Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke diesen Bebauungsplan<br />

für das "Gebiet zwischen Bachstraße und Ebertstraße" als Satzung. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, den Bebauungsplan nach erfolgter Ausfertigung ortsüblich durch Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 6 von 7


Zu TOP 8: Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hochreuther-/Bergwerkstraße<br />

im Zuge des Ausbaus <strong>der</strong> Bergwerkstraße;<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 25.10.2012 soll die Bergwerkstraße im Jahr 2013<br />

vom Bahnhof bis zur Einmündung <strong>der</strong> Hochreuther Straße ausgebaut werden.<br />

Aus städtebaulichen Gesichtspunkten wurde vom <strong>Bau</strong>amt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro<br />

Fischer untersucht, wie <strong>der</strong> Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße<br />

umgebaut werden kann.<br />

Die Planung sieht nun eine rechtwinklige Straßeneinmündung <strong>der</strong> Bergwerkstraße in die Hochreuther<br />

Straße vor, die aus diesem Grund nach Norden verschwenkt wird. Dadurch kann die<br />

Vorfahrt geän<strong>der</strong>t werden kann. Die Lage <strong>der</strong> beiden geplanten Querungshilfen än<strong>der</strong>t sich<br />

dabei nicht. Der geplante Geh- und Radweg wird wie bei <strong>der</strong> ursprünglichen Planung vom<br />

Georgenweg bis zum bestehenden Radweg Hochreuther Straße geführt.<br />

Die neue Straßenführung hat den Vorteil, dass die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom Bahnhof<br />

bis zur Hochreuther Straße in einem separaten Ausbauabschnitt erfolgen kann.<br />

Die zusätzlichen Kosten für diese Umbaumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung<br />

des Ing. Büros Fischer auf rd. 80.000 €, so dass sich die Gesamtkosten <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme auf<br />

insgesamt 1,0 Mio. € erhöhen.<br />

Die Verwaltung schlägt vor, den Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße<br />

gemäß <strong>der</strong> vorgelegten Planung des Ingenieurbüros Fischer umzugestalten.<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße soll gemäß <strong>der</strong> vorgelegten<br />

Planung des Ingenieurbüros Fischer umgestaltet werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Zu TOP 9: Kenntnisgaben<br />

9.1 SPD Antrag<br />

Die Vorsitzende weist daraufhin, dass <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Dezembersitzung gestellte Antrag <strong>der</strong> SPD-<br />

Fraktion im Februar behandelt wird. Dem <strong>Bau</strong>amt war es urlaubs- und arbeitsbedingt noch nicht<br />

möglich, den Antrag entsprechend vorzubereiten.<br />

9.2 Umzug des Archivs<br />

Die Vorsitzende teilt mit, dass <strong>der</strong> Umzug des Archivs begonnen hat und bis Ende nächster<br />

Woche abgeschlossen sein soll. Der Arbeiten an <strong>der</strong> Containerschule sind im zeitlichen Rahmen.<br />

Sie schlägt vor, dass <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>ausschuss vor <strong>der</strong> Februarsitzung sowohl die Containerschule<br />

als auch das Archiv besichtigt, um sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen.<br />

9.3 Stellplatznachweis für Fitness-Studio an <strong>der</strong> Hauptstraße<br />

Herr Mach fragt im Auftrag von Herrn Guffanti nach, ob für das an <strong>der</strong> Hauptstraße geplante<br />

Fitness-Studio ein Stellplatznachweis erbracht werden konnte. Diese Frage konnte von <strong>der</strong><br />

Verwaltung positiv beantwortet werden. Ein funktionsfähiger Stellplatznachweis nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung wurde vorgelegt.<br />

9.4 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Teilgebiet Hochreuther Straße<br />

Herr Mach erkundigte sich nach dem Stand des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes<br />

für ein "Teilgebiet an <strong>der</strong> Hochreuther Straße". Von <strong>der</strong> Verwaltung wurde ausgeführt, dass die<br />

notwendigen Bohrungen zur Prüfung <strong>der</strong> Sickerfähigkeit und zum Nachweis <strong>der</strong> Standfestigkeit<br />

des Hanges durchgeführt wurden. Das Ergebnis (Gutachten) wird in nächster Zeit erwartet. Sobald<br />

das Gutachten vorliegt, werden die Erkenntnisse in die Entwurfsplanung eingearbeitet und<br />

dem <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt. Danach könnte das Verfahren<br />

mit <strong>der</strong> 2ten öffentlichen Auslegung fortgeführt werden.<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 7 von 7

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