Niederschrift der Bau-, Planungs-, Verkehrs - Markt Peissenberg
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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-,<br />
<strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses<br />
_________________________________________________________<br />
Sitzungsdatum: Montag, den 14.01.2013<br />
Beginn: 18:30 Uhr<br />
Ende: 19:10 Uhr<br />
Ort: im Sitzungssaal des Rathauses<br />
Anwesend:<br />
Vorsitzende:<br />
Frau Manuela Vanni<br />
<strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>äte:<br />
Herr Thomas Ba<strong>der</strong><br />
Herr Ulrich Franz<br />
Frau Jutta Geldsetzer<br />
Herr Peter Jungwirth<br />
Herr Rudi Mach<br />
Herr Matthias Reichhart<br />
Herr Hans Streicher<br />
Frau Centa Uridil<br />
Personal:<br />
Herr Thomas Schamper<br />
Herr Gerold Grimm<br />
Herr David Oppermann<br />
Herr Bernhard Schregle<br />
Gäste:<br />
Herr Stefan Barnsteiner<br />
Vorsitzende:<br />
Manuela Vanni<br />
1. Bürgermeisterin<br />
Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong>:<br />
Schriftführer:<br />
David Oppermann<br />
<strong>Bau</strong>amtsleiterr<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 1 von 7
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />
2. Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />
3. <strong>Bau</strong>anträge<br />
3.1 Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage auf<br />
den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (Vorm<br />
Holz 3);<br />
3.2 Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf<br />
einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr 3022/4 <strong>der</strong> Gemarkung Peißenberg (Thalackerstraße)<br />
4. Vollzug <strong>der</strong> StVO; Gründung einer GmbH im Zweckverband Kommunale <strong>Verkehrs</strong>sicherheit<br />
Oberland; Zwischenbericht; Bedarfsumfrage<br />
5. Kenntnisgaben<br />
Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />
6. Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet an <strong>der</strong><br />
Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />
7. Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für das Gebiet<br />
"An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />
8. Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hochreuther-/Bergwerkstraße im Zuge<br />
des Ausbaus <strong>der</strong> Bergwerkstraße;<br />
9. Kenntnisgaben<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 2 von 7
Zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
Die Vorsitzende stelle zu Beginn <strong>der</strong> Sitzung die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit<br />
<strong>der</strong> aufgeführten Ausschussmitglie<strong>der</strong> und die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Beschließen<strong>der</strong> Teil:<br />
Zu TOP 2: Genehmigung <strong>der</strong> letzten Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift<br />
Gegen die Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift vom 10.12.2012 wurden keine Einwände erhoben. Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
gilt somit als genehmigt.<br />
Zu TOP 3: <strong>Bau</strong>anträge<br />
Zu TOP 3.1: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage<br />
auf den Grundstücken Fl.Nr. 2774, 2775 und 2776 <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Peißenberg (Vorm Holz 3);<br />
Sachverhalt:<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Planung ist auf den genannten Grundstücken eine erneute Erweiterung<br />
<strong>der</strong> bestehenden Biogasanlage beabsichtigt.<br />
Die Grundstücke liegen im Außenbereich an einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Vorm<br />
Holz).<br />
Eine erste Vergrößerung <strong>der</strong> bestehenden Anlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom<br />
27.12.2011 genehmigt. Diese Anlage, bestehend aus zwei BHKW`s umfasste eine Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />
von 716 kW mit einer elektrischen Leistung von max. 280 kW.<br />
Mit <strong>der</strong> nun vorgelegten Än<strong>der</strong>ung ist eine weitere Leistungssteigerung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />
von 1.002 kW (elektrische Leistung 380 kW) vorgesehen. Außerdem sind<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Erweiterung die nachfolgenden, baulichen Maßnahmen geplant:<br />
- Umnutzung des Endlagers 2 zur Nutzung als Sickerwassersammelbehälter<br />
- Umnutzung des Endlagers 3 zur Nutzung als Vorgrube<br />
- Umnutzung des Endlagers 4 zur Nutzung als Gärrestelager (zur Aufnahme gesteigerter<br />
Gärrestemengen) und Umbenennung in Endlager 2 mit Errichtung eines Foliengasspeichers<br />
- Erneuerung/Vergrößerung des bestehenden Biomasselagers<br />
- Errichtung eines Löschwasserbehälters<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Gemeindewerke wurde darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> vorgesehenen Erweiterung<br />
die <strong>der</strong>zeit max. mögliche, elektrische Einspeiseleistung vollständig ausgeschöpft wird,<br />
<strong>der</strong> Antragsteller wird diesbezüglich von den Gemeindewerken informiert.<br />
Beschluss des Ausschusses:<br />
Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong> und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Unterlagen vom 03.01.2013. Die Entscheidung wird zurückgestellt, das<br />
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 <strong>Bau</strong>GB kann zu <strong>der</strong> vorliegenden Planung zunächst<br />
nicht hergestellt gestellt werden. Die Verwaltung wird mit <strong>der</strong> Prüfung beauftragt, in wie weit die<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 3 von 7
Erschließung über die bestehende Zufahrt im Rahmen <strong>der</strong> erneuten Betriebserweiterung noch<br />
als gesichert angesehen werden kann. Des Weiteren ist zu klären, ob die durch den Betrieb<br />
erhöhte <strong>Verkehrs</strong>belastung bei einer evtl. zukünftigen Sanierung <strong>der</strong> Zufahrt gegenüber dem<br />
Antragsteller kostenmäßig berücksichtigt werden kann o<strong>der</strong> muss.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 3.2: Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit<br />
Garage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr 3022/4 <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Peißenberg (Thalackerstraße);<br />
Sachverhalt:<br />
Nach <strong>der</strong> vorgelegten Planung ist auf einer Teilfläche des genannten Grundstückes die Errichtung<br />
eines Einfamilienhauses mit Garage beabsichtigt.<br />
Vorgesehen ist eine Bebauung im nordwestlichen Grundstücksbereich mit einer Grundfläche<br />
von ca. 65 m² (8,30 m x 7,74 m).<br />
Das Grundstück liegt innerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 <strong>Bau</strong>GB<br />
an einer Gemeindestraße (Thalackerstraße). Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung<br />
und Abwasserbeseitigung ist möglich, die Erschließung kann als gesichert angesehen<br />
werden.<br />
Aufgrund des vorhandenen Geländes und des in diesem Zusammenhang geplanten, freiliegenden<br />
Kellergeschosses entstehen insgesamt drei Vollgeschosse mit einer südseitigen Wandhöhe<br />
von ca. 7,70 m.<br />
Beschluss des Ausschusses:<br />
Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf <strong>Bau</strong>genehmigung<br />
aufgrund <strong>der</strong> Unterlagen vom 18.12.2012. Die Entscheidung wird zurückgestellt,<br />
das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 <strong>Bau</strong>GB kann zu <strong>der</strong> vorliegenden Planung zunächst<br />
nicht hergestellt werden. Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Geländesituation soll, auch im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> geplanten, weiteren Bebauung auf dem Grundstück eine Überarbeitung<br />
des Geländeverlaufes bzw. <strong>der</strong> Positionierung des <strong>Bau</strong>körpers erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 4: Vollzug <strong>der</strong> StVO; Gründung einer GmbH im Zweckverband Kommunale<br />
<strong>Verkehrs</strong>sicherheit Oberland; Zwischenbericht; Bedarfsumfrage<br />
Sachverhalt:<br />
Die Zweckverbandsversammlung beauftragte die Verbandsführung, die Überlegungen für eine<br />
eigene GmbH zu präzisieren und mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband abzuklären.<br />
Mitte Dezember 2012 fand hierzu ein Gespräch beim Bayer. Prüfungsverband statt, an dem von<br />
Seiten des Verbandes neben dem Verbandsvorsitzenden auch <strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses<br />
sowie <strong>der</strong> Geschäftsführer als auch <strong>der</strong> Kaufmännische Leiter teilnahmen.<br />
Dabei wurden alle Aspekte eingehend diskutiert. Während <strong>der</strong> Erwerb einer Immobilie keine<br />
Rolle für die Gründung einer GmbH darstellt, sind es vor allem die Investitionen die einen <strong>der</strong>artigen<br />
Schritt rechtfertigen könnten. Insbeson<strong>der</strong>e die Überlegungen im Zusammenhang mit stationären<br />
Überwachungsanlagen sprechen für eine zweckverbandseigene GmbH.<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 4 von 7
Damit sich <strong>der</strong> Zweckverband ein Bild machen kann, ob und wenn ja in welchem Umfang die<br />
Mitgliedsgemeinden und –städte stationäre Überwachungsanlagen wünschen, wird <strong>der</strong> <strong>Markt</strong><br />
Peißenberg gebeten, bei <strong>der</strong> Ermittlung des Bedarfs mitzuwirken. Dies dient ausschließlich dafür,<br />
einen Überblick über das erfor<strong>der</strong>liche Investitionsvolumen zu erlangen. Daraus resultiert<br />
keine Verpflichtung, eine <strong>der</strong>artige Anlage zu installieren. Gleichwohl sollte die Frage objektiv<br />
beantwortet werden, um keine überzogenen Schätzungen, die im weiteren Verlauf wenig dienlich<br />
wären, zu erhalten.<br />
Nach dem heutigen Stand <strong>der</strong> Überlegungen würde die GmbH diese Anlagen erwerben und an<br />
die Gemeinde vermieten. Die Verarbeitung <strong>der</strong> Verfahren erfolgt im üblichen Umfang wie<strong>der</strong>um<br />
im Zweckverband.<br />
Von <strong>der</strong> Verwaltung wird hierzu angeführt, dass die beiden bereits vorhandenen Anlagen durch<br />
die Polizei betrieben werden. Auf Grund <strong>der</strong> veralteten Technik und die Kosten für die Instandhaltung<br />
wurde vor längerer Zeit bereits mitgeteilt, dass diese Anlagen im Schadensfall nicht<br />
mehr ersetzt werden.<br />
Auch können stationäre Geschwindigkeitsanlagen unter Umständen auf die Umsetzung von<br />
Lärmaktionsplanungen und <strong>der</strong>gleichen angerechnet werden.<br />
Beschluss des Ausschusses:<br />
Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />
zur Kenntnis und würde die Gründung einer GmbH im Zweckverband begrüßen. Vorbehaltlich<br />
<strong>der</strong> Kosten und <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit besteht Interesse an zunächst einer stationären<br />
Geschwindigkeitsanlage.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 5: Kenntnisgaben<br />
5.1 Werbeanlagensatzung<br />
Von <strong>der</strong> Vorsitzenden wurde mitgeteilt, dass die "Werbeanlagensatzung" in nächster Zeit weiter<br />
bearbeitet werden kann. Die Ergebnisse <strong>der</strong> ersten Prüfung durch das Landratsamt Weilheim-<br />
Schongau sind am 11.01.2013 eingegangen. Diese Ergebnisse werden nun in eine Entwurfssatzung<br />
eingearbeitet und dem <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at in einer <strong>der</strong> nächsten Sitzungen zur Beratung<br />
und Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 5 von 7
Vorberaten<strong>der</strong> Teil:<br />
Zu TOP 6: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; Aufstellung eines Bebauungsplanes für das "Teilgebiet<br />
an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße"; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
für das „Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther Kirchstraße“ beschlossen. Als Ziel und<br />
Zweck <strong>der</strong> Planung wurde eine Fläche für die Sicherung <strong>der</strong> Nahversorgung und die Sicherung<br />
von Flächen für soziale Zwecke festgelegt. Gleichzeitig wurde <strong>der</strong> Erlass einer Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
beschlossen, <strong>der</strong>en Geltungsdauer in <strong>der</strong> Sitzung vom 24.05.2012 verlängert wurde.<br />
Die geplanten Grundstücksgeschäfte konnten nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung<br />
schlägt daher mangels Erfor<strong>der</strong>lichkeit die Aufhebung des Verfahrens vor.<br />
Negative Auswirkungen zum Beispiel aus <strong>der</strong> „Sozialen Stadt“ sind nicht zu erwarten.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet an <strong>der</strong> Sonnenstraße/Wörther<br />
Kirchstraße wird ebenso wie die Verän<strong>der</strong>ungssperre aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 7: Vollzug des <strong>Bau</strong>GB; 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes für<br />
das Gebiet "An <strong>der</strong> Ludwigstraße; Abschluss des Verfahrens; Satzungsbeschluss<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 26.09.2012 wurde die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung<br />
des Bebauungsplanes für das Gebiet „An <strong>der</strong> Ludwigstraße“ beschlossen. Diese Än<strong>der</strong>ung zum<br />
Ziel, Garagen und Nebengebäude nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />
(BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten <strong>Bau</strong>grenzen zuzulassen.<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 03. Dezember 2012 bis 04. Januar 2013 wurde die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
gem. § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB und parallel hierzu auch die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB durchgeführt.<br />
Die einzige Stellungnahme wurde durch das Landratsamt Weilheim-Schongau abgegeben. Dabei<br />
wurde aus rechtlicher Sicht darauf hingewiesen, dass versehentlich veraltete Gesetzesquellen<br />
angegeben wurden. Nach den erfolgten Novellierungen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung muss<br />
die Festsetzung unter 2.1 im Satzungstext des Bebauungsplanes wie folgt zu lauten:<br />
„Garagen und Nebengebäude (§§ 12 und 14 <strong>Bau</strong>NVO) sind nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Bayerischen<br />
<strong>Bau</strong>ordnung – BayBO (Art. 57 i. V. m. Art. 6 Abs. 9 BayBO) auch außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten<br />
<strong>Bau</strong>grenzen zulässig.“<br />
Nachdem außer dieser redaktionellen Än<strong>der</strong>ung keine weiteren Än<strong>der</strong>ungen veranlasst sind,<br />
könnte das Verfahren abgeschlossen und die 3. vereinfachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
beschlossen werden.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Der <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at Peißenberg beschließt daher auf Grund § 10 <strong>Bau</strong>gesetzbuch (<strong>Bau</strong>GB),<br />
Art. 23 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 91 <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Bau</strong>ordnung<br />
(BayBO) und <strong>der</strong> Verordnung über die bauliche Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke diesen Bebauungsplan<br />
für das "Gebiet zwischen Bachstraße und Ebertstraße" als Satzung. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, den Bebauungsplan nach erfolgter Ausfertigung ortsüblich durch Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 6 von 7
Zu TOP 8: Umgestaltung des Einmündungsbereiches Hochreuther-/Bergwerkstraße<br />
im Zuge des Ausbaus <strong>der</strong> Bergwerkstraße;<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Beschluss des <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>ates vom 25.10.2012 soll die Bergwerkstraße im Jahr 2013<br />
vom Bahnhof bis zur Einmündung <strong>der</strong> Hochreuther Straße ausgebaut werden.<br />
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten wurde vom <strong>Bau</strong>amt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro<br />
Fischer untersucht, wie <strong>der</strong> Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße<br />
umgebaut werden kann.<br />
Die Planung sieht nun eine rechtwinklige Straßeneinmündung <strong>der</strong> Bergwerkstraße in die Hochreuther<br />
Straße vor, die aus diesem Grund nach Norden verschwenkt wird. Dadurch kann die<br />
Vorfahrt geän<strong>der</strong>t werden kann. Die Lage <strong>der</strong> beiden geplanten Querungshilfen än<strong>der</strong>t sich<br />
dabei nicht. Der geplante Geh- und Radweg wird wie bei <strong>der</strong> ursprünglichen Planung vom<br />
Georgenweg bis zum bestehenden Radweg Hochreuther Straße geführt.<br />
Die neue Straßenführung hat den Vorteil, dass die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom Bahnhof<br />
bis zur Hochreuther Straße in einem separaten Ausbauabschnitt erfolgen kann.<br />
Die zusätzlichen Kosten für diese Umbaumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung<br />
des Ing. Büros Fischer auf rd. 80.000 €, so dass sich die Gesamtkosten <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>maßnahme auf<br />
insgesamt 1,0 Mio. € erhöhen.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, den Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße<br />
gemäß <strong>der</strong> vorgelegten Planung des Ingenieurbüros Fischer umzugestalten.<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Der Einmündungsbereich <strong>der</strong> Hochreuther Straße in die Bergwerkstraße soll gemäß <strong>der</strong> vorgelegten<br />
Planung des Ingenieurbüros Fischer umgestaltet werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Zu TOP 9: Kenntnisgaben<br />
9.1 SPD Antrag<br />
Die Vorsitzende weist daraufhin, dass <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Dezembersitzung gestellte Antrag <strong>der</strong> SPD-<br />
Fraktion im Februar behandelt wird. Dem <strong>Bau</strong>amt war es urlaubs- und arbeitsbedingt noch nicht<br />
möglich, den Antrag entsprechend vorzubereiten.<br />
9.2 Umzug des Archivs<br />
Die Vorsitzende teilt mit, dass <strong>der</strong> Umzug des Archivs begonnen hat und bis Ende nächster<br />
Woche abgeschlossen sein soll. Der Arbeiten an <strong>der</strong> Containerschule sind im zeitlichen Rahmen.<br />
Sie schlägt vor, dass <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>ausschuss vor <strong>der</strong> Februarsitzung sowohl die Containerschule<br />
als auch das Archiv besichtigt, um sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen.<br />
9.3 Stellplatznachweis für Fitness-Studio an <strong>der</strong> Hauptstraße<br />
Herr Mach fragt im Auftrag von Herrn Guffanti nach, ob für das an <strong>der</strong> Hauptstraße geplante<br />
Fitness-Studio ein Stellplatznachweis erbracht werden konnte. Diese Frage konnte von <strong>der</strong><br />
Verwaltung positiv beantwortet werden. Ein funktionsfähiger Stellplatznachweis nach den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> gemeindlichen Stellplatzsatzung wurde vorgelegt.<br />
9.4 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Teilgebiet Hochreuther Straße<br />
Herr Mach erkundigte sich nach dem Stand des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes<br />
für ein "Teilgebiet an <strong>der</strong> Hochreuther Straße". Von <strong>der</strong> Verwaltung wurde ausgeführt, dass die<br />
notwendigen Bohrungen zur Prüfung <strong>der</strong> Sickerfähigkeit und zum Nachweis <strong>der</strong> Standfestigkeit<br />
des Hanges durchgeführt wurden. Das Ergebnis (Gutachten) wird in nächster Zeit erwartet. Sobald<br />
das Gutachten vorliegt, werden die Erkenntnisse in die Entwurfsplanung eingearbeitet und<br />
dem <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at zur Prüfung und Abstimmung vorgelegt. Danach könnte das Verfahren<br />
mit <strong>der</strong> 2ten öffentlichen Auslegung fortgeführt werden.<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>-, <strong>Verkehrs</strong>- und Umweltausschusses vom 14.01.2013 Seite 7 von 7