Vorberatender Teil - Markt Peissenberg
Vorberatender Teil - Markt Peissenberg
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Vorgesehen ist die Nutzung einer <strong>Teil</strong>fläche von ca. 120 m² des zwischen Hofstelle und Betriebsleiterwohnhaus<br />
gelegenen Nebengebäudes, bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.<br />
Das Grundstück liegt im Außenbereich an einer Gemeindestraße (Alter Bahnhof), die Erschließung<br />
ist gesichert.<br />
Die vorhandene Landwirtschaft wird im Nebenerwerb ausgeführt, im Rahmen der geplanten<br />
Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nach Angaben des Antragstellers die Ausführung<br />
einer weiteren, gewerblichen Tätigkeit vor Ort erforderlich.<br />
Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />
aufgrund der Unterlagen vom 03.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />
§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Im Rahmen der weiteren Prüfungen durch das<br />
Landratsamt bzw. Amt für Landwirtschaft ist die Zulässigkeit der Umnutzung im Außenbereich<br />
nachzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP<br />
13.3:<br />
Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines bestehenden Ladens<br />
als Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/3 der Gemarkung Peißenberg<br />
(Hauptstraße 106);<br />
Sachverhalt:<br />
Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück eine Umnutzung des bestehenden<br />
Ladens im Erdgeschoss als Fitnessstudio („MicroStudio“ für Damen) beabsichtigt. Die<br />
betroffene Fläche umfasst ca. 70 m² für den geplanten Fitnessbereich, dazu kommen Umkleideund<br />
Toilettenräume (ohne Duschen) sowie ein Massageraum. Die Ausstattung besteht nach<br />
Angaben des Betreibers aus 10 hydraulischen Geräten, die Trainingsdauer hierfür ist auf ca. 30<br />
bis 45 Minuten pro Person ausgerichtet, Kurse finden nicht statt. Die täglichen Öffnungszeiten<br />
umfassen den Zeitraum von 7 bis 22 Uhr, davon ca. 4 bis 6 Stunden betreut. Eine Beschallung<br />
soll mittels Internetradio erfolgen.<br />
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB<br />
an zwei Gemeindestraßen (Hauptstraße und Bachstraße) und einem Eigentümerweg (Gartenstraße),<br />
der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die<br />
Erschließung ist gesichert.<br />
Im nördlichen Grundstücksbereich ist die Anlage von fünf Stellplätzen mit Zufahrt über die Gartenstraße<br />
vorgesehen. Gemäß der Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es Peißenberg ist für Fitnessräume<br />
und dgl. ein Stellplatz je drei Personen erforderlich, jedoch mindestens die Anlage von<br />
drei Stellplätzen (5 Stellplätze = 15 Personen).<br />
Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />
aufgrund der Unterlagen vom 07.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />
§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich<br />
der immissionsschutzrechtlichen Belange ist jedoch im Rahmen der weiteren Prüfungen<br />
durch das Landratsamt festzustellen. Die notwendigen Fahrgassen- bzw. Stellplatzbreiten<br />
an der Gartenstraße sind einzuhalten, der Stellplatznachweis ist auf die max. mögliche Besucherzahl<br />
auszurichten.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 18 von 20