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Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

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Vorgesehen ist die Nutzung einer <strong>Teil</strong>fläche von ca. 120 m² des zwischen Hofstelle und Betriebsleiterwohnhaus<br />

gelegenen Nebengebäudes, bauliche Änderungen sind nicht vorgesehen.<br />

Das Grundstück liegt im Außenbereich an einer Gemeindestraße (Alter Bahnhof), die Erschließung<br />

ist gesichert.<br />

Die vorhandene Landwirtschaft wird im Nebenerwerb ausgeführt, im Rahmen der geplanten<br />

Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nach Angaben des Antragstellers die Ausführung<br />

einer weiteren, gewerblichen Tätigkeit vor Ort erforderlich.<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 03.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />

§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Im Rahmen der weiteren Prüfungen durch das<br />

Landratsamt bzw. Amt für Landwirtschaft ist die Zulässigkeit der Umnutzung im Außenbereich<br />

nachzuweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP<br />

13.3:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines bestehenden Ladens<br />

als Fitnessstudio auf dem Grundstück Fl.Nr. 800/3 der Gemarkung Peißenberg<br />

(Hauptstraße 106);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück eine Umnutzung des bestehenden<br />

Ladens im Erdgeschoss als Fitnessstudio („MicroStudio“ für Damen) beabsichtigt. Die<br />

betroffene Fläche umfasst ca. 70 m² für den geplanten Fitnessbereich, dazu kommen Umkleideund<br />

Toilettenräume (ohne Duschen) sowie ein Massageraum. Die Ausstattung besteht nach<br />

Angaben des Betreibers aus 10 hydraulischen Geräten, die Trainingsdauer hierfür ist auf ca. 30<br />

bis 45 Minuten pro Person ausgerichtet, Kurse finden nicht statt. Die täglichen Öffnungszeiten<br />

umfassen den Zeitraum von 7 bis 22 Uhr, davon ca. 4 bis 6 Stunden betreut. Eine Beschallung<br />

soll mittels Internetradio erfolgen.<br />

Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB<br />

an zwei Gemeindestraßen (Hauptstraße und Bachstraße) und einem Eigentümerweg (Gartenstraße),<br />

der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die<br />

Erschließung ist gesichert.<br />

Im nördlichen Grundstücksbereich ist die Anlage von fünf Stellplätzen mit Zufahrt über die Gartenstraße<br />

vorgesehen. Gemäß der Stellplatzsatzung des <strong>Markt</strong>es Peißenberg ist für Fitnessräume<br />

und dgl. ein Stellplatz je drei Personen erforderlich, jedoch mindestens die Anlage von<br />

drei Stellplätzen (5 Stellplätze = 15 Personen).<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 07.09.2012. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß<br />

§ 36 BauGB wird grundsätzlich hergestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich<br />

der immissionsschutzrechtlichen Belange ist jedoch im Rahmen der weiteren Prüfungen<br />

durch das Landratsamt festzustellen. Die notwendigen Fahrgassen- bzw. Stellplatzbreiten<br />

an der Gartenstraße sind einzuhalten, der Stellplatznachweis ist auf die max. mögliche Besucherzahl<br />

auszurichten.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 18 von 20

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