Vorberatender Teil - Markt Peissenberg
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wird. Darüber hinaus regen wir an, die östliche Grenze der für Bahnanlagen vorgesehenen Fläche<br />
zu überprüfen.<br />
Aurelis Real Estate vom 11.11.2011<br />
Wir haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Sie seit vielen Jahren ohne unsere<br />
Genehmigung <strong>Teil</strong>e unseres o. g. Grundstücks als Gehweg unter anderem für Kinder, Rentner<br />
und schutzbedürftige Personen nutzen. Dieser Pfad dient anscheinend als fußläufige Verbindung<br />
vom Bahnhof zu diversen sozialen Einrichtungen wie z. B. die ökumenische Sozialstation,<br />
dem Caritas Seniorenzentrum St. Johann und diversen Schulen. Als Grundstückseigentümer<br />
trifft uns die Verkehrssicherungspflicht (von der wir bisher nicht wussten). Mit diesem Schreiben<br />
möchten wir deutlich unser Missfallen über Ihr Verhalten zum Ausdruck bringen und Sie auffordern<br />
diese nicht erlaubte Nutzung sofort zu beenden. Um die unerlaubte Nutzung unseres<br />
Grundstücks in Zukunft zu verhindern, sehen wir uns leider gezwungen bauliche Maßnahmen<br />
zu ergreifen.<br />
Wir können nicht nachvollziehen, wie die <strong>Markt</strong>gemeinde seit Jahren zur Kenntnis nimmt, dass<br />
Schulkinder illegaler Weise einen ungesicherten nicht gepflasterten Grünstreifen passieren und<br />
im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche an die aurelis zu stellen wären.<br />
Ohne Einwände:<br />
-E.ON Bayern AG v. 06.09.2011<br />
-Bayerisches Landesamt für Umwelt v. 12.09.2011<br />
-Regierung von Oberbayern vom 16.09.2011<br />
-Vermessungsamt Weilheim i. OB v. 14.09.2011<br />
-E.ON Bayern AG v. 26.08.2011<br />
-Planungsverband Region Oberland v. 23.09.2011<br />
-IHK für München und Oberbayern v. 07.10.2011<br />
Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss ist informiert, dass Stellungnahmen des<br />
Landratsamtes und anderer Behörden eingegangen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, den<br />
Vorgang bis zum Projektbeschluss über den Ausbau der Bergwerkstraße zurückzustellen. Die<br />
dann mit dem geänderten Straßenverlauf einhergehenden Änderungen sind unter Berücksichtigung<br />
der Stellungnahmen in den Bauleitplan einzuarbeiten. Die geänderte Planung ist dem<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
Zu TOP 5: Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das<br />
Gebiet "Ludwigstraße I"<br />
Bei dem Bebauungsplan „An der Ludwigstraße“ handelt es sich um einen Plan, der im Jahr<br />
1968 rechtskräftig wurde. Mit diesem Bebauungsplan wurde eine zwingend zweigeschossige<br />
Bebauung festgelegt. Weiter wurden Baufenster angelegt und die Garagen zwingend mit Baulinien<br />
festgesetzt.<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden<br />
außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig.<br />
Vom Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 722/11 der Gemarkung Peißenberg wurde der Antrag<br />
auf Änderung des Bebauungsplanes zur Zulassung von Garagen und Nebengebäuden auch<br />
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen beantragt.<br />
Eine ähnliche Änderung wurde auch z. B. für den Bebauungsplan für das „Gebiet zwischen Südend-<br />
und Ludwig-Thoma-Straße“ durchgeführt.<br />
Die Verwaltung schlägt daher folgende vereinfachte textliche Änderung des Bebauungsplanes<br />
vor:<br />
Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 11 von 20