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Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

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wird. Darüber hinaus regen wir an, die östliche Grenze der für Bahnanlagen vorgesehenen Fläche<br />

zu überprüfen.<br />

Aurelis Real Estate vom 11.11.2011<br />

Wir haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Sie seit vielen Jahren ohne unsere<br />

Genehmigung <strong>Teil</strong>e unseres o. g. Grundstücks als Gehweg unter anderem für Kinder, Rentner<br />

und schutzbedürftige Personen nutzen. Dieser Pfad dient anscheinend als fußläufige Verbindung<br />

vom Bahnhof zu diversen sozialen Einrichtungen wie z. B. die ökumenische Sozialstation,<br />

dem Caritas Seniorenzentrum St. Johann und diversen Schulen. Als Grundstückseigentümer<br />

trifft uns die Verkehrssicherungspflicht (von der wir bisher nicht wussten). Mit diesem Schreiben<br />

möchten wir deutlich unser Missfallen über Ihr Verhalten zum Ausdruck bringen und Sie auffordern<br />

diese nicht erlaubte Nutzung sofort zu beenden. Um die unerlaubte Nutzung unseres<br />

Grundstücks in Zukunft zu verhindern, sehen wir uns leider gezwungen bauliche Maßnahmen<br />

zu ergreifen.<br />

Wir können nicht nachvollziehen, wie die <strong>Markt</strong>gemeinde seit Jahren zur Kenntnis nimmt, dass<br />

Schulkinder illegaler Weise einen ungesicherten nicht gepflasterten Grünstreifen passieren und<br />

im Falle eines Unfalls Schadenersatzansprüche an die aurelis zu stellen wären.<br />

Ohne Einwände:<br />

-E.ON Bayern AG v. 06.09.2011<br />

-Bayerisches Landesamt für Umwelt v. 12.09.2011<br />

-Regierung von Oberbayern vom 16.09.2011<br />

-Vermessungsamt Weilheim i. OB v. 14.09.2011<br />

-E.ON Bayern AG v. 26.08.2011<br />

-Planungsverband Region Oberland v. 23.09.2011<br />

-IHK für München und Oberbayern v. 07.10.2011<br />

Beschlussvorschlag des Ausschusses:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss ist informiert, dass Stellungnahmen des<br />

Landratsamtes und anderer Behörden eingegangen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, den<br />

Vorgang bis zum Projektbeschluss über den Ausbau der Bergwerkstraße zurückzustellen. Die<br />

dann mit dem geänderten Straßenverlauf einhergehenden Änderungen sind unter Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen in den Bauleitplan einzuarbeiten. Die geänderte Planung ist dem<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat zur Beratung und Billigung vorzulegen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP 5: Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das<br />

Gebiet "Ludwigstraße I"<br />

Bei dem Bebauungsplan „An der Ludwigstraße“ handelt es sich um einen Plan, der im Jahr<br />

1968 rechtskräftig wurde. Mit diesem Bebauungsplan wurde eine zwingend zweigeschossige<br />

Bebauung festgelegt. Weiter wurden Baufenster angelegt und die Garagen zwingend mit Baulinien<br />

festgesetzt.<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden<br />

außerhalb der Baugrenzen nicht zulässig.<br />

Vom Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 722/11 der Gemarkung Peißenberg wurde der Antrag<br />

auf Änderung des Bebauungsplanes zur Zulassung von Garagen und Nebengebäuden auch<br />

außerhalb der festgesetzten Baugrenzen beantragt.<br />

Eine ähnliche Änderung wurde auch z. B. für den Bebauungsplan für das „Gebiet zwischen Südend-<br />

und Ludwig-Thoma-Straße“ durchgeführt.<br />

Die Verwaltung schlägt daher folgende vereinfachte textliche Änderung des Bebauungsplanes<br />

vor:<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 11 von 20

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