Vorberatender Teil - Markt Peissenberg
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Zu TOP 13: Bauanträge<br />
Zu TOP<br />
13.1:<br />
Beschließender <strong>Teil</strong>:<br />
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Anbringung von Werbeanlagen<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 3190/83 der Gemarkung Peißenberg (Am<br />
Holzgarten 2);<br />
Sachverhalt:<br />
Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Anbringung/ Errichtung<br />
von Werbeanlagen im Rahmen des bereits bestehenden kik-<strong>Markt</strong>es beabsichtigt.<br />
An der südöstlichen Giebelseite des Gebäudes sind die Anbringung eines Leuchttransparents<br />
mit einer Größe von 2 m x 2 m sowie die Aufbringung einer Folierung im unteren Bereich der<br />
Fensterfront geplant. Außerdem ist die Errichtung eines doppelseitig wirkenden, beleuchteten<br />
Pylons mit einer Gesamthöhe von 6 m (Ansicht Werbeanlage 2 m x 2 m) vorgesehen.<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für<br />
das Gebiet „PKG-Gelände an der Hochreuther Straße“. Die Erschließung ist gesichert.<br />
Der künftige Bebauungsplan sieht Werbeanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten<br />
Baugrenzen und eine Gesamthöhe von freistehenden Werbeanlagen bis max. 5 m vor. Der geplante<br />
Pylon befindet sich außerhalb der Baugrenzen und umfasst eine Gesamthöhe von 6 m.<br />
Werbeanlagen am Gebäude sind gemäß Bebauungsplan bis zu einer Größe von 3,5 m x 1,6 m<br />
zulässig, ausnahmsweise können allerdings auch größere Abmessungen zugelassen werden,<br />
wenn die Werbeanlage in den Gesamtentwurf integriert ist und das Orts- und Straßenbild nicht<br />
gestört wird. Die geplante Anlage am Gebäude umfasst eine Größe von 2 m x 2 m.<br />
In einem ähnlich gelagerten Fall auf dem gegenüber liegenden Grundstück wurde der Anbringung<br />
von Werbeanlagen am Gebäude mit 4,5 m x 1,6 m und 3,7 m x 2,7 m zugestimmt. Eine<br />
ebenfalls geplante Errichtung eines Pylons außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wurde<br />
nicht zugelassen.<br />
Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />
aufgrund der Unterlagen vom 16.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen zur<br />
Anbringung der Werbeanlagen am Gebäude wird hergestellt, der Erteilung einer Ausnahme<br />
bezüglich der Größen der Werbeanlagen, welche die gemäß Bebauungsplan festgesetzte, maximale<br />
Größe überschreiten kann zugestimmt werden. Hinsichtlich der Errichtung eines Pylons<br />
mit einer Gesamthöhe von 6 m außerhalb der festgesetzten Baugrenzen kann das gemeindliche<br />
Einvernehmen nicht erteilt werden, die Anlage ist den Regelungen des Bebauungsplanes<br />
anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9:0<br />
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13.2:<br />
Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung einer bestehenden, landwirtschaftlich<br />
genutzten Werkstatt in eine Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />
Bauschreinerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 2289 der Gemarkung Peißenberg<br />
(Alter Bahnhof 40);<br />
Sachverhalt:<br />
Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Umnutzung einer bestehenden,<br />
bisher landwirtschaftlich genutzten Werkstatt als Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />
Bauschreinerei beabsichtigt.<br />
Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 17 von 20