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Vorberatender Teil - Markt Peissenberg

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Zu TOP 13: Bauanträge<br />

Zu TOP<br />

13.1:<br />

Beschließender <strong>Teil</strong>:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung/Anbringung von Werbeanlagen<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 3190/83 der Gemarkung Peißenberg (Am<br />

Holzgarten 2);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Anbringung/ Errichtung<br />

von Werbeanlagen im Rahmen des bereits bestehenden kik-<strong>Markt</strong>es beabsichtigt.<br />

An der südöstlichen Giebelseite des Gebäudes sind die Anbringung eines Leuchttransparents<br />

mit einer Größe von 2 m x 2 m sowie die Aufbringung einer Folierung im unteren Bereich der<br />

Fensterfront geplant. Außerdem ist die Errichtung eines doppelseitig wirkenden, beleuchteten<br />

Pylons mit einer Gesamthöhe von 6 m (Ansicht Werbeanlage 2 m x 2 m) vorgesehen.<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes für<br />

das Gebiet „PKG-Gelände an der Hochreuther Straße“. Die Erschließung ist gesichert.<br />

Der künftige Bebauungsplan sieht Werbeanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten<br />

Baugrenzen und eine Gesamthöhe von freistehenden Werbeanlagen bis max. 5 m vor. Der geplante<br />

Pylon befindet sich außerhalb der Baugrenzen und umfasst eine Gesamthöhe von 6 m.<br />

Werbeanlagen am Gebäude sind gemäß Bebauungsplan bis zu einer Größe von 3,5 m x 1,6 m<br />

zulässig, ausnahmsweise können allerdings auch größere Abmessungen zugelassen werden,<br />

wenn die Werbeanlage in den Gesamtentwurf integriert ist und das Orts- und Straßenbild nicht<br />

gestört wird. Die geplante Anlage am Gebäude umfasst eine Größe von 2 m x 2 m.<br />

In einem ähnlich gelagerten Fall auf dem gegenüber liegenden Grundstück wurde der Anbringung<br />

von Werbeanlagen am Gebäude mit 4,5 m x 1,6 m und 3,7 m x 2,7 m zugestimmt. Eine<br />

ebenfalls geplante Errichtung eines Pylons außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wurde<br />

nicht zugelassen.<br />

Der Ausschuss folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und fasste folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Baugenehmigung<br />

aufgrund der Unterlagen vom 16.08.2012. Das gemeindliche Einvernehmen zur<br />

Anbringung der Werbeanlagen am Gebäude wird hergestellt, der Erteilung einer Ausnahme<br />

bezüglich der Größen der Werbeanlagen, welche die gemäß Bebauungsplan festgesetzte, maximale<br />

Größe überschreiten kann zugestimmt werden. Hinsichtlich der Errichtung eines Pylons<br />

mit einer Gesamthöhe von 6 m außerhalb der festgesetzten Baugrenzen kann das gemeindliche<br />

Einvernehmen nicht erteilt werden, die Anlage ist den Regelungen des Bebauungsplanes<br />

anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9:0<br />

Zu TOP<br />

13.2:<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung einer bestehenden, landwirtschaftlich<br />

genutzten Werkstatt in eine Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />

Bauschreinerei auf dem Grundstück Fl.Nr. 2289 der Gemarkung Peißenberg<br />

(Alter Bahnhof 40);<br />

Sachverhalt:<br />

Nach der vorgelegten Planung ist auf dem genannten Grundstück die Umnutzung einer bestehenden,<br />

bisher landwirtschaftlich genutzten Werkstatt als Schreinerwerkstatt für Möbel- und<br />

Bauschreinerei beabsichtigt.<br />

Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 17.09.2012 Seite 17 von 20

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