Handreichung A-Z - Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - TU Berlin
Handreichung A-Z - Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - TU Berlin
Handreichung A-Z - Fakultät VI Planen Bauen Umwelt - TU Berlin
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<strong>Handreichung</strong> A-Z<br />
Berufungen - Dekanat - Finanzen -<br />
Personal - Promotionen - Studienbüro<br />
Wird noch für Berufungen, Dekanat, Promotionen und Studienbüro ergänzt.<br />
Stand 7. Februar 2013
7 Februar 2013<br />
Ansprechpartner FKV<br />
DEKANAT<br />
Allgemein<br />
FINANZEN<br />
Ausgabetitel<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Berufungen: Frau Krieger -21813<br />
berufungen@fak6.tu-berlin.de<br />
Dekan: Prof. Dr. Johann Köppel<br />
Dekanat: Frau Janke -21811<br />
dekan@fak6.tu-berlin.de<br />
Finanzen: Frau Grund -21809<br />
Frau Janke -21811<br />
Frau Hilger -22204<br />
Frau Schulz -21809<br />
finanzen@fak6.tu-berlin.de<br />
Leiter der <strong>Fakultät</strong>: Herr Roesrath -21815<br />
Personal: Frau Handke -21812<br />
personal@fak6.tu-berlin.de<br />
Promotionen: Frau Neubert -22227<br />
promotionen@fak6.tu-berlin.de<br />
Referat Studium und Lehre: Frau Großer -22974<br />
Herr Liek -28705<br />
Herr Heiss -78947<br />
studienbuero@fak6.tu-berlin.de<br />
Der Dekan ist in der Regel immer dienstags im Dekanat.<br />
Einladungen, Terminvereinbarungen oder sonstige<br />
Anfragen den Dekan betreffend bitte immer schriftlich an<br />
dekan@fak6.tu-berlin.de<br />
Haushalt<br />
42705 – Gastvorträge<br />
52301 – Archiv- und Sammlungsgegenstände<br />
52508 – Lehr- und Forschungsmittel<br />
52543 – EDV<br />
52905 – Repräsentation, Bewirtung<br />
53405 – Sammeltitel sonst., Dienstreisen<br />
Drittmittel Personal<br />
52592 42892<br />
52594 42894<br />
54097 42897<br />
Anordnungsbefugter Nur in FKV bis 7.500 €, ab 7.500 € III A oder VC<br />
Immer mit OANDA-Umrechnung vom Tag der Rechnung,<br />
Auslandsüberweisungen<br />
außer bei Kreditkartenabrechnung<br />
AGBs der <strong>TU</strong>B sind in jedem Fall bei einer Bestellung ab 150 Euro an den<br />
1 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)
7 Februar 2013<br />
Auszahlungsanordnung - AZO<br />
Antrag auf Erstattung<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
2 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)<br />
Auftragnehmer zu übermitteln, außer Firmen mit<br />
Rahmenverträgen. In Fällen, in denen die AGBs der <strong>TU</strong>B<br />
nicht anerkannt werden, prüft jedes FG eigenständig, ob es<br />
mit den AGBs der jeweiligen Firma „leben“ kann.<br />
Insbesondere ist aber auf das Zahlungsziel zu achten.<br />
Neues Formular! Direktlink: 50816<br />
Muss enthalten:<br />
Ansprechpartner, FG-Stempel, Jahr, Kapitel, Titel,<br />
Kostenart<br />
bei HH-Mittel Kostenstelle oder<br />
bei Drittmittel Projektkonto und Ausgabeart<br />
auf keinen Fall Kostenstelle und Projektkonto!<br />
Unterschrift bei sachlich richtig<br />
Rest bitte frei lassen<br />
Jede AZO muss den Zahlungsgrund hinlänglich erklären.<br />
Die Anlagen sind mittels Klammerheftung fest mit der AZO<br />
zu verbinden!<br />
Nur für <strong>TU</strong>-Beschäftige<br />
Nicht für Porto und Dienstfahrten<br />
4-Augen Prinzip - Unterschrift bei sachlich richtig und vom<br />
Antragsteller, wenn möglich bitte online ausfüllen, wegen<br />
der Lesbarkeit + FG- Stempel<br />
Bei Tankquittungen bitte kurz begründen warum und die<br />
Strecke nennen<br />
Ab 150 Euro formloser Preisvergleich, ab 500 Euro netto<br />
Gesamtbeschaffungswert muss eine Angebotsprüfung<br />
erfolgen, die dann schriftlich dokumentiert wird. Wenn<br />
Angebotsprüfung<br />
keine Angebotsprüfung erfolgt ist, muss dies ebenfalls<br />
schriftlich begründet werden (z. Bsp. einziger Hersteller).<br />
Der Angebotsprüfungsvermerk ist in jeden Fall dem<br />
Rechnungsvorgang beizufügen!<br />
Annahmeanordnung Macht FKV, siehe hierzu Zahlungseingang<br />
Alles ab 410 Euro netto Einzelwert, außer Lizenzen und<br />
Software<br />
zum Anlagevermögen gehören auch die Transportkosten<br />
des Anlageobjektes und ggf. Folgekosten, auch wenn der<br />
Wert unter 410 Euro netto liegt<br />
Ab 2010 sind in SuperX die Inventarlisten abrufbar. Sollte<br />
für bereits vorhandenes Anlagevermögen noch<br />
Ergänzungen, Erweiterungen oder Einbauteile angeschafft<br />
werden, so sind bei der AZO die gleichen<br />
Anlagevermögen<br />
Buchungsmerkmale (Titel und Kostenart) einzutragen, wie<br />
bei dem vorhanden Inventargut. Auf der AZO ist die<br />
Inventarnummer einzutragen, zu der die Erweiterung<br />
gehört und zusätzlich der Hinweis, -unteilbare<br />
Gesamtmaßnahme-.<br />
Bei Neuanschaffungen ist auf der AZO eine gebräuchliche<br />
Gerätebezeichnung anzugeben und eine Aufstellung, wie<br />
sich das Anlagevermögen zusammensetzt<br />
(Nettoanschaffungspreis, Mehrwertsteuer, Lieferkosten<br />
etc.)
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Ausgabearten Gibt es nur in Drittmittelprojekten und sind dort hinterlegt<br />
Aussonderung von Wirtschaftsgütern Direktlink 50816 (Kostenrechnung)<br />
Die Anschaffungskosten können erstattet werden, wenn<br />
der Anschaffungspreis abgefahren ist.<br />
Mit formlosen Antrag an II RK, zusammen mit<br />
Bahncard<br />
Empfängerkonto, Angabe des Fachgebietes samt<br />
Kostenstelle und Titel 53405 (außer Drittmittel) und eine<br />
Auflistung aller Fahrten samt Rechnungen/Belegen.<br />
Bankverbindung der <strong>TU</strong>B Siehe Direktzugang 6327<br />
Barauszahlungen Nur in seltenen Fällen, bitte Rücksprache mit der FKV<br />
Bei UK, bitte immer die Privatanschrift des Einzahlers auf<br />
Bareinzahlungen<br />
dem Einzahlungsbeleg vermerken, bei <strong>TU</strong> Angehörigen<br />
reicht das Sekretariatskürzel<br />
Berufungsmittel es sind keine Ausgaben für Verbrauchsmaterial möglich<br />
Gibt es max. 50 Stück in der FKV<br />
Immer zu verwenden ab 150 Euro Gesamtbestellwert<br />
Bestellschein bei Bedarfsstelle unterschreiben, wenn<br />
Gesamtbestellwert über 5000 Euro<br />
Weißer Durchschlag geht an Firma<br />
Bestellschein<br />
Grüner Durchschlag mit an die AZO<br />
Gelber Durchschlag verbleibt im FG zum Nachweis<br />
Bei Firmen die einen Rahmenvertrag mit der <strong>TU</strong>B haben<br />
(Direktlink 8222) ist kein Bestellschein nötig, es muss aber<br />
der gesamte Bestellvorgang mit an die AZO<br />
Siehe Bestellschein<br />
Zusätzlich ist zu beachten, dass bei einer Internet- oder<br />
Faxbestellung dem Leistungserbringer die AGBs der <strong>TU</strong>B<br />
Bestellungen ab 150 Euro<br />
übermittelt werden müssen, entweder per Bestellschein<br />
bis 5000 Euro<br />
(Rückseite) oder als PDF Datei Direktlink 26359 (Infos,<br />
23.5.2011, AGBs), die Übermittlung der AGBs muss bei der<br />
AZO nachgewiesen werden<br />
geht für jeden Inhaber bis max. 5000 Euro<br />
Bewirtschaftungsbefugnis<br />
in der FKV bis 7500 Euro<br />
darüber hinaus nur III A oder VC<br />
Nicht zulässig bei internen Besprechungen, nach<br />
Gastvorträgen oder gesellige Veranstaltungen<br />
Außenwirkung klar erkennbar, mehr Externe als <strong>TU</strong>B-<br />
Angehörige,<br />
Höchstsatz pro Kopf<br />
Tee/Kaffee bis zu 8 Euro<br />
Bewirtung<br />
Stehempfang bis zu 16 Euro<br />
Imbiss bis zu 25 Euro<br />
Trinkgelder sind nicht erstattungsfähig<br />
Siehe Rundschreiben Direktzugang 34905 –<br />
Rundschreibendatenbank, Rundschreiben Repräsentation<br />
u. Bewirtungsausgaben Richtlinien.<br />
Jedes Institut hat eine eigene Kostenstelle, 36..9901.<br />
Busse<br />
Darüber laufen alle Einnahmen und Ausgaben. Siehe<br />
Rundschreiben Direktlink 118372<br />
Datenschutz Siehe Privatadresse<br />
Diebstahl Ist auf jeden Fall bei der Polizei anzuzeigen.<br />
3 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Die Anzeigennummer samt Inventarnummer sowie<br />
Anschaffungsrechnung ist dann an IVD 3 zusenden, damit<br />
die Versicherung ein technisch gleichwertiges Gerät<br />
abzüglich 500,00 Euro SB pro Schadenfall erstatten kann,<br />
bzw. der errechnete Zeitwert<br />
Eine Dienstreise liegt vor, wenn jemand aus beruflichen<br />
Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen<br />
Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist (auch<br />
innerhalb <strong>Berlin</strong>s!). Die Dienstreisezeit gilt als Arbeitszeit,<br />
Dienstreisen<br />
wenn sie in die Zeitspanne der regulären Dienstzeit fällt.<br />
Dienstreiseanträge sind vom Antragsteller und FG-Leiter<br />
bzw. Dienstvorgesetzten zu unterschreiben, die FKV<br />
unterschreibt keinen Antrag!<br />
Entstehen durch einen Dienstgang Kosten, so ist ein<br />
Dienstreiseantrag zu stellen und über Reisekosten<br />
Dienstgang<br />
abzurechnen (ausgenommen BVG o. KfZ = Dienstfahrten),<br />
siehe auch Tagungen, Konferenzen<br />
Nur mit unterschriebenen Original DR-Antrag, Anlage zur<br />
Reisekostenabrechnung, Reisekostenabrechnungsformular<br />
Dienstreiseabrechnung<br />
und sämtlichen Belegen im Original samt Einladung und<br />
Programm an II RK, außer bei Exkursionen, dann über A1.<br />
Dienstkraftfahrzeuge Siehe Busse<br />
Bitte Formulare verwenden unter Direktzugang 10320, erst<br />
den Antrag ausfüllen und abschicken (gültig für 1 Jahr),<br />
Dienstfahrten<br />
danach kann über das Abrechnungsformular erstattet<br />
werden (auch auf der Seite Direktlink 10320)<br />
Alle Kosten werden von der FKV umgebucht, AZOs sind<br />
Druckerei/CIP-Pool<br />
nicht nötig.<br />
Haushalt<br />
11901 – Veröffentlichungen<br />
11979 – verschiedene Einnahmen<br />
12511 – Verkaufserlöse (haupts. Fotostudio)<br />
11120 – Einnahmen Teilnehmerentgelte<br />
Einnahmetitel<br />
Elektronikversicherung<br />
4 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)<br />
Drittmittel<br />
28292<br />
38194<br />
12597<br />
Erstattung Siehe Antrag auf Erstattung<br />
Erstattung von Dritten,<br />
nicht <strong>TU</strong>B Angehörige<br />
Exkursionen<br />
Mit 500,00 Euro SB pro Schadenfall auf alle<br />
inventarisierten Computer und Beamer. Siehe Diebstahl<br />
Müssen eine Rechnung stellen. Diese muss vom<br />
Antragsteller unterschrieben sein und seinen<br />
Hauptwohnsitz enthalten.<br />
Sind immer über die FKV zu genehmigen.<br />
Ein Antrag befindet sich unter dem Direktzugang 23353<br />
Sollte zu einer Exkursion ein Mess- oder Prüfgerät<br />
mitgenommen werden, so ist dieses auf dem Transportweg<br />
versichert. Bitte dazu die Kopie der Anschaffungsrechnung<br />
mit an den Exkursionsantrag beifügen und im Antrag das
7 Februar 2013<br />
Gutschriften<br />
Gastredner<br />
Gastredner aus dem Ausland<br />
Internetbestellungen<br />
Inventargut<br />
Investitionsmittel<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
5 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)<br />
Mitnehmen des Gerätes erwähnen.<br />
Können entweder direkt mit einer neuen Rechnung<br />
verrechnet werden, wenn die Rechnung, auf die sich die<br />
Gutschrift bezieht, bereits bezahlt wurde/bezahlt werden<br />
soll. Oder die Gutschrift wird von der Firma an die <strong>TU</strong><br />
zurück überwiesen. Dazu bitte den Punkt Zahlungseingang<br />
beachten.<br />
Müssen darüber informiert werden, dass die <strong>TU</strong>B<br />
verpflichtet ist, eine Meldung an das Finanzamt zu machen<br />
über jegliche geleistete Zahlung/Erstattung ist in jedem Fall<br />
eine OFD-Meldung zu fertigen (Reisekosten, Honorar etc.)<br />
(Formulare gibt es in der Materialausgabestelle)<br />
Bei der Abrechnung muss eine Einladung des Gastredners<br />
beigefügt werden und in jedem Fall eine<br />
Honorarvereinbarung und bei Reisekosten, eine<br />
Vereinbarung zur Übernahme der Reisekosten.<br />
Der Gastredner muss eine Rechnung stellen auf der sein<br />
Hauptwohnsitz vorhanden ist, siehe auch Pauschale.<br />
Bewirtung von Gastrednern ist nicht erstattungsfähig<br />
Müssen darüber informiert werden, dass die <strong>TU</strong>B<br />
verpflichtet ist, eine Meldung an das Finanzamt zu machen<br />
über jegliche geleistete Zahlung/Erstattung ist in jedem Fall<br />
eine OFD-Meldung zu fertigen (Reisekosten, Honorar etc.)<br />
(Formulare gibt es in der Materialausgabestelle)<br />
Wenn Honorar o. Pauschale bezahlt wird, dann immer<br />
bedenken, dass noch die MWSt zusätzlich hinzukommt und<br />
vom FG-Konto abgeht, man sieht da 2 Buchungen, eine<br />
über die Pauschale bzw. das Honorar und die zweite über<br />
die Mehrwertsteuer<br />
Bei der Abrechnung muss eine Einladung des Gastredners<br />
beigefügt werden und in jedem Fall eine<br />
Honorarvereinbarung und bei Reisekosten, eine<br />
Vereinbarung zur Übernahme der Reisekosten<br />
Der Gastredner muss eine Rechnung stellen auf der sein<br />
Hauptwohnsitz vorhanden ist, siehe auch Pauschale.<br />
Bewirtung von Gastrednern ist nicht erstattungsfähig<br />
Grundsätzlich Bestellschein verwenden, wenn nicht<br />
möglich, dann immer die Bestellbestätigung ausdrucken<br />
und zur Rechnung beifügen, außerdem sind dem<br />
Leistungserbringer die AGBs der <strong>TU</strong>B zu übermitteln ab 150<br />
Euro, entweder im Nachhinein per Bestellschein<br />
(Rückseite) oder als PDF Datei Direktlink 26359 (Infos,<br />
23.5.2011, AGBs), die Übermittlung der AGBs muss bei der<br />
AZO nachgewiesen werden<br />
Ist bereichsintern alle 3 Jahre zu überprüfen. Eine<br />
Inventarliste ist zu finden in SuperX unter Kostenberichte.<br />
Grundsätzlich über FKV<br />
Investitionstitel erst ab 5000 Euro Einzelwert angeben<br />
81279 – sonstiges<br />
81289 – EDV<br />
Unter 5000 Euro normale Ausgabetitel verwenden
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Kontierungshandbuch Direktzugang 34064<br />
Kostenarten Siehe Kontierungshandbuch<br />
Telefon 0172-3140326, wenn schwere postalische Sachen<br />
Kurierdienst/Kurierfahrer<br />
innerhalb der <strong>TU</strong>B transportiert werden müssen z. Bsp.<br />
Bewerbungsunterlagen<br />
Mahngebühren Werden nicht bezahlt/erstattet<br />
Onlineformulare: Direktlink 50816 (es werden zwei DIN A4<br />
Seiten ausgedruckt)<br />
Durchschreibeformulare gibt es in der<br />
OFD Meldungen<br />
Materialausgabestelle<br />
Sind grundsätzlich zu fertigen, bei gehäuften Aufkommen<br />
durch das FG in Ausnahme auch durch die FKV<br />
Werden nur bei Reisekosten anerkannt, mit<br />
entsprechendem Vermerk „Online-Original“ samt Datum<br />
und Unterschrift des Reisenden, ansonsten ist eine<br />
Onlinerechnungen<br />
Papierrechnung anzufordern<br />
Der Aufdruck Online-Original sagt aus, dass diese<br />
Rechnung nicht auch noch zu privaten<br />
Abrechnungszwecken genutzt wird.<br />
Gastvortragenden kann eine Pauschale gezahlt werden, bei<br />
der keine Belege oder Nachweise in Form von<br />
Reiseunterlagen etc. beizufügen sind. Allerdings muss in<br />
Pauschale<br />
der Einladung, in der die Pauschale fest gehalten wird,<br />
zwingend stehen, dass sämtliche Ansprüche des jeweiligen<br />
Gastvortragenden mit Zahlung der Pauschale abgegolten<br />
sind.<br />
Payback Punkte Siehe Treuepunkte<br />
Pfand wird nicht erstattet/gezahlt<br />
Bei Getränkelieferungen macht es deshalb Sinn, den Pfand<br />
auf das Konto in bar einzuzahlen, von dem die<br />
Getränkelieferung bezahlt wird, Einzahlungsbeleg an die<br />
Pfand<br />
Rechnung heften oder sich eine Rechnung ausstellen<br />
lassen - getrennt nach Getränken und Pfand und nur die<br />
Getränkerechnung einreichen und Pfand separat und nicht<br />
über die <strong>TU</strong>B zu bezahlen<br />
Bitte Formular verwenden unter Direktzugang 10812;<br />
Porto<br />
Achtung immer Titel 51123, Kapitel 01 und die Kostenstelle<br />
des FGs<br />
Sind vom FG-Leiter und dem GD zu unterzeichnen und<br />
dann an die FKV zu schicken, so dass der Dekan<br />
Projektanzeigen<br />
unterschreiben kann. Die FKV leitet die Projektanzeigen<br />
immer an die Forschungsabteilung weiter.<br />
Muss folgende Angaben enthalten:<br />
Vollständige Anschrift Leistungsempfänger (<strong>TU</strong>B)/<br />
Leistungserbringer<br />
Steuernummer<br />
Rechnung<br />
Ausstellungsdatum<br />
Rechnungsnummer<br />
Menge und Art der Leistung/Ware<br />
Bankverbindung<br />
Lieferzeitpunkt<br />
6 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)
7 Februar 2013<br />
SBM-Kassen<br />
Skonto<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
7 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)<br />
Steuersatz (außer Rechnungen aus dem Ausland, dort darf<br />
keine Steuer berechnet werden!) Rechnungen, die nicht an<br />
die <strong>TU</strong>B adressiert sind, werden nicht anerkannt.<br />
Sind mind. einmal jährlich abzurechnen, der Abstand<br />
zwischen der letzten und der aktuellen Abrechnung sollte<br />
nicht mehr als 12 Monate betragen<br />
Wird von FKV berechnet, ggf. einen Hinweis auf<br />
Skontoabzug vom FG<br />
Sonderfahrerlaubnis Ist über die FKV zu beantragen, mind. 14 Tage im Voraus<br />
Tagung<br />
Teilnahme an Tagung<br />
Trennungsrechnung<br />
Treuepunkte<br />
Umbuchung<br />
Vorauszahlungen<br />
Wegstreckenentschädigung<br />
Werkverträge<br />
Vor Abhalten von Tagungen bitte mit der FKV sprechen.<br />
Werden Teilnehmerentgelte erhoben, bitte einen<br />
Finanzierungsplan erstellen. Auf Tagungen dürfen ein<br />
Imbiss oder Erfrischungen (Kaffee, Wasser Gebäck! mehr<br />
nicht) gereicht werden, siehe hierzu Bewirtung. GGF ist ein<br />
Tagungskonto einzurichten. Bei Fragen zur<br />
Trennungsrechnung bitte mit der FKV sprechen.<br />
Wenn jemand an einer Tagung teilnimmt o. an einer<br />
ähnlichen Veranstaltung und das Teilnahmeentgelt<br />
rückerstattet haben möchte, bitte über Reisekosten<br />
abrechnen, da dies als Weiterbildung gewertet wird und<br />
daher die Teilnahme im dienstlichen Interesse ist und<br />
dadurch ein DR-Antrag notwendig wird.<br />
Es werden Schulungen dazu angeboten, wir stehen aber<br />
auch für Rückfragen zur Verfügung<br />
Werden mit 1 Cent je Punkt in Abzug gebracht,<br />
ausschließlich bei Payback<br />
Wird von der FKV gemacht, bitte Dreizeiler mit Angabe der<br />
Kostenstelle, von der abgebucht werden soll, Höhe des<br />
Betrages samt Hül-Nr. und Mitteilung auf welche<br />
Kostenstelle umgebucht werden soll + Unterlagen beifügen<br />
Bitte vorher Rücksprache mit der FKV, werden nur in<br />
Ausnahmefällen vorgenommen<br />
Wegstrecken die regelmäßig aus dienstlichem Anlass<br />
zurückgelegt werden, z. Bsp. Zwischen der Ackerstraße und<br />
dem Hauptgebäude Straße des 17. Juni, siehe<br />
Dienstfahrten<br />
Veranstaltung Siehe Tagung<br />
Zahlungseingang<br />
Scheinselbständigkeit muss vom FG-Leiter unterschrieben<br />
werden, 1. gelb bleibt im Projekt/FG, 2. weiß beim<br />
Auftragnehmer/Leistungserbringer, 3. u. 4. grün und weiß<br />
inkl. OFD an die AZO samt Rechnung, Vordrucke bei VD 01 -<br />
Frau Joneleit erhältlich<br />
Wenn ein FG einen Zahlungseingang erwartet, bitte Kopie<br />
der Rechnung oder anderer Unterlagen mit einem Hinweis<br />
an FKV senden, ohne entsprechende Unterlagen, aus<br />
denen der Zahlungspflichtige samt Adresse hervor geht,<br />
kann keine Vereinnahmung/Zuordnung erfolgen.<br />
Bitte beachten, ist die Rechnung auf eine Einrichtung<br />
ausgestellt z. Bsp. Gemeinde Musterdorf – Tagungsbeitrag<br />
für Herrn Mustermann, der Betrag wird aber von der<br />
Person privat beglichen (z. Bps. Hans Mustermann), so ist
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
8 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)<br />
hier die Privatanschrift des Einzahlenden bei der FKV<br />
anzugeben. Vorher kann die Annahme des Geldeingangs<br />
nicht vorgenommen werden.<br />
PERSONAL<br />
Ausschreibung Angestellte/WiMi Unterschrift des GD<br />
Ausschreibung studentische Hilfskraft<br />
Ausschreibungskennziffer vergibt FKV<br />
Unterschrift des FG sowie Absender<br />
Einstellungsantrag<br />
Unterschrift GD, sowie FG<br />
Absender des FG, welches einstellt<br />
Krankmeldung & unentschuldigtes • Krankmeldung erfolgt telefonisch im FG oder ggf.<br />
Fehlen<br />
FKV<br />
• Fehlzeit wird dem Personalteam mit dem<br />
Formblatt <strong>TU</strong>B-Vordruck II Tx 3- 0116/09<br />
mitgeteilt, ebenso die „Gesundmeldung“<br />
• Eine ärztliche Bescheinigung wird benötigt, sobald<br />
die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert<br />
• Alles weitere entnehmen Sie bitte dem<br />
Rundschreiben unter Direktlink 34913 Krankheit<br />
• Antrag: Abgabe mit entsprechendem<br />
Lehrauftrag<br />
IR-Beschluss<br />
• Abrechnung: Unterschrift FG<br />
Lehrverpflichtungserklärung am Semesterende<br />
• Nur Vorlesungen<br />
Nebenhörer<br />
BERUFUNGEN<br />
Ausnahme: HU-Studenten bei Stadt-und<br />
Regionalplanung<br />
Siehe Leitfaden unter Direktlink 23353
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Leitfaden zur Einstellung Tutoren<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong>,<br />
als zuständige Mitarbeiterin für die Studentischen Beschäftigten der <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong>, im<br />
Personalteam II T 7, habe ich aufgrund häufiger Rückfragen wie bei Einstellung,<br />
Verlängerung, Aufstockung oder Kündigung einer studentischen Hilfskraft /Tutor zu<br />
verfahren ist, folgenden Leitfaden erstellt:<br />
Einstellung:<br />
Damit Einstellungen von Tutoren (mit Lehre)/studentischen Hilfskräften (ohne Lehre)<br />
zügig voran gehen, benötige ich neben dem vollständig ausgefüllten<br />
Einstellungsantrag (Angabe des Fachgebietes, Unterschrift des Vorgesetzten sowie<br />
Mitzeichnung des GD, Mittelfreigabe durch das FSC)<br />
• eine Kopie des Antrages auf Ausschreibung;<br />
• eine Kopie der Ausschreibung (wie weit die Ausschreibung fortgeschritten ist,<br />
kann ich Ihnen leider nicht beantworten; wenden Sie sich hierfür bitte an Frau<br />
Handke aus der <strong>Fakultät</strong>sverwaltung oder an Frau van Aerßen<br />
(Stellenausschreibung, Team 6)<br />
• Einstellungsbegründung (jeder Bewerber muss kurz aufgeführt werden;<br />
Ablehnung von Bewerber/innen müssen ebenfalls begründet werden);<br />
• bei nicht erfolgter Ausschreibung muss der Antrag auf Ausnahme von der<br />
Pflicht zur Stellenausschreibung mit kompletter Aufgabenbeschreibung<br />
beigefügt werden;<br />
• Lebenslauf mit Unterschrift;<br />
• Kopie des Bachelorzeugnis/Vordiplomzeugnis etc. (bei bereits erlangten<br />
Hochschulabschlüssen; muss bei Vertragsunterschrift ebenfalls im Original<br />
vorgelegt werden)<br />
In einem verschlossenem Umschlag:<br />
• Personalfragebogen;<br />
• Erklärung über Vordienstzeiten (nur auszufüllen, wenn der Student schon einmal<br />
als studentische Hilfskraft beschäftigt war);<br />
• Kopie der Geburtsurkunde (bei Deutschen; muss bei Vertragsunterschrift im<br />
Original vorgelegt werden; das erspart den Studenten die Kosten der Beglaubigung);<br />
• Kopie des Personalausweises (bei EU-Mitgliedern; muss ebenfalls bei<br />
Vertragsunterschrift im Original vorgelegt werden);<br />
• Kopie des Reisepasses mit gültigem Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Mitgliedern;<br />
muss ebenfalls bei Vertragsunterschrift im Original vorgelegt werden);<br />
• Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters;<br />
• Bankverbindung;<br />
• momentan noch die Lohnsteuerkarte von 2010 oder die Ersatzbescheinigung<br />
2012 vom Finanzamt (die elektronische Identifikationsnummer wurde zwar<br />
schon groß angekündigt, aber noch nicht eingeführt);<br />
• Kopie des Sozialversicherungsausweises (falls vorhanden)<br />
9 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
Alle Einstellungen müssen (mit den gesamten Restbewerbern) stets an die<br />
<strong>Fakultät</strong>sverwaltung, Sekr. A 1, geschickt werden, da die Frauenbeauftragte der<br />
<strong>Fakultät</strong> (derzeit Frau Butenschön) sich mit dem Einstellungsvorschlag einverstanden<br />
erklären muss.<br />
Desweiteren muss die zuständige Mitarbeiterin der <strong>Fakultät</strong>, Frau Handke eine<br />
Mittelfreigabe bezüglich der Haushaltsmittel erteilen.<br />
Bei Erhalt des Einstellungsvorgangs fordere ich, wenn nötig, fehlende Unterlagen an<br />
und sende die vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Personalrat der<br />
studentischen Beschäftigten.<br />
Bei einer Einstellung aus Drittmitteln müssen zuerst Mittel von der<br />
Forschungsabteilung angefordert werden, anschließend wird der Einstellungsantrag<br />
in den studentischen Personalrat gegeben.<br />
Vermerken Sie bitte auf dem Antrag, wer für das Projekt zuständig ist.<br />
Sofern der Einstellungsbeginn "ab sofort" lautet, würde der Einstellungsvorgang<br />
beschleunigt werden, wenn das Beschäftigungsende eingetragen ist, da somit der<br />
Vorgang vorbehaltlich der Mittelfreigabe in den Personalrat gegeben werden kann.<br />
Studentische Hilfskräfte müssen mit mindestens 40 Monatsstunden eingestellt<br />
werden (siehe § 7 Abs. 1 TV Stud II). Bei Haushaltsmitteln aus dem TAP ist<br />
insbesondere darauf zu achten, dass die Einstellung für 2 Jahre erfolgt, da<br />
ansonsten der Einstellungsantrag im Personalrat der studentischen Beschäftigten<br />
abgelehnt wird.<br />
Sobald der Personalrat zugestimmt hat, wird sofort der Arbeitsvertrag erstellt und ich<br />
informiere telefonisch oder per Email den Studenten.<br />
Verlängerung<br />
Alle Anträge auf Verlängerung (Drittmittel & Haushalt) müssen über die<br />
<strong>Fakultät</strong>sverwaltung (Mittelfreigabe) an das Personalteam gesandt werden.<br />
Um eine reibungslose Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, senden Sie den<br />
Verlängerungsantrag bitte spätestens 3 Wochen vor Vertragsende ab.<br />
Verlängerungen aus Haushaltsmitteln müssen ebenfalls für 2 Jahre erfolgen. Bitte<br />
beachten Sie die Höchstbeschäftigungszeit von 4 Jahren und schreiben rechtzeitig<br />
neu aus!!<br />
Es gilt die Höchstbeschäftigungszeit von 2 Jahren, sofern ab Vertrag nach TZBfrG<br />
bzw. 4 Jahren, sofern nach WissZeitVG eingestellt wird.<br />
Aufstockung<br />
Ein formloser Zweizeiler mit Angaben zum Aufstockungszeitraum, Stundenzahl und<br />
Mitteln, sowie die Unterschriften des Vorgesetzten und des studentischen<br />
Beschäftigten wird benötigt.<br />
Aufstockungsanträge senden Sie bitte ebenfalls über das FSC an die Personalstelle<br />
(II T 713, Frau Käßner).<br />
Kündigung<br />
Möchte der/die Beschäftigte ordentlich kündigen, besteht eine Kündigungsfrist von 6<br />
Wochen zum Monatsende (siehe § 16 Abs. 3 TV Stud II). Allerdings beginnt diese<br />
Frist erst, sobald die Kündigung in der Personalstelle vorliegt. Soll die Kündigung<br />
taggenau erfolgen, muss das Einverständnis des Vorgesetzten auf das<br />
Kündigungsschreiben. Somit kann dann ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.<br />
Da im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass beim Studienabschluss das Arbeitsver-<br />
10 copyright <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> (Urheber)
7 Februar 2013<br />
HANDREICHUNG A-Z<br />
hältnis zum Semesterende oder spätestens mit Exmatrikulation beendet ist, denken<br />
viele Studenten, dass dies automatisch passiert. Da wir aus Datenschutzgründen<br />
keine Informationen zwischen den Abteilungen austauschen können, ist dem nicht so<br />
und der Student hat eine Mitteilungspflicht, die Personalstelle davon umgehend<br />
schriftlich in Kenntnis zu setzen.<br />
Bitte beachten Sie, dass Einstellungen, Verlängerungen, Aufstockungen und Kündigungen<br />
nie rückwirkend erfolgen können, deshalb ist es ratsam die Vorgänge spätestens<br />
3-4 Wochen vorher loszuschicken.<br />
Desweiteren ist zu beachten, sofern kein Arbeitsvertrag mit der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong><br />
abgeschlossen wurde, darf keine Arbeitsleistung des Einzustellenden angenommen<br />
werden. Arbeitsverträge gelten nur für die Zukunft, daher kann eine bereits erbrachte<br />
Leistung nicht rückwirkend bezahlt werden.<br />
Die Frauenbeauftragte der <strong>Fakultät</strong> <strong>VI</strong> unterschreibt i. d. R. am Dienstagmittag die<br />
vorliegenden Einstellungsanträge sowie Ausschreibungen für studentische<br />
Hilfskräfte, sodass sämtliche Personalvorgänge im Laufe des mittwochs persönlich<br />
durch die Mitarbeiter/-innen in die Personalabteilung übergeben werden.<br />
Alle studentischen Hilfskräfte, mit oder ohne Unterrichtsaufgaben bzw. mit oder ohne<br />
Bachelorabschluss, erhalten 10,98 € pro Stunde (siehe § 10 Abs. 1 TV Stud II).<br />
Direktlink: 34912<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Käßner<br />
Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
Frau Käßner<br />
Personalabteilung - II T 713<br />
Straße des 17. Juni 135, 10623 <strong>Berlin</strong><br />
Zimmer H 3109<br />
Tel. +49 30 314 - 28305, Fax. +49 30 314 - 27312<br />
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