Verwaltungskosten senken
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Anmerkungen<br />
Quantitative Entlastung<br />
in Stunden<br />
Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />
Die Formulare und die Erläuterungen sollen hinsichtlich des<br />
Aufbaus (z.B. ordnen nach Kennzahlen in den Beilagen) und<br />
vor allem der Sprache verständlicher werden (z.B. Alleinverdiener/innen,<br />
Alleinerzieher/innen, Kinder, außergewöhnliche<br />
Belastungen).<br />
100 - 500 tsd.<br />
Läuft tlw. bereits, Evaluierung<br />
im Jahr 2011<br />
a) Alle Formulare wurden als scanfähige Formulare ausgestaltet.<br />
In diesem Zusammenhang wurden die Erläuterungen<br />
in ein eigenes Formular L 2 aufgenommen, wobei in einigen<br />
Fällen auch direkt auf weitere Erläuterungen im Steuerbuch<br />
hingewiesen wird.<br />
b) Das Formular L2 (Ausfüllhilfe zum Formular L1) wird im<br />
Jahr 2011 evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluierung<br />
können bei der nächsten Formulargestaltung berücksichtigt<br />
werden.<br />
8 BMF Überarbeitung der Formulargestaltung<br />
2011 Konzept < 50 tsd.<br />
Die Komplexität bei dem Thema “außergewöhnliche<br />
Belastungen” ist sehr hoch, die Expertise der Mitarbeiter/<br />
innen soll weiter verstärkt werden.<br />
Expertenpools für außergewöhnliche<br />
Belastung bilden, um Qualität der<br />
Auskünfte zu verbessern<br />
9 BMF<br />
Konzept Frühjahr 2011 < 50 tsd.<br />
Erhöhung der Qualität der Begründungen bei Ablehnungen<br />
(z.B. bessere Schulung der Mitarbeiter/innen, noch stärkeren<br />
Einsatz automatischer Begründungen prüfen).<br />
Nachvollziehbare Darstellung der Berechnung des<br />
Selbstbehalts am Bescheid darstellen.<br />
Verbesserung der<br />
Bescheidbegründungen,<br />
Berechnungsdetails für Selbstbehalte<br />
darstellen<br />
10 BMF<br />
Die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister sollen<br />
auch für die Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. In<br />
den “Standardfällen” sollen darüber hinaus keine Daten<br />
mehr für die Einheitsbewertung nötig sein. EDV-technische<br />
Umsetzung läuft bereits (Projekt GRUIS).<br />
Derzeit wird mit<br />
Statistik Austria<br />
über die Form der<br />
Datenlieferungen<br />
verhandelt.<br />
< 50 tsd.<br />
Gesetzliche Grundlage wurde<br />
bereits geschaffen, an der<br />
technischen Umsetzung wird<br />
gearbeitet<br />
Verstärkte Nutzung des Gebäude- und<br />
Wohnungsregisters (GWR) in der<br />
Einheitsbewertung<br />
11 BMF<br />
Gemeinden erfassen die Daten im Rahmen des<br />
Bauverfahrens, die auch für die Finanzverwaltung relevant<br />
sind. Das Verfahren ist bereits in der Umsetzung (vor allem<br />
für “normale” Einfamilienhäuser und Wohnungen relevant).<br />
Die verpflichtende Angabe der Sozialversicherungsnummer<br />
soll die Identifikation in den Grunddaten erleichtern und soll<br />
es auch ermöglichen, dass Grunddaten, wie z.B. Namen der<br />
Antragstellerin/des Antragsstellers automatisch übernommen<br />
werden.<br />
Voraussichtlich ab 2011 < 50 tsd.<br />
Verpflichtende Angabe der SV-Nummer<br />
bei der Abgabenerklärung zur Grunderwerbsteuer<br />
und den Gebührenanzeigen<br />
bei Bestandsverträgen<br />
12 BMF<br />
<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />
Eine automatische Verknüpfung des Namens des Einschreiters<br />
mit seiner SV-Nummer in den Grunddaten ist nur in<br />
jenen Fällen möglich in welchen der Einschreiter eindeutig<br />
identifizierbar ist (z.B. Bürgerkarte, FON-Teilnehmer/innen).<br />
Bei Nichtangabe der SV-Nummer muss diese vom FA derzeit<br />
abgefragt werden. Verfahrensänderung analog Schenkungsmeldungen<br />
FinanzOnline, legistischer Umsetzung in BAO<br />
bzw. Materiengesetzen erforderlich.<br />
< 50 tsd.<br />
2011 Konzept, Einsatz frühestens<br />
ab 2012<br />
Das elektronische Verfahren soll auch für Bürger/innen<br />
zugänglich sein, legistische Umsetzung erforderlich.<br />
FinanzOnline-Verfahren für<br />
Grunderwerbsteuer für Bürger/innen<br />
zugänglich machen<br />
13 BMF<br />
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