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Anmerkungen<br />

Quantitative Entlastung<br />

in Stunden<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

Die Formulare und die Erläuterungen sollen hinsichtlich des<br />

Aufbaus (z.B. ordnen nach Kennzahlen in den Beilagen) und<br />

vor allem der Sprache verständlicher werden (z.B. Alleinverdiener/innen,<br />

Alleinerzieher/innen, Kinder, außergewöhnliche<br />

Belastungen).<br />

100 - 500 tsd.<br />

Läuft tlw. bereits, Evaluierung<br />

im Jahr 2011<br />

a) Alle Formulare wurden als scanfähige Formulare ausgestaltet.<br />

In diesem Zusammenhang wurden die Erläuterungen<br />

in ein eigenes Formular L 2 aufgenommen, wobei in einigen<br />

Fällen auch direkt auf weitere Erläuterungen im Steuerbuch<br />

hingewiesen wird.<br />

b) Das Formular L2 (Ausfüllhilfe zum Formular L1) wird im<br />

Jahr 2011 evaluiert werden. Die Ergebnisse der Evaluierung<br />

können bei der nächsten Formulargestaltung berücksichtigt<br />

werden.<br />

8 BMF Überarbeitung der Formulargestaltung<br />

2011 Konzept < 50 tsd.<br />

Die Komplexität bei dem Thema “außergewöhnliche<br />

Belastungen” ist sehr hoch, die Expertise der Mitarbeiter/<br />

innen soll weiter verstärkt werden.<br />

Expertenpools für außergewöhnliche<br />

Belastung bilden, um Qualität der<br />

Auskünfte zu verbessern<br />

9 BMF<br />

Konzept Frühjahr 2011 < 50 tsd.<br />

Erhöhung der Qualität der Begründungen bei Ablehnungen<br />

(z.B. bessere Schulung der Mitarbeiter/innen, noch stärkeren<br />

Einsatz automatischer Begründungen prüfen).<br />

Nachvollziehbare Darstellung der Berechnung des<br />

Selbstbehalts am Bescheid darstellen.<br />

Verbesserung der<br />

Bescheidbegründungen,<br />

Berechnungsdetails für Selbstbehalte<br />

darstellen<br />

10 BMF<br />

Die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister sollen<br />

auch für die Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. In<br />

den “Standardfällen” sollen darüber hinaus keine Daten<br />

mehr für die Einheitsbewertung nötig sein. EDV-technische<br />

Umsetzung läuft bereits (Projekt GRUIS).<br />

Derzeit wird mit<br />

Statistik Austria<br />

über die Form der<br />

Datenlieferungen<br />

verhandelt.<br />

< 50 tsd.<br />

Gesetzliche Grundlage wurde<br />

bereits geschaffen, an der<br />

technischen Umsetzung wird<br />

gearbeitet<br />

Verstärkte Nutzung des Gebäude- und<br />

Wohnungsregisters (GWR) in der<br />

Einheitsbewertung<br />

11 BMF<br />

Gemeinden erfassen die Daten im Rahmen des<br />

Bauverfahrens, die auch für die Finanzverwaltung relevant<br />

sind. Das Verfahren ist bereits in der Umsetzung (vor allem<br />

für “normale” Einfamilienhäuser und Wohnungen relevant).<br />

Die verpflichtende Angabe der Sozialversicherungsnummer<br />

soll die Identifikation in den Grunddaten erleichtern und soll<br />

es auch ermöglichen, dass Grunddaten, wie z.B. Namen der<br />

Antragstellerin/des Antragsstellers automatisch übernommen<br />

werden.<br />

Voraussichtlich ab 2011 < 50 tsd.<br />

Verpflichtende Angabe der SV-Nummer<br />

bei der Abgabenerklärung zur Grunderwerbsteuer<br />

und den Gebührenanzeigen<br />

bei Bestandsverträgen<br />

12 BMF<br />

<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Eine automatische Verknüpfung des Namens des Einschreiters<br />

mit seiner SV-Nummer in den Grunddaten ist nur in<br />

jenen Fällen möglich in welchen der Einschreiter eindeutig<br />

identifizierbar ist (z.B. Bürgerkarte, FON-Teilnehmer/innen).<br />

Bei Nichtangabe der SV-Nummer muss diese vom FA derzeit<br />

abgefragt werden. Verfahrensänderung analog Schenkungsmeldungen<br />

FinanzOnline, legistischer Umsetzung in BAO<br />

bzw. Materiengesetzen erforderlich.<br />

< 50 tsd.<br />

2011 Konzept, Einsatz frühestens<br />

ab 2012<br />

Das elektronische Verfahren soll auch für Bürger/innen<br />

zugänglich sein, legistische Umsetzung erforderlich.<br />

FinanzOnline-Verfahren für<br />

Grunderwerbsteuer für Bürger/innen<br />

zugänglich machen<br />

13 BMF<br />

45

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