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<strong>Verwaltungskosten</strong> <strong>senken</strong><br />

Anmerkungen<br />

Quantitative Entlastung<br />

in Stunden<br />

Nr. Ressort Bezeichnung Maßnahmenidee Erläuterung der Maßnahme Zeitrahmen<br />

48<br />

Pilotprojekt 2010 > 500 tsd.<br />

eMedikation:<br />

a) Entfall von Zeitaufwand für Arztwege und<br />

Krankenhausaufenthalte (inklusive probleminduzierter<br />

Verlängerungen der Krankenhausaufenthalte) durch<br />

Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW),<br />

b) Entfall von Kosten (Selbstbehalten) durch Reduktion der<br />

Mehrfachmedikationen.<br />

2 BMG Umsetzung ELGA - eMedikation<br />

Durch den Ausbau elektronischer Abwicklungsmöglichkeiten<br />

werden der Bürgerin/dem Bürger Wege und Wartezeiten<br />

erspart. Beispiel: Ärzt/inn/e/nsuche via Patientenportal.<br />

> 500 tsd.<br />

Ausbau wird laufend weiterentwickelt<br />

und umgesetzt<br />

3 BMG Ausbau des E-Card-Systems<br />

Ausbau der SV-Services im Internet: Alle Verfahren (Formulare)<br />

sollen elektronisch durchführbar sein, elektronische<br />

Zustellung von Bescheiden und Verständigungen.<br />

Konzept bis Q1 2011 > 500 tsd.<br />

Der Prozess über Ausstellung der Verordnung von<br />

Heilbehelfen, über den Antrag auf Bewilligung bis zur<br />

Einlösung der Bewilligung sollte elektronisch erfolgen.<br />

Dadurch würden sich erhebliche Ersparnisse in Wegzeiten<br />

für Bürger/innen ergeben.<br />

Elektronisches Bewilligungssystem für<br />

Heilbehelfe<br />

4 BMG<br />

Konzept bis Q1 2011 > 500 tsd.<br />

Mit einem derartigen zentralen Personenstandsregister<br />

soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine österreichweite<br />

Gesamtschau aller Personenstandsfälle zu erhalten.<br />

Durch einen Informationsverbund, der von allen<br />

Personenstandsbehörden (Personenstandsverbänden)<br />

als Auftraggeber geführt werden soll, wird jede<br />

Personenstandsbehörde in die Lage versetzt, die notwendigen<br />

Informationen mit der Wirkung für alle zu verarbeiten.<br />

Soweit die technische Machbarkeit sichergestellt werden<br />

kann (ist noch zu prüfen), sollen die Grunddaten zu einer<br />

Person nur einmal gespeichert werden und die Verknüpfung<br />

zu den anderen Bereichen (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch)<br />

über das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK)<br />

hergestellt werden.<br />

1 BMI Personenstandsregister schaffen<br />

Darüber hinaus soll – zumindest in einem zweiten Schritt<br />

– die Möglichkeit eröffnet werden, alle personenstandrechtlichen<br />

Vorgänge und Verfahren elektronisch abzubilden.<br />

Die Maßnahme ist auch im aktuellen Regierungsprogramm<br />

der XXIV. Gesetzgebungsperiode enthalten und würde<br />

ebenfalls verwaltungsinterne Entlastungen (u.a. durch eine<br />

Reduktion von Doppelgleisigkeiten) bewirken.

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