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Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg

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Kennenlernen und Reinschnuppern soll am Dienstag, dem 27.<br />

Februar 2008, um 17 00 Uhr im Jugendzentrum in <strong>Gräfenberg</strong><br />

stattfinden. Nach einer Einführung in Körper- und Stimmtraining<br />

und einigen Proben ist im Juli eine Aufführung in <strong>Gräfenberg</strong> geplant.<br />

Durchgeführt wird die Aktion von Simone Poppschötz,<br />

Pädagogin und Theaterwissenschaftlerin. Die Teilnehmerzahl ist<br />

begrenzt. Anmeldungen unter christian.schoenfelder@graefenberg.de<br />

oder 0174 / 6210927. Bitte lasst<br />

uns wissen, ob Ihr bestimmte Vorlieben oder Interessen habt<br />

bzgl. Theater!<br />

——————<br />

Landratsamt Forchheim -<br />

Amt für Jugend und Familie<br />

Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer<br />

des Landgerichts Bamberg und für das Jugendschöffengericht<br />

beim Amtsgericht Forchheim für die<br />

Amtsdauer 2009 bis 2013 – Vorschlagsliste<br />

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen<br />

Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 18.09.2007<br />

(JMBl S. 128 ff, AllMBl 2007, S. 596 f) über die Vorbereitung<br />

der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern<br />

ist beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises eine<br />

Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Nach der Mitteilung<br />

des Präsidenten des Landgerichts Bamberg sind durch den<br />

Wahlausschuss beim Amtsgericht Forchheim aus der erstellten<br />

Vorschlagsliste<br />

a) für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg 4 Hauptjugendschöffen<br />

(2 Frauen und 2 Männer)<br />

b) für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Forchheim<br />

4 Hauptjugendschöffen (2 Frauen und 2 Männer) und 6<br />

Hilfsjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer)<br />

zu wählen.<br />

Somit sind beim Amtsgericht Forchheim insgesamt 14 Jugendschöffen<br />

zu wählen. Nach dem I. Abschnitt, Nummer 1.6 der Jugendschöffenbekanntmachung<br />

ist dem Wahlausschuss die doppelte<br />

Anzahl an Personen (28 Personen, jeweils 14 Frauen und 14<br />

Männer) vorzuschlagen. Wir bitten geeignete Personen vorzuschlagen,<br />

die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung<br />

erfahren sind. Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur<br />

Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen. Zum Amt des Jugendschöffen<br />

soll nicht berufen werden, wer zu Beginn der<br />

Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das<br />

70. Lebensjahr bereits überschritten hat. Zum Amt des Jugendschöffen<br />

sollen außerdem solche Personen nicht berufen werden,<br />

die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht mindestens<br />

seit einem Jahr in einer Gemeinde des Landkreises wohnen. Wir<br />

bitten möglichst zur Hälfte geeignete Frauen und Männer aus allen<br />

Kreisen der Bevölkerung vorzuschlagen, vor allem auch Eltern<br />

und Ausbilder.<br />

Die Vorschlagsliste muss den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen,<br />

Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf<br />

sowie Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung<br />

in der Jugenderziehung enthalten. Zuständig für die Aufstellung<br />

der Vorschlagsliste, die dem Wahlausschuss des Amtsgerichts<br />

vorgelegt wird, ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises<br />

Forchheim. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine<br />

Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder<br />

dieses Gremiums erforderlich. Die Vorschläge für diese wichtigen<br />

Ehrenämter der Gerichtsbarkeit erbitten wir wegen der einzuhaltenden<br />

formellen Verfahrensschritte und -fristen bis zum<br />

15. März 2008.<br />

Gez. Thiel, Regierungsdirektor<br />

——————<br />

Stadt <strong>Gräfenberg</strong><br />

http://www.graefenberg.de<br />

AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 2<br />

Bericht über die 73. öffentliche Stadtratssitzung<br />

am Donnerstag, dem 24. Januar 2008<br />

Photovoltaikanlagen: Im Zusammenhang mit der Ausweisung<br />

von Vorbehalts- und Vorrangflächen für den Gesteinsabbau<br />

im Gemeindegebiet von <strong>Gräfenberg</strong> wurde von Seiten<br />

des Stadtrates eine Überprüfung des Gemeindegebietes im<br />

Hinblick auf die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-<br />

Freianlagen gefordert. Ziel sollte eine planungsrechtliche Absicherung<br />

der in Frage kommenden Gebiete sein. Die Stärkung<br />

der erneuerbaren Energien wird bereits vom derzeit gültigen<br />

Landesentwicklungsprogramm gefordert. Vom Bayerischen<br />

Gemeindetag wurde zu den rechtlichen Fragen eine Stellungnahme<br />

eingeholt. Diese kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis,<br />

dass nur eine auf kurzfristige Realisierung ausgerichtete Planung<br />

einen einigermaßen gewichtigen Belang darstellt, der in<br />

der Regionalplanung zu berücksichtigen ist. Eine absolute Planungssicherheit<br />

stellt aber nicht einmal ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />

dar. Die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes<br />

erfolgte durch die Firma Integration Umwelt & Energie <strong>Gräfenberg</strong>.<br />

Zum einen wurde eine Stellungnahme zur Standortsuche<br />

für ein Vorranggebiet für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet<br />

<strong>Gräfenberg</strong> erstellt. Weiterhin wurden Informationen<br />

zu Betreibermodellen und Finanzierungsoptionen solcher Anlagen<br />

zusammengestellt. Frau Renate Zimmermann von der Fa.<br />

Integration stellte den Mitgliedern des Stadtrates zusammengefasst<br />

das Ergebnis dieser Recherchen vor. Grundsätzlich gibt es<br />

geeignete Gebiete im Gemeindegebiet. Die Vergütung für den<br />

Solarstrom erfolgt nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz<br />

(EEG). Dieses Gesetz sieht eine Mindest-Solarstromvergütung<br />

von 35,49 Ct / kWh für das Jahr 2008 vor. Die Mindestvergütung<br />

wurde in den vergangenen Jahren von beispielsweise<br />

50,62 Ct / kWh im Jahr 2001 kontinuierlich gesenkt. Zahlen für<br />

die künftigen Vergütungen liegen noch nicht vor, es ist jedoch<br />

mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Überschlägige Berechnungen<br />

belegen, dass mit dieser Förderung wohl die Grenze der<br />

Rentabilität erreicht ist. Genauere Berechnungen sind erst nach<br />

eingehenden Untersuchungen möglich. In der anschließenden<br />

Diskussion wurden Befürchtungen geäußert, dass eine Realisierung<br />

eines solchen Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt wohl zu<br />

riskant ist. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass<br />

die Angelegenheit zu schleppend verfolgt wurde. Es wurde<br />

festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem Energieversorger<br />

verhandeln soll, ob eine höhere als die Mindestvergütung möglich<br />

wäre. Weiterhin sollten noch andere geeignete Flächen begutachtet<br />

werden.<br />

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:<br />

Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 1 und 2 des Bayerischen<br />

Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat der Stadtrat <strong>Gräfenberg</strong><br />

eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen.<br />

Die Satzung basiert auf ein Satzungsmuster des Bayerischen<br />

Gemeindetages, dem eine bayernweite detaillierte Kostenberechnung<br />

zugrunde liegt. Damit werden in dieser Satzung<br />

zwar auch Kostenersätze für Geräte geregelt, die in <strong>Gräfenberg</strong><br />

derzeit gar nicht vorhanden sind, wegen der Allgemeingültigkeit<br />

von Satzungen wurde aber vom Gemeindetag von einer<br />

Abweichung der errechneten Kostenersätze abgeraten. Zum<br />

Vollzug der Satzung wurde noch festgelegt, dass der Bürgermeister<br />

in Absprache mit dem jeweiligen Kommandanten ermächtigt<br />

wird, über Härtefälle zu entscheiden (z.B. familiäres<br />

Leid etc.).<br />

Monatsbericht zur Erledigung der Anträge, Anregungen<br />

und Anfragen aus den Bürgerversammlungen: Bürgermeister<br />

Wolf unterrichtete den Stadtrat über den aktuellen<br />

Stand der Erledigung der Anträge, Anregungen und Anfragen<br />

aus den Bürgerversammlungen.<br />

Haushalt 2008 aktueller Stand: Auf Anfrage aus der Mitte<br />

des Stadtrates wurden vom Kämmerer die aktuellen Zahlen für

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