Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg
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Kennenlernen und Reinschnuppern soll am Dienstag, dem 27.<br />
Februar 2008, um 17 00 Uhr im Jugendzentrum in <strong>Gräfenberg</strong><br />
stattfinden. Nach einer Einführung in Körper- und Stimmtraining<br />
und einigen Proben ist im Juli eine Aufführung in <strong>Gräfenberg</strong> geplant.<br />
Durchgeführt wird die Aktion von Simone Poppschötz,<br />
Pädagogin und Theaterwissenschaftlerin. Die Teilnehmerzahl ist<br />
begrenzt. Anmeldungen unter christian.schoenfelder@graefenberg.de<br />
oder 0174 / 6210927. Bitte lasst<br />
uns wissen, ob Ihr bestimmte Vorlieben oder Interessen habt<br />
bzgl. Theater!<br />
——————<br />
Landratsamt Forchheim -<br />
Amt für Jugend und Familie<br />
Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer<br />
des Landgerichts Bamberg und für das Jugendschöffengericht<br />
beim Amtsgericht Forchheim für die<br />
Amtsdauer 2009 bis 2013 – Vorschlagsliste<br />
Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen<br />
Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 18.09.2007<br />
(JMBl S. 128 ff, AllMBl 2007, S. 596 f) über die Vorbereitung<br />
der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammern<br />
ist beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises eine<br />
Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Nach der Mitteilung<br />
des Präsidenten des Landgerichts Bamberg sind durch den<br />
Wahlausschuss beim Amtsgericht Forchheim aus der erstellten<br />
Vorschlagsliste<br />
a) für die Jugendkammer des Landgerichts Bamberg 4 Hauptjugendschöffen<br />
(2 Frauen und 2 Männer)<br />
b) für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Forchheim<br />
4 Hauptjugendschöffen (2 Frauen und 2 Männer) und 6<br />
Hilfsjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer)<br />
zu wählen.<br />
Somit sind beim Amtsgericht Forchheim insgesamt 14 Jugendschöffen<br />
zu wählen. Nach dem I. Abschnitt, Nummer 1.6 der Jugendschöffenbekanntmachung<br />
ist dem Wahlausschuss die doppelte<br />
Anzahl an Personen (28 Personen, jeweils 14 Frauen und 14<br />
Männer) vorzuschlagen. Wir bitten geeignete Personen vorzuschlagen,<br />
die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung<br />
erfahren sind. Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur<br />
Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen. Zum Amt des Jugendschöffen<br />
soll nicht berufen werden, wer zu Beginn der<br />
Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das<br />
70. Lebensjahr bereits überschritten hat. Zum Amt des Jugendschöffen<br />
sollen außerdem solche Personen nicht berufen werden,<br />
die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht mindestens<br />
seit einem Jahr in einer Gemeinde des Landkreises wohnen. Wir<br />
bitten möglichst zur Hälfte geeignete Frauen und Männer aus allen<br />
Kreisen der Bevölkerung vorzuschlagen, vor allem auch Eltern<br />
und Ausbilder.<br />
Die Vorschlagsliste muss den Familiennamen (ggf. Geburtsnamen,<br />
Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf<br />
sowie Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung<br />
in der Jugenderziehung enthalten. Zuständig für die Aufstellung<br />
der Vorschlagsliste, die dem Wahlausschuss des Amtsgerichts<br />
vorgelegt wird, ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises<br />
Forchheim. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine<br />
Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder<br />
dieses Gremiums erforderlich. Die Vorschläge für diese wichtigen<br />
Ehrenämter der Gerichtsbarkeit erbitten wir wegen der einzuhaltenden<br />
formellen Verfahrensschritte und -fristen bis zum<br />
15. März 2008.<br />
Gez. Thiel, Regierungsdirektor<br />
——————<br />
Stadt <strong>Gräfenberg</strong><br />
http://www.graefenberg.de<br />
AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 2<br />
Bericht über die 73. öffentliche Stadtratssitzung<br />
am Donnerstag, dem 24. Januar 2008<br />
Photovoltaikanlagen: Im Zusammenhang mit der Ausweisung<br />
von Vorbehalts- und Vorrangflächen für den Gesteinsabbau<br />
im Gemeindegebiet von <strong>Gräfenberg</strong> wurde von Seiten<br />
des Stadtrates eine Überprüfung des Gemeindegebietes im<br />
Hinblick auf die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-<br />
Freianlagen gefordert. Ziel sollte eine planungsrechtliche Absicherung<br />
der in Frage kommenden Gebiete sein. Die Stärkung<br />
der erneuerbaren Energien wird bereits vom derzeit gültigen<br />
Landesentwicklungsprogramm gefordert. Vom Bayerischen<br />
Gemeindetag wurde zu den rechtlichen Fragen eine Stellungnahme<br />
eingeholt. Diese kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis,<br />
dass nur eine auf kurzfristige Realisierung ausgerichtete Planung<br />
einen einigermaßen gewichtigen Belang darstellt, der in<br />
der Regionalplanung zu berücksichtigen ist. Eine absolute Planungssicherheit<br />
stellt aber nicht einmal ein rechtskräftiger Bebauungsplan<br />
dar. Die fachliche Beurteilung des Sachverhaltes<br />
erfolgte durch die Firma Integration Umwelt & Energie <strong>Gräfenberg</strong>.<br />
Zum einen wurde eine Stellungnahme zur Standortsuche<br />
für ein Vorranggebiet für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet<br />
<strong>Gräfenberg</strong> erstellt. Weiterhin wurden Informationen<br />
zu Betreibermodellen und Finanzierungsoptionen solcher Anlagen<br />
zusammengestellt. Frau Renate Zimmermann von der Fa.<br />
Integration stellte den Mitgliedern des Stadtrates zusammengefasst<br />
das Ergebnis dieser Recherchen vor. Grundsätzlich gibt es<br />
geeignete Gebiete im Gemeindegebiet. Die Vergütung für den<br />
Solarstrom erfolgt nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz<br />
(EEG). Dieses Gesetz sieht eine Mindest-Solarstromvergütung<br />
von 35,49 Ct / kWh für das Jahr 2008 vor. Die Mindestvergütung<br />
wurde in den vergangenen Jahren von beispielsweise<br />
50,62 Ct / kWh im Jahr 2001 kontinuierlich gesenkt. Zahlen für<br />
die künftigen Vergütungen liegen noch nicht vor, es ist jedoch<br />
mit einer weiteren Senkung zu rechnen. Überschlägige Berechnungen<br />
belegen, dass mit dieser Förderung wohl die Grenze der<br />
Rentabilität erreicht ist. Genauere Berechnungen sind erst nach<br />
eingehenden Untersuchungen möglich. In der anschließenden<br />
Diskussion wurden Befürchtungen geäußert, dass eine Realisierung<br />
eines solchen Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt wohl zu<br />
riskant ist. In diesem Zusammenhang wurde auch kritisiert, dass<br />
die Angelegenheit zu schleppend verfolgt wurde. Es wurde<br />
festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem Energieversorger<br />
verhandeln soll, ob eine höhere als die Mindestvergütung möglich<br />
wäre. Weiterhin sollten noch andere geeignete Flächen begutachtet<br />
werden.<br />
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />
Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:<br />
Auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 1 und 2 des Bayerischen<br />
Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat der Stadtrat <strong>Gräfenberg</strong><br />
eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />
Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erlassen.<br />
Die Satzung basiert auf ein Satzungsmuster des Bayerischen<br />
Gemeindetages, dem eine bayernweite detaillierte Kostenberechnung<br />
zugrunde liegt. Damit werden in dieser Satzung<br />
zwar auch Kostenersätze für Geräte geregelt, die in <strong>Gräfenberg</strong><br />
derzeit gar nicht vorhanden sind, wegen der Allgemeingültigkeit<br />
von Satzungen wurde aber vom Gemeindetag von einer<br />
Abweichung der errechneten Kostenersätze abgeraten. Zum<br />
Vollzug der Satzung wurde noch festgelegt, dass der Bürgermeister<br />
in Absprache mit dem jeweiligen Kommandanten ermächtigt<br />
wird, über Härtefälle zu entscheiden (z.B. familiäres<br />
Leid etc.).<br />
Monatsbericht zur Erledigung der Anträge, Anregungen<br />
und Anfragen aus den Bürgerversammlungen: Bürgermeister<br />
Wolf unterrichtete den Stadtrat über den aktuellen<br />
Stand der Erledigung der Anträge, Anregungen und Anfragen<br />
aus den Bürgerversammlungen.<br />
Haushalt 2008 aktueller Stand: Auf Anfrage aus der Mitte<br />
des Stadtrates wurden vom Kämmerer die aktuellen Zahlen für