Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg
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Berücksichtigung der Bürgerentscheide an den Planer Dr.<br />
Resch zu vergeben, keine Mehrheit. Der Vorsitzende hat darauf<br />
hingewiesen, dass er den Beschluss für rechtswidrig hält und<br />
prüfen wird, ob eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgen<br />
muss.<br />
Abwasserentsorgungskonzept Außenorte – Sachstand<br />
nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem<br />
Landratsamt: Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde in der<br />
Besprechung am Landratsamt am 16.01.2008 erörtert. Zudem<br />
wird der Sachverhalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der<br />
Jahresrechnungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband<br />
(BKPV) durch einen spezialisierten technischen<br />
Prüfer untersucht. Problematisch wäre, wenn die Prüfungen des<br />
BKPV zu dem Ergebnis kämen, dass die in den Bürgerentscheiden<br />
getroffenen Festlegungen unwirtschaftlich wären, da<br />
dann keine Förderung nach RZKKA in Betracht käme. Der<br />
Markt Hiltpoltstein muss darlegen, dass die gewählten Lösungen<br />
wirtschaftlich vertretbar sind. Diese Feststellung trifft der<br />
Markt in eigener Verantwortung; sie wird vom WWA nicht hinterfragt.<br />
Folgende Schritte sind nun erforderlich:<br />
a) keine Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />
Sofern aufgrund der Eigentümerbefragungen in<br />
einzelnen Ortsteilen klar ist, dass keine Ortsverrohrungen<br />
für die Beseitigung des Überwassers benötigt werden,<br />
können nun die Gebäudelisten über RZKKA-Online eingegeben<br />
werden. Die Eingaben können dann ausgedruckt<br />
und dem WWA mit einem Lageplan vorgelegt werden.<br />
Gleichzeitig ist beim WWA der Antrag auf vorzeitige<br />
Baufreigabe rückwirkend zum 01.01.2002 zu stellen.<br />
b) Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />
Wenn in Ortsteilen von den Eigentümern angegeben<br />
wurde, dass das Überwasser aus den KKA nur über eine<br />
Ortsverrohrung beseitigt werden kann oder die Eigentümer<br />
hierzu keine Aussage treffen konnten, müssen diese<br />
Fälle näher geprüft werden. Dies ist Aufgabe eines Ingenieurbüros.<br />
Es wird empfohlen, hierzu ebenfalls das Büro<br />
Engelhardt zu beauftragen, damit die Planungen der Abwasserbeseitigung<br />
möglichst in den Händen weniger Planer<br />
liegt. Soweit hydrogeologische Feststellungen zu treffen<br />
sind, sollten diese ebenfalls über Herrn Engelhardt<br />
von einem nachgeschalteten Gutachter eingeholt werden.<br />
In diesen Ortsteilen sind dann die wasserrechtlichen Genehmigungen<br />
anzupassen. Das WWA hat hierzu mit<br />
Schreiben vom 10.10.2007 gegenüber dem Landratsamt<br />
Forchheim bereits Stellung genommen. Abweichend von<br />
den dort beschriebenen Anforderungen kann auf die Darstellung<br />
der biologischen Kleinkläranlagen, die zukünftig<br />
in den Kanal einleiten, vorerst verzichtet werden, da sich<br />
diese aus den Antragsunterlagen ergeben.<br />
Insgesamt sollte versucht werden, keinen zu hohen Aufwand<br />
für die Feststellungen zu betreiben. Ausgangsüberlegung<br />
sollte sein, dass auch bisher das Oberflächenwasser<br />
beseitigt werden konnte. Ob und inwieweit satzungsrechtliche<br />
Regelungen mit der Folge einer Beitrags- und<br />
Gebührenregelung erforderlich sind, sollte anhand der<br />
Anzahl der zu regelnden Fälle festgelegt werden. In der<br />
nächsten MGR-Sitzung wäre das Ing. Büro Engelhardt mit<br />
der Begutachtung der Zweifelsfälle zu beauftragen.<br />
c) Anforderungsstufen: Nach Aussage der Vertreter des WWA<br />
sind folgende Anforderungsstufen zu erwarten:<br />
• Großenohe und Spießmühle: Anforderungsstufe C +<br />
Einleitung in das Fließgewässer; soweit eine Einleitung<br />
in das Gewässer nicht möglich ist: Anforderungsstufe<br />
D + H (eine Versickerung über belebte<br />
Bodenzone ist nicht zulässig)<br />
• Kemmathen: Anforderungsstufe D + Versickerung<br />
über belebte Bodenzone; nach Forderung des Gesundheitsamtes<br />
wird die Versickerung im Ortsbe-<br />
AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 4<br />
reich jedoch aus hygienischen Gründen abgelehnt,<br />
dann gilt auch hier D + H<br />
• Restliche Ortsteile: D + H, der Markt Hiltpoltstein<br />
kann verlangen, dass bei einer Einleitung in die<br />
Ortsverrohrung die gleiche Anforderung wie bei einer<br />
Versickerung in den Untergrund (nämlich D +<br />
H) gestellt werden; dies gilt auch für Kemmathen.<br />
Die Anforderungen werden noch vom WWA schriftlich<br />
mitgeteilt. Dieser Beratungspunkt diente zur Kenntnisnahme.<br />
Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle in<br />
Hiltpoltstein – TV-Untersuchung zur Kanalzustandsbewertung:<br />
Das Ingenieurbüro Engelhardt hat mit Schreiben vom<br />
24.11.2007 auf die Notwendigkeit einer erneuten Kanalbefahrung<br />
hingewiesen. Dieses Schreiben ist den Mitgliedern des<br />
Marktgemeinderates mit der Einladung mit versandt worden.<br />
Hier ist vorgeschlagen worden, über diesen Tagesordnungspunkt<br />
im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung zur<br />
Anlegung eines digitalen Kanalkatasters zu entscheiden.<br />
Siebzehnte Änderung des Regionalplans Oberfranken<br />
West – Einleitung des Anhörungsverfahrens: Der Sachverhalt<br />
ist den Ratsmitgliedern bekannt gegeben worden. Nach<br />
kurzer Aussprache ist vorgeschlagen worden, bei den Straßenbaumaßnahmen<br />
die Aufnahme der Anbindung von Hiltpoltstein<br />
über die Staatsstraße 2241 zur Autobahn A 9 anzuregen.<br />
Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage<br />
(Entwässerungssatzung EWS): Bei der Vorlage<br />
der in der Sitzung am 08.06.2006 beschlossenen Satzung wurde<br />
vom Landratsamt festgestellt, dass der beschlossene Text nicht<br />
mit dem im Amtsblatt veröffentlichen Satzungsinhalt übereinstimmt.<br />
Es wurde vom Landratsamt nochmals der Erlass der<br />
Satzung empfohlen. Nach kurzer Beratung stimmte der Marktgemeinderat<br />
dem nochmaligen formellen Erlass der Satzung für<br />
die öffentliche Entwässerungsanlage der Marktgemeinde Hiltpoltstein<br />
zu.<br />
Anfragen: Unter dem Beratungspunkt Anfragen ist<br />
nochmals wegen einer Reparatur am gemeindlichen Schlepper<br />
nachgefragt worden. Zusätzlich wird ein Nachweis über die<br />
Wartung verlangt.<br />
––––––––––––<br />
Problemmüllsammlung<br />
Die nächste Problemmüllsammlung im Gebiert der VGem<br />
<strong>Gräfenberg</strong> findet statt in Hiltpoltstein auf dem Parkplatz neben<br />
dem Sportgelände am Donnerstag, dem 28. Februar<br />
2008, von 16 00 bis 17 00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten.<br />
––––––––––––<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Zum 69. Geburtstag Frau Katharina Sebald,<br />
Möchs 24, 91355 Hiltpoltstein, am 15. 2. 2008<br />
Zum 68. Geburtstag Frau Hannelore Künarsch<br />
Kemmathen 23, 91355 Hiltpoltstein, am 19. 2. 2008<br />
––––––––––––<br />
Gemeinde Weißenohe<br />
http://www.weissenohe.de<br />
Einladung zur<br />
Gemeinderatssitzung Weißenohe<br />
Die 61. Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem<br />
13. Februar 2008, um 19 00 Uhr im Kultursaal des alten Schulhauses<br />
statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!<br />
Tagesordnung, Öffentlicher Teil<br />
1. Erledigungsbericht des Ersten Bürgermeisters über den<br />
Vollzug der Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des<br />
Gemeinderates