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Verwaltungsgemeinschaft - Gräfenberg

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Berücksichtigung der Bürgerentscheide an den Planer Dr.<br />

Resch zu vergeben, keine Mehrheit. Der Vorsitzende hat darauf<br />

hingewiesen, dass er den Beschluss für rechtswidrig hält und<br />

prüfen wird, ob eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgen<br />

muss.<br />

Abwasserentsorgungskonzept Außenorte – Sachstand<br />

nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem<br />

Landratsamt: Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde in der<br />

Besprechung am Landratsamt am 16.01.2008 erörtert. Zudem<br />

wird der Sachverhalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der<br />

Jahresrechnungen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband<br />

(BKPV) durch einen spezialisierten technischen<br />

Prüfer untersucht. Problematisch wäre, wenn die Prüfungen des<br />

BKPV zu dem Ergebnis kämen, dass die in den Bürgerentscheiden<br />

getroffenen Festlegungen unwirtschaftlich wären, da<br />

dann keine Förderung nach RZKKA in Betracht käme. Der<br />

Markt Hiltpoltstein muss darlegen, dass die gewählten Lösungen<br />

wirtschaftlich vertretbar sind. Diese Feststellung trifft der<br />

Markt in eigener Verantwortung; sie wird vom WWA nicht hinterfragt.<br />

Folgende Schritte sind nun erforderlich:<br />

a) keine Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />

Sofern aufgrund der Eigentümerbefragungen in<br />

einzelnen Ortsteilen klar ist, dass keine Ortsverrohrungen<br />

für die Beseitigung des Überwassers benötigt werden,<br />

können nun die Gebäudelisten über RZKKA-Online eingegeben<br />

werden. Die Eingaben können dann ausgedruckt<br />

und dem WWA mit einem Lageplan vorgelegt werden.<br />

Gleichzeitig ist beim WWA der Antrag auf vorzeitige<br />

Baufreigabe rückwirkend zum 01.01.2002 zu stellen.<br />

b) Ortsverrohrungen für Beseitigung Überwasser KKA erforderlich:<br />

Wenn in Ortsteilen von den Eigentümern angegeben<br />

wurde, dass das Überwasser aus den KKA nur über eine<br />

Ortsverrohrung beseitigt werden kann oder die Eigentümer<br />

hierzu keine Aussage treffen konnten, müssen diese<br />

Fälle näher geprüft werden. Dies ist Aufgabe eines Ingenieurbüros.<br />

Es wird empfohlen, hierzu ebenfalls das Büro<br />

Engelhardt zu beauftragen, damit die Planungen der Abwasserbeseitigung<br />

möglichst in den Händen weniger Planer<br />

liegt. Soweit hydrogeologische Feststellungen zu treffen<br />

sind, sollten diese ebenfalls über Herrn Engelhardt<br />

von einem nachgeschalteten Gutachter eingeholt werden.<br />

In diesen Ortsteilen sind dann die wasserrechtlichen Genehmigungen<br />

anzupassen. Das WWA hat hierzu mit<br />

Schreiben vom 10.10.2007 gegenüber dem Landratsamt<br />

Forchheim bereits Stellung genommen. Abweichend von<br />

den dort beschriebenen Anforderungen kann auf die Darstellung<br />

der biologischen Kleinkläranlagen, die zukünftig<br />

in den Kanal einleiten, vorerst verzichtet werden, da sich<br />

diese aus den Antragsunterlagen ergeben.<br />

Insgesamt sollte versucht werden, keinen zu hohen Aufwand<br />

für die Feststellungen zu betreiben. Ausgangsüberlegung<br />

sollte sein, dass auch bisher das Oberflächenwasser<br />

beseitigt werden konnte. Ob und inwieweit satzungsrechtliche<br />

Regelungen mit der Folge einer Beitrags- und<br />

Gebührenregelung erforderlich sind, sollte anhand der<br />

Anzahl der zu regelnden Fälle festgelegt werden. In der<br />

nächsten MGR-Sitzung wäre das Ing. Büro Engelhardt mit<br />

der Begutachtung der Zweifelsfälle zu beauftragen.<br />

c) Anforderungsstufen: Nach Aussage der Vertreter des WWA<br />

sind folgende Anforderungsstufen zu erwarten:<br />

• Großenohe und Spießmühle: Anforderungsstufe C +<br />

Einleitung in das Fließgewässer; soweit eine Einleitung<br />

in das Gewässer nicht möglich ist: Anforderungsstufe<br />

D + H (eine Versickerung über belebte<br />

Bodenzone ist nicht zulässig)<br />

• Kemmathen: Anforderungsstufe D + Versickerung<br />

über belebte Bodenzone; nach Forderung des Gesundheitsamtes<br />

wird die Versickerung im Ortsbe-<br />

AN, Nr. 7, 13. 2. 2008, Seite 4<br />

reich jedoch aus hygienischen Gründen abgelehnt,<br />

dann gilt auch hier D + H<br />

• Restliche Ortsteile: D + H, der Markt Hiltpoltstein<br />

kann verlangen, dass bei einer Einleitung in die<br />

Ortsverrohrung die gleiche Anforderung wie bei einer<br />

Versickerung in den Untergrund (nämlich D +<br />

H) gestellt werden; dies gilt auch für Kemmathen.<br />

Die Anforderungen werden noch vom WWA schriftlich<br />

mitgeteilt. Dieser Beratungspunkt diente zur Kenntnisnahme.<br />

Sanierung der Schmutz- und Regenwasserkanäle in<br />

Hiltpoltstein – TV-Untersuchung zur Kanalzustandsbewertung:<br />

Das Ingenieurbüro Engelhardt hat mit Schreiben vom<br />

24.11.2007 auf die Notwendigkeit einer erneuten Kanalbefahrung<br />

hingewiesen. Dieses Schreiben ist den Mitgliedern des<br />

Marktgemeinderates mit der Einladung mit versandt worden.<br />

Hier ist vorgeschlagen worden, über diesen Tagesordnungspunkt<br />

im Zusammenhang mit der endgültigen Festlegung zur<br />

Anlegung eines digitalen Kanalkatasters zu entscheiden.<br />

Siebzehnte Änderung des Regionalplans Oberfranken<br />

West – Einleitung des Anhörungsverfahrens: Der Sachverhalt<br />

ist den Ratsmitgliedern bekannt gegeben worden. Nach<br />

kurzer Aussprache ist vorgeschlagen worden, bei den Straßenbaumaßnahmen<br />

die Aufnahme der Anbindung von Hiltpoltstein<br />

über die Staatsstraße 2241 zur Autobahn A 9 anzuregen.<br />

Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage<br />

(Entwässerungssatzung EWS): Bei der Vorlage<br />

der in der Sitzung am 08.06.2006 beschlossenen Satzung wurde<br />

vom Landratsamt festgestellt, dass der beschlossene Text nicht<br />

mit dem im Amtsblatt veröffentlichen Satzungsinhalt übereinstimmt.<br />

Es wurde vom Landratsamt nochmals der Erlass der<br />

Satzung empfohlen. Nach kurzer Beratung stimmte der Marktgemeinderat<br />

dem nochmaligen formellen Erlass der Satzung für<br />

die öffentliche Entwässerungsanlage der Marktgemeinde Hiltpoltstein<br />

zu.<br />

Anfragen: Unter dem Beratungspunkt Anfragen ist<br />

nochmals wegen einer Reparatur am gemeindlichen Schlepper<br />

nachgefragt worden. Zusätzlich wird ein Nachweis über die<br />

Wartung verlangt.<br />

––––––––––––<br />

Problemmüllsammlung<br />

Die nächste Problemmüllsammlung im Gebiert der VGem<br />

<strong>Gräfenberg</strong> findet statt in Hiltpoltstein auf dem Parkplatz neben<br />

dem Sportgelände am Donnerstag, dem 28. Februar<br />

2008, von 16 00 bis 17 00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten.<br />

––––––––––––<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 69. Geburtstag Frau Katharina Sebald,<br />

Möchs 24, 91355 Hiltpoltstein, am 15. 2. 2008<br />

Zum 68. Geburtstag Frau Hannelore Künarsch<br />

Kemmathen 23, 91355 Hiltpoltstein, am 19. 2. 2008<br />

––––––––––––<br />

Gemeinde Weißenohe<br />

http://www.weissenohe.de<br />

Einladung zur<br />

Gemeinderatssitzung Weißenohe<br />

Die 61. Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem<br />

13. Februar 2008, um 19 00 Uhr im Kultursaal des alten Schulhauses<br />

statt. An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung!<br />

Tagesordnung, Öffentlicher Teil<br />

1. Erledigungsbericht des Ersten Bürgermeisters über den<br />

Vollzug der Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des<br />

Gemeinderates

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