Pfingsten in Alpen - Gemeinde Alpen
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4 Mitteilungsblatt <strong>Alpen</strong> | 10.6.2011 | www.alpen.de<br />
Kirmeseröffnung <strong>in</strong> <strong>Alpen</strong><br />
Am Samstag, den 11.06.2011 wird die<br />
Pf<strong>in</strong>gstkirmes 2011 um 15.00 Uhr offiziell<br />
durch den stv. Bürgermeister der Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Alpen</strong>, Herrn Kurt Verhülsdonk, auf dem<br />
Adenauerplatz eröffnet.<br />
Wie bereits <strong>in</strong> den vergangenen Jahren,<br />
werden auch <strong>in</strong> diesem Jahr viele Schausteller<br />
mit attraktiven Fahrgeschäften<br />
und Verkaufsständen anwesend se<strong>in</strong>. Die<br />
Schausteller, die auch <strong>in</strong> diesem Jahr zur<br />
Kirmeseröffnung <strong>in</strong> der Zeit von 15.00 Uhr<br />
bis 16.00 Uhr zu ermäßigten Preisen die<br />
Karten/Chips ihrer Fahrgeschäfte verkaufen,<br />
hoffen auf e<strong>in</strong>e rege Teilnahme.<br />
Sperrungen zur Pf<strong>in</strong>gstkirmes<br />
<strong>in</strong> <strong>Alpen</strong><br />
In der Zeit vom 11.06.-14.06.2011 f<strong>in</strong>det<br />
<strong>in</strong> <strong>Alpen</strong> die Pf<strong>in</strong>gstkirmes auf dem Parkplatz<br />
„Adenauerplatz“ statt. Wegen des<br />
Aufbaus der Fahrgeschäfte muss der Parkplatz<br />
bereits ab Mittwoch, den 08.06.2011,<br />
ab 18.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt<br />
werden.<br />
Der Willy-Brandt-Platz wird für die Aufstellung<br />
des Festzeltes bereits ab Dienstag,<br />
07.06.2011, 18.00 Uhr bis Montag,<br />
20.06.2011, 18.00 Uhr gesperrt se<strong>in</strong>. Für<br />
die Gewährleistung des Feuerschutzes im<br />
Ortskern <strong>Alpen</strong> wird zusätzlich zu der bestehenden<br />
Feuerwehrzufahrt am „Willy-<br />
Brandt-Platz“ für die Straße „Tannenweg“<br />
und e<strong>in</strong> Teilstück der Straße „Die Huf“ e<strong>in</strong>e<br />
Notausfahrt für die Freiwillige Feuerwehr<br />
<strong>Alpen</strong> geschaffen.<br />
Wegen der Enge der Fahrbahnen wird<br />
hierzu beidseitig für die Zeit der Pf<strong>in</strong>gst-<br />
kirmes e<strong>in</strong> absolutes Halteverbot e<strong>in</strong>gerichtet.<br />
Das Ordnungsamt der Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Alpen</strong> bittet alle betroffenen Anwohner<br />
um Verständnis und Beachtung der Beschilderung.<br />
Wochenmarkt <strong>Alpen</strong> wird<br />
ab <strong>Pf<strong>in</strong>gsten</strong><br />
auf den Rathausplatz verlegt<br />
Das Ordnungsamt der Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong><br />
weist darauf h<strong>in</strong>, dass mit der bevorstehenden<br />
Pf<strong>in</strong>gstkirmes der Wochenmarkt<br />
<strong>in</strong> <strong>Alpen</strong> von Freitag, 10. Juni 2011 an,<br />
dauerhaft auf den Rathausparkplatz h<strong>in</strong>ter<br />
dem Rathaus verlegt wird. Der Markt<br />
f<strong>in</strong>det dort jeweils zur gewohnten Zeit von<br />
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.<br />
Somit stehen auf dem Adenauerplatz<br />
künftig weitere Parkplätze zum E<strong>in</strong>kauf<br />
Bekanntmachung<br />
3. vere<strong>in</strong>fachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18;<br />
„Gewerbegebiet Süd“ der Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong><br />
zur Verfügung; zudem wurde auf dem<br />
ALDI-Parkplatz e<strong>in</strong>e Parkscheibenregelung<br />
e<strong>in</strong>geführt, die den Besuchern des<br />
Wochenmarktes e<strong>in</strong>e weitere Kurzzeitparkmöglichkeit<br />
bietet.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong> hofft, dass mit der<br />
Verlegung des Wochenmarktes das E<strong>in</strong>kaufen<br />
<strong>in</strong> <strong>Alpen</strong> künftig noch attraktiver<br />
wird.<br />
hier: Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; sowie die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Rat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am<br />
04.07.1995 beschlossen, die 3. vere<strong>in</strong>fachte Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 2<br />
Abs. 1 BauGB aufzustellen und das vere<strong>in</strong>fachte Verfahren<br />
i.S.d. § 13 BauGB zu führen.<br />
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB<br />
öffentlich bekannt gemacht. Weiterh<strong>in</strong> wird bekannt gemacht,<br />
dass die 3. vere<strong>in</strong>fachte Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
für die Dauer e<strong>in</strong>es Monats öffentlich ausliegt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich der 3. vere<strong>in</strong>fachten Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“<br />
ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan und liegt<br />
mit der Begründung hierzu <strong>in</strong> der Zeit vom 17.06.2011 bis<br />
18.07.2011 e<strong>in</strong>schließlich im Rathaus der Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong>,<br />
Rathausstr. 5, Zimmer 304, während der Öffnungszeiten<br />
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie<br />
zusätzlich dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und<br />
donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus. Den<br />
betroffenen Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern wird damit die Möglichkeit<br />
zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist<br />
abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über<br />
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.<br />
E<strong>in</strong> Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
ist unzulässig, soweit mit ihm E<strong>in</strong>wen-dungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
46519 <strong>Alpen</strong>, 06.06.2011<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Alpen</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung: (van Gelder)