07.03.2013 Aufrufe

Rundbrief Oktober 2012

Rundbrief Oktober 2012

Rundbrief Oktober 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V<br />

Verehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer<br />

Wir erleben derzeit eine relativ ausgeglichene Phase, sowohl<br />

was das Schadholzaufkommen betrifft, als auch bei<br />

der Darstellung des Holzpreises.<br />

Herbstzeit ist Pflanzzeit – unsere Partner von den Baumschulen<br />

sind bestens mit Jungpflanzen ausgerüstet, wie<br />

wir anlässlich eines Besuches mit WBV-Mitgliedern bei<br />

der Baumschule Schleich feststellen konnten. An dieser<br />

Stelle herzlichen Dank der Familie Allertseder für die<br />

umfangreiche Führung und Erklärung quer durch die<br />

Kulturen, sowie für die gastfreundliche Bewirtung.<br />

Die EDV-Technik in unserer Geschäftsstelle war in die<br />

Jahre gekommen und eine Erneuerung unumgänglich.<br />

In Anlehnung an die Erfahrungen verschiedener Nachbar-WBV’s<br />

wurden Hard- und Software neu angeschafft.<br />

Nach Schulung und Einarbeitungszeit haben Herr Benra<br />

und sein Team die neue Situation im Griff und wir sind<br />

für die nächsten Jahre diesbezüglich auf dem neuesten<br />

Stand.<br />

Für die Verteilung der Newsletter wäre es wünschenswert,<br />

wenn diejenigen WBV-Mitglieder die über eine E-Mail-<br />

Adresse verfügen, diese der Geschäftsstelle melden. Die<br />

Hinterskirchen 3, 94501 Beutelsbach<br />

Tel.: 08543/4333, Fax: 08543/3314<br />

E-mail: wbv.vofgri@t-online.de<br />

Internet:www.wbv-vilshofen-griesbach.de<br />

Gestaltung des Newsletters verursacht Arbeit, deshalb ist<br />

es sinnvoll, möglichst viele Mitglieder damit zu erreichen.<br />

Für die bevorstehende Einschlagperiode wünsche ich<br />

allen eine gute Hand und unfallfreies Arbeiten.<br />

Mit besten Grüßen<br />

August Hasreiter, Vorsitzender<br />

WBV und PEFC<br />

Bei einem „Vor-Ort-Audit“ am 05.09.<strong>2012</strong> wurde die<br />

„Chain of Custody, COC“, der Produktionskettennachweis<br />

nach PEFC zwischen PEFC-Qualitäts-Management-<br />

Auditor Horst Gleißner und als Vertreter der WBV Geschäftsführer<br />

Gerhard Benra geschlossen.<br />

Die Zertifizierung der Produktionskette („Chain of Custody“)<br />

ermöglicht es, den Holzfluss im gesamten Produktionsprozess<br />

vom zertifizierten Waldbestand zum holzbe -und<br />

verarbeitenden Betrieb bis hin zum Einzelhändler nachzuvollziehen.<br />

Da die Waldflächen der WBV-Mitglieder seit dem Jahr<br />

2001 durch Selbstverpflichtung zertifiziert sind, ist die Lücke<br />

der Produktionskette, die bei Eigengeschäften der WBV<br />

entstanden ist, geschlossen.<br />

Welchen Nutzen bringt die PEFC-<br />

Zertifizierung meines Waldes?<br />

Die Zertifizierung Ihres Waldes bringt Ihnen als Waldbesitzer<br />

eine Reihe von Vorteilen:<br />

Marktzugang sichern<br />

Ob der Axel-Springer-Verlag, die Deutsche Post, die Deutsche<br />

Bahn oder die Bundesregierung: alle haben verkündet,<br />

nur noch Holz- bzw. Papierprodukte zu kaufen, die nach<br />

einem internationalen System zertifiziert sind. Zertifizierung<br />

ist wichtiger ist als je zuvor - vor allem auch, um der Nachfrage<br />

aus dem Ausland gerecht werden zu können. Denn in<br />

Neuseeland, Japan, Großbritannien oder den Niederlanden<br />

gehört der Kauf von zertifizierten Holz- und Papierprodukten<br />

bereits zum guten Ton.


Mit Fachleuten im Dialog<br />

Die jährlichen Vor-Ort-Audits in einer repräsentativen Zahl<br />

von Betrieben werden als willkommene Gelegenheit genutzt,<br />

um mit kompetenten Fachleuten betriebliche Probleme<br />

und Lösungsansätze zu diskutieren und Verbesserungspotenziale<br />

auszuloten. Auch im Hinblick auf die Wald-<br />

Wildproblematik haben Waldbesitzer durch PEFC bessere<br />

Argumente gegenüber den Jagdpächtern, z. B. bei der Erstellung<br />

von Abschussplänen.<br />

Eigenverantwortung stärken<br />

Nur PEFC garantiert die Wahrung der Eigentümerinteressen.<br />

Waldbesitzer, die die volle Verantwortung für alle<br />

Maßnahmen zu tragen haben, verfügen über ein angemessenes<br />

Mitspracherecht bei den Entscheidungen über Bewirtschaftungsstandards.<br />

Die Besetzung der Entscheidungsgremien<br />

gewährleistet, dass die Eigentümer nicht in<br />

eine Minderheitenrolle gedrängt werden.<br />

Nachhaltigkeit kommunizieren<br />

Mit der PEFC-Zertifizierung belegen Sie glaubwürdig nach<br />

außen, dass Sie Ihren Wald nachhaltig bewirtschaften und<br />

so dafür sorgen, dass auch zukünftige Generationen Freude<br />

am artenreichen Ökosystem Wald haben.<br />

Die Nachfrage nach Rundholz ist ungebrochen. Die Preise<br />

befinden sich weiterhin auf hohem Niveau und sind stabil.<br />

Unbefriedigend ist die Situation auf dem Papierholzmarkt.<br />

Hier stehen in den nächsten Wochen Verhandlungen an, da<br />

der derzeitige Vertrag mit dem Jahresende ausläuft.<br />

Preise für Leitsortimente Stand <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong>:<br />

Nadelholz: frisch<br />

Holzmarkt<br />

Fichte Stammholz B, 2b+ bis 98,- €/fm<br />

Fichte Abschnitte BC, 2b+ bis 98,- €/fm<br />

Fichte D, 2b+ 60,-bis 65,- €/fm<br />

C-Abschlag Stammholz -10,- € /fm<br />

Abschlag Tanne 0 bis10,- €/fm<br />

Käferholz:<br />

2b+ bis 83,- €/fm<br />

Kiefer Abschnitte BC, 2b + bis 80,- €/fm<br />

Strobe Abschnitte B, 3a + bis 85,-€/fm<br />

Pappel: Abschnitte B/C 2a+ 45.-€/fm<br />

Papierholz<br />

Fi/Ta 2m frisch 33,- €/rm<br />

Weitere detaillierte Preisinformationen auch zu anderen<br />

Hölzern (Eiche, Esche) erhalten Sie jederzeit in der Geschäftsstelle!<br />

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den o.g. Preisen um<br />

Nettopreise handelt. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu.<br />

Aushaltung:<br />

Fi-Ta – Schleifholz<br />

darf den Durchmesser von 10 cm ohne Rinde am schwächeren<br />

Ende sowie die Länge von 2 m nicht unterschreiten.<br />

Das Holz muss frisch sein (kein Käferholz!). Achten Sie auf<br />

eine saubere Entastung.<br />

Abschnitte (=Fixlängen)<br />

müssen gesund, frisch, feinastig und vor allem gerade sein.<br />

Der Zopf soll 14 cm m.R. nicht unterschreiten. Die Länge<br />

der Fixlängen hängt vom Wunsch des Käufers ab. Deshalb<br />

setzen Sie sich bitte vor der Aufarbeitung mit der WBV in<br />

Verbindung.<br />

Nadelstammholz<br />

sollte zwischen 15 und maximal 21 m (Straßenverkehrsordnung)<br />

lang sein.<br />

Der Zopfdurchmesser bei starken Stammholzlosen soll 18<br />

cm o.R. nicht unterschreiten (Stärkeklasse ab 2b). Schwächere<br />

Hölzer der Stärke 1b, 2a, teilweise 2b können sowohl<br />

als Langholz (Zopf bis 16 cm) als auch als Fixlängen vermarktet<br />

werden. Vermeiden sie es bitte, starke und schwache<br />

Stämme in einem Los zusammenzufassen.<br />

Wertholzsubmission <strong>2012</strong><br />

Im Dezember findet wieder die gemeinsame Wertholzsubmission<br />

„ Bayerischer Wald“ statt.<br />

Wer noch daran teilnehmen möchte, soll sich umgehend bei<br />

der WBV melden. Der Transport der Stämme zum Lagerplatz<br />

erfolgt Mitte November.


Alte Zäune – ein altes Problem<br />

Im Zuge des Waldumbaus werden vielerorts Zäune zum<br />

Schutz von Kulturen oder auch zum Schutz von Naturverjüngung<br />

vor Wildverbiss errichtet. So notwendig wie sie<br />

oftmals sind, um teure Kulturen ohne Schaden erfolgreich<br />

durchzubringen, sie entziehen jedoch auch dem Wild seinen<br />

Lebensraum und stellen durchaus auch eine gefährliche<br />

Falle für Tiere dar, wie das Foto zeigt:<br />

Dieses Kitz wäre qualvoll eingegangen, wäre es nicht zufällig<br />

entdeckt worden<br />

Deshalb sollen Zäune nur so lange wie notwendig stehen<br />

bleiben und anschließend wieder abgebaut werden.<br />

Die meisten Waldbesitzer sind sich ihrer Verantwortung<br />

bewusst. Jedoch trifft man immer wieder alte Zäune an,<br />

hinter denen die ehemalige Kultur schon groß geworden ist<br />

oder die auf langer Front eingefallen sind.<br />

Daher stellt sich die Frage: Wann ist die Zeit gekommen<br />

zum Abbau eines Zaunes?<br />

Der exakte Zeitpunkt ist nirgends festgelegt, jedoch ist er<br />

nach §3 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftgesetzes (früher:<br />

Abfallgesetz) spätestens dann erreicht, wenn die Zäune<br />

nicht mehr ihrem Schutzzweck entsprechen.<br />

Was heißt dies konkret für den Waldbesitzer?<br />

1.Wenn die Kultur den Schutz nicht mehr benötigt:<br />

Einen generellen Zeitpunkt kann man nicht nennen, da er<br />

v.a. von der zu schützenden Baumart, der Pflanzengröße,<br />

der Wilddichte und dem Standort abhängt:<br />

So kann eine Bergahornkultur, mit 50-80 cm großen Pflanzen<br />

begründet, nach drei bis vier Jahren den Schutz nicht<br />

mehr benötigen, da sie der Reichweite des Rehwildes (i.d.R.<br />

ab einer Höhe von 1,3 m) entwachsen ist. Eine Kultur aus<br />

30-50 cm großen Pflanzen braucht ihn durchaus zwei Jahr<br />

länger.<br />

Lärchen und Douglasien entrinnen dem Äser des Wildes<br />

relativ schnell, sind jedoch erheblich durch das Fegen des<br />

Rehbockes gefährdet: Wenn dieser im Frühjahr sein neugebildetes<br />

Gehörn durch Reiben an Stämmchen und Sträuchern<br />

von der eingetrockneten Basthaut befreit, kann er sie<br />

bis zum Absterben beschädigen. In Abhängigkeit von der<br />

Wilddichte und somit der daraus bestehenden Gefährdung<br />

können junge Lärchen und Douglasien noch in Handgelenkstärke<br />

und dicker hiervon betroffen sein, sodass der<br />

Zaun entsprechend länger notwendig ist.<br />

Gut zehn bis zwölf Jahre benötigen gepflanzte Tannen oder<br />

Naturverjüngung aus Tanne den Zaunschutz, bis er überflüssig<br />

wird.<br />

Auch wächst eine Kultur auf gut nährstoff- und wasserversorgten<br />

Standorten schneller als auf magereren, sodass<br />

auch hier der Schutz früher hinfällig wird.<br />

Ist also die Kultur oder Naturverjüngung der Gefährdung<br />

entwachsen, wird der Zaun überflüssig und somit automatisch<br />

nach dem o.g. Gesetz zu Abfall; sein Verbleib würde<br />

dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Waldbesitzer<br />

ist also verpflichtet, jetzt den Zaun abzubauen und auf dem<br />

Schrottplatz zu entsorgen, oder er verwendet ihn ein weiteres<br />

Mal.<br />

2.Wenn der Zaun baufällig ist:<br />

Ein Zaun erfüllt seinen Schutzzweck gleichfalls nicht mehr,<br />

wenn er beschädigt oder verfallen ist und somit dem Wild<br />

Zugang zur Kultur oder Naturverjüngung ermöglicht. Solche<br />

Zäune werden nach dem Gesetz ab diesem Moment<br />

ebenfalls automatisch zu Abfall, auch wenn die Kultur oder<br />

der Anflug durchaus noch des Schutzes bedürfte.<br />

Dies bedeutet für den Waldbesitzer, dass er den Zaun entweder<br />

umgehend reparieren (das ist das Naheliegende)<br />

oder abbauen und ordnungsgemäß entsorgen muss, sonst<br />

stellt auch dies eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />

Zäune lediglich zu Boden zu drücken und im Wald zu belassen<br />

ist somit selbstredend verboten.<br />

Wer in seinem Wald Zäune stehen hat, soll sie regelmäßig<br />

kontrollieren und instand setzen und ihre weitere Notwendigkeit<br />

sorgfältig prüfen. Entbehrliche Zäune, insbesondere<br />

solche Altlasten, wie oben beschrieben, sollten schnellstmöglich<br />

zum Wohle der Natur entfernt werden.<br />

Ist sich ein Waldbesitzer nicht sicher, ob der Zaunschutz<br />

noch notwendig ist, kann sich an seinen zuständigen Förster<br />

wenden und dessen Rat einholen.<br />

FAR Wolfgang Mantel, Forstrevier Passau, AELF<br />

Passau-Rotthalmünster<br />

Zaunabbbau<br />

Ca. 450 Laufmeter gut erhaltener<br />

Wildschutzzaun ( 160 cm) nähe<br />

Watzmannsberg kostenlos<br />

abzugeben. Der Zaun muss<br />

eigenhändig abgebaut werden.<br />

Nähere Informationen in der WBV<br />

Geschäftsstelle oder bei Herrn<br />

Albert Wagner unter der<br />

Tel.:08543/919981( abends)


Immer wieder werden in der Geschäftsstelle Motorsägenkurse<br />

nachgefragt. Wir vermitteln interessierte Waldbesitzer<br />

an einen ausgebildeten Forstwirtschaftsmeister, der in<br />

regelmäßigen Abständen Motorsägenkurse anbietet.<br />

Wenden Sie sich bitte an:<br />

Waldbau und Jagd (Teil 3)<br />

Motorsägenkurse<br />

Forstw irtsc ha ftsm eister<br />

B ern ha rd M ü nc h<br />

T el.: 08 544/44 7<br />

Neues aus dem AELF<br />

Vegetationsgutachten <strong>2012</strong>: jetzt sind die<br />

Waldbesitzer gefragt<br />

In den beiden letzten <strong>Rundbrief</strong>en informierten wir über die<br />

Verbissaufnahme <strong>2012</strong> und erläuterten die Unterschiede<br />

zwischen den Vegetationsgutachten und den Revierweisen<br />

Aussagen. Darüber hinaus erklärten wir, wann die Verbissbelastung<br />

durch Rehwild als „günstig“, „tragbar“, „zu<br />

hoch“ oder „deutlich zu hoch“ eingestuft wird.<br />

Die Ergebnisse der Aufnahme sind „draußen“!<br />

Die Daten aus den Außenaufnahmen wurden mittlerweile<br />

für die Ebene der Hegegemeinschaft (nicht für die einzelnen<br />

Reviere) zusammengefasst und ausgewertet. Diese Zahlen<br />

und Grafiken verschickten wir im Juli <strong>2012</strong> an alle Jagdvorsteher,<br />

Jagdpächter und Vorsitzenden der Hegegemeinschaften<br />

mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.<br />

Darüber hinaus fand für die Jagdvorsteher und Jäger am<br />

27.8.12 eine Informationsveranstaltung in Vorderhainberg<br />

statt, bei der wir erklärten, worauf es bei den Auswertungen<br />

besonders ankommt und zu welcher Einschätzung der jeweiligen<br />

Verbissbelastung wir gekommen sind.<br />

Wie sieht es für das WBV-Gebiet aus?<br />

Vorweg: das Ergebnis lässt sich heuer nicht so einfach<br />

darstellen. Im Folgenden fassen wir unsere allgemeine<br />

Einschätzung wie folgt zusammen:<br />

- In den meisten Hegegemeinschaften wurden im<br />

Sommer 2011 und Winter 2011/<strong>2012</strong> so wenige Leittriebe<br />

verbissen wie noch nie.<br />

- Diese Verbesserung ist noch zu kurz, um schon<br />

sagen zu können, es sei alles in Ordnung. Denn auch hier<br />

gilt: eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!<br />

- Die Unterschiede zwischen (und manchmal sogar<br />

innerhalb) den einzelnen Jagdrevieren sind manchmal recht<br />

groß.<br />

Betrachtet man aber das Wachstum der Naturverjüngung<br />

in den vergangenen 3 Jahren, gilt für die Mehrzahl der<br />

Jagdreviere: die Verbissbelastung ist noch zu hoch.<br />

- Die Ergebnisse bedeuten nicht automatisch, dass<br />

der Rehwild-Abschuss wieder erhöht werden muss. In vielen<br />

Revieren, die bereits 2006 und 2009 ihren Abschuss<br />

deutlich erhöhten, kann es ausreichen, weniger Böcke und<br />

dafür mehr Geissen und Schmalrehe zu erlegen.<br />

- In unseren Privatwäldern wird häufig zu wenig<br />

Holz geerntet. Dies führt zu dunklen Beständen, in denen<br />

Naturverjüngungen „verhungern“ und viel zu lange für die<br />

Rehe erreichbar bleiben. Hier kann die Jagd das Problem<br />

nicht lösen.<br />

- In allen Fällen sind die Waldbesitzer gefordert.<br />

Teilen sie Verbissschäden dem zuständigen Jagdpächter<br />

und dem Jagdvorsteher mit. Dies ist keine offizielle Anmeldung<br />

eines Wildschadens!<br />

- Die Vegetationsgutachten für die einzelnen Hegegemeinschaften<br />

werden ab November <strong>2012</strong> an die Jagdvorsteher<br />

und Jagdpächter versandt und dann auch Im Internet<br />

nachzulesen sein. (http://www.aelf-pa.bayern.de/)<br />

Freiwillige Revierbegänge: eine Chance für Waldbesitzer<br />

und Jäger<br />

Wie bereits in den beiden letzten <strong>Rundbrief</strong>en erläutert,<br />

wird heuer erstmals für viele Jagdreviere eine kurze Aussage<br />

über die Verhältnisse vor Ort (= Revierweise Aussage)<br />

gefertigt. Zusätzlich bietet unser Amt den Betroffenen einen<br />

freiwilligen Revierbegang an, bei dem wir unsere Einschätzung<br />

vorzeigen. Von diesem Angebot haben ca. 40 Jagdgenossenschaften<br />

Gebrauch gemacht. Die Begänge sollen<br />

jeweils ca. 2-3 Stunden dauern und sind für alle Waldbesitzer<br />

offen.<br />

Daher unser Vorschlag: fragen Sie Ihren Jagdvorsteher, ob<br />

ein Revierbegang angemeldet ist bzw. wann er stattfinden<br />

wird. Mit ihrem Interesse leisten sie ihren Beitrag zu einer<br />

sachlichen Diskussion und helfen mit, dass Erfolge oder<br />

Defizite vor Ort angesprochen werden können.<br />

Ludwig Geier, Forstdirektor<br />

( Foto:Benra) Tanne mit verbissenem Leittrieb


Wie jeden Herbst, finden auch heuer wieder einige Veranstaltungen<br />

für den interessierten Waldbesitzer statt:<br />

16.11.<strong>2012</strong><br />

Veranstaltungen<br />

Informationsveranstaltung der WBV und des AELF<br />

Passau zum Thema “Douglasie- eine Baumart mit<br />

Zukunft, aber auch mit Risiken“<br />

Treffpunkt: 13:30 h am Fußballplatz in Rathsmannsdorf<br />

Keine Anmeldung nötig<br />

23.11.<strong>2012</strong><br />

Die WBV und das Forstrevier Rotthalmünster laden ein<br />

zu einer kleinen Exkursion<br />

Der Schellenberg bei Simbach/Inn ist die höchste<br />

Erhebung im niederbayrischen tertiären Hügelland.<br />

Auf ihm wachsen interessante Mischwälder sämtlicher<br />

Besitzarten.<br />

Der örtlich zuständige Förster Herr Gerhard Reiter<br />

wird uns interessante Waldbilder und Maßnahmen im<br />

Kommunal- Staats- und Privatwald zeigen.<br />

Treffpunkt: Freitag, 23.11.<strong>2012</strong>, 13 Uhr an der Höheren<br />

Landbauschule Rotthalmünster, Franz-Gerauer-<br />

Str. 22, das Bilden von Fahrgemeinschaften ist angeraten<br />

Dauer bis ca. 17:00 Uhr – evtl. Einkehr im Schellenberg-Wirtshaus<br />

mit seiner fantastischen Aussicht auf<br />

das Inntal!<br />

30.11.<strong>2012</strong><br />

Die WBV und das Forstrevier Rotthalmünster führen<br />

eine Waldpflegeveranstaltung am Freitag, den<br />

30.11.<strong>2012</strong> im Kirchenwald Kößlarn durch.<br />

Ob Laubwald, Nadelwald oder Mischwald – alle wollen<br />

sie gepflegt werden – Wie ? Das erfahren Sie bei<br />

dieser Schulung.<br />

Treffpunkt: 13 Uhr am Marktplatz in Kößlarn, Dauer<br />

ca. 2,5 Stunden<br />

21.12.<strong>2012</strong><br />

Ergebnis der Wertholzsubmission <strong>2012</strong><br />

Es werden die wertvollsten Stämme und die erzielten<br />

Preise vorgestellt.<br />

Treffpunkt: Freitag, 21.12.<strong>2012</strong> von 14:00 Uhr bis ca.<br />

15:30 Uhr am Holzlagerplatz in Obersimboln bei<br />

Salzweg<br />

Förderung für Auspflanzen von Bestandslücken<br />

Geringer Aufwand – voller Erfolg<br />

Die Zauberformel heißt:<br />

Auspflanzen von Bestandslücken<br />

Förderfähig ist das Auspflanzen von Lücken in Waldbeständen<br />

aller Altersklassen.<br />

(z.B. Käferlöcher, Schneebrüche, Fehlstellen in nicht förderfähiger<br />

Naturverjüngung,<br />

Nebenstand, ...).<br />

Es muss lediglich der entsprechende Pflanzverband je nach<br />

Baumart auf der Fläche eingehalten werden.<br />

Die maximale zusammenhängende Fläche einer solchen<br />

Maßnahme liegt unter 0,2 Hektar.<br />

Die Förderung erfolgt stufenweise und stückzahlbezogen,<br />

d. h. als Beispiel bei Pflanzung von 400 Buchen gibt’s 400.-<br />

€ als Förderung.<br />

Zur Beratung vor Ort stehen die jeweiligen Revierleiter<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Josef Bauer, AELF Passau-Rotthalmünster<br />

Jugendpflege und Jungdurchforstung sind mit<br />

400,-€ pro Hektar förderfähig! Bitte setzen Sie sich mit<br />

Ihrem zuständigen Revierförster vom AELF Passau-<br />

Rotthalmünster in Verbindung!<br />

Baumschulen<br />

Forstpflanzen können wie üblich unter Gewährung der<br />

Mitgliederrabatte bei der<br />

Forstbaumschule<br />

Rudolf Schleich<br />

94086 Bad Griesbach<br />

Tel.: 08532/1331


gegen Lieferschein abgeholt werden. Die Abrechnung erfolgt<br />

wie immer über die WBV. Die Rechnungsbeträge werden<br />

von der WBV abgebucht.<br />

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei sämtlichen im<br />

Zusammenhang mit der Kulturbegründung anstehenden<br />

Arbeiten. Wir organisieren für Sie die Durchführung der<br />

Pflanzarbeiten, vom Einholen der Angebote bis zur Kontrolle<br />

der neuen Kulturen.<br />

Neben der Firma Schleich können Pflanzungen auch von<br />

unserer zweiten Vertragsbaumschule, der<br />

durchgeführt werden.<br />

Forstbaumschule<br />

Gracklauer<br />

91710 Gunzenhausen<br />

Tel.:09831/2400<br />

Besuch der Baumschule Schleich<br />

Am 04.09.<strong>2012</strong> besuchten WBV-Mitglieder die Baumschule<br />

Schleich in Bad Griesbach.<br />

Anschaulich wurde den Waldbesitzern vor Ort Saat und<br />

Verschulung der Forstpflanzen erklärt und vorgeführt.<br />

Im Anschluss an die äußerst informative Veranstaltung,<br />

wartete die Familie Allersteder von der Baumschule mit<br />

einer kräftigen Brotzeit für alle Teilnehmer auf.<br />

Lehrfahrt 07.Juli <strong>2012</strong><br />

Unter dem Motto „Holz und Stahl“ führte die diesjährige<br />

Lehrfahrt der WBV am 07.Juli 50 Mitglieder nach Mauthausen<br />

und Linz in Oberösterreich.<br />

Unter der Führung eines Mitarbeiters der Landesforstabteilung<br />

Linz standen am Vormittag zwei Wald-<br />

Exkursionspunkte auf dem Programm.<br />

Am ersten Exkursionspunkt wurden Maßnahmen zum Umbau<br />

des von Sturm und Käferbefall geschädigten Nadelholzbestandes<br />

in einen stabilen Nadelholz – Laubholzmischbestand<br />

diskutiert.<br />

Vorbildliches waldbauliches Engagement in Kombination<br />

mit einer konsequenten Bejagung des Rehwildes ließ hier<br />

innerhalb weniger Jahre von einer üppigen Naturverjüngung<br />

geprägte Waldbilder entstehen .<br />

Beim zweiten Exkursionspunkt stand die Baumart Eiche im<br />

Vordergrund. Eindrucksvoll wurde den Teilnehmern das<br />

oberösterreichische Konzept zur Erzeugung wertvollen<br />

Eichenstammholzes, bei kurzen Umtriebszeiten, demonstriert.<br />

Nach dem Mittagessen in Mauthausen ging es weiter nach<br />

Linz. Dort stand der Besuch der VOESTALPINE – Stahlwerke<br />

auf dem Programm.<br />

In der „VOESTALPINE – Stahlwelt“, einem extra für Besucher<br />

konzipierten Informationszentrum, wurde den Teilnehmern<br />

zunächst die Technik der Stahlproduktion in der<br />

Theorie erklärt.<br />

Anschließend ging es mit einem Multimedia – Bus in das<br />

5,2 km² große Werksgelände. In zwei Betriebsanlagen<br />

konnte die Stahlproduktion „live“ mitverfolgt werden.<br />

Fazit: Eine hoch interessante, von thematisch extrem gegensätzlichen<br />

Exkursionszielen geprägte Lehrfahrt.


Fahrt zu „LIECO“ im Juli <strong>2012</strong><br />

Am 18.07.<strong>2012</strong> besuchten WBV-Mitglieder die Baumschule<br />

„LIECO“ in St.Martin, Oberösterreich. Der Leiter des<br />

Standorts, Florian Dulka, erklärte den Teilnehmern die<br />

Produktion und die Vorzüge der Container-Pflanzen. Diese<br />

Art von Pflanzen wird bei uns bisher kaum eingesetzt, sie<br />

bietet aber in bestimmten Fällen eine sinnvolle Ergänzung<br />

zu den hauptsächlich verwendeten wurzelnackten Pflanzen.<br />

Resumee: Eine informative Veranstaltung über ein bisher<br />

zu wenig beachtetes Thema.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 2.10.<strong>2012</strong> über den<br />

Revisionsantrag zur Verkehrssicherung entschieden, das<br />

Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts aufgehoben<br />

und die Klage im „Dillinger Hüttenwald-Urteil" abgewiesen.<br />

Der BDF begrüßt diese Entscheidung. Eine Spaziergängerin<br />

wurde 2006 am Kopf durch einen abbrechenden<br />

Ast einer fünf Meter neben dem Forstwirtschaftsweg stehenden<br />

Eiche schwer verletzt. In diesem Fall wurde der<br />

beklagte Dipl.-Forstwirt höchstrichterlich von der Haftung<br />

freigesprochen.<br />

In der Pressemitteilung des BGH heißt es: „Nach den im<br />

Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen<br />

Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland)<br />

ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann<br />

gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch<br />

auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten<br />

des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen<br />

Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen.<br />

Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren,<br />

sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch<br />

sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die<br />

nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines<br />

Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische<br />

Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur<br />

sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen<br />

Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“<br />

AGDW begrüßt BGH-Urteil<br />

Verkehrssicherung<br />

„Für die 2 Millionen privaten und kommunalen Waldbesitzer<br />

in Deutschland herrscht nun Rechtssicherheit im Bereich<br />

der Verkehrssicherungspflicht im Walde“, so Philipp<br />

zu Guttenberg, Präsident des Dachverbandes Deutscher<br />

Waldbesitzerverbände (AGDW) zum Urteil des Bundesgerichtshofes<br />

(BGH).<br />

Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes<br />

für jedermann grundsätzlich zu Erholungszwecken gestattet,<br />

geschieht aber auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer,<br />

der das Betreten des Waldes dulden muss, „sollen dadurch<br />

keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten<br />

erwachsen“, so die Karlsruher Richter. „Mit dem heutigen<br />

Urteil dieses obersten deutschen Gerichtes ist klar,<br />

dass der Waldeigentümer nicht für waldtypische Gefahren,<br />

wie etwa herabfallende Äste haften muss“, betonte zu Guttenberg.<br />

Der Bundesgerichtshof folgt damit der Auffassung des<br />

Landgerichtes Saarbrücken und weist den, vom Saarländischen<br />

Oberlandesgericht bejahten, Schadensersatzanspruch<br />

einer im Wald durch einen herabfallenden Ast verletzten<br />

Spaziergängerin zurück. ( BDF/AGDW)<br />

Jungbestandspflege im Laubholz<br />

Die Pflege von Laubholzbeständen war am 24.08.<strong>2012</strong> das<br />

Thema einer Infoveranstaltung der WBV und des Revierförsters<br />

Christoph Rauscher im Wald von Franz Kapfhammer<br />

in Stampfing. Gerade der erste Eingriff in die meist<br />

überdichteten und mit Weichlaubholz durchsetzten Laubholzjungbestände<br />

stellt die Waldbesitzer vor große Probleme.<br />

Besprochen wurden vor allem das Anlegen eines Feinerschließungsnetzes,<br />

die Entnahme von vorwüchsigen Weichlaubhölzern<br />

sowie die Wertastung.<br />

Zur Freude aller Teilnehmer bot Michael Kapfhammer am<br />

Schluss der Veranstaltung eine Erfrischung an.<br />

Nachbarschaftsrecht<br />

Notwegerecht<br />

Wenn keine Möglichkeit besteht über das öffentliche Wegenetz<br />

auf das eigene Grundstück zum Zwecke der ordnungsgemäßen<br />

Bewirtschaftung zu gelangen, so kann der Eigentümer<br />

des Grundstückes von den Grundstücksnachbarn<br />

verlangen, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung<br />

der erforderlichen Verbindung dulden. Es gibt kein<br />

Notwegerecht, um vom eigenen Grundstück über ein dazwischenliegendes<br />

Nachbargrundstück auf das nächste eigene<br />

zu gelangen.


Duldung eines Notwegs<br />

Liegen die Voraussetzungen für ein Notwegerecht vor, so<br />

kann der Grundstückseigentümer von seinen Nachbarn<br />

verlangen, dass sie die Benutzung der Grundstücke (Überfahren)<br />

dulden. Die Duldungspflicht trifft kraft Gesetz<br />

grundsätzlich alle Nachbarn des eingeschlossenen Grundstücks.<br />

Dabei ist nur das Überqueren zu dulden, nicht das<br />

Lagern oder Abstellen von Maschinen.<br />

Notweg ist zu entschädigen<br />

Die Duldung eines Notwegs muss nicht entschädigungslos<br />

hingenommen werden. Es besteht Anspruch auf eine Notwegerente,<br />

die sich nach dem Nutzungsverlust, der dem zur<br />

Duldung des Notwegerechts verpflichteten Eigentümer entsteht,<br />

richtet.<br />

Der Berechtigte kann nicht irgendeine Fahrt heraussuchen,<br />

sondern muss die geeignetste und für alle Betroffenen am<br />

wenigsten belastende wählen.<br />

Grenzabstand von Pflanzen<br />

Grenzabstände zwischen Pflanzen sind häufig die Ursache<br />

für Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn.<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Bäume auf Waldgrundstücken müssen im Regelfall folgende<br />

Mindestabstände von der Grundstücksgrenze haben:<br />

0,5 m bei Baumhöhen bis 2m,<br />

2m bei Baumhöhen über 2m<br />

Ausnahmen: Wald grenzt an Wald<br />

Mindestabstand nur 0,5 m auch bei über 2 m hohen Bäumen<br />

Grenzabstände Wald - Feld<br />

Grenzt Wald an landwirtschaftliche Grundstücke an, gelten<br />

grundsätzlich die allgemein gültigen Grenzabstände. Ein<br />

Abstand von 4 m bei Bäumen mit einer Höhe von mehr als<br />

2 m kann nur verlangt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit<br />

des landw. Grundstücks durch Schmälerung des Sonnenlichts<br />

erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht bei der<br />

Verjüngung eines Bestandes auf einem Grundstück, das vor<br />

dem 01.01.1900 bereits mit Wald bestanden war. In diesem<br />

Fall können höchstens 2 m Abstand verlangt werden.<br />

Grenzabstandbestimmung<br />

Der einzuhaltende Grenzabstand wird immer in der Mitte<br />

des Stammes, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der<br />

zunächst an der Grenze befindlichen Triebe gemessen. Die<br />

Höhe des Gewächses wird von seiner Austrittsstelle aus<br />

dem Boden bis zu seiner Spitze senkrecht gemessen.<br />

Einhaltung muss verlangt werden<br />

Der Grenzabstand muss erst und nur dann eingehalten<br />

werden, wenn der Nachbar es verlangt. Dies ist jederzeit<br />

formlos möglich. Der Anspruch verjährt in fünf Jahren,<br />

beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />

Überschreitung des gesetzlichen Grenzabstandes erkennbar<br />

wird. (aus: Mein Wald, mein Holz zusammengestellt von Martina Mühlbauer)<br />

Impressum; Verantwortlich für den <strong>Rundbrief</strong>: August Hasreiter,1. Vorsitzender<br />

der WBV Vilshofen-Griesbach w.V., Gerhard Benra , Geechäftsführer der WBV, für<br />

alle sonstigen Beiträge der angeführte Autor; Herausgeber: WBV Vilshofen-<br />

Griesbach w.V. , Hinterskirchen 3, 94501 Beutelsbach; Der Bezugspreis für den<br />

<strong>Rundbrief</strong> ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdruck nur mit Genehmigung des<br />

Herausgebers und mit Quellenangabe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!