Rundbrief Oktober 2012
Rundbrief Oktober 2012
Rundbrief Oktober 2012
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Waldbesitzervereinigung Vilshofen-Griesbach w.V<br />
Verehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer<br />
Wir erleben derzeit eine relativ ausgeglichene Phase, sowohl<br />
was das Schadholzaufkommen betrifft, als auch bei<br />
der Darstellung des Holzpreises.<br />
Herbstzeit ist Pflanzzeit – unsere Partner von den Baumschulen<br />
sind bestens mit Jungpflanzen ausgerüstet, wie<br />
wir anlässlich eines Besuches mit WBV-Mitgliedern bei<br />
der Baumschule Schleich feststellen konnten. An dieser<br />
Stelle herzlichen Dank der Familie Allertseder für die<br />
umfangreiche Führung und Erklärung quer durch die<br />
Kulturen, sowie für die gastfreundliche Bewirtung.<br />
Die EDV-Technik in unserer Geschäftsstelle war in die<br />
Jahre gekommen und eine Erneuerung unumgänglich.<br />
In Anlehnung an die Erfahrungen verschiedener Nachbar-WBV’s<br />
wurden Hard- und Software neu angeschafft.<br />
Nach Schulung und Einarbeitungszeit haben Herr Benra<br />
und sein Team die neue Situation im Griff und wir sind<br />
für die nächsten Jahre diesbezüglich auf dem neuesten<br />
Stand.<br />
Für die Verteilung der Newsletter wäre es wünschenswert,<br />
wenn diejenigen WBV-Mitglieder die über eine E-Mail-<br />
Adresse verfügen, diese der Geschäftsstelle melden. Die<br />
Hinterskirchen 3, 94501 Beutelsbach<br />
Tel.: 08543/4333, Fax: 08543/3314<br />
E-mail: wbv.vofgri@t-online.de<br />
Internet:www.wbv-vilshofen-griesbach.de<br />
Gestaltung des Newsletters verursacht Arbeit, deshalb ist<br />
es sinnvoll, möglichst viele Mitglieder damit zu erreichen.<br />
Für die bevorstehende Einschlagperiode wünsche ich<br />
allen eine gute Hand und unfallfreies Arbeiten.<br />
Mit besten Grüßen<br />
August Hasreiter, Vorsitzender<br />
WBV und PEFC<br />
Bei einem „Vor-Ort-Audit“ am 05.09.<strong>2012</strong> wurde die<br />
„Chain of Custody, COC“, der Produktionskettennachweis<br />
nach PEFC zwischen PEFC-Qualitäts-Management-<br />
Auditor Horst Gleißner und als Vertreter der WBV Geschäftsführer<br />
Gerhard Benra geschlossen.<br />
Die Zertifizierung der Produktionskette („Chain of Custody“)<br />
ermöglicht es, den Holzfluss im gesamten Produktionsprozess<br />
vom zertifizierten Waldbestand zum holzbe -und<br />
verarbeitenden Betrieb bis hin zum Einzelhändler nachzuvollziehen.<br />
Da die Waldflächen der WBV-Mitglieder seit dem Jahr<br />
2001 durch Selbstverpflichtung zertifiziert sind, ist die Lücke<br />
der Produktionskette, die bei Eigengeschäften der WBV<br />
entstanden ist, geschlossen.<br />
Welchen Nutzen bringt die PEFC-<br />
Zertifizierung meines Waldes?<br />
Die Zertifizierung Ihres Waldes bringt Ihnen als Waldbesitzer<br />
eine Reihe von Vorteilen:<br />
Marktzugang sichern<br />
Ob der Axel-Springer-Verlag, die Deutsche Post, die Deutsche<br />
Bahn oder die Bundesregierung: alle haben verkündet,<br />
nur noch Holz- bzw. Papierprodukte zu kaufen, die nach<br />
einem internationalen System zertifiziert sind. Zertifizierung<br />
ist wichtiger ist als je zuvor - vor allem auch, um der Nachfrage<br />
aus dem Ausland gerecht werden zu können. Denn in<br />
Neuseeland, Japan, Großbritannien oder den Niederlanden<br />
gehört der Kauf von zertifizierten Holz- und Papierprodukten<br />
bereits zum guten Ton.
Mit Fachleuten im Dialog<br />
Die jährlichen Vor-Ort-Audits in einer repräsentativen Zahl<br />
von Betrieben werden als willkommene Gelegenheit genutzt,<br />
um mit kompetenten Fachleuten betriebliche Probleme<br />
und Lösungsansätze zu diskutieren und Verbesserungspotenziale<br />
auszuloten. Auch im Hinblick auf die Wald-<br />
Wildproblematik haben Waldbesitzer durch PEFC bessere<br />
Argumente gegenüber den Jagdpächtern, z. B. bei der Erstellung<br />
von Abschussplänen.<br />
Eigenverantwortung stärken<br />
Nur PEFC garantiert die Wahrung der Eigentümerinteressen.<br />
Waldbesitzer, die die volle Verantwortung für alle<br />
Maßnahmen zu tragen haben, verfügen über ein angemessenes<br />
Mitspracherecht bei den Entscheidungen über Bewirtschaftungsstandards.<br />
Die Besetzung der Entscheidungsgremien<br />
gewährleistet, dass die Eigentümer nicht in<br />
eine Minderheitenrolle gedrängt werden.<br />
Nachhaltigkeit kommunizieren<br />
Mit der PEFC-Zertifizierung belegen Sie glaubwürdig nach<br />
außen, dass Sie Ihren Wald nachhaltig bewirtschaften und<br />
so dafür sorgen, dass auch zukünftige Generationen Freude<br />
am artenreichen Ökosystem Wald haben.<br />
Die Nachfrage nach Rundholz ist ungebrochen. Die Preise<br />
befinden sich weiterhin auf hohem Niveau und sind stabil.<br />
Unbefriedigend ist die Situation auf dem Papierholzmarkt.<br />
Hier stehen in den nächsten Wochen Verhandlungen an, da<br />
der derzeitige Vertrag mit dem Jahresende ausläuft.<br />
Preise für Leitsortimente Stand <strong>Oktober</strong> <strong>2012</strong>:<br />
Nadelholz: frisch<br />
Holzmarkt<br />
Fichte Stammholz B, 2b+ bis 98,- €/fm<br />
Fichte Abschnitte BC, 2b+ bis 98,- €/fm<br />
Fichte D, 2b+ 60,-bis 65,- €/fm<br />
C-Abschlag Stammholz -10,- € /fm<br />
Abschlag Tanne 0 bis10,- €/fm<br />
Käferholz:<br />
2b+ bis 83,- €/fm<br />
Kiefer Abschnitte BC, 2b + bis 80,- €/fm<br />
Strobe Abschnitte B, 3a + bis 85,-€/fm<br />
Pappel: Abschnitte B/C 2a+ 45.-€/fm<br />
Papierholz<br />
Fi/Ta 2m frisch 33,- €/rm<br />
Weitere detaillierte Preisinformationen auch zu anderen<br />
Hölzern (Eiche, Esche) erhalten Sie jederzeit in der Geschäftsstelle!<br />
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den o.g. Preisen um<br />
Nettopreise handelt. Die Mehrwertsteuer kommt hinzu.<br />
Aushaltung:<br />
Fi-Ta – Schleifholz<br />
darf den Durchmesser von 10 cm ohne Rinde am schwächeren<br />
Ende sowie die Länge von 2 m nicht unterschreiten.<br />
Das Holz muss frisch sein (kein Käferholz!). Achten Sie auf<br />
eine saubere Entastung.<br />
Abschnitte (=Fixlängen)<br />
müssen gesund, frisch, feinastig und vor allem gerade sein.<br />
Der Zopf soll 14 cm m.R. nicht unterschreiten. Die Länge<br />
der Fixlängen hängt vom Wunsch des Käufers ab. Deshalb<br />
setzen Sie sich bitte vor der Aufarbeitung mit der WBV in<br />
Verbindung.<br />
Nadelstammholz<br />
sollte zwischen 15 und maximal 21 m (Straßenverkehrsordnung)<br />
lang sein.<br />
Der Zopfdurchmesser bei starken Stammholzlosen soll 18<br />
cm o.R. nicht unterschreiten (Stärkeklasse ab 2b). Schwächere<br />
Hölzer der Stärke 1b, 2a, teilweise 2b können sowohl<br />
als Langholz (Zopf bis 16 cm) als auch als Fixlängen vermarktet<br />
werden. Vermeiden sie es bitte, starke und schwache<br />
Stämme in einem Los zusammenzufassen.<br />
Wertholzsubmission <strong>2012</strong><br />
Im Dezember findet wieder die gemeinsame Wertholzsubmission<br />
„ Bayerischer Wald“ statt.<br />
Wer noch daran teilnehmen möchte, soll sich umgehend bei<br />
der WBV melden. Der Transport der Stämme zum Lagerplatz<br />
erfolgt Mitte November.
Alte Zäune – ein altes Problem<br />
Im Zuge des Waldumbaus werden vielerorts Zäune zum<br />
Schutz von Kulturen oder auch zum Schutz von Naturverjüngung<br />
vor Wildverbiss errichtet. So notwendig wie sie<br />
oftmals sind, um teure Kulturen ohne Schaden erfolgreich<br />
durchzubringen, sie entziehen jedoch auch dem Wild seinen<br />
Lebensraum und stellen durchaus auch eine gefährliche<br />
Falle für Tiere dar, wie das Foto zeigt:<br />
Dieses Kitz wäre qualvoll eingegangen, wäre es nicht zufällig<br />
entdeckt worden<br />
Deshalb sollen Zäune nur so lange wie notwendig stehen<br />
bleiben und anschließend wieder abgebaut werden.<br />
Die meisten Waldbesitzer sind sich ihrer Verantwortung<br />
bewusst. Jedoch trifft man immer wieder alte Zäune an,<br />
hinter denen die ehemalige Kultur schon groß geworden ist<br />
oder die auf langer Front eingefallen sind.<br />
Daher stellt sich die Frage: Wann ist die Zeit gekommen<br />
zum Abbau eines Zaunes?<br />
Der exakte Zeitpunkt ist nirgends festgelegt, jedoch ist er<br />
nach §3 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftgesetzes (früher:<br />
Abfallgesetz) spätestens dann erreicht, wenn die Zäune<br />
nicht mehr ihrem Schutzzweck entsprechen.<br />
Was heißt dies konkret für den Waldbesitzer?<br />
1.Wenn die Kultur den Schutz nicht mehr benötigt:<br />
Einen generellen Zeitpunkt kann man nicht nennen, da er<br />
v.a. von der zu schützenden Baumart, der Pflanzengröße,<br />
der Wilddichte und dem Standort abhängt:<br />
So kann eine Bergahornkultur, mit 50-80 cm großen Pflanzen<br />
begründet, nach drei bis vier Jahren den Schutz nicht<br />
mehr benötigen, da sie der Reichweite des Rehwildes (i.d.R.<br />
ab einer Höhe von 1,3 m) entwachsen ist. Eine Kultur aus<br />
30-50 cm großen Pflanzen braucht ihn durchaus zwei Jahr<br />
länger.<br />
Lärchen und Douglasien entrinnen dem Äser des Wildes<br />
relativ schnell, sind jedoch erheblich durch das Fegen des<br />
Rehbockes gefährdet: Wenn dieser im Frühjahr sein neugebildetes<br />
Gehörn durch Reiben an Stämmchen und Sträuchern<br />
von der eingetrockneten Basthaut befreit, kann er sie<br />
bis zum Absterben beschädigen. In Abhängigkeit von der<br />
Wilddichte und somit der daraus bestehenden Gefährdung<br />
können junge Lärchen und Douglasien noch in Handgelenkstärke<br />
und dicker hiervon betroffen sein, sodass der<br />
Zaun entsprechend länger notwendig ist.<br />
Gut zehn bis zwölf Jahre benötigen gepflanzte Tannen oder<br />
Naturverjüngung aus Tanne den Zaunschutz, bis er überflüssig<br />
wird.<br />
Auch wächst eine Kultur auf gut nährstoff- und wasserversorgten<br />
Standorten schneller als auf magereren, sodass<br />
auch hier der Schutz früher hinfällig wird.<br />
Ist also die Kultur oder Naturverjüngung der Gefährdung<br />
entwachsen, wird der Zaun überflüssig und somit automatisch<br />
nach dem o.g. Gesetz zu Abfall; sein Verbleib würde<br />
dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Waldbesitzer<br />
ist also verpflichtet, jetzt den Zaun abzubauen und auf dem<br />
Schrottplatz zu entsorgen, oder er verwendet ihn ein weiteres<br />
Mal.<br />
2.Wenn der Zaun baufällig ist:<br />
Ein Zaun erfüllt seinen Schutzzweck gleichfalls nicht mehr,<br />
wenn er beschädigt oder verfallen ist und somit dem Wild<br />
Zugang zur Kultur oder Naturverjüngung ermöglicht. Solche<br />
Zäune werden nach dem Gesetz ab diesem Moment<br />
ebenfalls automatisch zu Abfall, auch wenn die Kultur oder<br />
der Anflug durchaus noch des Schutzes bedürfte.<br />
Dies bedeutet für den Waldbesitzer, dass er den Zaun entweder<br />
umgehend reparieren (das ist das Naheliegende)<br />
oder abbauen und ordnungsgemäß entsorgen muss, sonst<br />
stellt auch dies eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />
Zäune lediglich zu Boden zu drücken und im Wald zu belassen<br />
ist somit selbstredend verboten.<br />
Wer in seinem Wald Zäune stehen hat, soll sie regelmäßig<br />
kontrollieren und instand setzen und ihre weitere Notwendigkeit<br />
sorgfältig prüfen. Entbehrliche Zäune, insbesondere<br />
solche Altlasten, wie oben beschrieben, sollten schnellstmöglich<br />
zum Wohle der Natur entfernt werden.<br />
Ist sich ein Waldbesitzer nicht sicher, ob der Zaunschutz<br />
noch notwendig ist, kann sich an seinen zuständigen Förster<br />
wenden und dessen Rat einholen.<br />
FAR Wolfgang Mantel, Forstrevier Passau, AELF<br />
Passau-Rotthalmünster<br />
Zaunabbbau<br />
Ca. 450 Laufmeter gut erhaltener<br />
Wildschutzzaun ( 160 cm) nähe<br />
Watzmannsberg kostenlos<br />
abzugeben. Der Zaun muss<br />
eigenhändig abgebaut werden.<br />
Nähere Informationen in der WBV<br />
Geschäftsstelle oder bei Herrn<br />
Albert Wagner unter der<br />
Tel.:08543/919981( abends)
Immer wieder werden in der Geschäftsstelle Motorsägenkurse<br />
nachgefragt. Wir vermitteln interessierte Waldbesitzer<br />
an einen ausgebildeten Forstwirtschaftsmeister, der in<br />
regelmäßigen Abständen Motorsägenkurse anbietet.<br />
Wenden Sie sich bitte an:<br />
Waldbau und Jagd (Teil 3)<br />
Motorsägenkurse<br />
Forstw irtsc ha ftsm eister<br />
B ern ha rd M ü nc h<br />
T el.: 08 544/44 7<br />
Neues aus dem AELF<br />
Vegetationsgutachten <strong>2012</strong>: jetzt sind die<br />
Waldbesitzer gefragt<br />
In den beiden letzten <strong>Rundbrief</strong>en informierten wir über die<br />
Verbissaufnahme <strong>2012</strong> und erläuterten die Unterschiede<br />
zwischen den Vegetationsgutachten und den Revierweisen<br />
Aussagen. Darüber hinaus erklärten wir, wann die Verbissbelastung<br />
durch Rehwild als „günstig“, „tragbar“, „zu<br />
hoch“ oder „deutlich zu hoch“ eingestuft wird.<br />
Die Ergebnisse der Aufnahme sind „draußen“!<br />
Die Daten aus den Außenaufnahmen wurden mittlerweile<br />
für die Ebene der Hegegemeinschaft (nicht für die einzelnen<br />
Reviere) zusammengefasst und ausgewertet. Diese Zahlen<br />
und Grafiken verschickten wir im Juli <strong>2012</strong> an alle Jagdvorsteher,<br />
Jagdpächter und Vorsitzenden der Hegegemeinschaften<br />
mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.<br />
Darüber hinaus fand für die Jagdvorsteher und Jäger am<br />
27.8.12 eine Informationsveranstaltung in Vorderhainberg<br />
statt, bei der wir erklärten, worauf es bei den Auswertungen<br />
besonders ankommt und zu welcher Einschätzung der jeweiligen<br />
Verbissbelastung wir gekommen sind.<br />
Wie sieht es für das WBV-Gebiet aus?<br />
Vorweg: das Ergebnis lässt sich heuer nicht so einfach<br />
darstellen. Im Folgenden fassen wir unsere allgemeine<br />
Einschätzung wie folgt zusammen:<br />
- In den meisten Hegegemeinschaften wurden im<br />
Sommer 2011 und Winter 2011/<strong>2012</strong> so wenige Leittriebe<br />
verbissen wie noch nie.<br />
- Diese Verbesserung ist noch zu kurz, um schon<br />
sagen zu können, es sei alles in Ordnung. Denn auch hier<br />
gilt: eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!<br />
- Die Unterschiede zwischen (und manchmal sogar<br />
innerhalb) den einzelnen Jagdrevieren sind manchmal recht<br />
groß.<br />
Betrachtet man aber das Wachstum der Naturverjüngung<br />
in den vergangenen 3 Jahren, gilt für die Mehrzahl der<br />
Jagdreviere: die Verbissbelastung ist noch zu hoch.<br />
- Die Ergebnisse bedeuten nicht automatisch, dass<br />
der Rehwild-Abschuss wieder erhöht werden muss. In vielen<br />
Revieren, die bereits 2006 und 2009 ihren Abschuss<br />
deutlich erhöhten, kann es ausreichen, weniger Böcke und<br />
dafür mehr Geissen und Schmalrehe zu erlegen.<br />
- In unseren Privatwäldern wird häufig zu wenig<br />
Holz geerntet. Dies führt zu dunklen Beständen, in denen<br />
Naturverjüngungen „verhungern“ und viel zu lange für die<br />
Rehe erreichbar bleiben. Hier kann die Jagd das Problem<br />
nicht lösen.<br />
- In allen Fällen sind die Waldbesitzer gefordert.<br />
Teilen sie Verbissschäden dem zuständigen Jagdpächter<br />
und dem Jagdvorsteher mit. Dies ist keine offizielle Anmeldung<br />
eines Wildschadens!<br />
- Die Vegetationsgutachten für die einzelnen Hegegemeinschaften<br />
werden ab November <strong>2012</strong> an die Jagdvorsteher<br />
und Jagdpächter versandt und dann auch Im Internet<br />
nachzulesen sein. (http://www.aelf-pa.bayern.de/)<br />
Freiwillige Revierbegänge: eine Chance für Waldbesitzer<br />
und Jäger<br />
Wie bereits in den beiden letzten <strong>Rundbrief</strong>en erläutert,<br />
wird heuer erstmals für viele Jagdreviere eine kurze Aussage<br />
über die Verhältnisse vor Ort (= Revierweise Aussage)<br />
gefertigt. Zusätzlich bietet unser Amt den Betroffenen einen<br />
freiwilligen Revierbegang an, bei dem wir unsere Einschätzung<br />
vorzeigen. Von diesem Angebot haben ca. 40 Jagdgenossenschaften<br />
Gebrauch gemacht. Die Begänge sollen<br />
jeweils ca. 2-3 Stunden dauern und sind für alle Waldbesitzer<br />
offen.<br />
Daher unser Vorschlag: fragen Sie Ihren Jagdvorsteher, ob<br />
ein Revierbegang angemeldet ist bzw. wann er stattfinden<br />
wird. Mit ihrem Interesse leisten sie ihren Beitrag zu einer<br />
sachlichen Diskussion und helfen mit, dass Erfolge oder<br />
Defizite vor Ort angesprochen werden können.<br />
Ludwig Geier, Forstdirektor<br />
( Foto:Benra) Tanne mit verbissenem Leittrieb
Wie jeden Herbst, finden auch heuer wieder einige Veranstaltungen<br />
für den interessierten Waldbesitzer statt:<br />
16.11.<strong>2012</strong><br />
Veranstaltungen<br />
Informationsveranstaltung der WBV und des AELF<br />
Passau zum Thema “Douglasie- eine Baumart mit<br />
Zukunft, aber auch mit Risiken“<br />
Treffpunkt: 13:30 h am Fußballplatz in Rathsmannsdorf<br />
Keine Anmeldung nötig<br />
23.11.<strong>2012</strong><br />
Die WBV und das Forstrevier Rotthalmünster laden ein<br />
zu einer kleinen Exkursion<br />
Der Schellenberg bei Simbach/Inn ist die höchste<br />
Erhebung im niederbayrischen tertiären Hügelland.<br />
Auf ihm wachsen interessante Mischwälder sämtlicher<br />
Besitzarten.<br />
Der örtlich zuständige Förster Herr Gerhard Reiter<br />
wird uns interessante Waldbilder und Maßnahmen im<br />
Kommunal- Staats- und Privatwald zeigen.<br />
Treffpunkt: Freitag, 23.11.<strong>2012</strong>, 13 Uhr an der Höheren<br />
Landbauschule Rotthalmünster, Franz-Gerauer-<br />
Str. 22, das Bilden von Fahrgemeinschaften ist angeraten<br />
Dauer bis ca. 17:00 Uhr – evtl. Einkehr im Schellenberg-Wirtshaus<br />
mit seiner fantastischen Aussicht auf<br />
das Inntal!<br />
30.11.<strong>2012</strong><br />
Die WBV und das Forstrevier Rotthalmünster führen<br />
eine Waldpflegeveranstaltung am Freitag, den<br />
30.11.<strong>2012</strong> im Kirchenwald Kößlarn durch.<br />
Ob Laubwald, Nadelwald oder Mischwald – alle wollen<br />
sie gepflegt werden – Wie ? Das erfahren Sie bei<br />
dieser Schulung.<br />
Treffpunkt: 13 Uhr am Marktplatz in Kößlarn, Dauer<br />
ca. 2,5 Stunden<br />
21.12.<strong>2012</strong><br />
Ergebnis der Wertholzsubmission <strong>2012</strong><br />
Es werden die wertvollsten Stämme und die erzielten<br />
Preise vorgestellt.<br />
Treffpunkt: Freitag, 21.12.<strong>2012</strong> von 14:00 Uhr bis ca.<br />
15:30 Uhr am Holzlagerplatz in Obersimboln bei<br />
Salzweg<br />
Förderung für Auspflanzen von Bestandslücken<br />
Geringer Aufwand – voller Erfolg<br />
Die Zauberformel heißt:<br />
Auspflanzen von Bestandslücken<br />
Förderfähig ist das Auspflanzen von Lücken in Waldbeständen<br />
aller Altersklassen.<br />
(z.B. Käferlöcher, Schneebrüche, Fehlstellen in nicht förderfähiger<br />
Naturverjüngung,<br />
Nebenstand, ...).<br />
Es muss lediglich der entsprechende Pflanzverband je nach<br />
Baumart auf der Fläche eingehalten werden.<br />
Die maximale zusammenhängende Fläche einer solchen<br />
Maßnahme liegt unter 0,2 Hektar.<br />
Die Förderung erfolgt stufenweise und stückzahlbezogen,<br />
d. h. als Beispiel bei Pflanzung von 400 Buchen gibt’s 400.-<br />
€ als Förderung.<br />
Zur Beratung vor Ort stehen die jeweiligen Revierleiter<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Josef Bauer, AELF Passau-Rotthalmünster<br />
Jugendpflege und Jungdurchforstung sind mit<br />
400,-€ pro Hektar förderfähig! Bitte setzen Sie sich mit<br />
Ihrem zuständigen Revierförster vom AELF Passau-<br />
Rotthalmünster in Verbindung!<br />
Baumschulen<br />
Forstpflanzen können wie üblich unter Gewährung der<br />
Mitgliederrabatte bei der<br />
Forstbaumschule<br />
Rudolf Schleich<br />
94086 Bad Griesbach<br />
Tel.: 08532/1331
gegen Lieferschein abgeholt werden. Die Abrechnung erfolgt<br />
wie immer über die WBV. Die Rechnungsbeträge werden<br />
von der WBV abgebucht.<br />
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei sämtlichen im<br />
Zusammenhang mit der Kulturbegründung anstehenden<br />
Arbeiten. Wir organisieren für Sie die Durchführung der<br />
Pflanzarbeiten, vom Einholen der Angebote bis zur Kontrolle<br />
der neuen Kulturen.<br />
Neben der Firma Schleich können Pflanzungen auch von<br />
unserer zweiten Vertragsbaumschule, der<br />
durchgeführt werden.<br />
Forstbaumschule<br />
Gracklauer<br />
91710 Gunzenhausen<br />
Tel.:09831/2400<br />
Besuch der Baumschule Schleich<br />
Am 04.09.<strong>2012</strong> besuchten WBV-Mitglieder die Baumschule<br />
Schleich in Bad Griesbach.<br />
Anschaulich wurde den Waldbesitzern vor Ort Saat und<br />
Verschulung der Forstpflanzen erklärt und vorgeführt.<br />
Im Anschluss an die äußerst informative Veranstaltung,<br />
wartete die Familie Allersteder von der Baumschule mit<br />
einer kräftigen Brotzeit für alle Teilnehmer auf.<br />
Lehrfahrt 07.Juli <strong>2012</strong><br />
Unter dem Motto „Holz und Stahl“ führte die diesjährige<br />
Lehrfahrt der WBV am 07.Juli 50 Mitglieder nach Mauthausen<br />
und Linz in Oberösterreich.<br />
Unter der Führung eines Mitarbeiters der Landesforstabteilung<br />
Linz standen am Vormittag zwei Wald-<br />
Exkursionspunkte auf dem Programm.<br />
Am ersten Exkursionspunkt wurden Maßnahmen zum Umbau<br />
des von Sturm und Käferbefall geschädigten Nadelholzbestandes<br />
in einen stabilen Nadelholz – Laubholzmischbestand<br />
diskutiert.<br />
Vorbildliches waldbauliches Engagement in Kombination<br />
mit einer konsequenten Bejagung des Rehwildes ließ hier<br />
innerhalb weniger Jahre von einer üppigen Naturverjüngung<br />
geprägte Waldbilder entstehen .<br />
Beim zweiten Exkursionspunkt stand die Baumart Eiche im<br />
Vordergrund. Eindrucksvoll wurde den Teilnehmern das<br />
oberösterreichische Konzept zur Erzeugung wertvollen<br />
Eichenstammholzes, bei kurzen Umtriebszeiten, demonstriert.<br />
Nach dem Mittagessen in Mauthausen ging es weiter nach<br />
Linz. Dort stand der Besuch der VOESTALPINE – Stahlwerke<br />
auf dem Programm.<br />
In der „VOESTALPINE – Stahlwelt“, einem extra für Besucher<br />
konzipierten Informationszentrum, wurde den Teilnehmern<br />
zunächst die Technik der Stahlproduktion in der<br />
Theorie erklärt.<br />
Anschließend ging es mit einem Multimedia – Bus in das<br />
5,2 km² große Werksgelände. In zwei Betriebsanlagen<br />
konnte die Stahlproduktion „live“ mitverfolgt werden.<br />
Fazit: Eine hoch interessante, von thematisch extrem gegensätzlichen<br />
Exkursionszielen geprägte Lehrfahrt.
Fahrt zu „LIECO“ im Juli <strong>2012</strong><br />
Am 18.07.<strong>2012</strong> besuchten WBV-Mitglieder die Baumschule<br />
„LIECO“ in St.Martin, Oberösterreich. Der Leiter des<br />
Standorts, Florian Dulka, erklärte den Teilnehmern die<br />
Produktion und die Vorzüge der Container-Pflanzen. Diese<br />
Art von Pflanzen wird bei uns bisher kaum eingesetzt, sie<br />
bietet aber in bestimmten Fällen eine sinnvolle Ergänzung<br />
zu den hauptsächlich verwendeten wurzelnackten Pflanzen.<br />
Resumee: Eine informative Veranstaltung über ein bisher<br />
zu wenig beachtetes Thema.<br />
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 2.10.<strong>2012</strong> über den<br />
Revisionsantrag zur Verkehrssicherung entschieden, das<br />
Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts aufgehoben<br />
und die Klage im „Dillinger Hüttenwald-Urteil" abgewiesen.<br />
Der BDF begrüßt diese Entscheidung. Eine Spaziergängerin<br />
wurde 2006 am Kopf durch einen abbrechenden<br />
Ast einer fünf Meter neben dem Forstwirtschaftsweg stehenden<br />
Eiche schwer verletzt. In diesem Fall wurde der<br />
beklagte Dipl.-Forstwirt höchstrichterlich von der Haftung<br />
freigesprochen.<br />
In der Pressemitteilung des BGH heißt es: „Nach den im<br />
Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen<br />
Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland)<br />
ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann<br />
gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch<br />
auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten<br />
des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen<br />
Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen.<br />
Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren,<br />
sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch<br />
sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die<br />
nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines<br />
Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische<br />
Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur<br />
sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen<br />
Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“<br />
AGDW begrüßt BGH-Urteil<br />
Verkehrssicherung<br />
„Für die 2 Millionen privaten und kommunalen Waldbesitzer<br />
in Deutschland herrscht nun Rechtssicherheit im Bereich<br />
der Verkehrssicherungspflicht im Walde“, so Philipp<br />
zu Guttenberg, Präsident des Dachverbandes Deutscher<br />
Waldbesitzerverbände (AGDW) zum Urteil des Bundesgerichtshofes<br />
(BGH).<br />
Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Betreten des Waldes<br />
für jedermann grundsätzlich zu Erholungszwecken gestattet,<br />
geschieht aber auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer,<br />
der das Betreten des Waldes dulden muss, „sollen dadurch<br />
keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten<br />
erwachsen“, so die Karlsruher Richter. „Mit dem heutigen<br />
Urteil dieses obersten deutschen Gerichtes ist klar,<br />
dass der Waldeigentümer nicht für waldtypische Gefahren,<br />
wie etwa herabfallende Äste haften muss“, betonte zu Guttenberg.<br />
Der Bundesgerichtshof folgt damit der Auffassung des<br />
Landgerichtes Saarbrücken und weist den, vom Saarländischen<br />
Oberlandesgericht bejahten, Schadensersatzanspruch<br />
einer im Wald durch einen herabfallenden Ast verletzten<br />
Spaziergängerin zurück. ( BDF/AGDW)<br />
Jungbestandspflege im Laubholz<br />
Die Pflege von Laubholzbeständen war am 24.08.<strong>2012</strong> das<br />
Thema einer Infoveranstaltung der WBV und des Revierförsters<br />
Christoph Rauscher im Wald von Franz Kapfhammer<br />
in Stampfing. Gerade der erste Eingriff in die meist<br />
überdichteten und mit Weichlaubholz durchsetzten Laubholzjungbestände<br />
stellt die Waldbesitzer vor große Probleme.<br />
Besprochen wurden vor allem das Anlegen eines Feinerschließungsnetzes,<br />
die Entnahme von vorwüchsigen Weichlaubhölzern<br />
sowie die Wertastung.<br />
Zur Freude aller Teilnehmer bot Michael Kapfhammer am<br />
Schluss der Veranstaltung eine Erfrischung an.<br />
Nachbarschaftsrecht<br />
Notwegerecht<br />
Wenn keine Möglichkeit besteht über das öffentliche Wegenetz<br />
auf das eigene Grundstück zum Zwecke der ordnungsgemäßen<br />
Bewirtschaftung zu gelangen, so kann der Eigentümer<br />
des Grundstückes von den Grundstücksnachbarn<br />
verlangen, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung<br />
der erforderlichen Verbindung dulden. Es gibt kein<br />
Notwegerecht, um vom eigenen Grundstück über ein dazwischenliegendes<br />
Nachbargrundstück auf das nächste eigene<br />
zu gelangen.
Duldung eines Notwegs<br />
Liegen die Voraussetzungen für ein Notwegerecht vor, so<br />
kann der Grundstückseigentümer von seinen Nachbarn<br />
verlangen, dass sie die Benutzung der Grundstücke (Überfahren)<br />
dulden. Die Duldungspflicht trifft kraft Gesetz<br />
grundsätzlich alle Nachbarn des eingeschlossenen Grundstücks.<br />
Dabei ist nur das Überqueren zu dulden, nicht das<br />
Lagern oder Abstellen von Maschinen.<br />
Notweg ist zu entschädigen<br />
Die Duldung eines Notwegs muss nicht entschädigungslos<br />
hingenommen werden. Es besteht Anspruch auf eine Notwegerente,<br />
die sich nach dem Nutzungsverlust, der dem zur<br />
Duldung des Notwegerechts verpflichteten Eigentümer entsteht,<br />
richtet.<br />
Der Berechtigte kann nicht irgendeine Fahrt heraussuchen,<br />
sondern muss die geeignetste und für alle Betroffenen am<br />
wenigsten belastende wählen.<br />
Grenzabstand von Pflanzen<br />
Grenzabstände zwischen Pflanzen sind häufig die Ursache<br />
für Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn.<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
Bäume auf Waldgrundstücken müssen im Regelfall folgende<br />
Mindestabstände von der Grundstücksgrenze haben:<br />
0,5 m bei Baumhöhen bis 2m,<br />
2m bei Baumhöhen über 2m<br />
Ausnahmen: Wald grenzt an Wald<br />
Mindestabstand nur 0,5 m auch bei über 2 m hohen Bäumen<br />
Grenzabstände Wald - Feld<br />
Grenzt Wald an landwirtschaftliche Grundstücke an, gelten<br />
grundsätzlich die allgemein gültigen Grenzabstände. Ein<br />
Abstand von 4 m bei Bäumen mit einer Höhe von mehr als<br />
2 m kann nur verlangt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit<br />
des landw. Grundstücks durch Schmälerung des Sonnenlichts<br />
erheblich beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht bei der<br />
Verjüngung eines Bestandes auf einem Grundstück, das vor<br />
dem 01.01.1900 bereits mit Wald bestanden war. In diesem<br />
Fall können höchstens 2 m Abstand verlangt werden.<br />
Grenzabstandbestimmung<br />
Der einzuhaltende Grenzabstand wird immer in der Mitte<br />
des Stammes, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der<br />
zunächst an der Grenze befindlichen Triebe gemessen. Die<br />
Höhe des Gewächses wird von seiner Austrittsstelle aus<br />
dem Boden bis zu seiner Spitze senkrecht gemessen.<br />
Einhaltung muss verlangt werden<br />
Der Grenzabstand muss erst und nur dann eingehalten<br />
werden, wenn der Nachbar es verlangt. Dies ist jederzeit<br />
formlos möglich. Der Anspruch verjährt in fünf Jahren,<br />
beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />
Überschreitung des gesetzlichen Grenzabstandes erkennbar<br />
wird. (aus: Mein Wald, mein Holz zusammengestellt von Martina Mühlbauer)<br />
Impressum; Verantwortlich für den <strong>Rundbrief</strong>: August Hasreiter,1. Vorsitzender<br />
der WBV Vilshofen-Griesbach w.V., Gerhard Benra , Geechäftsführer der WBV, für<br />
alle sonstigen Beiträge der angeführte Autor; Herausgeber: WBV Vilshofen-<br />
Griesbach w.V. , Hinterskirchen 3, 94501 Beutelsbach; Der Bezugspreis für den<br />
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