Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen
Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen
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Cityruf<br />
24 Stunden<br />
erreichbar<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) „Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Nordhausen</strong> bietet<br />
ab sofort mit dem Cityruf<br />
(03631) 696 115 jedem Bürger<br />
die Möglichkeit, auch außerhalb<br />
der Öffnungszeiten des<br />
Rathauses Hinweise zur öffentlichen<br />
Ordnung und Sicherheit<br />
zu melden.“ Die Rufnummer<br />
ist 24 Stunden erreichbar. Das<br />
sagte jetzt Ordnungsamtsleiter<br />
Holger Wengler.<br />
„Tagsüber geht der Anruf beim<br />
Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong> ein,<br />
nach Dienstschluss ist die<br />
Rufumleitung zur Berufsfeuerwehr<br />
geschaltet. Durch den<br />
Mitarbeiter wird entschieden,<br />
ob anschließend die Mitteilung<br />
an die Polizei oder eine<br />
andere Behörde weitergeleitet<br />
oder selber bearbeitet wird.<br />
In der Vergangenheit wurde<br />
diese Rufnummer beispielsweise<br />
schon zur Anmeldung<br />
der Brenntage genutzt. Jetzt<br />
könne man auch bei anderen<br />
Problemen, die die Ordnung<br />
und Sicherheit im öffentlichen<br />
Raum betreffen, wie zum Beispiel<br />
kaputte Gehwegplatten,<br />
verdrehte Verkehrsschilder<br />
oder Vandalismus anrufen, so<br />
Wengler.<br />
„Durch die Zunahme von<br />
Sachbeschädigung und Vandalismus<br />
sind wir und die<br />
Polizei verstärkt auf Hinweise<br />
aus der Öffentlichkeit angewiesen“,<br />
erklärt Holger Wengler.<br />
Auch sei die Überwindung<br />
den Cityruf anzurufen für den<br />
Bürger geringer, als beispielsweise<br />
eine Anzeige in den<br />
Räumen der Polizeiinspektion<br />
aufzugeben.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> ist ab April<br />
zuständige Wohngeldstelle<br />
für <strong>Stadt</strong>- und Landkreis<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) Ab April ist die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> die zuständige Behörde<br />
für die Bewilligung von Wohngeld für<br />
das <strong>Stadt</strong>gebiet und jetzt neu auch für<br />
das Landkreisgebiet sein. Die symbolische<br />
Aktenübergabe erfolgte jetzt von<br />
der 2. Beigeordneten des Landkreises,<br />
Loni Grünwald, an den Bürgermeister<br />
der <strong>Stadt</strong>, Matthias Jendricke, im Nordhäuser<br />
Rathaus. Neben den erforderlichen<br />
Informationen, elektronischen<br />
Daten und Unterlagen übergab die<br />
Landkreisverwaltung zahlreiche Akten<br />
an die Wohngeldstelle im Rathaus.<br />
„Bisher waren Landkreis und <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> beide für die Bearbeitung<br />
des Wohngeldwesens gleichrangig zuständig“,<br />
erklärte Bürgermeister Jendricke.<br />
Aus Gründen der Verwaltungseffi zienz<br />
hatten sich nun <strong>Stadt</strong> und Landkreis<br />
entschieden, die Aufgaben im Rahmen<br />
einer Zweckvereinbarung bei der <strong>Stadt</strong><br />
zu bündeln. Dieser Zweckvereinbarung<br />
hatten der <strong>Stadt</strong>rat und der Kreistag in<br />
den letzten Monaten zugestimmt.<br />
Mit der Gründung der ARGE im Jahre<br />
2005 sind die Fallzahlen für den<br />
Bereich Wohngeldwesen bei beiden<br />
Behörden erheblich zurückgegangen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hatte daher im<br />
Nordhäuser<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Ausgabe Nr. 4/2008 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> 19. April 2008<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) Ihr Können zeigen<br />
die Teilnehmer des Töpferkurses der<br />
Nordhäuser Jugendkunstschule derzeit<br />
im Tresorraum der <strong>Stadt</strong>information im<br />
Rathaus. Unter dem Titel „Ton in Ton“ eröffnete<br />
jetzt die entsprechende Ausstellung,<br />
die bis zum 27. Juni zu sehen ist.<br />
„Im Tresor werden die Schätze der <strong>Stadt</strong><br />
verwahrt – deshalb sind die Plastiken<br />
hier am richtigen Platz“, sagte Bürger-<br />
meister Matthias Jendricke, der die Ausstellung<br />
eröffnete.<br />
Die 24 Ausstellungsstücke sind<br />
Resultate der Arbeit der 10 Teilnehmer<br />
aus dem vergangenen Jahr, sagte<br />
Kursleiter Martin Jahn. Die thematische<br />
Spanne der Exponate reiche von<br />
Tierdarstellungen über Fantasiehäuser<br />
bis hin Klangkörpern.<br />
Cityruf (24 h):<br />
(03631) 696 115<br />
Jahr 2006 nur noch 3.521 Fälle und der<br />
Landkreis nur noch 1.129 Fälle zu bearbeiten.<br />
Aufgrund der überwiegenden<br />
Fallzahlen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> ist<br />
es daher sinnvoll gewesen, die Wohngeldaufgabe<br />
bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
ganz anzusiedeln, sagt der Bürgermeister.<br />
Da der Landkreis aufgrund<br />
geänderter Landesgesetze ab Anfang<br />
Mai die Aufgaben Schwerbehindertenrecht,<br />
Blindengeld und Blindenhilfe<br />
übertragen bekommt und dafür nun<br />
eigenes Personal und auch Räume<br />
im Landratsamt benötigt, ist auch Loni<br />
Grünwald als Beigeordnete des Landkreises<br />
mit der getroffenen Lösung bei<br />
der <strong>Stadt</strong> voll zufrieden.<br />
Bis zum 27. Juni im <strong>Stadt</strong>info-Tresor:<br />
Töpferkurs-Teilnehmer der Jugendkunstschule<br />
zeigen ihr Können<br />
Die Plastik „Osterhuhn“ von Petra Frey.
Seite 2 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Nichtamtlicher Amtlicher Teil Teil<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> plant Restaurierung des Kriegerdenkmals im Gehege<br />
Keine Politur der Kriegsverherrlichung, sondern Erinnern an die Toten<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) Das Denkmal für die<br />
im 1. Weltkrieg gefallenen Nordhäuser<br />
im Gehege weist erhebliche Schäden<br />
auf. „Deshalb bereiten wir im Moment<br />
die Voruntersuchung durch ein Restaurierungsbüro<br />
vor, so dass im Sommer<br />
das Denkmal restauriert werden kann“,<br />
sagte <strong>Nordhausen</strong>s Oberbürgermeisterin<br />
Barbara Rinke. Das nötige Geld<br />
- rund 20.000 Euro- sei im Haushalt<br />
eingestellt. Ziel der Wiederherstellung<br />
sei die nachhaltige, denkmalgerechte<br />
Erhaltung des Kriegerdenkmales.<br />
„Mit der Sanierung soll nicht die Kriegs-<br />
Verherrlichung aufpoliert werden. Es<br />
geht in 1. Linie darum, das Gedenken<br />
an jene Nordhäuser wach zu halten,<br />
die in diesem sinnlosen Krieg einem<br />
überzogenen Nationalismus zum Opfer<br />
fi elen“, so die Oberbürgermeisterin.<br />
Und es geht um die Mahnung an die<br />
achgeborenen, sich gegen Nationaismus<br />
stark zu machen, der Deutschand<br />
bereits zweimal ins Verderben<br />
estürzt hat.“<br />
as am 22. November 1925 von der<br />
tadt <strong>Nordhausen</strong> errichtete Kriegerenkmal<br />
für die Gefallenen des Ersten<br />
eltkrieges im Gehege besteht aus<br />
orphyr – Hausteinquadern und senk-<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) Nachdem die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> schon Anfang März vom<br />
Statistischen Landesamt eine gute<br />
Einwohnerprognose bis 2020 prognostiziert<br />
bekam, konnte man sich auch in<br />
der letzten Woche im Rathaus über die<br />
guten Zahlen bei den Steuereinnahmen<br />
des Jahres 2007 freuen. „Wir haben<br />
erstmals seit der Wende 1990 mehr eigene<br />
Einnahmen aus Steuern gehabt,<br />
als Einnahmen aus den allgemeinen<br />
Schlüsselzuweisungen vom Land gekommen<br />
sind“, sagte <strong>Nordhausen</strong>s<br />
Oberbürgermeisterin Barbara Rinke.<br />
Im Vergleich zu 2006 habe <strong>Nordhausen</strong><br />
im Vorjahr rund zwei Millionen<br />
Euro mehr an Steuern eingenommen<br />
und somit stieg diese wichtige Einnahmeposition<br />
auf 19,6 Mio. Euro. Die Zuwendungen<br />
aus den Schlüsselzuweiungen<br />
des Landes lagen nur bei 18<br />
io. Euro. Im Jahr 2006 waren es 17,4<br />
io. Euro Steuereinnahmen und mit<br />
7,5 Mio. Euro noch geringfügig mehr<br />
chlüsselzuweisungen.<br />
Die Verbesserung der eigenen Einahmen<br />
ist für die <strong>Stadt</strong> unabdingbar,<br />
a die Ausgaben weiter steigen werden<br />
nd die Einnahmen aus Schlüsselzu-<br />
recht eingelassenen Bahnen aus Hartbrandklinkern,<br />
die die Namenszüge der<br />
Gefallenen tragen. Die Abdeckung des<br />
Denkmals in Form einer Stufenpyramide<br />
weisungen, auch aufgrund des Rückgangs<br />
der für die neuen Bundesländer<br />
wichtigen Solidarpaktmittel, sinken<br />
werden“, sagte Bürgermeister Matthias<br />
Jendricke, der für die Finanzen der<br />
<strong>Stadt</strong> verantwortlich ist.<br />
Auch die <strong>Stadt</strong> Bleicherode sei im Vorjahr<br />
dem Trend der Rolandstadt gefolgt<br />
besteht ebenfalls aus Porphyrsteinen.<br />
„Die größten offensichtlichen Schäden<br />
bestehen an den eingelassenen<br />
Klinkerplatten, die zumindest<br />
teilweise aus Salzausblühungen in<br />
unterschiedlicher Intensität und auch<br />
durch oberfl ächliche Abplatzungen<br />
aus Frostschäden resultieren“, erklärt<br />
Susanne Hinsching von der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong>. Des Weiteren fehlen<br />
auch an der Treppenanlage einige<br />
Hausteinquader sowie Verfugungen<br />
über größere Abschnitte, an denen das<br />
Wasser ungehindert eindringen könne.<br />
Die Hausteinquader aus Porphyr seien<br />
in einem guten Zustand, nur partiell<br />
gebe es oberfl ächliche Abschalungen,<br />
die zurzeit noch nicht Bestands<br />
gefährdend seien.<br />
Um eine nachhaltige Sanierung mit hoher<br />
Kostensicherheit zu gewährleisten,<br />
sei jedoch eine fundierte Grundlagenermittlung<br />
sinnvoll, ist sich Hinsching<br />
in Zusammenarbeit mit dem Thüringischen<br />
Landesamt für Denkmalpfl ege<br />
und Archäologie sicher. Deshalb solle<br />
eine genaue Bestands- und Schadensanalyse<br />
erarbeitet werden, um<br />
Schadensursachen zu klären und<br />
Schlussfolgerungen für die geeigneten<br />
Reparatur- und Restaurierungsmaterialien<br />
ziehen zu können.<br />
Positiver Wendepunkt bei den Steuereinnahmen von <strong>Nordhausen</strong> und Bleicherode:<br />
Mehr eigene Einnahmen als Zuschüsse<br />
und ebenfalls erstmals mit 2,5 Mio.<br />
Euro rund 100.000 Euro mehr Steuereinnahmen<br />
als Schlüsselzuweisungen<br />
(2,4 Mio. €) verbucht. „Die <strong>Stadt</strong><br />
Ellrich (1,5 Mio. € Steuereinnahmen<br />
zu 2,5 Mio. € Schlüsselzuweisungen)<br />
und die <strong>Stadt</strong> Heringen (503.956 € zu<br />
920.044 €) erreichen dagegen ziemlich<br />
schlechte Werte bei der Eigenfi nanzierungsquote.<br />
Der anstehende Rückgang<br />
der Schlüsselzuweisungen in den<br />
kommenden Jahren wird diese beiden<br />
Städte daher vermutlich auch drastischer<br />
treffen“, sagte Jendricke.<br />
Im Übrigen habe im Vorjahr neben<br />
<strong>Nordhausen</strong> und Bleicherode nur noch<br />
eine Gemeinde im Landkreis eine gute<br />
Steuereinnahmequote: die Gemeinde<br />
Urbach (301.115 € zu 282.616 €). Urbach<br />
erziele sogar schon seit dem Jahr<br />
2004 mehr eigene Steuereinnahmen<br />
als die Kommune Schlüsselzuweisungen<br />
vom Land bekomme.<br />
Trotz des positiven Wendepunktes in<br />
der Finanzsituation der Rolandstadt<br />
warnte die Oberbürgermeisterin vor<br />
zu großer Euphorie. „Für Thüringer<br />
Verhältnisse sind unsere Zahlen sehr<br />
gut – im Vergleich zu westlichen Kommunen<br />
allerdings immer noch schlecht.<br />
Dort sind die Steuereinnahmen, insbesondere<br />
die der Gewerbesteuer, mehr<br />
als doppelt so hoch“, sagte die Oberbürgermeisterin.<br />
(Quelle der Zahlen: Thüringer Landesamt<br />
für Statistik)
Seite 3 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Nichtamtlicher Amtlicher Teil Teil<br />
18.980 Tage Wetterbeobachtung:<br />
„Kein Tag hat gefehlt!“<br />
Josef Tauchmann übergibt Aufzeichnungen an das <strong>Stadt</strong>archiv<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv) 18.980 Tage hat<br />
der heute 88-jährige Nordhäuser<br />
Josef Tauchmann drei Mal täglich –<br />
um 14 Uhr, 17 Uhr und 21 Uhr – in<br />
seinem Garten Wind, Temperatur,<br />
Niederschlag und Luftdruck<br />
gemessen und alle Daten in seine<br />
Wetterbeobachtungsbücher akribisch<br />
notiert – von 1956 bis 2008.<br />
Diese Wetteberbeobachtungsbücher<br />
aus jenen 52 Jahren hat Tauchmann<br />
jetzt dem <strong>Stadt</strong>archiv übergeben.<br />
Ich schenke mein Lebenswerk dem<br />
tadtarchiv <strong>Nordhausen</strong>, zu treuen<br />
änden des Herrn Grönke, <strong>Stadt</strong>arhivar<br />
<strong>Nordhausen</strong>“, heißt es in der<br />
chenkungsurkunde.<br />
rgänzt werden die Bücher um drei<br />
onaufnahmen über Wetterbeobchtungen,<br />
ein Tagebuch der Areitsgemeinschaft<br />
„Junge Meteoroogen“<br />
und einem Tagebuch seiner<br />
chulklasse in <strong>Nordhausen</strong>-Salza,<br />
wo Tauchmann von 1948 bis 1985<br />
ls Geografie-Fachlehrer gearbeitet<br />
atte.<br />
<strong>Nordhausen</strong> (psv). „Die Nordhäuser<br />
Ausstellung „Von Angesicht zu Angeicht<br />
- Köpfe in der Kunst“ im Nordhäuer<br />
Kunsthaus Meyenburg präsentiert<br />
uf zwei Ebenen 97 Grafi ken, Gemäle<br />
und Skulpturen von 33 Künstlern,<br />
wie Max Ernst, Otto Dix, Henry Matise,<br />
Andy Warhol, Alfred Kubin, Honoré<br />
aumier, A. Paul Weber und Valerio<br />
Adami, Joseph Beuys sowie Horst<br />
anssen. Die zeitgenössischen Künstler<br />
ürgen Kuhl - als Post-pop-Art- Künster<br />
– ebenso wie Jörg Immendorf, Horst<br />
Antes, A.R. Penk sowie Bernhard Heiig,<br />
Peter Nagel und Gerhard Marks“,<br />
agte Bürgermeister Matthias Jendrike<br />
zur Ausstellungseröffnung. Alle geeigten<br />
Werke seien aus der Stiftung<br />
er Ehrenbürgerin Ilsetraut Glock, die<br />
eit 1998 die Sammlung durch weitere<br />
chenkungen immer wieder vergrößee,<br />
so der Bürgermeister. Ergänzt were<br />
die Ausstellung durch die Grafi ken<br />
nd Plastiken der Nordhäuser Künstler<br />
eter Genßler, Fritz Dornbusch und<br />
artin Domke sowie 7 Gemälden und<br />
orzellanfi guren aus dem Bestand des<br />
useumsdepots.<br />
„Kein Tag fehlt!“- darauf ist Josef Tauchmann<br />
besonders stolz. Wenn er mal<br />
nicht ablesen, messen und aufschreiben<br />
konnte, habe dies seine Frau übernommen<br />
oder seine Schüler. Das gelte<br />
auch für die Meldung der Wetterdaten<br />
an den Meteorologischen Dienst der<br />
DDR nach Potsdam und Leipzig und<br />
später, nach der Wende, an den Deutschen<br />
Wetterdienst nach Offenbach.<br />
19.000 Mal das Wetter gemessen und aufgeschrieben: Josef Tauchmann (links) übergibt<br />
sein Lebenswerk an Jürgen Grönke, den Leiter des Nordhäuser <strong>Stadt</strong>archivs<br />
den Dargestellten zu „vertreten“. „Deshalb<br />
ist das Porträt neben dem religiösen<br />
Bild die wichtigste und verbreitete<br />
gesellschaftliche Aufgabe der meisten<br />
vergangenen Kunstepochen geworden“,<br />
erklärte Susanne Hinsching den<br />
Gästen.<br />
Zur Wetterbeobachtung sei er praktisch<br />
per Dekret gekommen: „Es gab die Anweisung<br />
aus einem Ministerium in Berlin,<br />
das mir mein damaliger Schulleiter<br />
überbrachte: Du bist unser Geografi e-<br />
Lehrer und du machst das jetzt!“ Da<br />
habe es keine Diskussion gegeben.<br />
Trotz der Datenfülle von 19.000 Tagen<br />
Wetterbeobachtung – eine Nacht ist<br />
Tauchmann besonders in Erinnerung<br />
geblieben – das Unwetter vom 10. zum<br />
11. Juni 1980. „Gößtes und schwerstes<br />
Unwetter, heftiges Gewitter, Orkan,<br />
entwurzelte Bäume, besonders im<br />
<strong>Stadt</strong>park, Hohenrode, Gehege, Hagel-<br />
Eiskörner, Durchmesser 1 Zentimeter,<br />
Verwüstungen, im Garten verkommen<br />
die Gemüse“ - so hat es Tauchmann<br />
damals in sein Büchlein notiert.<br />
Sein Sonnenscheinmesser, sein Termograph<br />
und all die anderen Mess-<br />
Gerätschaften sollen eine neue Heimat<br />
fi nden: „In `meiner´ Schule `Albert<br />
Kuntz´ in <strong>Nordhausen</strong>-Salza“, so<br />
Tauchmann.<br />
Im Nordhäuser Kunsthaus Meyenburg bis zum 20. Juni:<br />
„Von Angesicht zu Angesicht - Köpfe in der Kunst“<br />
Einen Schwerpunkt der Ausstellung<br />
bilden die 42 grafi schen Werke des<br />
bekannten Hamburger Künstlers Horst<br />
Janssen, der für seine ungewöhnlichen<br />
und einzigartigen Porträts bekannter<br />
Dichter und Denker – wie Goethe, Poe<br />
oder Nitsche – berühmt wurde.<br />
In dieser einmalen Ausstellung seien<br />
bedeutende Porträtisten der letzten drei<br />
Jahrhunderte gegenübergestellt, erklärte<br />
Susanne Hinsching, Kunsthistorikerin<br />
und Organisation der Ausstellung.<br />
Die Begegnung der Werke von Horst<br />
Janssen mit Honoré Daumier, A. Paul<br />
Weber, Max Ernst, Otto Dix oder Henry<br />
Matisse sowie Arbeiten von zeitgenössischen<br />
Künstlern - wie Jörg Immendorf,<br />
A.R. Penck oder Bernhard Heisig - mache<br />
dabei die zeitenübergreifende Bedeutung<br />
dieser Ausstellung sichtbar.<br />
Die Aufgabe eines Porträts sei, neben<br />
der Darstellung körperlicher Ähnlichkeit,<br />
auch das Wesen bzw. die Persönlichkeit<br />
der porträtierten Person zum<br />
Ausdruck zu bringen. Für den Auftraggeber<br />
bestehe die Hauptfunktion des<br />
Bildnisses darin, den nicht anwesen-<br />
Maske von Johann Sebastian Bach aus<br />
Holz von Bildhauer Peter Genßler<br />
Mit den abstrahierenden Kunststilen in<br />
der ersten Hälfte des 20.Jh. lösten sich<br />
die Porträtmaler immer stärker von der<br />
eigentlichen Aufgabe, der möglichst<br />
erkennbaren Wiedergabe des Abgebildeten,<br />
wie die Werke von Max Ernst,<br />
George Braque oder Henry Matisse<br />
zeigen. Im Gegensatz dazu suchen die<br />
Künstler der Neuen Sachlichkeit - wie<br />
Otto Dix und Karl Rössing - aber auch<br />
Käthe Kollwitz wieder nach einer möglichst<br />
realistischen Darstellungsweise<br />
in ihren Porträts. Während die Porträtmalerei<br />
in der zweiten Hälfte des 20.Jh.<br />
in Westeuropa eher ein Schattendasein<br />
führte, inspirierte sie in der DDR<br />
die Künstler - wie Bernhard Heisig - zu<br />
neuen Herausforderungen, den arbeitenden<br />
Menschen in den Blickpunkt der<br />
Kunst zu stellen.<br />
Andererseits setzten amerikanische<br />
Künstler der 50er und 60er Jahre das<br />
Porträt ein, um einen neuen unverwechselbaren,<br />
fi gurativen Stil zu entwickeln,<br />
der mit Ausdrucksformen und Ideen von<br />
gestern bricht. Andy Warhol greift das<br />
Problem auf, indem er seine Porträts<br />
wie Massenprodukte vervielfältigt.
Seite 4 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Aufstellung und frühzeitige<br />
ffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungsplan Nr.<br />
6 „Clara-Zetkin-Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat in seiner Sitzung am 21.09.2005<br />
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 96 „Clara-Zetkin-Straße“ aufzustellen.<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Clara-Zetkin-Straße<br />
(östlich), durch die Straßen Schleifmühle und Sonnenwinkel (südlich), durch<br />
die Salza (westlich) und durch die Straßenzufahrt zum Friedhof (nördlich). Der<br />
Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist außerdem aus der<br />
mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der Beschluss wird hiermit bekannt<br />
gemacht.<br />
Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über<br />
die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />
die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,<br />
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />
Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit<br />
vom bis 28.04.2008 bis einschließlich 30.05.2008<br />
im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong>, Markt 1,<br />
während der Öffnungszeiten<br />
ontag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />
ienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />
ittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung)<br />
onnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr<br />
reitag von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />
Beschlüsse der 31. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
am 12. Dezember 2007 – Fortsetzung aus Nr. 3/2008<br />
- Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A: Satzung über<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung), Beschluss: BV/1016/2004<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A -<br />
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung).<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung) in der Fassung der<br />
zweiten Neufassung vom 21. Dezember 2001 (Beschluss BV/0571/2001 vom 5.<br />
Dezember 2001) außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B: Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung),<br />
Beschluss: BV/1017/2004<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
ie als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B –<br />
atzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />
traßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung).<br />
it Inkrafttreten dieser Satzung treten außer Kraft:<br />
. Zweite Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
(Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29. Januar 2001<br />
Beschluss BV/0311/200 vom 13. Dezember 2000<br />
. 1. Satzung zur Änderung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />
wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.<br />
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan im Rathaus ebenfalls<br />
eingesehen werden; Erörterungen sind nur zu den Öffnungszeiten möglich.<br />
Auskunft erteilt Herr Georg Schneider, Tel. 03631 696-478.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 09.04.2008<br />
gez. Rinke<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 18.<br />
Juni 2002<br />
Beschluss BV/0652/2002 vom 8. Mai 2002<br />
3. 2. Änderungssatzung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 9.<br />
Oktober 2002<br />
Beschluss BV/0730/2002 vom 18. September 2002.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
(Hundesteuersatzung), Beschluss: BV/0292/2005-1<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die als Anlage beigefügte Satzung<br />
über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung).<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: 8 Enthaltung: 7<br />
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B „2.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 – Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage<br />
zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie<br />
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />
B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB,<br />
Beschluss: BV/0891/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
• Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> auf
Seite 5 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu<br />
diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich. Die Anlage ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 56B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />
Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> soll im beschleunigten Verfahren gem.<br />
§ 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB<br />
und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach §<br />
2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassende<br />
Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt werden.<br />
Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im<br />
festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der<br />
vorliegenden Fassung.<br />
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B<br />
„2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> gem. §§ 13a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie die<br />
Begründung in der vorliegenden Fassung.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Beschluss über den Wechsel des Vorhabenträgers des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenztriftweg“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0896/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> stimmt gem. § 12 (5) BauGB dem Wechsel<br />
es Vorhabenträgers des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenzriftweg“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> vom bisherigen Vorhabenträger Herrn Knut<br />
leischhammer, Harzstraße 5, 99734 <strong>Nordhausen</strong> zum neuen Vorhabenträger<br />
errn Benno Wilde, Northeimer Straße 9, 99734 <strong>Nordhausen</strong> für das Grundtück<br />
Gemarkung Krimderode, Flur 3, Flurstück 59/5, zu.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95<br />
„Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0897/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
.1 Die während der Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 95<br />
„Hellweg-Baumarkt“ gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (1) und (2)<br />
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />
Ergebnis geprüft. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen<br />
eingegangen. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden<br />
Zusammenstellung (Anlage). Der Bebauungsplan hängt während der Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates aus.<br />
.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange , die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem<br />
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />
.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />
<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet östlich der Straße „Angespann“, westlich der<br />
Umgehungsstraße Sundhausen (B 4), südlich der Straße „An der Helme“<br />
und nördlich der Kleingartenanlage „<strong>Stadt</strong>blick“ im Ortsteil Sundhausen<br />
den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />
bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung.<br />
.4 Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage) wird gebilligt.<br />
.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-<br />
Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren<br />
Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der<br />
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,<br />
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Grund- und Regelschule Ost – Erneuerung der Brand-<br />
und Rauchschutztüren aus Holz Auftragsvergabe, Beschluss:<br />
BV/0907/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
en Auftrag für die Erneuerung der Brand- und Rauchschutztüren aus Holz in<br />
er Grund- und Regelschule Ost laut Brandschutzkonzept an die Firma Glasbau<br />
empf GmbH aus Bleicherode zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Änderung Abschnittsbildung Hallesche Straße/Arnoldstraße,<br />
Beschluss: BV/0846/2003-1<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
• Für den Ausbau des Rad-u. Gehweges in der Halleschen Straße/Arnoldstraße<br />
folgende Abschnittsbildung:<br />
1. Abschnitt<br />
Die Abschnittsbildung erfolgt gemäß beiliegendem Plan von der Otto-<br />
Reckstatt-Brücke bis zum Kreuzungsknoten Bahnhofstraße.<br />
2. Abschnitt<br />
Die Abschnittsbildung erfolgt vom Kreuzungsknoten Bahnhofstraße bis<br />
Brücke der Einheit.<br />
Hier wurde südlich ein Gehweg angelegt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />
- Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Gemeinde<br />
Hohenstein zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung,<br />
Beschluss: BV/0866/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und<br />
der Gemeinde Hohenstein zur Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung<br />
wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
- Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />
Entwässerungsbetriebes Hohenstein sowie der öffentlichen<br />
abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den<br />
<strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0906/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Dem Abschluss des Vertrages zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />
Entwässerungs-betriebes Hohenstein sowie der öffentlichen abwassertechnischen<br />
Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb<br />
<strong>Nordhausen</strong> wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
- Beitritt der Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in den<br />
Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“,<br />
Beschluss: BV/0893/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ermächtigung der Verbandsräte<br />
des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“, den Beitritt der<br />
Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in der Verbandsversammlung<br />
unter Anerkennung der Verbandssatzung zuzustimmen und alle notwendigen<br />
Verfahrensschritte zu vollziehen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Übernahme der Durchführung der Umlegung im Industriegebiet<br />
„Goldene Aue“ für den Planungsverband, Beschluss: BV/0898/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> übernimmt die Befugnis zur Durchführung der<br />
Umlegung vom Planungsverband „Industriegebiet Goldene Aue“ Windehausen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> beabsichtigt, die zur Durchführung der Umlegung<br />
erforderlichen Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu<br />
übertragen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Antrag der FDP-Gruppe: Erweiterung des Beteiligungsberichtes,<br />
Beschluss: BV/0911/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, eine Anlage zu den Beteiligungsberichten<br />
über die städtischen Gesellschaften bzw. den Gesellschaften, an der die <strong>Stadt</strong><br />
Anteile hat, mit folgenden Fragestellungen zu erstellen:<br />
Welche Anstrengungen wurden durch die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren<br />
unternommen, um Energie zu sparen?<br />
Welchen Erfolg haben die Anstrengungen gehabt?<br />
Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 7<br />
Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):<br />
- Beschluss: BV/0744/2007-1-1<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4<br />
- Beschluss: BV/0862/2007<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Beschluss: BV/0858/2007<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />
- Beschluss: BV/0859/2007
Seite 6 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
ntscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit:<br />
Kündigung Garagenpachtverträge am Standort Dr.-Hasse-Straße in<br />
<strong>Nordhausen</strong> Beschluss: BV/0840/2007<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 31<br />
Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Beschlüsse der 32. Sitzung<br />
des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> am 20. Februar 2008<br />
ffentlicher Teil:<br />
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87<br />
„Pferdemarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0916/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
.1 Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des<br />
Bebauungsplanes Nr. 87 „Pferdemarkt“ gem. § 4a BauGB i. V. m. §<br />
3 (2) BauGB und Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Abstimmung<br />
mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 (2) BauGB vorgebrachten<br />
Stellungnahmen hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />
Ergebnis geprüft. Stellungnahmen innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
sind nicht eingegangen.<br />
er <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und<br />
onstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß<br />
er vorliegenden Zusammenstellung.<br />
.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange und die benachbarten Gemeinden, die Stellungnahmen<br />
abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu<br />
setzen.<br />
.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />
<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet südlich der Wolfstraße/Balzerstraße 2-8, westlich der<br />
Wohnbebauung Wolfstraße 1-10/Sparkasse, nördlich der Kranichstraße und<br />
östlich des Blasii-Kirchplatzes (siehe Lageplan) den Bebauungsplan Nr. 87<br />
„Pferdemarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, bestehend aus der Planzeichnung und<br />
dem Textteil, als Satzung.<br />
.4 Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.<br />
.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 87 „Pferdemarkt“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde<br />
zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der Bebauungsplan ortsüblich<br />
bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung<br />
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangt werden kann.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1<br />
Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in den Vereinen „Deutsches<br />
Kinderhilfswerk e. V.“ und „Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V.“,<br />
Beschluss: BV/0879/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
ie Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in nachfolgend benannten Vereinen<br />
wird genehmigt:<br />
. Deutsches Kinderhilfswerk e. V.<br />
. Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im Verein Deutscher<br />
Kinderschutzbund – Kreisverband <strong>Nordhausen</strong> e. V.,<br />
Beschluss: BV/0910/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
ie <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wird Mitglied im Verein Deutscher Kinderschutzbund –<br />
reisverband <strong>Nordhausen</strong> e. V.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Vereinigung ehemaliger<br />
Schüler und Förderer des Wilhelm-Humboldt-Gymnasiums in<br />
<strong>Nordhausen</strong> e. V., Beschluss: BV/0925/2008<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
ie Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Vereinigung ehemaliger Schüler<br />
und Förderer des Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasiums in <strong>Nordhausen</strong> e. V.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 1 Enthaltung: 8<br />
- Zweckvereinbarung „Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen“,<br />
Beschluss: BV/0939/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung<br />
„Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen“ zu unterzeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />
- Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt zur<br />
Festlegung des Einzugsgebietes der Staatlichen Grundschule<br />
Petersdorf, Beschluss: BV/0922/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Zustimmung zur vorliegenden<br />
Zweckvereinbarung.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für<br />
<strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile – 4. Änderung, Beschluss: BV/0082/2004-4<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die 4. Änderung der Berufung<br />
von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für <strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile wie<br />
folgt:<br />
Herr Udo Freyberg (Vorschlag der CDU-Fraktion).<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Ausschüsse<br />
des <strong>Stadt</strong>rates – Ergänzung (hier: Ausschüsse für <strong>Stadt</strong>ordnung<br />
und Ortsteile; Bau, Umwelt und Landwirtschaft sowie Wirtschaft und<br />
Verkehr), Beschluss: BV/0087/2004-6<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ergänzung der Benennung<br />
der Mitglieder und deren Stellvertreter in den Ausschüssen des <strong>Stadt</strong>rates nach<br />
Vorschlag der SPD-Fraktion sowie CDU-Fraktion. Nachstehende Ausschüsse<br />
werden zusätzlich mit folgenden Mitgliedern besetzt:<br />
Herr Karl-Friedrich Köge (SPD) Ausschuss für <strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile<br />
Herr Norbert Schneider (CDU) Ausschuss für Bau, Umwelt und Landwirtschaft<br />
Herr Martin Uebner (CDU) Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- Aufl ösung der Schiedsstelle Petersdorf sowie Erweiterung des<br />
Zuständigkeitsbereiches der Schiedsstelle 1 der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />
Beschluss: BV/0937/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />
1. Die Schiedsstelle Petersdorf wird aufgelöst.<br />
2. Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle 1 der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wird<br />
um die Ortsteile Rodishain, Stempeda und Petersdorf erweitert.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- 2. Änderung der Ordnung für die Vergabe und Benutzung der<br />
öffentlichen kulturellen Einrichtungen in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0492/2006-2<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
Die Ordnung für die Vergabe und Benutzung der öffentlichen kulturellen Einrichtungen<br />
in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wie folgt zu ändern:<br />
1. Die Vermietung der öffentlichen kulturellen Einrichtungen erfolgt gegen<br />
Mietzahlung. Die Umsatzsteuerpfl icht ist im Einzelfall durch die <strong>Stadt</strong> zu<br />
prüfen.<br />
2. Die Vermietung des Kulturraumes im Dorfgemeinschaftshaus Leimbach,<br />
Hardt 7 erfolgt für die:<br />
Private Nutzung:<br />
50,00 € Miete/ Veranstaltung und Tag und 25,00 €<br />
Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
Gewerbliche Nutzung:<br />
75,00€ Miete/ Veranstaltung und Tag und 25,00 €<br />
Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
3. Die Vermietung der Begegnungsstätte im Dorfgemeinschaftshaus in<br />
Sundhausen, Kirchplatz 1 erfolgt ausschließlich für die:<br />
Private Nutzung:<br />
20,00 € Miete/ Veranstaltung und Tag und 10,00 €<br />
Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />
Die in der Anlage 1 der Ordnung für die Vergabe und Benutzung der öffentlichen<br />
kulturellen Einrichtungen in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> genannte<br />
Gebäudeaufstellung wird erweitert um:
Seite 7 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
Objekt Adresse Ansprech<br />
-partner<br />
Dorfgemeinschaftshaus<br />
Sundhausen<br />
Sundhausen<br />
Kirchplatz 1<br />
Herr Peter<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ausstattung Größe<br />
1 Raum mit<br />
Küche, Herd,<br />
Kühlschrank,<br />
Tische Stühle,<br />
Geschirr,<br />
Gasheizung<br />
Damen- und<br />
Herrentoilette,Behindertentoilette<br />
ca. 60 m²<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des<br />
B-Planes Nr. 98 „Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss:<br />
BV/0917/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
.1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 98 „Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen<br />
gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flächen südlich des Bahnhofsplatzes,<br />
nördlich und östlich der Gleisanlagen und westlich des Güterbahnhofes. Die<br />
Begründung ist als Anhang beigefügt, der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
liegt während der Beratung des <strong>Stadt</strong>¬rates zur Einsicht aus.<br />
.2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 98<br />
„Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Begründung nach § 3 (2)<br />
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />
von der Auslegung zu benach¬richtigen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 –<br />
An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0829/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 8 – An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für<br />
das Gebiet westlich der B 4/Helmestraße, südlich des Darrweges, östlich<br />
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Feldgewende-Süd“<br />
und nördlich des Industrieweges und dessen Begründung werden in den<br />
vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Begründung ist als Anhang beigefügt,<br />
der Entwurf des Bebauungsplanes liegt während der Beratung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
zur Einsicht aus.<br />
.2 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 8 – An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und dessen Begründung<br />
sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu<br />
benachrichtigen<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105<br />
„Bochumer Hof“ – Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />
Nr. 6 „Bochumer Hof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0918/2007<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Aufstellung des Bebauungslanes<br />
Nr. 105 „Bochumer Hof“ – Änderung des Vorhaben- und Erschließungslanes<br />
Nr. 6 „Bochumer Hof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für das Gebiet westlich<br />
er Bochumer Straße 20-24 und östlich der Bahnlinie der HSB entsprechend<br />
eigefügter Planskizze (siehe Anlage).<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
Beschluss über die Einstellung des Satzungsverfahrens des<br />
Bebauungsplanes Nr. 104 „Lützowstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />
Beschluss: BV/0920/2008<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Einstellung des Satzungsverahrens<br />
des Bebauungsplanes Nr. 104 „Lützowstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für<br />
as Gebiet südlich der evangelischen Grundschule (Freiheitsstraße), westlich<br />
er Lützowstraße und östlich des Sportplatzes entsprechend beigefügter Plankizze<br />
(siehe Anlage).<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />
- Umsetzung der Mittel des Vermögenshaushaltes 2008 von der<br />
Staatlichen Grundschule Albert Kuntz zur Staatlichen Grund- und<br />
Regelschule Ost, Beschluss: BV/0932/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
die Umsetzung der Investitionsmittel von der Staatlichen Grundschule „Albert<br />
Kuntz“ zur Grund- und Regelschule Ost. Es muss nach geeigneten Lösungen<br />
gesucht werden, um mit den geplanten Maßnahmen für die Grundschule „Albert<br />
Kuntz“ dennoch im Jahr 2008 beginnen zu können.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
- Vergabe Bauauftrag „Beseitigung Bahnübergang Freiherr-vom-Stein-<br />
Straße in <strong>Nordhausen</strong>“, Beschluss: BV/0931/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Den Bauauftrag für die Realisierung der Maßnahme „Beseitigung des Bahnüberganges<br />
in der Freiherr-vom-Stein-Straße in <strong>Nordhausen</strong>“ an die STRABAG AG,<br />
Mittelhäuser Straße 74 in<br />
99089 Erfurt zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2<br />
- Ausbauprogramm und Abschnittsbildung Predigerstraße in <strong>Nordhausen</strong>,<br />
Beschluss: BV/0935/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
• Den grundhaften Ausbau der Predigerstraße in <strong>Nordhausen</strong>.<br />
• Die Umlage der nach Thüringer Kommunalabgabengesetz beitragsfähigen<br />
Kosten im Abschnitt Anbindung Jüdenstraße bis zum Kreuzungsbereich<br />
Königshof.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- Beitritt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in die Forstbetriebsgemeinschaft<br />
„Steigerthal“, Beschluss: BV/0892/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt den Beitritt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
in die Forstbetriebsgemeinschaft „Steigerthal“ unter Anerkennung der als Anlage<br />
beigefügten Satzung. Die städtischen Forstfl ächen der Gemarkung Steigerthal<br />
von derzeit 30,5 ha werden mit dem Beitritt über die Forstbetriebsgemeinschaft<br />
bewirtschaftet.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
- Aufhebung des Vertrages über die Durchführung der<br />
Erziehungsberatung und Familienbildung gemäß §§ 16 und 28 des<br />
Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss:<br />
BV/0876/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />
mit dem Jugendsozialwerk e. V. über die Durchführung der Erziehungsberatung<br />
und Familienbildung gemäß §§ 16 und 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> herbeizuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 0 Enthaltung: 10<br />
- Aufhebung des Vertrages zur Übertragung der Jugendberufshilfe,<br />
Beschluss: BV/0877/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />
mit dem Jugendsozialwerk e. V. zur Übertragung der Jugendberufshilfe herbeizuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 0 Enthaltung: 10<br />
- Aufhebung des Vertrages über die Betreibung der städtischen<br />
Jugendherberge/Jugendgästehaus, Beschluss: BV/0878/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />
mit dem Jugendsozialwerk e. V. über die Betreibung der städtischen Jugendherberge/Jugendgästehaus<br />
herbeizuführen und neue Verträge im Interesse einer<br />
Konzentration und Vernetzung der Freizeiteinrichtungen abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />
- Aufhebung des Beschlusses BV/0917/2003 –<br />
Errichtung eines Kinderhospizes in <strong>Nordhausen</strong>-Krimderode,<br />
Beschluss: BV/0917/2003-1<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die Beschlussvorlage BV/0917/2003 - Errichtung eines Kinderhospizes in<br />
<strong>Nordhausen</strong>-Krimderode - wird aufgehoben.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
Seite 8 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
- Ankauf des Grundstückes Geiersberg 10 („Lindenhof“) in der<br />
Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8, Flurstück 68/10 von der Südharz-<br />
Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH, Dr.-Robert-Koch-Straße 39 in 99734<br />
<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0944/2008<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> wird ermächtigt, eine Teilfl äche von ca. 12650<br />
qm aus dem Grundstück Geiersberg 10 in der Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8,<br />
Flurstück 69/10 von der<br />
Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH<br />
Dr.-Robert-Koch-Straße 39<br />
99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
zum Kaufpreis von 228.000,00 Euro anzukaufen.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />
Verkauf des Grundstückes in der Geschwister-Scholl-Straße 9, in der<br />
Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8, Flurstück 2290/79 und Flurstück 79/4<br />
an die Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH, Dr.-Robert-Koch-<br />
Straße 39 in 99734 <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0945/2008<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
ie <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> wird ermächtigt das Grundstück Geschwistercholl-Straße<br />
9, in der Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8,<br />
lurstück 2290/79, Größe 1.164 m² und<br />
lurstück 79/4, Größe 70 m²<br />
n die Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH<br />
Dr.-Robert-Koch-Straße 39<br />
99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
um Verkehrswert in Höhe von 228.000,00 Euro zu verkaufen.<br />
iner Belastungsvollmacht bis zur Höhe des Kaufpreises wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />
ichtöffentlicher Teil:<br />
Beschluss: BV/0930/2008<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss: BV/0929/2008<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss: BV/0934/2008<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Beschluss: BV/0835/2007-1<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0<br />
ntscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit:<br />
eine Beschlüsse<br />
Zum 01.04.2008 wird der Landkreis <strong>Nordhausen</strong> durch eine Zweckvereinbarung<br />
nach § 7 Abs.2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale<br />
Gemeinschaftsarbeit(ThürKGG) die Aufgabe der Bewilligung und Rückforderung<br />
von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
übertragen. Zugleich werden damit gemäß § 8 Abs.1 ThürKGG alle verbundenen<br />
notwendigen Befugnisse übergehen.<br />
Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch<br />
as Thüringer Landesverwaltungsamt im Thüringer Staatsanzeiger Nr.12/2008,<br />
Ausgabetag: 25.03.2008, wird gemäß § 12 Abs.1 Satz 4 ThürKGG hingewiesen.<br />
ordhausen, den 19.April 2008<br />
ez. Rinke<br />
berbürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Zweckvereinbarung zur Übertragung<br />
von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz<br />
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IMPRESSUM<br />
Nordhäuser <strong>Ratskurier</strong> •<br />
Amtsblatt der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Herausgeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />
Büro der Oberbürgermeisterin,<br />
Markt 1, 99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
Satz/ Druck/ Verteilung:<br />
Härting & Lechte GmbH, Gumpertstraße<br />
6, 99734 <strong>Nordhausen</strong> und<br />
reproFACTORY Werbeagentur &<br />
Druckerei<br />
Hallesche Straße 30, 99734<br />
<strong>Nordhausen</strong><br />
Bezugsmöglichkeiten/bedingungen:<br />
Das Amtsblatt liegt der Zeitung<br />
„Nordhäuser Wochenchronik„ bei<br />
und erscheint in unregelmäßigen<br />
Abständen. Es wird mit dieser Zeitung<br />
oder gegebenenfalls getrennt<br />
davon an alle Haushalte der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> einschließlich der eingemeindeten<br />
Ortsteile kostenlos<br />
verteilt. Des Weiteren besteht die<br />
Möglichkeit das Amtsblatt einzeln<br />
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Erika Hellwig<br />
Telefon 03631 994974<br />
Telefax 03631 994974<br />
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Bochumer Straße 30<br />
99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo.–Fr. 9.00–12.30 Uhr<br />
Di. u. Do. 14.00–18.00 Uhr<br />
VERTRAUENSFRAU<br />
Kathleen Ermisch<br />
Telefon 03631 475545<br />
Am Holungsbügel 29<br />
99734 <strong>Nordhausen</strong><br />
in der <strong>Stadt</strong>informalion , Markt 1,<br />
abzuholen oder einzeln oder im<br />
Abonnement, entsprechend der<br />
jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung,<br />
zu beziehen (zurzeit<br />
gilt die Verwaltungskostensatzung<br />
vom 26.06.2003; Abholung in<br />
der <strong>Stadt</strong>information: 1,50 Euro,<br />
Einzelbezug: 2,50 Euro, inklusive<br />
Versandkosten. Jahresabonnement:<br />
25,00 Euro, inklusive<br />
Versandkosten).<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />
Unterlagen und Fotos<br />
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