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Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen

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Cityruf<br />

24 Stunden<br />

erreichbar<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) „Die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Nordhausen</strong> bietet<br />

ab sofort mit dem Cityruf<br />

(03631) 696 115 jedem Bürger<br />

die Möglichkeit, auch außerhalb<br />

der Öffnungszeiten des<br />

Rathauses Hinweise zur öffentlichen<br />

Ordnung und Sicherheit<br />

zu melden.“ Die Rufnummer<br />

ist 24 Stunden erreichbar. Das<br />

sagte jetzt Ordnungsamtsleiter<br />

Holger Wengler.<br />

„Tagsüber geht der Anruf beim<br />

Ordnungsamt der <strong>Stadt</strong> ein,<br />

nach Dienstschluss ist die<br />

Rufumleitung zur Berufsfeuerwehr<br />

geschaltet. Durch den<br />

Mitarbeiter wird entschieden,<br />

ob anschließend die Mitteilung<br />

an die Polizei oder eine<br />

andere Behörde weitergeleitet<br />

oder selber bearbeitet wird.<br />

In der Vergangenheit wurde<br />

diese Rufnummer beispielsweise<br />

schon zur Anmeldung<br />

der Brenntage genutzt. Jetzt<br />

könne man auch bei anderen<br />

Problemen, die die Ordnung<br />

und Sicherheit im öffentlichen<br />

Raum betreffen, wie zum Beispiel<br />

kaputte Gehwegplatten,<br />

verdrehte Verkehrsschilder<br />

oder Vandalismus anrufen, so<br />

Wengler.<br />

„Durch die Zunahme von<br />

Sachbeschädigung und Vandalismus<br />

sind wir und die<br />

Polizei verstärkt auf Hinweise<br />

aus der Öffentlichkeit angewiesen“,<br />

erklärt Holger Wengler.<br />

Auch sei die Überwindung<br />

den Cityruf anzurufen für den<br />

Bürger geringer, als beispielsweise<br />

eine Anzeige in den<br />

Räumen der Polizeiinspektion<br />

aufzugeben.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> ist ab April<br />

zuständige Wohngeldstelle<br />

für <strong>Stadt</strong>- und Landkreis<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) Ab April ist die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> die zuständige Behörde<br />

für die Bewilligung von Wohngeld für<br />

das <strong>Stadt</strong>gebiet und jetzt neu auch für<br />

das Landkreisgebiet sein. Die symbolische<br />

Aktenübergabe erfolgte jetzt von<br />

der 2. Beigeordneten des Landkreises,<br />

Loni Grünwald, an den Bürgermeister<br />

der <strong>Stadt</strong>, Matthias Jendricke, im Nordhäuser<br />

Rathaus. Neben den erforderlichen<br />

Informationen, elektronischen<br />

Daten und Unterlagen übergab die<br />

Landkreisverwaltung zahlreiche Akten<br />

an die Wohngeldstelle im Rathaus.<br />

„Bisher waren Landkreis und <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> beide für die Bearbeitung<br />

des Wohngeldwesens gleichrangig zuständig“,<br />

erklärte Bürgermeister Jendricke.<br />

Aus Gründen der Verwaltungseffi zienz<br />

hatten sich nun <strong>Stadt</strong> und Landkreis<br />

entschieden, die Aufgaben im Rahmen<br />

einer Zweckvereinbarung bei der <strong>Stadt</strong><br />

zu bündeln. Dieser Zweckvereinbarung<br />

hatten der <strong>Stadt</strong>rat und der Kreistag in<br />

den letzten Monaten zugestimmt.<br />

Mit der Gründung der ARGE im Jahre<br />

2005 sind die Fallzahlen für den<br />

Bereich Wohngeldwesen bei beiden<br />

Behörden erheblich zurückgegangen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hatte daher im<br />

Nordhäuser<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Ausgabe Nr. 4/2008 Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> 19. April 2008<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) Ihr Können zeigen<br />

die Teilnehmer des Töpferkurses der<br />

Nordhäuser Jugendkunstschule derzeit<br />

im Tresorraum der <strong>Stadt</strong>information im<br />

Rathaus. Unter dem Titel „Ton in Ton“ eröffnete<br />

jetzt die entsprechende Ausstellung,<br />

die bis zum 27. Juni zu sehen ist.<br />

„Im Tresor werden die Schätze der <strong>Stadt</strong><br />

verwahrt – deshalb sind die Plastiken<br />

hier am richtigen Platz“, sagte Bürger-<br />

meister Matthias Jendricke, der die Ausstellung<br />

eröffnete.<br />

Die 24 Ausstellungsstücke sind<br />

Resultate der Arbeit der 10 Teilnehmer<br />

aus dem vergangenen Jahr, sagte<br />

Kursleiter Martin Jahn. Die thematische<br />

Spanne der Exponate reiche von<br />

Tierdarstellungen über Fantasiehäuser<br />

bis hin Klangkörpern.<br />

Cityruf (24 h):<br />

(03631) 696 115<br />

Jahr 2006 nur noch 3.521 Fälle und der<br />

Landkreis nur noch 1.129 Fälle zu bearbeiten.<br />

Aufgrund der überwiegenden<br />

Fallzahlen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> ist<br />

es daher sinnvoll gewesen, die Wohngeldaufgabe<br />

bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

ganz anzusiedeln, sagt der Bürgermeister.<br />

Da der Landkreis aufgrund<br />

geänderter Landesgesetze ab Anfang<br />

Mai die Aufgaben Schwerbehindertenrecht,<br />

Blindengeld und Blindenhilfe<br />

übertragen bekommt und dafür nun<br />

eigenes Personal und auch Räume<br />

im Landratsamt benötigt, ist auch Loni<br />

Grünwald als Beigeordnete des Landkreises<br />

mit der getroffenen Lösung bei<br />

der <strong>Stadt</strong> voll zufrieden.<br />

Bis zum 27. Juni im <strong>Stadt</strong>info-Tresor:<br />

Töpferkurs-Teilnehmer der Jugendkunstschule<br />

zeigen ihr Können<br />

Die Plastik „Osterhuhn“ von Petra Frey.


Seite 2 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Nichtamtlicher Amtlicher Teil Teil<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> plant Restaurierung des Kriegerdenkmals im Gehege<br />

Keine Politur der Kriegsverherrlichung, sondern Erinnern an die Toten<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) Das Denkmal für die<br />

im 1. Weltkrieg gefallenen Nordhäuser<br />

im Gehege weist erhebliche Schäden<br />

auf. „Deshalb bereiten wir im Moment<br />

die Voruntersuchung durch ein Restaurierungsbüro<br />

vor, so dass im Sommer<br />

das Denkmal restauriert werden kann“,<br />

sagte <strong>Nordhausen</strong>s Oberbürgermeisterin<br />

Barbara Rinke. Das nötige Geld<br />

- rund 20.000 Euro- sei im Haushalt<br />

eingestellt. Ziel der Wiederherstellung<br />

sei die nachhaltige, denkmalgerechte<br />

Erhaltung des Kriegerdenkmales.<br />

„Mit der Sanierung soll nicht die Kriegs-<br />

Verherrlichung aufpoliert werden. Es<br />

geht in 1. Linie darum, das Gedenken<br />

an jene Nordhäuser wach zu halten,<br />

die in diesem sinnlosen Krieg einem<br />

überzogenen Nationalismus zum Opfer<br />

fi elen“, so die Oberbürgermeisterin.<br />

Und es geht um die Mahnung an die<br />

achgeborenen, sich gegen Nationaismus<br />

stark zu machen, der Deutschand<br />

bereits zweimal ins Verderben<br />

estürzt hat.“<br />

as am 22. November 1925 von der<br />

tadt <strong>Nordhausen</strong> errichtete Kriegerenkmal<br />

für die Gefallenen des Ersten<br />

eltkrieges im Gehege besteht aus<br />

orphyr – Hausteinquadern und senk-<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) Nachdem die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> schon Anfang März vom<br />

Statistischen Landesamt eine gute<br />

Einwohnerprognose bis 2020 prognostiziert<br />

bekam, konnte man sich auch in<br />

der letzten Woche im Rathaus über die<br />

guten Zahlen bei den Steuereinnahmen<br />

des Jahres 2007 freuen. „Wir haben<br />

erstmals seit der Wende 1990 mehr eigene<br />

Einnahmen aus Steuern gehabt,<br />

als Einnahmen aus den allgemeinen<br />

Schlüsselzuweisungen vom Land gekommen<br />

sind“, sagte <strong>Nordhausen</strong>s<br />

Oberbürgermeisterin Barbara Rinke.<br />

Im Vergleich zu 2006 habe <strong>Nordhausen</strong><br />

im Vorjahr rund zwei Millionen<br />

Euro mehr an Steuern eingenommen<br />

und somit stieg diese wichtige Einnahmeposition<br />

auf 19,6 Mio. Euro. Die Zuwendungen<br />

aus den Schlüsselzuweiungen<br />

des Landes lagen nur bei 18<br />

io. Euro. Im Jahr 2006 waren es 17,4<br />

io. Euro Steuereinnahmen und mit<br />

7,5 Mio. Euro noch geringfügig mehr<br />

chlüsselzuweisungen.<br />

Die Verbesserung der eigenen Einahmen<br />

ist für die <strong>Stadt</strong> unabdingbar,<br />

a die Ausgaben weiter steigen werden<br />

nd die Einnahmen aus Schlüsselzu-<br />

recht eingelassenen Bahnen aus Hartbrandklinkern,<br />

die die Namenszüge der<br />

Gefallenen tragen. Die Abdeckung des<br />

Denkmals in Form einer Stufenpyramide<br />

weisungen, auch aufgrund des Rückgangs<br />

der für die neuen Bundesländer<br />

wichtigen Solidarpaktmittel, sinken<br />

werden“, sagte Bürgermeister Matthias<br />

Jendricke, der für die Finanzen der<br />

<strong>Stadt</strong> verantwortlich ist.<br />

Auch die <strong>Stadt</strong> Bleicherode sei im Vorjahr<br />

dem Trend der Rolandstadt gefolgt<br />

besteht ebenfalls aus Porphyrsteinen.<br />

„Die größten offensichtlichen Schäden<br />

bestehen an den eingelassenen<br />

Klinkerplatten, die zumindest<br />

teilweise aus Salzausblühungen in<br />

unterschiedlicher Intensität und auch<br />

durch oberfl ächliche Abplatzungen<br />

aus Frostschäden resultieren“, erklärt<br />

Susanne Hinsching von der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong>. Des Weiteren fehlen<br />

auch an der Treppenanlage einige<br />

Hausteinquader sowie Verfugungen<br />

über größere Abschnitte, an denen das<br />

Wasser ungehindert eindringen könne.<br />

Die Hausteinquader aus Porphyr seien<br />

in einem guten Zustand, nur partiell<br />

gebe es oberfl ächliche Abschalungen,<br />

die zurzeit noch nicht Bestands<br />

gefährdend seien.<br />

Um eine nachhaltige Sanierung mit hoher<br />

Kostensicherheit zu gewährleisten,<br />

sei jedoch eine fundierte Grundlagenermittlung<br />

sinnvoll, ist sich Hinsching<br />

in Zusammenarbeit mit dem Thüringischen<br />

Landesamt für Denkmalpfl ege<br />

und Archäologie sicher. Deshalb solle<br />

eine genaue Bestands- und Schadensanalyse<br />

erarbeitet werden, um<br />

Schadensursachen zu klären und<br />

Schlussfolgerungen für die geeigneten<br />

Reparatur- und Restaurierungsmaterialien<br />

ziehen zu können.<br />

Positiver Wendepunkt bei den Steuereinnahmen von <strong>Nordhausen</strong> und Bleicherode:<br />

Mehr eigene Einnahmen als Zuschüsse<br />

und ebenfalls erstmals mit 2,5 Mio.<br />

Euro rund 100.000 Euro mehr Steuereinnahmen<br />

als Schlüsselzuweisungen<br />

(2,4 Mio. €) verbucht. „Die <strong>Stadt</strong><br />

Ellrich (1,5 Mio. € Steuereinnahmen<br />

zu 2,5 Mio. € Schlüsselzuweisungen)<br />

und die <strong>Stadt</strong> Heringen (503.956 € zu<br />

920.044 €) erreichen dagegen ziemlich<br />

schlechte Werte bei der Eigenfi nanzierungsquote.<br />

Der anstehende Rückgang<br />

der Schlüsselzuweisungen in den<br />

kommenden Jahren wird diese beiden<br />

Städte daher vermutlich auch drastischer<br />

treffen“, sagte Jendricke.<br />

Im Übrigen habe im Vorjahr neben<br />

<strong>Nordhausen</strong> und Bleicherode nur noch<br />

eine Gemeinde im Landkreis eine gute<br />

Steuereinnahmequote: die Gemeinde<br />

Urbach (301.115 € zu 282.616 €). Urbach<br />

erziele sogar schon seit dem Jahr<br />

2004 mehr eigene Steuereinnahmen<br />

als die Kommune Schlüsselzuweisungen<br />

vom Land bekomme.<br />

Trotz des positiven Wendepunktes in<br />

der Finanzsituation der Rolandstadt<br />

warnte die Oberbürgermeisterin vor<br />

zu großer Euphorie. „Für Thüringer<br />

Verhältnisse sind unsere Zahlen sehr<br />

gut – im Vergleich zu westlichen Kommunen<br />

allerdings immer noch schlecht.<br />

Dort sind die Steuereinnahmen, insbesondere<br />

die der Gewerbesteuer, mehr<br />

als doppelt so hoch“, sagte die Oberbürgermeisterin.<br />

(Quelle der Zahlen: Thüringer Landesamt<br />

für Statistik)


Seite 3 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Nichtamtlicher Amtlicher Teil Teil<br />

18.980 Tage Wetterbeobachtung:<br />

„Kein Tag hat gefehlt!“<br />

Josef Tauchmann übergibt Aufzeichnungen an das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv) 18.980 Tage hat<br />

der heute 88-jährige Nordhäuser<br />

Josef Tauchmann drei Mal täglich –<br />

um 14 Uhr, 17 Uhr und 21 Uhr – in<br />

seinem Garten Wind, Temperatur,<br />

Niederschlag und Luftdruck<br />

gemessen und alle Daten in seine<br />

Wetterbeobachtungsbücher akribisch<br />

notiert – von 1956 bis 2008.<br />

Diese Wetteberbeobachtungsbücher<br />

aus jenen 52 Jahren hat Tauchmann<br />

jetzt dem <strong>Stadt</strong>archiv übergeben.<br />

Ich schenke mein Lebenswerk dem<br />

tadtarchiv <strong>Nordhausen</strong>, zu treuen<br />

änden des Herrn Grönke, <strong>Stadt</strong>arhivar<br />

<strong>Nordhausen</strong>“, heißt es in der<br />

chenkungsurkunde.<br />

rgänzt werden die Bücher um drei<br />

onaufnahmen über Wetterbeobchtungen,<br />

ein Tagebuch der Areitsgemeinschaft<br />

„Junge Meteoroogen“<br />

und einem Tagebuch seiner<br />

chulklasse in <strong>Nordhausen</strong>-Salza,<br />

wo Tauchmann von 1948 bis 1985<br />

ls Geografie-Fachlehrer gearbeitet<br />

atte.<br />

<strong>Nordhausen</strong> (psv). „Die Nordhäuser<br />

Ausstellung „Von Angesicht zu Angeicht<br />

- Köpfe in der Kunst“ im Nordhäuer<br />

Kunsthaus Meyenburg präsentiert<br />

uf zwei Ebenen 97 Grafi ken, Gemäle<br />

und Skulpturen von 33 Künstlern,<br />

wie Max Ernst, Otto Dix, Henry Matise,<br />

Andy Warhol, Alfred Kubin, Honoré<br />

aumier, A. Paul Weber und Valerio<br />

Adami, Joseph Beuys sowie Horst<br />

anssen. Die zeitgenössischen Künstler<br />

ürgen Kuhl - als Post-pop-Art- Künster<br />

– ebenso wie Jörg Immendorf, Horst<br />

Antes, A.R. Penk sowie Bernhard Heiig,<br />

Peter Nagel und Gerhard Marks“,<br />

agte Bürgermeister Matthias Jendrike<br />

zur Ausstellungseröffnung. Alle geeigten<br />

Werke seien aus der Stiftung<br />

er Ehrenbürgerin Ilsetraut Glock, die<br />

eit 1998 die Sammlung durch weitere<br />

chenkungen immer wieder vergrößee,<br />

so der Bürgermeister. Ergänzt were<br />

die Ausstellung durch die Grafi ken<br />

nd Plastiken der Nordhäuser Künstler<br />

eter Genßler, Fritz Dornbusch und<br />

artin Domke sowie 7 Gemälden und<br />

orzellanfi guren aus dem Bestand des<br />

useumsdepots.<br />

„Kein Tag fehlt!“- darauf ist Josef Tauchmann<br />

besonders stolz. Wenn er mal<br />

nicht ablesen, messen und aufschreiben<br />

konnte, habe dies seine Frau übernommen<br />

oder seine Schüler. Das gelte<br />

auch für die Meldung der Wetterdaten<br />

an den Meteorologischen Dienst der<br />

DDR nach Potsdam und Leipzig und<br />

später, nach der Wende, an den Deutschen<br />

Wetterdienst nach Offenbach.<br />

19.000 Mal das Wetter gemessen und aufgeschrieben: Josef Tauchmann (links) übergibt<br />

sein Lebenswerk an Jürgen Grönke, den Leiter des Nordhäuser <strong>Stadt</strong>archivs<br />

den Dargestellten zu „vertreten“. „Deshalb<br />

ist das Porträt neben dem religiösen<br />

Bild die wichtigste und verbreitete<br />

gesellschaftliche Aufgabe der meisten<br />

vergangenen Kunstepochen geworden“,<br />

erklärte Susanne Hinsching den<br />

Gästen.<br />

Zur Wetterbeobachtung sei er praktisch<br />

per Dekret gekommen: „Es gab die Anweisung<br />

aus einem Ministerium in Berlin,<br />

das mir mein damaliger Schulleiter<br />

überbrachte: Du bist unser Geografi e-<br />

Lehrer und du machst das jetzt!“ Da<br />

habe es keine Diskussion gegeben.<br />

Trotz der Datenfülle von 19.000 Tagen<br />

Wetterbeobachtung – eine Nacht ist<br />

Tauchmann besonders in Erinnerung<br />

geblieben – das Unwetter vom 10. zum<br />

11. Juni 1980. „Gößtes und schwerstes<br />

Unwetter, heftiges Gewitter, Orkan,<br />

entwurzelte Bäume, besonders im<br />

<strong>Stadt</strong>park, Hohenrode, Gehege, Hagel-<br />

Eiskörner, Durchmesser 1 Zentimeter,<br />

Verwüstungen, im Garten verkommen<br />

die Gemüse“ - so hat es Tauchmann<br />

damals in sein Büchlein notiert.<br />

Sein Sonnenscheinmesser, sein Termograph<br />

und all die anderen Mess-<br />

Gerätschaften sollen eine neue Heimat<br />

fi nden: „In `meiner´ Schule `Albert<br />

Kuntz´ in <strong>Nordhausen</strong>-Salza“, so<br />

Tauchmann.<br />

Im Nordhäuser Kunsthaus Meyenburg bis zum 20. Juni:<br />

„Von Angesicht zu Angesicht - Köpfe in der Kunst“<br />

Einen Schwerpunkt der Ausstellung<br />

bilden die 42 grafi schen Werke des<br />

bekannten Hamburger Künstlers Horst<br />

Janssen, der für seine ungewöhnlichen<br />

und einzigartigen Porträts bekannter<br />

Dichter und Denker – wie Goethe, Poe<br />

oder Nitsche – berühmt wurde.<br />

In dieser einmalen Ausstellung seien<br />

bedeutende Porträtisten der letzten drei<br />

Jahrhunderte gegenübergestellt, erklärte<br />

Susanne Hinsching, Kunsthistorikerin<br />

und Organisation der Ausstellung.<br />

Die Begegnung der Werke von Horst<br />

Janssen mit Honoré Daumier, A. Paul<br />

Weber, Max Ernst, Otto Dix oder Henry<br />

Matisse sowie Arbeiten von zeitgenössischen<br />

Künstlern - wie Jörg Immendorf,<br />

A.R. Penck oder Bernhard Heisig - mache<br />

dabei die zeitenübergreifende Bedeutung<br />

dieser Ausstellung sichtbar.<br />

Die Aufgabe eines Porträts sei, neben<br />

der Darstellung körperlicher Ähnlichkeit,<br />

auch das Wesen bzw. die Persönlichkeit<br />

der porträtierten Person zum<br />

Ausdruck zu bringen. Für den Auftraggeber<br />

bestehe die Hauptfunktion des<br />

Bildnisses darin, den nicht anwesen-<br />

Maske von Johann Sebastian Bach aus<br />

Holz von Bildhauer Peter Genßler<br />

Mit den abstrahierenden Kunststilen in<br />

der ersten Hälfte des 20.Jh. lösten sich<br />

die Porträtmaler immer stärker von der<br />

eigentlichen Aufgabe, der möglichst<br />

erkennbaren Wiedergabe des Abgebildeten,<br />

wie die Werke von Max Ernst,<br />

George Braque oder Henry Matisse<br />

zeigen. Im Gegensatz dazu suchen die<br />

Künstler der Neuen Sachlichkeit - wie<br />

Otto Dix und Karl Rössing - aber auch<br />

Käthe Kollwitz wieder nach einer möglichst<br />

realistischen Darstellungsweise<br />

in ihren Porträts. Während die Porträtmalerei<br />

in der zweiten Hälfte des 20.Jh.<br />

in Westeuropa eher ein Schattendasein<br />

führte, inspirierte sie in der DDR<br />

die Künstler - wie Bernhard Heisig - zu<br />

neuen Herausforderungen, den arbeitenden<br />

Menschen in den Blickpunkt der<br />

Kunst zu stellen.<br />

Andererseits setzten amerikanische<br />

Künstler der 50er und 60er Jahre das<br />

Porträt ein, um einen neuen unverwechselbaren,<br />

fi gurativen Stil zu entwickeln,<br />

der mit Ausdrucksformen und Ideen von<br />

gestern bricht. Andy Warhol greift das<br />

Problem auf, indem er seine Porträts<br />

wie Massenprodukte vervielfältigt.


Seite 4 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Aufstellung und frühzeitige<br />

ffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungsplan Nr.<br />

6 „Clara-Zetkin-Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat in seiner Sitzung am 21.09.2005<br />

beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 96 „Clara-Zetkin-Straße“ aufzustellen.<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Clara-Zetkin-Straße<br />

(östlich), durch die Straßen Schleifmühle und Sonnenwinkel (südlich), durch<br />

die Salza (westlich) und durch die Straßenzufahrt zum Friedhof (nördlich). Der<br />

Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist außerdem aus der<br />

mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der Beschluss wird hiermit bekannt<br />

gemacht.<br />

Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über<br />

die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />

die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,<br />

und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />

Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit<br />

vom bis 28.04.2008 bis einschließlich 30.05.2008<br />

im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong>, Markt 1,<br />

während der Öffnungszeiten<br />

ontag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />

ienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />

ittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung)<br />

onnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr<br />

reitag von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />

Beschlüsse der 31. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

am 12. Dezember 2007 – Fortsetzung aus Nr. 3/2008<br />

- Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A: Satzung über<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung), Beschluss: BV/1016/2004<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A -<br />

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung).<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung) in der Fassung der<br />

zweiten Neufassung vom 21. Dezember 2001 (Beschluss BV/0571/2001 vom 5.<br />

Dezember 2001) außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B: Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung),<br />

Beschluss: BV/1017/2004<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

ie als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B –<br />

atzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />

traßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung).<br />

it Inkrafttreten dieser Satzung treten außer Kraft:<br />

. Zweite Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

(Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29. Januar 2001<br />

Beschluss BV/0311/200 vom 13. Dezember 2000<br />

. 1. Satzung zur Änderung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />

wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.<br />

Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan im Rathaus ebenfalls<br />

eingesehen werden; Erörterungen sind nur zu den Öffnungszeiten möglich.<br />

Auskunft erteilt Herr Georg Schneider, Tel. 03631 696-478.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 09.04.2008<br />

gez. Rinke<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 18.<br />

Juni 2002<br />

Beschluss BV/0652/2002 vom 8. Mai 2002<br />

3. 2. Änderungssatzung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 9.<br />

Oktober 2002<br />

Beschluss BV/0730/2002 vom 18. September 2002.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

(Hundesteuersatzung), Beschluss: BV/0292/2005-1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die als Anlage beigefügte Satzung<br />

über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung).<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: 8 Enthaltung: 7<br />

- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B „2.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 – Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage<br />

zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie<br />

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />

B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB,<br />

Beschluss: BV/0891/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

• Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> auf


Seite 5 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu<br />

diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich. Die Anlage ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 56B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />

Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> soll im beschleunigten Verfahren gem.<br />

§ 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i. V. m. § 13 BauGB<br />

und somit ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach §<br />

2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassende<br />

Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt werden.<br />

Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im<br />

festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der<br />

vorliegenden Fassung.<br />

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56B<br />

„2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> gem. §§ 13a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 2 BauGB sowie die<br />

Begründung in der vorliegenden Fassung.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Beschluss über den Wechsel des Vorhabenträgers des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenztriftweg“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0896/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> stimmt gem. § 12 (5) BauGB dem Wechsel<br />

es Vorhabenträgers des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Grenzriftweg“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> vom bisherigen Vorhabenträger Herrn Knut<br />

leischhammer, Harzstraße 5, 99734 <strong>Nordhausen</strong> zum neuen Vorhabenträger<br />

errn Benno Wilde, Northeimer Straße 9, 99734 <strong>Nordhausen</strong> für das Grundtück<br />

Gemarkung Krimderode, Flur 3, Flurstück 59/5, zu.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95<br />

„Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0897/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

.1 Die während der Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 95<br />

„Hellweg-Baumarkt“ gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und der Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (1) und (2)<br />

BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />

Ergebnis geprüft. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen<br />

eingegangen. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der vorliegenden<br />

Zusammenstellung (Anlage). Der Bebauungsplan hängt während der Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates aus.<br />

.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange , die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem<br />

Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />

.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />

<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet östlich der Straße „Angespann“, westlich der<br />

Umgehungsstraße Sundhausen (B 4), südlich der Straße „An der Helme“<br />

und nördlich der Kleingartenanlage „<strong>Stadt</strong>blick“ im Ortsteil Sundhausen<br />

den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />

bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung.<br />

.4 Die Begründung zum Bebauungsplan (Anlage) wird gebilligt.<br />

.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 95 „Hellweg-<br />

Baumarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren<br />

Verwaltungsbehörde zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der<br />

Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,<br />

wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />

über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Grund- und Regelschule Ost – Erneuerung der Brand-<br />

und Rauchschutztüren aus Holz Auftragsvergabe, Beschluss:<br />

BV/0907/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

en Auftrag für die Erneuerung der Brand- und Rauchschutztüren aus Holz in<br />

er Grund- und Regelschule Ost laut Brandschutzkonzept an die Firma Glasbau<br />

empf GmbH aus Bleicherode zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Änderung Abschnittsbildung Hallesche Straße/Arnoldstraße,<br />

Beschluss: BV/0846/2003-1<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

• Für den Ausbau des Rad-u. Gehweges in der Halleschen Straße/Arnoldstraße<br />

folgende Abschnittsbildung:<br />

1. Abschnitt<br />

Die Abschnittsbildung erfolgt gemäß beiliegendem Plan von der Otto-<br />

Reckstatt-Brücke bis zum Kreuzungsknoten Bahnhofstraße.<br />

2. Abschnitt<br />

Die Abschnittsbildung erfolgt vom Kreuzungsknoten Bahnhofstraße bis<br />

Brücke der Einheit.<br />

Hier wurde südlich ein Gehweg angelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />

- Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Gemeinde<br />

Hohenstein zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung,<br />

Beschluss: BV/0866/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und<br />

der Gemeinde Hohenstein zur Übertragung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung<br />

wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

- Vertrag zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />

Entwässerungsbetriebes Hohenstein sowie der öffentlichen<br />

abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den<br />

<strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0906/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Dem Abschluss des Vertrages zur Übertragung des Anlagevermögens des<br />

Entwässerungs-betriebes Hohenstein sowie der öffentlichen abwassertechnischen<br />

Anlagen der Gemeinde Hohenstein auf den <strong>Stadt</strong>entwässerungsbetrieb<br />

<strong>Nordhausen</strong> wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

- Beitritt der Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in den<br />

Gewässerunterhaltungsverband „Harzvorland“,<br />

Beschluss: BV/0893/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ermächtigung der Verbandsräte<br />

des Gewässerunterhaltungsverbandes „Harzvorland“, den Beitritt der<br />

Gemeinde Werther und der Gemeinde Görsbach in der Verbandsversammlung<br />

unter Anerkennung der Verbandssatzung zuzustimmen und alle notwendigen<br />

Verfahrensschritte zu vollziehen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Übernahme der Durchführung der Umlegung im Industriegebiet<br />

„Goldene Aue“ für den Planungsverband, Beschluss: BV/0898/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> übernimmt die Befugnis zur Durchführung der<br />

Umlegung vom Planungsverband „Industriegebiet Goldene Aue“ Windehausen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> beabsichtigt, die zur Durchführung der Umlegung<br />

erforderlichen Aufgaben auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu<br />

übertragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Antrag der FDP-Gruppe: Erweiterung des Beteiligungsberichtes,<br />

Beschluss: BV/0911/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, eine Anlage zu den Beteiligungsberichten<br />

über die städtischen Gesellschaften bzw. den Gesellschaften, an der die <strong>Stadt</strong><br />

Anteile hat, mit folgenden Fragestellungen zu erstellen:<br />

Welche Anstrengungen wurden durch die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren<br />

unternommen, um Energie zu sparen?<br />

Welchen Erfolg haben die Anstrengungen gehabt?<br />

Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 0 Enthaltung: 7<br />

Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):<br />

- Beschluss: BV/0744/2007-1-1<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 30 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4<br />

- Beschluss: BV/0862/2007<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Beschluss: BV/0858/2007<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 29 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5<br />

- Beschluss: BV/0859/2007


Seite 6 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

ntscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit:<br />

Kündigung Garagenpachtverträge am Standort Dr.-Hasse-Straße in<br />

<strong>Nordhausen</strong> Beschluss: BV/0840/2007<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 28 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Abstimmung über den Wegfall der Nichtöffentlichkeit: Zustimmung: 31<br />

Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Beschlüsse der 32. Sitzung<br />

des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> am 20. Februar 2008<br />

ffentlicher Teil:<br />

Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87<br />

„Pferdemarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0916/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

.1 Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des<br />

Bebauungsplanes Nr. 87 „Pferdemarkt“ gem. § 4a BauGB i. V. m. §<br />

3 (2) BauGB und Belange gem. § 4 (1) BauGB und der Abstimmung<br />

mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 (2) BauGB vorgebrachten<br />

Stellungnahmen hat der <strong>Stadt</strong>rat mit dem in der Anlage dokumentierten<br />

Ergebnis geprüft. Stellungnahmen innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

sind nicht eingegangen.<br />

er <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und<br />

onstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß<br />

er vorliegenden Zusammenstellung.<br />

.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange und die benachbarten Gemeinden, die Stellungnahmen<br />

abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu<br />

setzen.<br />

.3 Aufgrund des § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschließt der<br />

<strong>Stadt</strong>rat für das Gebiet südlich der Wolfstraße/Balzerstraße 2-8, westlich der<br />

Wohnbebauung Wolfstraße 1-10/Sparkasse, nördlich der Kranichstraße und<br />

östlich des Blasii-Kirchplatzes (siehe Lageplan) den Bebauungsplan Nr. 87<br />

„Pferdemarkt“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, bestehend aus der Planzeichnung und<br />

dem Textteil, als Satzung.<br />

.4 Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.<br />

.5 Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 87 „Pferdemarkt“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> die Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde<br />

zu beantragen. Nach erteilter Genehmigung ist der Bebauungsplan ortsüblich<br />

bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung<br />

während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangt werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 1 Enthaltung: 1<br />

Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in den Vereinen „Deutsches<br />

Kinderhilfswerk e. V.“ und „Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V.“,<br />

Beschluss: BV/0879/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

ie Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in nachfolgend benannten Vereinen<br />

wird genehmigt:<br />

. Deutsches Kinderhilfswerk e. V.<br />

. Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> im Verein Deutscher<br />

Kinderschutzbund – Kreisverband <strong>Nordhausen</strong> e. V.,<br />

Beschluss: BV/0910/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

ie <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wird Mitglied im Verein Deutscher Kinderschutzbund –<br />

reisverband <strong>Nordhausen</strong> e. V.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Vereinigung ehemaliger<br />

Schüler und Förderer des Wilhelm-Humboldt-Gymnasiums in<br />

<strong>Nordhausen</strong> e. V., Beschluss: BV/0925/2008<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

ie Mitgliedschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in der Vereinigung ehemaliger Schüler<br />

und Förderer des Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasiums in <strong>Nordhausen</strong> e. V.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27 Ablehnung: 1 Enthaltung: 8<br />

- Zweckvereinbarung „Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen“,<br />

Beschluss: BV/0939/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung<br />

„Arbeitsaufgabe Wohngeldwesen“ zu unterzeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />

- Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt zur<br />

Festlegung des Einzugsgebietes der Staatlichen Grundschule<br />

Petersdorf, Beschluss: BV/0922/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Zustimmung zur vorliegenden<br />

Zweckvereinbarung.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für<br />

<strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile – 4. Änderung, Beschluss: BV/0082/2004-4<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die 4. Änderung der Berufung<br />

von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für <strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile wie<br />

folgt:<br />

Herr Udo Freyberg (Vorschlag der CDU-Fraktion).<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Ausschüsse<br />

des <strong>Stadt</strong>rates – Ergänzung (hier: Ausschüsse für <strong>Stadt</strong>ordnung<br />

und Ortsteile; Bau, Umwelt und Landwirtschaft sowie Wirtschaft und<br />

Verkehr), Beschluss: BV/0087/2004-6<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Ergänzung der Benennung<br />

der Mitglieder und deren Stellvertreter in den Ausschüssen des <strong>Stadt</strong>rates nach<br />

Vorschlag der SPD-Fraktion sowie CDU-Fraktion. Nachstehende Ausschüsse<br />

werden zusätzlich mit folgenden Mitgliedern besetzt:<br />

Herr Karl-Friedrich Köge (SPD) Ausschuss für <strong>Stadt</strong>ordnung und Ortsteile<br />

Herr Norbert Schneider (CDU) Ausschuss für Bau, Umwelt und Landwirtschaft<br />

Herr Martin Uebner (CDU) Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- Aufl ösung der Schiedsstelle Petersdorf sowie Erweiterung des<br />

Zuständigkeitsbereiches der Schiedsstelle 1 der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />

Beschluss: BV/0937/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt.<br />

1. Die Schiedsstelle Petersdorf wird aufgelöst.<br />

2. Der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle 1 der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wird<br />

um die Ortsteile Rodishain, Stempeda und Petersdorf erweitert.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- 2. Änderung der Ordnung für die Vergabe und Benutzung der<br />

öffentlichen kulturellen Einrichtungen in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0492/2006-2<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

Die Ordnung für die Vergabe und Benutzung der öffentlichen kulturellen Einrichtungen<br />

in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> wie folgt zu ändern:<br />

1. Die Vermietung der öffentlichen kulturellen Einrichtungen erfolgt gegen<br />

Mietzahlung. Die Umsatzsteuerpfl icht ist im Einzelfall durch die <strong>Stadt</strong> zu<br />

prüfen.<br />

2. Die Vermietung des Kulturraumes im Dorfgemeinschaftshaus Leimbach,<br />

Hardt 7 erfolgt für die:<br />

Private Nutzung:<br />

50,00 € Miete/ Veranstaltung und Tag und 25,00 €<br />

Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />

Gewerbliche Nutzung:<br />

75,00€ Miete/ Veranstaltung und Tag und 25,00 €<br />

Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />

3. Die Vermietung der Begegnungsstätte im Dorfgemeinschaftshaus in<br />

Sundhausen, Kirchplatz 1 erfolgt ausschließlich für die:<br />

Private Nutzung:<br />

20,00 € Miete/ Veranstaltung und Tag und 10,00 €<br />

Nebenkostenpauschale zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer<br />

Die in der Anlage 1 der Ordnung für die Vergabe und Benutzung der öffentlichen<br />

kulturellen Einrichtungen in den Ortsteilen der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> genannte<br />

Gebäudeaufstellung wird erweitert um:


Seite 7 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Objekt Adresse Ansprech<br />

-partner<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

Sundhausen<br />

Sundhausen<br />

Kirchplatz 1<br />

Herr Peter<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ausstattung Größe<br />

1 Raum mit<br />

Küche, Herd,<br />

Kühlschrank,<br />

Tische Stühle,<br />

Geschirr,<br />

Gasheizung<br />

Damen- und<br />

Herrentoilette,Behindertentoilette<br />

ca. 60 m²<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des<br />

B-Planes Nr. 98 „Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss:<br />

BV/0917/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

.1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 98 „Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen<br />

gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flächen südlich des Bahnhofsplatzes,<br />

nördlich und östlich der Gleisanlagen und westlich des Güterbahnhofes. Die<br />

Begründung ist als Anhang beigefügt, der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

liegt während der Beratung des <strong>Stadt</strong>¬rates zur Einsicht aus.<br />

.2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 98<br />

„Hauptbahnhof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und der Begründung nach § 3 (2)<br />

BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange<br />

von der Auslegung zu benach¬richtigen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 –<br />

An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0829/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 8 – An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für<br />

das Gebiet westlich der B 4/Helmestraße, südlich des Darrweges, östlich<br />

des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Feldgewende-Süd“<br />

und nördlich des Industrieweges und dessen Begründung werden in den<br />

vorliegenden Fassungen gebilligt. Die Begründung ist als Anhang beigefügt,<br />

der Entwurf des Bebauungsplanes liegt während der Beratung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

zur Einsicht aus.<br />

.2 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 C „3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 8 – An der B 4/Darrweg“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> und dessen Begründung<br />

sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu<br />

benachrichtigen<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105<br />

„Bochumer Hof“ – Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes<br />

Nr. 6 „Bochumer Hof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0918/2007<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Aufstellung des Bebauungslanes<br />

Nr. 105 „Bochumer Hof“ – Änderung des Vorhaben- und Erschließungslanes<br />

Nr. 6 „Bochumer Hof“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für das Gebiet westlich<br />

er Bochumer Straße 20-24 und östlich der Bahnlinie der HSB entsprechend<br />

eigefügter Planskizze (siehe Anlage).<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

Beschluss über die Einstellung des Satzungsverfahrens des<br />

Bebauungsplanes Nr. 104 „Lützowstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />

Beschluss: BV/0920/2008<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die Einstellung des Satzungsverahrens<br />

des Bebauungsplanes Nr. 104 „Lützowstraße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> für<br />

as Gebiet südlich der evangelischen Grundschule (Freiheitsstraße), westlich<br />

er Lützowstraße und östlich des Sportplatzes entsprechend beigefügter Plankizze<br />

(siehe Anlage).<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />

- Umsetzung der Mittel des Vermögenshaushaltes 2008 von der<br />

Staatlichen Grundschule Albert Kuntz zur Staatlichen Grund- und<br />

Regelschule Ost, Beschluss: BV/0932/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

die Umsetzung der Investitionsmittel von der Staatlichen Grundschule „Albert<br />

Kuntz“ zur Grund- und Regelschule Ost. Es muss nach geeigneten Lösungen<br />

gesucht werden, um mit den geplanten Maßnahmen für die Grundschule „Albert<br />

Kuntz“ dennoch im Jahr 2008 beginnen zu können.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

- Vergabe Bauauftrag „Beseitigung Bahnübergang Freiherr-vom-Stein-<br />

Straße in <strong>Nordhausen</strong>“, Beschluss: BV/0931/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Den Bauauftrag für die Realisierung der Maßnahme „Beseitigung des Bahnüberganges<br />

in der Freiherr-vom-Stein-Straße in <strong>Nordhausen</strong>“ an die STRABAG AG,<br />

Mittelhäuser Straße 74 in<br />

99089 Erfurt zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 1 Enthaltung: 2<br />

- Ausbauprogramm und Abschnittsbildung Predigerstraße in <strong>Nordhausen</strong>,<br />

Beschluss: BV/0935/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

• Den grundhaften Ausbau der Predigerstraße in <strong>Nordhausen</strong>.<br />

• Die Umlage der nach Thüringer Kommunalabgabengesetz beitragsfähigen<br />

Kosten im Abschnitt Anbindung Jüdenstraße bis zum Kreuzungsbereich<br />

Königshof.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- Beitritt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> in die Forstbetriebsgemeinschaft<br />

„Steigerthal“, Beschluss: BV/0892/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt den Beitritt der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

in die Forstbetriebsgemeinschaft „Steigerthal“ unter Anerkennung der als Anlage<br />

beigefügten Satzung. Die städtischen Forstfl ächen der Gemarkung Steigerthal<br />

von derzeit 30,5 ha werden mit dem Beitritt über die Forstbetriebsgemeinschaft<br />

bewirtschaftet.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

- Aufhebung des Vertrages über die Durchführung der<br />

Erziehungsberatung und Familienbildung gemäß §§ 16 und 28 des<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss:<br />

BV/0876/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />

mit dem Jugendsozialwerk e. V. über die Durchführung der Erziehungsberatung<br />

und Familienbildung gemäß §§ 16 und 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> herbeizuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 0 Enthaltung: 10<br />

- Aufhebung des Vertrages zur Übertragung der Jugendberufshilfe,<br />

Beschluss: BV/0877/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />

mit dem Jugendsozialwerk e. V. zur Übertragung der Jugendberufshilfe herbeizuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24 Ablehnung: 0 Enthaltung: 10<br />

- Aufhebung des Vertrages über die Betreibung der städtischen<br />

Jugendherberge/Jugendgästehaus, Beschluss: BV/0878/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung des bestehenden Vertrages<br />

mit dem Jugendsozialwerk e. V. über die Betreibung der städtischen Jugendherberge/Jugendgästehaus<br />

herbeizuführen und neue Verträge im Interesse einer<br />

Konzentration und Vernetzung der Freizeiteinrichtungen abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 33 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />

- Aufhebung des Beschlusses BV/0917/2003 –<br />

Errichtung eines Kinderhospizes in <strong>Nordhausen</strong>-Krimderode,<br />

Beschluss: BV/0917/2003-1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die Beschlussvorlage BV/0917/2003 - Errichtung eines Kinderhospizes in<br />

<strong>Nordhausen</strong>-Krimderode - wird aufgehoben.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1


Seite 8 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

- Ankauf des Grundstückes Geiersberg 10 („Lindenhof“) in der<br />

Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8, Flurstück 68/10 von der Südharz-<br />

Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH, Dr.-Robert-Koch-Straße 39 in 99734<br />

<strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0944/2008<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> wird ermächtigt, eine Teilfl äche von ca. 12650<br />

qm aus dem Grundstück Geiersberg 10 in der Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8,<br />

Flurstück 69/10 von der<br />

Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH<br />

Dr.-Robert-Koch-Straße 39<br />

99734 <strong>Nordhausen</strong><br />

zum Kaufpreis von 228.000,00 Euro anzukaufen.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 35 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2<br />

Verkauf des Grundstückes in der Geschwister-Scholl-Straße 9, in der<br />

Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8, Flurstück 2290/79 und Flurstück 79/4<br />

an die Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH, Dr.-Robert-Koch-<br />

Straße 39 in 99734 <strong>Nordhausen</strong>, Beschluss: BV/0945/2008<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

ie <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong> wird ermächtigt das Grundstück Geschwistercholl-Straße<br />

9, in der Gemarkung <strong>Nordhausen</strong>, Flur 8,<br />

lurstück 2290/79, Größe 1.164 m² und<br />

lurstück 79/4, Größe 70 m²<br />

n die Südharz-Krankenhaus <strong>Nordhausen</strong> gGmbH<br />

Dr.-Robert-Koch-Straße 39<br />

99734 <strong>Nordhausen</strong><br />

um Verkehrswert in Höhe von 228.000,00 Euro zu verkaufen.<br />

iner Belastungsvollmacht bis zur Höhe des Kaufpreises wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1<br />

ichtöffentlicher Teil:<br />

Beschluss: BV/0930/2008<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss: BV/0929/2008<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss: BV/0934/2008<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 36 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Beschluss: BV/0835/2007-1<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 32 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0<br />

ntscheidung über den Wegfall der Gründe für die Nichtöffentlichkeit:<br />

eine Beschlüsse<br />

Zum 01.04.2008 wird der Landkreis <strong>Nordhausen</strong> durch eine Zweckvereinbarung<br />

nach § 7 Abs.2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit(ThürKGG) die Aufgabe der Bewilligung und Rückforderung<br />

von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

übertragen. Zugleich werden damit gemäß § 8 Abs.1 ThürKGG alle verbundenen<br />

notwendigen Befugnisse übergehen.<br />

Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung und ihrer Genehmigung durch<br />

as Thüringer Landesverwaltungsamt im Thüringer Staatsanzeiger Nr.12/2008,<br />

Ausgabetag: 25.03.2008, wird gemäß § 12 Abs.1 Satz 4 ThürKGG hingewiesen.<br />

ordhausen, den 19.April 2008<br />

ez. Rinke<br />

berbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Zweckvereinbarung zur Übertragung<br />

von Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz<br />

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IMPRESSUM<br />

Nordhäuser <strong>Ratskurier</strong> •<br />

Amtsblatt der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong>,<br />

Büro der Oberbürgermeisterin,<br />

Markt 1, 99734 <strong>Nordhausen</strong><br />

Satz/ Druck/ Verteilung:<br />

Härting & Lechte GmbH, Gumpertstraße<br />

6, 99734 <strong>Nordhausen</strong> und<br />

reproFACTORY Werbeagentur &<br />

Druckerei<br />

Hallesche Straße 30, 99734<br />

<strong>Nordhausen</strong><br />

Bezugsmöglichkeiten/bedingungen:<br />

Das Amtsblatt liegt der Zeitung<br />

„Nordhäuser Wochenchronik„ bei<br />

und erscheint in unregelmäßigen<br />

Abständen. Es wird mit dieser Zeitung<br />

oder gegebenenfalls getrennt<br />

davon an alle Haushalte der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> einschließlich der eingemeindeten<br />

Ortsteile kostenlos<br />

verteilt. Des Weiteren besteht die<br />

Möglichkeit das Amtsblatt einzeln<br />

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Telefon 03631 994974<br />

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Telefon 03631 475545<br />

Am Holungsbügel 29<br />

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abzuholen oder einzeln oder im<br />

Abonnement, entsprechend der<br />

jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung,<br />

zu beziehen (zurzeit<br />

gilt die Verwaltungskostensatzung<br />

vom 26.06.2003; Abholung in<br />

der <strong>Stadt</strong>information: 1,50 Euro,<br />

Einzelbezug: 2,50 Euro, inklusive<br />

Versandkosten. Jahresabonnement:<br />

25,00 Euro, inklusive<br />

Versandkosten).<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte,<br />

Unterlagen und Fotos<br />

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