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Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen

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Seite 4 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />

<strong>Ratskurier</strong><br />

Amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Aufstellung und frühzeitige<br />

ffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungsplan Nr.<br />

6 „Clara-Zetkin-Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat in seiner Sitzung am 21.09.2005<br />

beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 96 „Clara-Zetkin-Straße“ aufzustellen.<br />

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Clara-Zetkin-Straße<br />

(östlich), durch die Straßen Schleifmühle und Sonnenwinkel (südlich), durch<br />

die Salza (westlich) und durch die Straßenzufahrt zum Friedhof (nördlich). Der<br />

Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist außerdem aus der<br />

mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der Beschluss wird hiermit bekannt<br />

gemacht.<br />

Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über<br />

die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />

die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,<br />

und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />

Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit<br />

vom bis 28.04.2008 bis einschließlich 30.05.2008<br />

im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong>, Markt 1,<br />

während der Öffnungszeiten<br />

ontag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />

ienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />

ittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung)<br />

onnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr<br />

reitag von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />

Beschlüsse der 31. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

am 12. Dezember 2007 – Fortsetzung aus Nr. 3/2008<br />

- Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A: Satzung über<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung), Beschluss: BV/1016/2004<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />

Die als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A -<br />

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung).<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung) in der Fassung der<br />

zweiten Neufassung vom 21. Dezember 2001 (Beschluss BV/0571/2001 vom 5.<br />

Dezember 2001) außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />

Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B: Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung),<br />

Beschluss: BV/1017/2004<br />

er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

ie als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B –<br />

atzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />

traßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung).<br />

it Inkrafttreten dieser Satzung treten außer Kraft:<br />

. Zweite Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

(Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29. Januar 2001<br />

Beschluss BV/0311/200 vom 13. Dezember 2000<br />

. 1. Satzung zur Änderung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />

wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.<br />

Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan im Rathaus ebenfalls<br />

eingesehen werden; Erörterungen sind nur zu den Öffnungszeiten möglich.<br />

Auskunft erteilt Herr Georg Schneider, Tel. 03631 696-478.<br />

<strong>Nordhausen</strong>, den 09.04.2008<br />

gez. Rinke<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 18.<br />

Juni 2002<br />

Beschluss BV/0652/2002 vom 8. Mai 2002<br />

3. 2. Änderungssatzung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />

Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 9.<br />

Oktober 2002<br />

Beschluss BV/0730/2002 vom 18. September 2002.<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />

- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />

(Hundesteuersatzung), Beschluss: BV/0292/2005-1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die als Anlage beigefügte Satzung<br />

über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung).<br />

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: 8 Enthaltung: 7<br />

- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B „2.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 – Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Nordhausen</strong> gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage<br />

zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie<br />

Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />

B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB,<br />

Beschluss: BV/0891/2007<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />

• Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> auf

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