Ratskurier Nr.4 - Stadt Nordhausen
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Seite 4 Nr. 4/2008 19. April 2008<br />
<strong>Ratskurier</strong><br />
Amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Aufstellung und frühzeitige<br />
ffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungsplan Nr.<br />
6 „Clara-Zetkin-Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> hat in seiner Sitzung am 21.09.2005<br />
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 96 „Clara-Zetkin-Straße“ aufzustellen.<br />
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Clara-Zetkin-Straße<br />
(östlich), durch die Straßen Schleifmühle und Sonnenwinkel (südlich), durch<br />
die Salza (westlich) und durch die Straßenzufahrt zum Friedhof (nördlich). Der<br />
Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist außerdem aus der<br />
mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der Beschluss wird hiermit bekannt<br />
gemacht.<br />
Gemäß § 3 (1) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit über<br />
die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen,<br />
die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,<br />
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.<br />
Die öffentliche Unterrichtung über die Planung erfolgt in der Zeit<br />
vom bis 28.04.2008 bis einschließlich 30.05.2008<br />
im Flur des <strong>Stadt</strong>planungsamtes der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nordhausen</strong>, Markt 1,<br />
während der Öffnungszeiten<br />
ontag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />
ienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr<br />
ittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr (nach Vereinbarung)<br />
onnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr<br />
reitag von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />
Beschlüsse der 31. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
am 12. Dezember 2007 – Fortsetzung aus Nr. 3/2008<br />
- Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A: Satzung über<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung), Beschluss: BV/1016/2004<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt:<br />
Die als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 A -<br />
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung).<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungssatzung) in der Fassung der<br />
zweiten Neufassung vom 21. Dezember 2001 (Beschluss BV/0571/2001 vom 5.<br />
Dezember 2001) außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 34 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0<br />
Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B: Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung),<br />
Beschluss: BV/1017/2004<br />
er <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
ie als Anlage beigefügte Nordhäuser <strong>Stadt</strong>ordnung (Ndh<strong>Stadt</strong>O) Teil 3 B –<br />
atzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen<br />
traßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung).<br />
it Inkrafttreten dieser Satzung treten außer Kraft:<br />
. Zweite Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
(Sondernutzungsgebührensatzung) vom 29. Januar 2001<br />
Beschluss BV/0311/200 vom 13. Dezember 2000<br />
. 1. Satzung zur Änderung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />
wobei gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben ist.<br />
Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Bebauungsplan im Rathaus ebenfalls<br />
eingesehen werden; Erörterungen sind nur zu den Öffnungszeiten möglich.<br />
Auskunft erteilt Herr Georg Schneider, Tel. 03631 696-478.<br />
<strong>Nordhausen</strong>, den 09.04.2008<br />
gez. Rinke<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 18.<br />
Juni 2002<br />
Beschluss BV/0652/2002 vom 8. Mai 2002<br />
3. 2. Änderungssatzung der Zweiten Neufassung der Satzung über die<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 9.<br />
Oktober 2002<br />
Beschluss BV/0730/2002 vom 18. September 2002.<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 31 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3<br />
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong><br />
(Hundesteuersatzung), Beschluss: BV/0292/2005-1<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt die als Anlage beigefügte Satzung<br />
über die Erhebung von Hundesteuern in der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> (Hundesteuersatzung).<br />
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: 8 Enthaltung: 7<br />
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B „2.<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 – Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Nordhausen</strong> gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage<br />
zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie<br />
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 56<br />
B „2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB,<br />
Beschluss: BV/0891/2007<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> beschließt<br />
• Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56B „2. Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 56 Zichorienmühle“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Nordhausen</strong> auf