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Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung - Gemeinde Trebur

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3. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende schlägt vor <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 9, 10 und 15 gemeinsam zu beraten. Dies wird<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Weiterhin werden einstimmig beschlossen <strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 19, 22 und 23 zusammen zu<br />

legen.<br />

Der Tagesordnungspunkt 24 "Antrag <strong>der</strong> FDP-Fraktion vom 11.03.2012, Lfd-Nr. 806,<br />

Neue Notmfnummer 116 117" wird vom Antragsteller zurückgezogen.<br />

4. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geinsheim<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> wählt einstimmig Herrn Dieter R. Daley zum 15.5.2012<br />

zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geinsheim für <strong>die</strong> Dauer von 5 Jahren.<br />

5. Neuwahl eines Ortsgerichtssc hoffen für das Ortsgericht <strong>Trebur</strong> III (Geinsheim)<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> nimmt zur Kenntnis, dass sich niemand als Ortsgerichtsschöffefür das Ortsgericht<br />

<strong>Trebur</strong> III (Geinsheim) gemeldet hat.<br />

6. Grundstücksangelegenheiten<br />

6.1 Gemarkung <strong>Trebur</strong> Flur 24, Flurstück 688/1<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt mit 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen wie folgt:<br />

Der Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dem Grundstück Gemarkung <strong>Trebur</strong>, Flur 24<br />

Flurstück 688/1, 358 qm, an <strong>die</strong> Ehefrau, wird unter <strong>der</strong> Bedingung zugestimmt, dass <strong>die</strong> Ehefrau als<br />

Alleineigentümerin das grundbuchlich eingetragene Recht des Wie<strong>der</strong>kaufs und <strong>die</strong> daran geknüpften<br />

Bedingungen in vollem Umfang <strong>über</strong>nimmt.<br />

Das <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gem. § 5 Ziffer 4 des Kaufvertrages vom 4. April 2006, UR-Nr. 183/2006, Notarin<br />

Elke Wilhelm, <strong>Trebur</strong>, zustehende Wie<strong>der</strong>kaufs recht wird nicht ausgeübt.<br />

Auf <strong>die</strong> Festsetzung einer Nachzahlung gem. § 5 Ziffer 5 des genannten Kaufvertrages wird verzichtet.<br />

6.2 Gemarkung <strong>Trebur</strong>, Flur 24, Flurstück 632<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>vertretung</strong> beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt:<br />

Dem Verkauf des Grundstücks Gemarkung <strong>Trebur</strong>, Fiur 24, FI.-St. 632, 483 qm. Vor<strong>der</strong>e O<strong>der</strong>straße<br />

16, wird unter <strong>der</strong> Bedingung zugestimmt, das <strong>die</strong> Eheleute das grundbuchlich eingetragene Recht des<br />

Wie<strong>der</strong>kaufs sowie <strong>die</strong> Nachzahlungsverpflichtung und <strong>die</strong> daran geknüpften Bedingungen in vollem<br />

Umfang <strong>über</strong>nehmen.<br />

Die Zehnjahresfrist des Wie<strong>der</strong>kaufsrechts für <strong>die</strong> neuen Eigentümer beginnt ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Übergabe erneut zu laufen,<br />

Das <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gemäß §5 Ziffer 4. des Kaufvertrages vom 11.11.2004, UR Nr. 532/2004, Notarin<br />

Elke Wilhelm, <strong>Trebur</strong>, zustehende Wie<strong>der</strong>kaufsrecht wird nicht ausgeübt.<br />

Auf <strong>die</strong> Festsetzung einer Nachzahlung gem. § 5 Ziffer 5. des genannten Kaufvertrages wird verzichtet.<br />

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