07.03.2013 Aufrufe

Die aktuelle Ausgabe als PDF - Hannoversche Ärzte-Verlags-Union

Die aktuelle Ausgabe als PDF - Hannoversche Ärzte-Verlags-Union

Die aktuelle Ausgabe als PDF - Hannoversche Ärzte-Verlags-Union

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

honorare<br />

Strauß von begründbaren Ausnahmetatbeständen büßen<br />

die Fachgruppenwerte jedoch generell immer mehr an Aussagekraft<br />

ein.<br />

1 Aktuelle Situation - Grundlagen der<br />

Honorarverteilung<br />

Aufgrund der Vorgaben des GKV-Finanzierungsgesetzes vom<br />

12.11.2010 wurde auch für das Jahr 2012 der Orientierungswert<br />

– und somit alle EBM-Preise – auf dem Niveau von 2010<br />

festgeschrieben. <strong>Die</strong> morbiditätsbedingte Gesamtvergütung<br />

(MGV) wird in 2012 pauschal um 1,25 Prozent angehoben.<br />

<strong>Die</strong> ursprünglich ebenfalls noch für 2012 vorgesehene Budgetierung<br />

einiger eigentlich extrabudgetärer Leistungen wurde<br />

jedoch im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes<br />

vorzeitig aufgehoben. <strong>Die</strong> in 2011 noch budgetierten EGV-Leistungen<br />

werden somit seit dem 01.01.2012 wieder in angeforderter<br />

Höhe mit den Preisen des EBM voll vergütet.<br />

<strong>Die</strong> RLV-Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften<br />

(BAG) werden seit dem 3. Quartal 2011 auf Basis des jeweiligen<br />

Kooperationsgrades der BAG im Vorjahr ermittelt. Damit<br />

orientiert sich der RLV-Zuschlag nunmehr an der Anzahl der<br />

gemeinsam behandelten Fälle durch mehrere <strong>Ärzte</strong> in einer<br />

BAG und nicht mehr an der Anzahl der vertretenen Arztgruppen.<br />

Für die Zuschlagsbemessung bei fach- und schwerpunktübergreifenden<br />

Berufsausübungsgemein-schaften, medizinischen<br />

Versorgungszentren und Praxen mit angestellten<br />

<strong>Ärzte</strong>n, in denen mehrere <strong>Ärzte</strong> unterschiedlicher RLV-Arztgruppen<br />

tätig sind, wird dabei erst ab einem Kooperationsgrad<br />

von mindestens 10 Prozent ein Zuschlag auf das RLV in Höhe<br />

von 10 Prozent gewährt. Mit steigendem Kooperationsgrad<br />

erhöht sich auch der RLV-Zuschlag (siehe nachfolgende Tabelle),<br />

wobei mit Wirkung zum 3. Quartal 2012 die Zuschlagshöhe<br />

für einen Kooperationsgrad von 40 Prozent und<br />

mehr gemäß HVM-Regelung auf bis zu 20 Prozent (vorm<strong>als</strong><br />

40 Prozent begrenzt) wurde.<br />

Kooperationsgrad RLV-Zuschlag in Prozent<br />

0 bis unter 10 0<br />

10 bis unter 20 12,5<br />

20 bis unter 30 15,0<br />

30 bis unter 40 17,5<br />

40 und größer 20,0<br />

Nachfolgend wird auf wesentliche Honorareinflussfaktoren<br />

näher eingegangen.<br />

2 Euro-EBM<br />

Honorarabrechnung 3/2012<br />

Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Vergütung der vertragsärztlichen<br />

Leistungen nach den festen Preisen der regionalen<br />

Gebührenordnung. Der jeweilige Preis errechnet<br />

30 niedersächsisches ärzteblatt 2 | 2013<br />

sich aus der Multiplikation der für die entsprechende EBM-<br />

Leistung ausgewiesenen Punktzahl mit dem für das Jahr<br />

2012 gültigen Punktwert. <strong>Die</strong>ser wurde durch das GKV-Finanzierungsgesetz<br />

auf dem Niveau des Jahres 2010 festgeschrieben<br />

und beträgt weiterhin 3,5048 Cent.<br />

<strong>Die</strong>ser im Voraus vereinbarte feste Preis wird allerdings nur<br />

für eine im Voraus vereinbarte feste (Regel-) Leistungsmenge<br />

je GKV-Versicherten ausbezahlt. Weicht die tatsächlich erbrachte<br />

Leistungsmenge davon ab, wird nur die vereinbarte<br />

Menge fällig. Der Rest wird abgestaffelt vergütet.<br />

3 Morbi-GV – Gesamtvergütung weiterhin<br />

mit Deckel<br />

Auch unter einem Euro-EBM zahlen die Krankenkassen<br />

weiterhin eine Gesamtvergütung an die KVN. <strong>Die</strong>se besteht<br />

im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einen Teil bezahlen die<br />

Krankenkassen ohne Budgetierung <strong>als</strong> Einzelleistungen,<br />

der weitaus größere Teil ist von der Höhe her jedoch begrenzt<br />

und bildet die so genannte (vorhersehbare) morbiditätsbedingte<br />

Gesamtvergütung (MGV).<br />

Basis für die Bemessung der MGV 2012 bildet gemäß GKV-<br />

Finanzierungsgesetz die um die festgelegte Steigerungsrate<br />

in Höhe von 1,25 Prozent angepasste MGV des Jahres<br />

2011. Maßgeblich sind dabei die bei der jeweiligen Kasse<br />

im Abrechnungsquartal versicherten Personen, deren Anzahl<br />

bei der Bemessung der Regelleistungsvolumen mehrere<br />

Wochen vor Quart<strong>als</strong>beginn jedoch noch nicht bekannt<br />

ist und daher geschätzt werden muss.<br />

4 Arzthonorare – ohne Mengenbegrenzung?<br />

<strong>Die</strong> ärztliche Leistung wird in allen Leistungsbereichen weit<br />

überwiegend mit den Preisen des Euro-EBM vergütet. Nur im<br />

Bereich der über das zugewiesene Gesamtvolumen aus RLV<br />

und QZV hinaus erbrachten Leistungen wird die entsprechende<br />

Vergütung quotiert (zur Höhe der Abstaffelungsquote<br />

siehe unter 7). Während im Durchschnitt alle Arztgruppen<br />

mehr Leistungen erbringen <strong>als</strong> das RLV/QZV-Volumen ihnen<br />

zubilligt, gibt es in nahezu allen Gruppen auch eine nennenswerte<br />

Anzahl von <strong>Ärzte</strong>n, die ihr RLV/QZV-Volumen<br />

nicht vollständig benötigen. In Gemeinschaftspraxen steht<br />

dieses nicht ausgeschöpfte Volumen zur Verrechnung mit<br />

den Praxispartnern zur Verfügung.<br />

4.1 Einzelleistungen – zusätzlich zur Morbi-GV!<br />

Etwa 25,4 Prozent des ausgeschütteten Gesamthonorarvolumens<br />

im 3. Quartal 2012 wird von den Kassen <strong>als</strong> Einzelleistung<br />

ohne Mengenbegrenzung gezahlt. Insgesamt<br />

stellen hier neben den Dialysesachkosten mit 6,4 Prozent

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!