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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die<br />
24. Sitzung<br />
des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt<br />
Beginn: 19:30 Uhr<br />
Ende: 21:35 Uhr<br />
Anwesende:<br />
am 28. Oktober 2009<br />
Becker, Johann-Josef Ausschussmitglied<br />
Brähler, Günther i.V. für Ausschussmitglied Jung, Christian<br />
Dusch, Jürgen Ausschussmitglied<br />
Gigerich, Udo i.V. für Ausschussmitglied Seidl, Lieselotte<br />
Hammer, Gerhard Ausschussmitglied<br />
Dr. Maneck, Günter Ausschussmitglied<br />
Schröder, Michael Ausschussmitglied<br />
Schwindenhammer, Robert Vorsitzender<br />
Spitzkopf, Max Ausschussmitglied<br />
sowie<br />
Kohl, Manfred Bürgermeister<br />
Wohlbold, Gerd Schriftführer<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die<br />
Einladung werden keine Einwände erhoben. Zu TOP 3 ist eine persönliche Erklärung<br />
des Ausschussmitgliedes Michael Schröder dem Protokoll beigefügt. Das Protokoll der<br />
23. Sitzung vom 26.08.2009 wird genehmigt.<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den beigefügten Beschlüssen, die<br />
Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Seite 2 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
Die Tagesordnung wurde somit wie folgt beschlossen:<br />
Tagesordnungspunkte:<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
Friedhof Oberwalluf<br />
Planung und Entwurfsmappe zur Umgestaltung des<br />
Außenbereiches<br />
Aufstellung des Regionalplans Südhessen und des<br />
Regionalen Flächennutzungsplanes<br />
hier: Erneuten Offenlegung<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“<br />
Konzept zur Bebaubarkeit/Verwendung<br />
Bericht zu einem Bauvorhaben im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes „Nordwest“<br />
Bericht Zweckverband Rheingau<br />
Gesamtwegekonzept<br />
Mitteilungen<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />
Drucks.-Nr.<br />
Drucks.-Nr.<br />
Drucks.-Nr.<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender Gerd Wohlbold, Schriftführer<br />
646/09<br />
660/09<br />
661/09
Seite 3 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 1 Friedhof Oberwalluf<br />
Planung und Entwurfsmappe zur Umgestaltung des<br />
Außenbereiches<br />
Auf Antrag ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />
Drucksache 646/09<br />
1. Den Vorschlägen und Planungen zur Umgestaltung der Außenanlage des Friedhofs<br />
Oberwalluf wird grundsätzlich zugestimmt.<br />
2. Für die vorgeschlagenen Umgestaltungsmaßnahmen werden die entsprechenden<br />
Haushaltsmittel in Höhe von 178.000.- € zur Verfügung gestellt, wobei ein<br />
Teilbetrag in Höhe von € 92.000.- (Punkt 4.2.1 – Restaurierung Kreuz) und 4.2.2 –<br />
(Urnen/Stelen und Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld) mit einem Sperrvermerk<br />
- Aufhebung durch den Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt - versehen<br />
wird.<br />
Einstimmig; 1 Enthaltung damit zugestimmt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 4 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 2 Aufstellung des Regionalplans Südhessen und des<br />
Regionalen Flächennutzungsplanes<br />
hier: Erneuten Offenlegung des Planentwurfs<br />
Drucksache 660/09<br />
Herr Becker stellt folgenden Antrag:<br />
Die Anpassung der gewerblichen Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet „Kressboden“<br />
gemäß dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan 1997 ist in eine Sonderfläche<br />
„Sportfläche“ zu ändern.<br />
3 Ja; 4 Nein; 2 Enthaltungen damit abgelehnt<br />
Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />
A Die Gemeinde <strong>Walluf</strong> fordert die Darstellung der Siedlungsflächen in den<br />
nachfolgend genannten Bereichen entsprechend dem gültigen<br />
Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Walluf</strong> aus dem Jahr 1997 zu<br />
berichtigen bzw. den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen anzupassen:<br />
1 Gewerbegebiet Kressboden - Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
2 Martinsthaler Straße,<br />
Bestandsfläche<br />
3 Kindergarten Paradies –<br />
Bestandsfläche<br />
4 Wohnbauerweiterungsfläche<br />
“Nordwest“<br />
5 Südliche „Liebaustraße“ –<br />
Wohnbauerweiterungsfläche<br />
6 Südlich der „Schulstraße“ –<br />
Wohnbauerweiterungsfläche<br />
7 Gewerbliche Erweiterung<br />
der Fa. Brockhues<br />
8 Gewerbliche Baufläche Fa.<br />
Brockhues<br />
9 Walkenberg (Schachtweg) –<br />
Wohnbauerweiterungsfläche<br />
10 Sportzentrum und Reitsport<br />
„Schachtweg“ –<br />
Bestandsfläche<br />
Flächennutzungsplan 1997<br />
- Übernahme in den rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplan „Verbrauchermarkt<br />
Martinsthaler Straße“, Änderung 2009<br />
- Übernahme in den rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplan „Nordwest“ aus dem<br />
Jahr 1978<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997 und<br />
Übernahme der Darstellung des<br />
Bebauungsplanentwurfes „CWB,<br />
Ortskern III“, Aufstellungsbeschluss<br />
2006<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997,<br />
gewerbliche Fläche - baugenehmigt<br />
- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />
Flächennutzungsplan 1997<br />
- Übernahme aus den<br />
rechtsverbindlichen Bebauungsplänen<br />
„Gottesacker, 1. Änderung und 1.<br />
Erweiterung“ 1991
Seite 5 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
B Die Gemeinde <strong>Walluf</strong> fordert die Darstellung Vorranggebiet für Natur und<br />
Landschaft im Bereich der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten<br />
gewerblichen Erweiterungsfläche Nr. 7 (gewerbliche Erweiterungsfläche der<br />
Fa. Brockhues / Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „CWB, Ortskern III“)<br />
aufzuheben und die Abgrenzung der Siedlungsfläche aus dem<br />
Flächennutzungsplan zu übernehmen.<br />
Anpassung des Siedlungsflächenbedarfs von 12 auf 13 ha gem. dem Entwurf<br />
1997.<br />
C Regionalpark Rheingau<br />
Seit einigen Jahren wird im Rheingau die Entwicklung des Regionalparks<br />
Rheingau erfolgreich durch den Zweckverband Rheingau vorangetrieben. Die<br />
Regionalparkrouten (zwei Hauptrouten mit Nebenrouten) werden im<br />
Masterplan Regionalpark Rheingau (s. www.zweckverband-rheingau.de /<br />
Regionalpark/Masterplan) entwickelt und dargestellt. Der Regionalpark, der<br />
im Rheingau von <strong>Walluf</strong> bis zur Landesgrenze (Lorch-Lorchhausen) reicht,<br />
knüpft bei Wiesbaden-Schierstein an den Regionalpark Ballungsraum<br />
Frankfurt RheinMain an.<br />
Da der Regionalpark für die Entwicklung der Region in vielfältiger Hinsicht<br />
eine hohe Bedeutung hat, wird gefordert, dass die Verlängerung des<br />
Vorrangebietes Regionalpark-korridor bis zur Landesgrenze aufgenommen<br />
wird. Allerdings müssen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bei<br />
der Entwicklung des Regionalparks Beachtung finden.<br />
D Schienenverkehr<br />
Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Umsetzung von<br />
Maßnahmen zur Minderung des Schienenverkehrslärm im Rheintal werden<br />
mit dem Einschub des Satzes „Kapazitäts- und Leistungssteigerungen,<br />
insbesondere im Güterverkehr, dürfen nicht zu Verschlechterungen der<br />
Lebensqualität entlang der Schienenstrecken führen“ (G5.1-1), nicht<br />
ausreichend berücksichtigt.<br />
Die Rheinstrecke ist unseres Erachtens ein bedeutender Engpass im<br />
europäischen Schienennetz (im Sinne der Begründung zu 5 des<br />
Regionalplans 09, Textteil Seite 98 ff). Dieser wird, insbesondere im Hinblick<br />
auf die Fertigstellung des St. Gotthart-Tunnels und das Bestreben mehr<br />
Güter auf die Schienen zu bringen, noch verschärft. Eine deutliche und<br />
akzeptable Minderung des Schienenverkehrslärm ist im Rheintal nur mit der<br />
Auslagerung des Schienengüterverkehrs zu erreichen. Da dieses einen<br />
langfristigen Planungsprozess voraussetzt, muss möglichst zeitnah im<br />
Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung konzeptionell der<br />
Schienengüterverkehr überdacht und die Verstärkung des Nord-Süd-<br />
Korridors durch den Neubau einer weiteren Schienengüterverkehrs-Trasse<br />
vorgesehen werden.<br />
Zur Entlastung der Rheinstrecke im Nord-Süd-Korridor gibt es allerdings<br />
noch keine konkrete Planungsvorstellung für eine Güterentlastungsstrecke.<br />
Dennoch schlagen wir vor, folgenden regionalplanerischen Grundsatz in den<br />
Regionalplan aufzunehmen:
Seite 6 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
„Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Bundesverkehrs-wegeplans den Nord-Süd-Korridor hinsichtlich des<br />
vorhandenen und zu erwartenden Schienengüterverkehrs konzeptionell zu<br />
überprüfen. Zur Entlastung der Rheinstrecke ist im Bundesverkehrswegeplan<br />
- soweit erforderlich - eine Entlastungstrecke für den Güterverkehr<br />
vorzusehen. Zwischenzeitlich wird angestrebt, den Schienengüterverkehr auf<br />
andere bestehende Schienenstrecken im Nord-Süd-Korridor teilweise<br />
auszulagern.“<br />
Weiterhin bitten wir die Stellungnahme des Segelclubs, die auf Initiative der<br />
Verbände im Landessportbund Hessen erstellt wurde, in dem weiteren<br />
Verfahren angemessen zu berücksichtigen.<br />
Begründung:<br />
Der Bedarf der Gemeinde <strong>Walluf</strong> an Gewerbefläche wird mit
Seite 7 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 3 Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“<br />
Konzept zur Bebaubarkeit/Verwendung<br />
Herr Schröder stellt folgenden Antrag:<br />
Drucksache 661/09<br />
„Die Gestaltungsvorschläge sind um weitere Planungsmöglichkeiten/<br />
Verwendungsmöglichkeiten (u.a. Grünanlage) einschl. der Kosten zur<br />
jeweiligen Planumsetzung zu ergänzen.<br />
5 Ja; 2 Nein; 2 Enthaltungen damit zugestimmt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 8 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 4 Bericht zu einem Bauvorhaben im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes „Nordwest<br />
Die Eigentümer des Anwesens Enzianweg 21 a, 65396 <strong>Walluf</strong> haben die<br />
Genehmigung zur Errichtung eines Staffelgeschosses zu Wohnzwecken an<br />
diesem Anwesen beantragt.<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordwest“ und<br />
steht mit der Errichtung eines Staffelgeschosses den dort getroffenen<br />
Festsetzungen nicht entgegen. Lt. Stellungnahme des Rheingau-Taunus-<br />
Kreises handelt sich jedoch bei dem Staffelgeschoss um ein Vollgeschoss,<br />
sodass es zu einer zweigeschossigen Bauweise kommt. Dies sieht allerdings<br />
der Bebauungsplan in diesem Bereich nicht vor und würde somit den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen stehen.<br />
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Bebauungsplan die Errichtung eines<br />
Staffelgeschosses nicht ausschließt. Die Definition eines Staffelgeschosses ist<br />
integraler Bestandteil der Hess. Bauordnung, die grundsätzlich gilt, auch wenn<br />
sie nach Rechtskraft des bestehenden Bebauungsplanes geändert und dadurch<br />
die Möglichkeit zur Errichtung eines Staffelgeschosses erst ermöglicht hat . Die<br />
Errichtung von Staffelgeschossen könnte nur durch eine Änderung des<br />
Bebauungsplanes mit einer qualifizierten Begründung ausgeschlossen werden.<br />
Auch ein sofort eingeleitetes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes könnte<br />
dieses aktuelle Vorhaben in Bezug auf die Errichtung eines Staffelgeschosses<br />
unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr einholen<br />
und somit nicht mehr verhindern.<br />
Der Gemeindevorstand hat dem Bauantrag unter der Bedingung zugestimmt,<br />
dass die im Bebauungsplan festgesetzte eingeschossige Bauweise mit<br />
Flachdach eingehalten wird. Für die geringfügige Überschreitung der GFZ von 4<br />
m² ( auf 0,615) BauNVO 1977 wurde das gemeindliche Einvernehmen – wie in<br />
vergleichbaren Fällen - erteilt.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 9 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 5 Bericht Zweckverband Rheingau<br />
Gesamtwegekonzept<br />
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.09.09 wurde auf Antrag der BVW-<br />
Fraktion ein einstimmiger Beschluss gefasst, mit dem der Gemeindevorstand gebeten<br />
wurde,<br />
1. Den am 07.07.2009 vom Zweckverband Rheingau versendeten Übersichtsplan<br />
„Wanderwegekonzept Rheingau“ allen Fraktionen der Gemeindevertretung zur<br />
Beratung zuzustellen.<br />
2. Das Gesamtwegekonzept Zweckverband Rheingau auf die Tagesordnung der<br />
Bauausschusssitzung zu setzen.<br />
In Ausführung des Beschlusses wurde veranlasst, dass den Fraktionen wunschgemäß<br />
eine Ausfertigung des Übersichtsplanes übersandt wurde. Mit Schreiben vom 14.10.09<br />
wurde diese Karte nebst weiteren Unterlagen (Vorschläge des Vereins für<br />
Regionalentwicklung) übersandt. In dem Anschreiben wurde darauf aufmerksam<br />
gemacht, dass diese Karte und die Vorschläge des Vereins für Regionalentwicklung<br />
lediglich ein Zwischenergebnis darstellen, welches noch angepasst wird. Vor diesem<br />
Hintergrund wurde vorgeschlagen bzw. empfohlen, zunächst ein Zwischenergebnis<br />
des zu beauftragenden Fachbüros abzuwarten und erst dann die gewünschte Beratung<br />
im Ausschuss erfolgen zu lassen. Ungeachtet dessen wurde im Einvernehmen mit dem<br />
Vorsitzenden dieser Tagesordnungspunkt als Bericht auf die heutige Tagesordnung<br />
gesetzt.<br />
Seit 2008 beschäftigt sich der Verein für Regionalentwicklung mit der zukünftigen<br />
Entwicklung der Wanderwege im Rheingau. Basis für diese Aktivitäten bildet unter<br />
anderem Der Masterplan für den Regionalpark mit seinem Konzept des<br />
Strickleitersystems der Wege (Leinpfad und Panoramaroute als Sprossen –<br />
Bachtalrouten als Sprossen). Nach vereinsinterner Diskussion wurde im Rahmen einer<br />
öffentlichen Veranstaltung in Geisenheim der Entwurf einer Konzeption „Rheingauer<br />
Historienwege“ am 19.05.2009 vorgestellt.<br />
Der Verbandsvorstandes Zweckverband Rheingau hatte in seiner Sitzung vom<br />
03.03.09 bereits die Eckpunkte eines Gesamtwegekonzeptes „Rheingauer Wein- und<br />
Historienwege“ beschlossen. Die Aufnahme in dieses Gesamtkonzept Rheingau<br />
bedeutet:<br />
• Gemeinsame Ausschilderung dieser Wege nach dem Wegebeschilderungs-<br />
Design des Regionalpark RheinMain<br />
• Aufstellung von Hinweistafeln mit Darstellung dieser Wege an den Zugängen zu<br />
den Orten im Verlauf des Leinpfads (Gestaltungsplanung)<br />
• Unterstützung der Beschilderung und des Marketings über Mittel des<br />
Zweckverbands Rheingau bzw. der von ihm genutzten Förderprogramme des<br />
Landes und der EU<br />
In der Verbandsversammlung vom 28.05.09 stand dieses Gesamtwegekonzept<br />
ebenfalls auf der Tagesordnung. Dabei wurde vom Verbandsvorsteher mitgeteilt, dass<br />
der Vorstand noch keinen bindenden Beschluss gefasst hat. Der Verein hat seine<br />
Vorstellungen der Öffentlichkeit dargelegt und wird dem Vorstand die Koordinierung<br />
vorlegen. Herr Osterwind vom Verein berichtete, dass am 19.05.2009 ein<br />
Bürgerforum stattgefunden hatte und stellte die Zwischenergebnisse des Konzeptes<br />
vor.
Seite 10 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
Aus der Mitte der Verbandsversammlung wurde eine Visualisierung des Konzeptes<br />
gewünscht, um es anschaulicher zu machen. Jede Kommune sollte eine Karte<br />
erhalten. Ferner wurde angeregt, auch die Fachausschüsse in den Kommunen mit der<br />
Angelegenheit zu befassen, um so eine Rückkopplung aus den Städten und<br />
Gemeinden sicherzustellen. Der Verbandsvorsteher stellte in diesem Zusammenhang<br />
klar, dass es zunächst Aufgabe sei, unter Berücksichtigung des Bottom-Up-Prinzips ein<br />
Konzept zu erarbeiten und vorzulegen. Sobald der Verein über das Wegekonzept<br />
befunden hat, wird es über den Vorstand der Verbandsversammlung zugeleitet.<br />
Der Verbandsvorstand hat sich am 02.06.09 erneut mit dem Gesamtwegekonzept auf<br />
der Basis der Beschlussfassung des Vereins für Regionalentwicklung vom 19.05.2009<br />
befasst und der Erarbeitung eines Gesamtwegekonzeptes Rheingau zugestimmt.<br />
Nach dem bisherigen Beratungsverlauf war festzustellen, dass vom Verein ein<br />
Gesamtwegekonzept nicht erarbeitet werden kann. Aus diesem Grunde hat der<br />
Verbandsvorstand in seiner Sitzung vom 20.10.09 einen Beschluss herbeigeführt, mit<br />
dem ein externes Büro mit der Erarbeitung eines Gesamtwegekonzeptes beauftragt<br />
werden soll. Eine faktische Beauftragung kann allerdings erst dann erfolgen, wenn<br />
endlich eine Mittelzuweisung aus dem Leaderprogramm erfolgt ist. Hier gibt es<br />
allerdings derzeit noch Probleme. Das Projekt kann mit 60 % über LEADER-Mittel<br />
gefördert werden.<br />
Dieser Bericht spiegelt den derzeitigen Verfahrensstand wider. Um es nochmals mit<br />
aller Deutlichkeit zu betonen: Bei der den Fraktionen zugeleiteten Karte handelt es<br />
sich nicht um einen Entwurf für ein Gesamtwegekonzept. Wie dies bereits in der<br />
Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.05.09 deutlich gemacht wurde, stellt diese<br />
Karte lediglich einen Arbeitsstand dar. Die Karte umfasst lediglich die Vorschläge des<br />
Vereins für Regionalentwicklung, wie sie bereits am 19.05.09 bei einer Veranstaltung<br />
in Geisenheim und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorgestellt<br />
wurde. Von dem beauftragten Fachbüro wird ein Entwurf für ein Gesamtwegekonzept<br />
erarbeitet. Dieses sollte dann Gegenstand der Beratung in den kommunalen Gremien<br />
und in den Gremien des Zweckverbandes sein.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
Herr Becker empfiehlt, bereits im Vorfeld ein eigens ausgearbeitetes Wegekonzept zu<br />
erstellen.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 11 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.10.2009<br />
TOP 6 Mitteilungen<br />
Bauleitplanung von Nachbarkommunen<br />
Die Gemeinde Budenheim hat darüber informiert, dass die Gemeinde beschlossen hat,<br />
den Bebauungsplan „Wohngebiet Wiesmoorer/Gonsenheimer Straße, Teil 1“<br />
aufzustellen sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. In der<br />
Nachbarschaft des Freizeit-, Sport- und Erholungsparks Lenneberg soll auf einer<br />
Fläche von rund 4,2 ha ein Wohngebiet mit 70-75 Wohneinheiten entstehen. Belange<br />
der Gemeinde <strong>Walluf</strong> werden durch diese Planung nicht tangiert. Daher wird <strong>Walluf</strong><br />
auch keine Stellungnahme abgeben.<br />
Umsetzung der Konjunkturprogramme<br />
Nach einer aktuellen Mitteilung des HMdF haben die hess. Kommunen die auf sie<br />
entfallenden Mittelkontingente durchweg ausgeschöpft. Damit ist nach gegenwärtigem<br />
Kenntnisstand davon auszugehen, dass kein Raum für eine „zweite Verteilungsrunde“<br />
sein wird.<br />
Turmburg<br />
Am 05.10.09 fand ein erneuter Ortstermin an der Turmburg statt. Hier ging es wieder<br />
einmal um die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und um die<br />
Absturzsicherung. An diesem Termin nahmen die Denkmalpflege, ein Vertreter des<br />
Institutes für Steinkunde und ein Architekt teil.<br />
Um die Mauerkronen und die verbliebenen Fassadenflächen vor einem weiteren Verfall<br />
zu schützen, ist eine Bearbeitung zwingend notwendig. Aus jetziger Sicht muss davon<br />
ausgegangen werden, dass eine Mauerwerksschicht von min. 25 -30 cm abgetragen<br />
werden muss, da die obere Auflage so mürbe ist, dass hier keine unmittelbare<br />
Bearbeitung erfolgen kann. Gleichfalls ist mit dem Wiederaufbau eine Wasserführung<br />
herzustellen, sodass Mulden, in denen Wasser stehen kann, künftig vermieden<br />
werden.<br />
Aufstehende einzelne Steine sollten künftig ebenfalls vermieden werden, da es hier in<br />
kürzerer Zeit wieder zu Rissebildungen kommen kann. Weiterhin sind Ausbrüche wie<br />
z. B. im nordöstlichen Eckbereich wieder fachgerecht beizumauern. Seitens der<br />
Denkmalpflege wurden Bedenken geäußert, dass nach Bearbeitung eine zu<br />
gleichmäßige und nicht mehr so unregelmäßige Struktur der Mauerkrone entsteht. Um<br />
eine fachgerechte und mittelfristig dauerhafte Sanierung durchzuführen, sind die<br />
Eingriffe allerdings erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Aspekte wurde<br />
grundsätzlich die Frage nach einer Überdachung des Bauwerks diskutiert. Nach<br />
Auffassung der Denkmalpflege müsste es allerdings sich um eine moderne, filigrane<br />
Konstruktion handeln, z. B. eine Kombination aus Stahl und Glas. Gleichzeitig wäre<br />
eine Sicherung des inneren Bereiches gestalterisch besser und mit einfacheren Mitteln<br />
möglich, als das bisher vorgesehen ist. Eine Überdachung mit den erforderlichen<br />
Instandsetzungsarbeiten wäre allerdings auch die Variante mit den größten<br />
Investitionen, eine grobe Annahme liegt bei ca. 80 -100 T€. Diese Lösung würde aber<br />
auch langfristig den besten Schutz für das Bauwerk bieten. Zwischenzeitlich wurde<br />
seitens des Landesamtes für Denkmalpflege mitgeteilt, dass entgegen den bisherigen<br />
Aussagen eine finanzielle Beteiligung der Archäologischen und Paläontologischen<br />
Denkmalpflege in Aussicht gestellt werden kann. Dazu müsste allerdings kurzfristig<br />
eine Planung vorgelegt werden. Der Antrag auf Förderung müsste noch im November<br />
gestellt werden, damit noch vor Kassenschluss (etwa 10. Dez.) eine Entscheidung<br />
getroffen werden kann. Diese engen zeitlichen Vorgaben lassen sich nicht umsetzen.<br />
Parkplatz Johannisfeld<br />
Es wird empfohlen, im Rahmen der Baumaßnahme eine provisorische Beschilderung<br />
des Parkplatzes auf der Hauptstraße.
Persönliche Erklärung des Ausschussmitgliedes Herrn Michael Schröder<br />
gemäß § 25 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung:<br />
„Im Rahmen der Beratung der Drucksache Nr. 422/08 (Antrag der Fraktionen zur<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“) habe ich klar herausgestellt,<br />
dass es nicht um die Vermarktung, sondern um die Verwendung des Grundstücks<br />
geht. Ferner sollten alle Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück untersucht<br />
werden. Aus diesem Grunde wurde auch der damalige Beschlussvorschlag geändert.<br />
Bei der Vorlage des Gemeindevorstandes - Drucksache-Nr. 661/09 - bleibt diese<br />
weitergehende Nutzungsuntersuchung unberücksichtigt und die Verwendung wird mit<br />
einer Vermarktung gleichgesetzt. Damit wurde der politischen Willensbildung der<br />
Gemeindevertretung in keinster Weise Rechnung getragen. Insbesondere alternative<br />
Nutzungsvorschläge wie z.B. eine Grünfläche oder eine Kombination aus Grünfläche<br />
und Stellplätzen bleiben in dieser Vorlage des Gemeindevorstandes unberücksichtigt.<br />
Diese Vorgehensweise kann von mir so nicht akzeptiert werden. Daher kann ich dieser<br />
Vorlage in der vorgelegten Form nicht zustimmen. Dies möchte ich mit einer<br />
persönlichen Erklärung nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung<br />
dokumentieren. Ich lege Wert darauf, dass diese persönliche Erklärung dem Protokoll<br />
der heutigen Ausschusssitzung beigefügt wird. Diese Vorlage ist vom<br />
Gemeindevorstand unter Berücksichtigung der Willensbildung aus der<br />
Gemeindevertretung grundlegend zu überarbeiten und den kommunalen Gremien zur<br />
erneuten Beratung vorzulegen.“