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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die<br />

24. Sitzung<br />

des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Ende: 21:35 Uhr<br />

Anwesende:<br />

am 28. Oktober 2009<br />

Becker, Johann-Josef Ausschussmitglied<br />

Brähler, Günther i.V. für Ausschussmitglied Jung, Christian<br />

Dusch, Jürgen Ausschussmitglied<br />

Gigerich, Udo i.V. für Ausschussmitglied Seidl, Lieselotte<br />

Hammer, Gerhard Ausschussmitglied<br />

Dr. Maneck, Günter Ausschussmitglied<br />

Schröder, Michael Ausschussmitglied<br />

Schwindenhammer, Robert Vorsitzender<br />

Spitzkopf, Max Ausschussmitglied<br />

sowie<br />

Kohl, Manfred Bürgermeister<br />

Wohlbold, Gerd Schriftführer<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die<br />

Einladung werden keine Einwände erhoben. Zu TOP 3 ist eine persönliche Erklärung<br />

des Ausschussmitgliedes Michael Schröder dem Protokoll beigefügt. Das Protokoll der<br />

23. Sitzung vom 26.08.2009 wird genehmigt.<br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den beigefügten Beschlüssen, die<br />

Bestandteil dieser Niederschrift sind.


Seite 2 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

Die Tagesordnung wurde somit wie folgt beschlossen:<br />

Tagesordnungspunkte:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Friedhof Oberwalluf<br />

Planung und Entwurfsmappe zur Umgestaltung des<br />

Außenbereiches<br />

Aufstellung des Regionalplans Südhessen und des<br />

Regionalen Flächennutzungsplanes<br />

hier: Erneuten Offenlegung<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“<br />

Konzept zur Bebaubarkeit/Verwendung<br />

Bericht zu einem Bauvorhaben im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes „Nordwest“<br />

Bericht Zweckverband Rheingau<br />

Gesamtwegekonzept<br />

Mitteilungen<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />

Drucks.-Nr.<br />

Drucks.-Nr.<br />

Drucks.-Nr.<br />

Schwindenhammer, Vorsitzender Gerd Wohlbold, Schriftführer<br />

646/09<br />

660/09<br />

661/09


Seite 3 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 1 Friedhof Oberwalluf<br />

Planung und Entwurfsmappe zur Umgestaltung des<br />

Außenbereiches<br />

Auf Antrag ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />

Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />

Drucksache 646/09<br />

1. Den Vorschlägen und Planungen zur Umgestaltung der Außenanlage des Friedhofs<br />

Oberwalluf wird grundsätzlich zugestimmt.<br />

2. Für die vorgeschlagenen Umgestaltungsmaßnahmen werden die entsprechenden<br />

Haushaltsmittel in Höhe von 178.000.- € zur Verfügung gestellt, wobei ein<br />

Teilbetrag in Höhe von € 92.000.- (Punkt 4.2.1 – Restaurierung Kreuz) und 4.2.2 –<br />

(Urnen/Stelen und Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld) mit einem Sperrvermerk<br />

- Aufhebung durch den Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt - versehen<br />

wird.<br />

Einstimmig; 1 Enthaltung damit zugestimmt<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />

Schwindenhammer, Vorsitzender


Seite 4 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 2 Aufstellung des Regionalplans Südhessen und des<br />

Regionalen Flächennutzungsplanes<br />

hier: Erneuten Offenlegung des Planentwurfs<br />

Drucksache 660/09<br />

Herr Becker stellt folgenden Antrag:<br />

Die Anpassung der gewerblichen Erweiterungsfläche im Gewerbegebiet „Kressboden“<br />

gemäß dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan 1997 ist in eine Sonderfläche<br />

„Sportfläche“ zu ändern.<br />

3 Ja; 4 Nein; 2 Enthaltungen damit abgelehnt<br />

Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag:<br />

A Die Gemeinde <strong>Walluf</strong> fordert die Darstellung der Siedlungsflächen in den<br />

nachfolgend genannten Bereichen entsprechend dem gültigen<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Walluf</strong> aus dem Jahr 1997 zu<br />

berichtigen bzw. den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen anzupassen:<br />

1 Gewerbegebiet Kressboden - Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

2 Martinsthaler Straße,<br />

Bestandsfläche<br />

3 Kindergarten Paradies –<br />

Bestandsfläche<br />

4 Wohnbauerweiterungsfläche<br />

“Nordwest“<br />

5 Südliche „Liebaustraße“ –<br />

Wohnbauerweiterungsfläche<br />

6 Südlich der „Schulstraße“ –<br />

Wohnbauerweiterungsfläche<br />

7 Gewerbliche Erweiterung<br />

der Fa. Brockhues<br />

8 Gewerbliche Baufläche Fa.<br />

Brockhues<br />

9 Walkenberg (Schachtweg) –<br />

Wohnbauerweiterungsfläche<br />

10 Sportzentrum und Reitsport<br />

„Schachtweg“ –<br />

Bestandsfläche<br />

Flächennutzungsplan 1997<br />

- Übernahme in den rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplan „Verbrauchermarkt<br />

Martinsthaler Straße“, Änderung 2009<br />

- Übernahme in den rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplan „Nordwest“ aus dem<br />

Jahr 1978<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997 und<br />

Übernahme der Darstellung des<br />

Bebauungsplanentwurfes „CWB,<br />

Ortskern III“, Aufstellungsbeschluss<br />

2006<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997,<br />

gewerbliche Fläche - baugenehmigt<br />

- Anpassung an den rechtsverbindlichen<br />

Flächennutzungsplan 1997<br />

- Übernahme aus den<br />

rechtsverbindlichen Bebauungsplänen<br />

„Gottesacker, 1. Änderung und 1.<br />

Erweiterung“ 1991


Seite 5 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

B Die Gemeinde <strong>Walluf</strong> fordert die Darstellung Vorranggebiet für Natur und<br />

Landschaft im Bereich der im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten<br />

gewerblichen Erweiterungsfläche Nr. 7 (gewerbliche Erweiterungsfläche der<br />

Fa. Brockhues / Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „CWB, Ortskern III“)<br />

aufzuheben und die Abgrenzung der Siedlungsfläche aus dem<br />

Flächennutzungsplan zu übernehmen.<br />

Anpassung des Siedlungsflächenbedarfs von 12 auf 13 ha gem. dem Entwurf<br />

1997.<br />

C Regionalpark Rheingau<br />

Seit einigen Jahren wird im Rheingau die Entwicklung des Regionalparks<br />

Rheingau erfolgreich durch den Zweckverband Rheingau vorangetrieben. Die<br />

Regionalparkrouten (zwei Hauptrouten mit Nebenrouten) werden im<br />

Masterplan Regionalpark Rheingau (s. www.zweckverband-rheingau.de /<br />

Regionalpark/Masterplan) entwickelt und dargestellt. Der Regionalpark, der<br />

im Rheingau von <strong>Walluf</strong> bis zur Landesgrenze (Lorch-Lorchhausen) reicht,<br />

knüpft bei Wiesbaden-Schierstein an den Regionalpark Ballungsraum<br />

Frankfurt RheinMain an.<br />

Da der Regionalpark für die Entwicklung der Region in vielfältiger Hinsicht<br />

eine hohe Bedeutung hat, wird gefordert, dass die Verlängerung des<br />

Vorrangebietes Regionalpark-korridor bis zur Landesgrenze aufgenommen<br />

wird. Allerdings müssen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bei<br />

der Entwicklung des Regionalparks Beachtung finden.<br />

D Schienenverkehr<br />

Die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Umsetzung von<br />

Maßnahmen zur Minderung des Schienenverkehrslärm im Rheintal werden<br />

mit dem Einschub des Satzes „Kapazitäts- und Leistungssteigerungen,<br />

insbesondere im Güterverkehr, dürfen nicht zu Verschlechterungen der<br />

Lebensqualität entlang der Schienenstrecken führen“ (G5.1-1), nicht<br />

ausreichend berücksichtigt.<br />

Die Rheinstrecke ist unseres Erachtens ein bedeutender Engpass im<br />

europäischen Schienennetz (im Sinne der Begründung zu 5 des<br />

Regionalplans 09, Textteil Seite 98 ff). Dieser wird, insbesondere im Hinblick<br />

auf die Fertigstellung des St. Gotthart-Tunnels und das Bestreben mehr<br />

Güter auf die Schienen zu bringen, noch verschärft. Eine deutliche und<br />

akzeptable Minderung des Schienenverkehrslärm ist im Rheintal nur mit der<br />

Auslagerung des Schienengüterverkehrs zu erreichen. Da dieses einen<br />

langfristigen Planungsprozess voraussetzt, muss möglichst zeitnah im<br />

Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung konzeptionell der<br />

Schienengüterverkehr überdacht und die Verstärkung des Nord-Süd-<br />

Korridors durch den Neubau einer weiteren Schienengüterverkehrs-Trasse<br />

vorgesehen werden.<br />

Zur Entlastung der Rheinstrecke im Nord-Süd-Korridor gibt es allerdings<br />

noch keine konkrete Planungsvorstellung für eine Güterentlastungsstrecke.<br />

Dennoch schlagen wir vor, folgenden regionalplanerischen Grundsatz in den<br />

Regionalplan aufzunehmen:


Seite 6 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

„Die Bundesregierung wird gebeten, im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Bundesverkehrs-wegeplans den Nord-Süd-Korridor hinsichtlich des<br />

vorhandenen und zu erwartenden Schienengüterverkehrs konzeptionell zu<br />

überprüfen. Zur Entlastung der Rheinstrecke ist im Bundesverkehrswegeplan<br />

- soweit erforderlich - eine Entlastungstrecke für den Güterverkehr<br />

vorzusehen. Zwischenzeitlich wird angestrebt, den Schienengüterverkehr auf<br />

andere bestehende Schienenstrecken im Nord-Süd-Korridor teilweise<br />

auszulagern.“<br />

Weiterhin bitten wir die Stellungnahme des Segelclubs, die auf Initiative der<br />

Verbände im Landessportbund Hessen erstellt wurde, in dem weiteren<br />

Verfahren angemessen zu berücksichtigen.<br />

Begründung:<br />

Der Bedarf der Gemeinde <strong>Walluf</strong> an Gewerbefläche wird mit


Seite 7 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 3 Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“<br />

Konzept zur Bebaubarkeit/Verwendung<br />

Herr Schröder stellt folgenden Antrag:<br />

Drucksache 661/09<br />

„Die Gestaltungsvorschläge sind um weitere Planungsmöglichkeiten/<br />

Verwendungsmöglichkeiten (u.a. Grünanlage) einschl. der Kosten zur<br />

jeweiligen Planumsetzung zu ergänzen.<br />

5 Ja; 2 Nein; 2 Enthaltungen damit zugestimmt<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />

Schwindenhammer, Vorsitzender


Seite 8 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 4 Bericht zu einem Bauvorhaben im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes „Nordwest<br />

Die Eigentümer des Anwesens Enzianweg 21 a, 65396 <strong>Walluf</strong> haben die<br />

Genehmigung zur Errichtung eines Staffelgeschosses zu Wohnzwecken an<br />

diesem Anwesen beantragt.<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordwest“ und<br />

steht mit der Errichtung eines Staffelgeschosses den dort getroffenen<br />

Festsetzungen nicht entgegen. Lt. Stellungnahme des Rheingau-Taunus-<br />

Kreises handelt sich jedoch bei dem Staffelgeschoss um ein Vollgeschoss,<br />

sodass es zu einer zweigeschossigen Bauweise kommt. Dies sieht allerdings<br />

der Bebauungsplan in diesem Bereich nicht vor und würde somit den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen stehen.<br />

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Bebauungsplan die Errichtung eines<br />

Staffelgeschosses nicht ausschließt. Die Definition eines Staffelgeschosses ist<br />

integraler Bestandteil der Hess. Bauordnung, die grundsätzlich gilt, auch wenn<br />

sie nach Rechtskraft des bestehenden Bebauungsplanes geändert und dadurch<br />

die Möglichkeit zur Errichtung eines Staffelgeschosses erst ermöglicht hat . Die<br />

Errichtung von Staffelgeschossen könnte nur durch eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes mit einer qualifizierten Begründung ausgeschlossen werden.<br />

Auch ein sofort eingeleitetes Änderungsverfahren des Bebauungsplanes könnte<br />

dieses aktuelle Vorhaben in Bezug auf die Errichtung eines Staffelgeschosses<br />

unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr einholen<br />

und somit nicht mehr verhindern.<br />

Der Gemeindevorstand hat dem Bauantrag unter der Bedingung zugestimmt,<br />

dass die im Bebauungsplan festgesetzte eingeschossige Bauweise mit<br />

Flachdach eingehalten wird. Für die geringfügige Überschreitung der GFZ von 4<br />

m² ( auf 0,615) BauNVO 1977 wurde das gemeindliche Einvernehmen – wie in<br />

vergleichbaren Fällen - erteilt.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />

Schwindenhammer, Vorsitzender


Seite 9 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 5 Bericht Zweckverband Rheingau<br />

Gesamtwegekonzept<br />

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.09.09 wurde auf Antrag der BVW-<br />

Fraktion ein einstimmiger Beschluss gefasst, mit dem der Gemeindevorstand gebeten<br />

wurde,<br />

1. Den am 07.07.2009 vom Zweckverband Rheingau versendeten Übersichtsplan<br />

„Wanderwegekonzept Rheingau“ allen Fraktionen der Gemeindevertretung zur<br />

Beratung zuzustellen.<br />

2. Das Gesamtwegekonzept Zweckverband Rheingau auf die Tagesordnung der<br />

Bauausschusssitzung zu setzen.<br />

In Ausführung des Beschlusses wurde veranlasst, dass den Fraktionen wunschgemäß<br />

eine Ausfertigung des Übersichtsplanes übersandt wurde. Mit Schreiben vom 14.10.09<br />

wurde diese Karte nebst weiteren Unterlagen (Vorschläge des Vereins für<br />

Regionalentwicklung) übersandt. In dem Anschreiben wurde darauf aufmerksam<br />

gemacht, dass diese Karte und die Vorschläge des Vereins für Regionalentwicklung<br />

lediglich ein Zwischenergebnis darstellen, welches noch angepasst wird. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde vorgeschlagen bzw. empfohlen, zunächst ein Zwischenergebnis<br />

des zu beauftragenden Fachbüros abzuwarten und erst dann die gewünschte Beratung<br />

im Ausschuss erfolgen zu lassen. Ungeachtet dessen wurde im Einvernehmen mit dem<br />

Vorsitzenden dieser Tagesordnungspunkt als Bericht auf die heutige Tagesordnung<br />

gesetzt.<br />

Seit 2008 beschäftigt sich der Verein für Regionalentwicklung mit der zukünftigen<br />

Entwicklung der Wanderwege im Rheingau. Basis für diese Aktivitäten bildet unter<br />

anderem Der Masterplan für den Regionalpark mit seinem Konzept des<br />

Strickleitersystems der Wege (Leinpfad und Panoramaroute als Sprossen –<br />

Bachtalrouten als Sprossen). Nach vereinsinterner Diskussion wurde im Rahmen einer<br />

öffentlichen Veranstaltung in Geisenheim der Entwurf einer Konzeption „Rheingauer<br />

Historienwege“ am 19.05.2009 vorgestellt.<br />

Der Verbandsvorstandes Zweckverband Rheingau hatte in seiner Sitzung vom<br />

03.03.09 bereits die Eckpunkte eines Gesamtwegekonzeptes „Rheingauer Wein- und<br />

Historienwege“ beschlossen. Die Aufnahme in dieses Gesamtkonzept Rheingau<br />

bedeutet:<br />

• Gemeinsame Ausschilderung dieser Wege nach dem Wegebeschilderungs-<br />

Design des Regionalpark RheinMain<br />

• Aufstellung von Hinweistafeln mit Darstellung dieser Wege an den Zugängen zu<br />

den Orten im Verlauf des Leinpfads (Gestaltungsplanung)<br />

• Unterstützung der Beschilderung und des Marketings über Mittel des<br />

Zweckverbands Rheingau bzw. der von ihm genutzten Förderprogramme des<br />

Landes und der EU<br />

In der Verbandsversammlung vom 28.05.09 stand dieses Gesamtwegekonzept<br />

ebenfalls auf der Tagesordnung. Dabei wurde vom Verbandsvorsteher mitgeteilt, dass<br />

der Vorstand noch keinen bindenden Beschluss gefasst hat. Der Verein hat seine<br />

Vorstellungen der Öffentlichkeit dargelegt und wird dem Vorstand die Koordinierung<br />

vorlegen. Herr Osterwind vom Verein berichtete, dass am 19.05.2009 ein<br />

Bürgerforum stattgefunden hatte und stellte die Zwischenergebnisse des Konzeptes<br />

vor.


Seite 10 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

Aus der Mitte der Verbandsversammlung wurde eine Visualisierung des Konzeptes<br />

gewünscht, um es anschaulicher zu machen. Jede Kommune sollte eine Karte<br />

erhalten. Ferner wurde angeregt, auch die Fachausschüsse in den Kommunen mit der<br />

Angelegenheit zu befassen, um so eine Rückkopplung aus den Städten und<br />

Gemeinden sicherzustellen. Der Verbandsvorsteher stellte in diesem Zusammenhang<br />

klar, dass es zunächst Aufgabe sei, unter Berücksichtigung des Bottom-Up-Prinzips ein<br />

Konzept zu erarbeiten und vorzulegen. Sobald der Verein über das Wegekonzept<br />

befunden hat, wird es über den Vorstand der Verbandsversammlung zugeleitet.<br />

Der Verbandsvorstand hat sich am 02.06.09 erneut mit dem Gesamtwegekonzept auf<br />

der Basis der Beschlussfassung des Vereins für Regionalentwicklung vom 19.05.2009<br />

befasst und der Erarbeitung eines Gesamtwegekonzeptes Rheingau zugestimmt.<br />

Nach dem bisherigen Beratungsverlauf war festzustellen, dass vom Verein ein<br />

Gesamtwegekonzept nicht erarbeitet werden kann. Aus diesem Grunde hat der<br />

Verbandsvorstand in seiner Sitzung vom 20.10.09 einen Beschluss herbeigeführt, mit<br />

dem ein externes Büro mit der Erarbeitung eines Gesamtwegekonzeptes beauftragt<br />

werden soll. Eine faktische Beauftragung kann allerdings erst dann erfolgen, wenn<br />

endlich eine Mittelzuweisung aus dem Leaderprogramm erfolgt ist. Hier gibt es<br />

allerdings derzeit noch Probleme. Das Projekt kann mit 60 % über LEADER-Mittel<br />

gefördert werden.<br />

Dieser Bericht spiegelt den derzeitigen Verfahrensstand wider. Um es nochmals mit<br />

aller Deutlichkeit zu betonen: Bei der den Fraktionen zugeleiteten Karte handelt es<br />

sich nicht um einen Entwurf für ein Gesamtwegekonzept. Wie dies bereits in der<br />

Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.05.09 deutlich gemacht wurde, stellt diese<br />

Karte lediglich einen Arbeitsstand dar. Die Karte umfasst lediglich die Vorschläge des<br />

Vereins für Regionalentwicklung, wie sie bereits am 19.05.09 bei einer Veranstaltung<br />

in Geisenheim und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorgestellt<br />

wurde. Von dem beauftragten Fachbüro wird ein Entwurf für ein Gesamtwegekonzept<br />

erarbeitet. Dieses sollte dann Gegenstand der Beratung in den kommunalen Gremien<br />

und in den Gremien des Zweckverbandes sein.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

Herr Becker empfiehlt, bereits im Vorfeld ein eigens ausgearbeitetes Wegekonzept zu<br />

erstellen.<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 04.11.2009<br />

Schwindenhammer, Vorsitzender


Seite 11 - der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.10.2009<br />

TOP 6 Mitteilungen<br />

Bauleitplanung von Nachbarkommunen<br />

Die Gemeinde Budenheim hat darüber informiert, dass die Gemeinde beschlossen hat,<br />

den Bebauungsplan „Wohngebiet Wiesmoorer/Gonsenheimer Straße, Teil 1“<br />

aufzustellen sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. In der<br />

Nachbarschaft des Freizeit-, Sport- und Erholungsparks Lenneberg soll auf einer<br />

Fläche von rund 4,2 ha ein Wohngebiet mit 70-75 Wohneinheiten entstehen. Belange<br />

der Gemeinde <strong>Walluf</strong> werden durch diese Planung nicht tangiert. Daher wird <strong>Walluf</strong><br />

auch keine Stellungnahme abgeben.<br />

Umsetzung der Konjunkturprogramme<br />

Nach einer aktuellen Mitteilung des HMdF haben die hess. Kommunen die auf sie<br />

entfallenden Mittelkontingente durchweg ausgeschöpft. Damit ist nach gegenwärtigem<br />

Kenntnisstand davon auszugehen, dass kein Raum für eine „zweite Verteilungsrunde“<br />

sein wird.<br />

Turmburg<br />

Am 05.10.09 fand ein erneuter Ortstermin an der Turmburg statt. Hier ging es wieder<br />

einmal um die erforderlichen Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und um die<br />

Absturzsicherung. An diesem Termin nahmen die Denkmalpflege, ein Vertreter des<br />

Institutes für Steinkunde und ein Architekt teil.<br />

Um die Mauerkronen und die verbliebenen Fassadenflächen vor einem weiteren Verfall<br />

zu schützen, ist eine Bearbeitung zwingend notwendig. Aus jetziger Sicht muss davon<br />

ausgegangen werden, dass eine Mauerwerksschicht von min. 25 -30 cm abgetragen<br />

werden muss, da die obere Auflage so mürbe ist, dass hier keine unmittelbare<br />

Bearbeitung erfolgen kann. Gleichfalls ist mit dem Wiederaufbau eine Wasserführung<br />

herzustellen, sodass Mulden, in denen Wasser stehen kann, künftig vermieden<br />

werden.<br />

Aufstehende einzelne Steine sollten künftig ebenfalls vermieden werden, da es hier in<br />

kürzerer Zeit wieder zu Rissebildungen kommen kann. Weiterhin sind Ausbrüche wie<br />

z. B. im nordöstlichen Eckbereich wieder fachgerecht beizumauern. Seitens der<br />

Denkmalpflege wurden Bedenken geäußert, dass nach Bearbeitung eine zu<br />

gleichmäßige und nicht mehr so unregelmäßige Struktur der Mauerkrone entsteht. Um<br />

eine fachgerechte und mittelfristig dauerhafte Sanierung durchzuführen, sind die<br />

Eingriffe allerdings erforderlich. Aufgrund der unterschiedlichen Aspekte wurde<br />

grundsätzlich die Frage nach einer Überdachung des Bauwerks diskutiert. Nach<br />

Auffassung der Denkmalpflege müsste es allerdings sich um eine moderne, filigrane<br />

Konstruktion handeln, z. B. eine Kombination aus Stahl und Glas. Gleichzeitig wäre<br />

eine Sicherung des inneren Bereiches gestalterisch besser und mit einfacheren Mitteln<br />

möglich, als das bisher vorgesehen ist. Eine Überdachung mit den erforderlichen<br />

Instandsetzungsarbeiten wäre allerdings auch die Variante mit den größten<br />

Investitionen, eine grobe Annahme liegt bei ca. 80 -100 T€. Diese Lösung würde aber<br />

auch langfristig den besten Schutz für das Bauwerk bieten. Zwischenzeitlich wurde<br />

seitens des Landesamtes für Denkmalpflege mitgeteilt, dass entgegen den bisherigen<br />

Aussagen eine finanzielle Beteiligung der Archäologischen und Paläontologischen<br />

Denkmalpflege in Aussicht gestellt werden kann. Dazu müsste allerdings kurzfristig<br />

eine Planung vorgelegt werden. Der Antrag auf Förderung müsste noch im November<br />

gestellt werden, damit noch vor Kassenschluss (etwa 10. Dez.) eine Entscheidung<br />

getroffen werden kann. Diese engen zeitlichen Vorgaben lassen sich nicht umsetzen.<br />

Parkplatz Johannisfeld<br />

Es wird empfohlen, im Rahmen der Baumaßnahme eine provisorische Beschilderung<br />

des Parkplatzes auf der Hauptstraße.


Persönliche Erklärung des Ausschussmitgliedes Herrn Michael Schröder<br />

gemäß § 25 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung:<br />

„Im Rahmen der Beratung der Drucksache Nr. 422/08 (Antrag der Fraktionen zur<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern I Oberwalluf“) habe ich klar herausgestellt,<br />

dass es nicht um die Vermarktung, sondern um die Verwendung des Grundstücks<br />

geht. Ferner sollten alle Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück untersucht<br />

werden. Aus diesem Grunde wurde auch der damalige Beschlussvorschlag geändert.<br />

Bei der Vorlage des Gemeindevorstandes - Drucksache-Nr. 661/09 - bleibt diese<br />

weitergehende Nutzungsuntersuchung unberücksichtigt und die Verwendung wird mit<br />

einer Vermarktung gleichgesetzt. Damit wurde der politischen Willensbildung der<br />

Gemeindevertretung in keinster Weise Rechnung getragen. Insbesondere alternative<br />

Nutzungsvorschläge wie z.B. eine Grünfläche oder eine Kombination aus Grünfläche<br />

und Stellplätzen bleiben in dieser Vorlage des Gemeindevorstandes unberücksichtigt.<br />

Diese Vorgehensweise kann von mir so nicht akzeptiert werden. Daher kann ich dieser<br />

Vorlage in der vorgelegten Form nicht zustimmen. Dies möchte ich mit einer<br />

persönlichen Erklärung nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung<br />

dokumentieren. Ich lege Wert darauf, dass diese persönliche Erklärung dem Protokoll<br />

der heutigen Ausschusssitzung beigefügt wird. Diese Vorlage ist vom<br />

Gemeindevorstand unter Berücksichtigung der Willensbildung aus der<br />

Gemeindevertretung grundlegend zu überarbeiten und den kommunalen Gremien zur<br />

erneuten Beratung vorzulegen.“

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