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N I E D E R S C H R I F T - Walluf

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N I E D E R S C H R I F T<br />

über die<br />

8. Sitzung<br />

des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 19:50 Uhr<br />

Anwesende:<br />

am 28. November 2012<br />

Braun. Geelke Ausschussmitglied<br />

Breßler, Ilse i.V. für Ausschussmitglied Seidl, Lieselotte<br />

Flöck, Petra i.V. für Ausschussmitglied Hoffmann, Bernhard<br />

Hammer, Gerhard stellv. Vorsitzender<br />

Kohl, Benedikta i.V. für Ausschussmitglied Beul, Carsten<br />

Luh, Johannes Ausschussmitglied<br />

Schröder, Michael Vorsitzender<br />

sowie<br />

Becker, Johann Josef stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung<br />

Portz, Edgar stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung<br />

Kohl, Manfred Bürgermeister<br />

Wohlbold, Gerd Schriftführer<br />

Herr Thielecke Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die<br />

Einladung werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll der 7. Sitzung vom<br />

05.09.2012 wird genehmigt. Einvernehmlich werden die Tagesordnungspunkte 2, 3<br />

und 4 getauscht.<br />

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den beigefügten Beschlüssen, die<br />

Bestandteil dieser Niederschrift sind.


Seite 2 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.11.2012<br />

Die Tagesordnung wurde somit wie folgt beschlossen:<br />

Tagesordnungspunkte:<br />

2<br />

1<br />

3<br />

4<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />

3. Vorhaben bezogene Änderung des<br />

Bebauungsplanes „Paradiesstraße (Arnet-<br />

Mühle)“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />

Nutzung des Eichenecks<br />

Mitteilungen<br />

Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />

Bebauungsplan Ortskern I Niederwalluf im<br />

vereinfachten Verfahren<br />

a) Behandlung der Anregungen aus der<br />

öffentlichen Auslegung und Benachrichtigung<br />

der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange sowie der erneuten<br />

öffentlichen Auslegung und Unterrichtung der<br />

Behörden<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />

Drucks.Nr.<br />

Drucks.Nr.<br />

Drucks.Nr.<br />

246/12<br />

Bericht<br />

248/12<br />

249/12<br />

Schröder, Vorsitzender Wohlbold Gerd, Schriftführer


Seite 3 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.11.2012<br />

TOP 1: Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />

3. Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Paradiesstraße (Arnet-Mühle)“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />

- Drucksache Nr.: 246/2012 –<br />

Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />

„Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die Einleitung der 3. Vorhaben<br />

bezogene Änderung des vom Regierungspräsidenten in Darmstadt im Jahre<br />

1984 (Az.: V/3-61d 04/01 Oberwalluf -9) genehmigten Bebauungsplanes<br />

„Paradiesstraße“ aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des § 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff), in Verbindung mit § 5 der Hessischen<br />

Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl. I, S. 54 ff).<br />

Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Art der Baulichen Nutzung<br />

für den Bereich der Bestgandgebäude geändert und so das Baurecht für eine<br />

erweiternde Nutzung geschaffen werden.<br />

Der Geltungsbereich der Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes<br />

betrifft folgende Grundstücke:<br />

Gemarkung Oberwalluf,<br />

Flur 3<br />

Flurstücke: 134/5 (teilw.); 134/9; 134/10 (teilw.); 238/23; 246/7 (teilw.)<br />

und 247/4.<br />

Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.“<br />

Einstimmig damit zugestimmt<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />

Schröder, Vorsitzender


Seite 4 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.11.2012<br />

TOP 2 : Nutzung des Eichenecks<br />

- Bericht -<br />

Mit beigefügter Mail vom 13.08.12 wurden die Fraktionsvorsitzenden über die<br />

unterschiedlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Jagdhütten am<br />

Eicheneck informiert. Diese Mail ging auch nachrichtlich an den Gemeindevorstand.<br />

Dabei wurde auch aufgezeigt, dass zur nachhaltigen Sicherung einer Nutzung es nach<br />

Rücksprache mit der UNB erforderlich wäre, in ein Bebauungsplanverfahren<br />

einzutreten. Seitens 2 Fraktionen (CDU, BVW) und Herrn Frank Edgar Portz wurde<br />

mitgeteilt, dass eine Nutzung als Stützpunkt für eine Outdoorfirma zu gewerblich<br />

erscheint und man eine solche Nutzung nicht haben wolle. Seitens de SPD-Fraktion<br />

wurde mitgeteilt, dass man grundsätzlich einer Einleitung eines<br />

Bebauungsplanverfahrens positiv gegenüber steht.<br />

„Sehr geehrte Herren,<br />

in den letzten Monaten gab es einige, unterschiedliche Anfragen hinsichtlich einer möglichen<br />

Nutzung der ehemaligen Jagdhütten am sogenannten Eicheneck. Es handelt sich dabei um<br />

potenzielle Nutzungsinteressenten aus den Bereichen Weinbaubetriebe, Errichtung einer privaten<br />

Künstlerwerkstatt und ein Outdoor – Unternehmen.<br />

Dieses Objekt ist derzeit an den Förderverein "Waldkindergarten" verpachtet. Im Zusammenhang<br />

mit diesen Nutzungsanfragen wurde nach den ersten Gesprächen mit den Interessenten<br />

verwaltungsseitig Kontakt mit der Bauaufsicht und der Unteren Naturschutzbehörde beim<br />

Rheingau-Taunus-Kreis aufgenommen. Aus diesen Kontakten hat sich ergeben, dass für eine evtl.<br />

Realisierung dieser angedachten unterschiedlichen möglichen Nutzungen eine entsprechende<br />

Bauleitplanung erforderlich ist. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass eine Privilegierung<br />

nach § 35(1) BauGB bei diesen verschiedenen Nutzungen nicht erkennbar ist. Ohne eine<br />

Bauleitplanung würden aber öffentlich rechtliche Belange entgegenstehen, mit der Folge, dass eine<br />

Genehmigung nach § 35(2) BauGB nicht möglich wäre. Bevor hier entsprechende Vorschläge an<br />

die Gremien für eine mögliche Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ergehen, wäre ich Ihnen<br />

- nach entsprechender Meinungsbildung in den jeweiligen Fraktionen - sehr dankbar, wenn Sie mir<br />

die Haltung der Fraktionen zu der Frage der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mitteilen<br />

würden.<br />

Ich werde Ihnen zeitnah in den nächsten Tagen eine CD mit einem Nutzungskonzept "Eicheneck"<br />

und einem Firmenportrait der Firma Outdoor Germany per Boten zukommen lassen. Für evtl.<br />

Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.<br />

Für eine entsprechende Rückmeldung bis zum Ende dieses Monats wäre ich Ihnen sehr verbunden.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />

Schröder, Vorsitzender


Seite 5 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />

28.11.2012<br />

TOP 3 : Mitteilungen<br />

Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze<br />

Im Zusammenhang mit dem Umbau der Hauptstraße wurde seinerzeit auch eine<br />

Vereinbarung zwischen der Hess. Straßenbauverwaltung, dem Rheingau-Taunus-Kreis<br />

und der Gemeinde <strong>Walluf</strong> geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung, der auch die<br />

kommunalen Gremien zugestimmt haben, war u.a auch die Neufestsetzung der<br />

Ortsdurchfahrtsgrenze an der K 638. Nach § 15 der Vereinbarung wurde der<br />

gemeinde die Baulast an Gehwegen, Parkständen mit Pflanzinseln, der Infobucht<br />

sowie den Rad- und Gehweg nördlich und südlich der Kreisstraße bis zum Kreisel<br />

übertragen. Nunmehr beabsichtigt der RTK bei HessenMobil die Neufestsetzung der<br />

OD-Grenze zu beantragen. Hierfür benötigt er das Einverständnis der Gemeinde<br />

<strong>Walluf</strong>. Auf der Basis der geschlossenen Vereinbarung wurde das Einverständnis<br />

gegeben.<br />

Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000<br />

- Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -<br />

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Gemeindevorstandes in seiner 27.<br />

Sitzung vom 17.09.2012 wurde eine entsprechende vorläufige Stellungnahme<br />

gegenüber dem Hess. Wirtschaftsministerium abgegeben.<br />

TOP 4 : Bebauungsplan „Ortskern I, Niederwalluf“ im<br />

vereinfachten Verfahren<br />

Frau Braun, Herr Luh und Herr Becker verlassen nach § 25 HGO zu dem<br />

Tagesordnungspunkt 4 die Sitzung.<br />

4 a) Behandlung von Anregungen<br />

- Drucksache Nr.: 248/2012<br />

Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />

„Die Abwägung und Begründung zu den Anregungen der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Punkten 1 – 2 beschlossen.<br />

Zum Punkt 3 ist eine Änderung der inneren Baugrenze gem. § 4a (3) BauGB<br />

durchzuführen.“<br />

Einstimmig damit zugestimmt<br />

4 b) Satzungsbeschluss<br />

- Drucksache Nr.: 249/2012<br />

Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich zurückgestellt.<br />

65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />

Schröder, Vorsitzender

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