N I E D E R S C H R I F T - Walluf
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die<br />
8. Sitzung<br />
des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 19:50 Uhr<br />
Anwesende:<br />
am 28. November 2012<br />
Braun. Geelke Ausschussmitglied<br />
Breßler, Ilse i.V. für Ausschussmitglied Seidl, Lieselotte<br />
Flöck, Petra i.V. für Ausschussmitglied Hoffmann, Bernhard<br />
Hammer, Gerhard stellv. Vorsitzender<br />
Kohl, Benedikta i.V. für Ausschussmitglied Beul, Carsten<br />
Luh, Johannes Ausschussmitglied<br />
Schröder, Michael Vorsitzender<br />
sowie<br />
Becker, Johann Josef stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung<br />
Portz, Edgar stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung<br />
Kohl, Manfred Bürgermeister<br />
Wohlbold, Gerd Schriftführer<br />
Herr Thielecke Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die<br />
Einladung werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll der 7. Sitzung vom<br />
05.09.2012 wird genehmigt. Einvernehmlich werden die Tagesordnungspunkte 2, 3<br />
und 4 getauscht.<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den beigefügten Beschlüssen, die<br />
Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Seite 2 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.11.2012<br />
Die Tagesordnung wurde somit wie folgt beschlossen:<br />
Tagesordnungspunkte:<br />
2<br />
1<br />
3<br />
4<br />
Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />
3. Vorhaben bezogene Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Paradiesstraße (Arnet-<br />
Mühle)“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />
Nutzung des Eichenecks<br />
Mitteilungen<br />
Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />
Bebauungsplan Ortskern I Niederwalluf im<br />
vereinfachten Verfahren<br />
a) Behandlung der Anregungen aus der<br />
öffentlichen Auslegung und Benachrichtigung<br />
der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange sowie der erneuten<br />
öffentlichen Auslegung und Unterrichtung der<br />
Behörden<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />
Drucks.Nr.<br />
Drucks.Nr.<br />
Drucks.Nr.<br />
246/12<br />
Bericht<br />
248/12<br />
249/12<br />
Schröder, Vorsitzender Wohlbold Gerd, Schriftführer
Seite 3 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.11.2012<br />
TOP 1: Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong>;<br />
3. Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Paradiesstraße (Arnet-Mühle)“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />
- Drucksache Nr.: 246/2012 –<br />
Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
„Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die Einleitung der 3. Vorhaben<br />
bezogene Änderung des vom Regierungspräsidenten in Darmstadt im Jahre<br />
1984 (Az.: V/3-61d 04/01 Oberwalluf -9) genehmigten Bebauungsplanes<br />
„Paradiesstraße“ aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des § 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff), in Verbindung mit § 5 der Hessischen<br />
Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl. I, S. 54 ff).<br />
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Art der Baulichen Nutzung<br />
für den Bereich der Bestgandgebäude geändert und so das Baurecht für eine<br />
erweiternde Nutzung geschaffen werden.<br />
Der Geltungsbereich der Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes<br />
betrifft folgende Grundstücke:<br />
Gemarkung Oberwalluf,<br />
Flur 3<br />
Flurstücke: 134/5 (teilw.); 134/9; 134/10 (teilw.); 238/23; 246/7 (teilw.)<br />
und 247/4.<br />
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.“<br />
Einstimmig damit zugestimmt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />
Schröder, Vorsitzender
Seite 4 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.11.2012<br />
TOP 2 : Nutzung des Eichenecks<br />
- Bericht -<br />
Mit beigefügter Mail vom 13.08.12 wurden die Fraktionsvorsitzenden über die<br />
unterschiedlichen Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Jagdhütten am<br />
Eicheneck informiert. Diese Mail ging auch nachrichtlich an den Gemeindevorstand.<br />
Dabei wurde auch aufgezeigt, dass zur nachhaltigen Sicherung einer Nutzung es nach<br />
Rücksprache mit der UNB erforderlich wäre, in ein Bebauungsplanverfahren<br />
einzutreten. Seitens 2 Fraktionen (CDU, BVW) und Herrn Frank Edgar Portz wurde<br />
mitgeteilt, dass eine Nutzung als Stützpunkt für eine Outdoorfirma zu gewerblich<br />
erscheint und man eine solche Nutzung nicht haben wolle. Seitens de SPD-Fraktion<br />
wurde mitgeteilt, dass man grundsätzlich einer Einleitung eines<br />
Bebauungsplanverfahrens positiv gegenüber steht.<br />
„Sehr geehrte Herren,<br />
in den letzten Monaten gab es einige, unterschiedliche Anfragen hinsichtlich einer möglichen<br />
Nutzung der ehemaligen Jagdhütten am sogenannten Eicheneck. Es handelt sich dabei um<br />
potenzielle Nutzungsinteressenten aus den Bereichen Weinbaubetriebe, Errichtung einer privaten<br />
Künstlerwerkstatt und ein Outdoor – Unternehmen.<br />
Dieses Objekt ist derzeit an den Förderverein "Waldkindergarten" verpachtet. Im Zusammenhang<br />
mit diesen Nutzungsanfragen wurde nach den ersten Gesprächen mit den Interessenten<br />
verwaltungsseitig Kontakt mit der Bauaufsicht und der Unteren Naturschutzbehörde beim<br />
Rheingau-Taunus-Kreis aufgenommen. Aus diesen Kontakten hat sich ergeben, dass für eine evtl.<br />
Realisierung dieser angedachten unterschiedlichen möglichen Nutzungen eine entsprechende<br />
Bauleitplanung erforderlich ist. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass eine Privilegierung<br />
nach § 35(1) BauGB bei diesen verschiedenen Nutzungen nicht erkennbar ist. Ohne eine<br />
Bauleitplanung würden aber öffentlich rechtliche Belange entgegenstehen, mit der Folge, dass eine<br />
Genehmigung nach § 35(2) BauGB nicht möglich wäre. Bevor hier entsprechende Vorschläge an<br />
die Gremien für eine mögliche Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ergehen, wäre ich Ihnen<br />
- nach entsprechender Meinungsbildung in den jeweiligen Fraktionen - sehr dankbar, wenn Sie mir<br />
die Haltung der Fraktionen zu der Frage der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mitteilen<br />
würden.<br />
Ich werde Ihnen zeitnah in den nächsten Tagen eine CD mit einem Nutzungskonzept "Eicheneck"<br />
und einem Firmenportrait der Firma Outdoor Germany per Boten zukommen lassen. Für evtl.<br />
Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.<br />
Für eine entsprechende Rückmeldung bis zum Ende dieses Monats wäre ich Ihnen sehr verbunden.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />
Schröder, Vorsitzender
Seite 5 - der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
28.11.2012<br />
TOP 3 : Mitteilungen<br />
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze<br />
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Hauptstraße wurde seinerzeit auch eine<br />
Vereinbarung zwischen der Hess. Straßenbauverwaltung, dem Rheingau-Taunus-Kreis<br />
und der Gemeinde <strong>Walluf</strong> geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung, der auch die<br />
kommunalen Gremien zugestimmt haben, war u.a auch die Neufestsetzung der<br />
Ortsdurchfahrtsgrenze an der K 638. Nach § 15 der Vereinbarung wurde der<br />
gemeinde die Baulast an Gehwegen, Parkständen mit Pflanzinseln, der Infobucht<br />
sowie den Rad- und Gehweg nördlich und südlich der Kreisstraße bis zum Kreisel<br />
übertragen. Nunmehr beabsichtigt der RTK bei HessenMobil die Neufestsetzung der<br />
OD-Grenze zu beantragen. Hierfür benötigt er das Einverständnis der Gemeinde<br />
<strong>Walluf</strong>. Auf der Basis der geschlossenen Vereinbarung wurde das Einverständnis<br />
gegeben.<br />
Änderung des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000<br />
- Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -<br />
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Gemeindevorstandes in seiner 27.<br />
Sitzung vom 17.09.2012 wurde eine entsprechende vorläufige Stellungnahme<br />
gegenüber dem Hess. Wirtschaftsministerium abgegeben.<br />
TOP 4 : Bebauungsplan „Ortskern I, Niederwalluf“ im<br />
vereinfachten Verfahren<br />
Frau Braun, Herr Luh und Herr Becker verlassen nach § 25 HGO zu dem<br />
Tagesordnungspunkt 4 die Sitzung.<br />
4 a) Behandlung von Anregungen<br />
- Drucksache Nr.: 248/2012<br />
Die Gemeindevertretung möge beschließen:<br />
„Die Abwägung und Begründung zu den Anregungen der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange werden gemäß den Punkten 1 – 2 beschlossen.<br />
Zum Punkt 3 ist eine Änderung der inneren Baugrenze gem. § 4a (3) BauGB<br />
durchzuführen.“<br />
Einstimmig damit zugestimmt<br />
4 b) Satzungsbeschluss<br />
- Drucksache Nr.: 249/2012<br />
Der Tagesordnungspunkt wird einvernehmlich zurückgestellt.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 03.12.2012<br />
Schröder, Vorsitzender