N I E D E R S C H R I F T - Walluf
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N I E D E R S C H R I F T<br />
über die<br />
22. Sitzung<br />
des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 19:55 Uhr<br />
Anwesende:<br />
am 18. Juni 2009<br />
Becker, Johann-Josef Ausschussmitglied<br />
Dusch, Jürgen Ausschussmitglied<br />
Hammer, Gerhard Ausschussmitglied<br />
Portz, Frank Edgar i. V. f. Ausschussmitglied Dr. Maneck, Günther<br />
Schröder, Michael Ausschussmitglied<br />
Schwindenhammer, Robert Vorsitzender<br />
Seidl, Lieselotte stellvertr. Vorsitzende<br />
Spitzkopf, Max Ausschussmitglied<br />
sowie<br />
Kohl, Manfred Bürgermeister<br />
Wohlbold, Gerd Schriftführer<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die<br />
Einladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Das Protokoll der<br />
21. Sitzung vom 22.04.2009 wird genehmigt.<br />
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den beigefügten Beschlüssen, die<br />
Bestandteil dieser Niederschrift sind.
Seite 2 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
Die Tagesordnung wurde somit wie folgt beschlossen:<br />
Tagesordnungspunkte:<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
Bebauungsplan „Ortskern I, Niederwalluf“<br />
1.1 Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />
1.2 Veränderungssperre<br />
Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
2.1 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den<br />
Geltungsbereich des Vorhaben bezogenen 1.<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Paradiesstraße“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />
2.2 1. Vorhaben bezogene Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Paradiesstraße“<br />
hier: Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss<br />
Straßenerhalt 2009<br />
Friedhof Oberwalluf<br />
Bericht<br />
Mitteilungen<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 19.06.2009<br />
Drucks.-Nr.<br />
Drucks.-Nr<br />
Drucks.-Nr.<br />
Drucks.-Nr.<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender Gerd Wohlbold, Schriftführer<br />
552/09<br />
553/09<br />
579/09<br />
572/09
Seite 3 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 1 Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
Bebauungsplan „Ortskern I, Niederwalluf“<br />
1.1 Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss<br />
Drucksache 552/09<br />
Frau Seidl, Herr Becker und Herr Dusch nehmen gemäß § 25 HGO an der Beratung<br />
dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.<br />
Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
„Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die Aufstellung des Bebauungs-planes<br />
„Ortskern I Niederwalluf“ nach § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff) in Verbindung mit<br />
§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2007 (GVBl.<br />
I, S. 54 ff).<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauliche Struktur des alten<br />
Ortskerns Niederwalluf - dort wo erforderlich – gesichert und neue<br />
Nutzungsmöglichkeiten bauplanungsrechtlich abgesichert.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern I Niederwalluf“ wird wie folgt<br />
begrenzt:<br />
Im Norden durch den „Brückenplatz“, dann der „Hauptstraße“ (K 638) in<br />
südwestlicher Richtung folgend bis zur „Dreispitz“ (Tankstelle). Südlich in die „Alte<br />
Hauptstraße“ abknickend und der „Alten Hauptstraße“ in östlicher Richtung folgend bis<br />
zur Zufahrt der „Abwasser-Pumpstation“. Entlang der Zufahrt in südöstlicher Richtung<br />
folgend bis zum „Leinpfad/Rheinstraße“. Der „Rheinstraße“ entlang in nordöstlicher<br />
Richtung verlaufend bis zur „Kirchgasse“. Um die Kirche in nordwestlicher Richtung<br />
abknickend, der „Kirchgasse“ in dieser Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt<br />
„Brückenplatz“.<br />
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.“<br />
Einstimmig damit zugestimmt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 4 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 1 Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
Bebauungsplan „Ortskern I, Niederwalluf“<br />
1.2 Veränderungssperre<br />
Drucksache 553/09<br />
Frau Seidl, Herr Becker und Herr Dusch nehmen gemäß § 25 HGO an der Beratung<br />
dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.<br />
Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
Auf der Grundlage des § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff) wird eine Veränderungssperre<br />
mit dem Inhalt nach § 14 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Neuaufstellung des<br />
Bebauungsplanes „Ortskern I Niederwalluf“ beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortskern I Niederwalluf“ wird wie folgt<br />
umschrieben:<br />
Im Norden durch den „Brückenplatz“, dann der „Hauptstraße“ (K 638) in<br />
südwestlicher Richtung folgend bis zur „Dreispitz“ (Tankstelle). Südlich in die „Alte<br />
Hauptstraße“ abknickend und der „Alten Hauptstraße“ in östlicher Richtung folgend bis<br />
zur Zufahrt der „Abwasser-Pumpstation“. Entlang der Zufahrt in südöstlicher Richtung<br />
folgend bis zum „Leinpfad/Rheinstraße“. Der „Rheinstraße“ entlang in nordöstlicher<br />
Richtung verlaufend bis zur „Kirchgasse“. Um die Kirche in nordwestlicher Richtung<br />
abknickend, der „Kirchgasse“ in dieser Richtung folgend bis zum Ausgangspunkt<br />
„Brückenplatz“.<br />
Einstimmig damit zugestimmt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 5 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 2 Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
2.1 7. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Herr Becker stellt folgenden Antrag:<br />
Drucksache 578/09<br />
Der Tagesordnungspunkt soll vertagt und mit Ortstermin auf die Tagesordnung der<br />
nächsten Sitzung des Bauausschusses genommen werden.<br />
Im Rahmen des Ortstermins ist mit der Eigentümerin eine Klärung des künstlerischen<br />
Konzepts vorzunehmen.<br />
4 Ja; 4 Nein damit abgelehnt<br />
2.1 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der<br />
Vorhaben bezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Paradiesstraße“,<br />
hier: Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss<br />
Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die 7. Änderung des mit Verfügung des<br />
Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 22.09.1997 (Az.: IV/34-61 d 04/01-<strong>Walluf</strong>-<br />
5) genehmigten Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB ) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff) in Verbindung mit<br />
§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl I<br />
S. 54 ff) für den Geltungsbereich der Vorhaben bezogenen 1. Änderung des<br />
Bebauungsplanes „Paradiesstraße“<br />
Das Änderungsverfahren wird als Parallelverfahren zum dem vorgenannten<br />
Bebauungsplanverfahren durchgeführt.<br />
Der Bereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der<br />
Vorhaben bezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Paradiesstraße“ beinhaltet<br />
die Grundstücke:<br />
Gemarkung Oberwalluf, Flur 3,<br />
Flurstücke 22/4; 22/5; 29/3; 29/4; 29/5; 29/6; 134/7; 134/8 und 246/8.<br />
4 Ja; 4 Nein damit abgelehnt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 6 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 2 Bauleitplanung der Gemeinde <strong>Walluf</strong><br />
2.2 1. Vorhaben bezogene Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Paradiesstraße“<br />
hier: Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss<br />
Nach Beratung ergeht folgende Beschlussempfehlung:<br />
Drucksache 579/09<br />
Die Gemeindevertretung beschließt hiermit die Aufstellung der 1. Vorhaben bezogenen<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Paradiesstraße“ aus dem Jahr 1984 aufgrund der<br />
gesetzlichen Ermächtigung des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 30.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 ff) in Verbindung mit § 5 der<br />
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 31.05.2005 (GVBl. I, S. 54<br />
ff).<br />
Grundlage der Planung ist eine Änderung der Festsetzung in eine nutzungsbezogene<br />
Baufläche zur Realisierung einer Künstlerwerkstatt zur Förderung von Kindern.<br />
Bauleitplanverfahren wird als Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu der Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes durchgeführt.<br />
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgendes Grundstück:<br />
Gemarkung Oberwalluf, Flur 3,<br />
Flurstück: 22/4; 22/5; 29/3; 29/4; 29/5; 29/6; 134/7; 134/8 und 246/8.<br />
Der Gemeindevorstand wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen.<br />
4 Ja; 4 Nein damit abgelehnt<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 7 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 3 Straßenerhalt 2009<br />
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender<br />
Drucksache 552/09
Seite 8 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 4 Friedhof Oberwalluf<br />
Bericht<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
65396 <strong>Walluf</strong>, den 18.06.2009<br />
gez.<br />
Schwindenhammer, Vorsitzender
Seite 9 - der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am<br />
18.06.2009<br />
TOP 5 Mitteilungen<br />
Investitionspakt soziale Infrastruktur<br />
Neben den beiden Konjunkturprogrammen des Bundes und von Hessen gibt es noch<br />
ein weiteres Programm, das unter dem Namen Investitionspakt soziale Infrastruktur<br />
läuft. Bei diesem Programm geht es um energetische Modernisierungsmaßnahmen an<br />
Gebäuden etc., die der sozialen Infrastruktur dienen. Das Programm umfasst 2 Teile:<br />
Teil 1 ist an die Kommunen mit schwieriger Haushaltslage gerichtet; Teil 2 umfasst<br />
Maßnahmen in Stadtumbaugebieten. Hier kämen 2 Objekte in Betracht: VH NW und<br />
Funktionsgebäude Sportplatz. Hier laufen derzeit entsprechende Untersuchungen. In<br />
der vergangenen Woche fanden auch Abstimmungsgespräche mit der Nass.<br />
Heimstätte und den anderen interessierten Kommunen statt. VH NW dürfte aufgrund<br />
des Denkmalschutzes auszuschließen sein. Funktionsgebäude wird kurzfristig<br />
untersucht.<br />
Bootskran Segelclub<br />
Der SCR beabsichtigt nunmehr doch ein Projekt für die Errichtung eines Bootskranes<br />
umzusetzen. Zwischenzeitlich fand ein Gespräch mit Vertretern des Vorstandes statt.<br />
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nach hiesiger Einschätzung hierfür eine<br />
wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Im Rahmen dieses<br />
Genehmigungsverfahren werden auch denkmalschutzrechtliche Belange und<br />
baurechtliche Belange mitgeprüft. Es wurde darum gebeten, auch der Gemeinde die<br />
Pläne frühzeitig zur Verfügung zu stellen, damit dies auch in die Planungen für das<br />
Rheinufer miteinbezogen werden kann.<br />
Umbaumaßnahmen Parkplatz Johannisfeld und neue Einzäunung Sportplatz<br />
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für den Entlastungsparkplatz wurde die<br />
vorhandene Hecke am Sportplatz entfernt. Hier war vorgesehen einen Ballfangzaun<br />
mit 4m Höhe aufzustellen und diesen zu begrünen. Den Fußballvereinen wurde diese<br />
Planung vorgestellt. Von deren Seite wird vorgeschlagen, auf die Bepflanzung zu<br />
verzichten und anstelle dessen Alutafeln bzw. Sichtschutznetze anzubringen.<br />
Diese Änderungen wären mit zusätzlichen Kosten in einer Größenordnung in Höhe von<br />
ca. 5.000 € verbunden. Hinzu kämen noch Kosten für stärkere Fundamente. Der<br />
Gemeindevorstand war daher einvernehmlich der Auffassung, dass es bei der<br />
bisherigen Planung (Zaun mit Begrünung) bleiben soll.<br />
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gottesacker“<br />
Hier gab es offensichtlich Irritationen mit einem Schreiben des Rheingau Reitvereins.<br />
Dieses Schreiben wurde im Original mit Datum 19.05.09 an den Gemeindevorstand<br />
gerichtet. Mit Datum 20.05.09 wurde dieses Schreiben an viele Mandatsträgerinnen<br />
und Mandatsträger gesandt. Es handelte sich dabei um eine Kopie des Schreibens an<br />
den Gemeindevorstand, ohne dass dies zu erkennen war.<br />
Turmburg<br />
Nach mehrfacher Erinnerung liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme des<br />
Landesamtes für Denkmalpflege zu einer Absturzsicherung an der Turmburg vor. Aus<br />
denkmalpflegerischer Sicht kommt angesichts der Verpflichtung zur Schaffung einer<br />
Absturzsicherung nur ein kurzfristig reversible Installation (Fangnetz; Gitter) in Frage.<br />
Die Kosten werden aktuell ermittelt und im Anschluss erfolgt eine Vorlage an die<br />
Gremien. Die Finanzierung kann über zur Verfügung stehende Haushaltsreste<br />
erfolgen.