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Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach

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3.3.3. Ganztagsschule<br />

Die Mindestteilnehmerzahlen für die Einrichtung einer Ganztagsschule wurden bei Bedarfsumfragen<br />

in den Jahren 2003, 2005 und 2007 nicht erreicht.<br />

3.4. Sonstige Angebote<br />

Betreuungsangebot des Kinderhauses Mandala der LA LERNEN und ARBEITEN gGmbH<br />

– Ganzjährige Betreuung von Kindern zwischen dem 2. und 11. Lebensjahr (maximal gleichzeitig<br />

15 Kinder anwesend)<br />

– Betreuung nach Bedarf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

– Übermittagsbetreuung mit Mittagessen im Kinderhaus<br />

– Hausaufgabenbetreuung<br />

– Möglichkeit der stundenweisen Betreuung in Notfällen, Erkrankung der Eltern, bei Arztterminen<br />

oder aus sonstigen Gründen.<br />

3.5. Entwicklung der Kinderzahlen<br />

3.5.1. Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten<br />

Die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindergärten vom Kindergartenjahr<br />

2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011 ist als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 ist die Entwicklung<br />

unter Berücksichtigung der Aufnahme der 2jährigen Kinder dargestellt.<br />

3.5.2. Entwicklung der Kinderzahlen in den Schulen<br />

Übersichten über die Entwicklung der Schülerzahlen sind als Anlagen 3 beigefügt.<br />

3.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

3.6.1. Kindertagesstätten<br />

3.6.1.1. Derzeitige rechtliche Vorgaben<br />

Gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätten ist das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in der<br />

Fassung vom 15.03.1991 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.<br />

Dezember<br />

2005 (GVBl. S. 502).<br />

Danach ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung<br />

in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen<br />

für Kinder (Kindertagesstätten) sowie in Kindertagespflege die Entwicklung von Kindern<br />

zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Der Förderauftrag um-<br />

fasst<br />

Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.<br />

Kindergärten sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder<br />

vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können (altersgemischte<br />

Gruppen). Dies gilt insbesondere für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr (§<br />

1 Absatz 1 KiTaG).<br />

Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder (§ 1 Absatz 2 KiTaG).<br />

Krippen sind Einrichtungen zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zum vollendeten drit-<br />

ten<br />

Lebensjahr (§ 1 Absatz 4 KiTaG).<br />

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt<br />

der oder des Personensorgeberechtigten geleistet. Soweit die sonstigen Voraussetzungen vor-<br />

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