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Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach

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Stand: 13.05.<strong>2008</strong><br />

<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

Seite 1/28<br />

H:\ABT1\VERSCHIE\PROJEKTE\Betreuungskonzept\<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><strong>2008</strong>_net.doc


1. Einführung...................................................................................................................................3<br />

2. Zielsetzung des Konzeptes..........................................................................................................4<br />

3. Ist-Situation .................................................................................................................................6<br />

3.1. Betreuungsangebote Kindertagesstätten.............................................................................6<br />

3.1.1. vorhandene Plätze und Öffnungszeiten......................................................................6<br />

3.1.2. Besonderheiten der Einrichtungen: ............................................................................7<br />

3.2. Betreuungsangebote Grundschulen....................................................................................8<br />

3.2.1. Grundschule Gutenthal...............................................................................................8<br />

3.2.2. Grundschule Haag-Merscheid....................................................................................8<br />

3.2.3. Grundschule <strong>Morbach</strong> ................................................................................................9<br />

3.2.3.1. Betreuende Grundschule ........................................................................................9<br />

3.2.3.2. Ganztagsschule.......................................................................................................9<br />

3.2.4. Grundschule Blandine Merten Morscheid .................................................................9<br />

3.3. Betreuungsangebote Hauptschule ......................................................................................9<br />

3.3.1. Hausaufgabenbetreuung .............................................................................................9<br />

3.3.2. Arbeitsgemeinschaften ...............................................................................................9<br />

3.3.3. Ganztagsschule.........................................................................................................10<br />

3.4. Sonstige Angebote............................................................................................................10<br />

3.5. Entwicklung der Kinderzahlen.........................................................................................10<br />

3.5.1. Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten................................................10<br />

3.5.2. Entwicklung der Kinderzahlen in den Schulen ........................................................10<br />

3.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen ....................................................................................10<br />

3.6.1. Kindertagesstätten ....................................................................................................10<br />

3.6.1.1. Derzeitige rechtliche Vorgaben............................................................................10<br />

3.6.1.2. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben...............................................................12<br />

3.6.2. Schulen .....................................................................................................................12<br />

3.6.2.1. Ganztagsschulen...................................................................................................12<br />

3.6.2.1.1. Allgemeines..........................................................................................................12<br />

3.6.2.1.2. Ganztagsschule in weiterführenden Schulen........................................................13<br />

3.6.2.1.3. Ganztagsschule in Grundschulen .........................................................................13<br />

3.6.2.2. Betreuende Grundschulen ....................................................................................14<br />

4. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für erwerbstätige und<br />

erwerbsfähige Eltern .................................................................................................................16<br />

4.1. Altersübergreifende Vorschläge.......................................................................................17<br />

4.1.1. Betreuungsstandort...................................................................................................17<br />

4.1.2. Öffnungszeiten .........................................................................................................18<br />

4.1.3. Wochenendbetreuung...............................................................................................18<br />

4.1.4. Ganzjährige Betreuung.............................................................................................18<br />

4.1.5. Betreuung erkrankter Kinder....................................................................................19<br />

4.1.6. Betreuung von „Urlaubskindern“.............................................................................19<br />

4.1.7. Tagespflege ..............................................................................................................19<br />

4.2. Vorschläge für einzelne Altersgruppen............................................................................19<br />

4.2.1. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren ..........................................................................19<br />

4.2.2. 2jährige Kinder.........................................................................................................19<br />

4.2.2.1. Kindergarten Bischofsdhron.................................................................................20<br />

4.2.2.2. Kindergarten Gonzerath .......................................................................................20<br />

4.2.2.3. Kindergarten Hundheim.......................................................................................20<br />

4.2.2.4. Kindergarten Merscheid.......................................................................................20<br />

4.2.2.5. Kindergarten <strong>Morbach</strong> .........................................................................................20<br />

4.2.2.6. Kindergarten Morscheid.......................................................................................20<br />

4.2.2.7. Kindergarten Weiperath .......................................................................................21<br />

4.2.2.8. Ausblick................................................................................................................21<br />

Seite 2/28


4.2.3. Kindergartenkinder (3 – 6 Jahren)............................................................................21<br />

4.2.4. Schulkindergarten.....................................................................................................22<br />

4.2.5. Grundschulkinder .....................................................................................................23<br />

4.2.5.1. Ausweitung der Betreuungsangebote an den kleinen Grundschulen ...................23<br />

4.2.5.2. Ausweitung der Ganztagsschule auf Freitag nachmittag .....................................24<br />

4.2.6. Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.....................................................24<br />

4.3. Personelle Auswirkungen.................................................................................................24<br />

5. Zusammenfassung.....................................................................................................................24<br />

1. Einführung<br />

Die demographische Entwicklung Deutschlands wird zur Zeit in vielen Bereichen diskutiert. Die<br />

Politik muss Familien in das Zentrum ihrer Arbeit stellen, will man den fatalen Folgen der Bevölkerungsentwicklung<br />

entgegenwirken. Nicht der Rückgang der Bevölkerung in Deutschland allein<br />

ist das gravierende Problem, sondern auch die Überalterung und der fehlende Nachwuchs. 30 Prozent<br />

der Deutschen sind über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche machen gerade mal 16 Prozent der<br />

Bevölkerung aus. Betroffen sind nicht nur die umlagefinanzierten Renten- und Gesundheitssysteme<br />

und die sich daraus ergebende mögliche Belastung kommender Generationen, sondern auch<br />

der Arbeitsmarkt. Wenn die besonders geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration spätestens<br />

2020 aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird es einen erheblichen Fachkräftemangel geben.<br />

Ohne gut ausgebildete Fachkräfte fehlt der deutschen Volkswirtschaft das Rückgrat. Schließ-<br />

lich hat die demographische Entwicklung auch erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Inf-<br />

rastruktur.<br />

Der Anteil der Bevölkerung, der mit Kindern in einem Haushalt zusammen lebt, geht in Deutschland<br />

seit Jahrzehnten zurück. Die durchschnittliche Geburtenziffer liegt mit rund 1,37 nicht nur<br />

weit unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1, sondern auch deutlich unter dem Durchschnitt<br />

westlicher Industriestaaten. Weltweit nimmt Deutschland mit dieser Geburtenziffer einen der hinteren<br />

Plätze ein. Ursache für diese Entwicklung ist nicht nur der Rückgang kinderreicher Familien,<br />

sondern auch die steigende Zahl lebenslang kinderlos bleibender Frauen. Haben Frauen bereits ein<br />

Kind,<br />

entscheiden sich viele auch in Deutschland für ein zweites.<br />

Die entscheidende Frage in Deutschland ist daher, ob Frauen überhaupt Mütter werden. Betrug der<br />

Anteil kinderlos gebliebener Frauen des Geburtsjahrganges 1940 lediglich 10,6 %, ist er für den<br />

Jahrgang 1964 auf 32,1 % gestiegen, bei Akademikerinnen sogar auf knapp 45 %. Als Folge geht<br />

der Anteil der Bevölkerung in Familienhaushalten mit Kindern in Deutschland seit Jahrzehnten<br />

zurück. 1972 waren es in den westdeutschen Bundesländern knapp 69 % der Bevölkerung, die in<br />

Haushalten mit Kindern lebten. Bis 2000 ging dieser Anteil um mehr als 14 Prozentpunkte zurück.<br />

Auch die Veränderungen des Familienbildes ist zu berücksichtigen. Der Anteil der mit verheirateten<br />

Eltern lebenden Kinder sinkt. Im Jahre 2003 lebten 69 % aller Kinder unter 18 Jahren bei verheirateten<br />

Ehepaaren, 17,3 % wuchsen bei ihrer allein stehenden Mutter, 3,7 % bei allein stehenden<br />

Vätern auf. Das Alleinerziehen ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einer verbreiteten Lebensform<br />

geworden. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden (63,1 %) ist geschieden, etwa<br />

ein<br />

Viertel der Alleinerziehenden (23,1 %) ist ledig.<br />

Die Gründe für den Verzicht auf Kinder sind vielfältig. Bei einer Forsa-Umfrage für die Zeitschrift<br />

„Eltern“ wurden folgende Gründe genannt:<br />

• 44 % keinen geeigneten Partner<br />

• 39 % Angst um den Arbeitsplatz<br />

• 29 % weil Kinder viel Geld kosten<br />

• 23 % weil man nicht auf Einkommen verzichten kann oder will<br />

• 17% weil man berufliche Nachteile befürchtet<br />

• 9 % weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen.<br />

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Gründe für den Verzicht der Eltern auf weitere Kinder sind laut dieser Umfrage<br />

• 45 % Angst um den Arbeitsplatz<br />

• 37 % weil Kinder viel Geld kosten<br />

• 20 % weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen<br />

• 12 % weil berufliche Nachteile in Kauf genommen werden müssten.<br />

Nach einer Studie des Allensbach-Instituts zur Kinderlosigkeit im Jahr 2004 gibt es u.a. folgende<br />

Antworten, die aus Sicht der 18- bis 44-jährigen gewollt Kinderlosen gegen Kinder sprechen:<br />

• mangelhaftes Klima und Infrastruktur für Familien: Wohnungsgröße, kinderunfreundliche<br />

Strukturen in Kommunen und Unternehmen<br />

• Angst vor finanziellen Verlusten: Paare überlegen sich, ob sie die finanziellen Einschränkungen<br />

in Kauf nehmen wollen, die durch zusätzliche Kosten für größeren Wohnraum, den<br />

vorübergehenden Verlust eines Gehaltes und sonstige kinderspezifische Kosten entstehen<br />

• Konflikte mit persönlichen Interessen<br />

• Vereinbarkeit von Beruf und Kindern/Betreuungssituation<br />

• Erziehungskompetenz: Erwachsene trauen sich nicht zu, ein Kind zu erziehen; sie befürchten,<br />

sie können die hohe Verantwortung nicht übernehmen<br />

• Zukunftsängste.<br />

Die Gründe für die sinkenden bzw. stagnierenden Geburtenzahlen sind also sehr komplex. Nicht<br />

der mangelnde Kinderwunsch an sich ist vorherrschend, sondern bestimmte strukturelle Bedingungen<br />

führen dazu, dass junge Menschen zunächst eine befristete Kinderlosigkeit wählen, die<br />

dann aber zu einer unfreiwilligen lebenslangen werden kann. Die Gründe zeigen auch, dass nicht<br />

allein die in der aktuellen Diskussion immer wieder angeführte fehlende Kinderbetreuung das alles<br />

entscheidende Argument ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Frauen ein maßgeb-<br />

liches<br />

Kriterium bei der Entscheidung für Kinder bzw. Kinderlosigkeit, aber nur eines von vielen.<br />

Eine zukunftsorientierte Familienpolitik darf sich daher nicht nur auf ein Handlungsfeld konzentrieren.<br />

Alle staatlichen Ebenen sind gefordert, ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n und Landkreise müssen dabei familienfreundliche Strukturen und ein familienfreundliches<br />

Lebensumfeld schaffen.<br />

Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> muss und will sich diesen Aufgaben stellen um gerade jungen Familien<br />

und ihren Kindern ein gutes Wohnumfeld zum Leben und Arbeiten in der <strong>Gemeinde</strong> zu bieten.<br />

2. Zielsetzung des Konzeptes<br />

Die sozialen, kulturellen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre<br />

und die daraus entstehenden Zukunftsprognosen wirken sich in besonderem Maße auf die kommu-<br />

nale und regionale Entwicklung und deren Planung aus. Die sich abzeichnende demoskopische<br />

Entwicklung<br />

verstärkt den Druck, langfristig wirkende Konzepte und Strategien zu entwickeln.<br />

Die abnehmende Kinderzahl und die Überalterung der Gesellschaft werden sicherlich auch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> treffen und haben große Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur. So werden<br />

die Kindergärten und Schulen sowie weitere Erstbildungseinrichtungen auf den Rückgang der<br />

Kinder<br />

reagieren müssen.<br />

Gleichzeitig ist auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> für den Bereich der Kindertagesstätten ein zunehmender<br />

Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten der Kindergärten bis hin zu Ganztagsplätzen und<br />

die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren festzustellen. Auch für die Grundschulen erhöht sich<br />

die<br />

Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten.<br />

Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, Auswirkungen der sich abzeichnenden Entwicklung darzustellen<br />

und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der derzeitigen Betreuungsangebote in den ge-<br />

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meindlichen Kindergärten und den Grundschulen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />

und<br />

Beruf aufzuzeigen.<br />

Diese Zielsetzung schließt folgende Unterziele mit ein:<br />

• Erwerbstätigen und erwerbsfähigen Eltern wird durch Inanspruchnahme von geeigneten<br />

Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.<br />

• Den Unternehmen in der <strong>Gemeinde</strong> stehen gut ausgebildete und qualifizierte weibliche und<br />

männliche Fachkräfte zur Verfügung, die zugleich auch Eltern sind.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> gewinnt weiter an Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum durch die Angebote<br />

an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.<br />

• In Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie wird durch die Erweiterung der<br />

Angebote die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Menschen gefördert.<br />

Mit dieser Zielsetzung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Morbach</strong> in seiner Sitzung am 02.03.2005 die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

beauftragt, ein umfassendes und flächendeckendes Betreuungskonzept zu erarbeiten.<br />

In den nachstehenden Ausführungen wurde bewusst die vielfachen Angebote der Vereine in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> an die Kinder und Jugendliche sowie die bestehenden Angebote der offenen<br />

Jugendarbeit (Jugendräume etc.) außen vor gelassen. Die sehr gute Vereinsarbeit in allen Ortsbezirken<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ist so vielschichtig, dass deren Darstellung sowohl in der IST-Situation als<br />

auch in den möglichen Entwicklungen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen<br />

den Rahmen dieses <strong>Kinderbetreuungskonzept</strong>es sprengen würde und daher gesondert betrachtet<br />

werden sollte.<br />

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3. Ist-Situation<br />

3.1. Betreuungsangebote Kindertagesstätten<br />

3.1.1. vorhandene Plätze und Öffnungszeiten<br />

Einrichtung vorhandene Plätze Öffnungszeiten<br />

gesamt davon<br />

teilzeit ganztags<br />

Kindergarten Bischofsdhron 50 40 10 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />

ganztags: 07.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Flexible Zeiten: 12.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />

Kindergarten Gonzerath 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr u. 13.15 Uhr - 16.00 Uhr<br />

ganztags: -<br />

Flexible Zeiten: -<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />

Kindergarten Hundheim 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />

ganztags: -<br />

Flexible Zeiten: 12.15 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: -<br />

Kindergarten Merscheid 50 44 6 vor-/nachmittags: 07.20 Uhr - 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.20 Uhr<br />

ganztags: 07.20 Uhr - 16.20 Uhr<br />

Flexible Zeiten: 12.00 Uhr – 13.00 Uhr<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.20 Uhr - 14.00 Uhr<br />

Kindergarten <strong>Morbach</strong> 125 95 30 vor-/nachmittags: 07.20 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />

ganztags: 07.20 Uhr - 16.30 Uhr<br />

Flexible Zeiten: 12.15 Uhr - 12.45 Uhr<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.20 Uhr - 14.00 Uhr (vorgesehen ab März <strong>2008</strong>)<br />

Kindergarten Morscheid 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 11.45 Uhr u. 13.10 Uhr – 16.00 Uhr<br />

ganztags: -<br />

Flexible Zeiten: -<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />

Kindergarten Weiperath 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />

Gesamt: 425 379 46<br />

ganztags: -<br />

Flexible Zeiten: 12.15 Uhr – 13.00 Uhr<br />

Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 - 14.00 Uhr<br />

Erläuterungen zu den Betreuungsangeboten:<br />

Vor-/Nachmittagsbetreuung:<br />

Es handelt sich hierbei um die „klassische“ Betreuungsform in den Kindertagesstätten. Die Kinder<br />

werden während der Öffnungszeiten jeweils am Vormittag und am Nachmittag betreut. Die Mittagspause<br />

verbringen die Kinder zu Hause. Es ist von einer Gesamtbetreuungszeit von sieben<br />

Stunden/Tag auszugehen.<br />

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Ganztagsbetreuung:<br />

Die Kinder in der Ganztagsbetreuung werden während der Öffnungszeiten des Kindergartens an<br />

fünf Wochentagen mit Mittagessen (Betreuung i.d.R. mindestens von 07.30 Uhr – 16.30 Uhr) betreut.<br />

Die Einrichtungen halten Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten für die Ganztagskinder vor.<br />

verlängertes Vormittagsangebot:<br />

Das verlängerte Vormittagsangebot kann, in Abgrenzung zur Ganztagsbetreuung, längstens bis<br />

14.00 Uhr und maximal für sieben Stunden bei entsprechendem Bedarf beansprucht werden. Dies<br />

entspricht<br />

der Gesamtstundenzeit für die Vor- und Nachmittagsbetreuung.<br />

Flexible Zeiten:<br />

Vielfach reicht die Betreuung der Kinder während der regulären Öffnungszeiten der Kindergärten<br />

wegen Berufstätigkeit der Eltern nicht aus. Bei entsprechendem Bedarf besteht die Möglichkeit,<br />

diese Öffnungszeiten zu flexibilisieren, d.h. auszuweiten. Vorrangig sollen jedoch die vorgenannten<br />

Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden.<br />

In den einzelnen Einrichtungen sind im Hinblick auf die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern<br />

folgende Platzreserven vorhanden:<br />

Kindergarten Bischofsdhron: 25 Plätze (bei gleichzeitiger Kündigung der Sondergruppe<br />

des DRK-Sozialwerkes Bernkastel-Kues)<br />

Kindergarten Gonzerath: 16 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />

nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />

Kindergarten Hundheim: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />

nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />

Kindergarten Merscheid: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />

nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />

Kindergarten<br />

<strong>Morbach</strong>: 0 Plätze<br />

Kindergarten Morscheid: 0 Plätze (zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs<br />

könnten Räumlichkeiten des <strong>Gemeinde</strong>hauses, wie<br />

im Jahr 2006/2007, mitgenutzt werden)<br />

Kindergarten Weiperath: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />

nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeit vorhandenen 425 Plätze um 116 Plätze durch<br />

Wiedereröffnung von vorhandenen Gruppen erhöhte werden könnten. Insgesamt stünden damit<br />

541 Plätze zur Verfügung.<br />

3.1.2. Besonderheiten der Einrichtungen:<br />

Über den Regelpersonalschlüssel hinaus gibt es in den einzelnen Einrichtungen folgendes Zusatz-<br />

personal:<br />

Kindergarten Bischofsdhron<br />

zur Betreuung der Aussiedler- und Ausländerkinder 0,50 Stelle<br />

wegen Ganztagsbetreuung 0,25 Stelle<br />

Gesamtpersonalschlüssel<br />

4,25 Stellen<br />

Im Gebäude des Kindergartens ist zusätzlich eine Sondergruppe des DRK-Sozialwerkes mit 8<br />

Plätzen<br />

für behinderte Kinder untergebracht<br />

Kindergarten Gonzerath<br />

wegen verlängerter Öffnungszeiten 0,50 Stelle<br />

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Gesamtpersonalschlüssel<br />

4,00 Stellen<br />

Kindergarten Hundheim keine<br />

Gesamtpersonalschlüssel<br />

3,50 Stellen<br />

Kindergarten Merscheid<br />

wegen Ganztagsbetreuung 0,25 Stelle<br />

Gesamtpersonalschlüssel<br />

3,75 Stellen<br />

Kindergarten <strong>Morbach</strong><br />

zur Betreuung der Aussiedler- und Ausländerkinder 1,00 Stelle<br />

wegen Leitungsfreistellung 0,50 Stelle<br />

wegen Ganztagsbetreuung 0,75 Stelle<br />

Gesamtpersonalschlüssel<br />

11,00 Stellen<br />

Der Betrieb der provisorisch in einer angemieteten Ferienwohnung eingerichteten 5. Gruppe ist<br />

befristet bis zum 31.07.2009 genehmigt.<br />

Kindergarten Morscheid<br />

wegen verlängerter Öffnungszeiten 0,25 Stelle<br />

Gesamtpersonalschlüssel 3,75 Stellen<br />

Kindergarten Weiperath keine<br />

Gesamtpersonalschlüssel<br />

3,50 Stellen<br />

Sprachförderung:<br />

In allen sieben <strong>Gemeinde</strong>kindergärten werden seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 im Zusammenhang<br />

mit dem Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ Sprachfördermaßnahmen<br />

durchgeführt, um besonders den Kindern im letzten Kindergartenjahr den Übergang<br />

vom Kindergarten zur Grundschule zu erleichtern. Die Maßnahmen werden durch eine<br />

ortsansässige logopädische Praxis durchgeführt.<br />

3.2. Betreuungsangebote Grundschulen<br />

3.2.1. Grundschule Gutenthal<br />

An der Grundschule Gutenthal wurde zu Beginn des Schuljahres 2007/<strong>2008</strong> eine Betreuende<br />

Grundschule eingerichtet, die gleich zu Beginn die zuschussfähige Anzahl von 8 Schülerinnen und<br />

Schülern erreichte. Trägerin der Betreuenden Grundschule ist die Lernen und Arbeiten gGmbH<br />

( Neuwied) (LA gGmbH). Betreuungszeiten: Mo. – Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />

Einzugsbereich: Gutenthal, Odert, Hunolstein, Weiperath<br />

Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten Weiperath.<br />

3.2.2. Grundschule Haag-Merscheid<br />

An der Grundschule Haag-Merscheid besteht seit dem Schuljahr 2006/2007 eine Betreuende<br />

Grundschule, die von derzeit 15 Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Trägerin der Betreuenden<br />

Grundschule ist die Lernen und Arbeiten gGmbH (Neuwied) (LA gGmbH). Betreuungszeiten:<br />

Mo.<br />

– Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />

Einzugsbereich: Haag, Merscheid, Elzerath, Heinzerath<br />

Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten in Merscheid.<br />

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3.2.3. Grundschule <strong>Morbach</strong><br />

3.2.3.1. Betreuende Grundschule<br />

An der Grundschule <strong>Morbach</strong> wurde bereits im Schuljahr 2000/01 eine Betreuende Grundschule<br />

eingerichtet. Träger der Betreuung war bis zum Schuljahr 2005/2006 der AWO-Ortsverein <strong>Morbach</strong>.<br />

Seit dem Schuljahr 2006/2007 hat die LA gGmbH die Trägerschaft übernommen. Die<br />

Betreuung findet in der Zeit von 12:00 – 14:00 Uhr im Kinderhaus MANDALA statt und wird zur<br />

Zeit<br />

von 2 Kindern genutzt.<br />

Im Kinderhaus MANDALA besteht jederzeit die Möglichkeit, darüber hinaus bedarfsgerecht zwischen<br />

7:00 und 19:00 Uhr betreut zu werden.<br />

3.2.3.2. Ganztagsschule<br />

An der Grundschule <strong>Morbach</strong> hat zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 die Ganztagsschule ihren<br />

Betrieb aufgenommen, an der die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (zur Zeit ca. 55 Anmeldungen)<br />

von Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr betreut werden. Hierfür wird auch ein Mit-<br />

tagstisch<br />

angeboten.<br />

Einzugsbereich:<br />

Bischofsdhron, Hundheim, Hinzerath, Wenigerath, Wederath, Rapperath, Gonzerath, <strong>Morbach</strong><br />

(Die Teilnahme an der Ganztagsschule ermöglicht den Schulbesuch auch für Schüler aus einem<br />

anderen<br />

Einzugsbereich)<br />

Kindergärten im Einzugsbereich:<br />

<strong>Morbach</strong> (<strong>Morbach</strong>), Bischofsdhron (Bischofsdhron, Wenigerath), Hundheim (Hundheim, Hinzerath,<br />

Wederath), Gonzerath (Gonzerath); die Rapperather Kinder besuchen den Kindergarten in<br />

Weiperath.<br />

3.2.4. Grundschule Blandine Merten Morscheid<br />

An der Grundschule Blandine Merten Morscheid hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> ab Beginn des Schuljahres<br />

2005/2006 ein Betreuungsangebot eingerichtet, das in den ersten beiden Schuljahren in ei-<br />

gener<br />

Trägerschaft durchgeführt wurde.<br />

Seit dem Schuljahr 2007/<strong>2008</strong> hat auch hier die LA gGmbH die Trägerschaft übernommen. Zur<br />

Zeit nehmen 17 Kinder an der Betreuenden Grundschule in Morscheid teil. Betreuungszeiten: Mo.<br />

– Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />

Einzugsbereich: Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg<br />

Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten in Morscheid.<br />

3.3. Betreuungsangebote Hauptschule<br />

3.3.1. Hausaufgabenbetreuung<br />

An der Hauptschule wird eine Hausaufgabenbetreuung durch Lehrpersonal angeboten, sofern die<br />

Personalsituation dies zulässt. Momentan ist dies nicht der Fall. Die bis zum Schuljahresende<br />

2004/2005 einmal wöchentlich durchgeführte Hausaufgabenbetreuung durch Eltern wurde mangels<br />

Schülerinteresse eingestellt.<br />

3.3.2. Arbeitsgemeinschaften<br />

Montags und mittwochs finden in der Zeit von 13:55 bis 15:30 Uhr insgesamt 8 Arbeitsgemeinschaften<br />

mit den Inhalten Schulband, Volleyball, Fußball, Handball, Schülerbibliothek, Schülerzeitung,<br />

Mofaführerschein und Schulbegrünung statt.<br />

Seite 9/28


3.3.3. Ganztagsschule<br />

Die Mindestteilnehmerzahlen für die Einrichtung einer Ganztagsschule wurden bei Bedarfsumfragen<br />

in den Jahren 2003, 2005 und 2007 nicht erreicht.<br />

3.4. Sonstige Angebote<br />

Betreuungsangebot des Kinderhauses Mandala der LA LERNEN und ARBEITEN gGmbH<br />

– Ganzjährige Betreuung von Kindern zwischen dem 2. und 11. Lebensjahr (maximal gleichzeitig<br />

15 Kinder anwesend)<br />

– Betreuung nach Bedarf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

– Übermittagsbetreuung mit Mittagessen im Kinderhaus<br />

– Hausaufgabenbetreuung<br />

– Möglichkeit der stundenweisen Betreuung in Notfällen, Erkrankung der Eltern, bei Arztterminen<br />

oder aus sonstigen Gründen.<br />

3.5. Entwicklung der Kinderzahlen<br />

3.5.1. Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten<br />

Die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindergärten vom Kindergartenjahr<br />

2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011 ist als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 ist die Entwicklung<br />

unter Berücksichtigung der Aufnahme der 2jährigen Kinder dargestellt.<br />

3.5.2. Entwicklung der Kinderzahlen in den Schulen<br />

Übersichten über die Entwicklung der Schülerzahlen sind als Anlagen 3 beigefügt.<br />

3.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

3.6.1. Kindertagesstätten<br />

3.6.1.1. Derzeitige rechtliche Vorgaben<br />

Gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätten ist das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in der<br />

Fassung vom 15.03.1991 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.<br />

Dezember<br />

2005 (GVBl. S. 502).<br />

Danach ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung<br />

in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen<br />

für Kinder (Kindertagesstätten) sowie in Kindertagespflege die Entwicklung von Kindern<br />

zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Der Förderauftrag um-<br />

fasst<br />

Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.<br />

Kindergärten sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder<br />

vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können (altersgemischte<br />

Gruppen). Dies gilt insbesondere für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr (§<br />

1 Absatz 1 KiTaG).<br />

Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder (§ 1 Absatz 2 KiTaG).<br />

Krippen sind Einrichtungen zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zum vollendeten drit-<br />

ten<br />

Lebensjahr (§ 1 Absatz 4 KiTaG).<br />

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt<br />

der oder des Personensorgeberechtigten geleistet. Soweit die sonstigen Voraussetzungen vor-<br />

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liegen, können von einer Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder in Kindertagespflege betreut wer-<br />

den<br />

(§ 1 Absatz 5 KiTaG).<br />

Gemäß § 4 KiTaG sind die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten vom Träger unter Berücksichtigung<br />

des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen insbesondere erwerbstätigen Eltern ist<br />

nach<br />

Möglichkeit Rechnung zu tragen.<br />

Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr (ab dem 01.08.2010 ab dem zweiten Lebensjahr)<br />

bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Die Verpflichtung erstreckt<br />

sich auf ein Angebot vor- und nachmittags. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes<br />

Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Den Wünschen der<br />

Eltern nach Angeboten, die auch die Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, soll<br />

Rechnung<br />

getragen werden (§ 5 KiTaG).<br />

Nach § 6 KiTaG soll das Jugendamt eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten,<br />

anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflege gewährleisten, soweit eine durchgehende<br />

Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im Rahmen der<br />

Schule<br />

erfolgt.<br />

Soweit eine Betreuung von Kindern, die noch keinen Anspruch auf Aufnahme in einen Kindergarten<br />

haben, tagsüber durch die eigene Familie nicht möglich ist und keine Tagespflegestellen zur<br />

Verfügung stehen, soll gemäß § 7 KiTaG das Jugendamt die bedarfsgerechte Bereitstellung von<br />

Plätzen<br />

in für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten gewährleisten.<br />

Die weitere Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben ist durch die Landesverordnung zur Ausführung<br />

des Kindertagesstättengesetzes (KiTaGAusfVO) vom 31.03.1998 (GVBl. S. 124) zuletzt geändert<br />

durch Artikel 110 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325) erfolgt.<br />

Danach wird vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach Anhörung der anerkann-<br />

ten<br />

Träger der freien Jugendhilfe und der <strong>Gemeinde</strong>n ein Bedarfsplan erstellt.<br />

§ 2 KiTaGAusfVO enthält für die Kindergärten folgende Festlegungen:<br />

Die Bedarfsplanung muss den Erfordernissen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen<br />

Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung entsprechen. Es sollen wahlweise neben Teilzeitplätzen<br />

mit Vor- und Nachmittagsangebot auch Plätze mit einem verlängerten Vormittagsangebot<br />

und einer Betreuung über Mittag mit Mittagessen vorgesehen werden. Zudem ist eine<br />

ausreichende Zahl von Plätzen zur ganztägigen Betreuung mit Mittagessen (Ganztagsplätze)<br />

auszuweisen. Für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres (Kleinkinder) und für<br />

Schulkinder soll die Möglichkeit der Aufnahme in altersgemischte Gruppen vorgesehen werden.<br />

Bei der Bedarfsplanung soll von einer Gruppengröße von 25 Kindern, bei Gruppen mit einem<br />

überwiegenden Anteil an Ganztagsplätzen von 22 Kindern ausgegangen werden. Gruppen<br />

mit weniger als 15 Kindern sollen nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden.<br />

Für Gruppen, die mindestens drei Kinder anderer Altersgruppen aufnehmen (altersgemischte<br />

Gruppen), soll eine angemessene Reduzierung der Gruppengröße vorgenommen werden. Bei<br />

einer zusätzlichen Aufnahme von Kleinkindern gilt als Richtwert 15 Kinder.<br />

Die personelle Regelbesetzung im Kindergarten beträgt 1,75 Erziehungskräfte je Gruppe.<br />

Hiernach sind für den Erziehungsdienst je Gruppe eine Stelle für die Gruppenleitung und eine<br />

drei viertel Mitarbeiterstelle vorzusehen. In Kindergärten mit Ganztagsplätzen ist zusätzlich<br />

eine viertel Mitarbeiterstelle für mindestens fünf sowie für je weitere zehn Ganztagsplätze vorzusehen.<br />

Mit Zustimmung des Jugendamtes kann zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden,<br />

insbesondere wenn (u.a.):<br />

1. die Öffnungszeit unter anderem zur ganztägigen Betreuung von Kindern (Ganztagsplätze)<br />

mehr als sieben Stunden täglich beträgt<br />

2. Kinder aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht.<br />

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Für die Tagesbetreuung von Schulkindern ist in § 3 KiTaGAusfVO bestimmt:<br />

Die Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Schulkindern hat insbesondere die Zahl der<br />

Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide erwerbstätig sind oder in Ausbildung<br />

stehen, zu berücksichtigen. Das Angebot soll mindestens der im Bedarfsplan für Kindergärten<br />

ausgewiesenen Zahl der Plätze mit Betreuung über Mittag entsprechen.<br />

Im Bedarfsplan ist festzulegen, inwieweit die notwendigen Plätze in Horten, in Kindergärten,<br />

in anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflegestellen bereitgestellt werden sollen.<br />

Die Gruppengröße im Hort beträgt in der Regel 15 bis 20 Kinder.<br />

Für den Erziehungsdienst im Hort sind je Gruppe grundsätzlich eine Stelle für die Gruppenleitung<br />

und eine halbe Mitarbeiterstelle vorzusehen. Beträgt die tägliche Öffnungszeit weniger als<br />

sieben Stunden, soll die personelle Besetzung im Benehmen mit dem Jugendamt angemessen<br />

verringert werden.<br />

§ 4 KiTaGAusfVO enthält für die Tagesbetreuung von Kleinkindern folgende Regelungen:<br />

Im Bedarfsplan ist festzulegen, inwieweit die notwendigen Plätze in Kindergärten, Krippen<br />

oder in anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflegestellen bereitgestellt werden<br />

sollen.<br />

Die Gruppengröße beträgt in der Regel acht bis zehn Kinder.<br />

Für den Erziehungsdienst sind je Gruppe grundsätzlich zwei Stellen vorzusehen, von denen<br />

eine mit einer zur Gruppenleitung befähigten Erziehungskraft besetzt sein muss.<br />

3.6.1.2. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben<br />

Am 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 (BGBl. I 2004 S.<br />

3852), ein Bundesgesetz, in Kraft getreten, das den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar<br />

die Verpflichtung vorgibt, für Kinder im Alter unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen<br />

und in Kindertagespflege vorzuhalten. Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach<br />

dem individuellen Bedarf. Eine Übersicht über die derzeit möglichen Angebotsformen ist als Anlage<br />

4 beigefügt.<br />

3.6.2. Schulen<br />

3.6.2.1. Ganztagsschulen<br />

3.6.2.1.1. Allgemeines<br />

Die Rechtsgrundlagen für die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz sind im Schulgesetz sowie der<br />

Grundschulordnung<br />

und in der Übergreifenden Schulordnung (weiterführende Schulen) geregelt.<br />

Danach sind folgende Formen der Ganztagsschule zu unterscheiden:<br />

1. In Angebotsform erstreckt sich die Ganztagsschule auf die Vormittage und vier Nachmittage<br />

einer Woche. Sie kann Unterricht auf den Nachmittag legen und hält weitere pädagogische<br />

Angebote vor. Sie ist klassenbezogen, klassenübergreifend oder klassenstufenübergreifend organisiert.<br />

Für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot angemeldet sind, besteht<br />

eine Teilnahmeverpflichtung für die Dauer eines Schuljahres.<br />

2. In verpflichtender Form verteilt die Ganztagsschule den Unterricht auf die Vormittage und in<br />

der Regel vier Nachmittage einer Woche. Sie hält weitere pädagogische Angebote vor. Die<br />

Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.<br />

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3. Die Ganztagsschule in offener Form verbindet Unterricht und außerunterrichtliche Betreuung<br />

zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit. Sie kann Unterricht auf den Nachmittag<br />

legen. Die Teilnahme an der außerunterrichtlichen Betreuung ist für die Schülerinnen und<br />

Schüler freiwillig. Die außerunterrichtliche Betreuung erfolgt durch Betreuungskräfte, die der<br />

Schulträger bereitstellt.<br />

Die Schulbehörde kann nach dem schulischen Bedürfnis mit Zustimmung des Schulträgers eine<br />

Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form errichten oder eine bestehende<br />

Schule zu einer Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form erweitern. Ohne<br />

Beteiligung der Schulbehörde kann die Schulleiterin oder der Schulleiter eine bestehende Schule<br />

mit Zustimmung des Schulträgers nach Anhörung der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirats<br />

zu<br />

einer Ganztagsschule in offener Form erweitern.<br />

Voraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule in Angebotsform oder verpflichtender<br />

Form ist eine Mindestanzahl von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern. Sie beträgt für<br />

Grundschulen 36, bei Hauptschulen 54.<br />

Ganztagsschule und Schulbezirke:<br />

Grundsätzlich besuchen Schüler der Grundschule die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen,<br />

können aber auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund einer anderen Schule zugewiesen werden.<br />

Mit Blick auf das Wohl des Kindes sei es gerechtfertigt (so das VG Neustadt/Wstr. in seinem Urteil<br />

vom 27.10.2005), es in der Ganztagsschule in einem benachbarten Schulbezirk zuzuweisen,<br />

denn der von den Eltern geäußerte Wunsch zum Besuch einer Ganztagsschule sei nach der gesetzgeberischen<br />

Konzeption, die im Schulgesetz vom 30. März 2004 zum Ausdruck komme, als wichtiger<br />

Grund anzuerkennen.<br />

3.6.2.1.2. Ganztagsschule in weiterführenden Schulen<br />

Die weiteren schulischen Angebote und die außerunterrichtliche Betreuung in der Ganztagsschule<br />

sollen in einem der pädagogischen Zielsetzung angemessenen Verhältnis zum Unterricht stehen.<br />

Die Festlegung der Unterrichtszeit und der Zeiten für weitere schulische Angebote erfolgt durch<br />

die Schulleitung.<br />

Für Ganztagsschulen in verpflichtender Form sind außerdem folgende Regelungen zu beachten:<br />

1. die Schulzeit an den Nachmittagen soll nicht nach 17 Uhr enden;<br />

2. die tägliche Unterrichtszeit soll acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten;<br />

3. der Samstag und mindestens der Nachmittag eines weiteren Tages müssen von verpflichtenden<br />

Veranstaltungen freigehalten werden.<br />

Für Ganztagsschulen in Angebotsform gilt dies entsprechend; darüber hinaus muss sich die Schulzeit<br />

an vier Tagen einer Woche über acht Stunden, in der Regel von 8 Uhr bis 16 Uhr erstrecken<br />

und die weiteren schulischen Angebote sollen unterrichtsbezogene Ergänzungen einschließlich<br />

pädagogische Unterstützung bei den Hausaufgaben, themenbezogene Vorhaben und Projekte, Förderung<br />

und Freizeitgestaltung umfassen.<br />

Bei Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form muss ein Mittagessen angeboten<br />

werden; bei Ganztagsschulen in offener Form ist dies nicht zwingend vorgeschrieben.<br />

Eine Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form kann zusätzlich außerunterrichtliche<br />

Betreuung im Rahmen einer Ganztagsschule in offener Form anbieten oder in der Regel<br />

in<br />

Kooperation mit einem Hort auch in den Ferien Betreuungsangebote vorhalten.<br />

3.6.2.1.3. Ganztagsschule in Grundschulen<br />

Die außerunterrichtliche Betreuung in der Ganztagsschule soll in einem der pädagogischen Zielsetzung<br />

angemessenen Verhältnis zum Unterricht stehen. Die Betreuungszeiten in den einzelnen<br />

Klassenstufen werden vor dem Beginn des Schuljahres vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem<br />

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Schulelternbeirat, bei Ganztagsschulen in offener Form auch im Benehmen mit dem Schulträger<br />

festgelegt. Bei der außerunterrichtlichen Betreuung kann vom Schulträger eine Mittagsmahlzeit<br />

angeboten werden.<br />

Nimmt der Schüler einer Ganztagsschule in offener Form das Angebot der außerunterrichtlichen<br />

Betreuung an, so ist die Teilnahme verpflichtend. Der Schüler kann sich nur zu den von der Schule<br />

vorgesehenen Terminen von der Veranstaltung abmelden.<br />

Für Ganztagsschulen in verpflichtender Form gelten folgende weitere Bestimmungen:<br />

1. die Schulzeit an den Nachmittagen soll nicht vor 15 Uhr und nicht nach 17 Uhr enden;<br />

2. die tägliche Unterrichtszeit soll sechs Unterrichtsstunden nicht überschreiten;<br />

3. der Samstag und mindestens der Nachmittag eines weiteren Tages müssen von verpflichtenden<br />

Veranstaltungen freigehalten werden.<br />

Verbindungen<br />

beider Formen der Ganztagsschule sind auch in Grundschulen zulässig.<br />

3.6.2.2. Betreuende Grundschulen<br />

Im Rahmen der Landesförderung von Betreuenden Grundschulen hat das Ministerium für Bildung,<br />

Wissenschaft, Jugend und Kultur folgende Hinweise gegeben, die als Richtlinien zu verstehen<br />

sind, auf deren Einhaltung bei der Zuschussgewährung durch die ADD allerdings geachtet wird.<br />

Abweichungen<br />

hiervon sind mit der Schulbehörde vorher abzusprechen.<br />

„Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend<br />

- Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen -<br />

1. Art des Angebotes<br />

In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote<br />

eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig.<br />

2. Träger<br />

1.1 Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder einem<br />

freien Träger eingerichtet werden.<br />

2.2 Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.<br />

Die Schulleitung berät den Träger und hilft im Benehmen mit dem Schulelternbeirat bei der<br />

Ermittlung des Betreuungsbedarfs.<br />

3.3 Der Träger benennt einen Verantwortlichen, der mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Die<br />

Schulleitung führt die Aufsicht über die Maßnahme und ist gegenüber den Betreuungskräften<br />

weisungsberechtigt; dieses ist zwischen Träger und Betreuungskräften einzelvertraglich zu<br />

vereinbaren.<br />

3. Betreuungsdauer<br />

3.1 Ein Betreuungsangebot soll für mindestens ein Schuljahr eingerichtet werden.<br />

3.2 Die Betreuung findet in der Regel an allen Unterrichtstagen statt.<br />

3.3 Die Dauer der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem erhobenen Bedarf, den Unterrichtszeiten<br />

der Schule und dem Schülertransport. Sie kann vor und nach dem Unterricht eingerichtet<br />

werden.<br />

4. Betreuungskräfte<br />

4.1 Der Träger sorgt für geeignete Betreuungskräfte (fachliche, persönliche, gesundheitliche Eignung).<br />

Die Betreuung soll geeigneten, in der Beschäftigung mit Kindern erfahrenen Erwachsenen<br />

übertragen werden.<br />

4.2 Die Auswahl der Betreuungskräfte obliegt dem Träger; die Schulleitung wirkt bei der Auswahl<br />

mit.<br />

5. Raumbedarf<br />

Jeder Betreuungsgruppe soll ein geeigneter, kindgemäß eingerichteter Raum in der Schule oder im<br />

schulnahen Bereich zur Verfügung stehen. Für Spielmöglichkeiten im Außengelände ohne Beeinträchtigung<br />

von Klassen, die noch Unterricht haben, soll gesorgt werden.<br />

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6. Aufnahme und Gruppengröße<br />

6.1 Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der Schule offen. Die Teilnahme ist nach Anmeldung<br />

gemäß einer vom Träger zusammen mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat zu<br />

erstellenden Betreuungsordnung zu regeln.<br />

6.2 Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt 8 Kinder. Die Gruppengröße soll bei Fachkräften 25,<br />

bei anderen Betreuungskräften 20 Kinder nicht übersteigen.<br />

7. Organisation<br />

7.1 Für die Beratung bei der Organisation, Koordination und in pädagogischen Fragen der<br />

Betreuung erhält die Schule für bis zu 2 Betreuungsgruppen eine Anrechnungsstunde, bei mehr<br />

als zwei Gruppen zwei Anrechnungsstunden.<br />

7.2 Die Nutzung von Schulräumen und des Schulgeländes im Rahmen der Betreuung bedarf der<br />

Zustimmung der Schulleitung und des Schulträgers. Der Schulelternbeirat ist anzuhören.<br />

7.3 Werden für die Kinder, die an der Betreuungsmaßnahme teilnehmen, Änderungen beim Schülertransport<br />

erforderlich, so ist das Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung<br />

herzustellen.<br />

7.4 Es wird empfohlen, für eine Gruppe möglichst zwei Betreuungskräfte vorzusehen, damit im<br />

Krankheitsfalle kurzfristig Vertretung gewährleistet werden kann.<br />

8. Kosten<br />

8.1 Der Träger des Betreuungsangebotes trägt die Personal- und Sachkosten.<br />

8.2 Die Betreuungszeit kann stundenweise vergütet werden. Der Stundensatz soll 7,70 € nicht unterschreiten.<br />

Die Vergütung soll auf der Grundlage der in den Schulwochen monatlich geleisteten<br />

Zeitstunden berechnet werden. Die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes<br />

sind zu beachten.<br />

8.3<br />

Betreuungskräfte kommunaler Träger unterliegen dem BAT.<br />

9. Finanzierung<br />

9.1 Die Landesregierung gewährt dem Träger des Betreuungsangebotes pro Gruppe und Jahr<br />

einen pauschalierten Landeszuschuss je nach der wöchentlichen Dauer der Betreuung von<br />

- in der Regel 1 534 € bei bis zu 8 Betreuungsstunden (Zeitstunden)<br />

- in der Regel 1 790 € bei 8 bis 12 Betreuungsstunden<br />

- in der Regel 2 046 € bei über 12 Betreuungsstunden<br />

9.2 Der Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Eine Beendigung des Angebotes während des<br />

Schuljahres muss der Schulaufsicht angezeigt werden. Dies kann eine anteilige Kürzung des<br />

Landeszuschusses zur Folge haben.<br />

9.3 Der Träger kann Elternbeiträge erheben. Er soll dabei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.<br />

Es wird ein angemessener Eigenanteil des Trägers vorausgesetzt. Elternbeiträge und<br />

Landeszuschuss dürfen in Summe die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Räume für das<br />

Betreuungsangebot sind im Rahmen der Schulbaurichtlinien zuschussfähig.<br />

10. Antragstellung<br />

10.1 Die Schulbehörde berät die Träger und die Schulen bei der Vorbereitung des Betreuungsangebotes<br />

und der Antragstellung.<br />

10.2 Der Träger legt der Schulbehörde den Erstantrag auf Einrichtung eines Betreuungsangebotes<br />

oder den Antrag auf Fortsetzung des Betreuungsangebotes spätestens bis 6 Wochen<br />

vor den Sommerferien vor. Die Antragsformulare sind bei den Schulen erhältlich.<br />

10.3 Die Schulbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Einrichtung des Betreuungsangebotes<br />

und die Gewährung des Landeszuschusses im Rahmen der Haushaltsmittel.<br />

Insbesondere bei Betreuungsangeboten, die von Elternvereinen getragen werden, hat sie<br />

einen Ermessensspielraum bei der Zuschusshöhe.“<br />

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4. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote<br />

für erwerbstätige und erwerbsfähige Eltern<br />

Zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der bestehenden Betreuungsangebote<br />

wurden mit den Leiterinnen der gemeindlichen Kindergärten und mit den Leiterinnen und Leitern<br />

der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft Gespräche geführt.<br />

In der Kindergartenleiterinnenbesprechung am 31.05.2005 wurden folgende Vorschläge von den<br />

Leiterinnen<br />

unterbreitet:<br />

0 bis 3-jährige Kinder<br />

• Schaffung von Krippenplätzen<br />

• Aufnahme von 2 ½ jährigen Kindern in die Kindergärten<br />

• Haus des Kindes (0 – 12 Jahre)<br />

Kindergärten<br />

• verlängerte Öffnungszeiten (z.B. 07.00 – 19.00 Uhr)<br />

• Anpassung der Öffnungszeiten an den Schichtdienst der Eltern<br />

• ganzjährige Betreuung<br />

• Betreuung in den Ferienzeiten (auch Schulkinder)<br />

• Schaffung von Teilzeitplätzen für Kinder<br />

• Wochenendbetreuung<br />

• mehr Plätze für Kinder mit Beeinträchtigungen<br />

• erkrankte Kinder in der Einrichtung betreuen (spezieller Krankenraum)<br />

• ortsnahe Betreuung<br />

• freie Wahl des Kindergartenplatzes innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> nach Konzeption<br />

• Einrichtung eines Waldkindergartens<br />

• warmes Mittagessen mit Ruhepausen (Ganztagsbetreuung/verlängerte Betreuungszeiten)<br />

• Betreuung von Urlaubskindern<br />

Schulkinder<br />

• Ganztagsschule<br />

• Betreuende Grundschule<br />

• Hortplätze<br />

• Hausaufgabenbetreuung<br />

Allgemeine Vorschläge<br />

• Sprachförderung von Migrantenkindern<br />

• Therapieangebote in den Einrichtungen durch Therapeuten<br />

• zusätzliche pädagogische Fachkraft in der Einrichtung für Team, Kinder und Eltern zur Beratung<br />

und Begleitung<br />

• Einrichtung von Schulkindergärten vor Schuleintritt (Vorklassen)<br />

• Anpassen der Elternarbeit an die Bedürfnisse der Eltern<br />

• Freizeitangebote für Kinder (Musikschule, Sport usw.)<br />

• Verlängerung/Ausweitung der Ferienfreizeiten<br />

• Kooperation mit Vereinen<br />

• Qualitätserhalt und Verbesserung der pädagogischen Standarts<br />

Ausstattung der Einrichtungen<br />

• Erhöhung des Personalschlüssels<br />

• Tagespflegebörse für Tagesmütter (z.B. Elternzeitler)<br />

• Einbinden von Ehrenamtlichen und geringfügig Beschäftigten in Randzeiten<br />

• Transportmöglichkeiten<br />

• Freistellung von Leitungen<br />

• verminderte Gruppenstärke<br />

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• Anpassen der Räumlichkeiten<br />

• Erweiterung der Ausstattungen<br />

• Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

Von den Schulleiterinnen und Schulleitern wurde in der Besprechung am 01.06.2005 folgende<br />

Punkte bzw. Ideen ohne Rücksicht auf deren rechtliche oder tatsächliche Umsetzbarkeit vorge-<br />

schlagen:<br />

Form<br />

• Ganztagsschule<br />

• Betreuende Grundschule<br />

• Hort<br />

• Vorschulklassen<br />

• Ferienprojekte<br />

Umfang<br />

• erweiterte Öffnungszeiten (07.00 bis 18.00 Uhr)<br />

• Busverkehr (08.00 bis 16.00 Uhr)<br />

• Ausschlussmöglichkeit<br />

• Ferien<br />

• Grundschulbereich: evtl. Kindergärten<br />

• Sekundarbereich: eig. Betreuungsangebote<br />

Ausstattung<br />

• Essen<br />

• Spielmaterial<br />

• Räume<br />

• Schulhofgestaltung<br />

• Ruhemöglichkeiten<br />

• räumliche Trennung<br />

• Mobiliar<br />

Inhalte/Angebote<br />

• Hausaufgabenbetreuung<br />

• Kooperation mit Vereinen (z.B. Sport, Musik)<br />

• pädagogische Spiele<br />

• Projekte (z.B. Schulgarten)<br />

Personal<br />

• Sozialpädagogen<br />

• Wirtschaftskräfte<br />

• Ehrenamt<br />

4.1. Altersübergreifende Vorschläge<br />

4.1.1. Betreuungsstandort<br />

Zur Erarbeitung von erweiterten Betreuungsangeboten sollten zunächst die Standorte hierfür geklärt<br />

werden. Für die Aufnahme der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (Kindergartenkinder) bzw.<br />

zukünftig nach Änderung der gesetzlichen Vorgaben im Alter von 2 bis 6 Jahren sollten die derzeitigen<br />

Kindergartenstandorte grundsätzlich beibehalten werden. Die vorhandenen Kapazitäten reichen<br />

für die 3- bis 6-jährigen aus. In Einzelfällen ist eine geringfügige Überschreitung der Regelgruppen<br />

zumindest noch mittelfristig erforderlich. Die Aufnahme von unter 3-jährigen stößt daher<br />

in einigen Einrichtungen noch auf Kapazitätsprobleme, die sich jedoch bei voraussichtlich weiter<br />

zurückgehenden Kinderzahlen mittelfristig lösen lassen.<br />

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Die verlängerte Betreuung von Grundschulkindern („Betreuende Grundschule“ für Kinder von 6<br />

bis 10 Jahren) könnte am kostengünstigsten ebenfalls an den Kindergartenstandorten angeboten<br />

werden, die bereits heute überwiegend für die Kindergartenkinder eine Übermittagbetreuung anbieten.<br />

Für die Kindergartenstandorte <strong>Morbach</strong> und Morscheid-Riedenburg würde sich eine solche<br />

Erweiterung der Betreuungsangebote im Kindergarten geradezu anbieten, da die Grundschul- und<br />

Kindergartengebäude unmittelbar aneinander angrenzen. In den übrigen Schulbezirken könnten<br />

die Kinder mit ihrem Schulbus zum jeweiligen Kindergartenstandort mitfahren. Zusätzliche Fahrten<br />

wären nicht erforderlich. Lediglich das Abholen müsste von den Erziehungsberechtigten organisiert<br />

werden. Einer solchen „Über-Mittag-Betreuung“ von Grundschulkindern in den Kindergärten<br />

stehen jedoch derzeit Vorgaben der Heimaufsicht entgegen. Es stellt sich dabei aber die Frage,<br />

ob der hohe Anspruch nach ständiger „pädagogischer Arbeit“ im Kindergarten gegenüber einer<br />

reinen Betreuung in Randzeiten (z.B. über Mittag) bei immer knapper werdenden öffentlichen<br />

Mitteln<br />

auf Dauer gehalten werden kann.<br />

Sofern und solange dies nicht zu erreichen ist, sollte die betreuende Grundschule in der bisherigen<br />

Form weitergeführt werden.<br />

4.1.2. Öffnungszeiten<br />

Um den Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Flexibilität für ihre Arbeitszeit zu ermöglichen,<br />

sollen werden die Öffnungszeiten der Betreuungsangebote mittel- bzw. langfristig auf 07.00 bis<br />

19.00 Uhr ausgedehnt werden. Während in <strong>Morbach</strong> bereits heute unter Einbeziehung des „Hauses<br />

Mandala“ eine solche flexible Öffnungszeit möglich wäre, sollten die übrigen Standorte erst bei<br />

entsprechendem Bedarf das Angebot erweitern. Einzelanfragen sollten zunächst auf die bestehende<br />

Möglichkeit der Unterbringung im „Haus Mandala“ verwiesen werden.<br />

4.1.3. Wochenendbetreuung<br />

Betreuungsangebote sollten nicht auf die Werktage (Montag bis Freitag) beschränkt bleiben. Auch<br />

an Wochenenden kann sich in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf insbesondere für kleinere Kinder<br />

ergeben. Dieser Bedarf kann sicherlich nicht an allen Standorten abgedeckt werden. In solchen<br />

Fällen ist es den Erziehungsberechtigten zuzumuten, die Kinder an eine zentrale Stelle zu bringen.<br />

Der Bedarf könnte durch Tagespflegepersonen oder durch das Haus Mandala in <strong>Morbach</strong> abgedeckt<br />

werden.<br />

Zur Stärkung des Einkaufsstandortes <strong>Morbach</strong> könnte ein solches Angebot in Zusammenarbeit von<br />

Gewerbe- und Verkehrsverein <strong>Morbach</strong> und dem „Haus Mandala“ für samstags geschaffen werden.<br />

Die Erziehungsberechtigten könnten ihre Kinder im „Haus Mandala“ abgeben, um dann ihre<br />

Einkäufe im Ort vorzunehmen.<br />

4.1.4. Ganzjährige Betreuung<br />

Da die wenigsten Erziehungsberechtigten genügend Urlaubsanspruch haben, um in den Ferienzeiten<br />

komplett selbst die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen, dürfen die Betreuungsangebote<br />

nicht vor den Ferien haltmachen. Andererseits sollten die Kindergärten in einigen Wochen des<br />

Jahres geschlossen sein, um den Urlaubsanspruch der Erzieherinnen zumindest zu einem großen<br />

Teil zu befriedigen. Bei ganzjähriger Öffnung jedes Kindergartens wäre eine ordnungsgemäße<br />

Betreuung durch die Gewährung von Erholungsurlaub an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

nicht<br />

immer sicher zu stellen.<br />

Für die Sommerferien ab 2006 wurde daher mit den Kindergärtenleiterinnen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

die Kindergartenferien so festgelegt, dass immer drei bzw. vier der gemeindlichen Kindergärten<br />

geöffnet sind. Sofern Betreuungsbedarf während der Schließzeiten des Kindergartens im eigenen<br />

Einzugsbereich besteht, kann dieser im benachbarten Kindergarten abgedeckt werden. Die<br />

Erziehungsberechtigten<br />

müssen ihre Kinder allerdings selbst bringen und auch wieder abholen.<br />

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Neben den Sommerferien sind die gemeindlichen Kindergärten auch in den Oster- und Weihnachtsferien<br />

zumindest teilweise gleichzeitig geschlossen. Auch hierfür sollte bei Bedarf eine flexible<br />

Lösung durch die Offenhaltung von einzelnen Einrichtungen angestrebt werden.<br />

4.1.5. Betreuung erkrankter Kinder<br />

Für die Erziehungsberechtigten bedeutet es sicherlich immer ein Problem, wenn der Alltag durch<br />

die Erkrankung eines Kindes unterbrochen wird und das Kind nicht wie üblich zum Kindergarten<br />

oder zur Schule gebracht werden kann. Oftmals führt dies dazu, dass Kinder die Einrichtungen<br />

besuchen, obwohl sie eigentlich zu Hause bleiben müssten. Eine Betreuung kranker Kinder kann<br />

in den vorhandenen Einrichtungen jedoch aus verschiedenen Gründen (fehlendes Personal, Ansteckungsgefahr<br />

für die anderen Kinder usw.) nicht erfolgen. Die Betreuung erkrankter Kinder sollte<br />

daher in besonderen Fällen in der Tagespflege erfolgen.<br />

4.1.6. Betreuung von „Urlaubskindern“<br />

Bei zunehmend enger werdenden Finanzspielräumen auch der Privathaushalte wird es für die Zukunft<br />

immer wichtiger auch im touristischen Bereich Akzente zu setzen, die auf ein besonderes<br />

Herausstellungsmerkmal abzielen. So könnten junge Familien ihr Urlaubsziel insbesondere für<br />

Kurzurlaube, die stark im Trend liegen, danach ausrichten, wo sie zumindest zeitweise ihre Kinder<br />

betreuen lassen können. Dieser Bedarf könnte in den vorhandenen Einrichtungen abgedeckt werden.<br />

Welche rechtlichen Vorgaben hierfür beachtet werden müssten, wäre noch abzuklären. In der<br />

Vermarktung der Urlaubsregion könnte ein solches Angebot besonders herausgestellt werden.<br />

4.1.7. Tagespflege<br />

Zur Abdeckung von Betreuungszeiten in Einzelfällen sowie Betreuung von Kindern, die noch<br />

nicht die öffentlichen Einrichtungen besuchen können (0 – 2 Jahre) ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich<br />

dabei eine „Tagespflegebörse“ mit geeigneten und entsprechend ausgebildeten Tagesmüttern<br />

aufzubauen. Derzeit ist die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen noch höher als das entsprechende<br />

Angebot. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> sollte daher helfen weitere Personen zu suchen, die<br />

bereit sind, nach vorheriger Ausbildung und Genehmigung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />

Kinder in der Tagespflege zu betreuen.<br />

4.2. Vorschläge für einzelne Altersgruppen<br />

4.2.1. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren<br />

Für die Einrichtung von Kinderkrippen wurde bisher kein Bedarf angemeldet. Die bisherige Entwicklungen<br />

zeigen jedoch, dass sicherlich in absehbarer Zukunft ein entsprechender Bedarf zumindest<br />

für Einzelkinder entsteht. Dieser Bedarf kann sicherlich mittelfristig lediglich in einer<br />

zentralen Einrichtung abgedeckt werden, die möglichst im Ortsbezirk <strong>Morbach</strong> geschaffen werden<br />

sollte. Die derzeitigen Räumlichkeiten des „Hauses Mandala“ sind hierfür nicht geeignet. Unabhängig<br />

von der Trägerschaft einer solchen Einrichtung (<strong>Gemeinde</strong> selbst oder z.B. Verein Lernen<br />

und Arbeiten gGmbH) müssten daher geeignete Räumlichkeiten geschaffen werden. Hierfür würde<br />

sich das im Rohbau befindliche gemeindeeigene Gebäude im Bergweg, soweit es nicht ausschließlich<br />

für die Deckung des Raumangebotes für den Kindergarten benötigt wird, oder evtl. Räumlichkeiten<br />

in der ehemaligen Landwirtschaftsschule anbieten.<br />

4.2.2. 2jährige Kinder<br />

Mit dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vom 16.12.2005 sowie dem Tagesbetreuungsgesetz<br />

(TAG) vom 27.12.2004 des Bundes wurden die Weichen für die verstärkte Aufnahme<br />

von Kindern ab dem 2. Lebensjahr in die Kindergärten gestellt. Ab dem 01.08.2010 haben<br />

alle Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung,<br />

Bildung und Betreuung im Kindergarten.<br />

In letzter Zeit wurden bereits verstärkt Anträge zur Aufnahme von 2-jährigen an die gemeindlichen<br />

Kindergärten und die Verwaltung herangetragen. Um auf den bestehenden Rechtsanspruch<br />

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ab 2010 hinzuarbeiten und dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, sollte die Aufnahme künftig<br />

in den einzelnen Einrichtungen ermöglicht werden, soweit die entsprechenden Voraussetzungen<br />

erfüllt bzw. geschaffen werden können. Insbesondere müssen die erforderlichen Betriebserlaubnisse<br />

eingeholt werden.<br />

4.2.2.1. Kindergarten Bischofsdhron<br />

Bis einschließlich dem Kindergartenjahr 2009/2010 stehen im Kindergarten Bischofsdhron nur<br />

wenige Plätze für die Aufnahme von 2-jährigen zur Verfügung, da die vorhandenen Plätze für die<br />

Regelkinder (3-6 Jahre), die bereits derzeit einen Rechtanspruch haben, benötigt werden. Ab dem<br />

Kindergartenjahr 2010/2011 könnten voraussichtlich fast alle 2-jährige Kinder aufgenommen werden.<br />

Darüber hinaus besteht im Kindergarten Bischofsdhron eine dritte Gruppe, die zur Zeit an das<br />

DRK Sozialwerk für eine Behindertengruppe vermietet ist. Um einen entsprechenden Bedarf an<br />

der Aufnahme aller 2-jährigen Kinder in Bischofsdhron zu ermöglichen, müsste nach den bisher<br />

vorliegenden Statistiken der bestehende Vertrag gekündigt und eine eigene dritte Gruppe (Regelgruppe<br />

oder reine Gruppe mit 2-jährigen) vorübergehend eingerichtet werden.<br />

4.2.2.2. Kindergarten Gonzerath<br />

Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Sofern der<br />

Bedarf darüber hinaus geht, könnte die vorhandene kleinere dritte Gruppe (bis 16 Kinder) evtl.<br />

auch als Kindergruppe wieder eröffnet werden.<br />

4.2.2.3. Kindergarten Hundheim<br />

Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Im Kinder-<br />

garten<br />

wird eine Gruppe als Reserve vorgehalten, die bei Bedarf geöffnet werden könnte.<br />

Außerdem steht in Hundheim eine umfangreiche Sanierung des Kindergartengebäudes an, bei dessen<br />

Planung und Ausführung die künftige Aufnahme von 2-jährigen mit berücksichtigt werden<br />

muss.<br />

4.2.2.4. Kindergarten Merscheid<br />

Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Auch in diesem<br />

Kindergarten ist eine dritte Gruppe vorhanden, die für eine zusätzliche Aufnahme von 2jährigen<br />

genutzt werden könnte.<br />

4.2.2.5. Kindergarten <strong>Morbach</strong><br />

Im Kindergarten <strong>Morbach</strong> wird für die Regelkinder bereits in angemieteten Räumen einer Ferienwohnung<br />

eine provisorische 5. Gruppe geführt, für die bisher eine Genehmigung bis einschließlich<br />

dem Kindergartenjahr <strong>2008</strong>/2009 vorliegt. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen der Kindergartenstatistik<br />

ist eine Fortführung der 5. Gruppe für die Regelkinder nicht erforderlich. Für die Aufnahme<br />

von 2-jährigen Kindern würde diese Gruppe jedoch weiterhin benötigt. Um den dauerhaften<br />

Bedarf an Räumlichkeiten des Kindergartens <strong>Morbach</strong> zu decken, sollte in Verbindung mit<br />

sonstigen Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Kindergrippe, Angebote der Grundschule) entsprechender<br />

Angebote im vorhandenen Rohbau im Bergweg geschaffen werden, wodurch die Mietkosten für<br />

die 5. Gruppe eingespart werden könnten.<br />

4.2.2.6. Kindergarten Morscheid<br />

Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Um den Bedarf<br />

dauerhaft zu decken, wäre die Erweiterung des Kindergartens um eine dritte Gruppe erforderlich.<br />

Seite 20/28


4.2.2.7. Kindergarten Weiperath<br />

Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Es besteht<br />

jedoch eine derzeit nicht genutzte 3. Gruppe, die für die Aufnahme von 2-jährigen genutzt werden<br />

könnte.<br />

4.2.2.8. Ausblick<br />

Um den bestehenden Bedarf an der Aufnahme von unter dreijährigen Kindern zu decken sollte für<br />

alle <strong>Gemeinde</strong>kindergärten eine Altersmischung in Form der „geöffneten Kindergartengruppe“<br />

geschaffen werden. Dies bedeutet, dass bei einer maximalen Gruppengröße von 15 – 25 Plätzen<br />

maximal sechs Kinder/Gruppe im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden könnten.<br />

Für die Einrichtungen in Gonzerath und <strong>Morbach</strong> sollte überlegt werden, dort Kinderkrippen zu<br />

errichten.<br />

Bei Aufnahme von drei bis vier Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr<br />

werden zusätzlich 0,25 Erziehungskräfte, bei der Aufnahme von bis zu fünf und sechs Kindern<br />

zwischen<br />

dem zweiten und dritten Lebensjahr werden zusätzlich 0,50 Erziehungskräfte eingesetzt.<br />

Folgende Kriterien werden durch das Landesjugendamt bei einer Anpassung der Betriebserlaub-<br />

nisse<br />

für geöffnete Kindergartengruppen geprüft:<br />

Konzeption der Kindertagesstätte<br />

Liegt eine Konzeption, mindestens aber eine Rohfassung einer Konzeption vor?<br />

Finden sich in der Konzeption Aussagen zu einer verbindliche verankerten Eingewöhnungsphase<br />

insbesondere der Zweijährigen?<br />

Finden sich Aussagen zu Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren?<br />

Räumliche Gestaltung der Kindertagesstätte<br />

Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Zweijährige ihrem Bewebungsdrang jederzeit<br />

und eigeninitiativ nachgehen können.<br />

Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Zweijährige „Ruhe im Spiel“ finden, d.h. eine<br />

Rückzugsmöglichkeit bei gleichzeitiger Anteilnahme am Gruppengeschehen.<br />

Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass sich Zweijährige aus dem Gruppengeschehen<br />

zurückziehen können, um Ruhe und Schlaf zu finden.<br />

Eine Pflege-/Wickelmöglichkeit für die Zweijährigen muss vorhanden sein.<br />

Die Raumgestaltung ist entsprechend anzupassen.<br />

Das Spielmaterial ist den Bedürfnissen der Zweijährigen anzupassen.<br />

Personal<br />

Fortbildung zur Integration der Zweijährigen in der Kindergartengruppe<br />

Anträgen, die gleichzeitig mit Kürzungen im Bereich des Zusatzpersonals (z.B. Leitungsfreistellung)<br />

einhergehen, bleibt die Genehmigung einer plausiblen Erklärung für den Entfall<br />

des Zusatzpersonals vorbehalten.<br />

Gruppenzusammensetzung<br />

Für Kinder aller Altersgruppen sollten ausreichend altersgleiche und gleichgeschlechtliche<br />

Spielpartner vorhanden sein.<br />

4.2.3. Kindergartenkinder (3 – 6 Jahren)<br />

In den gemeindlichen Kindergärten wird bereits eine größtmögliche bedarfsgerechte Handhabung<br />

der Öffnungszeiten praktiziert. So wird inzwischen neben den Kindergärten Bischofsdhron, Merscheid<br />

und <strong>Morbach</strong> mit Ganztagsbetreuung in den anderen Kindergärten eine Übermittagsbetreuung<br />

angeboten, d.h. bei Bedarf können die Kinder in der Mittagszeit später abgeholt bzw. früher<br />

gebracht werden. Ausnahme bildet hierbei derzeit noch der Kindergarten Hundheim, in dem bisher<br />

ein<br />

solcher Bedarf noch nicht angemeldet wurde.<br />

Seite 21/28


Bei entsprechendem Bedarf sollte die Ganztagsbetreuung auch in den anderen Kindergärten angeboten<br />

werden. Dabei wäre im Einzelnen noch die Art der Verpflegung zu klären. In den gemeind-<br />

lichen<br />

Kindergärten erfolgt die Verpflegung derzeit wie folgt:<br />

Bischofsdhron Hauswirtschaftskraft gemeinsam mit dem Caritasverband für die<br />

behinderten Kinder<br />

Merscheid Zunächst wurde das Essen in einem Lokal im Ort eingenommen,<br />

das die Kinder in der Mittagszeit in Begleitung der Erzieherinnen<br />

aufgesucht haben. Nach Wegfall dieser Möglichkeit bringen die<br />

Kinder ihr Essen mit, das in einer Mikrowelle von den Erzieherinnen<br />

erwärmt wird.<br />

<strong>Morbach</strong> Die Kinder gehen mit den Erzieherinnen in die Grundschule <strong>Morbach</strong><br />

Mittagessen. In den Schulferien sowie am Freitagmittag erfolgt<br />

die Einnahme des Mittagessens im Alten- und Pflegeheim<br />

St. Anna in <strong>Morbach</strong>.<br />

Für die Verpflegung der Ganztagskinder ist die derzeitige Regelung in Merscheid als Mindeststandard<br />

anzusehen. Sofern im Ort eine funktionierende Gastronomie vorhanden ist und diese bereit ist<br />

für die Kinder ausgewogene Mahlzeiten zu einem auch für die Eltern annehmbaren Preis zuzubereiten,<br />

ist dies sicherlich für die <strong>Gemeinde</strong> die mit dem wenigsten Aufwand zu realisierende Variante.<br />

Alternativ könnte auch eine Essenslieferung in den Kindergärten erfolgen, wobei die gesundheitsrechtlichen<br />

Vorgaben zu beachten sind. Sofern die vorgenannten Varianten nicht zum Tragen<br />

kommen, müsste eine Hauswirtschaftskraft stundenweise beschäftigt werden, die das Essen für die<br />

Kinder zubereitet und nach dem Essen die Reinigung der Teller usw. vornimmt. Auch hierfür sind<br />

die entsprechenden gesundheitsrechtlichen Vorgaben zu beachten.<br />

4.2.4. Schulkindergarten<br />

Im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussbesprechung zur Erstellung dieses Betreuungskonzeptes<br />

mit den Schulleitern der gemeindlichen Schulen und den Leiterinnen der gemeindlichen Kindergärten<br />

wurde aus den Vorschlägen der Besprechungen am 31.05.2005 und 01.06.2005 (siehe Zif-<br />

fer<br />

4.) die Einrichtung eines Schulkindergartens nochmals aufgegriffen.<br />

Gem. § 10 SchulG kann die Grundschule für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder einen<br />

Schulkindergarten führen, in der vom Schulbesuch zurück gestellte Kinder gefördert werden kön-<br />

nen<br />

(§ 58 SchulG).<br />

§ 4 GrundschulO gibt dem Schulleiter die Möglichkeit, für zurückgestellte Kinder den Besuch<br />

eines Schulkindergartens anzuordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte zu empfehlen. Sollte<br />

der Besuch eines Schulkindergartens oder einer Kindertagesstätte nicht möglich sein, soll die<br />

Zurückstellung<br />

nur in besonderen Fällen ausgesprochen werden.<br />

§ 5 GrundschulO beschreibt den Schulkindergarten näher. Er ist der Grundschule zugeordnet. Für<br />

jeden Schulkindergarten wird ein Schulbezirk festgelegt. Der Schulkindergarten hat die Aufgabe,<br />

Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt oder nach vom Anfangsunterricht zurückgetreten<br />

sind,<br />

so zu fördern, dass sie im folgenden Schuljahr erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.<br />

Nähere Regelungen zur Ausgestaltung des Schulkindergartens trifft die VV zur „Förderung schulbesuchspflichtiger,<br />

noch nicht schulfähiger Kinder“:<br />

Der Schulkindergarten ist einer bestimmten Grundschule zugeordnet. Der Schulbezirk kann vom<br />

Schulbezirk der Grundschule, der der Schulkindergarten zugeordnet ist, abweichen. Er kann auch<br />

die Bezirke mehrerer Grundschulen umfassen.<br />

Ein Schulkindergarten kann errichtet werden, wenn feststeht, dass er zu Beginn des Schuljahres<br />

von mindestens 10 Kindern besucht wird. Die Lerngruppe eines Schulkindergartens besteht regelmäßig<br />

aus höchstens 20 Kindern. Die wöchentliche Unterrichtszeit der Lerngruppe orientiert sich<br />

an der Schülerwochenstundenzahl der ersten Klasse der Grundschule (Halbtagsschule bis 12:00<br />

Uhr).<br />

Seite 22/28


Jede Lerngruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet, die Mitglied des Kollegiums der<br />

Grundschule ist. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die tägliche Arbeit in der Lerngruppe, ggf.<br />

die<br />

Förderung in Kleingruppen und die Beratung der Eltern.<br />

Von den Schulleitern und den Leiterinnen der Kindergärten wurde darauf hingewiesen, dass immer<br />

mehr Kinder einer solchen Förderung bedürfen. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist in der<br />

Stadt Wittlich ein solcher Schulkindergarten eingerichtet, der jedoch auf Grund der begrenzten<br />

Zahl an Plätzen fast ausschließlich von Kindern aus der Stadt genutzt wird. Betroffene Kinder aus<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> müssten oftmals auf weiter entfernte Einrichtungen ausweichen, was für<br />

die Eltern eine enorme Belastung (hinfahren und abholen) bedeutet.<br />

Es wird daher vorgeschlagen zur Stärkung des Schulstandortes und zur Ausweitung des Angebotes<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> einen solchen Schulkindergarten an einer Grundschule einzurichten.<br />

4.2.5. Grundschulkinder<br />

Grundsätzlich wird auf die Vorschläge zu 4.1 verwiesen. Im Hinblick auf die Betreuung von<br />

Grundschulkindern in den Kindergärten bestehen allerdings derzeit noch rechtliche Hindernisse.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 16.05.2006 die Verwaltung beauftragt, bei Bedarf an<br />

den Grundschulen Betreuungsangebote einzurichten. Wie bereits oben dargestellt, wurde dieser<br />

Auftrag zwischenzeitlich an allen Grundschulen für die Zeit von 12.00 Uhr (1. und 2. Schuljahr)<br />

bzw. 13.00 Uhr (3. und 4. Schuljahr) bis 14.00 Uhr erfüllt. Auch die Übertragung in die Trägerschaft<br />

von Dritte ist erfolgt.<br />

Im Rahmen eines Projektes „Stärkung des Schulstandortes <strong>Morbach</strong>“ wurden u.a. folgende weitergehende<br />

Vorschläge zum Ausbau der Betreuung an den Grundschulen unterbreitet:<br />

1. Ausweitung der Betreuungszeiten an den kleinen Grundschulen von derzeit 14.00 Uhr auf<br />

16.00 Uhr (einschließlich Freitagnachmittag)<br />

2. Ausweitung des Ganztagsangebotes an der Grundschule <strong>Morbach</strong> auf den Freitagnachmittag<br />

4.2.5.1. Ausweitung der Betreuungsangebote an den kleinen Grundschulen<br />

Von den Leiterinnen der Grundschulen Gutenthal, Haag-Merscheid und Morscheid wurde angeregt,<br />

die Betreuungszeiten an diesen Schulen von derzeit 14.00 Uhr auf 16.00 Uhr auszuweiten<br />

und in diesen Zeiten Angebote an die zu betreuenden Kinder zu schaffen. Es habe sich gezeigt,<br />

dass hierfür ebenfalls ein Bedarf gegeben sei.<br />

Bei der Ausweitung der Betreuungsangebote wie vorgeschlagen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

Die kleinen Grundschulen würden durch ein solches Angebot sicherlich aufgewertet und gestärkt.<br />

Es müsste auch an den kleinen Grundschulen eine Möglichkeit zur Esseneinnahme für die zu<br />

betreuenden Kinder geschaffen werden.<br />

Da das Angebot sich mit den Betreuungszeiten der Ganztagsschule deckt und dieses Angebot<br />

freiwillig und nicht verpflichtend genutzt werden kann, besteht die Gefahr, dass Kinder künftig<br />

nicht mehr auf das Angebot der Ganztagsschule angewiesen sind und der Bestand der Ganztagsschule<br />

für die übrigen Kinder, die einen entsprechenden Bedarf haben, gefährdet ist.<br />

Das Ganztagsangebot ist sowohl für die Eltern als auch für die <strong>Gemeinde</strong> (mit Ausnahme des<br />

Mittagessens) kostenlos. Beim Wegfall der Ganztagsschule und Einführung entsprechender<br />

Betreuungszeiten wären die entstehenden Kosten für die Betreuungskräfte von den Eltern (Elternbeteiligung)<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> zu tragen. Es würde somit eine Kostenverlagerung vom<br />

Land Rheinland-Pfalz auf die Eltern und die <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

Seite 23/28


4.2.5.2. Ausweitung der Ganztagsschule auf Freitag nachmittag<br />

Die Ganztagsschule in der derzeitigen Form erstreckt sich ausschließlich auf vier Nachmittag von<br />

Montag bis Donnerstag. Da jedoch die meisten Eltern an fünf Tagen, also auch am Freitag Nachmittag<br />

arbeiten müssen, besteht ein Betreuungsbedarf auch am Freitag. In Bezug auf den Betreuungsgesichtspunkt<br />

ist die derzeitige Ganztagsschule insofern unvollkommen. Zur Abdeckung dieses<br />

Bedarfes bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

1. Die betreuende Grundschule wird am Freitag Nachmittag auf 16.00 Uhr verlängert. Die Kinder,<br />

die an den übrigen Tagen an der Ganztagsschule teilnehmen und Betreuungsbedarf am<br />

Freitag haben, werden mitbetreut. Die Eltern müssten in diesem Fall einen entsprechenden<br />

Kostenbeitrag zahlen.<br />

2. Die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule werden auf den Freitag Nachmittag ausgedehnt.<br />

Die Kosten hierfür trägt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die abschließende Entscheidung über die beiden Vorschläge sollte nach Beratung im Arbeitskreis<br />

„Soziales“ durch die gemeindlichen Gremien erfolgen.<br />

4.2.6. Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr<br />

Bisher wurde kein Bedarf für die Betreuung dieser Altersgruppe aufgezeigt. Sofern in Einzelfällen<br />

eine Betreuung notwendig ist, sollte geprüft werden, ob dies in den betreuenden Grundschulen<br />

oder im Kinderhaus Mandala mit abgedeckt werden kann.<br />

4.3. Personelle Auswirkungen<br />

Die vorstehenden Vorschläge zur Ausweitung der Betreuungsangebote in allen Bereichen ist ohne<br />

entsprechende personelle Aufstockung der Einrichtungen nicht zu realisieren. Für die Betreuungszeiten,<br />

in denen neben der Betreuung pädagogische Arbeit zu leisten ist, ist die Aufstockung durch<br />

geeignetes Fachpersonal (Erzieherinnen/Erzieher) erforderlich. Für Randzeiten und die Betreuung<br />

über Mittag ist auch der Einsatz von anderen Personen (z.B. Mütter, Väter, Senioren) denkbar.<br />

5. Zusammenfassung<br />

Wie bereits oben stehend mehrfach ausgeführt, lassen sich die Ausweitung der Betreuungsangebo-<br />

te<br />

nur mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch den <strong>Gemeinde</strong>rat realisieren.<br />

Es zeigt sich immer wieder, dass der Bedarf nach weitergehenden Betreuungsangeboten auch in<br />

der ländlichen Struktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> weiter steigt. Das Vorhandensein der Oma oder<br />

des Opas, die bzw. der die Betreuung der Kinder übernommen hat ist auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

nicht mehr selbstverständlich. Diesen veränderten Gegebenheiten muss sich die <strong>Gemeinde</strong><br />

für<br />

die Zukunft zunehmend stellen.<br />

Auch die von der Bundes- und Landespolitik gewollten und zum Teil schon in die bestehende<br />

Rechtslage eingeflossenen Veränderungen erhöhen den Handlungsbedarf für die Kommunen. Die-<br />

sen<br />

sich verändernden Rahmenbedingungen sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> frühzeitig stellen.<br />

Insbesondere sollten bereits in den nächsten Jahren die Weichen für die Aufnahme von 2-jährigen<br />

Kindern in die gemeindlichen Kindergärten gestellt werden, um vorzeitig den Rechtanspruch ab<br />

dem 01.08.2010 erfüllen zu können, und sich im Hinblick auf die Aufnahme zur Betreuung von 1-<br />

jährigen<br />

ab 2013 vorzubreiten.<br />

Durch die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grundschule <strong>Morbach</strong> ist ein wichtiger Schritt<br />

zur Betreuung von Grundschulkindern eingeleitet worden. Auch die Ausweitung der Betreuungsangebote<br />

an den Grundschulen Haag/Merscheid und Grundschule Blandine Merten Morscheid<br />

sowie die bestehende „Betreuende Grundschule <strong>Morbach</strong>“ bieten den Erziehungsberechtigten<br />

mehr<br />

Flexibilität in den Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder.<br />

Seite 24/28


Für weitergehende Betreuungserfordernisse in Einzelfällen sollte gemeinsam mit dem Kreisjugendamt<br />

zusätzliche Betreuungsangebote über die Tagespflege geschaffen werden. Auch die<br />

Betreuungsangebote in den Ferien sollten weiter ausgebaut werden, da die meisten Erziehungsberechtigten<br />

mit dem ihnen zustehenden Urlaub in der Regel nicht alle Ferienzeiten überbrücken<br />

können.<br />

Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, entsprechend den in diesem Konzept enthaltenen<br />

Vorschlägen den bereits bestehenden und künftig aufgezeigten Bedarf abzudecken und die evtl.<br />

erforderlichen Beschlüsse der gemeindlichen Gremien einzuholen. Soweit erforderlich sind die<br />

entsprechenden Stellen, insbesondere die Kindertagesstättenaufsicht und das Kreisjugendamt,<br />

rechtzeitig zu beteiligen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.<br />

Seite 25/28


Einwohner-<br />

Kindergartenstandort Stand:<br />

Stand: 13.05.<strong>2008</strong><br />

Nachweisung über die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen<br />

in den Kindergartenjahren 2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011<br />

in den Kindergärten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

zahlen Soll Ist Voraussichtliche Kinderzahlen am<br />

Anlage 1<br />

und Einzugsbereich 31.01.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 31.07.<strong>2008</strong> 01.08.<strong>2008</strong> 01.02.2009 31.07.2009 01.08.2009 01.02.2010 31.07.2010 01.08.2010 01.02.2011<br />

Bischofsdhron 831 31 24 31 36 28 33 36 28 34 37 26 28<br />

Wenigerath 307 17 17 17 18 11 13 14 10 12 13 10 11<br />

Summe 1.138 48 41 48 54 39 46 50 38 46 50 36 39<br />

Gonzerath 1.184 38 41 38 44 40 42 46 29 37 47 39 42<br />

Hundheim 660 20 15 20 22 19 20 22 16 17 18 11 15<br />

Hinzerath 425 19 15 19 21 15 16 18 11 12 15 13 14<br />

Wederath 213 2 1 2 3 3 3 3 2 3 3 3 3<br />

Summe 1.298 41 31 41 46 37 39 43 29 32 36 27 32<br />

Merscheid 383 9 10 9 13 9 9 9 7 9 9 7 8<br />

Elzerath 110 2 1 2 2 2 3 4 2 2 2 2 2<br />

Haag 515 18 20 18 21 16 16 18 10 13 14 10 13<br />

Heinzerath 313 10 10 10 10 7 9 11 10 12 13 8 10<br />

Summe 1.321 39 41 39 46 34 37 42 29 36 38 27 33<br />

<strong>Morbach</strong> 3.245 87 100 87 101 78 87 107 85 94 109 82 99<br />

Morsch.-Riedenb. 516 21 22 21 21 14 15 15 11 12 14 6 8<br />

Hoxel 611 20 18 20 23 14 15 19 15 18 22 16 18<br />

Wolzburg 173 4 4 4 4 3 5 5 4 4 6 4 4<br />

Summe 1.300 45 44 45 48 31 35 39 30 34 42 26 30<br />

Weiperath 289 7 7 7 7 5 6 7 5 5 5 3 3<br />

Gutenthal 450 9 6 9 10 7 8 10 8 9 12 9 9<br />

Hunolstein 254 13 10 13 15 14 15 15 11 12 13 8 10<br />

Odert 100 2 2 2 2 2 2 3 2 2 3 3 3<br />

Rapperath 439 16 14 16 16 15 19 20 13 16 17 12 14<br />

Summe 1.532 47 39 47 50 43 50 55 39 44 50 35 39<br />

Gesamtsumme 11.018 345 337 345 389 302 336 382 279 323 372 272 314<br />

Seite 26/28H:\ABT1\VERSCHIE\PROJEKTE\Betreuungskonzept\<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><strong>2008</strong>_net.doc


Einwohner-<br />

Kindergartenstandort Stand:<br />

Nachweisung über die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen<br />

in den Kindergartenjahren 2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011<br />

in den Kindergärten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

(bei der Aufnahme aller zweijährigen Kinder)<br />

zahlen Soll Ist Voraussichtliche Kinderzahlen am<br />

und Einzugsbereich 31.01.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 31.07.<strong>2008</strong> 01.08.<strong>2008</strong> 01.02.2009 31.07.2009 01.08.2009 01.02.2010<br />

Bischofsdhron 831 41 24 41 44 36 42 45 37 39<br />

Wenigerath 307 20 17 20 21 14 16 17 13 14<br />

Summe 1.138 61 41 61 65 50 58 62 50 53<br />

Gonzerath 1.184 46 41 46 50 46 54 64 47 50<br />

Hundheim 660 23 15 23 25 22 23 24 18 22<br />

Hinzerath 425 22 15 22 24 18 19 22 15 16<br />

Wederath 213 3 1 3 3 3 4 4 3 3<br />

Summe 1.298 48 31 48 52 43 46 50 36 41<br />

Merscheid 383 13 10 13 13 9 11 11 9 10<br />

Elzerath 110 3 1 3 4 4 4 4 2 2<br />

Haag 515 21 20 21 23 18 21 22 14 17<br />

Heinzerath 313 12 10 12 14 11 13 14 13 15<br />

Summe 1.321 49 41 49 54 42 49 51 38 44<br />

<strong>Morbach</strong> 3.245 110 97 110 130 107 116 131 109 126<br />

Morsch.-Riedenb. 516 22 22 22 22 15 16 18 14 16<br />

Hoxel 611 24 18 24 28 19 22 26 22 24<br />

Wolzburg 173 6 4 6 6 5 5 7 6 6<br />

Summe 1.300 52 44 52 56 39 43 51 42 46<br />

Weiperath 289 8 7 8 9 7 7 7 5 5<br />

Gutenthal 450 11 6 11 13 10 11 14 12 12<br />

Hunolstein 254 16 10 16 16 15 16 17 13 15<br />

Odert 100 2 2 2 3 3 3 4 3 3<br />

Rapperath 439 20 14 20 21 20 23 24 17 19<br />

Summe 1.532 57 39 57 62 55 60 66 50 54<br />

Gesamtsumme 11.018 423 334 423 469 382 426 475 372 414<br />

Seite 27/28<br />

Anlage 2


Übersicht über die in den nächsten 6 Jahren voraussichtlich einzuschulenden Kinder<br />

(gegliedert nach den 4 Grundschulstandorten mit den jeweiligen Einzugsbereichen / Ortsbezirken)<br />

Ortsbezirk<br />

Schulbezirk<br />

Seite 28/28<br />

Einwohnerzahlen<br />

(Hauptwohnung)<br />

14.09.2007<br />

Anlage 3<br />

Schuljahr: <strong>2008</strong>/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014<br />

Stand: Geburtsdatum 01.07.2001 01.09.2002 01.09.2003 01.09.2004 01.09.2005 01.09.2006<br />

31.08.2007 vom/bis 31.08.2002 31.08.2003 31.08.2004 31.08.2005 31.08.2006 31.08.2007<br />

Gutenthal 445 3 3 2 2 3 4<br />

Hunolstein 249 1 6 5 3 1 2<br />

Odert 102 0 1 0 1 1 1<br />

Weiperath 296 2 2 2 1 2 0<br />

Summe Grundschule Gutenthal 1.092 6 12 9 7 7 7<br />

Elzerath 107 0 2 0 0 2 0<br />

Haag 522 6 7 5 4 2 5<br />

Heinzerath 314 3 2 5 1 2 2<br />

Merscheid 392 5 2 2 5 0 2<br />

Summe Grundschule Haag-Merscheid 1.335 14 13 12 10 6 9<br />

Bischofsdhron 830 9 9 10 9 7 10<br />

Gonzerath 1.186 6 17 11 12 8 16<br />

Hinzerath 419 7 7 2 5 3 4<br />

Hundheim 661 3 7 8 3 3 2<br />

<strong>Morbach</strong> 3.275 27 22 30 27 28 27<br />

Rapperath 439 2 7 5 4 5 4<br />

Wederath 219 0 1 0 2 0 1<br />

Wenigerath 305 9 3 3 5 2 4<br />

Summe Grundschule <strong>Morbach</strong> 7.334 63 73 69 67 56 68<br />

Hoxel 590 9 5 5 4 5 6<br />

Morscheid-Riedenburg 526 6 5 7 4 2 3<br />

Wolzburg 176 1 1 2 0 2 2<br />

Summe Grundschule Blandine-Merten Morscheid 1.292 16 11 14 8 9 11<br />

Gesamtsumme Grundschulen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> 11.053 99 109 104 92 78 95


Krippe<br />

Krippenkinder<br />

unter 3 Jahre<br />

Kindergartenkinder<br />

ab 3<br />

Jahre bis<br />

Schuleintritt<br />

Regelgruppe<br />

Angebotsformen nach der Novelle<br />

Regelgruppe mit<br />

überwiegende<br />

GZ-Plätze<br />

K i n d e r t a g e s s t ä t t e n<br />

K i n d e r g a r t e n<br />

Kleine Altersmischung<br />

max. 7<br />

Krippenkinder<br />

(X)<br />

Kindergartenkinder<br />

altersgemischte Gruppe<br />

große Altersmischung<br />

(X)<br />

Kindergartenkinder<br />

max. 10<br />

Hortkinder<br />

Haus für<br />

Kinder<br />

max. 5<br />

Krippenkinder<br />

(X)<br />

Kindergartenkinder<br />

max. 5<br />

Krippenkinder<br />

geöffnete<br />

Kindergartengruppe<br />

max. 6 Kinder<br />

von 2 - 3<br />

(X)<br />

Kindergartenkinder<br />

8-10 Plätze 15-25 Plätze 15-22 Plätze 15 Plätze 15-22 Plätze 15 Plätze 15-25 Plätze<br />

2 Fachkräfte<br />

1,75 Fachkräfte<br />

zzgl. 0,25 Fachkraft ab 5 und für je weitere 10 Ganztagsplätze im Regelbereich<br />

in eingruppigen Kindertagesstätten 2,0 Fachkräfte<br />

in offenen Kindergartengruppen gibt es Zusatzpersonal für die Aufnahme von Kindern zwischen<br />

2 und 3 Jahren bie 3-4 Kindern 0,25 Fachkraft, bei 5-6 Kindern 0,5 Fachkraft<br />

Spiel- und<br />

Lernstube<br />

Kinder aller<br />

Altersstufen im<br />

sozialen<br />

Brennpunkt<br />

mind. 10<br />

Plätze<br />

1 Fachkraft für<br />

jeweils 10<br />

Kinder, ab 30<br />

Kinder zzgl. 1<br />

VZ-Leitung<br />

Hort<br />

schulpflichtige<br />

Kinder<br />

(Hortkinder)<br />

unter 14 Jahren<br />

15-20 Plätze<br />

1,5 Fachkräfte<br />

Anlage zu Ziffer 3.6.1.2

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