Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach
Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach
Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach
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Stand: 13.05.<strong>2008</strong><br />
<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
Seite 1/28<br />
H:\ABT1\VERSCHIE\PROJEKTE\Betreuungskonzept\<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><strong>2008</strong>_net.doc
1. Einführung...................................................................................................................................3<br />
2. Zielsetzung des Konzeptes..........................................................................................................4<br />
3. Ist-Situation .................................................................................................................................6<br />
3.1. Betreuungsangebote Kindertagesstätten.............................................................................6<br />
3.1.1. vorhandene Plätze und Öffnungszeiten......................................................................6<br />
3.1.2. Besonderheiten der Einrichtungen: ............................................................................7<br />
3.2. Betreuungsangebote Grundschulen....................................................................................8<br />
3.2.1. Grundschule Gutenthal...............................................................................................8<br />
3.2.2. Grundschule Haag-Merscheid....................................................................................8<br />
3.2.3. Grundschule <strong>Morbach</strong> ................................................................................................9<br />
3.2.3.1. Betreuende Grundschule ........................................................................................9<br />
3.2.3.2. Ganztagsschule.......................................................................................................9<br />
3.2.4. Grundschule Blandine Merten Morscheid .................................................................9<br />
3.3. Betreuungsangebote Hauptschule ......................................................................................9<br />
3.3.1. Hausaufgabenbetreuung .............................................................................................9<br />
3.3.2. Arbeitsgemeinschaften ...............................................................................................9<br />
3.3.3. Ganztagsschule.........................................................................................................10<br />
3.4. Sonstige Angebote............................................................................................................10<br />
3.5. Entwicklung der Kinderzahlen.........................................................................................10<br />
3.5.1. Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten................................................10<br />
3.5.2. Entwicklung der Kinderzahlen in den Schulen ........................................................10<br />
3.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen ....................................................................................10<br />
3.6.1. Kindertagesstätten ....................................................................................................10<br />
3.6.1.1. Derzeitige rechtliche Vorgaben............................................................................10<br />
3.6.1.2. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben...............................................................12<br />
3.6.2. Schulen .....................................................................................................................12<br />
3.6.2.1. Ganztagsschulen...................................................................................................12<br />
3.6.2.1.1. Allgemeines..........................................................................................................12<br />
3.6.2.1.2. Ganztagsschule in weiterführenden Schulen........................................................13<br />
3.6.2.1.3. Ganztagsschule in Grundschulen .........................................................................13<br />
3.6.2.2. Betreuende Grundschulen ....................................................................................14<br />
4. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für erwerbstätige und<br />
erwerbsfähige Eltern .................................................................................................................16<br />
4.1. Altersübergreifende Vorschläge.......................................................................................17<br />
4.1.1. Betreuungsstandort...................................................................................................17<br />
4.1.2. Öffnungszeiten .........................................................................................................18<br />
4.1.3. Wochenendbetreuung...............................................................................................18<br />
4.1.4. Ganzjährige Betreuung.............................................................................................18<br />
4.1.5. Betreuung erkrankter Kinder....................................................................................19<br />
4.1.6. Betreuung von „Urlaubskindern“.............................................................................19<br />
4.1.7. Tagespflege ..............................................................................................................19<br />
4.2. Vorschläge für einzelne Altersgruppen............................................................................19<br />
4.2.1. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren ..........................................................................19<br />
4.2.2. 2jährige Kinder.........................................................................................................19<br />
4.2.2.1. Kindergarten Bischofsdhron.................................................................................20<br />
4.2.2.2. Kindergarten Gonzerath .......................................................................................20<br />
4.2.2.3. Kindergarten Hundheim.......................................................................................20<br />
4.2.2.4. Kindergarten Merscheid.......................................................................................20<br />
4.2.2.5. Kindergarten <strong>Morbach</strong> .........................................................................................20<br />
4.2.2.6. Kindergarten Morscheid.......................................................................................20<br />
4.2.2.7. Kindergarten Weiperath .......................................................................................21<br />
4.2.2.8. Ausblick................................................................................................................21<br />
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4.2.3. Kindergartenkinder (3 – 6 Jahren)............................................................................21<br />
4.2.4. Schulkindergarten.....................................................................................................22<br />
4.2.5. Grundschulkinder .....................................................................................................23<br />
4.2.5.1. Ausweitung der Betreuungsangebote an den kleinen Grundschulen ...................23<br />
4.2.5.2. Ausweitung der Ganztagsschule auf Freitag nachmittag .....................................24<br />
4.2.6. Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.....................................................24<br />
4.3. Personelle Auswirkungen.................................................................................................24<br />
5. Zusammenfassung.....................................................................................................................24<br />
1. Einführung<br />
Die demographische Entwicklung Deutschlands wird zur Zeit in vielen Bereichen diskutiert. Die<br />
Politik muss Familien in das Zentrum ihrer Arbeit stellen, will man den fatalen Folgen der Bevölkerungsentwicklung<br />
entgegenwirken. Nicht der Rückgang der Bevölkerung in Deutschland allein<br />
ist das gravierende Problem, sondern auch die Überalterung und der fehlende Nachwuchs. 30 Prozent<br />
der Deutschen sind über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche machen gerade mal 16 Prozent der<br />
Bevölkerung aus. Betroffen sind nicht nur die umlagefinanzierten Renten- und Gesundheitssysteme<br />
und die sich daraus ergebende mögliche Belastung kommender Generationen, sondern auch<br />
der Arbeitsmarkt. Wenn die besonders geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegsgeneration spätestens<br />
2020 aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird es einen erheblichen Fachkräftemangel geben.<br />
Ohne gut ausgebildete Fachkräfte fehlt der deutschen Volkswirtschaft das Rückgrat. Schließ-<br />
lich hat die demographische Entwicklung auch erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Inf-<br />
rastruktur.<br />
Der Anteil der Bevölkerung, der mit Kindern in einem Haushalt zusammen lebt, geht in Deutschland<br />
seit Jahrzehnten zurück. Die durchschnittliche Geburtenziffer liegt mit rund 1,37 nicht nur<br />
weit unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1, sondern auch deutlich unter dem Durchschnitt<br />
westlicher Industriestaaten. Weltweit nimmt Deutschland mit dieser Geburtenziffer einen der hinteren<br />
Plätze ein. Ursache für diese Entwicklung ist nicht nur der Rückgang kinderreicher Familien,<br />
sondern auch die steigende Zahl lebenslang kinderlos bleibender Frauen. Haben Frauen bereits ein<br />
Kind,<br />
entscheiden sich viele auch in Deutschland für ein zweites.<br />
Die entscheidende Frage in Deutschland ist daher, ob Frauen überhaupt Mütter werden. Betrug der<br />
Anteil kinderlos gebliebener Frauen des Geburtsjahrganges 1940 lediglich 10,6 %, ist er für den<br />
Jahrgang 1964 auf 32,1 % gestiegen, bei Akademikerinnen sogar auf knapp 45 %. Als Folge geht<br />
der Anteil der Bevölkerung in Familienhaushalten mit Kindern in Deutschland seit Jahrzehnten<br />
zurück. 1972 waren es in den westdeutschen Bundesländern knapp 69 % der Bevölkerung, die in<br />
Haushalten mit Kindern lebten. Bis 2000 ging dieser Anteil um mehr als 14 Prozentpunkte zurück.<br />
Auch die Veränderungen des Familienbildes ist zu berücksichtigen. Der Anteil der mit verheirateten<br />
Eltern lebenden Kinder sinkt. Im Jahre 2003 lebten 69 % aller Kinder unter 18 Jahren bei verheirateten<br />
Ehepaaren, 17,3 % wuchsen bei ihrer allein stehenden Mutter, 3,7 % bei allein stehenden<br />
Vätern auf. Das Alleinerziehen ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einer verbreiteten Lebensform<br />
geworden. Der überwiegende Teil der Alleinerziehenden (63,1 %) ist geschieden, etwa<br />
ein<br />
Viertel der Alleinerziehenden (23,1 %) ist ledig.<br />
Die Gründe für den Verzicht auf Kinder sind vielfältig. Bei einer Forsa-Umfrage für die Zeitschrift<br />
„Eltern“ wurden folgende Gründe genannt:<br />
• 44 % keinen geeigneten Partner<br />
• 39 % Angst um den Arbeitsplatz<br />
• 29 % weil Kinder viel Geld kosten<br />
• 23 % weil man nicht auf Einkommen verzichten kann oder will<br />
• 17% weil man berufliche Nachteile befürchtet<br />
• 9 % weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen.<br />
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Gründe für den Verzicht der Eltern auf weitere Kinder sind laut dieser Umfrage<br />
• 45 % Angst um den Arbeitsplatz<br />
• 37 % weil Kinder viel Geld kosten<br />
• 20 % weil Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlen<br />
• 12 % weil berufliche Nachteile in Kauf genommen werden müssten.<br />
Nach einer Studie des Allensbach-Instituts zur Kinderlosigkeit im Jahr 2004 gibt es u.a. folgende<br />
Antworten, die aus Sicht der 18- bis 44-jährigen gewollt Kinderlosen gegen Kinder sprechen:<br />
• mangelhaftes Klima und Infrastruktur für Familien: Wohnungsgröße, kinderunfreundliche<br />
Strukturen in Kommunen und Unternehmen<br />
• Angst vor finanziellen Verlusten: Paare überlegen sich, ob sie die finanziellen Einschränkungen<br />
in Kauf nehmen wollen, die durch zusätzliche Kosten für größeren Wohnraum, den<br />
vorübergehenden Verlust eines Gehaltes und sonstige kinderspezifische Kosten entstehen<br />
• Konflikte mit persönlichen Interessen<br />
• Vereinbarkeit von Beruf und Kindern/Betreuungssituation<br />
• Erziehungskompetenz: Erwachsene trauen sich nicht zu, ein Kind zu erziehen; sie befürchten,<br />
sie können die hohe Verantwortung nicht übernehmen<br />
• Zukunftsängste.<br />
Die Gründe für die sinkenden bzw. stagnierenden Geburtenzahlen sind also sehr komplex. Nicht<br />
der mangelnde Kinderwunsch an sich ist vorherrschend, sondern bestimmte strukturelle Bedingungen<br />
führen dazu, dass junge Menschen zunächst eine befristete Kinderlosigkeit wählen, die<br />
dann aber zu einer unfreiwilligen lebenslangen werden kann. Die Gründe zeigen auch, dass nicht<br />
allein die in der aktuellen Diskussion immer wieder angeführte fehlende Kinderbetreuung das alles<br />
entscheidende Argument ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Frauen ein maßgeb-<br />
liches<br />
Kriterium bei der Entscheidung für Kinder bzw. Kinderlosigkeit, aber nur eines von vielen.<br />
Eine zukunftsorientierte Familienpolitik darf sich daher nicht nur auf ein Handlungsfeld konzentrieren.<br />
Alle staatlichen Ebenen sind gefordert, ihre Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n und Landkreise müssen dabei familienfreundliche Strukturen und ein familienfreundliches<br />
Lebensumfeld schaffen.<br />
Auch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> muss und will sich diesen Aufgaben stellen um gerade jungen Familien<br />
und ihren Kindern ein gutes Wohnumfeld zum Leben und Arbeiten in der <strong>Gemeinde</strong> zu bieten.<br />
2. Zielsetzung des Konzeptes<br />
Die sozialen, kulturellen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre<br />
und die daraus entstehenden Zukunftsprognosen wirken sich in besonderem Maße auf die kommu-<br />
nale und regionale Entwicklung und deren Planung aus. Die sich abzeichnende demoskopische<br />
Entwicklung<br />
verstärkt den Druck, langfristig wirkende Konzepte und Strategien zu entwickeln.<br />
Die abnehmende Kinderzahl und die Überalterung der Gesellschaft werden sicherlich auch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> treffen und haben große Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur. So werden<br />
die Kindergärten und Schulen sowie weitere Erstbildungseinrichtungen auf den Rückgang der<br />
Kinder<br />
reagieren müssen.<br />
Gleichzeitig ist auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> für den Bereich der Kindertagesstätten ein zunehmender<br />
Bedarf an verlängerten Öffnungszeiten der Kindergärten bis hin zu Ganztagsplätzen und<br />
die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren festzustellen. Auch für die Grundschulen erhöht sich<br />
die<br />
Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten.<br />
Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, Auswirkungen der sich abzeichnenden Entwicklung darzustellen<br />
und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der derzeitigen Betreuungsangebote in den ge-<br />
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meindlichen Kindergärten und den Grundschulen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie<br />
und<br />
Beruf aufzuzeigen.<br />
Diese Zielsetzung schließt folgende Unterziele mit ein:<br />
• Erwerbstätigen und erwerbsfähigen Eltern wird durch Inanspruchnahme von geeigneten<br />
Betreuungsmöglichkeiten ermöglicht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.<br />
• Den Unternehmen in der <strong>Gemeinde</strong> stehen gut ausgebildete und qualifizierte weibliche und<br />
männliche Fachkräfte zur Verfügung, die zugleich auch Eltern sind.<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> gewinnt weiter an Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum durch die Angebote<br />
an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.<br />
• In Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie wird durch die Erweiterung der<br />
Angebote die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Menschen gefördert.<br />
Mit dieser Zielsetzung hat der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Morbach</strong> in seiner Sitzung am 02.03.2005 die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
beauftragt, ein umfassendes und flächendeckendes Betreuungskonzept zu erarbeiten.<br />
In den nachstehenden Ausführungen wurde bewusst die vielfachen Angebote der Vereine in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> an die Kinder und Jugendliche sowie die bestehenden Angebote der offenen<br />
Jugendarbeit (Jugendräume etc.) außen vor gelassen. Die sehr gute Vereinsarbeit in allen Ortsbezirken<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ist so vielschichtig, dass deren Darstellung sowohl in der IST-Situation als<br />
auch in den möglichen Entwicklungen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen<br />
den Rahmen dieses <strong>Kinderbetreuungskonzept</strong>es sprengen würde und daher gesondert betrachtet<br />
werden sollte.<br />
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3. Ist-Situation<br />
3.1. Betreuungsangebote Kindertagesstätten<br />
3.1.1. vorhandene Plätze und Öffnungszeiten<br />
Einrichtung vorhandene Plätze Öffnungszeiten<br />
gesamt davon<br />
teilzeit ganztags<br />
Kindergarten Bischofsdhron 50 40 10 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />
ganztags: 07.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />
Flexible Zeiten: 12.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Kindergarten Gonzerath 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr u. 13.15 Uhr - 16.00 Uhr<br />
ganztags: -<br />
Flexible Zeiten: -<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Kindergarten Hundheim 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />
ganztags: -<br />
Flexible Zeiten: 12.15 Uhr - 12.30 Uhr<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: -<br />
Kindergarten Merscheid 50 44 6 vor-/nachmittags: 07.20 Uhr - 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.20 Uhr<br />
ganztags: 07.20 Uhr - 16.20 Uhr<br />
Flexible Zeiten: 12.00 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.20 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Kindergarten <strong>Morbach</strong> 125 95 30 vor-/nachmittags: 07.20 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />
ganztags: 07.20 Uhr - 16.30 Uhr<br />
Flexible Zeiten: 12.15 Uhr - 12.45 Uhr<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.20 Uhr - 14.00 Uhr (vorgesehen ab März <strong>2008</strong>)<br />
Kindergarten Morscheid 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 11.45 Uhr u. 13.10 Uhr – 16.00 Uhr<br />
ganztags: -<br />
Flexible Zeiten: -<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />
Kindergarten Weiperath 50 50 0 vor-/nachmittags: 07.30 Uhr - 12.15 Uhr u. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />
Gesamt: 425 379 46<br />
ganztags: -<br />
Flexible Zeiten: 12.15 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Verlängertes Vormittagsangebot: 07.30 - 14.00 Uhr<br />
Erläuterungen zu den Betreuungsangeboten:<br />
Vor-/Nachmittagsbetreuung:<br />
Es handelt sich hierbei um die „klassische“ Betreuungsform in den Kindertagesstätten. Die Kinder<br />
werden während der Öffnungszeiten jeweils am Vormittag und am Nachmittag betreut. Die Mittagspause<br />
verbringen die Kinder zu Hause. Es ist von einer Gesamtbetreuungszeit von sieben<br />
Stunden/Tag auszugehen.<br />
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Ganztagsbetreuung:<br />
Die Kinder in der Ganztagsbetreuung werden während der Öffnungszeiten des Kindergartens an<br />
fünf Wochentagen mit Mittagessen (Betreuung i.d.R. mindestens von 07.30 Uhr – 16.30 Uhr) betreut.<br />
Die Einrichtungen halten Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten für die Ganztagskinder vor.<br />
verlängertes Vormittagsangebot:<br />
Das verlängerte Vormittagsangebot kann, in Abgrenzung zur Ganztagsbetreuung, längstens bis<br />
14.00 Uhr und maximal für sieben Stunden bei entsprechendem Bedarf beansprucht werden. Dies<br />
entspricht<br />
der Gesamtstundenzeit für die Vor- und Nachmittagsbetreuung.<br />
Flexible Zeiten:<br />
Vielfach reicht die Betreuung der Kinder während der regulären Öffnungszeiten der Kindergärten<br />
wegen Berufstätigkeit der Eltern nicht aus. Bei entsprechendem Bedarf besteht die Möglichkeit,<br />
diese Öffnungszeiten zu flexibilisieren, d.h. auszuweiten. Vorrangig sollen jedoch die vorgenannten<br />
Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden.<br />
In den einzelnen Einrichtungen sind im Hinblick auf die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern<br />
folgende Platzreserven vorhanden:<br />
Kindergarten Bischofsdhron: 25 Plätze (bei gleichzeitiger Kündigung der Sondergruppe<br />
des DRK-Sozialwerkes Bernkastel-Kues)<br />
Kindergarten Gonzerath: 16 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />
nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />
Kindergarten Hundheim: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />
nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />
Kindergarten Merscheid: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />
nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />
Kindergarten<br />
<strong>Morbach</strong>: 0 Plätze<br />
Kindergarten Morscheid: 0 Plätze (zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs<br />
könnten Räumlichkeiten des <strong>Gemeinde</strong>hauses, wie<br />
im Jahr 2006/2007, mitgenutzt werden)<br />
Kindergarten Weiperath: 25 Plätze (bei Wiedereröffnung der vorhandenen, derzeit<br />
nicht im Betrieb befindlichen dritten Gruppe)<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die derzeit vorhandenen 425 Plätze um 116 Plätze durch<br />
Wiedereröffnung von vorhandenen Gruppen erhöhte werden könnten. Insgesamt stünden damit<br />
541 Plätze zur Verfügung.<br />
3.1.2. Besonderheiten der Einrichtungen:<br />
Über den Regelpersonalschlüssel hinaus gibt es in den einzelnen Einrichtungen folgendes Zusatz-<br />
personal:<br />
Kindergarten Bischofsdhron<br />
zur Betreuung der Aussiedler- und Ausländerkinder 0,50 Stelle<br />
wegen Ganztagsbetreuung 0,25 Stelle<br />
Gesamtpersonalschlüssel<br />
4,25 Stellen<br />
Im Gebäude des Kindergartens ist zusätzlich eine Sondergruppe des DRK-Sozialwerkes mit 8<br />
Plätzen<br />
für behinderte Kinder untergebracht<br />
Kindergarten Gonzerath<br />
wegen verlängerter Öffnungszeiten 0,50 Stelle<br />
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Gesamtpersonalschlüssel<br />
4,00 Stellen<br />
Kindergarten Hundheim keine<br />
Gesamtpersonalschlüssel<br />
3,50 Stellen<br />
Kindergarten Merscheid<br />
wegen Ganztagsbetreuung 0,25 Stelle<br />
Gesamtpersonalschlüssel<br />
3,75 Stellen<br />
Kindergarten <strong>Morbach</strong><br />
zur Betreuung der Aussiedler- und Ausländerkinder 1,00 Stelle<br />
wegen Leitungsfreistellung 0,50 Stelle<br />
wegen Ganztagsbetreuung 0,75 Stelle<br />
Gesamtpersonalschlüssel<br />
11,00 Stellen<br />
Der Betrieb der provisorisch in einer angemieteten Ferienwohnung eingerichteten 5. Gruppe ist<br />
befristet bis zum 31.07.2009 genehmigt.<br />
Kindergarten Morscheid<br />
wegen verlängerter Öffnungszeiten 0,25 Stelle<br />
Gesamtpersonalschlüssel 3,75 Stellen<br />
Kindergarten Weiperath keine<br />
Gesamtpersonalschlüssel<br />
3,50 Stellen<br />
Sprachförderung:<br />
In allen sieben <strong>Gemeinde</strong>kindergärten werden seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 im Zusammenhang<br />
mit dem Landesprogramm „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ Sprachfördermaßnahmen<br />
durchgeführt, um besonders den Kindern im letzten Kindergartenjahr den Übergang<br />
vom Kindergarten zur Grundschule zu erleichtern. Die Maßnahmen werden durch eine<br />
ortsansässige logopädische Praxis durchgeführt.<br />
3.2. Betreuungsangebote Grundschulen<br />
3.2.1. Grundschule Gutenthal<br />
An der Grundschule Gutenthal wurde zu Beginn des Schuljahres 2007/<strong>2008</strong> eine Betreuende<br />
Grundschule eingerichtet, die gleich zu Beginn die zuschussfähige Anzahl von 8 Schülerinnen und<br />
Schülern erreichte. Trägerin der Betreuenden Grundschule ist die Lernen und Arbeiten gGmbH<br />
( Neuwied) (LA gGmbH). Betreuungszeiten: Mo. – Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />
Einzugsbereich: Gutenthal, Odert, Hunolstein, Weiperath<br />
Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten Weiperath.<br />
3.2.2. Grundschule Haag-Merscheid<br />
An der Grundschule Haag-Merscheid besteht seit dem Schuljahr 2006/2007 eine Betreuende<br />
Grundschule, die von derzeit 15 Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Trägerin der Betreuenden<br />
Grundschule ist die Lernen und Arbeiten gGmbH (Neuwied) (LA gGmbH). Betreuungszeiten:<br />
Mo.<br />
– Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />
Einzugsbereich: Haag, Merscheid, Elzerath, Heinzerath<br />
Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten in Merscheid.<br />
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3.2.3. Grundschule <strong>Morbach</strong><br />
3.2.3.1. Betreuende Grundschule<br />
An der Grundschule <strong>Morbach</strong> wurde bereits im Schuljahr 2000/01 eine Betreuende Grundschule<br />
eingerichtet. Träger der Betreuung war bis zum Schuljahr 2005/2006 der AWO-Ortsverein <strong>Morbach</strong>.<br />
Seit dem Schuljahr 2006/2007 hat die LA gGmbH die Trägerschaft übernommen. Die<br />
Betreuung findet in der Zeit von 12:00 – 14:00 Uhr im Kinderhaus MANDALA statt und wird zur<br />
Zeit<br />
von 2 Kindern genutzt.<br />
Im Kinderhaus MANDALA besteht jederzeit die Möglichkeit, darüber hinaus bedarfsgerecht zwischen<br />
7:00 und 19:00 Uhr betreut zu werden.<br />
3.2.3.2. Ganztagsschule<br />
An der Grundschule <strong>Morbach</strong> hat zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 die Ganztagsschule ihren<br />
Betrieb aufgenommen, an der die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (zur Zeit ca. 55 Anmeldungen)<br />
von Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr betreut werden. Hierfür wird auch ein Mit-<br />
tagstisch<br />
angeboten.<br />
Einzugsbereich:<br />
Bischofsdhron, Hundheim, Hinzerath, Wenigerath, Wederath, Rapperath, Gonzerath, <strong>Morbach</strong><br />
(Die Teilnahme an der Ganztagsschule ermöglicht den Schulbesuch auch für Schüler aus einem<br />
anderen<br />
Einzugsbereich)<br />
Kindergärten im Einzugsbereich:<br />
<strong>Morbach</strong> (<strong>Morbach</strong>), Bischofsdhron (Bischofsdhron, Wenigerath), Hundheim (Hundheim, Hinzerath,<br />
Wederath), Gonzerath (Gonzerath); die Rapperather Kinder besuchen den Kindergarten in<br />
Weiperath.<br />
3.2.4. Grundschule Blandine Merten Morscheid<br />
An der Grundschule Blandine Merten Morscheid hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> ab Beginn des Schuljahres<br />
2005/2006 ein Betreuungsangebot eingerichtet, das in den ersten beiden Schuljahren in ei-<br />
gener<br />
Trägerschaft durchgeführt wurde.<br />
Seit dem Schuljahr 2007/<strong>2008</strong> hat auch hier die LA gGmbH die Trägerschaft übernommen. Zur<br />
Zeit nehmen 17 Kinder an der Betreuenden Grundschule in Morscheid teil. Betreuungszeiten: Mo.<br />
– Fr. jeweils 12:00 – 14:00 Uhr.<br />
Einzugsbereich: Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg<br />
Örtlich zuständiger Kindergarten des Einzugsbereiches ist der Kindergarten in Morscheid.<br />
3.3. Betreuungsangebote Hauptschule<br />
3.3.1. Hausaufgabenbetreuung<br />
An der Hauptschule wird eine Hausaufgabenbetreuung durch Lehrpersonal angeboten, sofern die<br />
Personalsituation dies zulässt. Momentan ist dies nicht der Fall. Die bis zum Schuljahresende<br />
2004/2005 einmal wöchentlich durchgeführte Hausaufgabenbetreuung durch Eltern wurde mangels<br />
Schülerinteresse eingestellt.<br />
3.3.2. Arbeitsgemeinschaften<br />
Montags und mittwochs finden in der Zeit von 13:55 bis 15:30 Uhr insgesamt 8 Arbeitsgemeinschaften<br />
mit den Inhalten Schulband, Volleyball, Fußball, Handball, Schülerbibliothek, Schülerzeitung,<br />
Mofaführerschein und Schulbegrünung statt.<br />
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3.3.3. Ganztagsschule<br />
Die Mindestteilnehmerzahlen für die Einrichtung einer Ganztagsschule wurden bei Bedarfsumfragen<br />
in den Jahren 2003, 2005 und 2007 nicht erreicht.<br />
3.4. Sonstige Angebote<br />
Betreuungsangebot des Kinderhauses Mandala der LA LERNEN und ARBEITEN gGmbH<br />
– Ganzjährige Betreuung von Kindern zwischen dem 2. und 11. Lebensjahr (maximal gleichzeitig<br />
15 Kinder anwesend)<br />
– Betreuung nach Bedarf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />
– Übermittagsbetreuung mit Mittagessen im Kinderhaus<br />
– Hausaufgabenbetreuung<br />
– Möglichkeit der stundenweisen Betreuung in Notfällen, Erkrankung der Eltern, bei Arztterminen<br />
oder aus sonstigen Gründen.<br />
3.5. Entwicklung der Kinderzahlen<br />
3.5.1. Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten<br />
Die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen in den gemeindlichen Kindergärten vom Kindergartenjahr<br />
2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011 ist als Anlage 1 beigefügt. In Anlage 2 ist die Entwicklung<br />
unter Berücksichtigung der Aufnahme der 2jährigen Kinder dargestellt.<br />
3.5.2. Entwicklung der Kinderzahlen in den Schulen<br />
Übersichten über die Entwicklung der Schülerzahlen sind als Anlagen 3 beigefügt.<br />
3.6. Gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
3.6.1. Kindertagesstätten<br />
3.6.1.1. Derzeitige rechtliche Vorgaben<br />
Gesetzliche Grundlage für die Kindertagesstätten ist das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) in der<br />
Fassung vom 15.03.1991 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.<br />
Dezember<br />
2005 (GVBl. S. 502).<br />
Danach ist es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung<br />
in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten, Krippen und anderen Tageseinrichtungen<br />
für Kinder (Kindertagesstätten) sowie in Kindertagespflege die Entwicklung von Kindern<br />
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Der Förderauftrag um-<br />
fasst<br />
Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.<br />
Kindergärten sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder<br />
vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen<br />
dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können (altersgemischte<br />
Gruppen). Dies gilt insbesondere für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr (§<br />
1 Absatz 1 KiTaG).<br />
Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder (§ 1 Absatz 2 KiTaG).<br />
Krippen sind Einrichtungen zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zum vollendeten drit-<br />
ten<br />
Lebensjahr (§ 1 Absatz 4 KiTaG).<br />
Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt<br />
der oder des Personensorgeberechtigten geleistet. Soweit die sonstigen Voraussetzungen vor-<br />
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liegen, können von einer Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder in Kindertagespflege betreut wer-<br />
den<br />
(§ 1 Absatz 5 KiTaG).<br />
Gemäß § 4 KiTaG sind die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten vom Träger unter Berücksichtigung<br />
des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen insbesondere erwerbstätigen Eltern ist<br />
nach<br />
Möglichkeit Rechnung zu tragen.<br />
Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr (ab dem 01.08.2010 ab dem zweiten Lebensjahr)<br />
bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Die Verpflichtung erstreckt<br />
sich auf ein Angebot vor- und nachmittags. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes<br />
Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht. Den Wünschen der<br />
Eltern nach Angeboten, die auch die Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, soll<br />
Rechnung<br />
getragen werden (§ 5 KiTaG).<br />
Nach § 6 KiTaG soll das Jugendamt eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten,<br />
anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflege gewährleisten, soweit eine durchgehende<br />
Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht im Rahmen der<br />
Schule<br />
erfolgt.<br />
Soweit eine Betreuung von Kindern, die noch keinen Anspruch auf Aufnahme in einen Kindergarten<br />
haben, tagsüber durch die eigene Familie nicht möglich ist und keine Tagespflegestellen zur<br />
Verfügung stehen, soll gemäß § 7 KiTaG das Jugendamt die bedarfsgerechte Bereitstellung von<br />
Plätzen<br />
in für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten gewährleisten.<br />
Die weitere Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben ist durch die Landesverordnung zur Ausführung<br />
des Kindertagesstättengesetzes (KiTaGAusfVO) vom 31.03.1998 (GVBl. S. 124) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 110 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325) erfolgt.<br />
Danach wird vom Jugendamt einheitlich für alle Kindertagesstätten nach Anhörung der anerkann-<br />
ten<br />
Träger der freien Jugendhilfe und der <strong>Gemeinde</strong>n ein Bedarfsplan erstellt.<br />
§ 2 KiTaGAusfVO enthält für die Kindergärten folgende Festlegungen:<br />
Die Bedarfsplanung muss den Erfordernissen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen<br />
Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung entsprechen. Es sollen wahlweise neben Teilzeitplätzen<br />
mit Vor- und Nachmittagsangebot auch Plätze mit einem verlängerten Vormittagsangebot<br />
und einer Betreuung über Mittag mit Mittagessen vorgesehen werden. Zudem ist eine<br />
ausreichende Zahl von Plätzen zur ganztägigen Betreuung mit Mittagessen (Ganztagsplätze)<br />
auszuweisen. Für Kinder vor Vollendung des dritten Lebensjahres (Kleinkinder) und für<br />
Schulkinder soll die Möglichkeit der Aufnahme in altersgemischte Gruppen vorgesehen werden.<br />
Bei der Bedarfsplanung soll von einer Gruppengröße von 25 Kindern, bei Gruppen mit einem<br />
überwiegenden Anteil an Ganztagsplätzen von 22 Kindern ausgegangen werden. Gruppen<br />
mit weniger als 15 Kindern sollen nur in Ausnahmefällen vorgesehen werden.<br />
Für Gruppen, die mindestens drei Kinder anderer Altersgruppen aufnehmen (altersgemischte<br />
Gruppen), soll eine angemessene Reduzierung der Gruppengröße vorgenommen werden. Bei<br />
einer zusätzlichen Aufnahme von Kleinkindern gilt als Richtwert 15 Kinder.<br />
Die personelle Regelbesetzung im Kindergarten beträgt 1,75 Erziehungskräfte je Gruppe.<br />
Hiernach sind für den Erziehungsdienst je Gruppe eine Stelle für die Gruppenleitung und eine<br />
drei viertel Mitarbeiterstelle vorzusehen. In Kindergärten mit Ganztagsplätzen ist zusätzlich<br />
eine viertel Mitarbeiterstelle für mindestens fünf sowie für je weitere zehn Ganztagsplätze vorzusehen.<br />
Mit Zustimmung des Jugendamtes kann zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden,<br />
insbesondere wenn (u.a.):<br />
1. die Öffnungszeit unter anderem zur ganztägigen Betreuung von Kindern (Ganztagsplätze)<br />
mehr als sieben Stunden täglich beträgt<br />
2. Kinder aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht.<br />
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Für die Tagesbetreuung von Schulkindern ist in § 3 KiTaGAusfVO bestimmt:<br />
Die Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Schulkindern hat insbesondere die Zahl der<br />
Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide erwerbstätig sind oder in Ausbildung<br />
stehen, zu berücksichtigen. Das Angebot soll mindestens der im Bedarfsplan für Kindergärten<br />
ausgewiesenen Zahl der Plätze mit Betreuung über Mittag entsprechen.<br />
Im Bedarfsplan ist festzulegen, inwieweit die notwendigen Plätze in Horten, in Kindergärten,<br />
in anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflegestellen bereitgestellt werden sollen.<br />
Die Gruppengröße im Hort beträgt in der Regel 15 bis 20 Kinder.<br />
Für den Erziehungsdienst im Hort sind je Gruppe grundsätzlich eine Stelle für die Gruppenleitung<br />
und eine halbe Mitarbeiterstelle vorzusehen. Beträgt die tägliche Öffnungszeit weniger als<br />
sieben Stunden, soll die personelle Besetzung im Benehmen mit dem Jugendamt angemessen<br />
verringert werden.<br />
§ 4 KiTaGAusfVO enthält für die Tagesbetreuung von Kleinkindern folgende Regelungen:<br />
Im Bedarfsplan ist festzulegen, inwieweit die notwendigen Plätze in Kindergärten, Krippen<br />
oder in anderen geeigneten Kindertagesstätten oder in Tagespflegestellen bereitgestellt werden<br />
sollen.<br />
Die Gruppengröße beträgt in der Regel acht bis zehn Kinder.<br />
Für den Erziehungsdienst sind je Gruppe grundsätzlich zwei Stellen vorzusehen, von denen<br />
eine mit einer zur Gruppenleitung befähigten Erziehungskraft besetzt sein muss.<br />
3.6.1.2. Änderungen der gesetzlichen Vorgaben<br />
Am 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 (BGBl. I 2004 S.<br />
3852), ein Bundesgesetz, in Kraft getreten, das den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unmittelbar<br />
die Verpflichtung vorgibt, für Kinder im Alter unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen<br />
und in Kindertagespflege vorzuhalten. Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach<br />
dem individuellen Bedarf. Eine Übersicht über die derzeit möglichen Angebotsformen ist als Anlage<br />
4 beigefügt.<br />
3.6.2. Schulen<br />
3.6.2.1. Ganztagsschulen<br />
3.6.2.1.1. Allgemeines<br />
Die Rechtsgrundlagen für die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz sind im Schulgesetz sowie der<br />
Grundschulordnung<br />
und in der Übergreifenden Schulordnung (weiterführende Schulen) geregelt.<br />
Danach sind folgende Formen der Ganztagsschule zu unterscheiden:<br />
1. In Angebotsform erstreckt sich die Ganztagsschule auf die Vormittage und vier Nachmittage<br />
einer Woche. Sie kann Unterricht auf den Nachmittag legen und hält weitere pädagogische<br />
Angebote vor. Sie ist klassenbezogen, klassenübergreifend oder klassenstufenübergreifend organisiert.<br />
Für Schülerinnen und Schüler, die für das Ganztagsangebot angemeldet sind, besteht<br />
eine Teilnahmeverpflichtung für die Dauer eines Schuljahres.<br />
2. In verpflichtender Form verteilt die Ganztagsschule den Unterricht auf die Vormittage und in<br />
der Regel vier Nachmittage einer Woche. Sie hält weitere pädagogische Angebote vor. Die<br />
Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.<br />
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3. Die Ganztagsschule in offener Form verbindet Unterricht und außerunterrichtliche Betreuung<br />
zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit. Sie kann Unterricht auf den Nachmittag<br />
legen. Die Teilnahme an der außerunterrichtlichen Betreuung ist für die Schülerinnen und<br />
Schüler freiwillig. Die außerunterrichtliche Betreuung erfolgt durch Betreuungskräfte, die der<br />
Schulträger bereitstellt.<br />
Die Schulbehörde kann nach dem schulischen Bedürfnis mit Zustimmung des Schulträgers eine<br />
Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form errichten oder eine bestehende<br />
Schule zu einer Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form erweitern. Ohne<br />
Beteiligung der Schulbehörde kann die Schulleiterin oder der Schulleiter eine bestehende Schule<br />
mit Zustimmung des Schulträgers nach Anhörung der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirats<br />
zu<br />
einer Ganztagsschule in offener Form erweitern.<br />
Voraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule in Angebotsform oder verpflichtender<br />
Form ist eine Mindestanzahl von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern. Sie beträgt für<br />
Grundschulen 36, bei Hauptschulen 54.<br />
Ganztagsschule und Schulbezirke:<br />
Grundsätzlich besuchen Schüler der Grundschule die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen,<br />
können aber auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund einer anderen Schule zugewiesen werden.<br />
Mit Blick auf das Wohl des Kindes sei es gerechtfertigt (so das VG Neustadt/Wstr. in seinem Urteil<br />
vom 27.10.2005), es in der Ganztagsschule in einem benachbarten Schulbezirk zuzuweisen,<br />
denn der von den Eltern geäußerte Wunsch zum Besuch einer Ganztagsschule sei nach der gesetzgeberischen<br />
Konzeption, die im Schulgesetz vom 30. März 2004 zum Ausdruck komme, als wichtiger<br />
Grund anzuerkennen.<br />
3.6.2.1.2. Ganztagsschule in weiterführenden Schulen<br />
Die weiteren schulischen Angebote und die außerunterrichtliche Betreuung in der Ganztagsschule<br />
sollen in einem der pädagogischen Zielsetzung angemessenen Verhältnis zum Unterricht stehen.<br />
Die Festlegung der Unterrichtszeit und der Zeiten für weitere schulische Angebote erfolgt durch<br />
die Schulleitung.<br />
Für Ganztagsschulen in verpflichtender Form sind außerdem folgende Regelungen zu beachten:<br />
1. die Schulzeit an den Nachmittagen soll nicht nach 17 Uhr enden;<br />
2. die tägliche Unterrichtszeit soll acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten;<br />
3. der Samstag und mindestens der Nachmittag eines weiteren Tages müssen von verpflichtenden<br />
Veranstaltungen freigehalten werden.<br />
Für Ganztagsschulen in Angebotsform gilt dies entsprechend; darüber hinaus muss sich die Schulzeit<br />
an vier Tagen einer Woche über acht Stunden, in der Regel von 8 Uhr bis 16 Uhr erstrecken<br />
und die weiteren schulischen Angebote sollen unterrichtsbezogene Ergänzungen einschließlich<br />
pädagogische Unterstützung bei den Hausaufgaben, themenbezogene Vorhaben und Projekte, Förderung<br />
und Freizeitgestaltung umfassen.<br />
Bei Ganztagsschulen in Angebotsform und in verpflichtender Form muss ein Mittagessen angeboten<br />
werden; bei Ganztagsschulen in offener Form ist dies nicht zwingend vorgeschrieben.<br />
Eine Ganztagsschule in Angebotsform oder in verpflichtender Form kann zusätzlich außerunterrichtliche<br />
Betreuung im Rahmen einer Ganztagsschule in offener Form anbieten oder in der Regel<br />
in<br />
Kooperation mit einem Hort auch in den Ferien Betreuungsangebote vorhalten.<br />
3.6.2.1.3. Ganztagsschule in Grundschulen<br />
Die außerunterrichtliche Betreuung in der Ganztagsschule soll in einem der pädagogischen Zielsetzung<br />
angemessenen Verhältnis zum Unterricht stehen. Die Betreuungszeiten in den einzelnen<br />
Klassenstufen werden vor dem Beginn des Schuljahres vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem<br />
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Schulelternbeirat, bei Ganztagsschulen in offener Form auch im Benehmen mit dem Schulträger<br />
festgelegt. Bei der außerunterrichtlichen Betreuung kann vom Schulträger eine Mittagsmahlzeit<br />
angeboten werden.<br />
Nimmt der Schüler einer Ganztagsschule in offener Form das Angebot der außerunterrichtlichen<br />
Betreuung an, so ist die Teilnahme verpflichtend. Der Schüler kann sich nur zu den von der Schule<br />
vorgesehenen Terminen von der Veranstaltung abmelden.<br />
Für Ganztagsschulen in verpflichtender Form gelten folgende weitere Bestimmungen:<br />
1. die Schulzeit an den Nachmittagen soll nicht vor 15 Uhr und nicht nach 17 Uhr enden;<br />
2. die tägliche Unterrichtszeit soll sechs Unterrichtsstunden nicht überschreiten;<br />
3. der Samstag und mindestens der Nachmittag eines weiteren Tages müssen von verpflichtenden<br />
Veranstaltungen freigehalten werden.<br />
Verbindungen<br />
beider Formen der Ganztagsschule sind auch in Grundschulen zulässig.<br />
3.6.2.2. Betreuende Grundschulen<br />
Im Rahmen der Landesförderung von Betreuenden Grundschulen hat das Ministerium für Bildung,<br />
Wissenschaft, Jugend und Kultur folgende Hinweise gegeben, die als Richtlinien zu verstehen<br />
sind, auf deren Einhaltung bei der Zuschussgewährung durch die ADD allerdings geachtet wird.<br />
Abweichungen<br />
hiervon sind mit der Schulbehörde vorher abzusprechen.<br />
„Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend<br />
- Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen -<br />
1. Art des Angebotes<br />
In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote<br />
eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig.<br />
2. Träger<br />
1.1 Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder einem<br />
freien Träger eingerichtet werden.<br />
2.2 Das Betreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.<br />
Die Schulleitung berät den Träger und hilft im Benehmen mit dem Schulelternbeirat bei der<br />
Ermittlung des Betreuungsbedarfs.<br />
3.3 Der Träger benennt einen Verantwortlichen, der mit der Schulleitung zusammenarbeitet. Die<br />
Schulleitung führt die Aufsicht über die Maßnahme und ist gegenüber den Betreuungskräften<br />
weisungsberechtigt; dieses ist zwischen Träger und Betreuungskräften einzelvertraglich zu<br />
vereinbaren.<br />
3. Betreuungsdauer<br />
3.1 Ein Betreuungsangebot soll für mindestens ein Schuljahr eingerichtet werden.<br />
3.2 Die Betreuung findet in der Regel an allen Unterrichtstagen statt.<br />
3.3 Die Dauer der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem erhobenen Bedarf, den Unterrichtszeiten<br />
der Schule und dem Schülertransport. Sie kann vor und nach dem Unterricht eingerichtet<br />
werden.<br />
4. Betreuungskräfte<br />
4.1 Der Träger sorgt für geeignete Betreuungskräfte (fachliche, persönliche, gesundheitliche Eignung).<br />
Die Betreuung soll geeigneten, in der Beschäftigung mit Kindern erfahrenen Erwachsenen<br />
übertragen werden.<br />
4.2 Die Auswahl der Betreuungskräfte obliegt dem Träger; die Schulleitung wirkt bei der Auswahl<br />
mit.<br />
5. Raumbedarf<br />
Jeder Betreuungsgruppe soll ein geeigneter, kindgemäß eingerichteter Raum in der Schule oder im<br />
schulnahen Bereich zur Verfügung stehen. Für Spielmöglichkeiten im Außengelände ohne Beeinträchtigung<br />
von Klassen, die noch Unterricht haben, soll gesorgt werden.<br />
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6. Aufnahme und Gruppengröße<br />
6.1 Das Betreuungsangebot steht allen Kindern der Schule offen. Die Teilnahme ist nach Anmeldung<br />
gemäß einer vom Träger zusammen mit der Schulleitung und dem Schulelternbeirat zu<br />
erstellenden Betreuungsordnung zu regeln.<br />
6.2 Die Mindestgröße einer Gruppe beträgt 8 Kinder. Die Gruppengröße soll bei Fachkräften 25,<br />
bei anderen Betreuungskräften 20 Kinder nicht übersteigen.<br />
7. Organisation<br />
7.1 Für die Beratung bei der Organisation, Koordination und in pädagogischen Fragen der<br />
Betreuung erhält die Schule für bis zu 2 Betreuungsgruppen eine Anrechnungsstunde, bei mehr<br />
als zwei Gruppen zwei Anrechnungsstunden.<br />
7.2 Die Nutzung von Schulräumen und des Schulgeländes im Rahmen der Betreuung bedarf der<br />
Zustimmung der Schulleitung und des Schulträgers. Der Schulelternbeirat ist anzuhören.<br />
7.3 Werden für die Kinder, die an der Betreuungsmaßnahme teilnehmen, Änderungen beim Schülertransport<br />
erforderlich, so ist das Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung<br />
herzustellen.<br />
7.4 Es wird empfohlen, für eine Gruppe möglichst zwei Betreuungskräfte vorzusehen, damit im<br />
Krankheitsfalle kurzfristig Vertretung gewährleistet werden kann.<br />
8. Kosten<br />
8.1 Der Träger des Betreuungsangebotes trägt die Personal- und Sachkosten.<br />
8.2 Die Betreuungszeit kann stundenweise vergütet werden. Der Stundensatz soll 7,70 € nicht unterschreiten.<br />
Die Vergütung soll auf der Grundlage der in den Schulwochen monatlich geleisteten<br />
Zeitstunden berechnet werden. Die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes<br />
sind zu beachten.<br />
8.3<br />
Betreuungskräfte kommunaler Träger unterliegen dem BAT.<br />
9. Finanzierung<br />
9.1 Die Landesregierung gewährt dem Träger des Betreuungsangebotes pro Gruppe und Jahr<br />
einen pauschalierten Landeszuschuss je nach der wöchentlichen Dauer der Betreuung von<br />
- in der Regel 1 534 € bei bis zu 8 Betreuungsstunden (Zeitstunden)<br />
- in der Regel 1 790 € bei 8 bis 12 Betreuungsstunden<br />
- in der Regel 2 046 € bei über 12 Betreuungsstunden<br />
9.2 Der Zuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Eine Beendigung des Angebotes während des<br />
Schuljahres muss der Schulaufsicht angezeigt werden. Dies kann eine anteilige Kürzung des<br />
Landeszuschusses zur Folge haben.<br />
9.3 Der Träger kann Elternbeiträge erheben. Er soll dabei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen.<br />
Es wird ein angemessener Eigenanteil des Trägers vorausgesetzt. Elternbeiträge und<br />
Landeszuschuss dürfen in Summe die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Räume für das<br />
Betreuungsangebot sind im Rahmen der Schulbaurichtlinien zuschussfähig.<br />
10. Antragstellung<br />
10.1 Die Schulbehörde berät die Träger und die Schulen bei der Vorbereitung des Betreuungsangebotes<br />
und der Antragstellung.<br />
10.2 Der Träger legt der Schulbehörde den Erstantrag auf Einrichtung eines Betreuungsangebotes<br />
oder den Antrag auf Fortsetzung des Betreuungsangebotes spätestens bis 6 Wochen<br />
vor den Sommerferien vor. Die Antragsformulare sind bei den Schulen erhältlich.<br />
10.3 Die Schulbehörde entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Einrichtung des Betreuungsangebotes<br />
und die Gewährung des Landeszuschusses im Rahmen der Haushaltsmittel.<br />
Insbesondere bei Betreuungsangeboten, die von Elternvereinen getragen werden, hat sie<br />
einen Ermessensspielraum bei der Zuschusshöhe.“<br />
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4. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote<br />
für erwerbstätige und erwerbsfähige Eltern<br />
Zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der bestehenden Betreuungsangebote<br />
wurden mit den Leiterinnen der gemeindlichen Kindergärten und mit den Leiterinnen und Leitern<br />
der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft Gespräche geführt.<br />
In der Kindergartenleiterinnenbesprechung am 31.05.2005 wurden folgende Vorschläge von den<br />
Leiterinnen<br />
unterbreitet:<br />
0 bis 3-jährige Kinder<br />
• Schaffung von Krippenplätzen<br />
• Aufnahme von 2 ½ jährigen Kindern in die Kindergärten<br />
• Haus des Kindes (0 – 12 Jahre)<br />
Kindergärten<br />
• verlängerte Öffnungszeiten (z.B. 07.00 – 19.00 Uhr)<br />
• Anpassung der Öffnungszeiten an den Schichtdienst der Eltern<br />
• ganzjährige Betreuung<br />
• Betreuung in den Ferienzeiten (auch Schulkinder)<br />
• Schaffung von Teilzeitplätzen für Kinder<br />
• Wochenendbetreuung<br />
• mehr Plätze für Kinder mit Beeinträchtigungen<br />
• erkrankte Kinder in der Einrichtung betreuen (spezieller Krankenraum)<br />
• ortsnahe Betreuung<br />
• freie Wahl des Kindergartenplatzes innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> nach Konzeption<br />
• Einrichtung eines Waldkindergartens<br />
• warmes Mittagessen mit Ruhepausen (Ganztagsbetreuung/verlängerte Betreuungszeiten)<br />
• Betreuung von Urlaubskindern<br />
Schulkinder<br />
• Ganztagsschule<br />
• Betreuende Grundschule<br />
• Hortplätze<br />
• Hausaufgabenbetreuung<br />
Allgemeine Vorschläge<br />
• Sprachförderung von Migrantenkindern<br />
• Therapieangebote in den Einrichtungen durch Therapeuten<br />
• zusätzliche pädagogische Fachkraft in der Einrichtung für Team, Kinder und Eltern zur Beratung<br />
und Begleitung<br />
• Einrichtung von Schulkindergärten vor Schuleintritt (Vorklassen)<br />
• Anpassen der Elternarbeit an die Bedürfnisse der Eltern<br />
• Freizeitangebote für Kinder (Musikschule, Sport usw.)<br />
• Verlängerung/Ausweitung der Ferienfreizeiten<br />
• Kooperation mit Vereinen<br />
• Qualitätserhalt und Verbesserung der pädagogischen Standarts<br />
Ausstattung der Einrichtungen<br />
• Erhöhung des Personalschlüssels<br />
• Tagespflegebörse für Tagesmütter (z.B. Elternzeitler)<br />
• Einbinden von Ehrenamtlichen und geringfügig Beschäftigten in Randzeiten<br />
• Transportmöglichkeiten<br />
• Freistellung von Leitungen<br />
• verminderte Gruppenstärke<br />
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• Anpassen der Räumlichkeiten<br />
• Erweiterung der Ausstattungen<br />
• Erhalt von Arbeitsplätzen<br />
Von den Schulleiterinnen und Schulleitern wurde in der Besprechung am 01.06.2005 folgende<br />
Punkte bzw. Ideen ohne Rücksicht auf deren rechtliche oder tatsächliche Umsetzbarkeit vorge-<br />
schlagen:<br />
Form<br />
• Ganztagsschule<br />
• Betreuende Grundschule<br />
• Hort<br />
• Vorschulklassen<br />
• Ferienprojekte<br />
Umfang<br />
• erweiterte Öffnungszeiten (07.00 bis 18.00 Uhr)<br />
• Busverkehr (08.00 bis 16.00 Uhr)<br />
• Ausschlussmöglichkeit<br />
• Ferien<br />
• Grundschulbereich: evtl. Kindergärten<br />
• Sekundarbereich: eig. Betreuungsangebote<br />
Ausstattung<br />
• Essen<br />
• Spielmaterial<br />
• Räume<br />
• Schulhofgestaltung<br />
• Ruhemöglichkeiten<br />
• räumliche Trennung<br />
• Mobiliar<br />
Inhalte/Angebote<br />
• Hausaufgabenbetreuung<br />
• Kooperation mit Vereinen (z.B. Sport, Musik)<br />
• pädagogische Spiele<br />
• Projekte (z.B. Schulgarten)<br />
Personal<br />
• Sozialpädagogen<br />
• Wirtschaftskräfte<br />
• Ehrenamt<br />
4.1. Altersübergreifende Vorschläge<br />
4.1.1. Betreuungsstandort<br />
Zur Erarbeitung von erweiterten Betreuungsangeboten sollten zunächst die Standorte hierfür geklärt<br />
werden. Für die Aufnahme der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (Kindergartenkinder) bzw.<br />
zukünftig nach Änderung der gesetzlichen Vorgaben im Alter von 2 bis 6 Jahren sollten die derzeitigen<br />
Kindergartenstandorte grundsätzlich beibehalten werden. Die vorhandenen Kapazitäten reichen<br />
für die 3- bis 6-jährigen aus. In Einzelfällen ist eine geringfügige Überschreitung der Regelgruppen<br />
zumindest noch mittelfristig erforderlich. Die Aufnahme von unter 3-jährigen stößt daher<br />
in einigen Einrichtungen noch auf Kapazitätsprobleme, die sich jedoch bei voraussichtlich weiter<br />
zurückgehenden Kinderzahlen mittelfristig lösen lassen.<br />
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Die verlängerte Betreuung von Grundschulkindern („Betreuende Grundschule“ für Kinder von 6<br />
bis 10 Jahren) könnte am kostengünstigsten ebenfalls an den Kindergartenstandorten angeboten<br />
werden, die bereits heute überwiegend für die Kindergartenkinder eine Übermittagbetreuung anbieten.<br />
Für die Kindergartenstandorte <strong>Morbach</strong> und Morscheid-Riedenburg würde sich eine solche<br />
Erweiterung der Betreuungsangebote im Kindergarten geradezu anbieten, da die Grundschul- und<br />
Kindergartengebäude unmittelbar aneinander angrenzen. In den übrigen Schulbezirken könnten<br />
die Kinder mit ihrem Schulbus zum jeweiligen Kindergartenstandort mitfahren. Zusätzliche Fahrten<br />
wären nicht erforderlich. Lediglich das Abholen müsste von den Erziehungsberechtigten organisiert<br />
werden. Einer solchen „Über-Mittag-Betreuung“ von Grundschulkindern in den Kindergärten<br />
stehen jedoch derzeit Vorgaben der Heimaufsicht entgegen. Es stellt sich dabei aber die Frage,<br />
ob der hohe Anspruch nach ständiger „pädagogischer Arbeit“ im Kindergarten gegenüber einer<br />
reinen Betreuung in Randzeiten (z.B. über Mittag) bei immer knapper werdenden öffentlichen<br />
Mitteln<br />
auf Dauer gehalten werden kann.<br />
Sofern und solange dies nicht zu erreichen ist, sollte die betreuende Grundschule in der bisherigen<br />
Form weitergeführt werden.<br />
4.1.2. Öffnungszeiten<br />
Um den Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Flexibilität für ihre Arbeitszeit zu ermöglichen,<br />
sollen werden die Öffnungszeiten der Betreuungsangebote mittel- bzw. langfristig auf 07.00 bis<br />
19.00 Uhr ausgedehnt werden. Während in <strong>Morbach</strong> bereits heute unter Einbeziehung des „Hauses<br />
Mandala“ eine solche flexible Öffnungszeit möglich wäre, sollten die übrigen Standorte erst bei<br />
entsprechendem Bedarf das Angebot erweitern. Einzelanfragen sollten zunächst auf die bestehende<br />
Möglichkeit der Unterbringung im „Haus Mandala“ verwiesen werden.<br />
4.1.3. Wochenendbetreuung<br />
Betreuungsangebote sollten nicht auf die Werktage (Montag bis Freitag) beschränkt bleiben. Auch<br />
an Wochenenden kann sich in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf insbesondere für kleinere Kinder<br />
ergeben. Dieser Bedarf kann sicherlich nicht an allen Standorten abgedeckt werden. In solchen<br />
Fällen ist es den Erziehungsberechtigten zuzumuten, die Kinder an eine zentrale Stelle zu bringen.<br />
Der Bedarf könnte durch Tagespflegepersonen oder durch das Haus Mandala in <strong>Morbach</strong> abgedeckt<br />
werden.<br />
Zur Stärkung des Einkaufsstandortes <strong>Morbach</strong> könnte ein solches Angebot in Zusammenarbeit von<br />
Gewerbe- und Verkehrsverein <strong>Morbach</strong> und dem „Haus Mandala“ für samstags geschaffen werden.<br />
Die Erziehungsberechtigten könnten ihre Kinder im „Haus Mandala“ abgeben, um dann ihre<br />
Einkäufe im Ort vorzunehmen.<br />
4.1.4. Ganzjährige Betreuung<br />
Da die wenigsten Erziehungsberechtigten genügend Urlaubsanspruch haben, um in den Ferienzeiten<br />
komplett selbst die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen, dürfen die Betreuungsangebote<br />
nicht vor den Ferien haltmachen. Andererseits sollten die Kindergärten in einigen Wochen des<br />
Jahres geschlossen sein, um den Urlaubsanspruch der Erzieherinnen zumindest zu einem großen<br />
Teil zu befriedigen. Bei ganzjähriger Öffnung jedes Kindergartens wäre eine ordnungsgemäße<br />
Betreuung durch die Gewährung von Erholungsurlaub an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
nicht<br />
immer sicher zu stellen.<br />
Für die Sommerferien ab 2006 wurde daher mit den Kindergärtenleiterinnen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
die Kindergartenferien so festgelegt, dass immer drei bzw. vier der gemeindlichen Kindergärten<br />
geöffnet sind. Sofern Betreuungsbedarf während der Schließzeiten des Kindergartens im eigenen<br />
Einzugsbereich besteht, kann dieser im benachbarten Kindergarten abgedeckt werden. Die<br />
Erziehungsberechtigten<br />
müssen ihre Kinder allerdings selbst bringen und auch wieder abholen.<br />
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Neben den Sommerferien sind die gemeindlichen Kindergärten auch in den Oster- und Weihnachtsferien<br />
zumindest teilweise gleichzeitig geschlossen. Auch hierfür sollte bei Bedarf eine flexible<br />
Lösung durch die Offenhaltung von einzelnen Einrichtungen angestrebt werden.<br />
4.1.5. Betreuung erkrankter Kinder<br />
Für die Erziehungsberechtigten bedeutet es sicherlich immer ein Problem, wenn der Alltag durch<br />
die Erkrankung eines Kindes unterbrochen wird und das Kind nicht wie üblich zum Kindergarten<br />
oder zur Schule gebracht werden kann. Oftmals führt dies dazu, dass Kinder die Einrichtungen<br />
besuchen, obwohl sie eigentlich zu Hause bleiben müssten. Eine Betreuung kranker Kinder kann<br />
in den vorhandenen Einrichtungen jedoch aus verschiedenen Gründen (fehlendes Personal, Ansteckungsgefahr<br />
für die anderen Kinder usw.) nicht erfolgen. Die Betreuung erkrankter Kinder sollte<br />
daher in besonderen Fällen in der Tagespflege erfolgen.<br />
4.1.6. Betreuung von „Urlaubskindern“<br />
Bei zunehmend enger werdenden Finanzspielräumen auch der Privathaushalte wird es für die Zukunft<br />
immer wichtiger auch im touristischen Bereich Akzente zu setzen, die auf ein besonderes<br />
Herausstellungsmerkmal abzielen. So könnten junge Familien ihr Urlaubsziel insbesondere für<br />
Kurzurlaube, die stark im Trend liegen, danach ausrichten, wo sie zumindest zeitweise ihre Kinder<br />
betreuen lassen können. Dieser Bedarf könnte in den vorhandenen Einrichtungen abgedeckt werden.<br />
Welche rechtlichen Vorgaben hierfür beachtet werden müssten, wäre noch abzuklären. In der<br />
Vermarktung der Urlaubsregion könnte ein solches Angebot besonders herausgestellt werden.<br />
4.1.7. Tagespflege<br />
Zur Abdeckung von Betreuungszeiten in Einzelfällen sowie Betreuung von Kindern, die noch<br />
nicht die öffentlichen Einrichtungen besuchen können (0 – 2 Jahre) ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich<br />
dabei eine „Tagespflegebörse“ mit geeigneten und entsprechend ausgebildeten Tagesmüttern<br />
aufzubauen. Derzeit ist die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen noch höher als das entsprechende<br />
Angebot. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> sollte daher helfen weitere Personen zu suchen, die<br />
bereit sind, nach vorheriger Ausbildung und Genehmigung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen<br />
Kinder in der Tagespflege zu betreuen.<br />
4.2. Vorschläge für einzelne Altersgruppen<br />
4.2.1. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren<br />
Für die Einrichtung von Kinderkrippen wurde bisher kein Bedarf angemeldet. Die bisherige Entwicklungen<br />
zeigen jedoch, dass sicherlich in absehbarer Zukunft ein entsprechender Bedarf zumindest<br />
für Einzelkinder entsteht. Dieser Bedarf kann sicherlich mittelfristig lediglich in einer<br />
zentralen Einrichtung abgedeckt werden, die möglichst im Ortsbezirk <strong>Morbach</strong> geschaffen werden<br />
sollte. Die derzeitigen Räumlichkeiten des „Hauses Mandala“ sind hierfür nicht geeignet. Unabhängig<br />
von der Trägerschaft einer solchen Einrichtung (<strong>Gemeinde</strong> selbst oder z.B. Verein Lernen<br />
und Arbeiten gGmbH) müssten daher geeignete Räumlichkeiten geschaffen werden. Hierfür würde<br />
sich das im Rohbau befindliche gemeindeeigene Gebäude im Bergweg, soweit es nicht ausschließlich<br />
für die Deckung des Raumangebotes für den Kindergarten benötigt wird, oder evtl. Räumlichkeiten<br />
in der ehemaligen Landwirtschaftsschule anbieten.<br />
4.2.2. 2jährige Kinder<br />
Mit dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vom 16.12.2005 sowie dem Tagesbetreuungsgesetz<br />
(TAG) vom 27.12.2004 des Bundes wurden die Weichen für die verstärkte Aufnahme<br />
von Kindern ab dem 2. Lebensjahr in die Kindergärten gestellt. Ab dem 01.08.2010 haben<br />
alle Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung,<br />
Bildung und Betreuung im Kindergarten.<br />
In letzter Zeit wurden bereits verstärkt Anträge zur Aufnahme von 2-jährigen an die gemeindlichen<br />
Kindergärten und die Verwaltung herangetragen. Um auf den bestehenden Rechtsanspruch<br />
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ab 2010 hinzuarbeiten und dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, sollte die Aufnahme künftig<br />
in den einzelnen Einrichtungen ermöglicht werden, soweit die entsprechenden Voraussetzungen<br />
erfüllt bzw. geschaffen werden können. Insbesondere müssen die erforderlichen Betriebserlaubnisse<br />
eingeholt werden.<br />
4.2.2.1. Kindergarten Bischofsdhron<br />
Bis einschließlich dem Kindergartenjahr 2009/2010 stehen im Kindergarten Bischofsdhron nur<br />
wenige Plätze für die Aufnahme von 2-jährigen zur Verfügung, da die vorhandenen Plätze für die<br />
Regelkinder (3-6 Jahre), die bereits derzeit einen Rechtanspruch haben, benötigt werden. Ab dem<br />
Kindergartenjahr 2010/2011 könnten voraussichtlich fast alle 2-jährige Kinder aufgenommen werden.<br />
Darüber hinaus besteht im Kindergarten Bischofsdhron eine dritte Gruppe, die zur Zeit an das<br />
DRK Sozialwerk für eine Behindertengruppe vermietet ist. Um einen entsprechenden Bedarf an<br />
der Aufnahme aller 2-jährigen Kinder in Bischofsdhron zu ermöglichen, müsste nach den bisher<br />
vorliegenden Statistiken der bestehende Vertrag gekündigt und eine eigene dritte Gruppe (Regelgruppe<br />
oder reine Gruppe mit 2-jährigen) vorübergehend eingerichtet werden.<br />
4.2.2.2. Kindergarten Gonzerath<br />
Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Sofern der<br />
Bedarf darüber hinaus geht, könnte die vorhandene kleinere dritte Gruppe (bis 16 Kinder) evtl.<br />
auch als Kindergruppe wieder eröffnet werden.<br />
4.2.2.3. Kindergarten Hundheim<br />
Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Im Kinder-<br />
garten<br />
wird eine Gruppe als Reserve vorgehalten, die bei Bedarf geöffnet werden könnte.<br />
Außerdem steht in Hundheim eine umfangreiche Sanierung des Kindergartengebäudes an, bei dessen<br />
Planung und Ausführung die künftige Aufnahme von 2-jährigen mit berücksichtigt werden<br />
muss.<br />
4.2.2.4. Kindergarten Merscheid<br />
Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Auch in diesem<br />
Kindergarten ist eine dritte Gruppe vorhanden, die für eine zusätzliche Aufnahme von 2jährigen<br />
genutzt werden könnte.<br />
4.2.2.5. Kindergarten <strong>Morbach</strong><br />
Im Kindergarten <strong>Morbach</strong> wird für die Regelkinder bereits in angemieteten Räumen einer Ferienwohnung<br />
eine provisorische 5. Gruppe geführt, für die bisher eine Genehmigung bis einschließlich<br />
dem Kindergartenjahr <strong>2008</strong>/2009 vorliegt. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen der Kindergartenstatistik<br />
ist eine Fortführung der 5. Gruppe für die Regelkinder nicht erforderlich. Für die Aufnahme<br />
von 2-jährigen Kindern würde diese Gruppe jedoch weiterhin benötigt. Um den dauerhaften<br />
Bedarf an Räumlichkeiten des Kindergartens <strong>Morbach</strong> zu decken, sollte in Verbindung mit<br />
sonstigen Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Kindergrippe, Angebote der Grundschule) entsprechender<br />
Angebote im vorhandenen Rohbau im Bergweg geschaffen werden, wodurch die Mietkosten für<br />
die 5. Gruppe eingespart werden könnten.<br />
4.2.2.6. Kindergarten Morscheid<br />
Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Um den Bedarf<br />
dauerhaft zu decken, wäre die Erweiterung des Kindergartens um eine dritte Gruppe erforderlich.<br />
Seite 20/28
4.2.2.7. Kindergarten Weiperath<br />
Eine Aufnahme wäre zur Zeit teilweise in die vorhandenen beiden Gruppen möglich. Es besteht<br />
jedoch eine derzeit nicht genutzte 3. Gruppe, die für die Aufnahme von 2-jährigen genutzt werden<br />
könnte.<br />
4.2.2.8. Ausblick<br />
Um den bestehenden Bedarf an der Aufnahme von unter dreijährigen Kindern zu decken sollte für<br />
alle <strong>Gemeinde</strong>kindergärten eine Altersmischung in Form der „geöffneten Kindergartengruppe“<br />
geschaffen werden. Dies bedeutet, dass bei einer maximalen Gruppengröße von 15 – 25 Plätzen<br />
maximal sechs Kinder/Gruppe im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden könnten.<br />
Für die Einrichtungen in Gonzerath und <strong>Morbach</strong> sollte überlegt werden, dort Kinderkrippen zu<br />
errichten.<br />
Bei Aufnahme von drei bis vier Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr<br />
werden zusätzlich 0,25 Erziehungskräfte, bei der Aufnahme von bis zu fünf und sechs Kindern<br />
zwischen<br />
dem zweiten und dritten Lebensjahr werden zusätzlich 0,50 Erziehungskräfte eingesetzt.<br />
Folgende Kriterien werden durch das Landesjugendamt bei einer Anpassung der Betriebserlaub-<br />
nisse<br />
für geöffnete Kindergartengruppen geprüft:<br />
Konzeption der Kindertagesstätte<br />
Liegt eine Konzeption, mindestens aber eine Rohfassung einer Konzeption vor?<br />
Finden sich in der Konzeption Aussagen zu einer verbindliche verankerten Eingewöhnungsphase<br />
insbesondere der Zweijährigen?<br />
Finden sich Aussagen zu Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren?<br />
Räumliche Gestaltung der Kindertagesstätte<br />
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Zweijährige ihrem Bewebungsdrang jederzeit<br />
und eigeninitiativ nachgehen können.<br />
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass Zweijährige „Ruhe im Spiel“ finden, d.h. eine<br />
Rückzugsmöglichkeit bei gleichzeitiger Anteilnahme am Gruppengeschehen.<br />
Es muss die Möglichkeit gegeben sein, dass sich Zweijährige aus dem Gruppengeschehen<br />
zurückziehen können, um Ruhe und Schlaf zu finden.<br />
Eine Pflege-/Wickelmöglichkeit für die Zweijährigen muss vorhanden sein.<br />
Die Raumgestaltung ist entsprechend anzupassen.<br />
Das Spielmaterial ist den Bedürfnissen der Zweijährigen anzupassen.<br />
Personal<br />
Fortbildung zur Integration der Zweijährigen in der Kindergartengruppe<br />
Anträgen, die gleichzeitig mit Kürzungen im Bereich des Zusatzpersonals (z.B. Leitungsfreistellung)<br />
einhergehen, bleibt die Genehmigung einer plausiblen Erklärung für den Entfall<br />
des Zusatzpersonals vorbehalten.<br />
Gruppenzusammensetzung<br />
Für Kinder aller Altersgruppen sollten ausreichend altersgleiche und gleichgeschlechtliche<br />
Spielpartner vorhanden sein.<br />
4.2.3. Kindergartenkinder (3 – 6 Jahren)<br />
In den gemeindlichen Kindergärten wird bereits eine größtmögliche bedarfsgerechte Handhabung<br />
der Öffnungszeiten praktiziert. So wird inzwischen neben den Kindergärten Bischofsdhron, Merscheid<br />
und <strong>Morbach</strong> mit Ganztagsbetreuung in den anderen Kindergärten eine Übermittagsbetreuung<br />
angeboten, d.h. bei Bedarf können die Kinder in der Mittagszeit später abgeholt bzw. früher<br />
gebracht werden. Ausnahme bildet hierbei derzeit noch der Kindergarten Hundheim, in dem bisher<br />
ein<br />
solcher Bedarf noch nicht angemeldet wurde.<br />
Seite 21/28
Bei entsprechendem Bedarf sollte die Ganztagsbetreuung auch in den anderen Kindergärten angeboten<br />
werden. Dabei wäre im Einzelnen noch die Art der Verpflegung zu klären. In den gemeind-<br />
lichen<br />
Kindergärten erfolgt die Verpflegung derzeit wie folgt:<br />
Bischofsdhron Hauswirtschaftskraft gemeinsam mit dem Caritasverband für die<br />
behinderten Kinder<br />
Merscheid Zunächst wurde das Essen in einem Lokal im Ort eingenommen,<br />
das die Kinder in der Mittagszeit in Begleitung der Erzieherinnen<br />
aufgesucht haben. Nach Wegfall dieser Möglichkeit bringen die<br />
Kinder ihr Essen mit, das in einer Mikrowelle von den Erzieherinnen<br />
erwärmt wird.<br />
<strong>Morbach</strong> Die Kinder gehen mit den Erzieherinnen in die Grundschule <strong>Morbach</strong><br />
Mittagessen. In den Schulferien sowie am Freitagmittag erfolgt<br />
die Einnahme des Mittagessens im Alten- und Pflegeheim<br />
St. Anna in <strong>Morbach</strong>.<br />
Für die Verpflegung der Ganztagskinder ist die derzeitige Regelung in Merscheid als Mindeststandard<br />
anzusehen. Sofern im Ort eine funktionierende Gastronomie vorhanden ist und diese bereit ist<br />
für die Kinder ausgewogene Mahlzeiten zu einem auch für die Eltern annehmbaren Preis zuzubereiten,<br />
ist dies sicherlich für die <strong>Gemeinde</strong> die mit dem wenigsten Aufwand zu realisierende Variante.<br />
Alternativ könnte auch eine Essenslieferung in den Kindergärten erfolgen, wobei die gesundheitsrechtlichen<br />
Vorgaben zu beachten sind. Sofern die vorgenannten Varianten nicht zum Tragen<br />
kommen, müsste eine Hauswirtschaftskraft stundenweise beschäftigt werden, die das Essen für die<br />
Kinder zubereitet und nach dem Essen die Reinigung der Teller usw. vornimmt. Auch hierfür sind<br />
die entsprechenden gesundheitsrechtlichen Vorgaben zu beachten.<br />
4.2.4. Schulkindergarten<br />
Im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussbesprechung zur Erstellung dieses Betreuungskonzeptes<br />
mit den Schulleitern der gemeindlichen Schulen und den Leiterinnen der gemeindlichen Kindergärten<br />
wurde aus den Vorschlägen der Besprechungen am 31.05.2005 und 01.06.2005 (siehe Zif-<br />
fer<br />
4.) die Einrichtung eines Schulkindergartens nochmals aufgegriffen.<br />
Gem. § 10 SchulG kann die Grundschule für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder einen<br />
Schulkindergarten führen, in der vom Schulbesuch zurück gestellte Kinder gefördert werden kön-<br />
nen<br />
(§ 58 SchulG).<br />
§ 4 GrundschulO gibt dem Schulleiter die Möglichkeit, für zurückgestellte Kinder den Besuch<br />
eines Schulkindergartens anzuordnen oder den Besuch einer Kindertagesstätte zu empfehlen. Sollte<br />
der Besuch eines Schulkindergartens oder einer Kindertagesstätte nicht möglich sein, soll die<br />
Zurückstellung<br />
nur in besonderen Fällen ausgesprochen werden.<br />
§ 5 GrundschulO beschreibt den Schulkindergarten näher. Er ist der Grundschule zugeordnet. Für<br />
jeden Schulkindergarten wird ein Schulbezirk festgelegt. Der Schulkindergarten hat die Aufgabe,<br />
Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt oder nach vom Anfangsunterricht zurückgetreten<br />
sind,<br />
so zu fördern, dass sie im folgenden Schuljahr erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.<br />
Nähere Regelungen zur Ausgestaltung des Schulkindergartens trifft die VV zur „Förderung schulbesuchspflichtiger,<br />
noch nicht schulfähiger Kinder“:<br />
Der Schulkindergarten ist einer bestimmten Grundschule zugeordnet. Der Schulbezirk kann vom<br />
Schulbezirk der Grundschule, der der Schulkindergarten zugeordnet ist, abweichen. Er kann auch<br />
die Bezirke mehrerer Grundschulen umfassen.<br />
Ein Schulkindergarten kann errichtet werden, wenn feststeht, dass er zu Beginn des Schuljahres<br />
von mindestens 10 Kindern besucht wird. Die Lerngruppe eines Schulkindergartens besteht regelmäßig<br />
aus höchstens 20 Kindern. Die wöchentliche Unterrichtszeit der Lerngruppe orientiert sich<br />
an der Schülerwochenstundenzahl der ersten Klasse der Grundschule (Halbtagsschule bis 12:00<br />
Uhr).<br />
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Jede Lerngruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet, die Mitglied des Kollegiums der<br />
Grundschule ist. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die tägliche Arbeit in der Lerngruppe, ggf.<br />
die<br />
Förderung in Kleingruppen und die Beratung der Eltern.<br />
Von den Schulleitern und den Leiterinnen der Kindergärten wurde darauf hingewiesen, dass immer<br />
mehr Kinder einer solchen Förderung bedürfen. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist in der<br />
Stadt Wittlich ein solcher Schulkindergarten eingerichtet, der jedoch auf Grund der begrenzten<br />
Zahl an Plätzen fast ausschließlich von Kindern aus der Stadt genutzt wird. Betroffene Kinder aus<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> müssten oftmals auf weiter entfernte Einrichtungen ausweichen, was für<br />
die Eltern eine enorme Belastung (hinfahren und abholen) bedeutet.<br />
Es wird daher vorgeschlagen zur Stärkung des Schulstandortes und zur Ausweitung des Angebotes<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> einen solchen Schulkindergarten an einer Grundschule einzurichten.<br />
4.2.5. Grundschulkinder<br />
Grundsätzlich wird auf die Vorschläge zu 4.1 verwiesen. Im Hinblick auf die Betreuung von<br />
Grundschulkindern in den Kindergärten bestehen allerdings derzeit noch rechtliche Hindernisse.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 16.05.2006 die Verwaltung beauftragt, bei Bedarf an<br />
den Grundschulen Betreuungsangebote einzurichten. Wie bereits oben dargestellt, wurde dieser<br />
Auftrag zwischenzeitlich an allen Grundschulen für die Zeit von 12.00 Uhr (1. und 2. Schuljahr)<br />
bzw. 13.00 Uhr (3. und 4. Schuljahr) bis 14.00 Uhr erfüllt. Auch die Übertragung in die Trägerschaft<br />
von Dritte ist erfolgt.<br />
Im Rahmen eines Projektes „Stärkung des Schulstandortes <strong>Morbach</strong>“ wurden u.a. folgende weitergehende<br />
Vorschläge zum Ausbau der Betreuung an den Grundschulen unterbreitet:<br />
1. Ausweitung der Betreuungszeiten an den kleinen Grundschulen von derzeit 14.00 Uhr auf<br />
16.00 Uhr (einschließlich Freitagnachmittag)<br />
2. Ausweitung des Ganztagsangebotes an der Grundschule <strong>Morbach</strong> auf den Freitagnachmittag<br />
4.2.5.1. Ausweitung der Betreuungsangebote an den kleinen Grundschulen<br />
Von den Leiterinnen der Grundschulen Gutenthal, Haag-Merscheid und Morscheid wurde angeregt,<br />
die Betreuungszeiten an diesen Schulen von derzeit 14.00 Uhr auf 16.00 Uhr auszuweiten<br />
und in diesen Zeiten Angebote an die zu betreuenden Kinder zu schaffen. Es habe sich gezeigt,<br />
dass hierfür ebenfalls ein Bedarf gegeben sei.<br />
Bei der Ausweitung der Betreuungsangebote wie vorgeschlagen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />
Die kleinen Grundschulen würden durch ein solches Angebot sicherlich aufgewertet und gestärkt.<br />
Es müsste auch an den kleinen Grundschulen eine Möglichkeit zur Esseneinnahme für die zu<br />
betreuenden Kinder geschaffen werden.<br />
Da das Angebot sich mit den Betreuungszeiten der Ganztagsschule deckt und dieses Angebot<br />
freiwillig und nicht verpflichtend genutzt werden kann, besteht die Gefahr, dass Kinder künftig<br />
nicht mehr auf das Angebot der Ganztagsschule angewiesen sind und der Bestand der Ganztagsschule<br />
für die übrigen Kinder, die einen entsprechenden Bedarf haben, gefährdet ist.<br />
Das Ganztagsangebot ist sowohl für die Eltern als auch für die <strong>Gemeinde</strong> (mit Ausnahme des<br />
Mittagessens) kostenlos. Beim Wegfall der Ganztagsschule und Einführung entsprechender<br />
Betreuungszeiten wären die entstehenden Kosten für die Betreuungskräfte von den Eltern (Elternbeteiligung)<br />
und der <strong>Gemeinde</strong> zu tragen. Es würde somit eine Kostenverlagerung vom<br />
Land Rheinland-Pfalz auf die Eltern und die <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
Seite 23/28
4.2.5.2. Ausweitung der Ganztagsschule auf Freitag nachmittag<br />
Die Ganztagsschule in der derzeitigen Form erstreckt sich ausschließlich auf vier Nachmittag von<br />
Montag bis Donnerstag. Da jedoch die meisten Eltern an fünf Tagen, also auch am Freitag Nachmittag<br />
arbeiten müssen, besteht ein Betreuungsbedarf auch am Freitag. In Bezug auf den Betreuungsgesichtspunkt<br />
ist die derzeitige Ganztagsschule insofern unvollkommen. Zur Abdeckung dieses<br />
Bedarfes bestehen zwei Möglichkeiten:<br />
1. Die betreuende Grundschule wird am Freitag Nachmittag auf 16.00 Uhr verlängert. Die Kinder,<br />
die an den übrigen Tagen an der Ganztagsschule teilnehmen und Betreuungsbedarf am<br />
Freitag haben, werden mitbetreut. Die Eltern müssten in diesem Fall einen entsprechenden<br />
Kostenbeitrag zahlen.<br />
2. Die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule werden auf den Freitag Nachmittag ausgedehnt.<br />
Die Kosten hierfür trägt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die abschließende Entscheidung über die beiden Vorschläge sollte nach Beratung im Arbeitskreis<br />
„Soziales“ durch die gemeindlichen Gremien erfolgen.<br />
4.2.6. Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr<br />
Bisher wurde kein Bedarf für die Betreuung dieser Altersgruppe aufgezeigt. Sofern in Einzelfällen<br />
eine Betreuung notwendig ist, sollte geprüft werden, ob dies in den betreuenden Grundschulen<br />
oder im Kinderhaus Mandala mit abgedeckt werden kann.<br />
4.3. Personelle Auswirkungen<br />
Die vorstehenden Vorschläge zur Ausweitung der Betreuungsangebote in allen Bereichen ist ohne<br />
entsprechende personelle Aufstockung der Einrichtungen nicht zu realisieren. Für die Betreuungszeiten,<br />
in denen neben der Betreuung pädagogische Arbeit zu leisten ist, ist die Aufstockung durch<br />
geeignetes Fachpersonal (Erzieherinnen/Erzieher) erforderlich. Für Randzeiten und die Betreuung<br />
über Mittag ist auch der Einsatz von anderen Personen (z.B. Mütter, Väter, Senioren) denkbar.<br />
5. Zusammenfassung<br />
Wie bereits oben stehend mehrfach ausgeführt, lassen sich die Ausweitung der Betreuungsangebo-<br />
te<br />
nur mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch den <strong>Gemeinde</strong>rat realisieren.<br />
Es zeigt sich immer wieder, dass der Bedarf nach weitergehenden Betreuungsangeboten auch in<br />
der ländlichen Struktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> weiter steigt. Das Vorhandensein der Oma oder<br />
des Opas, die bzw. der die Betreuung der Kinder übernommen hat ist auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
nicht mehr selbstverständlich. Diesen veränderten Gegebenheiten muss sich die <strong>Gemeinde</strong><br />
für<br />
die Zukunft zunehmend stellen.<br />
Auch die von der Bundes- und Landespolitik gewollten und zum Teil schon in die bestehende<br />
Rechtslage eingeflossenen Veränderungen erhöhen den Handlungsbedarf für die Kommunen. Die-<br />
sen<br />
sich verändernden Rahmenbedingungen sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> frühzeitig stellen.<br />
Insbesondere sollten bereits in den nächsten Jahren die Weichen für die Aufnahme von 2-jährigen<br />
Kindern in die gemeindlichen Kindergärten gestellt werden, um vorzeitig den Rechtanspruch ab<br />
dem 01.08.2010 erfüllen zu können, und sich im Hinblick auf die Aufnahme zur Betreuung von 1-<br />
jährigen<br />
ab 2013 vorzubreiten.<br />
Durch die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grundschule <strong>Morbach</strong> ist ein wichtiger Schritt<br />
zur Betreuung von Grundschulkindern eingeleitet worden. Auch die Ausweitung der Betreuungsangebote<br />
an den Grundschulen Haag/Merscheid und Grundschule Blandine Merten Morscheid<br />
sowie die bestehende „Betreuende Grundschule <strong>Morbach</strong>“ bieten den Erziehungsberechtigten<br />
mehr<br />
Flexibilität in den Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder.<br />
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Für weitergehende Betreuungserfordernisse in Einzelfällen sollte gemeinsam mit dem Kreisjugendamt<br />
zusätzliche Betreuungsangebote über die Tagespflege geschaffen werden. Auch die<br />
Betreuungsangebote in den Ferien sollten weiter ausgebaut werden, da die meisten Erziehungsberechtigten<br />
mit dem ihnen zustehenden Urlaub in der Regel nicht alle Ferienzeiten überbrücken<br />
können.<br />
Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, entsprechend den in diesem Konzept enthaltenen<br />
Vorschlägen den bereits bestehenden und künftig aufgezeigten Bedarf abzudecken und die evtl.<br />
erforderlichen Beschlüsse der gemeindlichen Gremien einzuholen. Soweit erforderlich sind die<br />
entsprechenden Stellen, insbesondere die Kindertagesstättenaufsicht und das Kreisjugendamt,<br />
rechtzeitig zu beteiligen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.<br />
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Einwohner-<br />
Kindergartenstandort Stand:<br />
Stand: 13.05.<strong>2008</strong><br />
Nachweisung über die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen<br />
in den Kindergartenjahren 2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011<br />
in den Kindergärten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
zahlen Soll Ist Voraussichtliche Kinderzahlen am<br />
Anlage 1<br />
und Einzugsbereich 31.01.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 31.07.<strong>2008</strong> 01.08.<strong>2008</strong> 01.02.2009 31.07.2009 01.08.2009 01.02.2010 31.07.2010 01.08.2010 01.02.2011<br />
Bischofsdhron 831 31 24 31 36 28 33 36 28 34 37 26 28<br />
Wenigerath 307 17 17 17 18 11 13 14 10 12 13 10 11<br />
Summe 1.138 48 41 48 54 39 46 50 38 46 50 36 39<br />
Gonzerath 1.184 38 41 38 44 40 42 46 29 37 47 39 42<br />
Hundheim 660 20 15 20 22 19 20 22 16 17 18 11 15<br />
Hinzerath 425 19 15 19 21 15 16 18 11 12 15 13 14<br />
Wederath 213 2 1 2 3 3 3 3 2 3 3 3 3<br />
Summe 1.298 41 31 41 46 37 39 43 29 32 36 27 32<br />
Merscheid 383 9 10 9 13 9 9 9 7 9 9 7 8<br />
Elzerath 110 2 1 2 2 2 3 4 2 2 2 2 2<br />
Haag 515 18 20 18 21 16 16 18 10 13 14 10 13<br />
Heinzerath 313 10 10 10 10 7 9 11 10 12 13 8 10<br />
Summe 1.321 39 41 39 46 34 37 42 29 36 38 27 33<br />
<strong>Morbach</strong> 3.245 87 100 87 101 78 87 107 85 94 109 82 99<br />
Morsch.-Riedenb. 516 21 22 21 21 14 15 15 11 12 14 6 8<br />
Hoxel 611 20 18 20 23 14 15 19 15 18 22 16 18<br />
Wolzburg 173 4 4 4 4 3 5 5 4 4 6 4 4<br />
Summe 1.300 45 44 45 48 31 35 39 30 34 42 26 30<br />
Weiperath 289 7 7 7 7 5 6 7 5 5 5 3 3<br />
Gutenthal 450 9 6 9 10 7 8 10 8 9 12 9 9<br />
Hunolstein 254 13 10 13 15 14 15 15 11 12 13 8 10<br />
Odert 100 2 2 2 2 2 2 3 2 2 3 3 3<br />
Rapperath 439 16 14 16 16 15 19 20 13 16 17 12 14<br />
Summe 1.532 47 39 47 50 43 50 55 39 44 50 35 39<br />
Gesamtsumme 11.018 345 337 345 389 302 336 382 279 323 372 272 314<br />
Seite 26/28H:\ABT1\VERSCHIE\PROJEKTE\Betreuungskonzept\<strong>Kinderbetreuungskonzept</strong><strong>2008</strong>_net.doc
Einwohner-<br />
Kindergartenstandort Stand:<br />
Nachweisung über die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen<br />
in den Kindergartenjahren 2007/<strong>2008</strong> bis 2010/2011<br />
in den Kindergärten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
(bei der Aufnahme aller zweijährigen Kinder)<br />
zahlen Soll Ist Voraussichtliche Kinderzahlen am<br />
und Einzugsbereich 31.01.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 01.02.<strong>2008</strong> 31.07.<strong>2008</strong> 01.08.<strong>2008</strong> 01.02.2009 31.07.2009 01.08.2009 01.02.2010<br />
Bischofsdhron 831 41 24 41 44 36 42 45 37 39<br />
Wenigerath 307 20 17 20 21 14 16 17 13 14<br />
Summe 1.138 61 41 61 65 50 58 62 50 53<br />
Gonzerath 1.184 46 41 46 50 46 54 64 47 50<br />
Hundheim 660 23 15 23 25 22 23 24 18 22<br />
Hinzerath 425 22 15 22 24 18 19 22 15 16<br />
Wederath 213 3 1 3 3 3 4 4 3 3<br />
Summe 1.298 48 31 48 52 43 46 50 36 41<br />
Merscheid 383 13 10 13 13 9 11 11 9 10<br />
Elzerath 110 3 1 3 4 4 4 4 2 2<br />
Haag 515 21 20 21 23 18 21 22 14 17<br />
Heinzerath 313 12 10 12 14 11 13 14 13 15<br />
Summe 1.321 49 41 49 54 42 49 51 38 44<br />
<strong>Morbach</strong> 3.245 110 97 110 130 107 116 131 109 126<br />
Morsch.-Riedenb. 516 22 22 22 22 15 16 18 14 16<br />
Hoxel 611 24 18 24 28 19 22 26 22 24<br />
Wolzburg 173 6 4 6 6 5 5 7 6 6<br />
Summe 1.300 52 44 52 56 39 43 51 42 46<br />
Weiperath 289 8 7 8 9 7 7 7 5 5<br />
Gutenthal 450 11 6 11 13 10 11 14 12 12<br />
Hunolstein 254 16 10 16 16 15 16 17 13 15<br />
Odert 100 2 2 2 3 3 3 4 3 3<br />
Rapperath 439 20 14 20 21 20 23 24 17 19<br />
Summe 1.532 57 39 57 62 55 60 66 50 54<br />
Gesamtsumme 11.018 423 334 423 469 382 426 475 372 414<br />
Seite 27/28<br />
Anlage 2
Übersicht über die in den nächsten 6 Jahren voraussichtlich einzuschulenden Kinder<br />
(gegliedert nach den 4 Grundschulstandorten mit den jeweiligen Einzugsbereichen / Ortsbezirken)<br />
Ortsbezirk<br />
Schulbezirk<br />
Seite 28/28<br />
Einwohnerzahlen<br />
(Hauptwohnung)<br />
14.09.2007<br />
Anlage 3<br />
Schuljahr: <strong>2008</strong>/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014<br />
Stand: Geburtsdatum 01.07.2001 01.09.2002 01.09.2003 01.09.2004 01.09.2005 01.09.2006<br />
31.08.2007 vom/bis 31.08.2002 31.08.2003 31.08.2004 31.08.2005 31.08.2006 31.08.2007<br />
Gutenthal 445 3 3 2 2 3 4<br />
Hunolstein 249 1 6 5 3 1 2<br />
Odert 102 0 1 0 1 1 1<br />
Weiperath 296 2 2 2 1 2 0<br />
Summe Grundschule Gutenthal 1.092 6 12 9 7 7 7<br />
Elzerath 107 0 2 0 0 2 0<br />
Haag 522 6 7 5 4 2 5<br />
Heinzerath 314 3 2 5 1 2 2<br />
Merscheid 392 5 2 2 5 0 2<br />
Summe Grundschule Haag-Merscheid 1.335 14 13 12 10 6 9<br />
Bischofsdhron 830 9 9 10 9 7 10<br />
Gonzerath 1.186 6 17 11 12 8 16<br />
Hinzerath 419 7 7 2 5 3 4<br />
Hundheim 661 3 7 8 3 3 2<br />
<strong>Morbach</strong> 3.275 27 22 30 27 28 27<br />
Rapperath 439 2 7 5 4 5 4<br />
Wederath 219 0 1 0 2 0 1<br />
Wenigerath 305 9 3 3 5 2 4<br />
Summe Grundschule <strong>Morbach</strong> 7.334 63 73 69 67 56 68<br />
Hoxel 590 9 5 5 4 5 6<br />
Morscheid-Riedenburg 526 6 5 7 4 2 3<br />
Wolzburg 176 1 1 2 0 2 2<br />
Summe Grundschule Blandine-Merten Morscheid 1.292 16 11 14 8 9 11<br />
Gesamtsumme Grundschulen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> 11.053 99 109 104 92 78 95
Krippe<br />
Krippenkinder<br />
unter 3 Jahre<br />
Kindergartenkinder<br />
ab 3<br />
Jahre bis<br />
Schuleintritt<br />
Regelgruppe<br />
Angebotsformen nach der Novelle<br />
Regelgruppe mit<br />
überwiegende<br />
GZ-Plätze<br />
K i n d e r t a g e s s t ä t t e n<br />
K i n d e r g a r t e n<br />
Kleine Altersmischung<br />
max. 7<br />
Krippenkinder<br />
(X)<br />
Kindergartenkinder<br />
altersgemischte Gruppe<br />
große Altersmischung<br />
(X)<br />
Kindergartenkinder<br />
max. 10<br />
Hortkinder<br />
Haus für<br />
Kinder<br />
max. 5<br />
Krippenkinder<br />
(X)<br />
Kindergartenkinder<br />
max. 5<br />
Krippenkinder<br />
geöffnete<br />
Kindergartengruppe<br />
max. 6 Kinder<br />
von 2 - 3<br />
(X)<br />
Kindergartenkinder<br />
8-10 Plätze 15-25 Plätze 15-22 Plätze 15 Plätze 15-22 Plätze 15 Plätze 15-25 Plätze<br />
2 Fachkräfte<br />
1,75 Fachkräfte<br />
zzgl. 0,25 Fachkraft ab 5 und für je weitere 10 Ganztagsplätze im Regelbereich<br />
in eingruppigen Kindertagesstätten 2,0 Fachkräfte<br />
in offenen Kindergartengruppen gibt es Zusatzpersonal für die Aufnahme von Kindern zwischen<br />
2 und 3 Jahren bie 3-4 Kindern 0,25 Fachkraft, bei 5-6 Kindern 0,5 Fachkraft<br />
Spiel- und<br />
Lernstube<br />
Kinder aller<br />
Altersstufen im<br />
sozialen<br />
Brennpunkt<br />
mind. 10<br />
Plätze<br />
1 Fachkraft für<br />
jeweils 10<br />
Kinder, ab 30<br />
Kinder zzgl. 1<br />
VZ-Leitung<br />
Hort<br />
schulpflichtige<br />
Kinder<br />
(Hortkinder)<br />
unter 14 Jahren<br />
15-20 Plätze<br />
1,5 Fachkräfte<br />
Anlage zu Ziffer 3.6.1.2