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Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach

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Die verlängerte Betreuung von Grundschulkindern („Betreuende Grundschule“ für Kinder von 6<br />

bis 10 Jahren) könnte am kostengünstigsten ebenfalls an den Kindergartenstandorten angeboten<br />

werden, die bereits heute überwiegend für die Kindergartenkinder eine Übermittagbetreuung anbieten.<br />

Für die Kindergartenstandorte <strong>Morbach</strong> und Morscheid-Riedenburg würde sich eine solche<br />

Erweiterung der Betreuungsangebote im Kindergarten geradezu anbieten, da die Grundschul- und<br />

Kindergartengebäude unmittelbar aneinander angrenzen. In den übrigen Schulbezirken könnten<br />

die Kinder mit ihrem Schulbus zum jeweiligen Kindergartenstandort mitfahren. Zusätzliche Fahrten<br />

wären nicht erforderlich. Lediglich das Abholen müsste von den Erziehungsberechtigten organisiert<br />

werden. Einer solchen „Über-Mittag-Betreuung“ von Grundschulkindern in den Kindergärten<br />

stehen jedoch derzeit Vorgaben der Heimaufsicht entgegen. Es stellt sich dabei aber die Frage,<br />

ob der hohe Anspruch nach ständiger „pädagogischer Arbeit“ im Kindergarten gegenüber einer<br />

reinen Betreuung in Randzeiten (z.B. über Mittag) bei immer knapper werdenden öffentlichen<br />

Mitteln<br />

auf Dauer gehalten werden kann.<br />

Sofern und solange dies nicht zu erreichen ist, sollte die betreuende Grundschule in der bisherigen<br />

Form weitergeführt werden.<br />

4.1.2. Öffnungszeiten<br />

Um den Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Flexibilität für ihre Arbeitszeit zu ermöglichen,<br />

sollen werden die Öffnungszeiten der Betreuungsangebote mittel- bzw. langfristig auf 07.00 bis<br />

19.00 Uhr ausgedehnt werden. Während in <strong>Morbach</strong> bereits heute unter Einbeziehung des „Hauses<br />

Mandala“ eine solche flexible Öffnungszeit möglich wäre, sollten die übrigen Standorte erst bei<br />

entsprechendem Bedarf das Angebot erweitern. Einzelanfragen sollten zunächst auf die bestehende<br />

Möglichkeit der Unterbringung im „Haus Mandala“ verwiesen werden.<br />

4.1.3. Wochenendbetreuung<br />

Betreuungsangebote sollten nicht auf die Werktage (Montag bis Freitag) beschränkt bleiben. Auch<br />

an Wochenenden kann sich in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf insbesondere für kleinere Kinder<br />

ergeben. Dieser Bedarf kann sicherlich nicht an allen Standorten abgedeckt werden. In solchen<br />

Fällen ist es den Erziehungsberechtigten zuzumuten, die Kinder an eine zentrale Stelle zu bringen.<br />

Der Bedarf könnte durch Tagespflegepersonen oder durch das Haus Mandala in <strong>Morbach</strong> abgedeckt<br />

werden.<br />

Zur Stärkung des Einkaufsstandortes <strong>Morbach</strong> könnte ein solches Angebot in Zusammenarbeit von<br />

Gewerbe- und Verkehrsverein <strong>Morbach</strong> und dem „Haus Mandala“ für samstags geschaffen werden.<br />

Die Erziehungsberechtigten könnten ihre Kinder im „Haus Mandala“ abgeben, um dann ihre<br />

Einkäufe im Ort vorzunehmen.<br />

4.1.4. Ganzjährige Betreuung<br />

Da die wenigsten Erziehungsberechtigten genügend Urlaubsanspruch haben, um in den Ferienzeiten<br />

komplett selbst die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen, dürfen die Betreuungsangebote<br />

nicht vor den Ferien haltmachen. Andererseits sollten die Kindergärten in einigen Wochen des<br />

Jahres geschlossen sein, um den Urlaubsanspruch der Erzieherinnen zumindest zu einem großen<br />

Teil zu befriedigen. Bei ganzjähriger Öffnung jedes Kindergartens wäre eine ordnungsgemäße<br />

Betreuung durch die Gewährung von Erholungsurlaub an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

nicht<br />

immer sicher zu stellen.<br />

Für die Sommerferien ab 2006 wurde daher mit den Kindergärtenleiterinnen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

die Kindergartenferien so festgelegt, dass immer drei bzw. vier der gemeindlichen Kindergärten<br />

geöffnet sind. Sofern Betreuungsbedarf während der Schließzeiten des Kindergartens im eigenen<br />

Einzugsbereich besteht, kann dieser im benachbarten Kindergarten abgedeckt werden. Die<br />

Erziehungsberechtigten<br />

müssen ihre Kinder allerdings selbst bringen und auch wieder abholen.<br />

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