Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach
Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach
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Die verlängerte Betreuung von Grundschulkindern („Betreuende Grundschule“ für Kinder von 6<br />
bis 10 Jahren) könnte am kostengünstigsten ebenfalls an den Kindergartenstandorten angeboten<br />
werden, die bereits heute überwiegend für die Kindergartenkinder eine Übermittagbetreuung anbieten.<br />
Für die Kindergartenstandorte <strong>Morbach</strong> und Morscheid-Riedenburg würde sich eine solche<br />
Erweiterung der Betreuungsangebote im Kindergarten geradezu anbieten, da die Grundschul- und<br />
Kindergartengebäude unmittelbar aneinander angrenzen. In den übrigen Schulbezirken könnten<br />
die Kinder mit ihrem Schulbus zum jeweiligen Kindergartenstandort mitfahren. Zusätzliche Fahrten<br />
wären nicht erforderlich. Lediglich das Abholen müsste von den Erziehungsberechtigten organisiert<br />
werden. Einer solchen „Über-Mittag-Betreuung“ von Grundschulkindern in den Kindergärten<br />
stehen jedoch derzeit Vorgaben der Heimaufsicht entgegen. Es stellt sich dabei aber die Frage,<br />
ob der hohe Anspruch nach ständiger „pädagogischer Arbeit“ im Kindergarten gegenüber einer<br />
reinen Betreuung in Randzeiten (z.B. über Mittag) bei immer knapper werdenden öffentlichen<br />
Mitteln<br />
auf Dauer gehalten werden kann.<br />
Sofern und solange dies nicht zu erreichen ist, sollte die betreuende Grundschule in der bisherigen<br />
Form weitergeführt werden.<br />
4.1.2. Öffnungszeiten<br />
Um den Erziehungsberechtigten ein hohes Maß an Flexibilität für ihre Arbeitszeit zu ermöglichen,<br />
sollen werden die Öffnungszeiten der Betreuungsangebote mittel- bzw. langfristig auf 07.00 bis<br />
19.00 Uhr ausgedehnt werden. Während in <strong>Morbach</strong> bereits heute unter Einbeziehung des „Hauses<br />
Mandala“ eine solche flexible Öffnungszeit möglich wäre, sollten die übrigen Standorte erst bei<br />
entsprechendem Bedarf das Angebot erweitern. Einzelanfragen sollten zunächst auf die bestehende<br />
Möglichkeit der Unterbringung im „Haus Mandala“ verwiesen werden.<br />
4.1.3. Wochenendbetreuung<br />
Betreuungsangebote sollten nicht auf die Werktage (Montag bis Freitag) beschränkt bleiben. Auch<br />
an Wochenenden kann sich in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf insbesondere für kleinere Kinder<br />
ergeben. Dieser Bedarf kann sicherlich nicht an allen Standorten abgedeckt werden. In solchen<br />
Fällen ist es den Erziehungsberechtigten zuzumuten, die Kinder an eine zentrale Stelle zu bringen.<br />
Der Bedarf könnte durch Tagespflegepersonen oder durch das Haus Mandala in <strong>Morbach</strong> abgedeckt<br />
werden.<br />
Zur Stärkung des Einkaufsstandortes <strong>Morbach</strong> könnte ein solches Angebot in Zusammenarbeit von<br />
Gewerbe- und Verkehrsverein <strong>Morbach</strong> und dem „Haus Mandala“ für samstags geschaffen werden.<br />
Die Erziehungsberechtigten könnten ihre Kinder im „Haus Mandala“ abgeben, um dann ihre<br />
Einkäufe im Ort vorzunehmen.<br />
4.1.4. Ganzjährige Betreuung<br />
Da die wenigsten Erziehungsberechtigten genügend Urlaubsanspruch haben, um in den Ferienzeiten<br />
komplett selbst die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen, dürfen die Betreuungsangebote<br />
nicht vor den Ferien haltmachen. Andererseits sollten die Kindergärten in einigen Wochen des<br />
Jahres geschlossen sein, um den Urlaubsanspruch der Erzieherinnen zumindest zu einem großen<br />
Teil zu befriedigen. Bei ganzjähriger Öffnung jedes Kindergartens wäre eine ordnungsgemäße<br />
Betreuung durch die Gewährung von Erholungsurlaub an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
nicht<br />
immer sicher zu stellen.<br />
Für die Sommerferien ab 2006 wurde daher mit den Kindergärtenleiterinnen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />
die Kindergartenferien so festgelegt, dass immer drei bzw. vier der gemeindlichen Kindergärten<br />
geöffnet sind. Sofern Betreuungsbedarf während der Schließzeiten des Kindergartens im eigenen<br />
Einzugsbereich besteht, kann dieser im benachbarten Kindergarten abgedeckt werden. Die<br />
Erziehungsberechtigten<br />
müssen ihre Kinder allerdings selbst bringen und auch wieder abholen.<br />
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