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Kinderbetreuungskonzept 2008 - Gemeinde Morbach

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4.2.5.2. Ausweitung der Ganztagsschule auf Freitag nachmittag<br />

Die Ganztagsschule in der derzeitigen Form erstreckt sich ausschließlich auf vier Nachmittag von<br />

Montag bis Donnerstag. Da jedoch die meisten Eltern an fünf Tagen, also auch am Freitag Nachmittag<br />

arbeiten müssen, besteht ein Betreuungsbedarf auch am Freitag. In Bezug auf den Betreuungsgesichtspunkt<br />

ist die derzeitige Ganztagsschule insofern unvollkommen. Zur Abdeckung dieses<br />

Bedarfes bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

1. Die betreuende Grundschule wird am Freitag Nachmittag auf 16.00 Uhr verlängert. Die Kinder,<br />

die an den übrigen Tagen an der Ganztagsschule teilnehmen und Betreuungsbedarf am<br />

Freitag haben, werden mitbetreut. Die Eltern müssten in diesem Fall einen entsprechenden<br />

Kostenbeitrag zahlen.<br />

2. Die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule werden auf den Freitag Nachmittag ausgedehnt.<br />

Die Kosten hierfür trägt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Die abschließende Entscheidung über die beiden Vorschläge sollte nach Beratung im Arbeitskreis<br />

„Soziales“ durch die gemeindlichen Gremien erfolgen.<br />

4.2.6. Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr<br />

Bisher wurde kein Bedarf für die Betreuung dieser Altersgruppe aufgezeigt. Sofern in Einzelfällen<br />

eine Betreuung notwendig ist, sollte geprüft werden, ob dies in den betreuenden Grundschulen<br />

oder im Kinderhaus Mandala mit abgedeckt werden kann.<br />

4.3. Personelle Auswirkungen<br />

Die vorstehenden Vorschläge zur Ausweitung der Betreuungsangebote in allen Bereichen ist ohne<br />

entsprechende personelle Aufstockung der Einrichtungen nicht zu realisieren. Für die Betreuungszeiten,<br />

in denen neben der Betreuung pädagogische Arbeit zu leisten ist, ist die Aufstockung durch<br />

geeignetes Fachpersonal (Erzieherinnen/Erzieher) erforderlich. Für Randzeiten und die Betreuung<br />

über Mittag ist auch der Einsatz von anderen Personen (z.B. Mütter, Väter, Senioren) denkbar.<br />

5. Zusammenfassung<br />

Wie bereits oben stehend mehrfach ausgeführt, lassen sich die Ausweitung der Betreuungsangebo-<br />

te<br />

nur mit der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch den <strong>Gemeinde</strong>rat realisieren.<br />

Es zeigt sich immer wieder, dass der Bedarf nach weitergehenden Betreuungsangeboten auch in<br />

der ländlichen Struktur der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong> weiter steigt. Das Vorhandensein der Oma oder<br />

des Opas, die bzw. der die Betreuung der Kinder übernommen hat ist auch in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Morbach</strong><br />

nicht mehr selbstverständlich. Diesen veränderten Gegebenheiten muss sich die <strong>Gemeinde</strong><br />

für<br />

die Zukunft zunehmend stellen.<br />

Auch die von der Bundes- und Landespolitik gewollten und zum Teil schon in die bestehende<br />

Rechtslage eingeflossenen Veränderungen erhöhen den Handlungsbedarf für die Kommunen. Die-<br />

sen<br />

sich verändernden Rahmenbedingungen sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> frühzeitig stellen.<br />

Insbesondere sollten bereits in den nächsten Jahren die Weichen für die Aufnahme von 2-jährigen<br />

Kindern in die gemeindlichen Kindergärten gestellt werden, um vorzeitig den Rechtanspruch ab<br />

dem 01.08.2010 erfüllen zu können, und sich im Hinblick auf die Aufnahme zur Betreuung von 1-<br />

jährigen<br />

ab 2013 vorzubreiten.<br />

Durch die Einrichtung einer Ganztagsschule an der Grundschule <strong>Morbach</strong> ist ein wichtiger Schritt<br />

zur Betreuung von Grundschulkindern eingeleitet worden. Auch die Ausweitung der Betreuungsangebote<br />

an den Grundschulen Haag/Merscheid und Grundschule Blandine Merten Morscheid<br />

sowie die bestehende „Betreuende Grundschule <strong>Morbach</strong>“ bieten den Erziehungsberechtigten<br />

mehr<br />

Flexibilität in den Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder.<br />

Seite 24/28

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