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Tätigkeitsbericht 2005 - FIFA.com

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AUCH 2004 UND <strong>2005</strong> hatte sich die <strong>FIFA</strong> um zahlreiche<br />

Probleme im Zusammenhang mit ihren Mitgliedern zu kümmern.<br />

Einmischungsversuche seitens von Regierungsbehörden,<br />

interne Grabenkämpfe oder die reglementswidrige Verwendung<br />

von Unterstützungsgeldern zwangen die <strong>FIFA</strong> zu Interventionen,<br />

vorübergehenden Suspensionen und zur Einleitung<br />

von langwierigen Normalisierungsprozessen.<br />

Bei ihrer Sitzung vom 22. September 2004 in Zürich bekräftigte<br />

die Kommission der Verbände die Grundsätze der <strong>FIFA</strong><br />

in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Fussballverbände,<br />

die mit denjenigen des Internationalen Olympischen<br />

Komitees gegenüber den von ihm anerkannten Nationalen<br />

Olympischen Komitees vergleichbar sind. Die Kommission<br />

erachtet diese Unabhängigkeit als eine unabdingbare Voraussetzung<br />

für die weltweite Arbeit der <strong>FIFA</strong> zugunsten einer stabilen<br />

und dauerhaften Entwicklung des Fussballs und somit<br />

für den sozialen Fortschritt über alle Grenzen hinweg. Die Probleme<br />

kommen nicht von ungefähr. Die gesellschaftlichen,<br />

politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten<br />

Jahre und Jahrzehnte gingen nicht spurlos an den Verbänden<br />

vorüber. Sowohl in den etablierten, grossen Fussballnationen<br />

wie auch anderswo wird die Kluft zwischen Spitze und Basis,<br />

zwischen Profi- und Amateurfussball stetig grösser. Das Gleichgewicht<br />

zwischen Verband und Ligen erweist sich angesichts<br />

kommerzieller Interessen als immer labiler, die Solidarität als<br />

immer brüchiger. Dabei laufen die Verbände Gefahr, ihre<br />

statutarische Rolle als Förderer und Kontrolleure des Fussballs<br />

zu verlieren.<br />

EINE FRAGE DER AUTONOMIE<br />

Versuche von Einmischung durch Regierungsinstanzen ziehen<br />

sich wie ein roter Faden durch viele der Problemfälle. Der Sport<br />

und insbesondere der Fussball geniessen ein hohes Prestige.<br />

Politiker sonnen sich gerne im Erfolg, reagieren bei Misserfolgen<br />

aber auch umgehend mit drastischen und statutenwidrigen<br />

Massnahmen, indem sie gewählte Verbandsvertreter absetzen<br />

und das Heft in die Hand nehmen.<br />

Der Weltfussballverband hat festgestellt, dass die Einmischungsversuche<br />

heute diskreter und raffinierter sind. Interventionen<br />

und Beeinflussungen geschehen bereits auf regionaler<br />

Ebene, um die „richtigen“ Leute für die Wahlen im nationalen<br />

Verband in Position zu bringen. Abstimmungen und<br />

Wahlen werden gestört und zivile Gerichte angerufen, um die<br />

statutarischen Prozesse zu verzögern oder zu blockieren,<br />

obschon die <strong>FIFA</strong> in Art. 61 ihrer Statuten mit dem internationalen<br />

Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne den Gang vor<br />

eine unabhängige Gerichtsinstanz ermöglicht. Gemäss Art. 17<br />

ihrer Statuten (siehe Kasten) beansprucht die <strong>FIFA</strong> – selbst-<br />

Mitgliedschaft<br />

Artikel 17<br />

Organe<br />

<strong>FIFA</strong> <strong>2005</strong> TÄTIGKEITSBERICHT<br />

1 Die Organe eines Mitgliedes dürfen nur mittels Wahlen<br />

oder durch Ernennungen innerhalb des Verbandes<br />

bestimmt werden. Zu diesem Zweck müssen die Statuten<br />

der Mitglieder ein Verfahren vorsehen, das dem<br />

bestimmten Gremium bei der Wahl oder Ernennung<br />

völlige Unabhängigkeit garantiert.<br />

2 Die Organe eines Mitgliedes, deren Wahl oder Ernennung<br />

nicht unter Beachtung der Vorschrift in Abs. 1<br />

durchgeführt wurde, werden von der <strong>FIFA</strong> nicht anerkannt.<br />

Dies gilt auch, wenn diese Organe nur interimistisch<br />

gewählt oder ernannt wurden.<br />

3 Beschlüsse von Instanzen, welche nicht gemäss den<br />

Bestimmungen von Abs. 1 gewählt oder ernannt<br />

wurden, werden von der <strong>FIFA</strong> nicht anerkannt.<br />

Artikel 18<br />

Status der Ligen und von anderen<br />

Vereinigungen von Klubs<br />

1 Ligen oder andere Vereinigungen von Klubs, die einem<br />

Mitglied der <strong>FIFA</strong> angeschlossen sind, sind diesem untergeordnet<br />

und müssen von diesem anerkannt werden.<br />

Die Statuten des Mitgliedes legen die Zuständigkeiten<br />

sowie die Rechte und Pflichten dieser Vereinigungen<br />

fest. Statuten und Reglemente solcher Vereinigungen<br />

sind durch das Mitglied zu genehmigen.<br />

2 Jedes Mitglied stellt sicher, dass die ihm angeschlossenen<br />

Klubs alle Entscheide im Zusammenhang mit ihrer<br />

Mitgliedschaft unabhängig von externen Instanzen treffen<br />

können. Dies gilt ohne Rücksicht auf die vom Klub<br />

gewählte Rechtsform. Das Mitglied hat auf jeden Fall<br />

sicherzustellen, dass weder natürliche noch juristische<br />

Personen (Holding und Tochtergesellschaften eingeschlossen)<br />

die Kontrolle über mehr als einen Klub ausüben<br />

können, sofern die Integrität der Spiele oder<br />

Wettbewerbe gefährdet sein könnte.<br />

verständlich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung – Autonomie<br />

für den Fussball. Dabei geht es ihr nicht darum, für den<br />

Fussball und seine Organisationen eine Art „rechtsfreien“ Raum<br />

zu schaffen. Veränderungen können sehr wohl vorgenommen<br />

werden, sofern sie im Einklang mit den Verbandsstatuten und<br />

nach demokratischen Prinzipien erfolgen, wie der <strong>FIFA</strong>-Präsident<br />

bei der Sitzung der Kommission der Verbände festhielt:<br />

„Es versteht sich von selbst, dass die <strong>FIFA</strong> die Unabhängigkeit<br />

der Staaten und deren eigene Gesetze anerkennt. Dies bedeutet<br />

aber nicht, dass deswegen unsere Grundsätze nicht von allen<br />

respektiert werden müssen, sowohl innerhalb als auch ausserhalb<br />

der Fussballfamilie. Diese Grundsätze haben sich während<br />

der vergangenen hundert Jahre bewährt. Sie sind für die<br />

Entwicklung des Fussballs im Geiste des Dialogs und der gegenseitigen<br />

Achtung aller betroffenen Parteien grundlegend.“ <br />

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