Tätigkeitsbericht 2005 - FIFA.com
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AUCH 2004 UND <strong>2005</strong> hatte sich die <strong>FIFA</strong> um zahlreiche<br />
Probleme im Zusammenhang mit ihren Mitgliedern zu kümmern.<br />
Einmischungsversuche seitens von Regierungsbehörden,<br />
interne Grabenkämpfe oder die reglementswidrige Verwendung<br />
von Unterstützungsgeldern zwangen die <strong>FIFA</strong> zu Interventionen,<br />
vorübergehenden Suspensionen und zur Einleitung<br />
von langwierigen Normalisierungsprozessen.<br />
Bei ihrer Sitzung vom 22. September 2004 in Zürich bekräftigte<br />
die Kommission der Verbände die Grundsätze der <strong>FIFA</strong><br />
in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Fussballverbände,<br />
die mit denjenigen des Internationalen Olympischen<br />
Komitees gegenüber den von ihm anerkannten Nationalen<br />
Olympischen Komitees vergleichbar sind. Die Kommission<br />
erachtet diese Unabhängigkeit als eine unabdingbare Voraussetzung<br />
für die weltweite Arbeit der <strong>FIFA</strong> zugunsten einer stabilen<br />
und dauerhaften Entwicklung des Fussballs und somit<br />
für den sozialen Fortschritt über alle Grenzen hinweg. Die Probleme<br />
kommen nicht von ungefähr. Die gesellschaftlichen,<br />
politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten<br />
Jahre und Jahrzehnte gingen nicht spurlos an den Verbänden<br />
vorüber. Sowohl in den etablierten, grossen Fussballnationen<br />
wie auch anderswo wird die Kluft zwischen Spitze und Basis,<br />
zwischen Profi- und Amateurfussball stetig grösser. Das Gleichgewicht<br />
zwischen Verband und Ligen erweist sich angesichts<br />
kommerzieller Interessen als immer labiler, die Solidarität als<br />
immer brüchiger. Dabei laufen die Verbände Gefahr, ihre<br />
statutarische Rolle als Förderer und Kontrolleure des Fussballs<br />
zu verlieren.<br />
EINE FRAGE DER AUTONOMIE<br />
Versuche von Einmischung durch Regierungsinstanzen ziehen<br />
sich wie ein roter Faden durch viele der Problemfälle. Der Sport<br />
und insbesondere der Fussball geniessen ein hohes Prestige.<br />
Politiker sonnen sich gerne im Erfolg, reagieren bei Misserfolgen<br />
aber auch umgehend mit drastischen und statutenwidrigen<br />
Massnahmen, indem sie gewählte Verbandsvertreter absetzen<br />
und das Heft in die Hand nehmen.<br />
Der Weltfussballverband hat festgestellt, dass die Einmischungsversuche<br />
heute diskreter und raffinierter sind. Interventionen<br />
und Beeinflussungen geschehen bereits auf regionaler<br />
Ebene, um die „richtigen“ Leute für die Wahlen im nationalen<br />
Verband in Position zu bringen. Abstimmungen und<br />
Wahlen werden gestört und zivile Gerichte angerufen, um die<br />
statutarischen Prozesse zu verzögern oder zu blockieren,<br />
obschon die <strong>FIFA</strong> in Art. 61 ihrer Statuten mit dem internationalen<br />
Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne den Gang vor<br />
eine unabhängige Gerichtsinstanz ermöglicht. Gemäss Art. 17<br />
ihrer Statuten (siehe Kasten) beansprucht die <strong>FIFA</strong> – selbst-<br />
Mitgliedschaft<br />
Artikel 17<br />
Organe<br />
<strong>FIFA</strong> <strong>2005</strong> TÄTIGKEITSBERICHT<br />
1 Die Organe eines Mitgliedes dürfen nur mittels Wahlen<br />
oder durch Ernennungen innerhalb des Verbandes<br />
bestimmt werden. Zu diesem Zweck müssen die Statuten<br />
der Mitglieder ein Verfahren vorsehen, das dem<br />
bestimmten Gremium bei der Wahl oder Ernennung<br />
völlige Unabhängigkeit garantiert.<br />
2 Die Organe eines Mitgliedes, deren Wahl oder Ernennung<br />
nicht unter Beachtung der Vorschrift in Abs. 1<br />
durchgeführt wurde, werden von der <strong>FIFA</strong> nicht anerkannt.<br />
Dies gilt auch, wenn diese Organe nur interimistisch<br />
gewählt oder ernannt wurden.<br />
3 Beschlüsse von Instanzen, welche nicht gemäss den<br />
Bestimmungen von Abs. 1 gewählt oder ernannt<br />
wurden, werden von der <strong>FIFA</strong> nicht anerkannt.<br />
Artikel 18<br />
Status der Ligen und von anderen<br />
Vereinigungen von Klubs<br />
1 Ligen oder andere Vereinigungen von Klubs, die einem<br />
Mitglied der <strong>FIFA</strong> angeschlossen sind, sind diesem untergeordnet<br />
und müssen von diesem anerkannt werden.<br />
Die Statuten des Mitgliedes legen die Zuständigkeiten<br />
sowie die Rechte und Pflichten dieser Vereinigungen<br />
fest. Statuten und Reglemente solcher Vereinigungen<br />
sind durch das Mitglied zu genehmigen.<br />
2 Jedes Mitglied stellt sicher, dass die ihm angeschlossenen<br />
Klubs alle Entscheide im Zusammenhang mit ihrer<br />
Mitgliedschaft unabhängig von externen Instanzen treffen<br />
können. Dies gilt ohne Rücksicht auf die vom Klub<br />
gewählte Rechtsform. Das Mitglied hat auf jeden Fall<br />
sicherzustellen, dass weder natürliche noch juristische<br />
Personen (Holding und Tochtergesellschaften eingeschlossen)<br />
die Kontrolle über mehr als einen Klub ausüben<br />
können, sofern die Integrität der Spiele oder<br />
Wettbewerbe gefährdet sein könnte.<br />
verständlich im Rahmen der nationalen Gesetzgebung – Autonomie<br />
für den Fussball. Dabei geht es ihr nicht darum, für den<br />
Fussball und seine Organisationen eine Art „rechtsfreien“ Raum<br />
zu schaffen. Veränderungen können sehr wohl vorgenommen<br />
werden, sofern sie im Einklang mit den Verbandsstatuten und<br />
nach demokratischen Prinzipien erfolgen, wie der <strong>FIFA</strong>-Präsident<br />
bei der Sitzung der Kommission der Verbände festhielt:<br />
„Es versteht sich von selbst, dass die <strong>FIFA</strong> die Unabhängigkeit<br />
der Staaten und deren eigene Gesetze anerkennt. Dies bedeutet<br />
aber nicht, dass deswegen unsere Grundsätze nicht von allen<br />
respektiert werden müssen, sowohl innerhalb als auch ausserhalb<br />
der Fussballfamilie. Diese Grundsätze haben sich während<br />
der vergangenen hundert Jahre bewährt. Sie sind für die<br />
Entwicklung des Fussballs im Geiste des Dialogs und der gegenseitigen<br />
Achtung aller betroffenen Parteien grundlegend.“ <br />
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