Beschluss - Landkreis Potsdam-Mittelmark
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Wasserversorgungsverband »Hoher Fläming«<br />
<strong>Beschluss</strong><br />
Titel: <strong>Beschluss</strong> zur siebten Änderungssatzung<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung<br />
Verbandsversammlung, Ort: Brück<br />
Datum: 21.12.2006<br />
<strong>Beschluss</strong>nummer: 01-11/06<br />
Betreff: <strong>Beschluss</strong> über die siebte Änderungssatzung zur Satzung<br />
des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung<br />
von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und<br />
Grundstücksanschlüsse nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung<br />
genannt<br />
<strong>Beschluss</strong>:<br />
Die Verbandsversammlung des WAV beschließt die nachfolgende siebte<br />
Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserversorgungsverbandes<br />
„Hoher Fläming“ in der Fassung der 6. Änderungssatzung<br />
(beschlossen am 29.Juli 2004 bekannt gemacht am 27. September<br />
2004 im Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>- <strong>Mittelmark</strong> Nr. 9) als sechste<br />
Änderungssatzung.<br />
Erläuterung:<br />
Auf Grund der Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % ab Januar<br />
2007 müssen die Paragraphen 4 und 18 geändert werden.<br />
Als Anlage erhalten Sie die Kostenaufwendungsüberprüfung für 2005, in<br />
welcher überprüft wurde, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer abgefangen<br />
werden kann. Hierbei hat sich allerdings in dem Fall eine Unterdeckung<br />
ergeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11<br />
Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29<br />
davon anwesende Stimmen: 26<br />
Ja-Stimmen 26<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Unterschriften:<br />
Dr. Best Borgmann<br />
Vorsitzender der Mitglied der<br />
Verbandsversammlung Verbandsversammlung<br />
Siebte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />
„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen,<br />
Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse<br />
nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung genannt in der<br />
Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 16.August 2004,<br />
bekannt gemacht am 27. September 2004 im Amtsblatt für den<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> Nr.: 9/2004 Seite 17<br />
§ 1<br />
Der § 4 Beitragssatz erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der Beitragssatz für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage (Anschlussbeitrag)<br />
beträgt<br />
netto 4,53 Euro/m 2<br />
zuzüglich Umsatzsteuer von 19 %, gleich 0, 86 Euro,<br />
brutto 5,39 Euro/m 2<br />
§ 2<br />
Der § 18 Kostensätze für den Kostenersatz erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der WAV verlangt folgenden Ersatz für seine mit der Herstellung, Erneuerung<br />
(Auswechslung), Veränderung und Beseitigung sowie der Unterhaltung<br />
von Grundstücks- und Hausanschlüssen verbundenen Aufwendungen:<br />
a) für die Herstellung und Erneuerung (Auswechslung) eines Hausanschlusses<br />
bis DN 40 und bis 15 m im öffentlichen Bereich lang gelten<br />
folgende Einheitssätze für den pauschalen Kostenersatz unter Beachtung<br />
der zugleich erhobenen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %:<br />
netto Ust brutto ME<br />
Euro<br />
HA im öffentlichen Bereich: 945,89 179,71 1.125,60 Euro/HA<br />
HA auf dem Grundstück:<br />
einschl. Schacht- und Erdarbeiten 19,17 3,64 22,81 Euro/m<br />
ohne Schacht- und Erdarbeiten 6,34 1,20 7,54 Euro/m<br />
unterirdischer Rohrvortrieb 31,44 5,97 37,41 Euro/m<br />
b) Soweit die Versorgungsleitungen nicht in der Straßenmitte verlaufen<br />
gelten diese als in der Straßenmitte verlaufend. Oberflächenaufbruch<br />
und -aufnahme sowie -befestigung auf dem Grundstück wird gesondert<br />
entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.<br />
c) Hausanschlüsse, die nicht unter Pkt. a) fallen, werden zum Nachweis<br />
des tatsächlich erforderlichen Aufwandes nach den entstandenen Kosten<br />
berechnet.<br />
d) Kostenersatz bei Veränderung, und Beseitigung (Stilllegung) des Hausund<br />
Grundstücksanschlusses wird nach dem tatsächlichen Aufwand<br />
berechnet.<br />
2) Für den Ersatz von aufgefrorenen oder sonst durch äußere Einwirkung<br />
unbrauchbar gewordene Wasserzählern sind folgende Gebühren zuzüglich<br />
19 % Umsatzsteuer zu zahlen:<br />
Zählergröße netto Ust. brutto<br />
Euro/Zähler Euro Euro/Zähler<br />
Qn 2,5 85,00 16,15 101,15<br />
Qn 6 100,00 19,00 119,00<br />
Qn 10 160,00 30,40 190,40<br />
Zähler gleich oder größer DN 50 werden zum Nachweis des tatsächlich erforderlichen<br />
Aufwandes nach den entstandenen Kosten berechnet<br />
Der § 28 erhält folgende Fassung:<br />
§ 3<br />
Die vorstehend siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />
„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren<br />
und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tritt am<br />
1.1.2007 in Kraft.<br />
Brück, den 22. 12. 2006<br />
Rockel<br />
Verbandsvorsteher<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />
„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge-<br />
Amtsblatt <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> 01/2007 5