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Beschluss - Landkreis Potsdam-Mittelmark

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Wasserversorgungsverband »Hoher Fläming«<br />

<strong>Beschluss</strong><br />

Titel: <strong>Beschluss</strong> zur siebten Änderungssatzung<br />

der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

Verbandsversammlung, Ort: Brück<br />

Datum: 21.12.2006<br />

<strong>Beschluss</strong>nummer: 01-11/06<br />

Betreff: <strong>Beschluss</strong> über die siebte Änderungssatzung zur Satzung<br />

des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung<br />

von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und<br />

Grundstücksanschlüsse nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung<br />

genannt<br />

<strong>Beschluss</strong>:<br />

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt die nachfolgende siebte<br />

Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserversorgungsverbandes<br />

„Hoher Fläming“ in der Fassung der 6. Änderungssatzung<br />

(beschlossen am 29.Juli 2004 bekannt gemacht am 27. September<br />

2004 im Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>- <strong>Mittelmark</strong> Nr. 9) als sechste<br />

Änderungssatzung.<br />

Erläuterung:<br />

Auf Grund der Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % ab Januar<br />

2007 müssen die Paragraphen 4 und 18 geändert werden.<br />

Als Anlage erhalten Sie die Kostenaufwendungsüberprüfung für 2005, in<br />

welcher überprüft wurde, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer abgefangen<br />

werden kann. Hierbei hat sich allerdings in dem Fall eine Unterdeckung<br />

ergeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11<br />

Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29<br />

davon anwesende Stimmen: 26<br />

Ja-Stimmen 26<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Unterschriften:<br />

Dr. Best Borgmann<br />

Vorsitzender der Mitglied der<br />

Verbandsversammlung Verbandsversammlung<br />

Siebte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />

„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen,<br />

Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse<br />

nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung genannt in der<br />

Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 16.August 2004,<br />

bekannt gemacht am 27. September 2004 im Amtsblatt für den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> Nr.: 9/2004 Seite 17<br />

§ 1<br />

Der § 4 Beitragssatz erhält folgende Fassung:<br />

(1) Der Beitragssatz für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage (Anschlussbeitrag)<br />

beträgt<br />

netto 4,53 Euro/m 2<br />

zuzüglich Umsatzsteuer von 19 %, gleich 0, 86 Euro,<br />

brutto 5,39 Euro/m 2<br />

§ 2<br />

Der § 18 Kostensätze für den Kostenersatz erhält folgende Fassung:<br />

(1) Der WAV verlangt folgenden Ersatz für seine mit der Herstellung, Erneuerung<br />

(Auswechslung), Veränderung und Beseitigung sowie der Unterhaltung<br />

von Grundstücks- und Hausanschlüssen verbundenen Aufwendungen:<br />

a) für die Herstellung und Erneuerung (Auswechslung) eines Hausanschlusses<br />

bis DN 40 und bis 15 m im öffentlichen Bereich lang gelten<br />

folgende Einheitssätze für den pauschalen Kostenersatz unter Beachtung<br />

der zugleich erhobenen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %:<br />

netto Ust brutto ME<br />

Euro<br />

HA im öffentlichen Bereich: 945,89 179,71 1.125,60 Euro/HA<br />

HA auf dem Grundstück:<br />

einschl. Schacht- und Erdarbeiten 19,17 3,64 22,81 Euro/m<br />

ohne Schacht- und Erdarbeiten 6,34 1,20 7,54 Euro/m<br />

unterirdischer Rohrvortrieb 31,44 5,97 37,41 Euro/m<br />

b) Soweit die Versorgungsleitungen nicht in der Straßenmitte verlaufen<br />

gelten diese als in der Straßenmitte verlaufend. Oberflächenaufbruch<br />

und -aufnahme sowie -befestigung auf dem Grundstück wird gesondert<br />

entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.<br />

c) Hausanschlüsse, die nicht unter Pkt. a) fallen, werden zum Nachweis<br />

des tatsächlich erforderlichen Aufwandes nach den entstandenen Kosten<br />

berechnet.<br />

d) Kostenersatz bei Veränderung, und Beseitigung (Stilllegung) des Hausund<br />

Grundstücksanschlusses wird nach dem tatsächlichen Aufwand<br />

berechnet.<br />

2) Für den Ersatz von aufgefrorenen oder sonst durch äußere Einwirkung<br />

unbrauchbar gewordene Wasserzählern sind folgende Gebühren zuzüglich<br />

19 % Umsatzsteuer zu zahlen:<br />

Zählergröße netto Ust. brutto<br />

Euro/Zähler Euro Euro/Zähler<br />

Qn 2,5 85,00 16,15 101,15<br />

Qn 6 100,00 19,00 119,00<br />

Qn 10 160,00 30,40 190,40<br />

Zähler gleich oder größer DN 50 werden zum Nachweis des tatsächlich erforderlichen<br />

Aufwandes nach den entstandenen Kosten berechnet<br />

Der § 28 erhält folgende Fassung:<br />

§ 3<br />

Die vorstehend siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />

„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren<br />

und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tritt am<br />

1.1.2007 in Kraft.<br />

Brück, den 22. 12. 2006<br />

Rockel<br />

Verbandsvorsteher<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes<br />

„Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge-<br />

Amtsblatt <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> 01/2007 5

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