Protokoll ö 12.09x - Prosselsheim
Protokoll ö 12.09x - Prosselsheim
Protokoll ö 12.09x - Prosselsheim
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<strong>Protokoll</strong> zur<br />
Gemeinderatssitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong><br />
am 12.09.2011, um 20.00 Uhr<br />
im Rathaus <strong>Prosselsheim</strong><br />
<strong>ö</strong> f f e n t l i c h<br />
Vorsitz: Erster Bürgermeister Norbert Eberth<br />
<strong>Protokoll</strong>führerin: VA S. Schmitt<br />
Bürgermeister Eberth er<strong>ö</strong>ffnet um 20.00 Uhr die Sitzung. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß<br />
geladen war und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn der Sitzung<br />
sind alle Gemeinderäte neben dem Bürgermeister anwesend.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Bauanträge und Bauvorhaben<br />
1.1. Anbau einer Halle zum Lagern und Autostellplätzen (Garage), an die bestehende Garage,<br />
Fl. Nr. 422, Gemarkung Püssensheim, Zum Marienhof 2<br />
2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden;<br />
13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bergtheim mit Ortsteilen Opferbaum<br />
und Dipbach: Stellungnahme der Gemeinde gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
3. Elektromagnetische Immissionen von Mobilfunkanlagen;<br />
Nachher-Messung der Mobilfunkanlagen für die Inbetriebnahme eines LTE - Mobilfunkmasten<br />
im Bahnweg 3 in <strong>Prosselsheim</strong>: F<strong>ö</strong>rderung und Auftragsvergabe<br />
4. Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten; Befragung zum Thema Nahversorgung in<br />
Bayern<br />
5. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />
6. Fragen anwesender Bürger<br />
7. Informationen des Bürgermeisters<br />
8. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />
1
I. Vor Eintritt in die Tagesordnung<br />
1. Anregungen, Anträge und Genehmigung der Tagesordnung<br />
Beschluss:<br />
Der Tagesordnung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angen.<br />
GRin Ländner-Mack ist während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales.<br />
2. Annahme der Gemeinderatsprotokolle<br />
Genehmigung der <strong>ö</strong>ffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.07.2011<br />
Beschluss:<br />
Das <strong>Protokoll</strong> der <strong>ö</strong>ffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.07.2011 wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angen.<br />
GRin Ländner-Mack ist während der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales.<br />
2
II. Eintritt in die Tagesordnung<br />
1. Bauanträge und Bauvorhaben<br />
1.1. Anbau einer Halle zum Lagern und Autostellplätzen (Garage), an die bestehende Garage,<br />
Fl. Nr. 422, Gemarkung Püssensheim, Zum Marienhof 2<br />
Sachvortrag:<br />
Das Grundstück Fl.Nr. 422, Gemarkung Püssensheim liegt im Außenbereich und ist nach § 35<br />
BauGB zu beurteilen. Der Bauherr ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Das Bauvorhaben<br />
kann unter § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn<br />
<strong>ö</strong>ffentliche Belange nach § 35 Abs. 2 i.v.m. Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die<br />
Erschließung gesichert ist.<br />
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier eine Beeinträchtigung <strong>ö</strong>ffentlicher Belange vorliegt,<br />
da das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.<br />
Beratung:<br />
Im Gemeinderat ist man der Auffassung, dass <strong>ö</strong>ffentliche Belange, wie die Ausweisung einer<br />
landwirtschaftlichen Fläche oder einer Grünfläche im Bereich der Situierung der Garage nicht<br />
entgegenstehen, da sich optisch nichts verändert. Die Garage soll am Rande des Ackergrundstücks<br />
gebaut werden. Das Ackergrundstück liegt somit abseits. Außerdem wird der Acker<br />
nicht mehr als solcher genutzt. Ferner schließt sich gegenüber der geplanten Garage eine<br />
Bebauung an.<br />
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass für solche zukünftige Bauvorhaben immer im Einzelfall<br />
entschieden werden sollte.<br />
Beschluss:<br />
Für das Bauvorhaben Neubau einer Garage auf der FlNr. 422, Gemarkung Püssensheim wird<br />
nach § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden:<br />
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bergtheim mit Ortsteilen Opferbaum<br />
und Dipbach; Stellungnahme der Gemeinde gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Sachvortrag:<br />
Die Gemeinde Bergtheim hat gemäß Gemeinderatsbeschlüsse vom 24.08.2009 und<br />
14.02.2011 beschlossen, den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern.<br />
Planungsziel dieser 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, geeignete Standorte für die<br />
Gewinnung von Windenergie auszuweisen.<br />
Gleichzeitig sollen die ausgewiesenen Standorte die einzigen auf dem Gemarkungsgebiet festgelegten<br />
Flächen sein, auf denen Windkraftanlagen m<strong>ö</strong>glich sind und somit andere Flächen<br />
ausgeschlossen werden.<br />
3
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung:<br />
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemarkung Bergtheim mit ihren<br />
Ortsteilen Opferbaum und Dipbach.<br />
Im Ausschnitt Maßstab 1:5000 des Planteiles ist die Ausweisung der Konzentrationsflächen<br />
als Sondergebiet Windenergieanlagen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.<br />
In dieser Änderung werden Sondergebietsflächen gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung<br />
Windkraftanlagen ausgewiesen.<br />
Für alle Flächen im Geltungsbereich außerhalb der oben genannten Ausweisungsflächen SO<br />
„Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen" ist der verbindliche Flächennutzungsplan mit<br />
der einzigen Einschränkung weiter verbindlich, dass nämlich auf allen Flächen innerhalb des<br />
Geltungsbereiches, mit Ausnahme der ausgewiesenen Sondergebietsflächen, keine Windkraftanlagen<br />
zulässig sind.<br />
Erforderlichkeit der Planung<br />
Die Gemeinde Bergtheim strebt für ihre Gemarkung eine geregelte Entwicklung der Windkraftnutzung<br />
an, um so die Erzeugung von regenerativen Energien zu f<strong>ö</strong>rdern. Gleichzeitig<br />
muss jedoch der Schutz der Bev<strong>ö</strong>lkerung vor negativen Einflüssen durch Windkraftanlagen<br />
besonders gewichtet und der Schutz von Natur- und Umwelt berücksichtigt werden. Aus<br />
diesem Grund hat sich die Gemeinde Bergtheim entschlossen, im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung<br />
geeignete Flächen als Sondergebietsflächen für die Windkraftnutzung<br />
auszuweisen, um so die Entstehung von Windkraftanlagen in einem Konzentrationsbereich<br />
zu bündeln.<br />
Bei Windkraftanlagen handelt es sich um privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35<br />
Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Eine Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen und eine m<strong>ö</strong>gliche<br />
Bündelung dieser Anlagen in einem Bereich der Gemarkung ist nur durch die Ausweisung von<br />
Sondergebietsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan m<strong>ö</strong>glich. Die Gemeinde<br />
Bergtheim macht hierdurch von ihrem Darstellungsprivileg gebrauch.<br />
Bei einer entsprechenden Änderung und Ausweisung im Flächennutzungsplan, wie hier vorgesehen,<br />
ist die Errichtung von Windkraftanlagen nur innerhalb dieser Sondergebietsflächen<br />
zulässig.<br />
Die Gemeinde Bergtheim ist bestrebt eine wirtschaftliche Nutzung der Windkraft zu f<strong>ö</strong>rdern.<br />
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie negative Auswirkungen auf die unterschiedlichen<br />
Schutzgüter und auf die <strong>ö</strong>rtliche Bev<strong>ö</strong>lkerung sind jedoch zu minimieren. Besonders<br />
schützenswerte Bereiche der Gemarkung Bergtheim mit seinen Ortsteilen und die Nachbargemeinden<br />
Markt Eisenheim sowie die Gemeinde Schwanfeld, müssen dabei vor einer Beeinträchtigung<br />
durch die Windkraftnutzung geschützt werden.<br />
Die F<strong>ö</strong>rderung der regenerativen Windenergie ist aufgrund der Umweltfreundlichkeit dieser<br />
Energie politischer Wille. Die Gemeinde Bergtheim m<strong>ö</strong>chte einer unkontrollierten Errichtung<br />
von Windkraftanlagen entgegenwirken, damit weder <strong>ö</strong>ffentliche Belange noch langfristige<br />
Entwicklungsoptionen der Gemeinde beeinträchtigt werden. Eine aktive und gezielte Steuerung<br />
auf der Grundlage der naturräumlichen und landschaftsoptischen Voraussetzungen ihres Gemarkungsgebietes<br />
wurde vorgenommen.<br />
Durch die Auswahl geeigneter Sondergebietsflächen soll die Nutzung von Windkraftanlagen im<br />
Gemeindegebiet gef<strong>ö</strong>rdert werden.<br />
4
In einem Planungskonzept der Gemeinde Bergtheim zur F<strong>ö</strong>rderung von Windkraftanlagen<br />
und zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Naturhaushaltes vor Beeinträchtigungen,<br />
wurden unter Berücksichtigung der raumplanerischen Vorgaben geeignete Standorte<br />
für Windkraftanlagen im Gemarkungsbereich geprüft und gefunden.<br />
Ziel und Zweck der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es deshalb, die auf der Basis<br />
dieser Standortanalyse als geeignet eingestuften Flächen als Sondergebiet „Windkraftanlagen"<br />
auszuweisen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> nimmt zur 13. Flächennutzungsplanänderung<br />
der Gemeinde Bergtheim mit Ortsteilen Opferbaum und Dipbach wie folgt Stellung und gibt<br />
folgende Einwendung ab: Die negativen Belange der Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />
sind auch im Hinblick auf die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zu überprüfen.<br />
Abstimmungsergebnis 12 : 1 angen.<br />
3. Elektromagnetische Immissionen von Mobilfunkanlagen;<br />
Nachher-Messung der Mobilfunkanlagen für die Inbetriebnahme eines LTE - Mobilfunkmasten<br />
im Bahnweg 3 in <strong>Prosselsheim</strong>: F<strong>ö</strong>rderung und Auftragsvergabe<br />
Sachvortrag:<br />
Für die Kunden der Deutschen Telekom wurde durch den Einbau einer neuen LTE Anlage am<br />
Standort, Bahnweg 3, 97279 <strong>Prosselsheim</strong> eine verbesserte Funkinfrastruktur in der 31<br />
KW/2011 zur Verfügung gestellt.<br />
Nach der 26. BImSchV besteht für die Anlage nur eine Anzeigepflicht, die ist am 5.7. 2011 im<br />
Landratsamt Würzburg eingegangen.<br />
Die Verwaltung ist der Auffassung, da die vorhergehende Nachhermessung damit überholt<br />
ist, eine erneute Nachhermessung sollte daher durchgeführt werden.<br />
Ein Angebot für eine weitere Nachhermessung wurde vom früheren Bieter, der Firma Anbus<br />
zum Preis von 1.005 € inkl. Mwst. angeboten.<br />
Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken ist dafür eine F<strong>ö</strong>rderung m<strong>ö</strong>glich, da<br />
der letzte Antrag bzw. Bescheid 2010 erlassen wurde.<br />
Bei einer F<strong>ö</strong>rderung von 90% beträgt der Zuschuss durch die Regierung von Unterfranken<br />
904,50 € und der Eigenanteil 100,50 €.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> stimmt einer weiteren Nachhermessung<br />
durch die Firma Anbus analytik GmbH, Mathildenstr. 48, 90762 Führt zum Preis von 1.005 €<br />
inkl. Mwst., wegen dem nachträglichen Einbau einer LTE Anlage am Standort, Bahnweg 3, zu.<br />
Ein Antrag auf Bezuschussung soll bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden.<br />
Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />
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4. Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten; Befragung zum Thema Nahversorgung in<br />
Bayern<br />
Sachvortrag:<br />
Bezüglich der Befragung zum Thema Nahversorgung in Bayern liegt dem Bürgermeister ein<br />
Schreiben des Instituts für Nahversorgung in Bayern vom 01.08.2011 vor, das dem Gemeinderat<br />
zur Information in Kopie als Tischvorlage beilag.<br />
Gemäß dem Institut für Nachversorgung ist es m<strong>ö</strong>glich, dass eine Gemeinde zur Stärkung<br />
Ihre Grund- und Nahversorgung Berater heranzieht, dessen Kosten gef<strong>ö</strong>rdert werden k<strong>ö</strong>nnen.<br />
Voraussetzung bei der Einschaltung eines Beraters ist, dass sich eine Initiative aus dem<br />
Gemeinderat oder/und der Bev<strong>ö</strong>lkerung bildet, die diese Themengebiete bearbeiten.<br />
Beratung:<br />
Im Gemeinderat ist man der Auffassung, dass man im Hinblick auf die Zukunft auf die Versorgung<br />
der älteren Generation ein besonderes Augenmerk richten sollte.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat erachtet es für sinnvoll, an der Befragung teilzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis 13 : 0 angen.<br />
5. Bekanntgabe nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist (Art. 52 BayGO)<br />
Gemeindeeigene Gebäude; Renovierung des Rathauses <strong>Prosselsheim</strong>;<br />
Vergabe der Schlosserarbeiten<br />
Die Firma Troll aus Rimpar erhält wirtschaftlichst bietend zum Preis von 2.283,61 Euro brutto<br />
den Auftrag für die Schlosserarbeiten am Rathaus in <strong>Prosselsheim</strong>.<br />
angen.<br />
6. Fragen anwesender Bürger<br />
6.1. Antrag von Arno Waidmann auf Errichtung einer Boule-Bahn<br />
Herr Waidmann hat einen Antrag zur Errichtung einer Boule-Bahn gestellt. Er fragt nach, ob<br />
sein Antrag bereits behandelt wurde. Die Nachbarn in der Siedlung sind alle mit der Einrichtung<br />
der Boule-Bahn einverstanden.<br />
Der Antrag wurde laut dem Bürgermeister noch nicht behandelt, da er erst im August eingegangen<br />
ist. Der Bürgermeister hat sich deshalb mit dem 2. Bürgermeister in Verbindung gesetzt<br />
und vereinbart, dass aufgrund der Fülle der Tagesordnungspunkte auf der Sitzung, dieses<br />
Thema auf einer der nächsten Sitzungen behandelt werden sollte.<br />
6
Im Gemeinderat ist man verwundert darüber, dass hier der Gemeinderat nicht informiert<br />
wurde. Nachdem der Herbst für solche Errichtungen genau der richtige Zeitpunkt wäre,<br />
konnte man die Vorgehensweise im Gemeinderat nicht nachvollziehen.<br />
Der Punkt wird auf der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. Vorher soll sich jeder Gemeinderat<br />
die vorgesehene Fläche ansehen.<br />
7. Informationen des Bürgermeisters<br />
7.1. Der Bürgermeister weist den Gemeinderat darauf hin, dass namentliche Nennungen von<br />
Gemeinderäten im <strong>Protokoll</strong> auch im Internet ver<strong>ö</strong>ffentlicht werden. Die Gemeinderäte sind<br />
damit einverstanden.<br />
Es werden zukünftig keine Namen der Gemeinderäte mehr im <strong>Protokoll</strong> erscheinen, es sei<br />
denn, die einzelnen Gemeinderatsmitglieder wünschen es ausdrücklich.<br />
7.2. Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg zum Erlaubnisantrag vom 18.07.2011 einer<br />
Tiefenbohrung zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück FlNr. 117, Gemarkung<br />
<strong>Prosselsheim</strong>, Am Dorfgraben 12.<br />
8. Anfragen aus dem Gemeinderat<br />
8.1. Anfrage von GR Schmid bezüglich Anschlagtafeln<br />
GR Schmid teilt mit, dass die TT-Abteilung neue Plakate gekauft hat, die man wieder verwenden<br />
kann. Diese sind sehr wertvoll und sollten hinter Verschluss ausgehängt werden. Es<br />
stellt sich die Frage, ob diesbezüglich ein Bekanntmachungskasten angebracht werden kann,<br />
um dort die Veranstaltungen bekanntzugeben.<br />
Diese Thematik wurde bereits im letzten Jahr in einer Gemeinderatssitzung angesprochen,<br />
wonach die Anschaffung von gemeinsamen Bekanntmachungskästen der einzelnen Vereine<br />
oder Organisationen an verschiedenen zentralen Stellen im Ort installiert werden.<br />
Es wird deshalb angeregt, alle Vereine anzuschreiben und innerhalb einer 2-w<strong>ö</strong>chigen Frist<br />
zu bitten, ob Interesse an einer gemeinsamen Anschlagtafel besteht. Eine weitere Alternative<br />
wäre, die Vereinsvorstände diesbezüglich in der nächsten Vereinsvorständesitzung anzusprechen.<br />
8.2. Anfrage von GRin Berta Ländner-Mack bezüglich Schulabfahrtszeiten<br />
GRin Ländner-Mack fragt nach, ob sich bezüglich der Schulbusabfahrtszeiten etwas geändert<br />
hat.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Zeit um 5 Minuten nach hinten verschoben hat, so<br />
dass auch die Realschüler mitfahren k<strong>ö</strong>nnen, die nach Würzburg gebracht werden.<br />
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8.3. Anfrage von GR Norbert Brand bezüglich Schulbus in Püssensheim<br />
GR Brand fragt nach dem Abfahrtsort der Püssensheimer Schüler der 1. Klassen, die jetzt in<br />
Kürnach in die Schule gehen.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Schulbus an der Hauptstraße hält.<br />
GR Brand regt daraufhin an, dass wegen der Gefahren ein entsprechendes Schild angebracht<br />
werden sollte („Vorsicht Kinder“).<br />
8.4. Anfrage von GRin Birgit B<strong>ö</strong>rger bezüglich Kanalsanierung<br />
GRin B<strong>ö</strong>rger teilt mit, dass vor einiger Zeit angeregt wurde, die Ingenieure, die den Kanal<br />
planen, zu einer Informationsveranstaltung in die Gemeinderatssitzung einzuladen.<br />
GR Schmid hat erfahren, dass der Architekt einem Anlieger gesagt habe, dass heuer nichts<br />
mehr in Angriff genommen wird.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass das Geh<strong>ö</strong>ft des betreffenden Anliegers aufgrund seiner Lage<br />
wohl erst nächstes Jahr angeschlossen werden kann.<br />
8.5. Anfrage von GR Gerhard Altenh<strong>ö</strong>fer bezüglich Schulbusabfahrtszeiten<br />
GR Altenh<strong>ö</strong>fer fragt nach, ob der Bürgermeister bezüglich der Verbesserungsvorschläge der<br />
Schulbusabfahrtszeiten nachgefragt hat. Der Bürgermeister hat diesbezüglich bei Frau Horschel<br />
vom Nahverkehr Würzburg-Mainfranken angerufen. Frau Horschel hat ihm mitgeteilt,<br />
dass ein Busabfahrtstermin verschoben wurde, auf die anderen Wünsche konnte leider nicht<br />
eingegangen werden.<br />
Es wird weiterhin moniert, dass die Püssensheimer Bürger nach Bergtheim zum Bahnhof<br />
gefahren werden und nicht nach Seligenstadt.<br />
Ende des <strong>ö</strong>ffentlichen Teils um 21.15 Uhr.<br />
Es schließt sich eine nicht<strong>ö</strong>ffentliche Sitzung an.<br />
Norbert Eberth Sigrid Schmitt<br />
Vorsitzender Schriftführerin<br />
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