Protokoll öffentlich - Prosselsheim
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3. Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften<br />
Hierzu liegt ein Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 2. März 2011 vor. Das Schreiben<br />
bezieht sich auf das Schreiben des Landratsamtes Würzburg von 19. März 2009, indem<br />
Herr Paul Strobel die Niederbringung einer Brunnenbohrung zur Bewässerung landwirtschaftlicher<br />
Früchte angezeigt hat und von der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zur Kenntnis genommen<br />
wurde.<br />
Aus der Sicht des Landratsamtes Würzburg sind alle einschlägigen Vorschriften und Vorgaben<br />
eingehalten. Es wird hier auch darauf hingewiesen, dass sich die Bohrdokumentationen,<br />
das sind die Ergebnisse der geologischen und hydrogeologischen Erhebung, bereits beim<br />
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg befinden.<br />
Nachdem die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> mit den Ortsteilen dort keinerlei wasserwirtschaftliche<br />
Anlagen betreibt, kann die Gemeinde hier auch keine Bedenken anmelden und dem Vorhaben<br />
zustimmen.<br />
Beratung.<br />
Der Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass das hydrogeologische Gutachten noch nicht<br />
vorliegt.<br />
Es ergeht deshalb folgender<br />
Beschluss:<br />
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis der Gemeinde das hydrogeologische Gutachten<br />
vorliegt.<br />
4. Vollzug des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />
10 : 0 angen.<br />
Laut Schreiben der Regierung von Mittelfranken hat die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn<br />
einen Antrag auf Verlängerung des provisorischen Bahnsteigs in Seligenstadt vorgelegt.<br />
Hier wird gebeten, die Frist bis 31.12.2015 zu verlängern.<br />
Ein Nachteil für die Gemeinde ist hier nicht ersichtlich, deshalb bittet der Bürgermeister, dieser<br />
Verlängerung zuzustimmen.<br />
Beschluss:<br />
Dem Antrag der Regierung von Mittelfranken auf Verlängerung der Rückbaufrist für den provisorischen<br />
Bahnsteig wird in vorgelegter Form zugestimmt.<br />
angen.<br />
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