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Protokoll öffentlich - Prosselsheim

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3. Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften<br />

Hierzu liegt ein Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 2. März 2011 vor. Das Schreiben<br />

bezieht sich auf das Schreiben des Landratsamtes Würzburg von 19. März 2009, indem<br />

Herr Paul Strobel die Niederbringung einer Brunnenbohrung zur Bewässerung landwirtschaftlicher<br />

Früchte angezeigt hat und von der Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> zur Kenntnis genommen<br />

wurde.<br />

Aus der Sicht des Landratsamtes Würzburg sind alle einschlägigen Vorschriften und Vorgaben<br />

eingehalten. Es wird hier auch darauf hingewiesen, dass sich die Bohrdokumentationen,<br />

das sind die Ergebnisse der geologischen und hydrogeologischen Erhebung, bereits beim<br />

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg befinden.<br />

Nachdem die Gemeinde <strong>Prosselsheim</strong> mit den Ortsteilen dort keinerlei wasserwirtschaftliche<br />

Anlagen betreibt, kann die Gemeinde hier auch keine Bedenken anmelden und dem Vorhaben<br />

zustimmen.<br />

Beratung.<br />

Der Bürgermeister teilt dem Gremium mit, dass das hydrogeologische Gutachten noch nicht<br />

vorliegt.<br />

Es ergeht deshalb folgender<br />

Beschluss:<br />

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis der Gemeinde das hydrogeologische Gutachten<br />

vorliegt.<br />

4. Vollzug des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />

10 : 0 angen.<br />

Laut Schreiben der Regierung von Mittelfranken hat die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn<br />

einen Antrag auf Verlängerung des provisorischen Bahnsteigs in Seligenstadt vorgelegt.<br />

Hier wird gebeten, die Frist bis 31.12.2015 zu verlängern.<br />

Ein Nachteil für die Gemeinde ist hier nicht ersichtlich, deshalb bittet der Bürgermeister, dieser<br />

Verlängerung zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag der Regierung von Mittelfranken auf Verlängerung der Rückbaufrist für den provisorischen<br />

Bahnsteig wird in vorgelegter Form zugestimmt.<br />

angen.<br />

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