Judith Keinemann berichtet hier über ihre erste Praxisprüfung - Soest
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Die <strong>Praxisprüfung</strong>/Aktenarbeit im Bachelor<br />
Im Jahr 2010 wurde erstmals der Bachelor an den Fachhochschulen für öffentliche<br />
Verwaltung und in den NRW-Kommunen eingeführt, der damit den zuvor<br />
bestehenden Diplom-Studiengang ablöste.<br />
Damit haben sich insbesondere auch die Arten der Prüfungen, die der oder die<br />
Auszubildende zu bestehen hat, geändert. Eine der größten Veränderungen ist die<br />
Einführung einer <strong>Praxisprüfung</strong>, der so genannten Aktenarbeit.<br />
Während der dreijährigen Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden neben dem<br />
Studium vier verschiedene Abteilungen in der Verwaltung („Organisation,<br />
Personalmanagement und Personalrecht“, „Ordnungsverwaltung“,<br />
„Finanzmanagement“ und „Leistungsverwaltung“). Der jeweilige<br />
Ausbildungsabschnitt in der Abteilung heißt Praktikum.<br />
Nach jedem Praktikum haben die Auszubildenden eine Aktenarbeit zu absolvieren<br />
und zu bestehen. Durch die Aktenarbeit sollen die Auszubildenden <strong>ihre</strong> Befähigung<br />
nachweisen, eine verwaltungsspezifische Problemstellung zu bearbeiten, einen<br />
schriftlichen Lösungsvorschlag zu unterbreiten oder in freier Rede zu präsentieren<br />
und argumentativ zu begründen.<br />
Dabei gibt es drei Arten der Aktenarbeit:<br />
1. Aktenarbeit im engeren Sinn<br />
Die Aktenarbeit im engeren Sinn besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung,<br />
die maximal 10 Seiten umfasst.<br />
2. Der Aktenvortrag in Form eines Fallvortrages<br />
Der Aktenvortrag in Form eines Fallvortrages besteht aus einer mündlichen<br />
Sachverhaltsdarstellung, einem Entscheidungsvorschlag und der schriftlichen<br />
Begründung, die maximal 2 Seiten umfassen soll.<br />
3. Der Themenvortrag<br />
Bei einem Themenvortrag soll die Problemstellung der gestellten Aufgabe<br />
strukturiert aufgearbeitet und in einem 15-minütigen Vortrag präsentiert<br />
werden. Hinzu kommt eine kurze schriftliche Ausarbeitung der<br />
Problemstellung, die ebenfalls maximal 2 Seiten umfassen sollte.<br />
Die Prüfung erfolgt während der letzten drei Wochen des Praktikums. Die<br />
Bearbeitungszeit beträgt 7 Stunden und soll mit den Belastungen eines normalen<br />
Arbeitstages stattfinden (z.B. Telefonklingeln, Bürgeranfragen, etc.).<br />
Die Aufgabenstellung für die Aktenarbeit wird dem Aufgabengebiet des jeweiligen<br />
Praktikumsabschnitts entnommen. Während der Prüfung kann man sich an allen am<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung stehenden Informationsquellen bedienen.
Vor meiner <strong>erste</strong>n <strong>Praxisprüfung</strong> war ich sehr aufgeregt. Zwar ist es eine Prüfung im<br />
gewohnten Umfeld, da man den Prüfer bzw. die Prüferin kennt, aber es bleibt eben<br />
doch eine Prüfung.<br />
Als ich meine Aufgabenstellung (ein Aktenvortrag in Form eines Fallvortrages) am<br />
Prüfungstag um 8.00 Uhr in die Hände bekam, wurde ich direkt ruhiger und die <strong>erste</strong><br />
Aufregung war verflogen. Die Aufgabe bestand aus einem Antrag einer fiktiven<br />
Mitarbeiterin der Stadt <strong>Soest</strong>, den ich zu prüfen hatte, um anschließend eine<br />
Entscheidung <strong>über</strong> den Antrag zu treffen und diese einmal in einer Verfügung zu<br />
dokumentieren und außerdem ein Schreiben an die fiktive Mitarbeiterin anzufertigen.<br />
Ich besann mich auf die drei Monate des Praktikumsabschnitts zurück, in denen ich<br />
unter anderem auch verschiedene reale Anträge bearbeiten durfte und legte los.<br />
Mein Arbeitsplatz befand sich im Büro meiner Ausbildungsleiterin, ausgestattet mit<br />
einem eigenen PC.<br />
Ich plante die sieben Stunden Bearbeitungszeit durch und entschied mich dafür,<br />
etwa die Hälfte der Zeit für das Erstellen von Verfügung und Anschreiben zu<br />
investieren und die andere Hälfte für das Beschriften der Plakate meiner<br />
Präsentation zu nutzen, sodass ich danach meinen geplanten Vortrag auch noch in<br />
Ruhe durchgehen konnte.<br />
Die Zeit zum Schreiben der beiden Dokumente verging wie im Flug. Zwischenzeitlich<br />
beantwortete ich gelegentlich das Telefon oder half einem verirrten Bürger der Stadt<br />
weiter, doch diese Unterbrechungen lockerten die Prüfungssituation etwas auf,<br />
sodass man nicht nur verbissen an der schriftlichen Ausarbeitung saß.<br />
Nachdem ich mit dem „Wissensteil“ fertig war, machte ich mich an die kreative Arbeit,<br />
besorgte mir Flipchartmarker und begab mich in den Sitzungssaal, in dem meine<br />
Prüfung stattfinden würde den ich für die Prüfung vorreserviert hatte. Das Beschriften<br />
der Plakate fiel mir leicht, da ich mich an meiner zuvor <strong>erste</strong>llten schriftlichen<br />
Ausarbeitung orientieren konnte.<br />
Um 13 Uhr machte ich eine halbstündige Mittagspause und dachte für kurze Zeit gar<br />
nicht an die Prüfung, um dem Kopf eine kleine Auszeit zu gönnen. Anschließend<br />
stellte ich die Plakatbeschriftung fertig und ging noch einmal alle Punkte meiner<br />
Präsentation durch. Die gestellte Aufgabe hatte sich als optimal für eine 7-stündige<br />
Bearbeitungszeit erwiesen, ich hatte alle Punkte abgearbeitet und war nun bereit für<br />
die Präsentation.<br />
Um 15.00 Uhr erschienen meine Praxisprüferin und eine Beisitzerin, vor denen ich<br />
die Prüfung abzuhalten hatte. Die geforderten 15 Minuten Präsentationszeit hielt ich<br />
ein, es erinnerte ein wenig an ein Referat in der Schule.<br />
Nun bin ich schon gespannt auf die nächste und kann jedem nur raten, dass ein<br />
bisschen Aufregung vor der Prüfung in Ordnung ist, aber niemand deswegen in<br />
Panik geraten sollte!