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April 2009 - Gemeinde Sollstedt

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A M T L I C H E R T E I L<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 4<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 10<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 336-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die in der<br />

Anlage befindliche Erste Satzung über die Erhebung<br />

der Hundesteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

mit seinen Ortsteilen Wülfingerode und Rehungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 337-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 8 R zur Erhebung eines<br />

Straßenausbaubeitrages für die Kirchgasse<br />

im OT Rehungen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 8 R mit folgenden<br />

Flurstücken zu bilden:<br />

Gemarkung Rehungen, Flur 1<br />

Flurstücke: 61, 60/1, 716/59, 58, 666/57,<br />

665/57, 55/1, 302/117, 118/1, 580/119, 581/119,<br />

53/1, 52, 120/1, 50/1, 48/1, 49, 48/2, 386/47,<br />

385/47, 46, 45, 558/44, 43, 42, 41/1<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />

benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />

4<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im Einzellfall Gebrauch<br />

zu machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />

Diese muss vielmehr von dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat per Beschluss getroffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 338-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 48 zur Erhebung eines<br />

Straßenausbaubeitrages für die Straße Käthe-<br />

Kollwitz-Platz Nr. 6 bis Nr. 8.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 48 mit folgenden<br />

Flurstücken zu bilden:<br />

Gemarkung <strong>Sollstedt</strong>, Flur 3<br />

Flurstücke: 63/20, 63/21, 63/6, 63/5, 54/52,<br />

54/17, 54/16<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />

benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />

§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall Gebrauch zu<br />

machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />

Diese muss vielmehr von dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

per Beschluss getroffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0

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