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April 2009 - Gemeinde Sollstedt

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> mit den Ortsteilen<br />

Wülfingerode und Rehungen<br />

Amts- und Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

16. Jahrgang 01. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> Nr. 04<br />

Die Notenpresse<br />

aufgefunden!!!<br />

Nach bisher noch unbestätigten Meldungen soll<br />

der Bundesfinanzminister die Notenpresse der<br />

ehemaligen DDR, die sich im Besitz eines Erich H.<br />

befunden haben soll, aufgefunden haben. Damit<br />

soll er, wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen<br />

verlautbart wurde, u. a. die Milliarden-Hilfspakete<br />

für die „notleidenden“ Banken finanzieren<br />

wollen.<br />

Um allen Spekulationen, insbesondere auch<br />

unserer alten und neuen <strong>Gemeinde</strong>räte, vorzubeugen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> hat<br />

trotz intensiver Suche noch keine derartige Apparatur<br />

finden können, wäre aber selbstverständlich<br />

in hohem Maße an einer solchen interessiert.<br />

Sachdienliche Hinweise in dieser Angelegenheit<br />

nimmt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung dankbar entgegen.<br />

Eine Belohnung wäre aus ersten Probeläufen<br />

auf jeden Fall möglich.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Ostergrüße<br />

Im Namen meiner<br />

MitarbeiterInnen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

der <strong>Gemeinde</strong>- und<br />

Ortsteilräte sowie der<br />

Ortsteilbürgermeister<br />

wünsche ich allen<br />

Einwohnerinnen und<br />

Einwohnern von <strong>Sollstedt</strong>,<br />

Wülfingerode<br />

und Rehungen ein<br />

schönes Osterfest,<br />

viele bunte Ostereier<br />

und vor allem viel<br />

Sonnenschein!<br />

Jürgen Hohberg<br />

Bürgermeister<br />

AUS DEM INHALT DIESER AUSGABE<br />

• Sprechzeiten des Bürgermeisters im <strong>April</strong><br />

• Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

und Ergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus<br />

der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

• Mitteilung der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong><br />

• Ein Kapitel Zeitgeschichte unserer <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sollstedt</strong> ist geschlossen<br />

• Bekanntmachungen der Wahlleiterin der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

• Bekanntmachung der öffentl. Sitzungen des<br />

Wahlausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

• Baumaßnahmen „Am Bahndamm“, „Am Markt“<br />

und am „Käthe-Kollwitzplatz 6-8“<br />

• Aus dem <strong>Gemeinde</strong>leben<br />

• Kirchliche Termine


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Sprechzeiten des Bürgermeisters<br />

im <strong>April</strong><br />

Am 02.04.<strong>2009</strong> und 09.04.<strong>2009</strong> finden keine<br />

Sprechzeiten des Bürgermeisters statt, da<br />

sich Herr Hohberg im Urlaub befindet.<br />

Termine mit dem 1. Beigeordneten Herrn O.<br />

Müller können jederzeit über das Hauptamt (Telefon<br />

35814) vereinbart werden.<br />

Die verwaltungstechnische Vertretung während<br />

der Zeit wird von der Kämmerin, Frau Eisenhuth<br />

(Tel. 35815) bzw. dem Mitarbeiter im Hauptamt,<br />

Herrn Kelle (Tel. 35814) abgesichert.<br />

Die Sprechzeiten ab dem 16.04.<strong>2009</strong> werden<br />

wieder vom Bürgermeister, Herrn Hohberg wahrgenommen.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Die „Eichsfelder Pforte-aktuell“ ist gemäß Hauptsatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> das amtliche<br />

Bekanntmachungsblatt. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung<br />

zu sorgen.<br />

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie<br />

IMPRESSUM:<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung 99759 <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2,<br />

Tel. 03 63 38/35 8-0, E-Mail: info@sollstedt.de,<br />

Internet: www.sollstedt.de<br />

Redaktion: verantwortliche Redakteurin Frau M.<br />

Schrecke, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong><br />

Die „Eichsfelder Pforte - aktuell“ mit den amtlichen<br />

Bekanntmachungen erscheint monatlich.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos<br />

und Zeichnungen übernimmt die <strong>Gemeinde</strong> keine<br />

Haftung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung<br />

besteht nicht. Artikel müssen mit Namen und Anschrift<br />

des Verfassers gekennzeichnet sein.<br />

Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers<br />

wieder, der auch verantwortlich ist. Scha-<br />

2<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Vorgesehene Sitzungstermine<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates und seiner<br />

Ausschüsse im <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

• 22.04.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, nicht öffentlich<br />

Haupt- und Finanzausschuss I<br />

Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

• 29.04.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, nicht öffentlich<br />

Bauausschuss<br />

Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

• 06.05.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, öffentlich<br />

Haupt- und Finanzausschuss II<br />

Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Internetadresse der <strong>Gemeinde</strong>: www.sollstedt.de<br />

In eigener Sache<br />

uns jederzeit (auch telefonisch) davon in Kenntnis<br />

setzen können und sollen, wenn Ihnen die<br />

„Eichsfelder Pforte-aktuell“ nicht regelmäßig,<br />

einmal im Monat (zu Monatsbeginn), zugestellt<br />

wird. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

densersatzansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Bezug: Kostenfreie monatliche Zusendung eines<br />

Exemplares pro Haushalt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>.<br />

Das Amtsblatt kann einzeln oder als Abonnement<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong>, Allgemeine<br />

Verwaltung, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong> bezogen<br />

werden. (Tel. 03 63 38/35 80). Schutzgebühr pro<br />

Heft 2,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Gesamtgestaltung:<br />

Kodi-Satzstudio Neukirchner, 99734 Nordhausen,<br />

Telefon 0 36 31/98 27 78.<br />

Inserationsannahme durch R. Neukirchner<br />

Redaktionsschluss:<br />

… der 04. Ausgabe war am 18.03.<strong>2009</strong>©;<br />

… der 05. Ausgabe ist am 17.04.<strong>2009</strong>.


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Beschluss Nr. 331-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> bestätigt die Tagesordnung<br />

zur 31. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 10.03.<strong>2009</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 8<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Stimmenthaltung: 4<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 332-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Antrag des 1.<br />

Beigeordneten und Hinweis des Bürgermeisters<br />

die nachstehende Ergänzung der Niederschrift<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 06.01.<strong>2009</strong>.<br />

Ergänzung zu TOP 11:<br />

Herr Müller fragte an, welche Gründe dagegen sprechen,<br />

dass der Bgm. Wahlleiter wird. Der Bürgermeister<br />

verwies auf das Thüringer Kommunalwahlgesetz.<br />

Dieses ist dahingehend geändert, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat in jedem Fall einen Wahlleiter beruft.<br />

Selbstverständlich kann auch der Bürgermeister<br />

zum Wahlleiter berufen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 1<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und<br />

Ergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus der öffentlichen<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Beschluss Nr. 333-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />

der Niederschrift der 29. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 06.01.<strong>2009</strong> mit der Ergänzung<br />

entsprechend dem Beschluss Nr. 332-3/09.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 12<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 2<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 334-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />

der Niederschrift der 30. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 03.02.<strong>2009</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 11<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 3<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 335-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />

der Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Rehungen<br />

vom 18.11.2008.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

- weiter auf Seite 4 -<br />

3<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 4<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 10<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 336-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die in der<br />

Anlage befindliche Erste Satzung über die Erhebung<br />

der Hundesteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

mit seinen Ortsteilen Wülfingerode und Rehungen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 337-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 8 R zur Erhebung eines<br />

Straßenausbaubeitrages für die Kirchgasse<br />

im OT Rehungen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 8 R mit folgenden<br />

Flurstücken zu bilden:<br />

Gemarkung Rehungen, Flur 1<br />

Flurstücke: 61, 60/1, 716/59, 58, 666/57,<br />

665/57, 55/1, 302/117, 118/1, 580/119, 581/119,<br />

53/1, 52, 120/1, 50/1, 48/1, 49, 48/2, 386/47,<br />

385/47, 46, 45, 558/44, 43, 42, 41/1<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />

benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />

4<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im Einzellfall Gebrauch<br />

zu machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />

Diese muss vielmehr von dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat per Beschluss getroffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 338-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 48 zur Erhebung eines<br />

Straßenausbaubeitrages für die Straße Käthe-<br />

Kollwitz-Platz Nr. 6 bis Nr. 8.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 48 mit folgenden<br />

Flurstücken zu bilden:<br />

Gemarkung <strong>Sollstedt</strong>, Flur 3<br />

Flurstücke: 63/20, 63/21, 63/6, 63/5, 54/52,<br />

54/17, 54/16<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />

benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />

§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall Gebrauch zu<br />

machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />

Diese muss vielmehr von dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

per Beschluss getroffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 1<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 339-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 49 zur Erhebung<br />

eines Straßenausbaubeitrages für die Nebenanlagen<br />

Geh-, Radweg in der OL Wülfingerode.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 49 mit folgenden Flurstücken<br />

zu bilden:<br />

Gemarkung Wülfingerode,<br />

Flur 1, Flurstücke: 143/4, 148, 438/149, 439/149,<br />

149/1, 149/2, 150/1, 455/150, 454/150, 453/150,<br />

452/150, 151/4, 151/5, 437/149, 436/149<br />

Flur 3, Flurstücke: 9/18, 9/12, 95/9, 223/9, 9/9,<br />

9/10<br />

Flur 4, Flurstücke: 43/4, 119/42<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />

benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />

§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall Gebrauch zu machen,<br />

handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />

Diese muss vielmehr von dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

per Beschluss getroffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 340-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />

der Abrechnungseinheit Nr. 50 zur Erhebung eines<br />

Straßenausbaubeitrages für die Straßenbeleuchtung<br />

Neubau Geh-, Radweg in der OL Wülfingerode<br />

von Bau-km 3+176,000 bis Bau-km<br />

3+257.591.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />

die Abrechnungseinheit Nr. 50 mit folgenden<br />

Flurstücken zu bilden:<br />

Gemarkung Wülfingerode,<br />

Flur 2, Flurstücke: 194/46, 46/1, 46/2<br />

Flur 3, Flurstücke: 208/5, 209/5, 210/5, 211/5,<br />

5/1, 4/1, 240/5, 239/3<br />

Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />

laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />

gemacht werden, den Aufwand für selbständig benutzbare<br />

Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

getrennt zu ermitteln und abzurechnen sowie den<br />

Beitrag gemäß § 7 Nr. 1 bis 9 gesondert und in<br />

beliebiger Reihenfolge abzurechnen.<br />

Begründung:<br />

Bei den Entscheidungen, von den Ermächtigungen<br />

nach § 6 Abs. 1 und § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall<br />

Gebrauch zu machen, handelt es sich nicht um<br />

Verwaltungsentscheidungen. Diese müssen vielmehr<br />

von dem <strong>Gemeinde</strong>rat per Beschluss getroffen<br />

werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 341-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt, den Bürgermeister<br />

zu beauftragen, die Übertragung eines<br />

Anteils der der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Rahmen<br />

des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunktur-<br />

5<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

paket II) für den Bereich Bildung zustehenden Mittel<br />

von insgesamt 120.345,00 Euro in Höhe von<br />

insgesamt 100.000,00 Euro an den Landkreis<br />

Nordhausen in die Wege zu leiten. Diese Mittel<br />

soll der Landkreis zweckgebunden je zur Hälfte<br />

für erforderliche Investitionen an der Grundschule<br />

<strong>Sollstedt</strong> sowie an der Schwimmhalle <strong>Sollstedt</strong><br />

verwenden.<br />

Finanzierung:<br />

Für die Finanzierung des 25-%igen Eigenanteils<br />

von zusätzlichen Maßnahmen in den Kitas bzw.<br />

an Kinderspielplätzen i. H. v. 5.100,00 Euro stehen<br />

zusätzliche Schlüsselzuweisungen aus der Spitzabrechnung<br />

für 2007 i. H. v. insgesamt 19.048,12<br />

Euro zur Verfügung. Der verbleibende Rest von<br />

ca. 14 TEuro deckt etwa die Hälfte der Eigenbeteiligung<br />

für Investitionen im Bereich Infrastruktur<br />

ab, über deren Zusammensetzung gesondert<br />

zu entscheiden sein wird.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 15<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 15<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 0<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Hinweis des Bürgermeisters:<br />

Aufgrund der Ablehnung des Beschlusses 346-<br />

31/09 durch den <strong>Gemeinde</strong>rat wurde eine Beanstandung<br />

des Beschlusses Nr. 346-31/09 und<br />

die Vollziehbarkeit des vorher gefassten Beschlusses<br />

Nr. 342-31/09 vom Bürgermeister auf Rechtmäßigkeit<br />

geprüft. Die Prüfung ergab, dass aufgrund<br />

der Nichtvereinbarkeit der beiden Beschlüsse<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner nächsten Sitzung<br />

leider die Aufhebung des Beschlusses 342-31/09<br />

empfohlen werden muss.<br />

Die Beschlüsse des öffentlichen Teils der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

können in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong>, Zimmer 8 während der bekannten<br />

Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

6<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Beschluss Nr. 343-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.200<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />

öffentlichen Teil der Niederschrift der 29. öffentlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 06.01.<strong>2009</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 10<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltung: 3<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 344-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />

öffentlichen Teil der Niederschrift der 30. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 10.03.<strong>2009</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 9<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Stimmenthaltung: 4<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 345-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />

öffentlichen Teil der Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

Rehungen vom 18.11.<strong>2009</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 4<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 10<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Beschluss Nr. 347-31/09<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt in seiner<br />

Sitzung am 10.03.<strong>2009</strong> anstelle des Haupt- und<br />

Finanzausschusses, einen Kredit in Höhe von<br />

82.753,94 Euro zu einem Zinssatz von 4,15 % nominal<br />

für 20 Jahre fest als Annuitätendarlehen mit<br />

einer Laufzeit von 20 Jahren bei der Kreissparkasse<br />

Nordhausen (KSK Ndh.) aufzunehmen. Das<br />

Darlehen wird zur Anschlussfinanzierung eines<br />

Darlehens benötigt, bei dem die zehnjährige Zins-<br />

Mitteilung der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong><br />

Die Bürgerinitiative Solsltedt (BIS) hat in einer Versammlung<br />

am 23.03.<strong>2009</strong> entschieden, sich zum<br />

31.03.<strong>2009</strong> aufzulösen.<br />

Das vorhandene Vermögen wird einem wohltätigen<br />

Zweck zugeführt, zur Unterstützung des<br />

Kinderfestes – Koloniefest <strong>2009</strong>, <strong>Sollstedt</strong>er Kinder-Schulfest<br />

<strong>2009</strong> und das Kinderfest in der Kita<br />

„Wipperbären“ zum 40. Jubiläum in diesem Jahr.<br />

Ich bedaure, dass es nicht genügend interes-<br />

Im „heißen Herbst“ 1989, in dem sich beinahe täglich<br />

Historisches ereignete, fanden an einer wirklichen<br />

politischen Wende interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger unter dem schützenden Dach<br />

der Kirche zusammen, um Veränderungen in unserem<br />

Heimatort gewaltfrei zu erzwingen. Diese<br />

Bürgerinnen und Bürger, zu denen auch ich gehörte,<br />

schlossen sich zu einer politischen Gruppierung,<br />

der „Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong>“, zusammen<br />

und organisierten die erste freie Einwohnerversammlung<br />

in der am 17.11.1989 bis auf den letzten<br />

Platz besetzten Festhalle. Von diesem Zeitpunkt<br />

an bestimmte die BIS maßgeblich die kommunalpolitischen<br />

Geschicke in <strong>Sollstedt</strong>, indem<br />

sie lange Zeit die mit Abstand stärkste Fraktion<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat stellte.<br />

Diese Ära geht nunmehr unwiderruflich zu Ende:<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

bindungsfrist zum 31.03.<strong>2009</strong> endet und das zu<br />

diesem Stichtag o. g. Saldo aufweist.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />

unbesetzte Mandate: 2<br />

anwesend: 14<br />

wegen Befangenheit gemäß<br />

§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />

Ja-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltung: 1<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

sierte Bürgerinnen und Bürger gibt, die in unserer<br />

freien Bürgerbewegung mitarbeiten und deshalb<br />

die Entscheidung folgerichtig war, die BIS als politische<br />

Gruppierung aufzulösen.<br />

Hinweis: Die derzeitigen Mitglieder der BIS-Fraktion<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat erklärten sich weiter bereit<br />

bis zum Ende der Legislaturperiode im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

als BIS-Fraktion mitzuarbeiten.<br />

gez. M. Stachowski, Vorsitzende der BIS<br />

Ein Kapitel Zeitgeschichte unserer <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sollstedt</strong> ist geschlossen<br />

Mit tiefem Bedauern habe ich als Gründungsmitglied<br />

im 20. Jahr ihres Bestehens zur Kenntnis<br />

nehmen müssen, dass die wenigen verbliebenen<br />

Mitglieder der BIS am 23.03.<strong>2009</strong> deren Auflösung<br />

beschlossen. Obwohl sich bereits nach der<br />

letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl 2004 zunehmend andeutete,<br />

dass sich die Sacharbeit nur noch auf<br />

wenige Schultern verteilte und insgesamt nur bei<br />

Wenigen eine Motivation zu erkennen war, die Geschicke<br />

in unserer <strong>Gemeinde</strong> mit zu bestimmen,<br />

bedaure ich es, dass jetzt endgültig die Chance<br />

vertan ist, mit der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong> parteiunabhängig<br />

Kommunalpolitik zu gestalten. Ich<br />

bedaure es ums so mehr, da ich mich aus gesundheitlichen<br />

Gründen nicht mehr in der Lage<br />

sah, ehrenamtlich in der BIS mitzuwirken.<br />

Ich möchte es unseren Bürgerinnen und Bür-<br />

A M T L I C H E R T E I L<br />

7


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

gern gegenüber nicht versäumen, mich insbesondere<br />

bei den Gründungsmitgliedern der BIS nach<br />

20 Jahren gemeinsamen Engagements für unsere<br />

<strong>Gemeinde</strong> auch öffentlich zu bedanken.<br />

Mein Dank gilt ausdrücklich denen, die sowohl<br />

bei den Demos auf dem August-Bebel-Platz in<br />

Nordhausen als auch bei den Fürbittgottesdiensten<br />

in der Altendorfer Kirche Nordhausen und der<br />

St. Petri Kirche in <strong>Sollstedt</strong> gegen das undemokratische<br />

Willkürsystem der DDR aufgestanden sind<br />

und gravierende Reformen gefordert haben. Mein<br />

Dank gilt der ersten Vorsitzenden der BIS, Frau<br />

Gerda Leidel, den Gründungsmitgliedern Peter<br />

Dziambor, Hans Funke, Gerd Meyenberg, Manfred<br />

Warnecke, Margret Weißenborn, Barbara Hoefert,<br />

Horst Baumert, Richard Wolf, Ursula Staats,<br />

Christina Völzke, Regina Mildner, Hildegard und<br />

Günter Arndt und einigen anderen, die in großer<br />

Zahl ihren Forderungen auch das aktive Mittun<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgen ließen.<br />

Aber nicht nur dem aktiven und konstruktiven<br />

Wirken der Mitglieder der BIS in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

und später im <strong>Gemeinde</strong>rat verdankt<br />

unsere <strong>Gemeinde</strong> die positive Entwicklung, die sie<br />

seit der Wende genommen hat, sondern auch<br />

den vielen Wählerinnen und Wählern, die in den<br />

ersten Legislaturperioden die BIS zur stärksten<br />

Fraktion gemacht haben.<br />

1. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am 07. Juni<br />

<strong>2009</strong> 16 <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu wählen.<br />

Zum <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied sind nur Wahlberechtigte<br />

im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar.<br />

Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit<br />

eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />

Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn<br />

sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen<br />

sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten<br />

ihren Aufenthalt in der <strong>Gemeinde</strong> haben; der<br />

Aufenthalt in der <strong>Gemeinde</strong> wird vermutet, wenn<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Als Bürgermeister geht aber auch hier mein Blick<br />

nicht zurück, sondern nach vorn und ich bin zuversichtlich,<br />

dass sich auch zu den <strong>Gemeinde</strong>- und<br />

Ortsteilratswahlen <strong>2009</strong> genügend sach- und fachkundige<br />

Bürgerinnen und Bürger bereit finden,<br />

die Zukunft in <strong>Sollstedt</strong> mit den Ortsteilen Wülfingerode<br />

und Rehungen aktiv mitzugestalten. Dass<br />

dazu ein wenig Mut gehört, auch unpopuläre Entscheidungen<br />

für Einzelne und Gruppen im Interesse<br />

des Gemeinwohls mitzutragen, will ich nicht<br />

verhehlen. Hoffnung macht mir nicht zuletzt die<br />

konstruktive und zielorientierte Unterstützung des<br />

Vorsitzenden der CDU-Fraktion im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

von <strong>Sollstedt</strong>, dass auch in der nächsten Legislaturperiode<br />

für alle gewählten <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

die Interessen der Gemeinschaft vor persönlichen<br />

Interessen bei allen Beschlüssen den Vorrang<br />

haben werden.<br />

Ich persönlich wünsche mir eine hohe Wahlbeteiligung<br />

bei allen anstehenden Wahlen in diesem<br />

Jahr. Nur die Initiative und das Mittun vieler Bürgerinnen<br />

und Bürger in und an unserer Demokratie<br />

kann zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung<br />

führen und damit dazu beitragen, dass<br />

wir auch in weiteren 20 Jahren noch in einer „blühenden“<br />

<strong>Gemeinde</strong> leben können.<br />

Ihr J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong><br />

8<br />

die Person in der <strong>Gemeinde</strong> gemeldet ist. Bei mehreren<br />

Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne<br />

des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz –ThürKWG-).<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />

neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />

Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />

Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />

Irland, Italienische Republik, Republik<br />

Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich der Nieder-


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

lande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />

Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />

Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />

Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die<br />

Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />

der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />

in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet<br />

(§ 12 ThürKWG).<br />

1.1. Für die Wahl der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder können<br />

Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des<br />

Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen<br />

aufgestellt werden. Zur Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />

Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur<br />

einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag<br />

darf höchstens 32 Bewerber enthalten. Die Bewerber<br />

sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe<br />

ihres Nachnamens und Vornamens sowie<br />

ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift<br />

im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber<br />

darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />

werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />

schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den<br />

Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei<br />

oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />

Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />

werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung<br />

der Wahlvorschläge erforderlich ist.<br />

Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen<br />

sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen<br />

tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die<br />

Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,<br />

die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.<br />

Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt<br />

der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />

und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />

und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />

sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />

der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />

und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />

dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />

ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />

sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />

Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />

und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />

Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />

sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung<br />

der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

gegenüber dem Wahlleiter abberufen<br />

und durch andere ersetzt werden.<br />

1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />

muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />

Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten:<br />

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />

Wählergruppe,<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />

und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer<br />

Reihenfolge im Wahlvorschlag,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />

Stellvertreters,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />

Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />

a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster<br />

der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für<br />

dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag<br />

als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer<br />

Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,<br />

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15<br />

Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1<br />

ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende<br />

Versammlung,<br />

c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />

und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung<br />

nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />

2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />

A M T L I C H E R T E I L<br />

9


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem<br />

Zweck einberufenen Versammlung von den<br />

wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den<br />

wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />

stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />

ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />

zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />

in angemessener Zeit vorzustellen.<br />

Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber<br />

können auch durch eine Versammlung<br />

von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />

einer Partei oder den wahlberechtigten<br />

Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte<br />

einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu<br />

diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die<br />

Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge<br />

im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung,<br />

die Form der Einladung sowie die Zahl<br />

der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />

Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />

und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung<br />

gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />

an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie<br />

die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung<br />

erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte<br />

Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />

war und dass den sich für die<br />

Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit<br />

gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />

in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen<br />

Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit<br />

als zuständige Behörde im Sinne des § 156<br />

des Strafgesetzbuches.<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />

die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />

des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt,<br />

oder im <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> ver-<br />

10<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

treten sind, müssen neben den Unterschriften von<br />

zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />

werden wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu<br />

wählen sind (insgesamt 74 Unterschriften).<br />

Auch die Parteien und Wählergruppen gelten<br />

als ununterbrochen im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten,<br />

die in der bisherigen <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vertreten waren.<br />

3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />

Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

im Kreistag oder <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />

ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />

von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />

hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von<br />

viermal soviel Wahlberechtigten wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

zu wählen sind. Ein gemeinsamer<br />

Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,<br />

wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />

seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag aufgrund<br />

desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />

vertreten sind oder wenn einer der beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />

bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger<br />

seit der letzten Wahl ununterbrochen im<br />

Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des<br />

Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, oder im<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vertreten ist.<br />

3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />

wenn eine Partei oder Wählergruppe<br />

mit einem geänderten oder neuen Namen einen<br />

Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit<br />

der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14<br />

Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder<br />

Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />

3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />

von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />

nach der Einreichung des Wahlvorschlags in


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

eine vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>,<br />

18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />

Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres<br />

Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige<br />

Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung<br />

von Unterstützungsunterschriften wird von dem<br />

Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Wahlvorschlag<br />

verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />

des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> von<br />

montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />

und 12.30-15.30 Uhr<br />

donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />

12.30-15.30 Uhr<br />

und 16.00-18.00 Uhr;<br />

freitags 08.30 -12.00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Meldebehörde)<br />

Am Markt 2 ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />

wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />

nicht oder nur unter unzumutbaren<br />

Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />

erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch<br />

bewirkt werden, dass die wahlberechtigte<br />

Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung<br />

eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />

und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />

im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;<br />

die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein<br />

an Eides statt zu versichern, dass die<br />

Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins<br />

vorliegen.<br />

Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />

für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />

die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />

Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />

einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zuläs-<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

sig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am<br />

4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, durch übereinstimmende<br />

Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge<br />

gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung<br />

der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen<br />

beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz<br />

4 ThürKWG) beizufügen.<br />

5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach<br />

der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />

Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis<br />

18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />

sind bei der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />

Frau Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde),<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge<br />

können nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr<br />

durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />

des Wahlvorschlages und der Mehrheit<br />

der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages<br />

zurückgenommen werden. Die Erklärung von<br />

Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai <strong>2009</strong><br />

bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />

eingereicht, so findet Mehrheitswahl<br />

statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige<br />

vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht<br />

der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />

Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen,<br />

wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu wählen sind.<br />

7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />

Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />

überprüft und die Beauftragten aufgefordert,<br />

festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der<br />

Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai <strong>2009</strong><br />

bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt<br />

sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge<br />

insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls<br />

von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen<br />

Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen,<br />

die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Er-<br />

11<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

satzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber<br />

zu wählen. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlausschuss<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen<br />

zu Listenverbindungen den durch das Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />

Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />

des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Wülfingerode der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sollstedt</strong> und die Wahl des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil<br />

Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong><br />

1.<br />

- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wülfingerode<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird am<br />

7. Juni <strong>2009</strong> ein Ortsteilbürgermeister als<br />

Ehrenbeamter der <strong>Gemeinde</strong> gewählt.<br />

- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rehungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird am<br />

7. Juni <strong>2009</strong> ein Ortsteilbürgermeister als<br />

Ehrenbeamter der <strong>Gemeinde</strong> gewählt.<br />

Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte<br />

im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz<br />

(ThürKWG) wählbar, der am Wahltag<br />

das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens<br />

sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem<br />

Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt<br />

in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet,<br />

wenn die Person im Gebiet des Ortsteils<br />

mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren<br />

Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne<br />

des Melderechts maßgebend. Personen, die die<br />

Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />

der Europäischen Union besitzen, sind unter<br />

denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar<br />

wie Deutsche.<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />

neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />

Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />

Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />

Irland, Italienische Republik, Republik Lett-<br />

12<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />

8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />

jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />

<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />

gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

land, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich der Niederlande,<br />

Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />

Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />

Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich<br />

Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs<br />

die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />

der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />

in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />

Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht<br />

gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet,<br />

dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische<br />

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und der Landesverfassung eintritt. Darüber<br />

hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />

Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes<br />

geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber<br />

für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat<br />

für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine schriftliche Erklärung abzugeben,<br />

ob er wissentlich als hauptamtlicher oder<br />

inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für<br />

Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit<br />

oder Beauftragten dieser Einrichtungen zu-


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

sammengearbeitet hat; er muss ferner erklären,<br />

dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte<br />

insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

sowie beim Bundesbeauftragten für<br />

die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der<br />

ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die<br />

Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden<br />

Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG).<br />

1.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters<br />

können von Parteien im Sinne des<br />

Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />

und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber<br />

kann nur einen Wahlvorschlag einreichen,<br />

der nur einen Bewerber enthalten darf und<br />

dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24<br />

Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber<br />

darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />

werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />

schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag<br />

einer Partei oder Wählergruppe ist.<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe<br />

muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung<br />

der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort<br />

tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung<br />

hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen<br />

Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich<br />

ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />

die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />

oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge<br />

von Parteien und Wählergruppen müssen<br />

die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />

sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag<br />

unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />

erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />

für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />

und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />

und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />

sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />

der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />

und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />

dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />

ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />

sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />

Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />

und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />

Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />

sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung<br />

der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />

abberufen und durch andere ersetzt werden.<br />

1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />

muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />

ThürKWO enthalten:<br />

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />

Wählergruppe,<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />

und Anschrift des Bewerbers,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />

StelIvertreters,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />

Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />

sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen<br />

des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a<br />

zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in<br />

einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />

ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag<br />

zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers<br />

nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

1.3. Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss<br />

nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur Thür-<br />

KWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort,<br />

den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf<br />

und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />

Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />

und der Anschrift die Unterschriften von<br />

mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tra-<br />

13<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

gen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen<br />

sind, insgesamt 20 Unterschriften im Ortsteil<br />

Wülfingerode; insgesamt 20 Unterschriften<br />

im Ortsteil Rehungen.<br />

Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteiles Wülfingerode als Einzelbewerber,<br />

sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.<br />

Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteiles Rehungen als Einzelbewerber, sind<br />

keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind<br />

als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers<br />

nach dem Muster der Anlage 6a zur<br />

ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />

anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />

ist sowie die Erklärung nach § 24 Abs. 3<br />

Satz 3 ThürKWG.<br />

2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />

aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem<br />

Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten<br />

Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten<br />

Angehörigen der Wählergruppe in<br />

geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />

stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />

ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />

zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />

in angemessener Zeit vorzustellen. Zur<br />

Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber<br />

kann auch durch eine Versammlung von<br />

Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />

der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen<br />

der Wählergruppe aus der Mitte einer<br />

vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem<br />

Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl<br />

des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung,<br />

die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden<br />

ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />

Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei<br />

weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber<br />

dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> an Eides statt zu<br />

14<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung<br />

erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer<br />

der Versammlung vorschlagsberechtigt<br />

war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben<br />

wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener<br />

Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />

an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als<br />

zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />

die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />

liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong>, vertreten sind,<br />

müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />

die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />

oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />

werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für<br />

den Ortsteil Wülfingerode zu wählen sind (insgesamt<br />

26 Unterschriften).<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />

die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />

des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt,<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>rat Rehungen<br />

vertreten sind, müssen neben den Unterschriften<br />

von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />

hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten<br />

unterstützt werden wie weitere Mitglieder<br />

des Ortsteilrates für den Ortsteil Rehungen<br />

zu wählen sind (insgesamt 26 Unterschriften).<br />

3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />

Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

im Kreistag oder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />

ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />

von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />

hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder<br />

zu wählen sind. Ein gemeinsamer<br />

Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,<br />

wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />

seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />

im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag aufgrund<br />

desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />

vertreten sind oder wenn einer der beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />

bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger<br />

seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag,<br />

im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises,<br />

in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, oder im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vertreten ist.<br />

3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />

wenn eine Partei oder Wählergruppe<br />

mit einem geänderten oder neuen Namen einen<br />

Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />

Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber<br />

oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags<br />

war.<br />

3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />

von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />

nach der Einreichung des Wahlvorschlags in<br />

eine vom Wahlleiter bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, ausgelegte<br />

Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />

ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />

einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu<br />

leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

wird vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />

mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />

nach Einreichung des Wahlvorschlags während<br />

der üblichen Dienstzeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong><br />

montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />

und 12.30-15.30 Uhr<br />

donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />

12.30-15.30 Uhr<br />

und 16.00-18.00 Uhr;<br />

freitags 08.30-12.00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Mel-<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

debehörde) Am Markt 2 ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />

wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />

nicht oder nur unter unzumutbaren<br />

Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />

erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die<br />

Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />

werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem<br />

Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten<br />

Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson<br />

beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum<br />

für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />

Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides<br />

statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für<br />

die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.<br />

Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />

für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />

die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />

Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />

einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

3.4. Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers<br />

noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften,<br />

so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls<br />

vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> mit einer Liste zur<br />

Leistung der noch erforderlichen Unterschriften<br />

[Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich<br />

nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt.<br />

Die Ausführungen unter 3.3. gelten entsprechend.<br />

4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der<br />

Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />

Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00<br />

Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei<br />

der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Frau<br />

Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde), <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong> einzureichen.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können<br />

nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr durch<br />

15<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />

des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch<br />

schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen<br />

werden.<br />

5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />

eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung<br />

an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />

6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />

Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />

überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber<br />

aufgefordert, festgestellte Mängel zu<br />

beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen<br />

Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />

der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats für den Ortsteil Wülfingerode der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> und für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats<br />

für den Ortsteil Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong> gem.<br />

§ 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> v. 11.12.2008<br />

1.<br />

- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wülfingerode<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am<br />

07. Juni <strong>2009</strong> 4 weitere Mitglieder des<br />

Ortsteilrats zu wählen;<br />

- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung<br />

Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am<br />

07. Juni <strong>2009</strong> 4 weitere Mitglieder des<br />

Ortsteilrats zu wählen;<br />

Zum weiteren Mitglied des Ortsteilrats sind nur<br />

Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thür-<br />

KWG wählbar. Deutsche und Personen, die die<br />

Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates<br />

der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt,<br />

wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen<br />

sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens<br />

drei Monaten ihren Aufenthalt in dem Ortsteil<br />

mit Ortsteilverfassung haben; der Aufenthalt<br />

in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermu-<br />

16<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

spätestens am 4. Mai <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr behoben<br />

sein. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlausschuss<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt, ob die<br />

eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />

entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt<br />

ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach<br />

der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der<br />

Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />

7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />

jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />

<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />

gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

tet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit<br />

Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen<br />

ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts<br />

maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz –ThürKWG–).<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />

neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />

Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />

Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />

Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />

Irland, Italienische Republik, Republik Lettland,<br />

Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />

Republik Malta, Königreich der Niederlande,<br />

Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />

Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />

Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich<br />

Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />

der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />

in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet<br />

(§ 12 ThürKWG).<br />

1.1. Für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats<br />

können Wahlvorschläge von Parteien im<br />

Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder<br />

von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />

Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur<br />

einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag<br />

für den Ortsteilrat des Ortsteiles Wülfingerode<br />

darf höchstens 8 Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag<br />

für den Ortsteilrat des Ortsteiles Rehungen<br />

darf höchstens 8 Bewerber enthalten<br />

Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge<br />

unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens<br />

sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer<br />

Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder<br />

Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />

werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />

schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den<br />

Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei<br />

oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />

Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />

werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung<br />

der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame<br />

Wahlvorschläge müssen die Namen<br />

sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen<br />

tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die<br />

Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,<br />

die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.<br />

Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt<br />

der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.<br />

In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />

und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />

und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />

sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />

der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein<br />

Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter be-<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

zeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des<br />

Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />

ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner<br />

Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,<br />

verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />

und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall<br />

gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte<br />

und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />

Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des<br />

Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen<br />

und durch andere ersetzt werden.<br />

1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />

muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />

Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)<br />

enthalten:<br />

a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />

Wählergruppe,<br />

b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />

und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge<br />

im Wahlvorschlag,<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />

Stellvertreters,<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />

Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />

Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />

a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster<br />

der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für<br />

dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag<br />

als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer<br />

Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,<br />

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15<br />

Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1<br />

ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende<br />

Versammlung,<br />

c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />

und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung<br />

nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />

2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />

aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem<br />

Zweck einberufenen Versammlung von den<br />

wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den<br />

17<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />

in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />

stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />

ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />

zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />

in angemessener Zeit vorzustellen. Zur<br />

Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber<br />

können auch durch eine Versammlung von<br />

Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />

einer Partei oder den wahlberechtigten<br />

Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte<br />

einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu<br />

diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />

gewählt werden.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die<br />

Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge<br />

im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung,<br />

die Form der Einladung sowie die Zahl<br />

der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />

Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />

und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung<br />

gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> an<br />

Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die<br />

Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung<br />

erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer<br />

der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />

war und dass den sich für die Aufstellung<br />

bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben<br />

wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in<br />

angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />

an Eides statt zuständig; er gilt insoweit<br />

als zuständige Behörde im Sinne des § 156<br />

des Strafgesetzbuches.<br />

3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />

die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />

liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> vertreten sind, müssen<br />

neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />

die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />

oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von<br />

18<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden<br />

wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für den<br />

Ortsteil Wülfingerode zu wählen sind (insgesamt<br />

26 Unterschriften).<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />

die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />

Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />

liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat Rehungen vertreten sind,<br />

müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />

die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />

oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von<br />

viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden<br />

wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für den<br />

Ortsteil Rehungen zu wählen sind (insgesamt<br />

26 Unterschriften).<br />

Auch die Parteien und Wählergruppen gelten<br />

als ununterbrochen im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten, die<br />

in der bisherigen <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vertreten waren.<br />

3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />

Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

im Kreistag oder <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />

ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen<br />

Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />

von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />

hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten wie weitere<br />

Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind.<br />

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner<br />

zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn<br />

dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl<br />

in ihrer Gesamtheit im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag<br />

aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags<br />

ununterbrochen vertreten sind oder wenn<br />

einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit<br />

einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner<br />

Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der<br />

Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

im Bundestag, im Thüringer Landtag,<br />

im Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />

liegt, oder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten ist.


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />

wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem<br />

geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag<br />

einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit<br />

der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14<br />

Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder<br />

Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />

3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />

von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />

nach der Einreichung des Wahlvorschlags in<br />

eine vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>,<br />

18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />

Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />

einzutragen und eine eigenhändige<br />

Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von<br />

Unterstützungsunterschriften wird von dem Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />

und unverzüglich nach Einreichung des<br />

Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> von<br />

montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />

und 12.30-15.30 Uhr<br />

donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />

12.30-15.30 Uhr<br />

und 16.00-18.00 Uhr;<br />

freitags 08.30-12.00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Meldebehörde)<br />

Am Markt 2 ausgelegt.<br />

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />

wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />

nicht oder nur unter unzumutbaren<br />

Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />

erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch<br />

bewirkt werden, dass die wahlberechtigte<br />

Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung<br />

eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />

und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />

im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;<br />

die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein<br />

an Eides statt zu versichern, dass die<br />

Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins<br />

vorliegen.<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />

für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />

die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />

Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />

einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />

haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />

zurückgenommen werden.<br />

4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig<br />

(Listenverbindung). Sie muss spätestens<br />

am 4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, durch übereinstimmende<br />

Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge<br />

gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung<br />

der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen<br />

beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz<br />

4 ThürKWG) beizufügen.<br />

5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach<br />

der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />

von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />

Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis<br />

18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />

sind bei der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />

Frau Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde),<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge<br />

können nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr<br />

durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />

des Wahlvorschlages und der Mehrheit<br />

der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages<br />

zurückgenommen werden. Die Erklärung von<br />

Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai <strong>2009</strong><br />

bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />

eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt,<br />

d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene<br />

Bewerber und ohne das Recht der<br />

Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />

Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen,<br />

wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen<br />

sind.<br />

7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />

19<br />

A M T L I C H E R T E I L


A M T L I C H E R T E I L<br />

Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />

überprüft und die Beauftragten aufgefordert,<br />

festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge<br />

müssen spätestens bis 4. Mai <strong>2009</strong><br />

bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt<br />

sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge<br />

insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls<br />

von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen<br />

Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen,<br />

die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber),<br />

sind in gleicher Weise wie Bewerber<br />

zu wählen. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlaus-<br />

Thüringer Kommunalwahlen am 07. Juni <strong>2009</strong><br />

- GEMEINDEWAHLEN -<br />

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen des<br />

Wahlausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

(gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlordnung)<br />

Am Montag, dem 27. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> um 19.00 Uhr<br />

führt der Wahlausschuss seine 1. öffentliche<br />

– konstituierende – Sitzung im Sozialen Zentrum,<br />

– Speiseraum –, Halle-Kasseler-Straße 55,<br />

99759 <strong>Sollstedt</strong> mit folgender Tagesordnung durch:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung<br />

2. Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter<br />

Bestellung eines Schriftführers<br />

Verpflichtung der Beisitzer, Stellvertreter und<br />

des Schriftführers (§ 4 Abs. 3, 4 u. 7 Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz)<br />

3. Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung<br />

der eingereichten Wahlvorschläge<br />

Am Dienstag, dem 05. Mai <strong>2009</strong>, um 18.00 Uhr<br />

im Sozialen Zentrum – Speiseraum – Halle-Kasseler-Straße<br />

55, 99759 <strong>Sollstedt</strong> wird die 2. öffentliche<br />

Sitzung des Wahlausschusses mit<br />

folgender Tagesordnung stattfinden:<br />

1. Begrüßung und Eröffnung<br />

2. Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung<br />

der eingereichten Wahlvorschläge<br />

und Erklärung zu Listenverbindungen (§ 4<br />

Abs. 5 u. 6, § 17 Abs. 4 Sätze 1-4 Thüringer<br />

20<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

schuss der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen<br />

zu Listenverbindungen den durch das Thüringer<br />

Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />

entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />

8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />

jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />

<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />

gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Kommunalwahlgesetz; § 22 Thüringer<br />

Kommunalwahlordnung)<br />

Die Sitzungen sind öffentlich.<br />

Hinweis: Für den Fall, dass eine nochmalige Beschlussfassung<br />

über ganz oder teilweise für ungültig<br />

erklärte Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />

erforderlich ist, findet diese Sitzung des<br />

Wahlausschusses am 12. Mai <strong>2009</strong> um 19.00 Uhr<br />

am gleichen Ort wie die 1. und 2. Sitzung des Wahlausschusses<br />

statt. Dazu wird hiermit eingeladen.<br />

Auch diese Sitzung ist öffentlich. Sollte diese<br />

Sitzung nicht stattfinden, wird darüber in den<br />

Verkündungstafeln (Amtskästen) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sollstedt</strong> informiert.<br />

<strong>Sollstedt</strong>, 01. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

gez. H. Buhler, Wahlleiterin/Vorsitzende des<br />

Wahlausschusses<br />

Spruch der Ausgabe<br />

Man ist nicht an der Spitze um herunter<br />

zu blicken, sondern um vorauszuschauen.<br />

- Verfasser unbekannt -


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Wahlhelfer/innen gesucht – nochmaliger Aufruf zur Mitarbeit!<br />

Für die Wahlen am 07.06.<strong>2009</strong> werden noch<br />

Wahlhelfer/innen gesucht.<br />

Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet und als Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt<br />

sind und zur aktiven Mitarbeit in einem Wahlvorstand,<br />

Briefwahlvorstand oder Wahlausschuss<br />

bereit sind, werden gebeten, sich bei der Gemein-<br />

Gemäß § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />

(ThürKAG) in Verbindung mit der Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> über die Erhebung einmaliger<br />

Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />

(Straßenausbaubeiträge) vom 16.10.2007 ist die<br />

Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme „Ernst-<br />

Thälmann-Straße von Einmündung Heidenroder<br />

deverwaltung <strong>Sollstedt</strong> bzw. der Wahlleiterin, Frau<br />

Hannelore Buhler, Tel. 036338/35812 zu melden.<br />

Von Vorteil wäre es, wenn bereits Erfahrungen<br />

als Beisitzer bzw. Mitglied eines Wahlvorstandes<br />

vorhanden sind.<br />

Für ihre Bereitschaft bedanke ich mich schon<br />

jetzt recht herzlich.<br />

gez. Buhler, Wahlleiterin<br />

Baumaßnahmen „Am Bahndamm“, „Am Markt“<br />

und am „Käthe-Kollwitzplatz 6-8“<br />

Der AWZV Bode-Wipper beabsichtigt in der Straße<br />

„Am Bahndamm“ (nördlich der Bahnlinie Halle<br />

– Eichenberg) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> einen<br />

neuen Mischwasserkanal zu verlegen, einschließlich<br />

der dazugehörigen Hausanschlussleitungen<br />

und Grundstückskontrollschächte. Verlegt werden<br />

Steinzeugrohrleitungen DN 200 bis 300 in Tiefen<br />

bis 3,50 m. Der Baubeginn ist für Mitte <strong>April</strong> vorgesehen,<br />

die Fertigstellung soll Ende Mai <strong>2009</strong> sein.<br />

Im Anschluss an diese Baumaßnahme wird voraussichtlich<br />

ab 2.6.<strong>2009</strong> „Am Markt“ (von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

in nördliche Richtung) ein Abwasserkanal<br />

DN 200 bis 250 verlegt. Diese Arbeiten<br />

sollen bis zum 25.6.<strong>2009</strong> abgeschlossen werden.<br />

In der Straße „Am Bahndamm“ wird im Anschluss<br />

an die Kanalbauarbeiten die Straßenoberfläche<br />

grundhaft erneuert. Der Baubeginn dieser<br />

Arbeiten erfolgt voraussichtlich ab 02.06.<strong>2009</strong>. An-<br />

schließend erfolgt der Straßenausbau des Käthe-<br />

Kollwitz-Platzes 6 bis 8. Die Fertigstellung dieser<br />

Maßnahmen ist für den 30.10.<strong>2009</strong> vorgesehen.<br />

Wir bitten insbesondere die Anwohner um Verständnis<br />

wegen der in der Bauzeit nicht zu verhindernden<br />

Beeinträchtigungen und empfehlen in<br />

dieser Zeit umliegende öffentliche Parkplätze zu<br />

nutzen. Sie werden auch durch die zuständige<br />

Bauleitung bzw. die ausführende Baufirma rechtzeitig<br />

vor Ort informiert.<br />

Für Ihre Fragen und Probleme besteht die Möglichkeit,<br />

sich zu den Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes<br />

Bode-Wipper in Bleicherode,<br />

Kehmstedter Weg 44, Tel.-Nr. 456210 bzw. bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2,<br />

Bauverwaltung Tel.-Nr. 358-17 zu informieren.<br />

gez. M. Liebergesell, Geschäftsführer des AWZV<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Fertigstellung der Gemeinschaftsbaumaßnahme Wohnwege „Ernst-Thälmann-Straße<br />

von Einmündung Heidenroder Straße bis Parkplatz Ernst-Thälmann-Straße 13“<br />

in <strong>Sollstedt</strong> und der Straße „Am Friedhof“ im OT Wülfingerode<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Straße bis Parkplatz Ernst-Thälmann-Straße 13“<br />

mit der Abrechnungseinheit Nr. 44 sowie der Straßenbaumaßnahme„Am<br />

Friedhof“ im OT Wülfingerode<br />

mit der Abrechnungseinheit Nr. 47 erfolgt.<br />

Der Zeitpunkt der Fertigstellung wird auf den<br />

02.12.2008 festgelegt.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

21<br />

A M T L I C H E R T E I L


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

„Ihr Frischemarkt <strong>Sollstedt</strong>“ eröffnet am 2. <strong>April</strong><br />

Am 02.04.<strong>2009</strong> ist es soweit, „unser Herzstück“<br />

wird zum Leben erweckt! Nach nunmehr 3 1/2<br />

Jahren intensiver Bemühungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

und des Bürgermeisters zieht ein neuer<br />

Marktbetreiber in unseren ehemaligen TEGUT/<br />

Okay-Markt ein.<br />

Schon 1990 hat die damalige <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

mit dem Bürgermeister diesen Standort<br />

zum Mittelpunkt unserer <strong>Gemeinde</strong> auserkoren<br />

und entsprechend ausbauen lassen. Nach 15 Jahren<br />

der Betreibung durch den Tegut/Okay-Markt<br />

schloss der Hauptanziehungspunkt für den Markt<br />

Ende 2006 seine Pforten. Wir freuen uns nicht<br />

nur über einen weiteren Lebensmittelmarkt in <strong>Sollstedt</strong>,<br />

sondern insbesondere über die Wahl des<br />

Standortes des Betreibers. 3 1/2 Jahre hat der<br />

Gebäudeteil des ehemaligen TEGUT-Marktes mittlerweile<br />

leer gestanden – ein Manko für die unmittelbaren<br />

Nachbargeschäfte. Auch der bauliche sowie<br />

optische Zustand hat darunter sehr gelitten.<br />

22<br />

Für die wunderschöne<br />

Feier an meinem<br />

90. Geburtstag<br />

möchte ich mich hiermit bei<br />

meinen Kindern und Enkelkindern<br />

herzlich bedanken.<br />

Ebenso bedanke ich mich bei allen<br />

Verwandten und Bekannten, bei der<br />

Senioren-Tanzgruppe und beim<br />

Gemischten Chor „Echo“ für die<br />

vielen Blumen und Geschenke.<br />

Es war wunderschön.<br />

Erna Greifzu<br />

- <strong>Sollstedt</strong> im Februar <strong>2009</strong> -<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Unsere intensiven Aktivitäten fanden Dank der<br />

Unterstützung und des Engagements, insbesondere<br />

des Vorsitzenden der Kreissparkasse, Herrn<br />

Przybilla, des Vorstandsmitgliedes, Herrn Deig, des<br />

Insolvenzverwalters Herrn Dr. Giehl und der privaten<br />

Investoren ihre Vollendung.<br />

Persönlich freue ich mich natürlich, dass es uns<br />

gelungen ist, den Marktplatz wieder zu beleben,<br />

war doch die Herstellung des gesamten Marktes<br />

ein Hauptanliegen unserer Kommunalpolitik seit<br />

meinem Amtsantritt.<br />

Auch für unsere Bürgerinnen und Bürger geht<br />

damit ein Wunsch in Erfüllung. Seit langem wird<br />

auf die Eröffnung eines weiteren Marktes in <strong>Sollstedt</strong><br />

gehofft. Dass dieser nun Realität wird und<br />

damit gleichzeitig unser Markt an Attraktivität gewinnt,<br />

ist eine optimale Lösung.<br />

Wir wünschen dem neuen Markt erfolgreiche<br />

Geschäfte.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

Ambulanter Pflegedienst<br />

im „FV Soziales Zentrum Solstedt e.V.“<br />

Halle-Kasseler-Straße 55<br />

Unsere Leistungen für Sie:<br />

• Grundpflege: z. B. Körperpflege<br />

• Behandlungspflege: z. B. Verbände, Spritzen<br />

• Ausleihe von Pflegehilfsmitteln<br />

• Hauswirtschaftliche Versorgung: z. B. Reinigen<br />

der Wohnung, Einkäufe<br />

• Soziale Betreuung und Beratungsgespräche<br />

• Pflegeeinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI<br />

• Fahrdienste<br />

• Betreuung bei Urlaub und Krankheit<br />

• Essen auf Rädern<br />

• Anleitung v. mitpflegenden Familienangehörigen<br />

Benötigen Sie Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />

an uns! Wir beraten Sie gern. Sie erreichen uns<br />

Tag und Nacht unter der Nummer 036338/44936.<br />

gez. Kornelia Seibt, Pflegedienstleiterin


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Die berühmten Volksmusiker aus<br />

Kastelruth kommen nach Nordhausen …<br />

Jetzt schon<br />

Karten sichern!<br />

Die weltberühmten Spatzen aus Kastelruth in Südtirol kommen<br />

am 3. Juli <strong>2009</strong> nach Nordhausen. Auf dem Gelände<br />

der Wippertaler Getränke GmbH, dem Veranstalter, in<br />

Sundhausen machen sie Station.<br />

Sehr viele Kartenbestellungen liegen schon vor. Ab sofort<br />

können weitere Bestellungen entgegen genommen werden.<br />

Ein Anruf genügt: Lothar Koch (03631) 901516 oder Handy:<br />

0173/3586698. Offiziell erfolgt der Kartenverkauf ab 28.9.2008<br />

anläßlich des Oktoberfestes der Wippertaler Getränke GmbH<br />

in Sundhausen ab 11.00 Uhr. Behinderte mit entprechendem<br />

Ausweis und Rollstuhlfahrer melden sich bitte bis zum 25.9.,<br />

da wir für Sie entsprechende gesonderte Plätze zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Einschließlich des Vorprogramms, dass um 17.30 Uhr beginnen<br />

wird, sind zwischen 35 u. 40 Euro pro Karte zu zahlen. Einlaß<br />

ist bereits ab 17 Uhr über den Zugang vom Scheunenhof<br />

her. An diesem Ort wird es auch genügend Parkplätze geben.<br />

Ab 28.9.<strong>2009</strong> erfolgt der Kartenvorverkauf in allen DGS Getränkemärkten<br />

in Nordhausen, Bleicherode, <strong>Sollstedt</strong>, Niedersachswerfen,<br />

Wipperdorf, Dingelstädt, Eisenach, Erfurt, Heiligenstadt,<br />

Merseburg, Halle-Ammendorf, Halle-Neustadt, bei<br />

der Nordhausen-Info und im Maklerbüro L. Koch unter den<br />

o. g. Telfonnummer. Bestellungen über E-Mail können ebenfalls<br />

über „wippertalergetraenke@t-online.de“ oder „maklerbuero@t-online.de“<br />

genutzt werden. Auf den Eintrittskarten<br />

ist eine Anfahrtsskizze für den Veranstaltungsort enthalten.<br />

Viele Fanclubs der Kastelruther Spatzen aus Nah und Fern<br />

haben bereits ihr Kommen signalisiert. Das freut natürlich besonders<br />

Norbert Rier, dem Frontmann der Kastelruther Spatzen.<br />

Der Landwirt und Pferdezüchter, der im Unterschied zu seinen<br />

Am 3. Juli <strong>2009</strong> in Nordhausen<br />

Kollegen keine musikalische Vergangenheit hat, war schon<br />

einmal in Nordhausen. Auf eine neue Begegnung mit den<br />

vielen Südharzern ist die Freude groß.<br />

Bereits Anfang der 80er Jahre gegründet, sind die Kastelruther<br />

Spatzen heute die erfolgreichste deutschsprachige Volksmusikgruppe.<br />

Über 100 goldene Schallplatten zählen zu ihren<br />

Errungenschaften. Die Lieder gehen zu Herzen. Ob „Tränen<br />

passen nicht zu Dir“, „Eine weiße Rose“, „Atlantis der Berge“<br />

– jeder Titel wurde ein Hit. Die Spatzen aus Kastelruth sind<br />

Trophäensammler erster Güte. Elfmal erhielten sie in der KategorieVolksmusik<br />

den begehrten „Echo“-Preis. Er gilt als der<br />

größte europäische und weltweit als der drittgrößte Musikpreis.<br />

Wir bewegen uns da in bester Gesellschaft, sagt Spatzen-<br />

Mitglied Walter Mauroner. Und nennt Stars wie Herbert Grönemeyer,<br />

Michael Jackson und Udo Jürgens. Achtmal eroberten<br />

die Spatzen die „Krone der Volksmusik“. Wie sie das machen,<br />

kann Norbert Rier nicht sagen. Eines weiß der Chef und<br />

formulierte es so: „Die Erfolge verdanken wir ausschließlich<br />

unseren Fans. Ohne sie stünden wir heute nicht da, wo wir<br />

stehen. Indem sie unsere Lieder hören und kaufen, bestimmen<br />

sie, wie erfolgreich wir sind.“ Norbert Rier räumt aber auch ein:<br />

„Viele Menschen wollen unsere Musik nicht. Das gilt aber für<br />

alle Künstler und Musik-Richtungen. Entscheidend ist, das man<br />

als Glied in der Kette der Musikbranche anerkannt und respektiert<br />

wird“. – Darüber besteht absolut kein Zweifel. Mit dem<br />

Konzert der Kastelruther Spatzen am 3.7.<strong>2009</strong> in Nordhausen-<br />

Sundhausen haben alle Fans und Interessierte die Möglichkeit,<br />

den schönen Liedern der Spatzen zu folgen. Sitzplätze<br />

sind in ausreichender Zahl für alle vorhanden.<br />

gez. Lothar Koch


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Reiseboutique „PS“<br />

SOLLSTEDT<br />

24<br />

Für das Jahr <strong>2009</strong> bieten wir Ihnen<br />

folgende Sonderreisen an:<br />

• 07.06.-14.06.<strong>2009</strong> - Metropolen d. Ostsee<br />

Kreuzfahrtschiff „Costa Magica“,<br />

Vollpension 799,- Euro<br />

• 19.09.-26.09.<strong>2009</strong> - Kroatien<br />

Hotel „Quercus“, Halbpension 559,- Euro<br />

• 28.09.-05.10.<strong>2009</strong> - Tunesien<br />

Clubhotel „Rimel Djerba“,<br />

All inklusive 579,- Euro<br />

• 04.10.-19.10.<strong>2009</strong> - Westen der USA<br />

Rundreise, Frühstück 2.248,- Euro<br />

• 08.11.-20./25.11.<strong>2009</strong> - Vietnam<br />

Rundreise, Halbpension 1.965,- Euro<br />

Unsere Sonderreisen bieten<br />

folgende Vorteile:<br />

Flughafentransfer ab/bis Heimatort, anspruchsvolle<br />

Vier-Sterne-Hotels bzw. Kreuzfahrtschiffe,<br />

Reisebegleitung von Anfang bis Ende durch die<br />

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Sie reisen in netter Gesellschaft!<br />

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99759 <strong>Sollstedt</strong> • Halle-Kasseler-Str. 33<br />

Telefon: 03 63 38 / 59 95 30<br />

Wir wünschen allen Kunden und<br />

Lesern ein schönes Osterfest.<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Bäumchen wechsle Dich<br />

Eine Tageszeitung berichtete am 02.03.<strong>2009</strong> über<br />

den Standpunkt der SPD-Fraktionsvorsitzenden<br />

des Kreistages zur Zukunft der Schwimmhalle<br />

<strong>Sollstedt</strong>.<br />

Frau Becker, die Bürgerin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

und Mitglied des Fördervereins <strong>Sollstedt</strong>er<br />

Hallenbad e. V. ist, sagt in diesem Bericht zwar,<br />

sie sei für den Erhalt der Schwimmhalle, aber diese<br />

Halle sein nicht die Nummer eins auf ihrer Prioritätenliste.<br />

Sie sei dafür, dass die möglicherweise<br />

aus dem Konjunkturpaket II sowie die des Kreises<br />

bereitgestellten Mittel nicht in den Straßenbau<br />

und die Schwimmhalle investiert werden sollen,<br />

sondern in die Schulen.<br />

Hier sei daran erinnert: Frau Becker stimmte,<br />

als es seinerzeit um den Erhalt der Schule in <strong>Sollstedt</strong><br />

ging, im Kreistag als Fraktionsvorsitzende<br />

mit ihrer SPD für die Schließung der Schule. Ein<br />

Schelm wer ihren Sinneswandel als Wahlkampfpopulismus<br />

versteht! Außerdem sollte Frau Becker<br />

wissen, dass u. a. keine Straßenbaumaßnahmen<br />

aus dem Konjunkturpaket finanziert werden dürfen.<br />

Wir wollen Frau Becker hier gern darüber informieren,<br />

dass mehr als 60 Prozent der Besucher der<br />

Schwimmhalle Kinder sind. Drei Kindergärten und<br />

acht Schulen führen hier den Schwimmunterricht<br />

durch, der eine Pflichtaufgabe der Schulen und<br />

damit des Kreises ist.<br />

Außerdem stellt sich dem Förderverein die Frage,<br />

welche Äußerung von Frau Becker gilt, die veröffentlichte<br />

oder die, die sie im Januar, wie andere<br />

Kreistagspolitiker auch, gegenüber dem Förderverein<br />

gemacht hat, nämlich sich für den Erhalt<br />

der Schwimmhalle und deren Weiterentwicklung<br />

einzusetzen?<br />

gez. W. Reinhardt, Vorstandsmitglied des FV<br />

Übrigens …<br />

Auch ein frisch angeknackstes Ei können Sie<br />

noch als Frühstücksei zubereiten. Geben Sie beim<br />

Kochen einfach einen Schuss Essig ins Wasser.<br />

Er verhindert, dass das Eiweiß ausläuft.


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Aufruf zum Frühjahrsputz<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

einschl. der Ortsteile Wülfingerode<br />

und Rehungen<br />

Auch in diesem Jahr ruft die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong> alle Bürgerinnen und Bürger, Schulen<br />

und Soziale Einrichtungen zum Frühjahrsputz auf!<br />

Mit Beginn des milderen Wetters hat sich endlich<br />

der langersehnte Frühling wieder eingestellt<br />

und zeigt uns deutlich die hinterlassenen Spuren<br />

des langen Winters. Diese sollen so schnell als<br />

möglich beseitigt werden, damit das frische Grün<br />

und die vielen bunten Frühlingsblüher das Aussehen<br />

unserer <strong>Gemeinde</strong> verschönern.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird in der Woche vom<br />

06. bis 09.04.<strong>2009</strong> auf den gemeindeeigenen Flächen<br />

den „Frühjahrsputz“ durchführen. Wir bitten<br />

Sie daher, im Rahmen der Straßenreinigungssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Ihrer Anliegerpflicht<br />

nachzukommen und vor Ihren Grundstücken die<br />

Gehwege, Straßen und gegebenenfalls Grünflächen<br />

in der Woche vom 06. bis 09.04.<strong>2009</strong> zu<br />

reinigen. Tragen Sie alle dazu bei, dass unsere<br />

<strong>Gemeinde</strong> stets ein sauberes und freundliches Aussehen<br />

hat!<br />

Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre tatkräftige<br />

Unterstützung, denn nur so ist es möglich,<br />

dass unsere <strong>Gemeinde</strong> einen freundlichen Eindruck<br />

hinterlässt.<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />

gez. R. Liebetrau, Ortsteilbürgermeister<br />

gez. R. Schacht, Ortsteilbürgermeister<br />

Unserer verehrten<br />

Kundschaft wünschen<br />

wir ein friedliches<br />

Osterfest <strong>2009</strong>.<br />

Ihr REWE-Markt-Ludwig OHG<br />

99759 <strong>Sollstedt</strong> • Friedeweg 145<br />

Telefon 03 63 38/3 00 12<br />

Übrigens …<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

… werden in der Zeit vom 06.<br />

bis 09.04.09 Ortsnetzspülungen<br />

in <strong>Sollstedt</strong> und Wülfingerode<br />

durchgeführt, was vorübergehend<br />

zu Trübungen des Trinkwassers<br />

führen kann.<br />

… sind noch freie Kleingärten in<br />

der Kleingartenanlage an der B 80 zwischen<br />

<strong>Sollstedt</strong> und Obergebra zu haben. Bei Interesse<br />

wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden<br />

der Sparte der Kleingärtner, Herrn W. Hoffmann,<br />

Käthe-Kollw.-Pl. 5 in <strong>Sollstedt</strong>.<br />

… sind die Öffnungszeiten der Schwimmhalle<br />

in den Osterferien finden Sie in den Bekanntmachungskästen<br />

und im Internet unter www.<br />

sollstedt.de nachzulesen.<br />

… waren die Frauentagsfeiern im Sozialen Zentrum<br />

und im Heimatverein rundum gelungene<br />

Veranstaltungen, auch das kann auf der Homepage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> nachgelesen werden.<br />

… nahmen die Prinzengarde und die Kindertanzgruppe<br />

„Grazy Girls“ der <strong>Sollstedt</strong>er Carnevalsgesellschaft<br />

erfolgreich an einem Tanzwettbewerb<br />

in Nordhausen teil. Zahlreiche Fotos<br />

dazu finden Sie auf der Homepage der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>.<br />

Ein herzliches Dankeschön<br />

sagen wir allen, die uns zu unserer<br />

Goldenen Hochzeit<br />

mit vielen Glückwünschen und<br />

Geschenken geehrt haben.<br />

Vielen Dank auch dem Team der Gaststätte<br />

„Zum Deutschen Haus“ für die<br />

sehr gute Bewirtung.<br />

Gotthard und Usula Staats<br />

- <strong>Sollstedt</strong> im Februar <strong>2009</strong> -<br />

25


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Sich seiner Geschichte und Traditionen bewusst<br />

zu sein ist eine wichtige Voraussetzung für die<br />

Gestaltung der Zukunft. Denn was wäre <strong>Sollstedt</strong><br />

ohne unsere Bergleute? Sie trugen und tragen wesentlich<br />

dazu bei, dass <strong>Sollstedt</strong> wächst und gedeiht.<br />

Aus diesem Grund haben sich die Unterzeichner<br />

dazu entschlossen an jedem 2. Wochenende<br />

im Juli die Tradition des Bergmannsfestes<br />

fortzuführen.<br />

Die Freitagsveranstaltung soll immer auf dem<br />

Gelände des Bergwerkes und die Samstagsveranstaltung<br />

in der Festhalle <strong>Sollstedt</strong> durchgeführt<br />

werden. Da in diesem Jahr die Festhalle zu diesem<br />

Datum ausgebucht ist, haben wir uns entschlossen,<br />

auf das Gelände des Jugendclubs und<br />

des Beachvolleyballplatzes auszuweichen. Aber<br />

wir sind uns sicher, dass das Bergmannsfest trotz<br />

allem in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg wird.<br />

Unter Federführung der Fa. NDH-E mit Unterstützung<br />

des Bürgermeisters, der <strong>Sollstedt</strong>er Wohnungsbaugesellschaft,<br />

dem Jugendclub, der Kindertagesstätte<br />

„Wipperbären“ sowie Vereinen aus<br />

<strong>Sollstedt</strong>, Wülfingerode und Rehungen ist folgender<br />

vorläufiger Programmablauf für das Bergmanns-<br />

und Familienfest am 10. und 11.07.<strong>2009</strong><br />

vorgesehen:<br />

26<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Das traditionelle Bergmannsfest in<br />

<strong>Sollstedt</strong> wird nicht sterben<br />

Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />

wünscht Ihnen die<br />

MÖGENBURG<br />

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an der Autowaschanlage/Werkstatt<br />

Freitag, 10.07.<strong>2009</strong><br />

auf dem Schachtgelände vom NDH-E<br />

14.00 Uhr 1. Grubenfahrt<br />

16.00 Uhr 2. Grubenfahrt<br />

19.00 Uhr Festveranstaltung<br />

- Steigerlied u. Eröffnungsrede des<br />

Geschäftsführers NDH-E Dr. Peter<br />

Pfeifer und des Bürgermeisters<br />

Jürgen Hohberg<br />

- anschließend Auftritt der Chöre,<br />

buntes Showprogramm und<br />

Tanzveranstaltung<br />

- Krönender Abschluss des Abends<br />

sind der „Schichtwechsel“ und ein<br />

zünftiger Zapfenstreich.<br />

Samstag, 11.07.<strong>2009</strong><br />

auf dem Gelände des Beachvolleyballplatzes<br />

und Jugendclubs <strong>Sollstedt</strong><br />

ab 15.00 Uhr buntes Showprogramm mit<br />

bis 18.00 Uhr vielen Überraschungen für<br />

unsere Kleinen<br />

ab 21.00 Uhr Mega Houseparty<br />

Die gastronomische Versorgung liegt in den Händen<br />

von Event & Catering Pfiffig. Der Eintritt für<br />

alle Veranstaltungen ist frei. Für die Grubenfahrt<br />

wird ein Beitrag von 16 Euro/Person erhoben, die<br />

vom Betreiber zur Finanzierung des Festes gespendet<br />

werden. Die Teilnehmerzahl muss auf<br />

50 Personen begrenzt werden. Daher gilt die Reihenfolge<br />

der Bestellung bzw. des Zahlungseingangs.<br />

Anmeldungen nimmt die SWBG während<br />

der üblichen Geschäftszeiten oder unter der Tel.-<br />

Nr. 450960 entgegen.<br />

Das Tragen des bergmännischen Ehrenkleides<br />

wird ausdrücklich begrüßt.<br />

gez. Dr. Pfeifer, Geschäftsführer NDH-E<br />

gez. J. Hohberg, Bürgermeister, Vors. GSV SWBG<br />

gez. H. Winkler, Geschäftsführerin SWBG


Allen Lesern des<br />

Blattes wünschen<br />

ein fröhliches Osterfest…<br />

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27


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Gemäß § 7, Absatz 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Sollstedt</strong> laden wir hiermit alle Jagdgenossen<br />

auf das herzlichste zur Mitgliederversammlung<br />

des Jahres <strong>2009</strong> am Freitag, dem<br />

17. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> um 19:30 Uhr in die Festhalle<br />

am Markt in <strong>Sollstedt</strong> ein.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

01. Begrüßung, Feststellung der Einhaltung der<br />

Ladungsfrist und der Beschlussfähigkeit<br />

02. Bestätigung der Tagesordnung<br />

03. Grußwort des Bürgermeisters,<br />

Herrn Jürgen Hohberg<br />

Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />

wünscht Ihnen Firma Lödel.<br />

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28<br />

Einladung der Jagdgenossenschaft <strong>Sollstedt</strong> zur<br />

Vollversammlung und Wahl der neu zu gründenden<br />

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16. Jahrgang Nr. 04<br />

04. Genehmigung der Niederschrift vom<br />

24.10.2008<br />

05. Geschäftsbericht der Vorsitzenden der<br />

Jagdgenossenschaft<br />

06. Kassenbericht<br />

07. Bericht der Rechnungsprüfer<br />

08. Entlastung des Jagdvorstandes für das<br />

HHJ 2008 gemäß § 13 (2) der Satzung<br />

09. Vorstellung des Haushaltsplanes <strong>2009</strong><br />

10. Beschlussfassung zur Spende an eine<br />

soziale Einrichtung im Haushaltsjahr <strong>2009</strong><br />

11. Rücknahme des Beschlusses 4/2007 -<br />

Änderung Jagdpachtvertrag auf Flächenbezug<br />

12. Antrag von Herrn Frank Schröter Rehungen<br />

(als Vertreter der ehem. JG Rehungen) auf<br />

Trennung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />

13. Weitere Anträge von Mitgliedern können<br />

bis 09.04.<strong>2009</strong> eingereicht werden.<br />

12. Sonstiges<br />

Bei entsprechender Beschlusslage erfolgt im Anschluss<br />

die Neugründung der Jagdgenossenschaft<br />

Rehungen.<br />

01. Wahl der Wahlkommission<br />

02. Entgegennahme von Vorschlägen und<br />

Vorstellung des Vorstandes<br />

03. Ausgabe der Stimmzettel sowie Wahl und<br />

Bekanntgabe der Ergebnisse<br />

04. Vorstellung der Satzung und Beschlussfassung<br />

05. Schlusswort des neu gewählten Vorsitzenden<br />

der Jagdgenossenschaft Rehungen.<br />

Hinweis: Dieses Schreiben gilt als offizielle Einladung,<br />

zusätzliche und persönliche Einladungen<br />

werden nicht versandt. Bei Verhinderungen kann<br />

sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,<br />

durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie,<br />

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte<br />

volljährige Person oder durch einen volljährigen


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

der selben Jagdgenossenschaft angehörenden<br />

Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung<br />

einer Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die<br />

schriftliche und sachbezogene Form (zu welchem<br />

Tagesordnungspunkt oder zu welcher Sache)<br />

notwendig. Für juristische Personen handeln ihre<br />

verfassungsmäßig berufenen Organe.<br />

Zur Anlage, Aktualisierung und Pflege des Jagdkatasters<br />

haben die Jagdgenossen vor der Ausübung<br />

ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher<br />

alle zur Anlage und Berichtigung des Jagdkatasters<br />

erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge,<br />

Urkundenabschriften u. a.) vorzulegen.<br />

Zur Vorbereitung der Wahl können Anträge bzw.<br />

Vorschläge zur Mitwirkung im Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />

bis zum 9. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> eingereicht<br />

werden.<br />

gez. Steffi Dirumdam, Vorsitzende der Jagdgenossenschaft<br />

gez. Jürgen Hohberg, Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />

amtierender Notvorstand<br />

Dienstplan der FF <strong>Sollstedt</strong><br />

im <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

02.04.<strong>2009</strong> Gerätehaus/Fahrzeugcheck<br />

09.04.<strong>2009</strong> Ausbildung Pumpen<br />

16.04.<strong>2009</strong> Vorbereitung Löschangriff<br />

23.04.<strong>2009</strong> Ausbildung FwDv 10<br />

30.04.<strong>2009</strong> Ausbildung FwDv 3<br />

Änderungen sind möglich.<br />

gez. M. Müller, Wehrführer<br />

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16. Jahrgang Nr. 04<br />

Allen Lesern wünscht ein<br />

frohes Osterfest <strong>2009</strong> der<br />

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Versammlungs- und<br />

Schulungstermine der<br />

FF Wülfingerode<br />

01.04.<strong>2009</strong> 18.00 Uhr, Einsatz- und<br />

Ehrenabteilung<br />

05.04.<strong>2009</strong> 10.00 Uhr, Leitungssitzung<br />

15.04.<strong>2009</strong> 18.00 Uhr, Einsatz- und<br />

Ehrenabteilung<br />

18.04.<strong>2009</strong> 14.00 Uhr, Jugend<br />

24.04.<strong>2009</strong> 19.30 Uhr, Frauenabteilung<br />

gez. Pabst, Ortsbrandmeister/Wehrführer<br />

Ein fröhliches Osterfest <strong>2009</strong> wünscht Ihnen der<br />

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29


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Allen Kunden und Lesern<br />

wünschen wir ein<br />

fröhliches Osterfest.<br />

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16. Jahrgang Nr. 04<br />

Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung am 23.4.<strong>2009</strong><br />

um 19.00 Uhr in die Begegnungsstätte<br />

Wülfingerode, Thomas-Müntzer-Str. 61<br />

Hiermit werden alle Mitglieder der „Waldinteressenten<br />

Wülfingerode“ zur Mitgliederversammlung<br />

eingeladen.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

01. Eröffnung und Begrüßung<br />

02. Feststellung der Einhaltung der Ladefrist<br />

und Beschlussfähigkeit<br />

03. Benennung des Versarnmlungsleiters<br />

04. Bestätigung der Tagesordnung, weitere<br />

Anträge<br />

05. Geschäftsbericht des Vorsitzenden<br />

06. Diskussion zum Rechenschaftsbericht<br />

07. Kassenbericht<br />

08. Diskussion zum Kassenbericht<br />

09. Bericht der Rechnungsprüfer<br />

10. Entlastung des Vorstandes<br />

11. Wahl des neuen Vorstandes<br />

12. Wahl des Wahlleiters<br />

13. Wahl:<br />

• Vorsitzender • stellv. Vorsitzender<br />

• Schriftführer • Kassierer<br />

• Waldaufseher • Führung Lagerbuch<br />

14. Beschlüsse / Sonstiges / Selbstwerbung /<br />

Brennholz<br />

15. Schlusswort des Vorsitzenden<br />

Der Vorstand weist auf besondere Beschlussfähigkeit<br />

hin. Bei Feststellung der Beschlussunfähigkeit<br />

wird die Mitgliederversammlung geschlossen<br />

und sofort eine neue Mitgliederversammlung<br />

mit gleicher Tagesordnung einberufen.<br />

gez. Pabst, Vorsitzender<br />

Am 16. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> begehen<br />

Rudolf und Gerda Ströse<br />

aus <strong>Sollstedt</strong> ihr Fest der<br />

Diamantenen Hochzeit.<br />

Der Bürgermeister und die Mitarbeiter/innen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung übermitteln die<br />

besten Wünsche.


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Allen Kunden und Lesern ein schönes<br />

Osterfest <strong>2009</strong> wünscht …<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Urteil vom Thüringer Oberverwaltungsgericht im<br />

Wahlanfechtungsverfahren Dagmar Becker ./.<br />

Freistaat Thüringen gefällt<br />

Mit unglaublicher Erleichterung habe ich am 26.<br />

Februar <strong>2009</strong> das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes<br />

im Berufungsverfahren zur Anfechtung<br />

der Bürgermeisterwahl vom 07. Mai<br />

2006 zur Kenntnis genommen. Die Richter schlossen<br />

sich, wie von den meisten nicht anders erwartet,<br />

der bereits mehrfach geäußerten Rechtsauffassung<br />

an. Sowohl im Wahlanfechtungsverfahren<br />

seitens der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />

als auch in der 1. Instanz vor dem Thüringer<br />

Verwaltungsgericht wurde ausführlich dargelegt<br />

und substantiiert begründet, dass keine Verstöße<br />

gegen gesetzliche Bestimmungen zu verzeichnen<br />

waren, die geeignet gewesen wären, das<br />

Wahlergebnis zu Gunsten eines Bewerbers, nämlich<br />

des Amtsinhabers, zu beeinflussen. Diese Ansicht<br />

wurde auch vollinhaltlich durch den Vertreter<br />

des Öffentlichen Interesses vom Freistaat Thüringen<br />

geteilt.<br />

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.<br />

Die schriftlichen Urteilsgründe werden den Beteiligten<br />

in Kürze zugestellt. Der Senat hat die Revision<br />

nicht zugelassen. Hiergegen kann die Klägerin<br />

beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde<br />

einlegen.<br />

Während der Dauer des gesamten Verfahrens,<br />

das sich nun über nahezu drei Jahre erstreckte,<br />

mussten neben unzähligen Arbeitsstunden der<br />

damit befassten Juristen und Sachbearbeiter auch<br />

durch mich als damalige <strong>Gemeinde</strong>wahlleiterin<br />

und somit Verantwortliche für das gesamte Prozedere<br />

viele Zuarbeiten geleistet werden. Das für<br />

mich persönlich Gravierendste war aber die nervliche<br />

Belastung, unter der nicht nur ich in der ganzen<br />

Zeit gestanden habe, fühlte ich mich doch in<br />

der Verantwortung dafür, dass alles ordnungsgemäß<br />

abgelaufen war. Dass dies nicht nur ein subjektives<br />

Empfinden war, wurde mir vor Augen geführt,<br />

als ich am 06.01.<strong>2009</strong> für die diesjährigen<br />

Wahlen erneut zur Wahlleiterin bestellt werden<br />

sollte: Auf den Hinweis des Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

auf das noch laufende Verfahren<br />

sprach mir in der Folge nur ein Teil der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

dafür ihr Vertrauen aus.<br />

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Sollstedt</strong> sind froh darüber,<br />

dass diese unnötigerweise nervenaufreibende<br />

Zeit für die nächsten drei Jahre der Vergangenheit<br />

angehört und wir uns wieder ausschließlich unseren<br />

eigentlichen Aufgaben widmen können.<br />

gez. H. Buhler, Wahlleiterin<br />

Ihre Allianz-Agentur<br />

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Versicherung, Vorsorge und Vermögen stehe ich Ihnen<br />

jederzeit zur Verfügung.<br />

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31


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Bekanntmachung<br />

des Vorstandes der Garageneigentümergemeinschaft<br />

„Glück auf“<br />

Achtung liebe Mitglieder, die Jahresversammlung<br />

unserer Gemeinschaft führen wir am Freitag, dem<br />

24.04.<strong>2009</strong> um 17.00 Uhr in der „Bärenschänke“<br />

durch. Hierzu lädt Sie der Vorstand herzlich ein.<br />

Tagesordnung<br />

1. Feststellung zur Einhaltung der Ladungsfrist<br />

und Beschlussfähigkeit<br />

2. Bestätigung der Tagesordnung<br />

3. Bericht des Vorstandes und des Verwalters<br />

4. Bericht der Revisionskommission<br />

5. Entlastung d. amtierenden Vorstandes/Verwalters<br />

6. Beschlussfassung zum Haushaltsplan der<br />

Gemeinschaft für das Jahr <strong>2009</strong><br />

7. Verschiedenes (Anfragen usw.)<br />

Die Kassierung des Jahresbeitrages 17,00 Euro<br />

bzw. 20,00 Euro erfolgt am 02. und 03.05.<strong>2009</strong><br />

von 10.00 bis 11.30 Uhr an der Garage Nachkassierung<br />

am 10.05.<strong>2009</strong> von 10.30 bis 11.30 Uhr.<br />

32<br />

Allen Lesern wünschen wir ein schönes<br />

Osterfest und einen fleißigen Osterhasen.<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Einladung zum 30. Frühlingssingen<br />

des Chores „Echo“<br />

<strong>Sollstedt</strong> von 1856<br />

Wir möchten auch in diesem Jahr alle musikinteressierten<br />

Bürger aus <strong>Sollstedt</strong> und Umgebung<br />

zu unserem diesjährigen Frühlingssingen recht<br />

herzlich einladen. Es findet unter dem Motto „Mit<br />

Evergreens in den Frühling“ am 18. <strong>April</strong> ab<br />

18:00 Uhr bis 24:00 Uhr in der Festhalle <strong>Sollstedt</strong><br />

statt.<br />

Mit unseren befreundeten Chören Chor „Harmonie“<br />

Wülfingerode, Sängerbund Rehungen von<br />

1857 e.V., MGV Rüdershausen, MGV Großlora/Trebra,<br />

MGV „Germania 1889“ Hainrode e.V.,<br />

Gesangverein „Victoria“ aus Wunstorf Niedersachsen<br />

und MGV Concordia e.V. Deuna möchten<br />

wir mit heimatverbundenen Liedern den Frühling<br />

einläuten. Es soll wieder ein unvergesslicher<br />

Abend unter Freunden werden.<br />

Nach dem Auftritt der Chöre wird bei Live-Musik<br />

zum Tanz aufgespielt. Für das leibliche Wohl wird<br />

durch die Gastgeber reichlich gesorgt.<br />

gez. Gerhard Becker, Vors. Chor „Echo“ <strong>Sollstedt</strong> von 1856 e.V.<br />

Maisprung und Maibaum<br />

setzen in Wülfingerode<br />

Begrüßen Sie mit uns den Wonnemonat Mai<br />

Am Donnerstag, dem 30.04.<strong>2009</strong>, „springen“<br />

wir auf der Lohwiese in Wülfingerode ab 20.00 Uhr<br />

in den Mai hinein. Und am Freitag, dem 01.05.<strong>2009</strong>,<br />

erfolgt an selber Stelle ab 10.00 Uhr das traditionelle<br />

Maibaum setzen. Dazu laden wir alle Bürgerinnen<br />

und Bürger recht herzlich ein. Für eine<br />

ausreichende Verpflegung sorgen an beiden Tagen<br />

die WülfingeröderKirmesburschen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

gez. Eike Burbott, Kirmesschulze


Allen Lesern des<br />

Blattes wünschen<br />

ein fröhliches Osterfest…<br />

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99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

Tel. 036338/40415<br />

Fax 036338/48838<br />

Mobiltelefon<br />

01 62/6 96 20 43<br />

Malermeister<br />

Dirk Kucharski<br />

Hauptstraße 70<br />

99759 Rehungen<br />

Tel. 03 63 38/4 88 19<br />

Fax 03 63 38/4 87 03<br />

Handy 01 74/6 44 90 11<br />

BHG SOLLSTEDT<br />

- Baustoffe für Haus, Hof u. Garten -<br />

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99759 SOLLSTEDT<br />

Kalistraße 10<br />

Tel. 03 63 38/6 38 30<br />

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Mandy Krone<br />

Am Markt 4<br />

99759 SOLLSTEDT<br />

Telefon 036338/60492<br />

Handy 0174/4686131<br />

Horst Reimann<br />

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Alle übrigen Leistungen<br />

wie gewohnt!<br />

Mo-Do 11-21 Uhr<br />

Fr+Sa 11-24 Uhr<br />

Sonntag 10-21 Uhr<br />

Wir stehen unseren Gästen gern für jegliche<br />

Feierlichkeiten zur Verfügung. Wir<br />

bitten Sie um Voranmeldungen.<br />

99759 <strong>Sollstedt</strong> • H.-Kasseler-Str. 37<br />

Telefon 03 63 38/4 84 40<br />

33


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Auf zum Osterfeuer nach<br />

Wülfingerode<br />

Auch in diesem Jahr laden wir alle Bürgerinnen<br />

und Bürger recht herzlich zu unserem traditionellen<br />

Osterfeuer auf den Galgenberg ein. Los geht<br />

es am Samstag, dem 11.04.<strong>2009</strong>, um 19.30 Uhr.<br />

Für Bratwürstchen und Getränke sorgen die Wülfingeröder<br />

Kirmesburschen. Wir freuen uns auf<br />

Ihren Besuch! gez. Eike Burbott, Kirmesschulze<br />

34<br />

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… ihr Nagelstudio<br />

Nagelmodellage mit kreativen Designs<br />

Frenchfüße … Maniküre<br />

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Nadine und Diana Ackermann<br />

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besonderen Anlass<br />

z. B. Jugendweihe, Konfirmation,<br />

Geburtstage … ab 15.- Euro.<br />

Wir beraten Sie gern!<br />

Allen Lesern wünschen wir ein schönes<br />

Osterfest und einen fleißigen Osterhasen.<br />

<strong>2009</strong>.<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

• 60 JAHRE •<br />

14. Juli 1949 – 14. Juli <strong>2009</strong><br />

SV „Aktivist“ <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />

FESTPROGRAMM<br />

Termin: 03. Mai <strong>2009</strong><br />

Ort: Kegelbahn und Freifläche<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

14.00 Uhr Eröffnung<br />

14.30 Uhr Programm der GS <strong>Sollstedt</strong><br />

15.00 Uhr Programm der <strong>Sollstedt</strong>er<br />

„Wipperbären“<br />

ab 14.00 Uhr buntes Programm auf der<br />

Festwiese ( bei Kegelbahn)<br />

ab 14.00 Uhr Flohmarkt der GS <strong>Sollstedt</strong><br />

mit FV der Grundschule<br />

ab 15.00 Uhr SV „Aktivist“ <strong>Sollstedt</strong> ladet<br />

zum Kaffeeschmaus<br />

17.00 Uhr Feststunde 60 Jahre<br />

Sportverein<br />

Leckeres vom Grill und eine große Auswahl an<br />

Getränken sorgen für das leibliche Wohl.<br />

gez. Weber Vorsitzender<br />

Alte Bauernregeln<br />

• <strong>April</strong>wetter und Kartenglück wechseln in<br />

jedem Augenblick.<br />

• <strong>April</strong> windig und trocken, macht alles<br />

Wachstum stocken.<br />

• Bläst der <strong>April</strong> mit beiden Backen, ist genug<br />

zu jäten und hacken.<br />

• Nasser <strong>April</strong> und windiger Mai bringen ein<br />

fruchtbar Jahr herbei.<br />

• MIETANGEBOT •<br />

SOLLSTEDT, Nähe Kolonie, 3-Raum-Wohnung<br />

(65 m 2 ), 1. Etage, Bad, Küche, Südseite,<br />

moderne Ausstattung, Thermo-Fenster, separate<br />

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Grundstück, Gartennutzung.<br />

Vermietung der Garage ist möglich.<br />

Mietpreis VB. • Tel. 0174 / 2 42 93 61


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Termine der Wandergruppe<br />

„Wipperthal“ <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />

VERANSTALTUNG<br />

Am Donnerstag, dem 2. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> findet um<br />

16.00 Uhr im Gasthaus zum „Schwarzen Bären“<br />

unsere nächste Vorstandssitzung statt.<br />

WANDERUNGEN<br />

Am Dienstag, dem 7. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> führt uns die Wanderung<br />

in die Berge der Hainleite. In Fahrgemeinschaft<br />

fahren wir nach Friedrichsrode. Von dort wandern<br />

wir durch das Laubtal weiter Richtung Helbetal<br />

und Holzthaleben. Im Schützenhaus kehren wir<br />

ein. Über die Friedrichsröder Straße geht es zurück.<br />

Die Wegstrecke beträgt ca. 10 km. Treff: 8.45 REWE-<br />

Parkplatz, Verantwortl. Wanderfreund L. Panse<br />

Am Sonntag, dem 12. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> nehmen wir<br />

an der Osterwanderung des MDR in Bleicherode<br />

teil. Es können Strecken mit 5, 8 oder 12 km gewandert<br />

werden. Wir bitten, die blauen T-Shirts anzuziehen.<br />

Treff: 8.45 REWE-Parkplatz, Verantwortl.<br />

Wanderfreund B. Hanson<br />

Am Samstag, dem 18. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> nehmen wir an<br />

der Blutbuchenwanderung in SDH teil. Von der<br />

Cruzius-Kirche über die Hardt geht es zum „Wilden<br />

Mann“ (Verpflegung und Musik) und zurück. Streckenlänge<br />

ca. 10 km. Treff: 8.45 REWE-Parkplatz,<br />

Verantwortl. Wanderfreund W. Arnhold<br />

Am Dienstag, dem 21. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> wandern wir<br />

von NDH-Nord „Schöne Aussicht“ durch die Windlücke,<br />

den Rossmannsbach nach Petersdorf (Einkehr)<br />

und über Harzrigi zurück nach NDH. Die Wegstrecke<br />

beträgt ca. 12 km. Treff: 8.45 REWE-Parkplatz,<br />

Verantwortl. Wanderfreund U. Quiquerez<br />

Anmerkungen:<br />

Die Teilnahme an den Wanderungen ist freiwillig<br />

und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wanderführer<br />

haften nicht für Schäden oder Unfälle, die den Teilnehmern<br />

entstehen. Bei allen Wanderungen wird<br />

auf entspr. Schuhwerk und Kleidung verwiesen.<br />

gez. W. Arnhold, Vors. d. Wandergruppe<br />

Sportverein Rehungen – Sparte<br />

Hundesport – informiert<br />

Am 26.04.<strong>2009</strong> findet am Hundesportplatz Rehungen<br />

ein Fachseminar „Grundlagen Hundeausbildung“<br />

statt.<br />

Seminarleiter: Michael Kaiser (Hundeflüsterer)<br />

Problemhunde können gerne mitgebracht werden.<br />

Voranmeldungen zur Teilnahme beim Vorstand<br />

Markus Kunze, Tel. 0174/7185922. Der Vorstand<br />

Spedition und<br />

Containerservice<br />

- Steffen Eckhardt -<br />

• Container-Bereitstellung<br />

• Anlieferung v. Kies, Sand und Schotter<br />

• Ausführung von Baggerarbeiten<br />

• Durchführung von Abrissarbeiten<br />

99759 SOLLSTEDT • Rosenweg 5<br />

Telefon 03 63 38/4 46 45 • Fax 4 46 62<br />

Handy 01 73/9 30 26 29<br />

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Dorfstraße 73<br />

99759 <strong>Sollstedt</strong><br />

Tel.+Fax 03 63 38/6 01 93<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Allen Kunden und Lesern<br />

wünschen wir ein<br />

fröhliches Osterfest.<br />

35


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Förderverein Soziales<br />

Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />

Veranstaltungsplan<br />

06./20./27.04.<strong>2009</strong><br />

13.00 Uhr Schachclub<br />

Leitung: Herr F. Schill<br />

14.00 Uhr Seniorensport mit anschl.<br />

Kaffeetrinken<br />

Leitung: Frau R. Keilholz<br />

07. und 21.04.<strong>2009</strong><br />

14.30 Uhr Treffen der aktiven Seniorinnen<br />

Leitung: Frau M. Hebestreit<br />

14. und 28.04.<strong>2009</strong><br />

14.30 Uhr Treffen der fröhlichen Runde<br />

Leitung: Frau M. Winkler<br />

01./08./15./22./29.04.<strong>2009</strong><br />

14.00 Uhr Kaffeekränzchenrunde<br />

Handarbeitsnachmittag<br />

15.04.<strong>2009</strong><br />

14.00 Uhr Sprechstunde des Versi-<br />

(nach Vereinbarung) chertenältesten der Deutschen<br />

Rentenversicherung,<br />

Herrn Kummer<br />

Das Soziale Zentrum ist von Montag bis Freitag<br />

von 7.00 bis 14.00 Uhr unter Telefon 036338/60044<br />

erreichbar. gez. Benkenstein, Vorsitzender Förderverein<br />

Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />

wünscht Ihnen die<br />

Unternehmensberatung Kfm. Frank Reiße<br />

<strong>Sollstedt</strong> • Halle-Kasseler-Straße 61<br />

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Betriebsberatung<br />

Buchführungs-Service<br />

Termine bitte nach Vereinbarung<br />

36<br />

Passbilder, Bewerbungsfotos &<br />

Stempelservice<br />

ÖFFNUNGSZEITEN:<br />

Dienstag 9-12 Uhr • Donnerstag 15-18 Uhr<br />

Telefon 03 63 38/4 18 81 • Fax /4 05 52<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Funktionswechsel im<br />

„Förderverein Soziales<br />

Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.“<br />

Nach mehr als 17-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des „Fördervereins<br />

Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.“ bat<br />

Herr Lothar Werkmeister im Februar <strong>2009</strong> um<br />

Entbindung von dieser Funktion.<br />

Der Vorsitzende des Vereins dankte ihm für seine<br />

langjährige engagierte Tätigkeit und wünschte<br />

Herrn L. Werkmeister und seiner verständnisvollen<br />

Frau alles Gute und beste Gesundheit.<br />

Herr Werkmeister wird dem Vorstand auch weiterhin<br />

als Beisitzer beratend zur Seite stehen.<br />

Herr Frank Wenkel erklärte sich nach erfolgter<br />

Wahl durch die Vorstandsmitglieder bereit, bis<br />

zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung die<br />

Aufgaben des 1. Stellvertreters zu übernehmen.<br />

W.-D. Benkenstein, Vorstandsvorsitzender<br />

Förderverein „Soziales<br />

Zentrum <strong>Sollstedt</strong>“ e. V.<br />

gibt bekannt<br />

Der Förderverein „Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong>“<br />

e. V. gratuliert allen Seniorinnen und Senioren<br />

von <strong>Sollstedt</strong>, dem OT Wülfingerode und OT<br />

Rehungen zum Geburtstag und wünscht Ihnen<br />

alles Gute, beste Gesundheit und viel Freude im<br />

neuen Lebensjahr.<br />

Gleichzeitig laden wir Sie zu unserer gemeinsamen<br />

Geburtstagsfeier am 28.05.<strong>2009</strong> um 14.30<br />

Uhr in das Soziale Zentrum ein. Alle, die im <strong>April</strong><br />

und Mai Geburtstag feiern, sind herzlich eingeladen.<br />

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Fahrdienst<br />

nach vorheriger telefonischer Absprache<br />

unter der Tel.-Nr. 60044 zur Verfügung.<br />

Der Bürgermeister und eine Gruppe des Kindergartens<br />

möchten auch gratulieren und freuen<br />

sich auf Ihr Kommen.<br />

gez. Benkenstein, Vors. FV Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />

gez. S. Kelle, Leiterin Soziales Zentrum


Allen Lesern des<br />

Blattes wünschen<br />

ein fröhliches Osterfest…<br />

ELEKTROHAUS FLEX<br />

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Telefon 6 27 86 • Fax 6 27 01<br />

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Öffnungszeiten:<br />

Mo. 09.00-12.00 Uhr<br />

und 14.00-16.00 Uhr<br />

Mi./Fr. 09.00-12.00 Uhr<br />

Di./Do. geschlossen<br />

Computerservice<br />

Hauptstraße 53a<br />

99759 Rehungen<br />

☎<br />

99759 SOLLSTEDT • Am Markt 5<br />

Handy 01 77/2 42 86 63<br />

03 63 38/6 00 00 u. 4 18 14<br />

Fax 03 63 38/4 18 13<br />

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Tabakwaren auch im Heimdienst an.<br />

Bestellungen unter 03 63 38/4 36 25<br />

37


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

38<br />

KIRCHLICHE TERMINE APRIL <strong>2009</strong><br />

GOTTESDIENSTE<br />

05. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />

13.00 Uhr Wülfingerode<br />

Gründonnerstag 09. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

18.30 Uhr Gerterode Tischabendmahl<br />

20.00 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Tischabendmahl<br />

Karfreitag 10. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

10.00 Uhr Rehungen<br />

15.00 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />

Ostersonntag 12. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

05.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Osternachtsfeier<br />

13.00 Uhr Wülfingerode<br />

Ostermontag 13. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

10.00 Uhr Rehungen<br />

13.30 Uhr Gerterode<br />

19. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />

26. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Vorstellungsgottesdienst<br />

der Konfirmanden<br />

10.30 Uhr Rehungen Familiengottesdienst<br />

13.00 Uhr Wülfingerode<br />

• Kirchen-Café<br />

für alle am 06.04. von 15 bis 17 Uhr im Pfarrhaus<br />

<strong>Sollstedt</strong>. Alle sind eingeladen, bei einer Tasse<br />

Kaffee oder Tee ins Gespräch zu kommen.<br />

Bestattungsinstitut<br />

Lutz Penseler<br />

Angerbergstraße 58<br />

99752 BLEICHERODE<br />

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Auf Wunsch auch Hausbesuch<br />

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16. Jahrgang Nr. 04<br />

• Frauenfrühstück<br />

an jedem Donnerstag von 9 bis 11 Uhr im Pfarrhaus<br />

<strong>Sollstedt</strong> für alle mit und ohne Kleinkinder.<br />

• Frauenkreise<br />

- <strong>Sollstedt</strong> (Pfarrhaus): 15.04., 14.30 Uhr<br />

• Kinder und Jugend<br />

- Die Vorkonfirmanden (7. Klasse) treffen sich<br />

am 02.04. in <strong>Sollstedt</strong> und am 29.04. in Niedergebra,<br />

jeweils von 17 bis 19 Uhr.<br />

- Kinder-Freitags-Treff für alle (1. bis 6. Klasse)<br />

an jedem Freitag von 15.00 bis 16.30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

<strong>Sollstedt</strong> (außer in den Ferien).<br />

- Pfadfinder: die beiden Pfadfindergruppen (6-<br />

10 und 11-14 Jahre) treffen sich mittwochs von<br />

17 bis 18 Uhr in <strong>Sollstedt</strong> (außer in den Ferien).<br />

- Die Kinderkirche trifft sich am 04.04. von 09.30<br />

Uhr bis 11.30 Uhr im Pfarrhaus Rehungen.<br />

• Der <strong>Gemeinde</strong>kirchenrat<br />

trifft sich am 01.04.<strong>2009</strong> um 19.30 Uhr im Bahnhof<br />

<strong>Sollstedt</strong>.<br />

• <strong>Gemeinde</strong>beitrag<br />

für die <strong>Sollstedt</strong>er wird am 06.04. von 15.00 bis<br />

16.00 Uhr im Pfarrhaus <strong>Sollstedt</strong> kassiert.<br />

• Gebetskreis<br />

für alle am 03.04. und am 17.04. um 17.30 Uhr<br />

im Pfarrhaus <strong>Sollstedt</strong>.<br />

• Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

trifft sich am 09.04.und am 23.04. jeweils um<br />

17.30 Uhr im <strong>Sollstedt</strong>er Pfarrhaus.<br />

gez. Werner Heizmann, Pfarrer<br />

Ein fröhliches Osterfest wünschen Ihnen:<br />

Blumenkörbchen<br />

Inh. Heidrun Malinowski<br />

Für Sie halten wir<br />

den passenden Strauß<br />

zum Osterfest bereit.<br />

Schauen Sie doch<br />

einmal rein.<br />

99759 <strong>Sollstedt</strong> • K.-Liebknecht-Str. 10b<br />

Telefon/Telefax 03 63 38/4 05 90


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

Frühjahrsputz in <strong>Sollstedt</strong><br />

Am Samstag, den 4. <strong>April</strong> soll die Kirche auf Hochglanz<br />

gebracht werden. Wir freuen uns über jeden,<br />

der Lust und Zeit hat mitzuhelfen. Wir starten<br />

um 13.30 Uhr.<br />

Osternacht<br />

Ein ganz besonderer Höhepunkt im Kirchenjahr<br />

ist ganz bestimmt die Osternachtsfeier! Auch in<br />

diesem Jahr laden wir herzlich dazu in die <strong>Sollstedt</strong>er<br />

Kirche ein. Der Gottesdienst beginnt am<br />

Ostersonntag um 05.30 Uhr.<br />

Hausabendmahlsfeiern in der<br />

Passionszeit<br />

Wer nicht mehr zum Gottesdienst kommen kann<br />

und gerne zu Hause Abendmahl feiern möchte,<br />

melde sich im Pfarramt (036338/60215).<br />

„Ganz anderer Bahnhof“<br />

• täglich von 07.00-16.00 Uhr: „Café-Help“<br />

Abgabe von Lebensmitteln an Hilfsbedürftige<br />

• täglich von 07.00-14.00 Uhr: unsere Kleiderkammer<br />

ist geöffnet<br />

• Mittwoch, 14-tägig: 14 Uhr Kreativkreis<br />

• Donnerstag, 14-tägig: 16 Uhr Spielenachmittag<br />

• Donnerstag 19.00 Uhr: Selbsthilfegruppe Sucht<br />

• Samstag, 04.04.<strong>2009</strong>, 18.30 Uhr Go-Spezial<br />

Kontakt: Frau Bettina Winninger,<br />

Telefon 03 63 38/4 34 99<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Das „Ambulant betreute<br />

Wohnen“ am ganz anderen<br />

Bahnhof <strong>Sollstedt</strong><br />

„Eine Form des Wohnens, die Betroffenen in<br />

ihrer Not, Halt und Geborgenheit vermittelt!“<br />

Das ambulant betreute Wohnen, kurz ABW rictet<br />

sich an alkohol-, medikamenten- und drogenabhängige<br />

Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr.<br />

Es stehen 6 Plätze im Bahnhofsgebäude<br />

und mehrere im eigenen Wohnraum in <strong>Sollstedt</strong><br />

und Umgebung zur Verfügung.<br />

Die Ziele des ambulant betreuten Wohnens werden<br />

individuell für jeden Betroffenen mit ihm zusammen<br />

erarbeitet. Grundsätzlich handelt es sich<br />

um die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />

und in eine eigenständige und selbstverantwortliche<br />

Lebensführung. Es sollen Fähigkeiten<br />

erworben werden, die es möglich machen,<br />

den Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen.<br />

Verantwortliche und Ansprechpartnerin ist die<br />

Dipl. Sozialpädagogin Frau Katrin Schibor.<br />

Im Auftrag des Leitungsteams: Anika Krüger<br />

Danksagung<br />

Herzlichen Dank allen, die sich beim Abschied<br />

von unserem Vater, Bruder und Schwager<br />

Siegfried Steinecke<br />

† 08.03.<strong>2009</strong><br />

in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und<br />

ihre Anteilnahme in liebevoller und vielfältiger<br />

Weise zum Ausdruck brachten.Unser Dank gilt<br />

ebenfalls Herrn Pfarrer Heizmann für seine tröstenden<br />

Worte sowie dem Bestattungshaus Lutz<br />

Penseler und dem „Deutschen Haus“ für die Hilfe<br />

und Unterstützung.<br />

In stiller Trauer<br />

Jörg und Katy<br />

Bruder Rolf und Familie<br />

- <strong>Sollstedt</strong>, im März <strong>2009</strong> -<br />

39


Eichsfelder Pforte - aktuell<br />

… in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />

Friedrich Hause am 01.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />

Klaus-Dietrich Schmidt am 04.04.09 zum 70.<br />

Wolfgang Rüdiger am 04.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />

Helga Wolf am 05.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />

Rosalinde Weddige am 06.04.<strong>2009</strong> zum 85.<br />

Heinz Hoppe am 06.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />

Eleonore Pfeifer am 07.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />

Hildegard Buß am 09.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />

Gerhard Wagner am 11.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />

Siegfried Schieke am 13.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />

40<br />

16. Jahrgang Nr. 04<br />

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermitteln<br />

Kleines<br />

Witzeckchen<br />

Martha Delert am 21.04.<strong>2009</strong> zum 85.<br />

Heinz Stange am 28.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />

… im OT Wülfingerode<br />

Wilhelm Bederke am 08.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />

… im OT Rehungen<br />

Elfriede Beate am 12.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />

… der Bürgermeister Hohberg und die Ortsteilbürgermeister<br />

Schacht und Liebetrau.<br />

Allen Jubilaren alles Gute im neuen<br />

Lebensjahr und beste Gesundheit.<br />

Ein Ungetüm klettert im Zoo an Land und der kluge Vater erklärt seinem<br />

Sohn: „Das ist ein Walfisch.“ Der Zoowärter korrigiert: „Das ist ein Krokodil!<br />

Ein Walfisch kann doch nicht laufen.“ Der Vater blafft: „Unsinn - Sie<br />

sehen doch, dass er’s kann!“<br />

Stöhnt der Vater auf: „Jetzt habe ich mich den größten Teil meines Lebens<br />

krumm gelegt, damit mein Herr Sohn Medizin studieren kann – und was<br />

macht der? Verbietet mir von heute auf morgen Rauchen und Trinken ...“

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