April 2009 - Gemeinde Sollstedt
April 2009 - Gemeinde Sollstedt
April 2009 - Gemeinde Sollstedt
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> mit den Ortsteilen<br />
Wülfingerode und Rehungen<br />
Amts- und Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
16. Jahrgang 01. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> Nr. 04<br />
Die Notenpresse<br />
aufgefunden!!!<br />
Nach bisher noch unbestätigten Meldungen soll<br />
der Bundesfinanzminister die Notenpresse der<br />
ehemaligen DDR, die sich im Besitz eines Erich H.<br />
befunden haben soll, aufgefunden haben. Damit<br />
soll er, wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen<br />
verlautbart wurde, u. a. die Milliarden-Hilfspakete<br />
für die „notleidenden“ Banken finanzieren<br />
wollen.<br />
Um allen Spekulationen, insbesondere auch<br />
unserer alten und neuen <strong>Gemeinde</strong>räte, vorzubeugen:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> hat<br />
trotz intensiver Suche noch keine derartige Apparatur<br />
finden können, wäre aber selbstverständlich<br />
in hohem Maße an einer solchen interessiert.<br />
Sachdienliche Hinweise in dieser Angelegenheit<br />
nimmt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung dankbar entgegen.<br />
Eine Belohnung wäre aus ersten Probeläufen<br />
auf jeden Fall möglich.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Ostergrüße<br />
Im Namen meiner<br />
MitarbeiterInnen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
der <strong>Gemeinde</strong>- und<br />
Ortsteilräte sowie der<br />
Ortsteilbürgermeister<br />
wünsche ich allen<br />
Einwohnerinnen und<br />
Einwohnern von <strong>Sollstedt</strong>,<br />
Wülfingerode<br />
und Rehungen ein<br />
schönes Osterfest,<br />
viele bunte Ostereier<br />
und vor allem viel<br />
Sonnenschein!<br />
Jürgen Hohberg<br />
Bürgermeister<br />
AUS DEM INHALT DIESER AUSGABE<br />
• Sprechzeiten des Bürgermeisters im <strong>April</strong><br />
• Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
und Ergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus<br />
der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
• Mitteilung der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong><br />
• Ein Kapitel Zeitgeschichte unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sollstedt</strong> ist geschlossen<br />
• Bekanntmachungen der Wahlleiterin der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
• Bekanntmachung der öffentl. Sitzungen des<br />
Wahlausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
• Baumaßnahmen „Am Bahndamm“, „Am Markt“<br />
und am „Käthe-Kollwitzplatz 6-8“<br />
• Aus dem <strong>Gemeinde</strong>leben<br />
• Kirchliche Termine
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Sprechzeiten des Bürgermeisters<br />
im <strong>April</strong><br />
Am 02.04.<strong>2009</strong> und 09.04.<strong>2009</strong> finden keine<br />
Sprechzeiten des Bürgermeisters statt, da<br />
sich Herr Hohberg im Urlaub befindet.<br />
Termine mit dem 1. Beigeordneten Herrn O.<br />
Müller können jederzeit über das Hauptamt (Telefon<br />
35814) vereinbart werden.<br />
Die verwaltungstechnische Vertretung während<br />
der Zeit wird von der Kämmerin, Frau Eisenhuth<br />
(Tel. 35815) bzw. dem Mitarbeiter im Hauptamt,<br />
Herrn Kelle (Tel. 35814) abgesichert.<br />
Die Sprechzeiten ab dem 16.04.<strong>2009</strong> werden<br />
wieder vom Bürgermeister, Herrn Hohberg wahrgenommen.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Die „Eichsfelder Pforte-aktuell“ ist gemäß Hauptsatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> das amtliche<br />
Bekanntmachungsblatt. Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Zustellung<br />
zu sorgen.<br />
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Sie<br />
IMPRESSUM:<br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung 99759 <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2,<br />
Tel. 03 63 38/35 8-0, E-Mail: info@sollstedt.de,<br />
Internet: www.sollstedt.de<br />
Redaktion: verantwortliche Redakteurin Frau M.<br />
Schrecke, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong><br />
Die „Eichsfelder Pforte - aktuell“ mit den amtlichen<br />
Bekanntmachungen erscheint monatlich.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos<br />
und Zeichnungen übernimmt die <strong>Gemeinde</strong> keine<br />
Haftung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung<br />
besteht nicht. Artikel müssen mit Namen und Anschrift<br />
des Verfassers gekennzeichnet sein.<br />
Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers<br />
wieder, der auch verantwortlich ist. Scha-<br />
2<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Vorgesehene Sitzungstermine<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates und seiner<br />
Ausschüsse im <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
• 22.04.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, nicht öffentlich<br />
Haupt- und Finanzausschuss I<br />
Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
• 29.04.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, nicht öffentlich<br />
Bauausschuss<br />
Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
• 06.05.<strong>2009</strong>, 19.00 Uhr, öffentlich<br />
Haupt- und Finanzausschuss II<br />
Sitzungszimmer, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Internetadresse der <strong>Gemeinde</strong>: www.sollstedt.de<br />
In eigener Sache<br />
uns jederzeit (auch telefonisch) davon in Kenntnis<br />
setzen können und sollen, wenn Ihnen die<br />
„Eichsfelder Pforte-aktuell“ nicht regelmäßig,<br />
einmal im Monat (zu Monatsbeginn), zugestellt<br />
wird. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
densersatzansprüche gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Bezug: Kostenfreie monatliche Zusendung eines<br />
Exemplares pro Haushalt in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>.<br />
Das Amtsblatt kann einzeln oder als Abonnement<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong>, Allgemeine<br />
Verwaltung, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong> bezogen<br />
werden. (Tel. 03 63 38/35 80). Schutzgebühr pro<br />
Heft 2,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Gesamtgestaltung:<br />
Kodi-Satzstudio Neukirchner, 99734 Nordhausen,<br />
Telefon 0 36 31/98 27 78.<br />
Inserationsannahme durch R. Neukirchner<br />
Redaktionsschluss:<br />
… der 04. Ausgabe war am 18.03.<strong>2009</strong>©;<br />
… der 05. Ausgabe ist am 17.04.<strong>2009</strong>.
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Beschluss Nr. 331-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> bestätigt die Tagesordnung<br />
zur 31. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 10.03.<strong>2009</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 8<br />
Nein-Stimmen: 2<br />
Stimmenthaltung: 4<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 332-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt auf Antrag des 1.<br />
Beigeordneten und Hinweis des Bürgermeisters<br />
die nachstehende Ergänzung der Niederschrift<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 06.01.<strong>2009</strong>.<br />
Ergänzung zu TOP 11:<br />
Herr Müller fragte an, welche Gründe dagegen sprechen,<br />
dass der Bgm. Wahlleiter wird. Der Bürgermeister<br />
verwies auf das Thüringer Kommunalwahlgesetz.<br />
Dieses ist dahingehend geändert, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat in jedem Fall einen Wahlleiter beruft.<br />
Selbstverständlich kann auch der Bürgermeister<br />
zum Wahlleiter berufen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 1<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse und<br />
Ergebnisse des <strong>Gemeinde</strong>rates aus der öffentlichen<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Beschluss Nr. 333-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />
der Niederschrift der 29. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 06.01.<strong>2009</strong> mit der Ergänzung<br />
entsprechend dem Beschluss Nr. 332-3/09.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 12<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 2<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 334-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />
der Niederschrift der 30. öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 03.02.<strong>2009</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 11<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 3<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 335-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt den öffentlichen Teil<br />
der Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Rehungen<br />
vom 18.11.2008.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
- weiter auf Seite 4 -<br />
3<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 4<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 10<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 336-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die in der<br />
Anlage befindliche Erste Satzung über die Erhebung<br />
der Hundesteuer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
mit seinen Ortsteilen Wülfingerode und Rehungen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 0<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 337-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />
der Abrechnungseinheit Nr. 8 R zur Erhebung eines<br />
Straßenausbaubeitrages für die Kirchgasse<br />
im OT Rehungen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />
die Abrechnungseinheit Nr. 8 R mit folgenden<br />
Flurstücken zu bilden:<br />
Gemarkung Rehungen, Flur 1<br />
Flurstücke: 61, 60/1, 716/59, 58, 666/57,<br />
665/57, 55/1, 302/117, 118/1, 580/119, 581/119,<br />
53/1, 52, 120/1, 50/1, 48/1, 49, 48/2, 386/47,<br />
385/47, 46, 45, 558/44, 43, 42, 41/1<br />
Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />
laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen Gebrauch<br />
gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />
benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />
getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />
Begründung:<br />
Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />
4<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im Einzellfall Gebrauch<br />
zu machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />
Diese muss vielmehr von dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat per Beschluss getroffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 15<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 0<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 338-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />
der Abrechnungseinheit Nr. 48 zur Erhebung eines<br />
Straßenausbaubeitrages für die Straße Käthe-<br />
Kollwitz-Platz Nr. 6 bis Nr. 8.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />
die Abrechnungseinheit Nr. 48 mit folgenden<br />
Flurstücken zu bilden:<br />
Gemarkung <strong>Sollstedt</strong>, Flur 3<br />
Flurstücke: 63/20, 63/21, 63/6, 63/5, 54/52,<br />
54/17, 54/16<br />
Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />
laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />
gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />
benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />
getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />
Begründung:<br />
Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />
§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall Gebrauch zu<br />
machen, handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />
Diese muss vielmehr von dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
per Beschluss getroffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 15<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 1<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 339-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />
der Abrechnungseinheit Nr. 49 zur Erhebung<br />
eines Straßenausbaubeitrages für die Nebenanlagen<br />
Geh-, Radweg in der OL Wülfingerode.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />
die Abrechnungseinheit Nr. 49 mit folgenden Flurstücken<br />
zu bilden:<br />
Gemarkung Wülfingerode,<br />
Flur 1, Flurstücke: 143/4, 148, 438/149, 439/149,<br />
149/1, 149/2, 150/1, 455/150, 454/150, 453/150,<br />
452/150, 151/4, 151/5, 437/149, 436/149<br />
Flur 3, Flurstücke: 9/18, 9/12, 95/9, 223/9, 9/9,<br />
9/10<br />
Flur 4, Flurstücke: 43/4, 119/42<br />
Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />
laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />
gemacht werden, den Aufwand für selbständig<br />
benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />
getrennt zu ermitteln und abzurechnen.<br />
Begründung:<br />
Bei der Entscheidung, von der Ermächtigung nach<br />
§ 6 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall Gebrauch zu machen,<br />
handelt es sich nicht um eine Verwaltungsentscheidung.<br />
Diese muss vielmehr von dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
per Beschluss getroffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 15<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 0<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 340-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt die Bildung<br />
der Abrechnungseinheit Nr. 50 zur Erhebung eines<br />
Straßenausbaubeitrages für die Straßenbeleuchtung<br />
Neubau Geh-, Radweg in der OL Wülfingerode<br />
von Bau-km 3+176,000 bis Bau-km<br />
3+257.591.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragt den Bürgermeister,<br />
die Abrechnungseinheit Nr. 50 mit folgenden<br />
Flurstücken zu bilden:<br />
Gemarkung Wülfingerode,<br />
Flur 2, Flurstücke: 194/46, 46/1, 46/2<br />
Flur 3, Flurstücke: 208/5, 209/5, 210/5, 211/5,<br />
5/1, 4/1, 240/5, 239/3<br />
Für diese Abrechnungseinheit soll von der Ermächtigung<br />
laut § 6 Absatz 1 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> Gebrauch<br />
gemacht werden, den Aufwand für selbständig benutzbare<br />
Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />
getrennt zu ermitteln und abzurechnen sowie den<br />
Beitrag gemäß § 7 Nr. 1 bis 9 gesondert und in<br />
beliebiger Reihenfolge abzurechnen.<br />
Begründung:<br />
Bei den Entscheidungen, von den Ermächtigungen<br />
nach § 6 Abs. 1 und § 7 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Einzellfall<br />
Gebrauch zu machen, handelt es sich nicht um<br />
Verwaltungsentscheidungen. Diese müssen vielmehr<br />
von dem <strong>Gemeinde</strong>rat per Beschluss getroffen<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 15<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 0<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 341-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt, den Bürgermeister<br />
zu beauftragen, die Übertragung eines<br />
Anteils der der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> im Rahmen<br />
des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunktur-<br />
5<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
paket II) für den Bereich Bildung zustehenden Mittel<br />
von insgesamt 120.345,00 Euro in Höhe von<br />
insgesamt 100.000,00 Euro an den Landkreis<br />
Nordhausen in die Wege zu leiten. Diese Mittel<br />
soll der Landkreis zweckgebunden je zur Hälfte<br />
für erforderliche Investitionen an der Grundschule<br />
<strong>Sollstedt</strong> sowie an der Schwimmhalle <strong>Sollstedt</strong><br />
verwenden.<br />
Finanzierung:<br />
Für die Finanzierung des 25-%igen Eigenanteils<br />
von zusätzlichen Maßnahmen in den Kitas bzw.<br />
an Kinderspielplätzen i. H. v. 5.100,00 Euro stehen<br />
zusätzliche Schlüsselzuweisungen aus der Spitzabrechnung<br />
für 2007 i. H. v. insgesamt 19.048,12<br />
Euro zur Verfügung. Der verbleibende Rest von<br />
ca. 14 TEuro deckt etwa die Hälfte der Eigenbeteiligung<br />
für Investitionen im Bereich Infrastruktur<br />
ab, über deren Zusammensetzung gesondert<br />
zu entscheiden sein wird.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 15<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 15<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 0<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Hinweis des Bürgermeisters:<br />
Aufgrund der Ablehnung des Beschlusses 346-<br />
31/09 durch den <strong>Gemeinde</strong>rat wurde eine Beanstandung<br />
des Beschlusses Nr. 346-31/09 und<br />
die Vollziehbarkeit des vorher gefassten Beschlusses<br />
Nr. 342-31/09 vom Bürgermeister auf Rechtmäßigkeit<br />
geprüft. Die Prüfung ergab, dass aufgrund<br />
der Nichtvereinbarkeit der beiden Beschlüsse<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner nächsten Sitzung<br />
leider die Aufhebung des Beschlusses 342-31/09<br />
empfohlen werden muss.<br />
Die Beschlüsse des öffentlichen Teils der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
können in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong>, Zimmer 8 während der bekannten<br />
Sprechzeiten eingesehen werden.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
6<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Beschluss Nr. 343-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.200<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />
öffentlichen Teil der Niederschrift der 29. öffentlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 06.01.<strong>2009</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 10<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Stimmenthaltung: 3<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 344-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />
öffentlichen Teil der Niederschrift der 30. <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 10.03.<strong>2009</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 9<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Stimmenthaltung: 4<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 345-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> genehmigt den nicht<br />
öffentlichen Teil der Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
Rehungen vom 18.11.<strong>2009</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 4<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 10<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Beschluss Nr. 347-31/09<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Sollstedt</strong> vom 10.03.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> beschließt in seiner<br />
Sitzung am 10.03.<strong>2009</strong> anstelle des Haupt- und<br />
Finanzausschusses, einen Kredit in Höhe von<br />
82.753,94 Euro zu einem Zinssatz von 4,15 % nominal<br />
für 20 Jahre fest als Annuitätendarlehen mit<br />
einer Laufzeit von 20 Jahren bei der Kreissparkasse<br />
Nordhausen (KSK Ndh.) aufzunehmen. Das<br />
Darlehen wird zur Anschlussfinanzierung eines<br />
Darlehens benötigt, bei dem die zehnjährige Zins-<br />
Mitteilung der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong><br />
Die Bürgerinitiative Solsltedt (BIS) hat in einer Versammlung<br />
am 23.03.<strong>2009</strong> entschieden, sich zum<br />
31.03.<strong>2009</strong> aufzulösen.<br />
Das vorhandene Vermögen wird einem wohltätigen<br />
Zweck zugeführt, zur Unterstützung des<br />
Kinderfestes – Koloniefest <strong>2009</strong>, <strong>Sollstedt</strong>er Kinder-Schulfest<br />
<strong>2009</strong> und das Kinderfest in der Kita<br />
„Wipperbären“ zum 40. Jubiläum in diesem Jahr.<br />
Ich bedaure, dass es nicht genügend interes-<br />
Im „heißen Herbst“ 1989, in dem sich beinahe täglich<br />
Historisches ereignete, fanden an einer wirklichen<br />
politischen Wende interessierte Bürgerinnen<br />
und Bürger unter dem schützenden Dach<br />
der Kirche zusammen, um Veränderungen in unserem<br />
Heimatort gewaltfrei zu erzwingen. Diese<br />
Bürgerinnen und Bürger, zu denen auch ich gehörte,<br />
schlossen sich zu einer politischen Gruppierung,<br />
der „Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong>“, zusammen<br />
und organisierten die erste freie Einwohnerversammlung<br />
in der am 17.11.1989 bis auf den letzten<br />
Platz besetzten Festhalle. Von diesem Zeitpunkt<br />
an bestimmte die BIS maßgeblich die kommunalpolitischen<br />
Geschicke in <strong>Sollstedt</strong>, indem<br />
sie lange Zeit die mit Abstand stärkste Fraktion<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat stellte.<br />
Diese Ära geht nunmehr unwiderruflich zu Ende:<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
bindungsfrist zum 31.03.<strong>2009</strong> endet und das zu<br />
diesem Stichtag o. g. Saldo aufweist.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gesetzliche Mitgliederzahl: 20<br />
unbesetzte Mandate: 2<br />
anwesend: 14<br />
wegen Befangenheit gemäß<br />
§ 38 ThürKO ausgeschlossen: 0<br />
Ja-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltung: 1<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
sierte Bürgerinnen und Bürger gibt, die in unserer<br />
freien Bürgerbewegung mitarbeiten und deshalb<br />
die Entscheidung folgerichtig war, die BIS als politische<br />
Gruppierung aufzulösen.<br />
Hinweis: Die derzeitigen Mitglieder der BIS-Fraktion<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat erklärten sich weiter bereit<br />
bis zum Ende der Legislaturperiode im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
als BIS-Fraktion mitzuarbeiten.<br />
gez. M. Stachowski, Vorsitzende der BIS<br />
Ein Kapitel Zeitgeschichte unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sollstedt</strong> ist geschlossen<br />
Mit tiefem Bedauern habe ich als Gründungsmitglied<br />
im 20. Jahr ihres Bestehens zur Kenntnis<br />
nehmen müssen, dass die wenigen verbliebenen<br />
Mitglieder der BIS am 23.03.<strong>2009</strong> deren Auflösung<br />
beschlossen. Obwohl sich bereits nach der<br />
letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl 2004 zunehmend andeutete,<br />
dass sich die Sacharbeit nur noch auf<br />
wenige Schultern verteilte und insgesamt nur bei<br />
Wenigen eine Motivation zu erkennen war, die Geschicke<br />
in unserer <strong>Gemeinde</strong> mit zu bestimmen,<br />
bedaure ich es, dass jetzt endgültig die Chance<br />
vertan ist, mit der Bürgerinitiative <strong>Sollstedt</strong> parteiunabhängig<br />
Kommunalpolitik zu gestalten. Ich<br />
bedaure es ums so mehr, da ich mich aus gesundheitlichen<br />
Gründen nicht mehr in der Lage<br />
sah, ehrenamtlich in der BIS mitzuwirken.<br />
Ich möchte es unseren Bürgerinnen und Bür-<br />
A M T L I C H E R T E I L<br />
7
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
gern gegenüber nicht versäumen, mich insbesondere<br />
bei den Gründungsmitgliedern der BIS nach<br />
20 Jahren gemeinsamen Engagements für unsere<br />
<strong>Gemeinde</strong> auch öffentlich zu bedanken.<br />
Mein Dank gilt ausdrücklich denen, die sowohl<br />
bei den Demos auf dem August-Bebel-Platz in<br />
Nordhausen als auch bei den Fürbittgottesdiensten<br />
in der Altendorfer Kirche Nordhausen und der<br />
St. Petri Kirche in <strong>Sollstedt</strong> gegen das undemokratische<br />
Willkürsystem der DDR aufgestanden sind<br />
und gravierende Reformen gefordert haben. Mein<br />
Dank gilt der ersten Vorsitzenden der BIS, Frau<br />
Gerda Leidel, den Gründungsmitgliedern Peter<br />
Dziambor, Hans Funke, Gerd Meyenberg, Manfred<br />
Warnecke, Margret Weißenborn, Barbara Hoefert,<br />
Horst Baumert, Richard Wolf, Ursula Staats,<br />
Christina Völzke, Regina Mildner, Hildegard und<br />
Günter Arndt und einigen anderen, die in großer<br />
Zahl ihren Forderungen auch das aktive Mittun<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung folgen ließen.<br />
Aber nicht nur dem aktiven und konstruktiven<br />
Wirken der Mitglieder der BIS in der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
und später im <strong>Gemeinde</strong>rat verdankt<br />
unsere <strong>Gemeinde</strong> die positive Entwicklung, die sie<br />
seit der Wende genommen hat, sondern auch<br />
den vielen Wählerinnen und Wählern, die in den<br />
ersten Legislaturperioden die BIS zur stärksten<br />
Fraktion gemacht haben.<br />
1. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am 07. Juni<br />
<strong>2009</strong> 16 <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu wählen.<br />
Zum <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied sind nur Wahlberechtigte<br />
im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar.<br />
Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit<br />
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen<br />
Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn<br />
sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen<br />
sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten<br />
ihren Aufenthalt in der <strong>Gemeinde</strong> haben; der<br />
Aufenthalt in der <strong>Gemeinde</strong> wird vermutet, wenn<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Als Bürgermeister geht aber auch hier mein Blick<br />
nicht zurück, sondern nach vorn und ich bin zuversichtlich,<br />
dass sich auch zu den <strong>Gemeinde</strong>- und<br />
Ortsteilratswahlen <strong>2009</strong> genügend sach- und fachkundige<br />
Bürgerinnen und Bürger bereit finden,<br />
die Zukunft in <strong>Sollstedt</strong> mit den Ortsteilen Wülfingerode<br />
und Rehungen aktiv mitzugestalten. Dass<br />
dazu ein wenig Mut gehört, auch unpopuläre Entscheidungen<br />
für Einzelne und Gruppen im Interesse<br />
des Gemeinwohls mitzutragen, will ich nicht<br />
verhehlen. Hoffnung macht mir nicht zuletzt die<br />
konstruktive und zielorientierte Unterstützung des<br />
Vorsitzenden der CDU-Fraktion im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
von <strong>Sollstedt</strong>, dass auch in der nächsten Legislaturperiode<br />
für alle gewählten <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
die Interessen der Gemeinschaft vor persönlichen<br />
Interessen bei allen Beschlüssen den Vorrang<br />
haben werden.<br />
Ich persönlich wünsche mir eine hohe Wahlbeteiligung<br />
bei allen anstehenden Wahlen in diesem<br />
Jahr. Nur die Initiative und das Mittun vieler Bürgerinnen<br />
und Bürger in und an unserer Demokratie<br />
kann zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung<br />
führen und damit dazu beitragen, dass<br />
wir auch in weiteren 20 Jahren noch in einer „blühenden“<br />
<strong>Gemeinde</strong> leben können.<br />
Ihr J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong><br />
8<br />
die Person in der <strong>Gemeinde</strong> gemeldet ist. Bei mehreren<br />
Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne<br />
des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz –ThürKWG-).<br />
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />
neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />
Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />
Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />
Irland, Italienische Republik, Republik<br />
Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
Republik Malta, Königreich der Nieder-
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
lande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />
Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />
Republik Slowenien, Slowakische Republik,<br />
Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die<br />
Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />
der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />
in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet<br />
(§ 12 ThürKWG).<br />
1.1. Für die Wahl der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder können<br />
Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des<br />
Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen<br />
aufgestellt werden. Zur Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur<br />
einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag<br />
darf höchstens 32 Bewerber enthalten. Die Bewerber<br />
sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe<br />
ihres Nachnamens und Vornamens sowie<br />
ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift<br />
im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber<br />
darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />
werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />
schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den<br />
Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei<br />
oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />
Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />
werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung<br />
der Wahlvorschläge erforderlich ist.<br />
Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen<br />
sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen<br />
tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die<br />
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,<br />
die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.<br />
Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />
Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt<br />
der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />
und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />
und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />
sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />
der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />
und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />
dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />
sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />
Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />
und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />
Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />
sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung<br />
der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
gegenüber dem Wahlleiter abberufen<br />
und durch andere ersetzt werden.<br />
1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />
muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) enthalten:<br />
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />
Wählergruppe,<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />
und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer<br />
Reihenfolge im Wahlvorschlag,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />
Stellvertreters,<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />
Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster<br />
der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für<br />
dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag<br />
als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer<br />
Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,<br />
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15<br />
Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1<br />
ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende<br />
Versammlung,<br />
c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />
und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung<br />
nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />
2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />
A M T L I C H E R T E I L<br />
9
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem<br />
Zweck einberufenen Versammlung von den<br />
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den<br />
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />
stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />
ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />
zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />
in angemessener Zeit vorzustellen.<br />
Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber<br />
können auch durch eine Versammlung<br />
von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />
einer Partei oder den wahlberechtigten<br />
Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte<br />
einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu<br />
diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die<br />
Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge<br />
im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung,<br />
die Form der Einladung sowie die Zahl<br />
der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />
Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />
und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung<br />
gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />
an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie<br />
die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung<br />
erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte<br />
Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />
war und dass den sich für die<br />
Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit<br />
gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />
in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen<br />
Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit<br />
als zuständige Behörde im Sinne des § 156<br />
des Strafgesetzbuches.<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />
die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />
des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt,<br />
oder im <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> ver-<br />
10<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
treten sind, müssen neben den Unterschriften von<br />
zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />
werden wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu<br />
wählen sind (insgesamt 74 Unterschriften).<br />
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten<br />
als ununterbrochen im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten,<br />
die in der bisherigen <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vertreten waren.<br />
3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />
Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
im Kreistag oder <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />
ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />
von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />
hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von<br />
viermal soviel Wahlberechtigten wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
zu wählen sind. Ein gemeinsamer<br />
Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,<br />
wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />
seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag aufgrund<br />
desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />
vertreten sind oder wenn einer der beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />
bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger<br />
seit der letzten Wahl ununterbrochen im<br />
Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des<br />
Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, oder im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vertreten ist.<br />
3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />
wenn eine Partei oder Wählergruppe<br />
mit einem geänderten oder neuen Namen einen<br />
Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit<br />
der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14<br />
Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder<br />
Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />
3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />
von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />
nach der Einreichung des Wahlvorschlags in
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
eine vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>,<br />
18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />
Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres<br />
Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige<br />
Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung<br />
von Unterstützungsunterschriften wird von dem<br />
Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Wahlvorschlag<br />
verbunden und unverzüglich nach Einreichung<br />
des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> von<br />
montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />
und 12.30-15.30 Uhr<br />
donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />
12.30-15.30 Uhr<br />
und 16.00-18.00 Uhr;<br />
freitags 08.30 -12.00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Meldebehörde)<br />
Am Markt 2 ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />
wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />
nicht oder nur unter unzumutbaren<br />
Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />
erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch<br />
bewirkt werden, dass die wahlberechtigte<br />
Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung<br />
eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />
und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;<br />
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein<br />
an Eides statt zu versichern, dass die<br />
Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins<br />
vorliegen.<br />
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />
für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />
die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />
Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />
einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />
zurückgenommen werden.<br />
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zuläs-<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
sig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am<br />
4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, durch übereinstimmende<br />
Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge<br />
gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung<br />
der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen<br />
beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz<br />
4 ThürKWG) beizufügen.<br />
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach<br />
der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />
Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis<br />
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />
sind bei der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />
Frau Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde),<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge<br />
können nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr<br />
durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />
des Wahlvorschlages und der Mehrheit<br />
der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages<br />
zurückgenommen werden. Die Erklärung von<br />
Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai <strong>2009</strong><br />
bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />
eingereicht, so findet Mehrheitswahl<br />
statt, d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige<br />
vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht<br />
der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />
Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen,<br />
wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zu wählen sind.<br />
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />
Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />
überprüft und die Beauftragten aufgefordert,<br />
festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der<br />
Wahlvorschläge müssen spätestens bis 4. Mai <strong>2009</strong><br />
bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt<br />
sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge<br />
insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls<br />
von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen<br />
Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen,<br />
die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Er-<br />
11<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
satzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber<br />
zu wählen. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlausschuss<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen<br />
zu Listenverbindungen den durch das Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />
Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />
des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Wülfingerode der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sollstedt</strong> und die Wahl des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil<br />
Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong><br />
1.<br />
- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wülfingerode<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird am<br />
7. Juni <strong>2009</strong> ein Ortsteilbürgermeister als<br />
Ehrenbeamter der <strong>Gemeinde</strong> gewählt.<br />
- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Rehungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird am<br />
7. Juni <strong>2009</strong> ein Ortsteilbürgermeister als<br />
Ehrenbeamter der <strong>Gemeinde</strong> gewählt.<br />
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte<br />
im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz<br />
(ThürKWG) wählbar, der am Wahltag<br />
das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens<br />
sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem<br />
Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufenthalt<br />
in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet,<br />
wenn die Person im Gebiet des Ortsteils<br />
mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren<br />
Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne<br />
des Melderechts maßgebend. Personen, die die<br />
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />
der Europäischen Union besitzen, sind unter<br />
denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar<br />
wie Deutsche.<br />
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />
neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />
Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />
Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />
Irland, Italienische Republik, Republik Lett-<br />
12<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />
jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />
<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />
gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
land, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
Republik Malta, Königreich der Niederlande,<br />
Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />
Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />
Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich<br />
Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs<br />
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />
der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />
in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />
Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht<br />
gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet,<br />
dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische<br />
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und der Landesverfassung eintritt. Darüber<br />
hinaus ist nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche<br />
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes<br />
geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber<br />
für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat<br />
für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine schriftliche Erklärung abzugeben,<br />
ob er wissentlich als hauptamtlicher oder<br />
inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für<br />
Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit<br />
oder Beauftragten dieser Einrichtungen zu-
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
sammengearbeitet hat; er muss ferner erklären,<br />
dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte<br />
insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />
sowie beim Bundesbeauftragten für<br />
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der<br />
ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die<br />
Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes geltenden<br />
Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG).<br />
1.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters<br />
können von Parteien im Sinne des<br />
Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />
und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber<br />
kann nur einen Wahlvorschlag einreichen,<br />
der nur einen Bewerber enthalten darf und<br />
dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24<br />
Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber<br />
darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />
werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />
schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag<br />
einer Partei oder Wählergruppe ist.<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe<br />
muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung<br />
der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort<br />
tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung<br />
hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen<br />
Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich<br />
ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen<br />
die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />
oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge<br />
von Parteien und Wählergruppen müssen<br />
die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />
sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag<br />
unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen<br />
erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />
für ungültig.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />
und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />
und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />
sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />
der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter<br />
und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />
dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />
sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche<br />
Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />
und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die<br />
Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und<br />
sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung<br />
der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />
abberufen und durch andere ersetzt werden.<br />
1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />
muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />
ThürKWO enthalten:<br />
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />
Wählergruppe,<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />
und Anschrift des Bewerbers,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />
StelIvertreters,<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />
Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />
sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen<br />
des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a<br />
zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in<br />
einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />
ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag<br />
zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers<br />
nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />
1.3. Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss<br />
nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur Thür-<br />
KWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort,<br />
den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf<br />
und die Anschrift des Bewerbers sowie unter<br />
Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums<br />
und der Anschrift die Unterschriften von<br />
mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tra-<br />
13<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
gen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen<br />
sind, insgesamt 20 Unterschriften im Ortsteil<br />
Wülfingerode; insgesamt 20 Unterschriften<br />
im Ortsteil Rehungen.<br />
Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister<br />
des Ortsteiles Wülfingerode als Einzelbewerber,<br />
sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.<br />
Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister<br />
des Ortsteiles Rehungen als Einzelbewerber, sind<br />
keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.<br />
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind<br />
als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers<br />
nach dem Muster der Anlage 6a zur<br />
ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />
anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt<br />
ist sowie die Erklärung nach § 24 Abs. 3<br />
Satz 3 ThürKWG.<br />
2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />
aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem<br />
Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten<br />
Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten<br />
Angehörigen der Wählergruppe in<br />
geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />
stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />
ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />
zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />
in angemessener Zeit vorzustellen. Zur<br />
Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber<br />
kann auch durch eine Versammlung von<br />
Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />
der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen<br />
der Wählergruppe aus der Mitte einer<br />
vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem<br />
Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl<br />
des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung,<br />
die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden<br />
ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />
Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei<br />
weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber<br />
dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> an Eides statt zu<br />
14<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung<br />
erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer<br />
der Versammlung vorschlagsberechtigt<br />
war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben<br />
wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener<br />
Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter der<br />
<strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />
an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als<br />
zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />
die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />
Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />
liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong>, vertreten sind,<br />
müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />
die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />
oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt<br />
werden wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für<br />
den Ortsteil Wülfingerode zu wählen sind (insgesamt<br />
26 Unterschriften).<br />
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />
die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag<br />
des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt,<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>rat Rehungen<br />
vertreten sind, müssen neben den Unterschriften<br />
von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />
hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten<br />
unterstützt werden wie weitere Mitglieder<br />
des Ortsteilrates für den Ortsteil Rehungen<br />
zu wählen sind (insgesamt 26 Unterschriften).<br />
3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />
Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
im Kreistag oder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />
ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />
von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />
hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder<br />
zu wählen sind. Ein gemeinsamer<br />
Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften,<br />
wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />
seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit<br />
im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag aufgrund<br />
desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />
vertreten sind oder wenn einer der beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften<br />
bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger<br />
seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag,<br />
im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises,<br />
in dem die <strong>Gemeinde</strong> liegt, oder im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vertreten ist.<br />
3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />
wenn eine Partei oder Wählergruppe<br />
mit einem geänderten oder neuen Namen einen<br />
Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />
Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
(§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber<br />
oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags<br />
war.<br />
3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />
von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />
nach der Einreichung des Wahlvorschlags in<br />
eine vom Wahlleiter bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, ausgelegte<br />
Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens,<br />
ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />
einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu<br />
leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
wird vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong><br />
mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich<br />
nach Einreichung des Wahlvorschlags während<br />
der üblichen Dienstzeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong><br />
montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />
und 12.30-15.30 Uhr<br />
donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />
12.30-15.30 Uhr<br />
und 16.00-18.00 Uhr;<br />
freitags 08.30-12.00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Mel-<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
debehörde) Am Markt 2 ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />
wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />
nicht oder nur unter unzumutbaren<br />
Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />
erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die<br />
Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt<br />
werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem<br />
Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten<br />
Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson<br />
beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum<br />
für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte<br />
Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides<br />
statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für<br />
die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.<br />
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />
für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />
die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />
Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />
einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />
zurückgenommen werden.<br />
3.4. Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers<br />
noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften,<br />
so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls<br />
vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> mit einer Liste zur<br />
Leistung der noch erforderlichen Unterschriften<br />
[Anlage 7a zur ThürKWO] verbunden und unverzüglich<br />
nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt.<br />
Die Ausführungen unter 3.3. gelten entsprechend.<br />
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der<br />
Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />
Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00<br />
Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei<br />
der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Frau<br />
Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde), <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong> einzureichen.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können<br />
nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr durch<br />
15<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />
des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch<br />
schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen<br />
werden.<br />
5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />
eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung<br />
an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.<br />
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />
Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />
überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber<br />
aufgefordert, festgestellte Mängel zu<br />
beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen<br />
Bekanntmachung der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Betrifft: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl<br />
der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats für den Ortsteil Wülfingerode der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> und für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats<br />
für den Ortsteil Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> am 07. Juni <strong>2009</strong> gem.<br />
§ 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> v. 11.12.2008<br />
1.<br />
- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Wülfingerode<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am<br />
07. Juni <strong>2009</strong> 4 weitere Mitglieder des<br />
Ortsteilrats zu wählen;<br />
- In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung<br />
Rehungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> sind am<br />
07. Juni <strong>2009</strong> 4 weitere Mitglieder des<br />
Ortsteilrats zu wählen;<br />
Zum weiteren Mitglied des Ortsteilrats sind nur<br />
Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thür-<br />
KWG wählbar. Deutsche und Personen, die die<br />
Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates<br />
der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt,<br />
wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen<br />
sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens<br />
drei Monaten ihren Aufenthalt in dem Ortsteil<br />
mit Ortsteilverfassung haben; der Aufenthalt<br />
in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermu-<br />
16<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
spätestens am 4. Mai <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr behoben<br />
sein. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlausschuss<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt, ob die<br />
eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />
entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt<br />
ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach<br />
der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der<br />
Wahl, so findet die Wahl nicht statt.<br />
7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />
jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />
<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />
gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
tet, wenn die Person im Gebiet des Ortsteils mit<br />
Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen<br />
ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts<br />
maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz –ThürKWG–).<br />
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind<br />
neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich<br />
Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,<br />
Republik Estland, Republik Finnland, Französische<br />
Republik, Hellenische Republik (Griechenland),<br />
Irland, Italienische Republik, Republik Lettland,<br />
Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg,<br />
Republik Malta, Königreich der Niederlande,<br />
Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische<br />
Republik, Rumänien, Königreich Schweden,<br />
Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich<br />
Spanien, Tschechische Republik, Republik<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland sowie Republik Zypern.<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt<br />
der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat<br />
in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet<br />
(§ 12 ThürKWG).<br />
1.1. Für die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats<br />
können Wahlvorschläge von Parteien im<br />
Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder<br />
von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur<br />
einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag<br />
für den Ortsteilrat des Ortsteiles Wülfingerode<br />
darf höchstens 8 Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag<br />
für den Ortsteilrat des Ortsteiles Rehungen<br />
darf höchstens 8 Bewerber enthalten<br />
Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge<br />
unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens<br />
sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer<br />
Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder<br />
Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt<br />
werden; er muss hierzu seine Zustimmung<br />
schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den<br />
Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei<br />
oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem<br />
Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt<br />
werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung<br />
der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame<br />
Wahlvorschläge müssen die Namen<br />
sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen<br />
tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die<br />
Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,<br />
die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.<br />
Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />
Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt<br />
der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.<br />
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter<br />
und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte<br />
und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />
sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,<br />
der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein<br />
Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter be-<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
zeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des<br />
Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner<br />
Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,<br />
verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />
und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall<br />
gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte<br />
und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />
Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des<br />
Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen<br />
und durch andere ersetzt werden.<br />
1.2. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe<br />
muss nach dem Muster der Anlage 5 zur<br />
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)<br />
enthalten:<br />
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder<br />
Wählergruppe,<br />
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf<br />
und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge<br />
im Wahlvorschlag,<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines<br />
Stellvertreters,<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres<br />
Geburtsdatums und ihrer Anschrift.<br />
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:<br />
a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster<br />
der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für<br />
dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag<br />
als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer<br />
Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,<br />
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15<br />
Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1<br />
ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende<br />
Versammlung,<br />
c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />
und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung<br />
nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />
2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe<br />
aufgestellten Bewerber müssen in einer zu diesem<br />
Zweck einberufenen Versammlung von den<br />
wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den<br />
17<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe<br />
in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder<br />
stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung<br />
ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit<br />
zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung<br />
in angemessener Zeit vorzustellen. Zur<br />
Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber<br />
können auch durch eine Versammlung von<br />
Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern<br />
einer Partei oder den wahlberechtigten<br />
Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte<br />
einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu<br />
diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung<br />
gewählt werden.<br />
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die<br />
Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge<br />
im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung,<br />
die Form der Einladung sowie die Zahl<br />
der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.<br />
Hierbei haben der Versammlungsleiter<br />
und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung<br />
gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> an<br />
Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die<br />
Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung<br />
erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer<br />
der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt<br />
war und dass den sich für die Aufstellung<br />
bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben<br />
wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in<br />
angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ist zur Abnahme einer solchen Versicherung<br />
an Eides statt zuständig; er gilt insoweit<br />
als zuständige Behörde im Sinne des § 156<br />
des Strafgesetzbuches.<br />
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />
die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />
Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />
liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sollstedt</strong> vertreten sind, müssen<br />
neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />
die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />
oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von<br />
18<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden<br />
wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für den<br />
Ortsteil Wülfingerode zu wählen sind (insgesamt<br />
26 Unterschriften).<br />
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen,<br />
die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag, im<br />
Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />
liegt, im <strong>Gemeinde</strong>rat Rehungen vertreten sind,<br />
müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,<br />
die der Wahlvorschlag jeder Partei<br />
oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von<br />
viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden<br />
wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats für den<br />
Ortsteil Rehungen zu wählen sind (insgesamt<br />
26 Unterschriften).<br />
Auch die Parteien und Wählergruppen gelten<br />
als ununterbrochen im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten, die<br />
in der bisherigen <strong>Gemeinde</strong> Rehungen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vertreten waren.<br />
3.1. Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als<br />
Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
im Kreistag oder <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten<br />
ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen<br />
Wahlvorschlags neben den Unterschriften<br />
von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen<br />
hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten wie weitere<br />
Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind.<br />
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner<br />
zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn<br />
dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl<br />
in ihrer Gesamtheit im <strong>Gemeinde</strong>rat oder im Kreistag<br />
aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags<br />
ununterbrochen vertreten sind oder wenn<br />
einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit<br />
einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner<br />
Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der<br />
Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />
im Bundestag, im Thüringer Landtag,<br />
im Kreistag des Landkreises, in dem die <strong>Gemeinde</strong><br />
liegt, oder im <strong>Gemeinde</strong>rat vertreten ist.
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
3.2. Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,<br />
wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem<br />
geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag<br />
einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit<br />
der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14<br />
Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder<br />
Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />
3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung<br />
von Unterstützungsunterschriften persönlich<br />
nach der Einreichung des Wahlvorschlags in<br />
eine vom Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong> bis zum 4. Mai <strong>2009</strong>,<br />
18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres<br />
Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />
einzutragen und eine eigenhändige<br />
Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von<br />
Unterstützungsunterschriften wird von dem Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />
und unverzüglich nach Einreichung des<br />
Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong> von<br />
montags-mittwochs 08.30-12.00 Uhr<br />
und 12.30-15.30 Uhr<br />
donnerstags 08.30-12.00 Uhr,<br />
12.30-15.30 Uhr<br />
und 16.00-18.00 Uhr;<br />
freitags 08.30-12.00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Sollstedt</strong>, (Zimmer 2, Meldebehörde)<br />
Am Markt 2 ausgelegt.<br />
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie<br />
wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung<br />
nicht oder nur unter unzumutbaren<br />
Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aufzusuchen,<br />
erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch<br />
bewirkt werden, dass die wahlberechtigte<br />
Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung<br />
eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt<br />
und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung<br />
im Eintragungsraum für sie vorzunehmen;<br />
die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein<br />
an Eides statt zu versichern, dass die<br />
Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins<br />
vorliegen.<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen<br />
für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte,<br />
die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere<br />
Unterstützungsliste eingetragen haben oder<br />
einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet<br />
haben. Geleistete Unterschriften können nicht<br />
zurückgenommen werden.<br />
4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig<br />
(Listenverbindung). Sie muss spätestens<br />
am 4. Mai <strong>2009</strong>, 18.00 Uhr, durch übereinstimmende<br />
Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge<br />
gegenüber dem Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung<br />
der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen<br />
beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz<br />
4 ThürKWG) beizufügen.<br />
5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach<br />
der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung<br />
von Wahlvorschlägen eingereicht werden.<br />
Sie müssen spätestens am 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis<br />
18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge<br />
sind bei der Wahlleiterin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />
Frau Buhler, (Zimmer 2, Meldebehörde),<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2, 99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge<br />
können nur bis zum 24. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> bis 18.00 Uhr<br />
durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />
des Wahlvorschlages und der Mehrheit<br />
der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages<br />
zurückgenommen werden. Die Erklärung von<br />
Listenverbindungen muss bis zum 4. Mai <strong>2009</strong><br />
bis 18.00 Uhr ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter<br />
der <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag<br />
eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt,<br />
d. h. die Wahl wird ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene<br />
Bewerber und ohne das Recht der<br />
Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.<br />
Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen,<br />
wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen<br />
sind.<br />
7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom<br />
19<br />
A M T L I C H E R T E I L
A M T L I C H E R T E I L<br />
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich auf Mängel<br />
überprüft und die Beauftragten aufgefordert,<br />
festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge<br />
müssen spätestens bis 4. Mai <strong>2009</strong><br />
bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt<br />
sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge<br />
insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls<br />
von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen<br />
Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen,<br />
die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber),<br />
sind in gleicher Weise wie Bewerber<br />
zu wählen. Am 5. Mai <strong>2009</strong> tritt der Wahlaus-<br />
Thüringer Kommunalwahlen am 07. Juni <strong>2009</strong><br />
- GEMEINDEWAHLEN -<br />
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzungen des<br />
Wahlausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
(gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlordnung)<br />
Am Montag, dem 27. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> um 19.00 Uhr<br />
führt der Wahlausschuss seine 1. öffentliche<br />
– konstituierende – Sitzung im Sozialen Zentrum,<br />
– Speiseraum –, Halle-Kasseler-Straße 55,<br />
99759 <strong>Sollstedt</strong> mit folgender Tagesordnung durch:<br />
1. Begrüßung und Eröffnung<br />
2. Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter<br />
Bestellung eines Schriftführers<br />
Verpflichtung der Beisitzer, Stellvertreter und<br />
des Schriftführers (§ 4 Abs. 3, 4 u. 7 Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz)<br />
3. Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung<br />
der eingereichten Wahlvorschläge<br />
Am Dienstag, dem 05. Mai <strong>2009</strong>, um 18.00 Uhr<br />
im Sozialen Zentrum – Speiseraum – Halle-Kasseler-Straße<br />
55, 99759 <strong>Sollstedt</strong> wird die 2. öffentliche<br />
Sitzung des Wahlausschusses mit<br />
folgender Tagesordnung stattfinden:<br />
1. Begrüßung und Eröffnung<br />
2. Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung<br />
der eingereichten Wahlvorschläge<br />
und Erklärung zu Listenverbindungen (§ 4<br />
Abs. 5 u. 6, § 17 Abs. 4 Sätze 1-4 Thüringer<br />
20<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
schuss der <strong>Gemeinde</strong> zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen<br />
zu Listenverbindungen den durch das Thüringer<br />
Kommunalwahlgesetz und die Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen<br />
entsprechen und als gültig zuzulassen sind.<br />
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten<br />
jeweils in männlicher und weiblicher Form.<br />
<strong>Sollstedt</strong>, den 19.03.<strong>2009</strong><br />
gez. Buhler, Wahlleiterin d. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Kommunalwahlgesetz; § 22 Thüringer<br />
Kommunalwahlordnung)<br />
Die Sitzungen sind öffentlich.<br />
Hinweis: Für den Fall, dass eine nochmalige Beschlussfassung<br />
über ganz oder teilweise für ungültig<br />
erklärte Wahlvorschläge und Listenverbindungen<br />
erforderlich ist, findet diese Sitzung des<br />
Wahlausschusses am 12. Mai <strong>2009</strong> um 19.00 Uhr<br />
am gleichen Ort wie die 1. und 2. Sitzung des Wahlausschusses<br />
statt. Dazu wird hiermit eingeladen.<br />
Auch diese Sitzung ist öffentlich. Sollte diese<br />
Sitzung nicht stattfinden, wird darüber in den<br />
Verkündungstafeln (Amtskästen) der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sollstedt</strong> informiert.<br />
<strong>Sollstedt</strong>, 01. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
gez. H. Buhler, Wahlleiterin/Vorsitzende des<br />
Wahlausschusses<br />
Spruch der Ausgabe<br />
Man ist nicht an der Spitze um herunter<br />
zu blicken, sondern um vorauszuschauen.<br />
- Verfasser unbekannt -
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Wahlhelfer/innen gesucht – nochmaliger Aufruf zur Mitarbeit!<br />
Für die Wahlen am 07.06.<strong>2009</strong> werden noch<br />
Wahlhelfer/innen gesucht.<br />
Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet und als Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 Abs. 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt<br />
sind und zur aktiven Mitarbeit in einem Wahlvorstand,<br />
Briefwahlvorstand oder Wahlausschuss<br />
bereit sind, werden gebeten, sich bei der Gemein-<br />
Gemäß § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />
(ThürKAG) in Verbindung mit der Satzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> über die Erhebung einmaliger<br />
Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen<br />
(Straßenausbaubeiträge) vom 16.10.2007 ist die<br />
Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme „Ernst-<br />
Thälmann-Straße von Einmündung Heidenroder<br />
deverwaltung <strong>Sollstedt</strong> bzw. der Wahlleiterin, Frau<br />
Hannelore Buhler, Tel. 036338/35812 zu melden.<br />
Von Vorteil wäre es, wenn bereits Erfahrungen<br />
als Beisitzer bzw. Mitglied eines Wahlvorstandes<br />
vorhanden sind.<br />
Für ihre Bereitschaft bedanke ich mich schon<br />
jetzt recht herzlich.<br />
gez. Buhler, Wahlleiterin<br />
Baumaßnahmen „Am Bahndamm“, „Am Markt“<br />
und am „Käthe-Kollwitzplatz 6-8“<br />
Der AWZV Bode-Wipper beabsichtigt in der Straße<br />
„Am Bahndamm“ (nördlich der Bahnlinie Halle<br />
– Eichenberg) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> einen<br />
neuen Mischwasserkanal zu verlegen, einschließlich<br />
der dazugehörigen Hausanschlussleitungen<br />
und Grundstückskontrollschächte. Verlegt werden<br />
Steinzeugrohrleitungen DN 200 bis 300 in Tiefen<br />
bis 3,50 m. Der Baubeginn ist für Mitte <strong>April</strong> vorgesehen,<br />
die Fertigstellung soll Ende Mai <strong>2009</strong> sein.<br />
Im Anschluss an diese Baumaßnahme wird voraussichtlich<br />
ab 2.6.<strong>2009</strong> „Am Markt“ (von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
in nördliche Richtung) ein Abwasserkanal<br />
DN 200 bis 250 verlegt. Diese Arbeiten<br />
sollen bis zum 25.6.<strong>2009</strong> abgeschlossen werden.<br />
In der Straße „Am Bahndamm“ wird im Anschluss<br />
an die Kanalbauarbeiten die Straßenoberfläche<br />
grundhaft erneuert. Der Baubeginn dieser<br />
Arbeiten erfolgt voraussichtlich ab 02.06.<strong>2009</strong>. An-<br />
schließend erfolgt der Straßenausbau des Käthe-<br />
Kollwitz-Platzes 6 bis 8. Die Fertigstellung dieser<br />
Maßnahmen ist für den 30.10.<strong>2009</strong> vorgesehen.<br />
Wir bitten insbesondere die Anwohner um Verständnis<br />
wegen der in der Bauzeit nicht zu verhindernden<br />
Beeinträchtigungen und empfehlen in<br />
dieser Zeit umliegende öffentliche Parkplätze zu<br />
nutzen. Sie werden auch durch die zuständige<br />
Bauleitung bzw. die ausführende Baufirma rechtzeitig<br />
vor Ort informiert.<br />
Für Ihre Fragen und Probleme besteht die Möglichkeit,<br />
sich zu den Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes<br />
Bode-Wipper in Bleicherode,<br />
Kehmstedter Weg 44, Tel.-Nr. 456210 bzw. bei<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sollstedt</strong>, Am Markt 2,<br />
Bauverwaltung Tel.-Nr. 358-17 zu informieren.<br />
gez. M. Liebergesell, Geschäftsführer des AWZV<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Fertigstellung der Gemeinschaftsbaumaßnahme Wohnwege „Ernst-Thälmann-Straße<br />
von Einmündung Heidenroder Straße bis Parkplatz Ernst-Thälmann-Straße 13“<br />
in <strong>Sollstedt</strong> und der Straße „Am Friedhof“ im OT Wülfingerode<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Straße bis Parkplatz Ernst-Thälmann-Straße 13“<br />
mit der Abrechnungseinheit Nr. 44 sowie der Straßenbaumaßnahme„Am<br />
Friedhof“ im OT Wülfingerode<br />
mit der Abrechnungseinheit Nr. 47 erfolgt.<br />
Der Zeitpunkt der Fertigstellung wird auf den<br />
02.12.2008 festgelegt.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
21<br />
A M T L I C H E R T E I L
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
„Ihr Frischemarkt <strong>Sollstedt</strong>“ eröffnet am 2. <strong>April</strong><br />
Am 02.04.<strong>2009</strong> ist es soweit, „unser Herzstück“<br />
wird zum Leben erweckt! Nach nunmehr 3 1/2<br />
Jahren intensiver Bemühungen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
und des Bürgermeisters zieht ein neuer<br />
Marktbetreiber in unseren ehemaligen TEGUT/<br />
Okay-Markt ein.<br />
Schon 1990 hat die damalige <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
mit dem Bürgermeister diesen Standort<br />
zum Mittelpunkt unserer <strong>Gemeinde</strong> auserkoren<br />
und entsprechend ausbauen lassen. Nach 15 Jahren<br />
der Betreibung durch den Tegut/Okay-Markt<br />
schloss der Hauptanziehungspunkt für den Markt<br />
Ende 2006 seine Pforten. Wir freuen uns nicht<br />
nur über einen weiteren Lebensmittelmarkt in <strong>Sollstedt</strong>,<br />
sondern insbesondere über die Wahl des<br />
Standortes des Betreibers. 3 1/2 Jahre hat der<br />
Gebäudeteil des ehemaligen TEGUT-Marktes mittlerweile<br />
leer gestanden – ein Manko für die unmittelbaren<br />
Nachbargeschäfte. Auch der bauliche sowie<br />
optische Zustand hat darunter sehr gelitten.<br />
22<br />
Für die wunderschöne<br />
Feier an meinem<br />
90. Geburtstag<br />
möchte ich mich hiermit bei<br />
meinen Kindern und Enkelkindern<br />
herzlich bedanken.<br />
Ebenso bedanke ich mich bei allen<br />
Verwandten und Bekannten, bei der<br />
Senioren-Tanzgruppe und beim<br />
Gemischten Chor „Echo“ für die<br />
vielen Blumen und Geschenke.<br />
Es war wunderschön.<br />
Erna Greifzu<br />
- <strong>Sollstedt</strong> im Februar <strong>2009</strong> -<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Unsere intensiven Aktivitäten fanden Dank der<br />
Unterstützung und des Engagements, insbesondere<br />
des Vorsitzenden der Kreissparkasse, Herrn<br />
Przybilla, des Vorstandsmitgliedes, Herrn Deig, des<br />
Insolvenzverwalters Herrn Dr. Giehl und der privaten<br />
Investoren ihre Vollendung.<br />
Persönlich freue ich mich natürlich, dass es uns<br />
gelungen ist, den Marktplatz wieder zu beleben,<br />
war doch die Herstellung des gesamten Marktes<br />
ein Hauptanliegen unserer Kommunalpolitik seit<br />
meinem Amtsantritt.<br />
Auch für unsere Bürgerinnen und Bürger geht<br />
damit ein Wunsch in Erfüllung. Seit langem wird<br />
auf die Eröffnung eines weiteren Marktes in <strong>Sollstedt</strong><br />
gehofft. Dass dieser nun Realität wird und<br />
damit gleichzeitig unser Markt an Attraktivität gewinnt,<br />
ist eine optimale Lösung.<br />
Wir wünschen dem neuen Markt erfolgreiche<br />
Geschäfte.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
Ambulanter Pflegedienst<br />
im „FV Soziales Zentrum Solstedt e.V.“<br />
Halle-Kasseler-Straße 55<br />
Unsere Leistungen für Sie:<br />
• Grundpflege: z. B. Körperpflege<br />
• Behandlungspflege: z. B. Verbände, Spritzen<br />
• Ausleihe von Pflegehilfsmitteln<br />
• Hauswirtschaftliche Versorgung: z. B. Reinigen<br />
der Wohnung, Einkäufe<br />
• Soziale Betreuung und Beratungsgespräche<br />
• Pflegeeinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI<br />
• Fahrdienste<br />
• Betreuung bei Urlaub und Krankheit<br />
• Essen auf Rädern<br />
• Anleitung v. mitpflegenden Familienangehörigen<br />
Benötigen Sie Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll<br />
an uns! Wir beraten Sie gern. Sie erreichen uns<br />
Tag und Nacht unter der Nummer 036338/44936.<br />
gez. Kornelia Seibt, Pflegedienstleiterin
Anzeige<br />
Die berühmten Volksmusiker aus<br />
Kastelruth kommen nach Nordhausen …<br />
Jetzt schon<br />
Karten sichern!<br />
Die weltberühmten Spatzen aus Kastelruth in Südtirol kommen<br />
am 3. Juli <strong>2009</strong> nach Nordhausen. Auf dem Gelände<br />
der Wippertaler Getränke GmbH, dem Veranstalter, in<br />
Sundhausen machen sie Station.<br />
Sehr viele Kartenbestellungen liegen schon vor. Ab sofort<br />
können weitere Bestellungen entgegen genommen werden.<br />
Ein Anruf genügt: Lothar Koch (03631) 901516 oder Handy:<br />
0173/3586698. Offiziell erfolgt der Kartenverkauf ab 28.9.2008<br />
anläßlich des Oktoberfestes der Wippertaler Getränke GmbH<br />
in Sundhausen ab 11.00 Uhr. Behinderte mit entprechendem<br />
Ausweis und Rollstuhlfahrer melden sich bitte bis zum 25.9.,<br />
da wir für Sie entsprechende gesonderte Plätze zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Einschließlich des Vorprogramms, dass um 17.30 Uhr beginnen<br />
wird, sind zwischen 35 u. 40 Euro pro Karte zu zahlen. Einlaß<br />
ist bereits ab 17 Uhr über den Zugang vom Scheunenhof<br />
her. An diesem Ort wird es auch genügend Parkplätze geben.<br />
Ab 28.9.<strong>2009</strong> erfolgt der Kartenvorverkauf in allen DGS Getränkemärkten<br />
in Nordhausen, Bleicherode, <strong>Sollstedt</strong>, Niedersachswerfen,<br />
Wipperdorf, Dingelstädt, Eisenach, Erfurt, Heiligenstadt,<br />
Merseburg, Halle-Ammendorf, Halle-Neustadt, bei<br />
der Nordhausen-Info und im Maklerbüro L. Koch unter den<br />
o. g. Telfonnummer. Bestellungen über E-Mail können ebenfalls<br />
über „wippertalergetraenke@t-online.de“ oder „maklerbuero@t-online.de“<br />
genutzt werden. Auf den Eintrittskarten<br />
ist eine Anfahrtsskizze für den Veranstaltungsort enthalten.<br />
Viele Fanclubs der Kastelruther Spatzen aus Nah und Fern<br />
haben bereits ihr Kommen signalisiert. Das freut natürlich besonders<br />
Norbert Rier, dem Frontmann der Kastelruther Spatzen.<br />
Der Landwirt und Pferdezüchter, der im Unterschied zu seinen<br />
Am 3. Juli <strong>2009</strong> in Nordhausen<br />
Kollegen keine musikalische Vergangenheit hat, war schon<br />
einmal in Nordhausen. Auf eine neue Begegnung mit den<br />
vielen Südharzern ist die Freude groß.<br />
Bereits Anfang der 80er Jahre gegründet, sind die Kastelruther<br />
Spatzen heute die erfolgreichste deutschsprachige Volksmusikgruppe.<br />
Über 100 goldene Schallplatten zählen zu ihren<br />
Errungenschaften. Die Lieder gehen zu Herzen. Ob „Tränen<br />
passen nicht zu Dir“, „Eine weiße Rose“, „Atlantis der Berge“<br />
– jeder Titel wurde ein Hit. Die Spatzen aus Kastelruth sind<br />
Trophäensammler erster Güte. Elfmal erhielten sie in der KategorieVolksmusik<br />
den begehrten „Echo“-Preis. Er gilt als der<br />
größte europäische und weltweit als der drittgrößte Musikpreis.<br />
Wir bewegen uns da in bester Gesellschaft, sagt Spatzen-<br />
Mitglied Walter Mauroner. Und nennt Stars wie Herbert Grönemeyer,<br />
Michael Jackson und Udo Jürgens. Achtmal eroberten<br />
die Spatzen die „Krone der Volksmusik“. Wie sie das machen,<br />
kann Norbert Rier nicht sagen. Eines weiß der Chef und<br />
formulierte es so: „Die Erfolge verdanken wir ausschließlich<br />
unseren Fans. Ohne sie stünden wir heute nicht da, wo wir<br />
stehen. Indem sie unsere Lieder hören und kaufen, bestimmen<br />
sie, wie erfolgreich wir sind.“ Norbert Rier räumt aber auch ein:<br />
„Viele Menschen wollen unsere Musik nicht. Das gilt aber für<br />
alle Künstler und Musik-Richtungen. Entscheidend ist, das man<br />
als Glied in der Kette der Musikbranche anerkannt und respektiert<br />
wird“. – Darüber besteht absolut kein Zweifel. Mit dem<br />
Konzert der Kastelruther Spatzen am 3.7.<strong>2009</strong> in Nordhausen-<br />
Sundhausen haben alle Fans und Interessierte die Möglichkeit,<br />
den schönen Liedern der Spatzen zu folgen. Sitzplätze<br />
sind in ausreichender Zahl für alle vorhanden.<br />
gez. Lothar Koch
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
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SOLLSTEDT<br />
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Für das Jahr <strong>2009</strong> bieten wir Ihnen<br />
folgende Sonderreisen an:<br />
• 07.06.-14.06.<strong>2009</strong> - Metropolen d. Ostsee<br />
Kreuzfahrtschiff „Costa Magica“,<br />
Vollpension 799,- Euro<br />
• 19.09.-26.09.<strong>2009</strong> - Kroatien<br />
Hotel „Quercus“, Halbpension 559,- Euro<br />
• 28.09.-05.10.<strong>2009</strong> - Tunesien<br />
Clubhotel „Rimel Djerba“,<br />
All inklusive 579,- Euro<br />
• 04.10.-19.10.<strong>2009</strong> - Westen der USA<br />
Rundreise, Frühstück 2.248,- Euro<br />
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Unsere Sonderreisen bieten<br />
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Wir wünschen allen Kunden und<br />
Lesern ein schönes Osterfest.<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Bäumchen wechsle Dich<br />
Eine Tageszeitung berichtete am 02.03.<strong>2009</strong> über<br />
den Standpunkt der SPD-Fraktionsvorsitzenden<br />
des Kreistages zur Zukunft der Schwimmhalle<br />
<strong>Sollstedt</strong>.<br />
Frau Becker, die Bürgerin der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
und Mitglied des Fördervereins <strong>Sollstedt</strong>er<br />
Hallenbad e. V. ist, sagt in diesem Bericht zwar,<br />
sie sei für den Erhalt der Schwimmhalle, aber diese<br />
Halle sein nicht die Nummer eins auf ihrer Prioritätenliste.<br />
Sie sei dafür, dass die möglicherweise<br />
aus dem Konjunkturpaket II sowie die des Kreises<br />
bereitgestellten Mittel nicht in den Straßenbau<br />
und die Schwimmhalle investiert werden sollen,<br />
sondern in die Schulen.<br />
Hier sei daran erinnert: Frau Becker stimmte,<br />
als es seinerzeit um den Erhalt der Schule in <strong>Sollstedt</strong><br />
ging, im Kreistag als Fraktionsvorsitzende<br />
mit ihrer SPD für die Schließung der Schule. Ein<br />
Schelm wer ihren Sinneswandel als Wahlkampfpopulismus<br />
versteht! Außerdem sollte Frau Becker<br />
wissen, dass u. a. keine Straßenbaumaßnahmen<br />
aus dem Konjunkturpaket finanziert werden dürfen.<br />
Wir wollen Frau Becker hier gern darüber informieren,<br />
dass mehr als 60 Prozent der Besucher der<br />
Schwimmhalle Kinder sind. Drei Kindergärten und<br />
acht Schulen führen hier den Schwimmunterricht<br />
durch, der eine Pflichtaufgabe der Schulen und<br />
damit des Kreises ist.<br />
Außerdem stellt sich dem Förderverein die Frage,<br />
welche Äußerung von Frau Becker gilt, die veröffentlichte<br />
oder die, die sie im Januar, wie andere<br />
Kreistagspolitiker auch, gegenüber dem Förderverein<br />
gemacht hat, nämlich sich für den Erhalt<br />
der Schwimmhalle und deren Weiterentwicklung<br />
einzusetzen?<br />
gez. W. Reinhardt, Vorstandsmitglied des FV<br />
Übrigens …<br />
Auch ein frisch angeknackstes Ei können Sie<br />
noch als Frühstücksei zubereiten. Geben Sie beim<br />
Kochen einfach einen Schuss Essig ins Wasser.<br />
Er verhindert, dass das Eiweiß ausläuft.
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Aufruf zum Frühjahrsputz<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
einschl. der Ortsteile Wülfingerode<br />
und Rehungen<br />
Auch in diesem Jahr ruft die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong> alle Bürgerinnen und Bürger, Schulen<br />
und Soziale Einrichtungen zum Frühjahrsputz auf!<br />
Mit Beginn des milderen Wetters hat sich endlich<br />
der langersehnte Frühling wieder eingestellt<br />
und zeigt uns deutlich die hinterlassenen Spuren<br />
des langen Winters. Diese sollen so schnell als<br />
möglich beseitigt werden, damit das frische Grün<br />
und die vielen bunten Frühlingsblüher das Aussehen<br />
unserer <strong>Gemeinde</strong> verschönern.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong> wird in der Woche vom<br />
06. bis 09.04.<strong>2009</strong> auf den gemeindeeigenen Flächen<br />
den „Frühjahrsputz“ durchführen. Wir bitten<br />
Sie daher, im Rahmen der Straßenreinigungssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>, Ihrer Anliegerpflicht<br />
nachzukommen und vor Ihren Grundstücken die<br />
Gehwege, Straßen und gegebenenfalls Grünflächen<br />
in der Woche vom 06. bis 09.04.<strong>2009</strong> zu<br />
reinigen. Tragen Sie alle dazu bei, dass unsere<br />
<strong>Gemeinde</strong> stets ein sauberes und freundliches Aussehen<br />
hat!<br />
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre tatkräftige<br />
Unterstützung, denn nur so ist es möglich,<br />
dass unsere <strong>Gemeinde</strong> einen freundlichen Eindruck<br />
hinterlässt.<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister<br />
gez. R. Liebetrau, Ortsteilbürgermeister<br />
gez. R. Schacht, Ortsteilbürgermeister<br />
Unserer verehrten<br />
Kundschaft wünschen<br />
wir ein friedliches<br />
Osterfest <strong>2009</strong>.<br />
Ihr REWE-Markt-Ludwig OHG<br />
99759 <strong>Sollstedt</strong> • Friedeweg 145<br />
Telefon 03 63 38/3 00 12<br />
Übrigens …<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
… werden in der Zeit vom 06.<br />
bis 09.04.09 Ortsnetzspülungen<br />
in <strong>Sollstedt</strong> und Wülfingerode<br />
durchgeführt, was vorübergehend<br />
zu Trübungen des Trinkwassers<br />
führen kann.<br />
… sind noch freie Kleingärten in<br />
der Kleingartenanlage an der B 80 zwischen<br />
<strong>Sollstedt</strong> und Obergebra zu haben. Bei Interesse<br />
wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden<br />
der Sparte der Kleingärtner, Herrn W. Hoffmann,<br />
Käthe-Kollw.-Pl. 5 in <strong>Sollstedt</strong>.<br />
… sind die Öffnungszeiten der Schwimmhalle<br />
in den Osterferien finden Sie in den Bekanntmachungskästen<br />
und im Internet unter www.<br />
sollstedt.de nachzulesen.<br />
… waren die Frauentagsfeiern im Sozialen Zentrum<br />
und im Heimatverein rundum gelungene<br />
Veranstaltungen, auch das kann auf der Homepage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> nachgelesen werden.<br />
… nahmen die Prinzengarde und die Kindertanzgruppe<br />
„Grazy Girls“ der <strong>Sollstedt</strong>er Carnevalsgesellschaft<br />
erfolgreich an einem Tanzwettbewerb<br />
in Nordhausen teil. Zahlreiche Fotos<br />
dazu finden Sie auf der Homepage der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>.<br />
Ein herzliches Dankeschön<br />
sagen wir allen, die uns zu unserer<br />
Goldenen Hochzeit<br />
mit vielen Glückwünschen und<br />
Geschenken geehrt haben.<br />
Vielen Dank auch dem Team der Gaststätte<br />
„Zum Deutschen Haus“ für die<br />
sehr gute Bewirtung.<br />
Gotthard und Usula Staats<br />
- <strong>Sollstedt</strong> im Februar <strong>2009</strong> -<br />
25
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Sich seiner Geschichte und Traditionen bewusst<br />
zu sein ist eine wichtige Voraussetzung für die<br />
Gestaltung der Zukunft. Denn was wäre <strong>Sollstedt</strong><br />
ohne unsere Bergleute? Sie trugen und tragen wesentlich<br />
dazu bei, dass <strong>Sollstedt</strong> wächst und gedeiht.<br />
Aus diesem Grund haben sich die Unterzeichner<br />
dazu entschlossen an jedem 2. Wochenende<br />
im Juli die Tradition des Bergmannsfestes<br />
fortzuführen.<br />
Die Freitagsveranstaltung soll immer auf dem<br />
Gelände des Bergwerkes und die Samstagsveranstaltung<br />
in der Festhalle <strong>Sollstedt</strong> durchgeführt<br />
werden. Da in diesem Jahr die Festhalle zu diesem<br />
Datum ausgebucht ist, haben wir uns entschlossen,<br />
auf das Gelände des Jugendclubs und<br />
des Beachvolleyballplatzes auszuweichen. Aber<br />
wir sind uns sicher, dass das Bergmannsfest trotz<br />
allem in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg wird.<br />
Unter Federführung der Fa. NDH-E mit Unterstützung<br />
des Bürgermeisters, der <strong>Sollstedt</strong>er Wohnungsbaugesellschaft,<br />
dem Jugendclub, der Kindertagesstätte<br />
„Wipperbären“ sowie Vereinen aus<br />
<strong>Sollstedt</strong>, Wülfingerode und Rehungen ist folgender<br />
vorläufiger Programmablauf für das Bergmanns-<br />
und Familienfest am 10. und 11.07.<strong>2009</strong><br />
vorgesehen:<br />
26<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Das traditionelle Bergmannsfest in<br />
<strong>Sollstedt</strong> wird nicht sterben<br />
Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />
wünscht Ihnen die<br />
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an der Autowaschanlage/Werkstatt<br />
Freitag, 10.07.<strong>2009</strong><br />
auf dem Schachtgelände vom NDH-E<br />
14.00 Uhr 1. Grubenfahrt<br />
16.00 Uhr 2. Grubenfahrt<br />
19.00 Uhr Festveranstaltung<br />
- Steigerlied u. Eröffnungsrede des<br />
Geschäftsführers NDH-E Dr. Peter<br />
Pfeifer und des Bürgermeisters<br />
Jürgen Hohberg<br />
- anschließend Auftritt der Chöre,<br />
buntes Showprogramm und<br />
Tanzveranstaltung<br />
- Krönender Abschluss des Abends<br />
sind der „Schichtwechsel“ und ein<br />
zünftiger Zapfenstreich.<br />
Samstag, 11.07.<strong>2009</strong><br />
auf dem Gelände des Beachvolleyballplatzes<br />
und Jugendclubs <strong>Sollstedt</strong><br />
ab 15.00 Uhr buntes Showprogramm mit<br />
bis 18.00 Uhr vielen Überraschungen für<br />
unsere Kleinen<br />
ab 21.00 Uhr Mega Houseparty<br />
Die gastronomische Versorgung liegt in den Händen<br />
von Event & Catering Pfiffig. Der Eintritt für<br />
alle Veranstaltungen ist frei. Für die Grubenfahrt<br />
wird ein Beitrag von 16 Euro/Person erhoben, die<br />
vom Betreiber zur Finanzierung des Festes gespendet<br />
werden. Die Teilnehmerzahl muss auf<br />
50 Personen begrenzt werden. Daher gilt die Reihenfolge<br />
der Bestellung bzw. des Zahlungseingangs.<br />
Anmeldungen nimmt die SWBG während<br />
der üblichen Geschäftszeiten oder unter der Tel.-<br />
Nr. 450960 entgegen.<br />
Das Tragen des bergmännischen Ehrenkleides<br />
wird ausdrücklich begrüßt.<br />
gez. Dr. Pfeifer, Geschäftsführer NDH-E<br />
gez. J. Hohberg, Bürgermeister, Vors. GSV SWBG<br />
gez. H. Winkler, Geschäftsführerin SWBG
Allen Lesern des<br />
Blattes wünschen<br />
ein fröhliches Osterfest…<br />
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27
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Gemäß § 7, Absatz 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Sollstedt</strong> laden wir hiermit alle Jagdgenossen<br />
auf das herzlichste zur Mitgliederversammlung<br />
des Jahres <strong>2009</strong> am Freitag, dem<br />
17. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> um 19:30 Uhr in die Festhalle<br />
am Markt in <strong>Sollstedt</strong> ein.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
01. Begrüßung, Feststellung der Einhaltung der<br />
Ladungsfrist und der Beschlussfähigkeit<br />
02. Bestätigung der Tagesordnung<br />
03. Grußwort des Bürgermeisters,<br />
Herrn Jürgen Hohberg<br />
Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />
wünscht Ihnen Firma Lödel.<br />
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28<br />
Einladung der Jagdgenossenschaft <strong>Sollstedt</strong> zur<br />
Vollversammlung und Wahl der neu zu gründenden<br />
Jagdgenossenschaft Rehungen<br />
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16. Jahrgang Nr. 04<br />
04. Genehmigung der Niederschrift vom<br />
24.10.2008<br />
05. Geschäftsbericht der Vorsitzenden der<br />
Jagdgenossenschaft<br />
06. Kassenbericht<br />
07. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
08. Entlastung des Jagdvorstandes für das<br />
HHJ 2008 gemäß § 13 (2) der Satzung<br />
09. Vorstellung des Haushaltsplanes <strong>2009</strong><br />
10. Beschlussfassung zur Spende an eine<br />
soziale Einrichtung im Haushaltsjahr <strong>2009</strong><br />
11. Rücknahme des Beschlusses 4/2007 -<br />
Änderung Jagdpachtvertrag auf Flächenbezug<br />
12. Antrag von Herrn Frank Schröter Rehungen<br />
(als Vertreter der ehem. JG Rehungen) auf<br />
Trennung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes<br />
13. Weitere Anträge von Mitgliedern können<br />
bis 09.04.<strong>2009</strong> eingereicht werden.<br />
12. Sonstiges<br />
Bei entsprechender Beschlusslage erfolgt im Anschluss<br />
die Neugründung der Jagdgenossenschaft<br />
Rehungen.<br />
01. Wahl der Wahlkommission<br />
02. Entgegennahme von Vorschlägen und<br />
Vorstellung des Vorstandes<br />
03. Ausgabe der Stimmzettel sowie Wahl und<br />
Bekanntgabe der Ergebnisse<br />
04. Vorstellung der Satzung und Beschlussfassung<br />
05. Schlusswort des neu gewählten Vorsitzenden<br />
der Jagdgenossenschaft Rehungen.<br />
Hinweis: Dieses Schreiben gilt als offizielle Einladung,<br />
zusätzliche und persönliche Einladungen<br />
werden nicht versandt. Bei Verhinderungen kann<br />
sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,<br />
durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie,<br />
durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte<br />
volljährige Person oder durch einen volljährigen
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
der selben Jagdgenossenschaft angehörenden<br />
Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung<br />
einer Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die<br />
schriftliche und sachbezogene Form (zu welchem<br />
Tagesordnungspunkt oder zu welcher Sache)<br />
notwendig. Für juristische Personen handeln ihre<br />
verfassungsmäßig berufenen Organe.<br />
Zur Anlage, Aktualisierung und Pflege des Jagdkatasters<br />
haben die Jagdgenossen vor der Ausübung<br />
ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher<br />
alle zur Anlage und Berichtigung des Jagdkatasters<br />
erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge,<br />
Urkundenabschriften u. a.) vorzulegen.<br />
Zur Vorbereitung der Wahl können Anträge bzw.<br />
Vorschläge zur Mitwirkung im Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />
bis zum 9. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> eingereicht<br />
werden.<br />
gez. Steffi Dirumdam, Vorsitzende der Jagdgenossenschaft<br />
gez. Jürgen Hohberg, Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong>,<br />
amtierender Notvorstand<br />
Dienstplan der FF <strong>Sollstedt</strong><br />
im <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
02.04.<strong>2009</strong> Gerätehaus/Fahrzeugcheck<br />
09.04.<strong>2009</strong> Ausbildung Pumpen<br />
16.04.<strong>2009</strong> Vorbereitung Löschangriff<br />
23.04.<strong>2009</strong> Ausbildung FwDv 10<br />
30.04.<strong>2009</strong> Ausbildung FwDv 3<br />
Änderungen sind möglich.<br />
gez. M. Müller, Wehrführer<br />
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16. Jahrgang Nr. 04<br />
Allen Lesern wünscht ein<br />
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Versammlungs- und<br />
Schulungstermine der<br />
FF Wülfingerode<br />
01.04.<strong>2009</strong> 18.00 Uhr, Einsatz- und<br />
Ehrenabteilung<br />
05.04.<strong>2009</strong> 10.00 Uhr, Leitungssitzung<br />
15.04.<strong>2009</strong> 18.00 Uhr, Einsatz- und<br />
Ehrenabteilung<br />
18.04.<strong>2009</strong> 14.00 Uhr, Jugend<br />
24.04.<strong>2009</strong> 19.30 Uhr, Frauenabteilung<br />
gez. Pabst, Ortsbrandmeister/Wehrführer<br />
Ein fröhliches Osterfest <strong>2009</strong> wünscht Ihnen der<br />
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16. Jahrgang Nr. 04<br />
Einladung<br />
zur Mitgliederversammlung am 23.4.<strong>2009</strong><br />
um 19.00 Uhr in die Begegnungsstätte<br />
Wülfingerode, Thomas-Müntzer-Str. 61<br />
Hiermit werden alle Mitglieder der „Waldinteressenten<br />
Wülfingerode“ zur Mitgliederversammlung<br />
eingeladen.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
01. Eröffnung und Begrüßung<br />
02. Feststellung der Einhaltung der Ladefrist<br />
und Beschlussfähigkeit<br />
03. Benennung des Versarnmlungsleiters<br />
04. Bestätigung der Tagesordnung, weitere<br />
Anträge<br />
05. Geschäftsbericht des Vorsitzenden<br />
06. Diskussion zum Rechenschaftsbericht<br />
07. Kassenbericht<br />
08. Diskussion zum Kassenbericht<br />
09. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
10. Entlastung des Vorstandes<br />
11. Wahl des neuen Vorstandes<br />
12. Wahl des Wahlleiters<br />
13. Wahl:<br />
• Vorsitzender • stellv. Vorsitzender<br />
• Schriftführer • Kassierer<br />
• Waldaufseher • Führung Lagerbuch<br />
14. Beschlüsse / Sonstiges / Selbstwerbung /<br />
Brennholz<br />
15. Schlusswort des Vorsitzenden<br />
Der Vorstand weist auf besondere Beschlussfähigkeit<br />
hin. Bei Feststellung der Beschlussunfähigkeit<br />
wird die Mitgliederversammlung geschlossen<br />
und sofort eine neue Mitgliederversammlung<br />
mit gleicher Tagesordnung einberufen.<br />
gez. Pabst, Vorsitzender<br />
Am 16. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> begehen<br />
Rudolf und Gerda Ströse<br />
aus <strong>Sollstedt</strong> ihr Fest der<br />
Diamantenen Hochzeit.<br />
Der Bürgermeister und die Mitarbeiter/innen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung übermitteln die<br />
besten Wünsche.
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Allen Kunden und Lesern ein schönes<br />
Osterfest <strong>2009</strong> wünscht …<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Urteil vom Thüringer Oberverwaltungsgericht im<br />
Wahlanfechtungsverfahren Dagmar Becker ./.<br />
Freistaat Thüringen gefällt<br />
Mit unglaublicher Erleichterung habe ich am 26.<br />
Februar <strong>2009</strong> das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes<br />
im Berufungsverfahren zur Anfechtung<br />
der Bürgermeisterwahl vom 07. Mai<br />
2006 zur Kenntnis genommen. Die Richter schlossen<br />
sich, wie von den meisten nicht anders erwartet,<br />
der bereits mehrfach geäußerten Rechtsauffassung<br />
an. Sowohl im Wahlanfechtungsverfahren<br />
seitens der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises<br />
als auch in der 1. Instanz vor dem Thüringer<br />
Verwaltungsgericht wurde ausführlich dargelegt<br />
und substantiiert begründet, dass keine Verstöße<br />
gegen gesetzliche Bestimmungen zu verzeichnen<br />
waren, die geeignet gewesen wären, das<br />
Wahlergebnis zu Gunsten eines Bewerbers, nämlich<br />
des Amtsinhabers, zu beeinflussen. Diese Ansicht<br />
wurde auch vollinhaltlich durch den Vertreter<br />
des Öffentlichen Interesses vom Freistaat Thüringen<br />
geteilt.<br />
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.<br />
Die schriftlichen Urteilsgründe werden den Beteiligten<br />
in Kürze zugestellt. Der Senat hat die Revision<br />
nicht zugelassen. Hiergegen kann die Klägerin<br />
beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde<br />
einlegen.<br />
Während der Dauer des gesamten Verfahrens,<br />
das sich nun über nahezu drei Jahre erstreckte,<br />
mussten neben unzähligen Arbeitsstunden der<br />
damit befassten Juristen und Sachbearbeiter auch<br />
durch mich als damalige <strong>Gemeinde</strong>wahlleiterin<br />
und somit Verantwortliche für das gesamte Prozedere<br />
viele Zuarbeiten geleistet werden. Das für<br />
mich persönlich Gravierendste war aber die nervliche<br />
Belastung, unter der nicht nur ich in der ganzen<br />
Zeit gestanden habe, fühlte ich mich doch in<br />
der Verantwortung dafür, dass alles ordnungsgemäß<br />
abgelaufen war. Dass dies nicht nur ein subjektives<br />
Empfinden war, wurde mir vor Augen geführt,<br />
als ich am 06.01.<strong>2009</strong> für die diesjährigen<br />
Wahlen erneut zur Wahlleiterin bestellt werden<br />
sollte: Auf den Hinweis des Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
auf das noch laufende Verfahren<br />
sprach mir in der Folge nur ein Teil der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
dafür ihr Vertrauen aus.<br />
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Sollstedt</strong> sind froh darüber,<br />
dass diese unnötigerweise nervenaufreibende<br />
Zeit für die nächsten drei Jahre der Vergangenheit<br />
angehört und wir uns wieder ausschließlich unseren<br />
eigentlichen Aufgaben widmen können.<br />
gez. H. Buhler, Wahlleiterin<br />
Ihre Allianz-Agentur<br />
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Versicherung, Vorsorge und Vermögen stehe ich Ihnen<br />
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31
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Bekanntmachung<br />
des Vorstandes der Garageneigentümergemeinschaft<br />
„Glück auf“<br />
Achtung liebe Mitglieder, die Jahresversammlung<br />
unserer Gemeinschaft führen wir am Freitag, dem<br />
24.04.<strong>2009</strong> um 17.00 Uhr in der „Bärenschänke“<br />
durch. Hierzu lädt Sie der Vorstand herzlich ein.<br />
Tagesordnung<br />
1. Feststellung zur Einhaltung der Ladungsfrist<br />
und Beschlussfähigkeit<br />
2. Bestätigung der Tagesordnung<br />
3. Bericht des Vorstandes und des Verwalters<br />
4. Bericht der Revisionskommission<br />
5. Entlastung d. amtierenden Vorstandes/Verwalters<br />
6. Beschlussfassung zum Haushaltsplan der<br />
Gemeinschaft für das Jahr <strong>2009</strong><br />
7. Verschiedenes (Anfragen usw.)<br />
Die Kassierung des Jahresbeitrages 17,00 Euro<br />
bzw. 20,00 Euro erfolgt am 02. und 03.05.<strong>2009</strong><br />
von 10.00 bis 11.30 Uhr an der Garage Nachkassierung<br />
am 10.05.<strong>2009</strong> von 10.30 bis 11.30 Uhr.<br />
32<br />
Allen Lesern wünschen wir ein schönes<br />
Osterfest und einen fleißigen Osterhasen.<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Einladung zum 30. Frühlingssingen<br />
des Chores „Echo“<br />
<strong>Sollstedt</strong> von 1856<br />
Wir möchten auch in diesem Jahr alle musikinteressierten<br />
Bürger aus <strong>Sollstedt</strong> und Umgebung<br />
zu unserem diesjährigen Frühlingssingen recht<br />
herzlich einladen. Es findet unter dem Motto „Mit<br />
Evergreens in den Frühling“ am 18. <strong>April</strong> ab<br />
18:00 Uhr bis 24:00 Uhr in der Festhalle <strong>Sollstedt</strong><br />
statt.<br />
Mit unseren befreundeten Chören Chor „Harmonie“<br />
Wülfingerode, Sängerbund Rehungen von<br />
1857 e.V., MGV Rüdershausen, MGV Großlora/Trebra,<br />
MGV „Germania 1889“ Hainrode e.V.,<br />
Gesangverein „Victoria“ aus Wunstorf Niedersachsen<br />
und MGV Concordia e.V. Deuna möchten<br />
wir mit heimatverbundenen Liedern den Frühling<br />
einläuten. Es soll wieder ein unvergesslicher<br />
Abend unter Freunden werden.<br />
Nach dem Auftritt der Chöre wird bei Live-Musik<br />
zum Tanz aufgespielt. Für das leibliche Wohl wird<br />
durch die Gastgeber reichlich gesorgt.<br />
gez. Gerhard Becker, Vors. Chor „Echo“ <strong>Sollstedt</strong> von 1856 e.V.<br />
Maisprung und Maibaum<br />
setzen in Wülfingerode<br />
Begrüßen Sie mit uns den Wonnemonat Mai<br />
Am Donnerstag, dem 30.04.<strong>2009</strong>, „springen“<br />
wir auf der Lohwiese in Wülfingerode ab 20.00 Uhr<br />
in den Mai hinein. Und am Freitag, dem 01.05.<strong>2009</strong>,<br />
erfolgt an selber Stelle ab 10.00 Uhr das traditionelle<br />
Maibaum setzen. Dazu laden wir alle Bürgerinnen<br />
und Bürger recht herzlich ein. Für eine<br />
ausreichende Verpflegung sorgen an beiden Tagen<br />
die WülfingeröderKirmesburschen.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
gez. Eike Burbott, Kirmesschulze
Allen Lesern des<br />
Blattes wünschen<br />
ein fröhliches Osterfest…<br />
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Glücksgasse 3<br />
99759 <strong>Sollstedt</strong><br />
Tel. 036338/40415<br />
Fax 036338/48838<br />
Mobiltelefon<br />
01 62/6 96 20 43<br />
Malermeister<br />
Dirk Kucharski<br />
Hauptstraße 70<br />
99759 Rehungen<br />
Tel. 03 63 38/4 88 19<br />
Fax 03 63 38/4 87 03<br />
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99759 SOLLSTEDT<br />
Telefon 036338/60492<br />
Handy 0174/4686131<br />
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wie gewohnt!<br />
Mo-Do 11-21 Uhr<br />
Fr+Sa 11-24 Uhr<br />
Sonntag 10-21 Uhr<br />
Wir stehen unseren Gästen gern für jegliche<br />
Feierlichkeiten zur Verfügung. Wir<br />
bitten Sie um Voranmeldungen.<br />
99759 <strong>Sollstedt</strong> • H.-Kasseler-Str. 37<br />
Telefon 03 63 38/4 84 40<br />
33
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Auf zum Osterfeuer nach<br />
Wülfingerode<br />
Auch in diesem Jahr laden wir alle Bürgerinnen<br />
und Bürger recht herzlich zu unserem traditionellen<br />
Osterfeuer auf den Galgenberg ein. Los geht<br />
es am Samstag, dem 11.04.<strong>2009</strong>, um 19.30 Uhr.<br />
Für Bratwürstchen und Getränke sorgen die Wülfingeröder<br />
Kirmesburschen. Wir freuen uns auf<br />
Ihren Besuch! gez. Eike Burbott, Kirmesschulze<br />
34<br />
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
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besonderen Anlass<br />
z. B. Jugendweihe, Konfirmation,<br />
Geburtstage … ab 15.- Euro.<br />
Wir beraten Sie gern!<br />
Allen Lesern wünschen wir ein schönes<br />
Osterfest und einen fleißigen Osterhasen.<br />
<strong>2009</strong>.<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
• 60 JAHRE •<br />
14. Juli 1949 – 14. Juli <strong>2009</strong><br />
SV „Aktivist“ <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />
FESTPROGRAMM<br />
Termin: 03. Mai <strong>2009</strong><br />
Ort: Kegelbahn und Freifläche<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
14.00 Uhr Eröffnung<br />
14.30 Uhr Programm der GS <strong>Sollstedt</strong><br />
15.00 Uhr Programm der <strong>Sollstedt</strong>er<br />
„Wipperbären“<br />
ab 14.00 Uhr buntes Programm auf der<br />
Festwiese ( bei Kegelbahn)<br />
ab 14.00 Uhr Flohmarkt der GS <strong>Sollstedt</strong><br />
mit FV der Grundschule<br />
ab 15.00 Uhr SV „Aktivist“ <strong>Sollstedt</strong> ladet<br />
zum Kaffeeschmaus<br />
17.00 Uhr Feststunde 60 Jahre<br />
Sportverein<br />
Leckeres vom Grill und eine große Auswahl an<br />
Getränken sorgen für das leibliche Wohl.<br />
gez. Weber Vorsitzender<br />
Alte Bauernregeln<br />
• <strong>April</strong>wetter und Kartenglück wechseln in<br />
jedem Augenblick.<br />
• <strong>April</strong> windig und trocken, macht alles<br />
Wachstum stocken.<br />
• Bläst der <strong>April</strong> mit beiden Backen, ist genug<br />
zu jäten und hacken.<br />
• Nasser <strong>April</strong> und windiger Mai bringen ein<br />
fruchtbar Jahr herbei.<br />
• MIETANGEBOT •<br />
SOLLSTEDT, Nähe Kolonie, 3-Raum-Wohnung<br />
(65 m 2 ), 1. Etage, Bad, Küche, Südseite,<br />
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Vermietung der Garage ist möglich.<br />
Mietpreis VB. • Tel. 0174 / 2 42 93 61
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Termine der Wandergruppe<br />
„Wipperthal“ <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />
VERANSTALTUNG<br />
Am Donnerstag, dem 2. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> findet um<br />
16.00 Uhr im Gasthaus zum „Schwarzen Bären“<br />
unsere nächste Vorstandssitzung statt.<br />
WANDERUNGEN<br />
Am Dienstag, dem 7. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> führt uns die Wanderung<br />
in die Berge der Hainleite. In Fahrgemeinschaft<br />
fahren wir nach Friedrichsrode. Von dort wandern<br />
wir durch das Laubtal weiter Richtung Helbetal<br />
und Holzthaleben. Im Schützenhaus kehren wir<br />
ein. Über die Friedrichsröder Straße geht es zurück.<br />
Die Wegstrecke beträgt ca. 10 km. Treff: 8.45 REWE-<br />
Parkplatz, Verantwortl. Wanderfreund L. Panse<br />
Am Sonntag, dem 12. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> nehmen wir<br />
an der Osterwanderung des MDR in Bleicherode<br />
teil. Es können Strecken mit 5, 8 oder 12 km gewandert<br />
werden. Wir bitten, die blauen T-Shirts anzuziehen.<br />
Treff: 8.45 REWE-Parkplatz, Verantwortl.<br />
Wanderfreund B. Hanson<br />
Am Samstag, dem 18. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> nehmen wir an<br />
der Blutbuchenwanderung in SDH teil. Von der<br />
Cruzius-Kirche über die Hardt geht es zum „Wilden<br />
Mann“ (Verpflegung und Musik) und zurück. Streckenlänge<br />
ca. 10 km. Treff: 8.45 REWE-Parkplatz,<br />
Verantwortl. Wanderfreund W. Arnhold<br />
Am Dienstag, dem 21. <strong>April</strong> <strong>2009</strong> wandern wir<br />
von NDH-Nord „Schöne Aussicht“ durch die Windlücke,<br />
den Rossmannsbach nach Petersdorf (Einkehr)<br />
und über Harzrigi zurück nach NDH. Die Wegstrecke<br />
beträgt ca. 12 km. Treff: 8.45 REWE-Parkplatz,<br />
Verantwortl. Wanderfreund U. Quiquerez<br />
Anmerkungen:<br />
Die Teilnahme an den Wanderungen ist freiwillig<br />
und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wanderführer<br />
haften nicht für Schäden oder Unfälle, die den Teilnehmern<br />
entstehen. Bei allen Wanderungen wird<br />
auf entspr. Schuhwerk und Kleidung verwiesen.<br />
gez. W. Arnhold, Vors. d. Wandergruppe<br />
Sportverein Rehungen – Sparte<br />
Hundesport – informiert<br />
Am 26.04.<strong>2009</strong> findet am Hundesportplatz Rehungen<br />
ein Fachseminar „Grundlagen Hundeausbildung“<br />
statt.<br />
Seminarleiter: Michael Kaiser (Hundeflüsterer)<br />
Problemhunde können gerne mitgebracht werden.<br />
Voranmeldungen zur Teilnahme beim Vorstand<br />
Markus Kunze, Tel. 0174/7185922. Der Vorstand<br />
Spedition und<br />
Containerservice<br />
- Steffen Eckhardt -<br />
• Container-Bereitstellung<br />
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• Durchführung von Abrissarbeiten<br />
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16. Jahrgang Nr. 04<br />
Allen Kunden und Lesern<br />
wünschen wir ein<br />
fröhliches Osterfest.<br />
35
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Förderverein Soziales<br />
Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />
Veranstaltungsplan<br />
06./20./27.04.<strong>2009</strong><br />
13.00 Uhr Schachclub<br />
Leitung: Herr F. Schill<br />
14.00 Uhr Seniorensport mit anschl.<br />
Kaffeetrinken<br />
Leitung: Frau R. Keilholz<br />
07. und 21.04.<strong>2009</strong><br />
14.30 Uhr Treffen der aktiven Seniorinnen<br />
Leitung: Frau M. Hebestreit<br />
14. und 28.04.<strong>2009</strong><br />
14.30 Uhr Treffen der fröhlichen Runde<br />
Leitung: Frau M. Winkler<br />
01./08./15./22./29.04.<strong>2009</strong><br />
14.00 Uhr Kaffeekränzchenrunde<br />
Handarbeitsnachmittag<br />
15.04.<strong>2009</strong><br />
14.00 Uhr Sprechstunde des Versi-<br />
(nach Vereinbarung) chertenältesten der Deutschen<br />
Rentenversicherung,<br />
Herrn Kummer<br />
Das Soziale Zentrum ist von Montag bis Freitag<br />
von 7.00 bis 14.00 Uhr unter Telefon 036338/60044<br />
erreichbar. gez. Benkenstein, Vorsitzender Förderverein<br />
Ein schönes Osterfest <strong>2009</strong><br />
wünscht Ihnen die<br />
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Termine bitte nach Vereinbarung<br />
36<br />
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ÖFFNUNGSZEITEN:<br />
Dienstag 9-12 Uhr • Donnerstag 15-18 Uhr<br />
Telefon 03 63 38/4 18 81 • Fax /4 05 52<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Funktionswechsel im<br />
„Förderverein Soziales<br />
Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.“<br />
Nach mehr als 17-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit<br />
als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des „Fördervereins<br />
Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.“ bat<br />
Herr Lothar Werkmeister im Februar <strong>2009</strong> um<br />
Entbindung von dieser Funktion.<br />
Der Vorsitzende des Vereins dankte ihm für seine<br />
langjährige engagierte Tätigkeit und wünschte<br />
Herrn L. Werkmeister und seiner verständnisvollen<br />
Frau alles Gute und beste Gesundheit.<br />
Herr Werkmeister wird dem Vorstand auch weiterhin<br />
als Beisitzer beratend zur Seite stehen.<br />
Herr Frank Wenkel erklärte sich nach erfolgter<br />
Wahl durch die Vorstandsmitglieder bereit, bis<br />
zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung die<br />
Aufgaben des 1. Stellvertreters zu übernehmen.<br />
W.-D. Benkenstein, Vorstandsvorsitzender<br />
Förderverein „Soziales<br />
Zentrum <strong>Sollstedt</strong>“ e. V.<br />
gibt bekannt<br />
Der Förderverein „Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong>“<br />
e. V. gratuliert allen Seniorinnen und Senioren<br />
von <strong>Sollstedt</strong>, dem OT Wülfingerode und OT<br />
Rehungen zum Geburtstag und wünscht Ihnen<br />
alles Gute, beste Gesundheit und viel Freude im<br />
neuen Lebensjahr.<br />
Gleichzeitig laden wir Sie zu unserer gemeinsamen<br />
Geburtstagsfeier am 28.05.<strong>2009</strong> um 14.30<br />
Uhr in das Soziale Zentrum ein. Alle, die im <strong>April</strong><br />
und Mai Geburtstag feiern, sind herzlich eingeladen.<br />
Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Fahrdienst<br />
nach vorheriger telefonischer Absprache<br />
unter der Tel.-Nr. 60044 zur Verfügung.<br />
Der Bürgermeister und eine Gruppe des Kindergartens<br />
möchten auch gratulieren und freuen<br />
sich auf Ihr Kommen.<br />
gez. Benkenstein, Vors. FV Soziales Zentrum <strong>Sollstedt</strong> e. V.<br />
gez. S. Kelle, Leiterin Soziales Zentrum
Allen Lesern des<br />
Blattes wünschen<br />
ein fröhliches Osterfest…<br />
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Mo. 09.00-12.00 Uhr<br />
und 14.00-16.00 Uhr<br />
Mi./Fr. 09.00-12.00 Uhr<br />
Di./Do. geschlossen<br />
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99759 Rehungen<br />
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03 63 38/6 00 00 u. 4 18 14<br />
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37
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
38<br />
KIRCHLICHE TERMINE APRIL <strong>2009</strong><br />
GOTTESDIENSTE<br />
05. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />
13.00 Uhr Wülfingerode<br />
Gründonnerstag 09. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
18.30 Uhr Gerterode Tischabendmahl<br />
20.00 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Tischabendmahl<br />
Karfreitag 10. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
10.00 Uhr Rehungen<br />
15.00 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />
Ostersonntag 12. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
05.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Osternachtsfeier<br />
13.00 Uhr Wülfingerode<br />
Ostermontag 13. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
10.00 Uhr Rehungen<br />
13.30 Uhr Gerterode<br />
19. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong><br />
26. <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
10.30 Uhr <strong>Sollstedt</strong> Vorstellungsgottesdienst<br />
der Konfirmanden<br />
10.30 Uhr Rehungen Familiengottesdienst<br />
13.00 Uhr Wülfingerode<br />
• Kirchen-Café<br />
für alle am 06.04. von 15 bis 17 Uhr im Pfarrhaus<br />
<strong>Sollstedt</strong>. Alle sind eingeladen, bei einer Tasse<br />
Kaffee oder Tee ins Gespräch zu kommen.<br />
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16. Jahrgang Nr. 04<br />
• Frauenfrühstück<br />
an jedem Donnerstag von 9 bis 11 Uhr im Pfarrhaus<br />
<strong>Sollstedt</strong> für alle mit und ohne Kleinkinder.<br />
• Frauenkreise<br />
- <strong>Sollstedt</strong> (Pfarrhaus): 15.04., 14.30 Uhr<br />
• Kinder und Jugend<br />
- Die Vorkonfirmanden (7. Klasse) treffen sich<br />
am 02.04. in <strong>Sollstedt</strong> und am 29.04. in Niedergebra,<br />
jeweils von 17 bis 19 Uhr.<br />
- Kinder-Freitags-Treff für alle (1. bis 6. Klasse)<br />
an jedem Freitag von 15.00 bis 16.30 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />
<strong>Sollstedt</strong> (außer in den Ferien).<br />
- Pfadfinder: die beiden Pfadfindergruppen (6-<br />
10 und 11-14 Jahre) treffen sich mittwochs von<br />
17 bis 18 Uhr in <strong>Sollstedt</strong> (außer in den Ferien).<br />
- Die Kinderkirche trifft sich am 04.04. von 09.30<br />
Uhr bis 11.30 Uhr im Pfarrhaus Rehungen.<br />
• Der <strong>Gemeinde</strong>kirchenrat<br />
trifft sich am 01.04.<strong>2009</strong> um 19.30 Uhr im Bahnhof<br />
<strong>Sollstedt</strong>.<br />
• <strong>Gemeinde</strong>beitrag<br />
für die <strong>Sollstedt</strong>er wird am 06.04. von 15.00 bis<br />
16.00 Uhr im Pfarrhaus <strong>Sollstedt</strong> kassiert.<br />
• Gebetskreis<br />
für alle am 03.04. und am 17.04. um 17.30 Uhr<br />
im Pfarrhaus <strong>Sollstedt</strong>.<br />
• Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
trifft sich am 09.04.und am 23.04. jeweils um<br />
17.30 Uhr im <strong>Sollstedt</strong>er Pfarrhaus.<br />
gez. Werner Heizmann, Pfarrer<br />
Ein fröhliches Osterfest wünschen Ihnen:<br />
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zum Osterfest bereit.<br />
Schauen Sie doch<br />
einmal rein.<br />
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Telefon/Telefax 03 63 38/4 05 90
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
Frühjahrsputz in <strong>Sollstedt</strong><br />
Am Samstag, den 4. <strong>April</strong> soll die Kirche auf Hochglanz<br />
gebracht werden. Wir freuen uns über jeden,<br />
der Lust und Zeit hat mitzuhelfen. Wir starten<br />
um 13.30 Uhr.<br />
Osternacht<br />
Ein ganz besonderer Höhepunkt im Kirchenjahr<br />
ist ganz bestimmt die Osternachtsfeier! Auch in<br />
diesem Jahr laden wir herzlich dazu in die <strong>Sollstedt</strong>er<br />
Kirche ein. Der Gottesdienst beginnt am<br />
Ostersonntag um 05.30 Uhr.<br />
Hausabendmahlsfeiern in der<br />
Passionszeit<br />
Wer nicht mehr zum Gottesdienst kommen kann<br />
und gerne zu Hause Abendmahl feiern möchte,<br />
melde sich im Pfarramt (036338/60215).<br />
„Ganz anderer Bahnhof“<br />
• täglich von 07.00-16.00 Uhr: „Café-Help“<br />
Abgabe von Lebensmitteln an Hilfsbedürftige<br />
• täglich von 07.00-14.00 Uhr: unsere Kleiderkammer<br />
ist geöffnet<br />
• Mittwoch, 14-tägig: 14 Uhr Kreativkreis<br />
• Donnerstag, 14-tägig: 16 Uhr Spielenachmittag<br />
• Donnerstag 19.00 Uhr: Selbsthilfegruppe Sucht<br />
• Samstag, 04.04.<strong>2009</strong>, 18.30 Uhr Go-Spezial<br />
Kontakt: Frau Bettina Winninger,<br />
Telefon 03 63 38/4 34 99<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Das „Ambulant betreute<br />
Wohnen“ am ganz anderen<br />
Bahnhof <strong>Sollstedt</strong><br />
„Eine Form des Wohnens, die Betroffenen in<br />
ihrer Not, Halt und Geborgenheit vermittelt!“<br />
Das ambulant betreute Wohnen, kurz ABW rictet<br />
sich an alkohol-, medikamenten- und drogenabhängige<br />
Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr.<br />
Es stehen 6 Plätze im Bahnhofsgebäude<br />
und mehrere im eigenen Wohnraum in <strong>Sollstedt</strong><br />
und Umgebung zur Verfügung.<br />
Die Ziele des ambulant betreuten Wohnens werden<br />
individuell für jeden Betroffenen mit ihm zusammen<br />
erarbeitet. Grundsätzlich handelt es sich<br />
um die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />
und in eine eigenständige und selbstverantwortliche<br />
Lebensführung. Es sollen Fähigkeiten<br />
erworben werden, die es möglich machen,<br />
den Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen.<br />
Verantwortliche und Ansprechpartnerin ist die<br />
Dipl. Sozialpädagogin Frau Katrin Schibor.<br />
Im Auftrag des Leitungsteams: Anika Krüger<br />
Danksagung<br />
Herzlichen Dank allen, die sich beim Abschied<br />
von unserem Vater, Bruder und Schwager<br />
Siegfried Steinecke<br />
† 08.03.<strong>2009</strong><br />
in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und<br />
ihre Anteilnahme in liebevoller und vielfältiger<br />
Weise zum Ausdruck brachten.Unser Dank gilt<br />
ebenfalls Herrn Pfarrer Heizmann für seine tröstenden<br />
Worte sowie dem Bestattungshaus Lutz<br />
Penseler und dem „Deutschen Haus“ für die Hilfe<br />
und Unterstützung.<br />
In stiller Trauer<br />
Jörg und Katy<br />
Bruder Rolf und Familie<br />
- <strong>Sollstedt</strong>, im März <strong>2009</strong> -<br />
39
Eichsfelder Pforte - aktuell<br />
… in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sollstedt</strong><br />
Friedrich Hause am 01.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />
Klaus-Dietrich Schmidt am 04.04.09 zum 70.<br />
Wolfgang Rüdiger am 04.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />
Helga Wolf am 05.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />
Rosalinde Weddige am 06.04.<strong>2009</strong> zum 85.<br />
Heinz Hoppe am 06.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />
Eleonore Pfeifer am 07.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />
Hildegard Buß am 09.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />
Gerhard Wagner am 11.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />
Siegfried Schieke am 13.04.<strong>2009</strong> zum 70.<br />
40<br />
16. Jahrgang Nr. 04<br />
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag übermitteln<br />
Kleines<br />
Witzeckchen<br />
Martha Delert am 21.04.<strong>2009</strong> zum 85.<br />
Heinz Stange am 28.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />
… im OT Wülfingerode<br />
Wilhelm Bederke am 08.04.<strong>2009</strong> zum 75.<br />
… im OT Rehungen<br />
Elfriede Beate am 12.04.<strong>2009</strong> zum 80.<br />
… der Bürgermeister Hohberg und die Ortsteilbürgermeister<br />
Schacht und Liebetrau.<br />
Allen Jubilaren alles Gute im neuen<br />
Lebensjahr und beste Gesundheit.<br />
Ein Ungetüm klettert im Zoo an Land und der kluge Vater erklärt seinem<br />
Sohn: „Das ist ein Walfisch.“ Der Zoowärter korrigiert: „Das ist ein Krokodil!<br />
Ein Walfisch kann doch nicht laufen.“ Der Vater blafft: „Unsinn - Sie<br />
sehen doch, dass er’s kann!“<br />
Stöhnt der Vater auf: „Jetzt habe ich mich den größten Teil meines Lebens<br />
krumm gelegt, damit mein Herr Sohn Medizin studieren kann – und was<br />
macht der? Verbietet mir von heute auf morgen Rauchen und Trinken ...“