Gestaltungssatzung vom 26.04.1995
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2) Baukörper<br />
Außenwände<br />
- Außenwände sind im Allgemeinen ohne Vor- oder Rücksprung auszubilden, sofern<br />
diese nicht handwerklich bedingt sind.<br />
Vorhandene überlieferte Auskragungen und Rücksprünge, die von städtebaulicher<br />
geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind oder das Ortsbild prägen, sind bei<br />
Um- oder Neubauten grundsätzlich wieder herzustellen, bei historischen Bauten zu<br />
restaurieren.<br />
- Nicht zugelassen sind:<br />
- Rauh- und Zierputz aller Art<br />
- Verkleidungen jeder Art, wie z.B. mit Kunststoff, Asbestzement-,<br />
Metallelementen oder<br />
- Bekleidung mit keramischem Material.<br />
- Die geputzten Wandflächen sind in sandigen und erdigen Tönen gem. Farbleitplanung<br />
der Stadt Penig zu streichen. Die Farbleitplanung wird zum Bestandteil dieser Satzung<br />
erklärt und ist in der Anlage als Objektliste aufgeführt. Die Farbpalette ist in der<br />
Stadtverwaltung Penig (Bauamt) einzusehen.<br />
- Zugelassen sind Vorsprünge für Balkone und Rücksprünge für Hauseingänge, Lauben<br />
und Loggien an nicht öffentlich einzusehenden Bereichen.<br />
3) Wandöffnungen<br />
- Die Öffnungen in den Außenwänden müssen deutlich den Charakter einer<br />
- Lochfassade haben.<br />
- Die Wandöffnungen sind umlaufend mit einer Putzumrahmung von 18 cm Breite<br />
oder einem ebenso breiten Porphyrgewände von der Fläche der Außenwand<br />
abzusetzen. (Gilt nicht für Holz-Fachwerk-Außenwände).<br />
- Wandöffnungen eines Geschosses müssen in der Regel die gleiche Sturzhöhe<br />
haben. Das Fenster ist als stehendes Format auszubilden. Typisch ist das<br />
Verhältnis von 1:2, 2:3, 4:5 von Breite zu Höhe. Die Breite von 1,25 m im Lichten<br />
ist nicht zu überschreiten.<br />
- Fenster müssen eine weiße, braune oder Holzoberfläche aufweisen<br />
Andere Farben sowie Metall- oder metalleloxierte Fensteroberflächen sind nicht<br />
zulässig.<br />
- Die fassadenprägenden Fenster sind durch schmale Profile zu gliedern (4er, 6er, 8er<br />
bzw. T-Teilung).<br />
Aufgesetzt bzw. zwischen den Scheiben liegende Sprossen sind nicht zulässig.<br />
- Verglasungen sind in Klarglas auszuführen. Bleiverglasungen sind zugelassen.<br />
- Nicht zugelassen sind beschichtete Gläser und Glasbausteine.<br />
Im Ladenbereich sind entspiegelte Gläser zugelassen, ebenso Eingangstüren mit<br />
gewölbten Gläsern.<br />
- Für Fenstertüren und Türen ist die Breite von 1,5 m im Lichten nicht zu überschreiten.<br />
Fenstertüren dürfen nicht mit Fenstern gekoppelt sein.<br />
- Tore sind als zweiflüglige Drehtore auszubilden. Ein dritter Flügel kann zusätzlich<br />
angeordnet werden (Schlupftüre).<br />
An Nebengebäuden sind Schiebetore mit auf der Außenwand liegenden, sichtbaren<br />
Laufschienen zulässig. Tore sind in massiver Holzausführung mit massiven Brettern<br />
auszuführen.