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Gestaltungssatzung vom 26.04.1995

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2) Baukörper<br />

Außenwände<br />

- Außenwände sind im Allgemeinen ohne Vor- oder Rücksprung auszubilden, sofern<br />

diese nicht handwerklich bedingt sind.<br />

Vorhandene überlieferte Auskragungen und Rücksprünge, die von städtebaulicher<br />

geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind oder das Ortsbild prägen, sind bei<br />

Um- oder Neubauten grundsätzlich wieder herzustellen, bei historischen Bauten zu<br />

restaurieren.<br />

- Nicht zugelassen sind:<br />

- Rauh- und Zierputz aller Art<br />

- Verkleidungen jeder Art, wie z.B. mit Kunststoff, Asbestzement-,<br />

Metallelementen oder<br />

- Bekleidung mit keramischem Material.<br />

- Die geputzten Wandflächen sind in sandigen und erdigen Tönen gem. Farbleitplanung<br />

der Stadt Penig zu streichen. Die Farbleitplanung wird zum Bestandteil dieser Satzung<br />

erklärt und ist in der Anlage als Objektliste aufgeführt. Die Farbpalette ist in der<br />

Stadtverwaltung Penig (Bauamt) einzusehen.<br />

- Zugelassen sind Vorsprünge für Balkone und Rücksprünge für Hauseingänge, Lauben<br />

und Loggien an nicht öffentlich einzusehenden Bereichen.<br />

3) Wandöffnungen<br />

- Die Öffnungen in den Außenwänden müssen deutlich den Charakter einer<br />

- Lochfassade haben.<br />

- Die Wandöffnungen sind umlaufend mit einer Putzumrahmung von 18 cm Breite<br />

oder einem ebenso breiten Porphyrgewände von der Fläche der Außenwand<br />

abzusetzen. (Gilt nicht für Holz-Fachwerk-Außenwände).<br />

- Wandöffnungen eines Geschosses müssen in der Regel die gleiche Sturzhöhe<br />

haben. Das Fenster ist als stehendes Format auszubilden. Typisch ist das<br />

Verhältnis von 1:2, 2:3, 4:5 von Breite zu Höhe. Die Breite von 1,25 m im Lichten<br />

ist nicht zu überschreiten.<br />

- Fenster müssen eine weiße, braune oder Holzoberfläche aufweisen<br />

Andere Farben sowie Metall- oder metalleloxierte Fensteroberflächen sind nicht<br />

zulässig.<br />

- Die fassadenprägenden Fenster sind durch schmale Profile zu gliedern (4er, 6er, 8er<br />

bzw. T-Teilung).<br />

Aufgesetzt bzw. zwischen den Scheiben liegende Sprossen sind nicht zulässig.<br />

- Verglasungen sind in Klarglas auszuführen. Bleiverglasungen sind zugelassen.<br />

- Nicht zugelassen sind beschichtete Gläser und Glasbausteine.<br />

Im Ladenbereich sind entspiegelte Gläser zugelassen, ebenso Eingangstüren mit<br />

gewölbten Gläsern.<br />

- Für Fenstertüren und Türen ist die Breite von 1,5 m im Lichten nicht zu überschreiten.<br />

Fenstertüren dürfen nicht mit Fenstern gekoppelt sein.<br />

- Tore sind als zweiflüglige Drehtore auszubilden. Ein dritter Flügel kann zusätzlich<br />

angeordnet werden (Schlupftüre).<br />

An Nebengebäuden sind Schiebetore mit auf der Außenwand liegenden, sichtbaren<br />

Laufschienen zulässig. Tore sind in massiver Holzausführung mit massiven Brettern<br />

auszuführen.

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