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Erklärung und Berechnung der Werbungskosten für ... - Stadtroda

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Alle Beträge sind in DM EUR<br />

e) Reisekosten Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden beruflichen<br />

Auswärtstätigkeit (z. B. Fahrten zur Berufsschule).<br />

a) Fahrtkosten<br />

bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten<br />

bei PKW-Benutzung:<br />

=<br />

Entfernungskilometer x 2 x 0,58 DM x Tage<br />

b) Verpflegungsmehraufwendungen<br />

bei einer Abwesenheit von mind. 08 St<strong>und</strong>en: 10,– DM x Tage<br />

bei einer Abwesenheit von mind. 14 St<strong>und</strong>en: 20,– DM x Tage<br />

=<br />

bei einer Abwesenheit von 24 St<strong>und</strong>en: 46,– DM x Tage =<br />

f) Umzugskosten<br />

Wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt wird, sind Umzugskosten<br />

im Rahmen des B<strong>und</strong>esumzugskostengesetzes berücksichtigungsfähig.<br />

Kosten nach B<strong>und</strong>esumzugskostengesetz<br />

=<br />

5 Mehraufwendungen<br />

bei doppelter<br />

Haushaltsführung<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG<br />

c) bei mehrtägigen Dienstreisen<br />

Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in nachgewiesener Höhe<br />

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer außerhalb<br />

des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist <strong>und</strong><br />

auch am Beschäftigungsort wohnt. Der Abzug <strong>der</strong> Aufwendungen ist bei<br />

einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre begrenzt. Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Fahrten vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands<br />

<strong>und</strong> zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur <strong>für</strong> eine Familienheimfahrt<br />

wöchentlich als <strong>Werbungskosten</strong> abgezogen werden.<br />

Die doppelte Haushaltsführung wurde am<br />

2. Familienheimfahrten: Die Fahrtkosten <strong>für</strong> jeweils eine tatsächlich durchgeführte<br />

Fahrt zwischen Beschäftigungsort <strong>und</strong> Ort des eigenen Hausstandes<br />

wöchentlich.<br />

● Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />

=<br />

● Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,80 DM pro Entfernungskilometer<br />

berücksichtigt werden (vgl. oben Nr. 1: Fahrten zwischen<br />

Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte).<br />

=<br />

wegen<br />

begründet <strong>und</strong> dauert voraussichtlich bis .<br />

a) Fahrtkosten 1. Erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>und</strong> letzte Fahrt vom<br />

Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstandes nach Abschluss <strong>der</strong> Tätigkeit.<br />

Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />

=<br />

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges können 0,58 DM pro gefahrenen<br />

Kilometer berücksichtigt werden.<br />

Entfernungskilometer x 2 x 0,58 DM<br />

=<br />

Entfernungskilometer x 0,80 DM x Anzahl <strong>der</strong> Fahrten<br />

b) Verpflegungs- Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen können nur <strong>für</strong> einen Zeitraum<br />

kosten von 3 Monaten anerkannt werden, <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> jeden Kalen<strong>der</strong>tag <strong>der</strong> Abwesenheit<br />

vom bisherigen Wohnort. Anzusetzen sind:<br />

bei einer Abwesenheit von mind. 08 St<strong>und</strong>en: 10,– DM x Tage<br />

bei einer Abwesenheit von mind. 14 St<strong>und</strong>en: 20,– DM x Tage<br />

bei einer Abwesenheit von 24 St<strong>und</strong>en: 46,– DM x Tage =<br />

c) Unterbringungs- Aufwendungen <strong>für</strong> die Zweitwohnung, ein möbliertes Zimmer o<strong>der</strong> ein Hotelkostenzimmer<br />

am Beschäftigungsort sind in <strong>der</strong> nachgewiesenen Höhe anzusetzen.<br />

Zimmermiete einschließlich Nebenkosten<br />

=<br />

Ort, Datum:<br />

Summe <strong>der</strong> Kosten<br />

angegeben (bitte ankreuzen!).<br />

Abzüglich <strong>der</strong> steuerfreien Ersatzleistungen des Arbeitgebers<br />

(Die Aufwendungen sind um entsprechende Ersatzleistungen zu kürzen.)<br />

Summe <strong>der</strong> <strong>Werbungskosten</strong>, mindestens Pauschbetrag (2.000,– DM)<br />

=<br />

(Unterschrift Antragsteller)<br />

Summe anerkannter<br />

Betrag<br />

– –

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