Erklärung und Berechnung der Werbungskosten für ... - Stadtroda
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Alle Beträge sind in DM EUR<br />
e) Reisekosten Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden beruflichen<br />
Auswärtstätigkeit (z. B. Fahrten zur Berufsschule).<br />
a) Fahrtkosten<br />
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten<br />
bei PKW-Benutzung:<br />
=<br />
Entfernungskilometer x 2 x 0,58 DM x Tage<br />
b) Verpflegungsmehraufwendungen<br />
bei einer Abwesenheit von mind. 08 St<strong>und</strong>en: 10,– DM x Tage<br />
bei einer Abwesenheit von mind. 14 St<strong>und</strong>en: 20,– DM x Tage<br />
=<br />
bei einer Abwesenheit von 24 St<strong>und</strong>en: 46,– DM x Tage =<br />
f) Umzugskosten<br />
Wenn die Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt wird, sind Umzugskosten<br />
im Rahmen des B<strong>und</strong>esumzugskostengesetzes berücksichtigungsfähig.<br />
Kosten nach B<strong>und</strong>esumzugskostengesetz<br />
=<br />
5 Mehraufwendungen<br />
bei doppelter<br />
Haushaltsführung<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG<br />
c) bei mehrtägigen Dienstreisen<br />
Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in nachgewiesener Höhe<br />
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn <strong>der</strong> Arbeitnehmer außerhalb<br />
des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist <strong>und</strong><br />
auch am Beschäftigungsort wohnt. Der Abzug <strong>der</strong> Aufwendungen ist bei<br />
einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre begrenzt. Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> Fahrten vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands<br />
<strong>und</strong> zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur <strong>für</strong> eine Familienheimfahrt<br />
wöchentlich als <strong>Werbungskosten</strong> abgezogen werden.<br />
Die doppelte Haushaltsführung wurde am<br />
2. Familienheimfahrten: Die Fahrtkosten <strong>für</strong> jeweils eine tatsächlich durchgeführte<br />
Fahrt zwischen Beschäftigungsort <strong>und</strong> Ort des eigenen Hausstandes<br />
wöchentlich.<br />
● Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />
=<br />
● Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,80 DM pro Entfernungskilometer<br />
berücksichtigt werden (vgl. oben Nr. 1: Fahrten zwischen<br />
Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte).<br />
=<br />
wegen<br />
begründet <strong>und</strong> dauert voraussichtlich bis .<br />
a) Fahrtkosten 1. Erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>und</strong> letzte Fahrt vom<br />
Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstandes nach Abschluss <strong>der</strong> Tätigkeit.<br />
Nachgewiesene Kosten <strong>für</strong> öffentliche Verkehrsmittel<br />
=<br />
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges können 0,58 DM pro gefahrenen<br />
Kilometer berücksichtigt werden.<br />
Entfernungskilometer x 2 x 0,58 DM<br />
=<br />
Entfernungskilometer x 0,80 DM x Anzahl <strong>der</strong> Fahrten<br />
b) Verpflegungs- Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen können nur <strong>für</strong> einen Zeitraum<br />
kosten von 3 Monaten anerkannt werden, <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> jeden Kalen<strong>der</strong>tag <strong>der</strong> Abwesenheit<br />
vom bisherigen Wohnort. Anzusetzen sind:<br />
bei einer Abwesenheit von mind. 08 St<strong>und</strong>en: 10,– DM x Tage<br />
bei einer Abwesenheit von mind. 14 St<strong>und</strong>en: 20,– DM x Tage<br />
bei einer Abwesenheit von 24 St<strong>und</strong>en: 46,– DM x Tage =<br />
c) Unterbringungs- Aufwendungen <strong>für</strong> die Zweitwohnung, ein möbliertes Zimmer o<strong>der</strong> ein Hotelkostenzimmer<br />
am Beschäftigungsort sind in <strong>der</strong> nachgewiesenen Höhe anzusetzen.<br />
Zimmermiete einschließlich Nebenkosten<br />
=<br />
Ort, Datum:<br />
Summe <strong>der</strong> Kosten<br />
angegeben (bitte ankreuzen!).<br />
Abzüglich <strong>der</strong> steuerfreien Ersatzleistungen des Arbeitgebers<br />
(Die Aufwendungen sind um entsprechende Ersatzleistungen zu kürzen.)<br />
Summe <strong>der</strong> <strong>Werbungskosten</strong>, mindestens Pauschbetrag (2.000,– DM)<br />
=<br />
(Unterschrift Antragsteller)<br />
Summe anerkannter<br />
Betrag<br />
– –