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Ausgabe 3-2009 - Sophien-Kliniken Hannover

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nnnnn MEDIZIN AKTUELL<br />

nach Gelenksanierungen wie Arthroskopie<br />

ist die Behandlungsmethode<br />

sehr gut einsetzbar und man bekommt<br />

deutlich bessere Langzeitergebnisse<br />

als ohne die Kernspinresonanztherapie“,<br />

zeigen Untersuchungen dieser<br />

Behandlungsmethode. Bislang liegen<br />

allerdings noch keine aussagekräftigen<br />

Erfahrungswerte darüber vor, wie<br />

weit die Therapie den Gelenkersatz<br />

eventuell völlig verhindern kann.<br />

Entsprechende Studien fehlen noch.<br />

Doch eines ist sicher: Zumindest kann<br />

die Methode des Therapeutischen<br />

Kernspins bei rechtzeitigem Thera-<br />

Dr. med. Andreas<br />

Krumbiegel (oben) und<br />

Dr. med. Heinrich Obermayer<br />

8<br />

piebeginn wesentlich dazu beitragen,<br />

das Gelenk länger zu erhalten und die<br />

Versorgung mit einer Endoprothese<br />

hinauszuzögern.<br />

Therapie in vielen Ländern<br />

im Einsatz<br />

Die Kernspinresonanztherapie ist<br />

mittlerweile in vielen Facharztpraxen<br />

und Reha-<strong>Kliniken</strong> international im<br />

Einsatz, beispielsweise auch in Österreich,<br />

der Schweiz, Israel, Slowenien,<br />

Montenegro, Kroatien, Griechenland,<br />

Großbritannien, Italien und Spanien.<br />

Die Behandlungsmethode ist eine<br />

individuelle Gesundheitsleistung, das<br />

heißt die gesetzlichen Krankenkassen<br />

zahlen nicht. Private Krankenkassen<br />

entscheiden per Einzelfall, ob ein Zuschuss<br />

gezahlt oder eine Kostenübernahme<br />

gewährt wird. n<br />

* Selbstverständlich wurde der Name der Patientin<br />

von der Redaktion geändert.<br />

Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung an der <strong>Sophien</strong>-Klinik<br />

Mit Unabhängigkeit und Fachkompetenz<br />

in Medizin und Recht<br />

Interessierte Patienten können<br />

sich beim Patiententelefon<br />

der Herstellerfirma unter<br />

0 64 41-679 18 55<br />

sowie auf der Unternehmenshomepage<br />

im Internet unter<br />

www.mbst.de informieren.<br />

Ein Artikel von Dr. med. Andreas Krumbiegel, Vorsitzender der Fachgesellschaft für Interdisziplinäre<br />

Medizinische Begutachtung<br />

Am 1. September nehmen wir unsere gutachterliche Tätigkeit als medizinische Sachverständige<br />

an der <strong>Sophien</strong>-Klinik auf. Wir begutachten auf chirurgisch-orthopädischem Fachgebiet und in<br />

Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Fachdisziplinen auch interdisziplinär für alle öffentlichen<br />

Leistungsträger, Versicherungen und die Gerichte. Behandlungsfehler werden von klinisch tätigen<br />

Kollegen begutachtet. Die medizinische Begutachtung stellt einen Teilaspekt der Tätigkeit eines<br />

jeden Arztes dar, steigende fachliche Anforderungen in diesem Bereich haben in den letzten<br />

Jahren zu einer zunehmenden Spezialisierung geführt, was über das in der Universität und in<br />

der Facharztausbildung Erlernte weit hinausgeht. Weil ein behandelnder Arzt grundsätzlich nicht<br />

seine eigenen Patienten begutachtet, da er in seinem Urteil befangen wäre, und weil die nötige<br />

Zeit oft fehlt, wachsen die Aufgaben für die Sachverständigentätigkeit.<br />

Zusammen mit meinem Kollegen Dr. Obermayer setzen wir uns neben der ärztlichen Tätigkeit<br />

seit Jahren im Vorstand der Fachgesellschaft für eine strukturierte Ausbildung der medizinischen<br />

Sachverständigen ein, um einheitliche Grundlagen der Begutachtung und Bewertung zu schaffen.<br />

Dazu gehört auch die Transparenz der Entscheidungsfindung. Landes- und Bundesärztekammer<br />

haben den Trend der Zeit aufgenommen und bieten Grundlagenkurse der Begutachtung<br />

für Ärzte an.<br />

Wer beispielsweise nach einem Fahrradsturz einen Schienbeinkopfbruch erleidet und Unfallfolgen<br />

mit einer eingeschränkten Belastbarkeit beklagt, erhält in vielen Fällen die Geldleistung seiner<br />

privaten Unfallversicherung nur auf der Basis eines ärztlichen Gutachtens. Auch wer unbeabsichtigt<br />

bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt, ist darauf angewiesen, dass die gegnerische<br />

Haftpflichtversicherung einen fachkundigen medizinischen Sachverständigen beauftragt, um<br />

Lohnausfall, Kosten der Behandlung und Rehabilitation zu erfassen. Hohe Anforderungen an die<br />

Fachkunde werden zudem bei der Beauftragung durch die Gerichte vorausgesetzt.<br />

Die medizinische Begutachtung muss unabhängig sein, dem Vorwurf der Gefälligkeit, gelegentlich<br />

durch einen unbefriedigenden Verlauf eines Verfahrens unterstellt, kann nur durch Transparenz<br />

und gute Fachkunde überzeugend entgegnet werden. Wie der behandelnde hat auch der gutachtlich<br />

tätige Arzt eine hohe Fürsorgepflicht zu erfüllen, zwar weniger im direkten persönlichen<br />

Bezug, sondern mehr für eine gerechte und verlässliche Ordnung der verschiedenen Versicherungs-<br />

und Rechtssysteme in unserer Gesellschaft. n<br />

3-<strong>2009</strong> n SOPHIENjournal

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