Ausgabe 3-2009 - Sophien-Kliniken Hannover
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nnnnn MEDIZIN AKTUELL<br />
nach Gelenksanierungen wie Arthroskopie<br />
ist die Behandlungsmethode<br />
sehr gut einsetzbar und man bekommt<br />
deutlich bessere Langzeitergebnisse<br />
als ohne die Kernspinresonanztherapie“,<br />
zeigen Untersuchungen dieser<br />
Behandlungsmethode. Bislang liegen<br />
allerdings noch keine aussagekräftigen<br />
Erfahrungswerte darüber vor, wie<br />
weit die Therapie den Gelenkersatz<br />
eventuell völlig verhindern kann.<br />
Entsprechende Studien fehlen noch.<br />
Doch eines ist sicher: Zumindest kann<br />
die Methode des Therapeutischen<br />
Kernspins bei rechtzeitigem Thera-<br />
Dr. med. Andreas<br />
Krumbiegel (oben) und<br />
Dr. med. Heinrich Obermayer<br />
8<br />
piebeginn wesentlich dazu beitragen,<br />
das Gelenk länger zu erhalten und die<br />
Versorgung mit einer Endoprothese<br />
hinauszuzögern.<br />
Therapie in vielen Ländern<br />
im Einsatz<br />
Die Kernspinresonanztherapie ist<br />
mittlerweile in vielen Facharztpraxen<br />
und Reha-<strong>Kliniken</strong> international im<br />
Einsatz, beispielsweise auch in Österreich,<br />
der Schweiz, Israel, Slowenien,<br />
Montenegro, Kroatien, Griechenland,<br />
Großbritannien, Italien und Spanien.<br />
Die Behandlungsmethode ist eine<br />
individuelle Gesundheitsleistung, das<br />
heißt die gesetzlichen Krankenkassen<br />
zahlen nicht. Private Krankenkassen<br />
entscheiden per Einzelfall, ob ein Zuschuss<br />
gezahlt oder eine Kostenübernahme<br />
gewährt wird. n<br />
* Selbstverständlich wurde der Name der Patientin<br />
von der Redaktion geändert.<br />
Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung an der <strong>Sophien</strong>-Klinik<br />
Mit Unabhängigkeit und Fachkompetenz<br />
in Medizin und Recht<br />
Interessierte Patienten können<br />
sich beim Patiententelefon<br />
der Herstellerfirma unter<br />
0 64 41-679 18 55<br />
sowie auf der Unternehmenshomepage<br />
im Internet unter<br />
www.mbst.de informieren.<br />
Ein Artikel von Dr. med. Andreas Krumbiegel, Vorsitzender der Fachgesellschaft für Interdisziplinäre<br />
Medizinische Begutachtung<br />
Am 1. September nehmen wir unsere gutachterliche Tätigkeit als medizinische Sachverständige<br />
an der <strong>Sophien</strong>-Klinik auf. Wir begutachten auf chirurgisch-orthopädischem Fachgebiet und in<br />
Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Fachdisziplinen auch interdisziplinär für alle öffentlichen<br />
Leistungsträger, Versicherungen und die Gerichte. Behandlungsfehler werden von klinisch tätigen<br />
Kollegen begutachtet. Die medizinische Begutachtung stellt einen Teilaspekt der Tätigkeit eines<br />
jeden Arztes dar, steigende fachliche Anforderungen in diesem Bereich haben in den letzten<br />
Jahren zu einer zunehmenden Spezialisierung geführt, was über das in der Universität und in<br />
der Facharztausbildung Erlernte weit hinausgeht. Weil ein behandelnder Arzt grundsätzlich nicht<br />
seine eigenen Patienten begutachtet, da er in seinem Urteil befangen wäre, und weil die nötige<br />
Zeit oft fehlt, wachsen die Aufgaben für die Sachverständigentätigkeit.<br />
Zusammen mit meinem Kollegen Dr. Obermayer setzen wir uns neben der ärztlichen Tätigkeit<br />
seit Jahren im Vorstand der Fachgesellschaft für eine strukturierte Ausbildung der medizinischen<br />
Sachverständigen ein, um einheitliche Grundlagen der Begutachtung und Bewertung zu schaffen.<br />
Dazu gehört auch die Transparenz der Entscheidungsfindung. Landes- und Bundesärztekammer<br />
haben den Trend der Zeit aufgenommen und bieten Grundlagenkurse der Begutachtung<br />
für Ärzte an.<br />
Wer beispielsweise nach einem Fahrradsturz einen Schienbeinkopfbruch erleidet und Unfallfolgen<br />
mit einer eingeschränkten Belastbarkeit beklagt, erhält in vielen Fällen die Geldleistung seiner<br />
privaten Unfallversicherung nur auf der Basis eines ärztlichen Gutachtens. Auch wer unbeabsichtigt<br />
bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt, ist darauf angewiesen, dass die gegnerische<br />
Haftpflichtversicherung einen fachkundigen medizinischen Sachverständigen beauftragt, um<br />
Lohnausfall, Kosten der Behandlung und Rehabilitation zu erfassen. Hohe Anforderungen an die<br />
Fachkunde werden zudem bei der Beauftragung durch die Gerichte vorausgesetzt.<br />
Die medizinische Begutachtung muss unabhängig sein, dem Vorwurf der Gefälligkeit, gelegentlich<br />
durch einen unbefriedigenden Verlauf eines Verfahrens unterstellt, kann nur durch Transparenz<br />
und gute Fachkunde überzeugend entgegnet werden. Wie der behandelnde hat auch der gutachtlich<br />
tätige Arzt eine hohe Fürsorgepflicht zu erfüllen, zwar weniger im direkten persönlichen<br />
Bezug, sondern mehr für eine gerechte und verlässliche Ordnung der verschiedenen Versicherungs-<br />
und Rechtssysteme in unserer Gesellschaft. n<br />
3-<strong>2009</strong> n SOPHIENjournal