Sitzungsbeschlüsse - Tecklenburg
Sitzungsbeschlüsse - Tecklenburg
Sitzungsbeschlüsse - Tecklenburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2<br />
Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber Jedermann üben<br />
werde, so wahr mir Gott helfe.“<br />
Anschließend erhält Bürgermeister Streit vom Altersvorsitzenden eine Urkunde,<br />
in der die Einsetzung in das Amt des Bürgermeisters und die Berufung in das<br />
Beamtenverhältnis auf Zeit gem. § 195 Abs. 3 Landesbeamtengesetz für die<br />
Dauer von 6 Jahren, beginnend mit dem Amtsantritt am 21.10.2009, bestätigt<br />
wird.<br />
Altersvorsitzender Richter gratuliert Bürgermeister Streit und übergibt ihm die<br />
Sitzungsleitung wieder.<br />
4. Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder<br />
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 127/2009 vom 21.10.2009 wird Bezug genommen.<br />
Bürgermeister Streit nimmt die Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder<br />
durch Verlesen der Verpflichtungsformel vor:<br />
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können<br />
wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und Gesetze<br />
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt <strong>Tecklenburg</strong> erfüllen werde.“<br />
Alle Ratsmitglieder und sonstigen Sitzungsteilnehmer haben sich zur Einführung<br />
und Verpflichtung von ihren Plätzen erhoben.<br />
5. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters und<br />
Vereidigung<br />
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 128/2009 vom 21.10.2009 wird Bezug genommen.<br />
Bürgermeister Streit erläutert den Inhalt der Sitzungsvorlage und erklärt, dass die<br />
Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl<br />
(Höchstzahlverfahren nach d’Hondt) in einem Wahlgang geheim gewählt werden<br />
(§ 67 Abs. 2. Satz 3 GO). Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an<br />
erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf dem die erste Höchstzahl entfällt;<br />
zweiter Stellvertreter des Bürgermeister ist, wer an vorderster noch nicht in<br />
Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite<br />
Höchstzahl entfällt.<br />
Bürgermeister Streit weist darauf hin, dass sich die Fraktionen im Vorfeld der<br />
konstituierenden Sitzung darauf verständigt haben, dass nur noch zwei<br />
stellvertretende Bürgermeister gewählt werden sollen.<br />
Es liegen zwei schriftliche Wahlvorschläge vor.<br />
Liste I bilden<br />
1. Klaus Holthaus<br />
2. Birgit Reinholz Blom und<br />
3. Doris Löpmeier<br />
Liste II enthält Friedhelm Grunendahl<br />
Bürgermeister Streit stellt fest, dass weitere Wahlvorschläge nicht abgegeben<br />
wurden.<br />
Für die Wahl aufgrund der vorliegenden Wahlvorschläge der Ratsfraktionen sind<br />
entsprechende Stimmzettel vorbereitet worden, die verwaltungsseitig an die