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Handbuch Alternativen zur Kita - Kapitel Mittagstische - Stadt Zürich

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Fünfzehn Betreuungsformen Seite 44<br />

richten sich nach den Unterrichtszeiten an den Vor- und Nachmittagen und<br />

umfassen daher zwischen ca. 1,5 Stunden und 3,5 Stunden. Das Zürcher<br />

Volksschulamt führt folgende drei Beispiele an:<br />

- von 11.45 Uhr bis 13.15 Uhr, d.h. täglich 1,5 Std.; maximal 7,5 Std./Woche<br />

- von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr, d.h. täglich 2 Std.; maximal 10 Std./Woche<br />

- von 11.45 Uhr bis 15.15 Uhr für den verlängerten Mittagstisch mit täglich 3,5<br />

Std. bzw. maximal 17,5 Std. pro Woche.<br />

Nach dem neuen Volksschulgesetz sind die Gemeinden im Kanton <strong>Zürich</strong> frei in<br />

der Ausgestaltung der Mittagstisch-Angebote. Für Angebote, die insgesamt<br />

weniger als 20 Stunden pro Woche umfassen, gibt es keine gesetzlichen<br />

Vorschriften. Trotzdem geben die Hortrichtlinien auch wertvolle Hinweise für die<br />

Ausgestaltung von <strong>Mittagstische</strong>n (aufzufinden auf www.lotse.zh.ch mit dem<br />

Suchbegriff «Hortrichtlinien»).<br />

Wer betreut die Kinder? Wie werden sie verpflegt?<br />

Wesentliches Ziel der Mittagstisch-Bewegung war und ist, dass die Kinder über<br />

Mittag nicht sich selbst überlassen werden, sondern in einem angenehmen<br />

Umfeld zusammen mit ihren KollegInnen aus der Schule die Freizeit verbringen<br />

können, altersgemäss betreut werden und eine ausgewogene, meist warme<br />

Mittagsmahlzeit erhalten. Weil erfahrungsgemäss die eigentliche Essenszeit eher<br />

kurz ist, kommt der Betreuung bzw. den gesamten Rahmenbedingungen des<br />

Mittagstischs eine besondere Bedeutung zu. In der Praxis sind Mittagstisch-<br />

BetreuerInnen erfahrene Mütter, Tagesmütter oder sozial engagierte Frauen aus<br />

dem Quartier; es gibt unter ihnen aber auch SozialpädagogInnen, JugendarbeiterInnen,<br />

SpielgruppenleiterInnen oder ErzieherInnen.<br />

Die BetreuerInnen sind in der Regel von einem privaten Trägerverein oder von<br />

der Gemeinde oder Schulgemeinde angestellt. Ihre Rechte und Pflichten als<br />

ArbeitnehmerInnen sind im A–Z näher beschrieben ( S. 101). Ihr Lohn richtet<br />

sich nach ihrem Ausbildungshintergrund, den ortsüblichen Lohnansätzen sowie<br />

nach dem jeweiligen Betreuungsmodell. Wurden früher viele <strong>Mittagstische</strong> mehr<br />

oder wenig ehrenamtlich geführt, ergänzen heute freiwillige MitarbeiterInnen die<br />

Festangestellten meist nur noch stundenweise. Viel Freiwilligenarbeit wird<br />

darüber hinaus in den privaten Trägervereinen geleistet.<br />

Für die Verpflegung gibt es grundsätzlich folgende Lösungen:<br />

- Das Mittagessen wird vor Ort von einer Mittagstisch-Betreuerin oder einem<br />

Mittagstisch-Betreuer gekocht.<br />

- Das Essen wird von einer Schulküche, einem Catering, einem Restaurant oder<br />

einer anderen Grossküche geliefert und vor Ort aufbereitet.<br />

- Die Kinder bringen von zu Hause einen Lunch mit in die Schule, der evtl. vor<br />

Ort noch ergänzt wird, z.B. durch Suppe, Müesli oder Salat. Diese im Ausland<br />

verbreitete Lösung ist in der Schweiz für PrimarschülerInnen bisher kaum<br />

verbreitet.<br />

Braucht es für die Betreuung an <strong>Mittagstische</strong>n eine spezielle Ausbildung?<br />

Mittagstisch-Projekte sind an vielen Orten durch private Initiative von Eltern und<br />

anderen Freiwilligen entstanden; häufig haben sie klein – einmal pro Woche –<br />

angefangen und die Öffnungszeiten dann immer weiter ausgedehnt. Je<br />

verbindlicher und häufiger <strong>Mittagstische</strong> angeboten werden, desto mehr sind sie

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