Handbuch Alternativen zur Kita - Kapitel Mittagstische - Stadt Zürich
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Fünfzehn Betreuungsformen Seite 47<br />
<strong>Mittagstische</strong> werden hauptsächlich durch Elternbeiträge finanziert.<br />
Voraussetzung dafür, dass solche Angebote für alle Einkommensschichten<br />
bezahlbar sind, sind einkommensabhängige Tarife. Das bedeutet, dass nicht nur<br />
für den Aufbau eines <strong>Mittagstische</strong>s, sondern auch für den regulären Betrieb<br />
zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Formen der finanziellen<br />
Unterstützung für <strong>Mittagstische</strong> sind:<br />
- die kostenlose oder kostengünstige Vergabe von Räumen durch die<br />
Gemeinde, Schul- oder Kirchgemeinde<br />
- Eigenleistungen des Vereins (Einnahmen aus Spenden, Legaten, Aktionen,<br />
Sponsoring)<br />
- regelmässige Kostenbeiträge (Subventionen) der Gemeinde oder Übernahme<br />
einer Defizitgarantie<br />
Im Rahmen der Anstossfinanzierung des Bundes für die schulergänzende<br />
Betreuung wird auch der Aufbau eines Mittagstischs finanziell unterstützt, wenn er<br />
folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />
- Das Angebot muss mindestens 10 Plätze umfassen.<br />
- Es muss an mindestens 4 Tagen pro Woche und während mindestens 36<br />
Schulwochen pro Jahr geöffnet sein.<br />
- An jedem Öffnungstag muss mindestens eine Betreuungseinheit angeboten<br />
werden. Diese muss über Mittag mindestens zwei Stunden (inkl. Verpflegung)<br />
umfassen.<br />
Weitere Informationen dazu finden sich unter: www.bsv.admin.ch > Praxis ><br />
Familienergänzende Kinderbetreuung.<br />
Welche Versicherungen sind nötig?<br />
Trägervereine müssen ihre MitarbeiterInnen nicht nur bei den gesetzlichen<br />
Sozialversicherungen anmelden, sondern sollten für sie auch eine<br />
Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen. Die Eltern der Kinder, die den<br />
Mittagstisch besuchen, sollten über eine private Haftpflichtversicherung verfügen<br />
(vgl. das Stichwort Versicherungen im A–Z, S. 109).<br />
Welche Räume eignen sich für einen Mittagstisch? Was gilt es bei der<br />
Einrichtung zu bedenken?<br />
Auch private <strong>Mittagstische</strong> sollten grundsätzlich so nahe als möglich bei der<br />
Schule und dem Kindergarten eingerichtet werden. Wenn nicht im Schulhaus<br />
oder Kindergarten selbst können sie in Quartier-, Gemeinde- oder<br />
Gemeinschaftszentren oder auch in Jugend- oder Altersheimen eingerichtet<br />
werden. Für die relativ kurze Zeitspanne über Mittag sind eigene Räumlichkeiten<br />
in der Regel nicht finanzierbar. Es geht also meist darum, sich mit anderen<br />
Angeboten zusammenzuschliessen bzw. Räumlichkeiten gemeinsam zu nutzen.<br />
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für Anzahl und Grösse von Mittagstisch-<br />
Räumen. Als Orientierung geben die kantonalen Richtlinien für Kinderhorte pro<br />
Kind mindestens 4 Quadratmeter an. Ideal ist, wenn mehr als ein Raum<br />
vorhanden ist, denn neben der Einnahme des Mittagessens in einem Hauptraum<br />
sollten auch Spielen, ungestörtes Lösen von Hausaufgaben, Bewegung und<br />
Rückzug möglich sein. Der Raum oder die Räume sollten über ausreichend<br />
Tageslicht verfügen und über altersgerechte Sicherheitsvorkehrungen und<br />
genügend sanitäre Anlagen (WC und Lavabo, Möglichkeit zum Zähneputzen)