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Bau- und Konstruktionsbeschrieb nach Baukostenplan (BKP)

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ALLGEMEINES<br />

Sämtliche <strong>nach</strong>folgend aufgeführten Angaben beziehen sich auf den <strong>Bau</strong>beschrieb wie<br />

auch auf die Arbeitsausführung:<br />

1. Die Verbindlichkeit des <strong>Bau</strong>beschriebes geht deren der Pläne vor.<br />

2. Der <strong>Bau</strong>beschrieb ist Bestandteil des Kaufvertrages <strong>und</strong> ergänzt respektive präzisiert<br />

die Ausführung. Der Standart für die Materialisierung wird im <strong>Bau</strong>beschrieb festgelegt.<br />

3. Sämtliche Masse in den Plänen sind Rohbaumasse.<br />

4. Die in den Plänen eingezeichneten Möblierungen sind nur in Bezug auf die Küche <strong>und</strong><br />

die Sanitärräume im Kaufpreis enthalten.<br />

5. Der Käufer kann in Absprache mit dem Ersteller dem <strong>Bau</strong>verlauf angepasste<br />

Änderungen anbringen. Die Auswahl der Innenausbauten wie auch der Fertigbeläge<br />

kann vom Käufer, sofern es keine Komplikationen mit dem <strong>Bau</strong>programm gibt,<br />

individuell ausgewählt werden. Sämtliche Änderungen <strong>und</strong> Auswahlen dürfen zu keiner<br />

Beeinträchtigung der <strong>Bau</strong>qualität führen. Ebenso darf weder die fachmännische Ausführung<br />

wie auch die Statik der Konstruktionen Einbussen erleiden.<br />

6. Die Apparatelieferungen im Sanitärbereich verstehen sich als Bruttopreise zum<br />

aktuellen Tarif der Firma Sanitas<br />

7. Die Budgetpreise für die Kücheneinrichtungen gelten als Bruttopreise.<br />

8. Preise für Materiallieferung der Platten gelten als Bruttopreisangaben in der Ausstellung.<br />

Bei den Verlegearbeiten sind Verschnitt, An- <strong>und</strong> Abschlüsse, Sockel, Kunststoff-<br />

oder Metallprofile, Kittfugen <strong>und</strong> sonstige Zuschläge eingerechnet.<br />

9. Änderungen, welche durch Wünsche der Käufer zustande kommen, können unter Einhaltung<br />

des <strong>Bau</strong>fortschrittes angemeldet werden. Die daraus resultierenden Mehr- oder<br />

Minderkosten gehen zu Lasten oder zu Gunsten der Käufer. Mehrkosten werden dem<br />

<strong>Bau</strong>verlauf angepasst verrechnet.<br />

Minderkosten werden am Kaufpreis abgerechnet.<br />

Die Käuferschaft übernimmt auch die mit den Änderungen zusammenhängenden Architektur-,<br />

Ingenieur- <strong>und</strong> Generalunternehmeraufwendungen im Umfang von jeweils 15 %<br />

der Mehrkosten zuzüglich Spesen <strong>und</strong> Mehrwertsteuer.<br />

Allfällige zusätzliche Anschlussgebühren <strong>und</strong> Abgaben werden je <strong>nach</strong> spezifischem<br />

Anfallen weiterverrechnet.<br />

Die Mehr- <strong>und</strong> Minderkostenabrechnung wird von Seiten der Verkäuferin der Käuferin<br />

zur Gegenzeichnung zugestellt.<br />

Die Inangriffnahme der Arbeiten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Mehr-<br />

<strong>und</strong> Minderkostenaufstellung rechtzeitig beim Verkäufer eintrifft. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass für die Unterzeichnung der Bestätigung dem Käufer jeweils 7 Tage zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Seite 2/15 <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Leistungsbeschrieb MFH Waldbachpark, 8598 Bottighofen

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