Bau- und Konstruktionsbeschrieb nach Baukostenplan (BKP)
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ALLGEMEINES<br />
Sämtliche <strong>nach</strong>folgend aufgeführten Angaben beziehen sich auf den <strong>Bau</strong>beschrieb wie<br />
auch auf die Arbeitsausführung:<br />
1. Die Verbindlichkeit des <strong>Bau</strong>beschriebes geht deren der Pläne vor.<br />
2. Der <strong>Bau</strong>beschrieb ist Bestandteil des Kaufvertrages <strong>und</strong> ergänzt respektive präzisiert<br />
die Ausführung. Der Standart für die Materialisierung wird im <strong>Bau</strong>beschrieb festgelegt.<br />
3. Sämtliche Masse in den Plänen sind Rohbaumasse.<br />
4. Die in den Plänen eingezeichneten Möblierungen sind nur in Bezug auf die Küche <strong>und</strong><br />
die Sanitärräume im Kaufpreis enthalten.<br />
5. Der Käufer kann in Absprache mit dem Ersteller dem <strong>Bau</strong>verlauf angepasste<br />
Änderungen anbringen. Die Auswahl der Innenausbauten wie auch der Fertigbeläge<br />
kann vom Käufer, sofern es keine Komplikationen mit dem <strong>Bau</strong>programm gibt,<br />
individuell ausgewählt werden. Sämtliche Änderungen <strong>und</strong> Auswahlen dürfen zu keiner<br />
Beeinträchtigung der <strong>Bau</strong>qualität führen. Ebenso darf weder die fachmännische Ausführung<br />
wie auch die Statik der Konstruktionen Einbussen erleiden.<br />
6. Die Apparatelieferungen im Sanitärbereich verstehen sich als Bruttopreise zum<br />
aktuellen Tarif der Firma Sanitas<br />
7. Die Budgetpreise für die Kücheneinrichtungen gelten als Bruttopreise.<br />
8. Preise für Materiallieferung der Platten gelten als Bruttopreisangaben in der Ausstellung.<br />
Bei den Verlegearbeiten sind Verschnitt, An- <strong>und</strong> Abschlüsse, Sockel, Kunststoff-<br />
oder Metallprofile, Kittfugen <strong>und</strong> sonstige Zuschläge eingerechnet.<br />
9. Änderungen, welche durch Wünsche der Käufer zustande kommen, können unter Einhaltung<br />
des <strong>Bau</strong>fortschrittes angemeldet werden. Die daraus resultierenden Mehr- oder<br />
Minderkosten gehen zu Lasten oder zu Gunsten der Käufer. Mehrkosten werden dem<br />
<strong>Bau</strong>verlauf angepasst verrechnet.<br />
Minderkosten werden am Kaufpreis abgerechnet.<br />
Die Käuferschaft übernimmt auch die mit den Änderungen zusammenhängenden Architektur-,<br />
Ingenieur- <strong>und</strong> Generalunternehmeraufwendungen im Umfang von jeweils 15 %<br />
der Mehrkosten zuzüglich Spesen <strong>und</strong> Mehrwertsteuer.<br />
Allfällige zusätzliche Anschlussgebühren <strong>und</strong> Abgaben werden je <strong>nach</strong> spezifischem<br />
Anfallen weiterverrechnet.<br />
Die Mehr- <strong>und</strong> Minderkostenabrechnung wird von Seiten der Verkäuferin der Käuferin<br />
zur Gegenzeichnung zugestellt.<br />
Die Inangriffnahme der Arbeiten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Mehr-<br />
<strong>und</strong> Minderkostenaufstellung rechtzeitig beim Verkäufer eintrifft. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass für die Unterzeichnung der Bestätigung dem Käufer jeweils 7 Tage zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Seite 2/15 <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Leistungsbeschrieb MFH Waldbachpark, 8598 Bottighofen