Tiroler Suchtkonzept 2012
Tiroler Suchtkonzept 2012
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Träger der Sozialhilfe zur Unterstützung Hilfsbedürftiger nicht berührt. Werden solche Personen<br />
allerdings vom Träger der Sozialhilfe oder einer Dienststelle des Bundes unterstützt, sind diese<br />
Leistungen vom Versicherungsträger bis zu den im Rahmen des Gesetzes festgelegten Höhen<br />
zu ersetzen. Das betrifft etwa Personen, die z. B. auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe oder<br />
der Jugendwohlfahrt in einem Altersheim, Fürsorgeerziehungsheim, in einer Trinkerheilstätte<br />
oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden.<br />
Nach § 89 ASVG ruhen Leistungsansprüche aus der Kranken-, Unfall- und Pensionsver-<br />
sicherung, solange die/der Anspruchsberechtigte eine Freiheitsstrafe verbüßt oder in einer An-<br />
stalt angehalten wird. Dauert die Freiheitsstrafe oder die Anhaltung weniger als einen Monat,<br />
tritt das Ruhen von Renten- bzw. Pensionsansprüchen nicht ein. Ebenso ruhen Leistungsan-<br />
sprüche aus der Krankenversicherung während der Dauer des Präsenzdienstes.<br />
2.7 EU-Drogenaktionsplan 2009 bis <strong>2012</strong><br />
In der EU ist die Drogenpolitik vorwiegend Sache der Mitgliedstaaten, die auch in erster Linie<br />
für die entsprechenden Rechtsvorschriften zuständig sind. In den Verträgen wird indessen aus-<br />
drücklich bekräftigt, dass die Drogenproblematik auf EU-Ebene behandelt werden sollte und<br />
zwar insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Gesundheitswesen.<br />
Der vorgeschlagene Aktionsplan schließt in diesem zur Umsetzung der EU-Drogenstrategie<br />
2005 – <strong>2012</strong> an, die der Rat 2004 akzeptiert hat. Ziel dieser Drogenstrategie ist es, das Wohl<br />
der Gesellschaft und des Einzelnen zu wahren und zu verbessern, die Volksgesundheit zu<br />
schützen, der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten und das Drogen-<br />
problem mit einem ausgewogenen integrierten Konzept anzugehen.<br />
Im September 2008 hat die Europäische Kommission einen EU-Drogenaktionsplan für 2009<br />
bis Ende <strong>2012</strong> angenommen, der Vorschläge für weitreichende Maßnahmen zur Stärkung der<br />
europäischen Zusammenarbeit enthält, um die Folgen des Drogenkonsums einzudämmen und<br />
die Zahl der Drogendelikte zu senken (der EU-Drogenaktionsplan, der ab 2013 gelten soll,<br />
<br />
Drogennachfrage“ und „Verringerung des Drogenangebots“, die durch die Querschnittsthemen<br />
Koordination, internationale Zusammenarbeit sowie Information, Forschung und Evaluierung<br />
ergänzt werden.<br />
Für jeden dieser Bereiche wurden Prioritäten festgelegt, die durch Aktionen mit folgenden<br />
Zielsetzungen umgesetzt werden sollen:<br />
Verringerung der Drogennachfrage und Sensibilisierung der Öffentlichkeit<br />
Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit von Prävention, Behandlung<br />
und Schadensminderung. Besondere Aufmerksamkeit soll gefährdeten Gruppen und der Prä-<br />
vention von Mischkonsum geschenkt werden.<br />
Mobilisierung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Übernahme einer aktiven Rolle<br />
Die Kommission schlägt eine Konsultation der Mitgliedstaaten und der europäischen Zivilge-<br />
sellschaft im Hinblick auf die Annahme einer Allianz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger<br />
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