Tiroler Suchtkonzept 2012
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Abbildung 5.3: Leitdrogen Opioide bzw. Cannabis 2006 bis 2009 von Personen, die mit einer<br />
längerfristigen stationären Betreuung begonnen haben, in Tirol und Gesamtösterreich in Pro-<br />
zent (Mehrfachnennungen waren möglich)<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
2006 2007 2008 2009<br />
Tirol: Opiate Tirol: Cannabis Österreich: Opiate Österreich: Cannabis<br />
Quelle: GÖG/ÖBIG 2010d, DOKLI-Auswertung Betreuungsjahr 2009; Darstellung: GÖG/ÖBIG<br />
Auch ist zu überlegen, ob den bedürfnisorientierten Aspekten in ihrer Gesamtheit dieser Klien-<br />
tengruppe in den Einrichtungen der Drogenhilfe Rechnung getragen werden. Vertiefende Stu-<br />
dien zu diesen im Routinemonitoring 27 DOKLI gefundenen Ergebnissen wären zur Abklärung<br />
dieser Thematik erforderlich.<br />
Abbildung 5.2 und Abbildung 5.3 zeigen, dass die Leitdrogenprävalenz von Cannabis und<br />
Opioiden in den Jahren seit Beginn der DOKLI-Aufzeichnungen in Österreich relativ stabil ist.<br />
Die Schwankungen, die sich bei den <strong>Tiroler</strong> Daten aus ambulanten Einrichtungen bei der Leit-<br />
droge Cannabis zeigen, sollten aufgrund der geringen Fallzahlen nicht überinterpretiert werden.<br />
Werden Klientinnen/Klienten mit Leitdroge Opioide betrachtet, so zeigt sich, dass der An-<br />
teil von Personen, die sich zu Beginn der Betreuung bereits in Substitutionsbehandlung 28<br />
<br />
Drogenkonsums bei den Opioidabhängigen liegt Tirol im Bundestrend. Interessant ist jedoch,<br />
dass immerhin etwa ein Viertel der Opioidabhängigen (sowohl auf Bundesebene als auch auf<br />
Landes ebene) angibt, noch nie Drogen gespritzt zu haben (siehe Tabelle 5.5).<br />
27 <br />
monitoring dient in erster Linie der Beschreibung der aktuellen Situation bzw. von Veränderungen über die Zeit. So können in<br />
der Regel zwar Besonderheiten oder Veränderungen aufgezeigt werden, Aussagen über Hintergründe und Ursachen sind aber<br />
nur sehr eingeschränkt möglich. Um diese Fragestellungen beantworten zu können, sind vertiefende wissenschaftliche Studien<br />
notwendig.<br />
28 Das Prinzip der Substitutionsbehandlung besteht darin, dass das illegale Opioid (z. B. Heroin) durch ein anderes, die Entzugserscheinung<br />
bekämpfendes, legales, ärztlich verschriebenes Opioid (z. B. Methadon) ersetzt wird (Details siehe Kap. 4.1.4).