Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS - Johannes ...
Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS - Johannes ...
Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS - Johannes ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schweizer Regierung über die Partnerhochschule direkt vor Ort ausgezahlt. In der unter Punkt<br />
10.) genannten deutschsprachigen Bescheinigung erscheint daher bei dieser<br />
Studierendengruppe ein „Ja" bei „Label-Student ohne finanzielle Förderung [aus <strong>ERASMUS</strong>-<br />
Mitteln]" und ein „Ja“ unter „Stipendiat einer anderen Organisation". Informationen über die<br />
Auszahlungsmodalitäten und die genaue Stipendienhöhe erhalten Sie von der für Sie<br />
zuständigen Kontaktperson an der entsprechenden Schweizer Hochschule.<br />
Über die definitive Höhe Ihres Stipendiums können wir Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
leider keine Informationen geben, da diese sich nach der Höhe der uns bewilligten <strong>ERASMUS</strong>-<br />
Mittel richtet, für die wir voraussichtlich erst im Juli des Jahres einen Zuwendungsvertrag<br />
erhalten. Erfahrungsgemäß wird die monatliche Förderungsrate bei ca. € 175,00 liegen. Diese<br />
Angabe ist nur ein Anhaltspunkt für Ihre finanzielle Planung und erfolgt ohne Gewähr. Sobald<br />
die genaue Höhe der Stipendienmittel bekannt ist, senden wir Ihnen auf dem Postweg eine<br />
separate finanzielle Bescheinigung zu mit Ihrer definitiven Förderungshöhe (siehe dazu auch<br />
Punkt 11.) Bescheinigungen). Der Versand dieser finanziellen Bescheinigung erfolgt<br />
voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli.<br />
Ich weise Sie darauf hin, dass bis zum Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten<br />
Formulare „Studienabkommen“, „Erfahrungsbericht“, „Anreisebestätigung“ und<br />
„Abreisebestätigung“ Ihr <strong>ERASMUS</strong>-Teilstipendium unter Vorbehalt gezahlt wird, und<br />
bei nicht fristgemäßer Einreichung der o.g. Formulare zurückgefordert wird.<br />
Bitte fertigen Sie von ALLEN ausgefüllten und unterzeichneten Formularen eine KOPIE<br />
für Ihre eigenen Unterlagen an, BEVOR Sie uns die Originale zusenden!<br />
5.) Korrekturbogen<br />
Auf dem beiliegenden Korrekturbogen sind die von Ihnen erfassten Daten aufgelistet. Bitte<br />
überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig. Falls Daten fehlerhaft sind, oder sich während Ihres<br />
Auslandslaufenthaltes Änderungen ergeben sollten (z. B. bei Änderung Ihrer Bankverbindung<br />
oder Ihrer Heimatadresse), schicken Sie uns diesen Bogen bitte korrigiert bzw. ergänzt<br />
entweder an die unten genannte Adresse per Post, per Fax an: +49-6131-3927018 oder<br />
einfach per E-Mail an: erasmus@international.uni-mainz.de<br />
6.) Formular „Studienabkommen“<br />
Vielleicht werden Sie ein ähnliches Formular auch bei Ihrer Immatrikulation an der<br />
Partnerhochschule erhalten. Sie können alle Formulare, die dem beigefügten inhaltlich<br />
entsprechen, alternativ verwenden.<br />
Notieren Sie bitte darin auf Seite 1 möglichst vor Ihrem Auslandsstudienbeginn alle Kurse /<br />
Veranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werden bzw.<br />
belegen möchten. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Auswahl der Kurse unbedingt Ihren/e<br />
Mainzer Fachkoordinator/in, und ggf. auch Ihre Ansprechperson im Fachbereich an der<br />
Gasthochschule sowie die Homepage der Partnerhochschule für das aktuelle Kursangebot<br />
(d.h. Vorlesungsverzeichnis).