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Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS - Johannes ...

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<strong>Abteilung</strong> <strong>Internationales</strong> • <strong>EU</strong>-<strong>Programme</strong> • <strong>ERASMUS</strong><br />

<strong>Johannes</strong> Gutenberg-Universität Mainz • D-55099 Mainz<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Teilstipendium – akademisches Jahr 2009/2010<br />

Liebe/r <strong>ERASMUS</strong>-Studierende/r,<br />

E-Mail:<br />

Internet:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

erasmus@international.uni-mainz.de<br />

www.uni-mainz.de/erasmus<br />

+49-(0)6131-3920039 /-3926783<br />

+49-(0)6131-3927018<br />

Mainz, im September 2009<br />

wir freuen uns, dass Sie am <strong>ERASMUS</strong>-Austauschprogramm der Universität Mainz teilnehmen.<br />

Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen und Formulare zur Vorbereitung auf<br />

Ihr Auslandsstudium:<br />

1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule<br />

2.) Unterbringungsmöglichkeiten<br />

3.) Krankenversicherung<br />

4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums<br />

5.) Korrekturbogen<br />

6.) Formular „Studienabkommen“<br />

7.) Formular „Transcript of Records“<br />

8.) Formular „Erfahrungsbericht“<br />

9.) Formulare „Anreisebestätigung“ und „Abreisebestätigung“<br />

10.) Bescheinigungen / Beurlaubung<br />

11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz)<br />

12.) Erstattung von Sprachkursgebühren<br />

13.) Steuerliche Informationen zum <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium<br />

14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums<br />

15.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation<br />

16.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule<br />

17.) Einladung zur Informationsveranstaltung<br />

1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule<br />

Für den Zeitraum Ihres Auslandsstudiums müssen Sie sich als <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Austauschstudierende/r an der Partnerhochschule immatrikulieren. Sofern Sie von Ihrem / Ihrer<br />

<strong>Johannes</strong> Gutenberg-Universität Mainz • D-55099 Mainz • Telefon +49-(0)6131-390 • Internet: www.uni-mainz.de


Mainzer <strong>ERASMUS</strong>-Fachkoordinator/in noch nicht direkt bei Ihrer Bewerbung bzw.<br />

Nominierung das für eine Zulassung notwendige Antragsformular erhalten haben, finden Sie<br />

diese Unterlagen neben weiteren wichtigen Informationen i. d. R. auf der Homepage der<br />

Partnerhochschule.<br />

Zumeist sind diese Informationen unter dem Link „International Students" oder „<strong>ERASMUS</strong><br />

Students" abrufbar. Nur falls Sie diese Unterlagen nicht im Internet finden können, kontaktieren<br />

Sie uns bitte persönlich während der Sprechstunden. Die allgemeinen Daten Ihrer<br />

Partnerhochschule finden Sie auch auf beiligendem Informationsblatt.<br />

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mögliche Fristen für die Einsendung der Antragsformulare<br />

einhalten! I. d. R. liegen diese bei einem Studienbeginn im Wintersemester 2009/2010 von April<br />

bis Juni 2009 und bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2010 von August bis<br />

November 2009. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Hochschulen in Skandinavien die<br />

Anmeldefristen wesentlich früher liegen können!<br />

2.) Unterbringungsmöglichkeiten<br />

Während Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie eine Unterkunft, entweder in einem<br />

Wohnheim der Partnerhochschule, sofern diese über ein solches verfügt, oder auf dem freien<br />

Wohnungsmarkt in der jeweiligen Stadt. Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten und<br />

die dazu notwendigen Bewerbungsformulare erhalten Sie i. d. R. ebenfalls über die Homepage<br />

der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass besonders bei hochschuleigenen<br />

Wohnheimen die begrenzte Anzahl der Zimmer zumeist nach dem Prinzip „first come, first<br />

served" vergeben werden. In Großstädten wie Paris, London oder Madrid und auch in den<br />

meisten skandinavischen Städten herrscht ein akuter Unterkunfts- und Wohnungsmangel!<br />

Daher ist unbedingt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich und mögliche Fristen sind<br />

zwingend einzuhalten.<br />

3.) Krankenversicherung [Alle Angaben ohne Gewähr]<br />

Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art<br />

Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres<br />

Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich privat zusatzversichern (Versicherungsanbieter<br />

finden Sie in den Gelben Seiten Ihres örtlichen Telefonbuches).<br />

Möglicherweise müssen Sie der Partnerhochschule vor Ort für die Immatrikulation eine<br />

entsprechende Bestätigung über einen ausreichenden Versicherungsschutz vorlegen. Daher<br />

lassen Sie sich im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes immer eine Versicherungsbescheinigung,<br />

aus der die Versicherungsleistungen (Deckungssumme, Art der gewährten Leistungen. etc.),<br />

der/die Begünstigte und die Laufzeit hervorgeht, ausstellen. Sofern möglich, sollte diese<br />

Bescheinigung auch in der Landessprache der Partnerhochschule bzw. in Englisch verfasst<br />

sein.<br />

Generell gilt in der gesetzlichen Versicherung für Familienmitversicherte und studentische


Pflichtversicherte für alle <strong>EU</strong>-Länder und die Schweiz seit dem 01.01.2006 in Deutschland nur<br />

noch die Europäische Versichertenkarte EHIC. Bis zu deren endgültiger Einführung wird von<br />

den deutschen gesetzlichen Krankenkassen für alle <strong>EU</strong>-Länder die „Provisorische<br />

Ersatzbescheinigung E-128“ ausgestellt. Die ehemaligen Auslandskrankenscheine CH-11, E-<br />

111 und E-128 sind seit dem 01.06.2004 generell nicht mehr gültig. Für die Nicht-<strong>EU</strong>-Länder<br />

gelten u. a. HR/D-111 (Kroatien), „Provisorische Ersatzbescheinigung CH-11“ (Schweiz) und<br />

TA-11 (Türkei).<br />

Um vollen Krankenversicherungsschutz zu genießen, ist es empfehlenswert - gegen ein<br />

geringes Entgelt - eine (private) Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die auch einen<br />

Rücktransport im Not- und Todesfall beinhaltet.<br />

Einige Partnerhochschulen bieten den ausländischen <strong>ERASMUS</strong>-Studierenden eine<br />

(zusätzliche) studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an. Prüfen Sie<br />

hierbei immer die von dieser Versicherung getragenen Leistungen im Vergleich zu Ihrer bereits<br />

vorhandenen Krankenversicherung!<br />

Bitte informieren Sie sich in jedem Fall - egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert<br />

sind - bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft, da sich die<br />

Sachlage kurzfristig ändern kann, und sorgen Sie selbst für ausreichenden<br />

4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums<br />

Versicherungsschutz!<br />

Es werden nur ganze Monatsraten gezahlt. Die im Ausland verbrachten Tage des An- und<br />

Abreisemonats werden addiert und es werden hierfür die folgenden Raten gezahlt:<br />

01 Tag bis 14 Tage: 0 Monatsraten<br />

15 Tage bis 44 Tage: 1 Monatsrate<br />

45 Tage bis 62 Tage: 2 Monatsraten<br />

Sofern Sie bereits jetzt wissen, dass die auf dem Stipendienvergabebogen angegebene<br />

Laufzeit nicht mit Ihrer tatsächlichen Auslandsstudiendauer übereinstimmen wird (siehe hierzu<br />

auch die Angaben im beiliegenden Korrekturbogen), teilen Sie uns dies bitte umgehend mit,<br />

damit unnötige Rück- und Nachzahlungen von Monatsraten vermieden werden.<br />

Ihr Teilstipendium wird in zwei Raten angewiesen. Die erste Rate über 80% des<br />

Gesamtstipendiums wird Ende Oktober/Anfang November 2009 ausgezahlt, die<br />

Überweisung der restlichen 20% erfolgt Ende Mai/Anfang Juni 2010. Diese<br />

Auszahlungstermine gelten unabhängig davon, ob Sie bereits im Winter- oder aber erst im<br />

Sommersemester Ihr Auslandsstudium beginnen.<br />

Bitte beachten Sie, dass “Label-Students" keine finanzielle Unterstützung aus <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Mitteln, sondern nur den Status eines <strong>ERASMUS</strong>-Studierenden erhalten (vgl. dazu auch Punkt<br />

13. des beiliegenden Korrekturbogens).<br />

Studierende an einer Schweizer Gasthochschule erhalten ihr [<strong>ERASMUS</strong>-] Stipendium von der


Schweizer Regierung über die Partnerhochschule direkt vor Ort ausgezahlt. In der unter Punkt<br />

10.) genannten deutschsprachigen Bescheinigung erscheint daher bei dieser<br />

Studierendengruppe ein „Ja" bei „Label-Student ohne finanzielle Förderung [aus <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Mitteln]" und ein „Ja“ unter „Stipendiat einer anderen Organisation". Informationen über die<br />

Auszahlungsmodalitäten und die genaue Stipendienhöhe erhalten Sie von der für Sie<br />

zuständigen Kontaktperson an der entsprechenden Schweizer Hochschule.<br />

Über die definitive Höhe Ihres Stipendiums können wir Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

leider keine Informationen geben, da diese sich nach der Höhe der uns bewilligten <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Mittel richtet, für die wir voraussichtlich erst im Juli des Jahres einen Zuwendungsvertrag<br />

erhalten. Erfahrungsgemäß wird die monatliche Förderungsrate bei ca. € 175,00 liegen. Diese<br />

Angabe ist nur ein Anhaltspunkt für Ihre finanzielle Planung und erfolgt ohne Gewähr. Sobald<br />

die genaue Höhe der Stipendienmittel bekannt ist, senden wir Ihnen auf dem Postweg eine<br />

separate finanzielle Bescheinigung zu mit Ihrer definitiven Förderungshöhe (siehe dazu auch<br />

Punkt 11.) Bescheinigungen). Der Versand dieser finanziellen Bescheinigung erfolgt<br />

voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli.<br />

Ich weise Sie darauf hin, dass bis zum Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Formulare „Studienabkommen“, „Erfahrungsbericht“, „Anreisebestätigung“ und<br />

„Abreisebestätigung“ Ihr <strong>ERASMUS</strong>-Teilstipendium unter Vorbehalt gezahlt wird, und<br />

bei nicht fristgemäßer Einreichung der o.g. Formulare zurückgefordert wird.<br />

Bitte fertigen Sie von ALLEN ausgefüllten und unterzeichneten Formularen eine KOPIE<br />

für Ihre eigenen Unterlagen an, BEVOR Sie uns die Originale zusenden!<br />

5.) Korrekturbogen<br />

Auf dem beiliegenden Korrekturbogen sind die von Ihnen erfassten Daten aufgelistet. Bitte<br />

überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig. Falls Daten fehlerhaft sind, oder sich während Ihres<br />

Auslandslaufenthaltes Änderungen ergeben sollten (z. B. bei Änderung Ihrer Bankverbindung<br />

oder Ihrer Heimatadresse), schicken Sie uns diesen Bogen bitte korrigiert bzw. ergänzt<br />

entweder an die unten genannte Adresse per Post, per Fax an: +49-6131-3927018 oder<br />

einfach per E-Mail an: erasmus@international.uni-mainz.de<br />

6.) Formular „Studienabkommen“<br />

Vielleicht werden Sie ein ähnliches Formular auch bei Ihrer Immatrikulation an der<br />

Partnerhochschule erhalten. Sie können alle Formulare, die dem beigefügten inhaltlich<br />

entsprechen, alternativ verwenden.<br />

Notieren Sie bitte darin auf Seite 1 möglichst vor Ihrem Auslandsstudienbeginn alle Kurse /<br />

Veranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werden bzw.<br />

belegen möchten. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Auswahl der Kurse unbedingt Ihren/e<br />

Mainzer Fachkoordinator/in, und ggf. auch Ihre Ansprechperson im Fachbereich an der<br />

Gasthochschule sowie die Homepage der Partnerhochschule für das aktuelle Kursangebot<br />

(d.h. Vorlesungsverzeichnis).


Wichtig: Damit von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachte akademische Leistungen im<br />

Rahmen Ihres regulären Studiums an der Uni Mainz anerkannt werden können, kontaktieren<br />

Sie bitte auf jeden Fall vor Beginn Ihres Auslandsstudiums außer Ihrem/r Mainzer<br />

Fachkoordinator/in auch das für Sie zuständige Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder das<br />

Landesprüfungsamt Ihres Fachbereichs für alle späteren Fragen der Anerkennung.<br />

Im Rahmen Ihrer Teilnahme am <strong>ERASMUS</strong>-Programm sind Sie dazu verpflichtet, pro<br />

Semester mindestens eine studienrelevante Veranstaltung zu besuchen bzw. eine schriftliche<br />

akademische Arbeit anzufertigen. Hierunter fallen z. B.:<br />

• Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptseminare etc.<br />

• Diplom- oder Magisterarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit etc.<br />

Diese müssen im Studienabkommen festgehalten werden. Ein studienrelevantes Praktikum ist<br />

aus <strong>ERASMUS</strong>-Mitteln ebenfalls förderbar, sofern direkt im Anschluss daran ein mindestens<br />

dreimonatiges <strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudium folgt. Ein Sprachkurs alleine ist nicht aus<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Mitteln förderbar, d. h. es muss immer eine weitere studienrelevante Veranstaltung<br />

besucht werden.<br />

Von dieser Basisregelung abweichend haben einige Fächer und Fachbereiche an der Uni<br />

Mainz darüber hinaus gehende Anforderungen an <strong>ERASMUS</strong>-Studierende bezüglich der<br />

Anzahl der zu wählenden Kurse bzw. einer Mindestanzahl der zu belegenden ECTS-Kredite<br />

(soweit das Kreditpunktesystem ECTS – European Credit Transfer System bereits in Ihrem<br />

Studiengang angewandt wird). Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem/r Mainzer<br />

Fachkoordinator/in bzw. dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsausschuss oder<br />

Landesprüfungsamt.<br />

Seite 2 des Studienabkommens füllen Sie nur dann aus, wenn Sie Ihren Studienplan an der<br />

Gastuniversität nachträglich abändern möchten.<br />

Das vollständig ausgefüllte und sowohl von beiden Fachkoordinatoren (Fachkoordinator<br />

der Heimathochschule und der Gasthochschule) als auch Ihnen unterzeichnete Formular<br />

muss spätestens 1 Monat nach Beginn Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben<br />

werden. Bitte reichen Sie uns Ihr Studienabkommen ausschließlich mit allen drei<br />

erforderlichen Unterschriften ein. Bei auch nur einer fehlenden Unterschrift wird das<br />

Dokument von INT nicht akzeptiert und es wird nicht weitergeleitet bzw. an Sie zurück gesandt!<br />

7.) Formular „Transcript of Records“<br />

Das Formular „Transcript of Records" ist dem Studienabkommen (siehe oben) sehr ähnlich.<br />

Jedoch müssen hier von Ihnen alle an der Partnerhochschule tatsächlich absolvierten Kurse<br />

mit der entsprechenden lokalen Note und ggf. der entsprechenden ECTS-Punktzahl<br />

eingetragen werden. Möglicherweise erhalten Sie einen inhaltsgleichen, maschinell erstellten<br />

Ausdruck automatisch am Ende Ihres <strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudiums von der<br />

Partnerhochschule ausgehändigt. Das Original des beiliegenden Transcript of Records oder


eine Kopie des maschinell erstellten Ausdrucks muss am Ende Ihres Auslandsstudiums,<br />

spätestens jedoch bis 31.08.2010 bei INT eingereicht werden.<br />

8.) Formular „Erfahrungsbericht“<br />

Das Formular „Erfahrungsbericht" dient der statistischen und qualitativen Auswertung des<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Programms und ist von Ihnen ausgefüllt nach Ende Ihres Auslandsstudiums bis<br />

spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben. Die darin<br />

getroffenen Angaben haben keinen Einfluss auf Ihr Stipendium. Mit Ihren Hinweisen können<br />

Sie allerdings nachfolgenden Studierenden wichtige Informationen für das Auslandsstudium<br />

geben.<br />

9.) Formulare „Anreisebestätigung“ und „Abreisebestätigung“<br />

• Direkt bei der Ankunft an der Gasthochschule füllen Sie bitte die Anreisebestätigung aus<br />

und lassen diese entweder durch die/den dortige/n <strong>ERASMUS</strong>-Hochschulkoordinator/in,<br />

den/die Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule<br />

unterzeichnen. Die Anreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem<br />

Beginn Ihres Auslandsstudiums (die Laufzeit Ihres Auslandsstudiums finden Sie auf der<br />

beigefügten dreisprachigen Bescheinigung) an INT per Fax oder Post gesandt werden.<br />

• Die Abreisebestätigung füllen Sie bitte eine Woche vor dem offiziellen Ende der Laufzeit<br />

Ihres Auslandsstudiums aus (siehe hierzu ebenfalls die dreisprachige Bescheinigung) und<br />

lassen diese dann ebenfalls entweder durch den/die <strong>ERASMUS</strong>-Hochschulkoordinator/in,<br />

Ihre/n dortige/n Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule<br />

unterzeichnen. Die Abreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Ende<br />

Ihres Auslandsstudiums an INT per Fax oder Post gesandt werden.<br />

Sollten Sie Dokumente verlegen, können Sie sich diese auf der <strong>ERASMUS</strong>-Homepage der<br />

Universität Mainz jederzeit herunterladen und neu ausdrucken<br />

(rechts oben unter der Rubrik „Downloads“):<br />

http://www.uni-mainz.de/studium/16371.php<br />

10.) Bescheinigungen<br />

Anbei erhalten Sie zwei Bescheinigungen:<br />

Die deutschsprachige Bescheinigung ist bestimmt für die Beantragung von AuslandsBAFöG<br />

(siehe hierzu auch Punkt 9.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation) und für<br />

eine eventuelle Beurlaubung im:<br />

Studierendensekretariat der Universität Mainz<br />

Studierenden Service Center (SSC)<br />

Campus Mainz, Forum 1, 1.Stock<br />

Sprechzeiten: Mo – Fr 10:00h – 12:00h, Di und Do 13:30h – 15:30h (Sachbearbeitung)<br />

Mo – Do 09:00h – 16:00h und Fr 09:00h – 13:00h (Infoschalter)


Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/studsek<br />

[Studierende des FB 06 Dolmetschen/Übersetzen wenden sich bitte dementsprechend an das<br />

Studierendensekretariat auf dem Campus Germersheim.]<br />

Sie können sich im Studierendensekretariat für das Semester, in dem Ihr Auslandsstudium<br />

liegt, beurlauben lassen. Die Beurlaubung muss entweder persönlich oder durch eine von<br />

Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Beurlaubung kann auch nachträglich<br />

innerhalb einer bestimmten Frist nach einer bereits vorgenommener Rückmeldung erfolgen.<br />

Bei einem Auslandsaufenthalt, der über zwei Semester verläuft, muss die Beurlaubung für das<br />

zweite Semester erneut im Studierendensekretariat der Universität Mainz beantragt werden;<br />

die Beurlaubung wird nicht automatisch verlängert. Das Antragsformular zur Beurlaubung und<br />

die Fristen zur Einreichung finden Sie auf der o. g. Webseite des Studierendensekretariats.<br />

Alternativ zur Beurlaubung können Sie beim Studierendensekretariat einen Antrag auf<br />

Berücksichtung eines Auslandssemesters für Ihr Studienkonto beantragen.<br />

Bei anerkannten Auslandssemestern ohne Beurlaubung und bei Urlaubssemestern<br />

erfolgt keine Regelabbuchung von Ihrem Studienkonto!<br />

Eine detaillierte Eklärung der Unterschiede zwischen einer Beurlaubung und einer<br />

Berücksichtigung von Auslandssemestern für Ihr Studienkonto finden Sie auf folgendem<br />

Informationsblatt:<br />

http://www.uni-mainz.de/<br />

downloads_studium/infoblatt_beurlaubung_auslandssemester.pdf<br />

Weitere wichtige Informationen zu den Themen Beurlaubung, Auslandssemester und<br />

Studienkonto erhalten Sie direkt vom Studierendensekretariat und beim für Sie zuständigen<br />

Prüfungsamt, Prüfungsausschuss bzw. Landesprüfungsamt.<br />

Wichtig: Während des gesamten <strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der<br />

Universität Mainz immatrikuliert bleiben, d. h. Sie müssen sich jedes Semester durch<br />

fristgerechte Überweisung der Sozialbeiträge rückmelden!!<br />

Aus der dreisprachigen Bescheinigung geht hervor, dass Sie offiziell von der Universität<br />

Mainz als <strong>ERASMUS</strong>-Studierende/r nominiert sind. Eine Kopie dieser Bescheinigung fügen Sie<br />

bitte Ihrem Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag für die Partnerhochschule bei (siehe auch<br />

Punkt 1.) Immatrikulation an der Partnerhochschule). Das Original nehmen Sie persönlich an<br />

die Gasthochschule mit und zeigen es dort auf Verlangen vor.<br />

Eine separate finanzielle Bescheinigung mit der genauen Höhe Ihres Stipendiums zur<br />

Vorlage bei deutschen Behörden (z.B. bei der Kindergeldkasse) erhalten Sie zu einem<br />

späteren Zeitpunkt (siehe Punkt 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums).


11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz)<br />

Sofern Sie sich im laufenden Semester für die Dauer von mindestens drei Monaten im Ausland<br />

für ein <strong>ERASMUS</strong>-Studium aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen<br />

Betrag für das SemesterTicket (im WiSe 2009/2010 ca. € 120,00) vom AStA der Universität<br />

Mainz rückerstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf der Webseite des AStA<br />

erhältlich. Für eine Rückerstattung müssen Sie den Antrag bis spätestens 07. November für<br />

das WiSe bzw. 07. Mai für das SoSe einreichen beim:<br />

Referat Ökologie und Verkehr des AStA<br />

Campus Mainz: Tel.: 06131-3924803<br />

Internet: http://www.asta.uni-mainz.de/<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Studierende des Campus Mainz sich den SemesterTicket<br />

Betrag rückerstatten lassen können. Studierende des FASK in Germersheim (FB 06) können<br />

weder eine Erstattung des optionalen VRN-Tickets noch des Anschlusstickets RNN erhalten!<br />

12.) Erstattung von Sprachkursgebühren<br />

Im Rahmen des <strong>ERASMUS</strong>-Programms können Sie sich eventuell im Ausland entstandene<br />

Kosten für einen oder mehrere Sprachkurse auf separaten Antrag hin anteilig erstatten lassen.<br />

Die genauen Bedingungen für eine Erstattung und das benötigte Antragsformular finden Sie als<br />

Word-Dokument zum Herunterladen.<br />

Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/16371.php<br />

13.) Steuerliche Informationen zum <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen<br />

Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 3 Nr. 44 a EStG steuerfrei. Darüber<br />

hinaus mindern Stipendien aus dem <strong>ERASMUS</strong>-Programm der <strong>EU</strong> die Ausbildungsfreibeträge<br />

des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).<br />

Prinzipiell muss aber ein <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt,<br />

an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden. Das beiliegende<br />

Informationsblatt können Sie bei Nachfrage diesen Institutionen vorlegen.<br />

14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums<br />

Sofern Sie nur ein Semester oder zwei Trimester im Ausland studieren, können Sie Ihr<br />

Auslandsstudium ggf. auf die maximale Förderungsdauer von 12 Monate innerhalb des<br />

akademischen Jahres (01.07.2009 - 30.09.2010) verlängern. Für eine Verlängerung benötigen<br />

Sie eine schriftliche (formlose) Zustimmung des Fachkoordinators der Partnerhochschule und<br />

der Universität Mainz. Senden Sie beide an INT per E-Mail, Fax oder Post. Sie erhalten dann<br />

von INT eine aktualisierte Bescheinigung und die zusätzliche(n) Monatsrate(n) wird/werden<br />

Ihrem Konto angewiesen.


Sie können Ihr Auslandsstudium jederzeit verkürzen. Bitte teilen Sie dies mit einer kurzen<br />

Begründung für Ihren Abbruch schriftlich (formlos) INT per E-Mail, Fax oder Post mit. Sie<br />

erhalten daraufhin von INT ein Rückzahlungsschreiben mit wichtigen Zahlungsinformationen.<br />

Bitte nehmen Sie vor Erhalt dieses Schreibens keine Rücküberweisung vor!<br />

Generell muss jede Änderung der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums, z. B. durch Verlängerung<br />

oder Verkürzung, schriftlich INT mitgeteilt werden. Falls sich während Ihres Auslandsstudiums<br />

eine Änderung bei der Höhe Ihres Gesamtstipendiums ergibt, erhalten Sie von INT automatisch<br />

per Post eine aktualisierte finanzielle Bescheinigung zugesandt. Bei einer Verlängerung wird<br />

der entsprechende zusätzliche Stipendienbetrag Ihrem Konto angewiesen, bzw. im Falle einer<br />

Verkürzung werden Sie schriftlich zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags aufgefordert.<br />

15.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation<br />

• Das <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium ist anrechnungsfrei auf das AuslandsBAFöG innerhalb der am<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Programm teilnehmenden Staaten. Sofern Ihnen AuslandsBAFöG für ein<br />

Studium an einer Hochschule in einem der <strong>ERASMUS</strong>-Teilnahmestaaten bewilligt wird,<br />

erhalten Sie den regulären <strong>ERASMUS</strong>-Stipendiensatz.<br />

Weitere Informationen zum AuslandsBAFöG entnehmen Sie bitte dem Internet. Dort finden<br />

Sie auch Informationen und Formulare zur Beantragung von AuslandsBAFöG:<br />

Internet: http://www.das-neue-bafoeg.de<br />

• Beim Bezug eines komplementären Stipendiums einer anderen Organisation während<br />

Ihres <strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudiums (z. B. von der Peregrinus- oder Konrad-Adenauer-<br />

Stiftung), erhalten Sie den regulären <strong>ERASMUS</strong>-Fördersatz von ca. € 175,00, sofern das<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Stipendium nicht auf das Stipendium der anderen Organisation angerechnet wird.<br />

Falls eine Anrechnung erfolgt, erhalten Sie keine finanzielle Förderung aus <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Mitteln, sondern nur den Status eines <strong>ERASMUS</strong>-Studierenden („Label-Student“) mit allen<br />

Vorteilen - außer der finanziellen Förderung.<br />

Wenn Sie nachträglich ein Stipendium einer anderen Organisation erhalten, sind Sie<br />

dazu verpflichtet, dieses schriftlich INT (E-Mail, Fax oder Postweg) mitzuteilen und ggf. den<br />

überschüssig gezahlten Betrag des <strong>ERASMUS</strong>-Stipendiums an INT zurückzuzahlen.<br />

16.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule<br />

In der Anlage erhalten Sie einen Auszug der von uns gespeicherten Daten und Informationen<br />

über Ihre Partnerhochschule. Da sich diese stetig ändern, können sie eventuell nicht mehr<br />

aktuell sein, bzw. sind möglichweise unvollständig. Daher besuchen Sie auf jeden Fall die<br />

Webseite der Partneruniversität für die akuellsten Daten und Informationen.<br />

Für jeden Hinweis zur Ergänzung oder Korrektur der gespeicherten Daten sind wir Ihnen<br />

dankbar:<br />

E-Mail: erasmus@international.uni-mainz.de


17.) Einladung zur Informationsveranstaltung<br />

Jährlich werden von der <strong>Abteilung</strong> <strong>Internationales</strong> zwei Informationsveranstaltungen für<br />

nominierte Mainzer <strong>ERASMUS</strong>-Studierende angeboten, welche im April/Mai bzw. im<br />

Oktober/November liegen. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt nochmals eine separate E-<br />

Mail mit einer Einladung.<br />

Für Studierende des FB 06, Campus Germersheim wird zum Anfang des Sommersemesters<br />

eine separate Infoveranstaltung direkt in Germersheim angeboten. Den genauen Termin und<br />

Ort erhalten die davon betroffenen Studierenden zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls per E-<br />

Mail mitgeteilt.<br />

Im Rahmen dieser – optionalen – Infoveranstaltung werden Ihnen u.a. der Ablauf der<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudiums und alle diesem Schreiben beiliegende Formulare erklärt.<br />

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, in großer Runde Fragen zu stellen, die nicht nur für<br />

Sie, sondern vielleicht auch für andere Studierende interessant sind.<br />

Und falls vor oder während Ihres Auslandsstudiums trotzdem noch Fragen auftauchen sollten,<br />

wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an uns oder kontaktieren Sie uns persönlich während<br />

der Sprechstunden:<br />

Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/1998.php<br />

E-Mail: erasmus@international.uni-mainz.de<br />

Fax: +49-(0)6131-3927018<br />

Post: <strong>Johannes</strong> Gutenberg-Universität<br />

<strong>Abteilung</strong> <strong>Internationales</strong> – INT 1 –<br />

D-55099 Mainz<br />

Sprechstunden: Mo, Di, Do, Fr (mittwochs geschlossen)<br />

Nur nach Termin *: 10:00h – 11:30h<br />

Offene Sprechstunde (für kurze Fragen): 11:30h – 12:00h<br />

Gebäude Forum 1 (Erdgeschoss)<br />

Raum: 00-101<br />

* Terminvereinbarung am InfoDesk im Studierenden Service Center<br />

(Gebäude Forum 1, 1. Stock) oder unter Tel.: 06131-3922122<br />

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes und erfolgreiches <strong>ERASMUS</strong>-Auslandsstudium!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

i.A.<br />

gez.<br />

Bjørn Malkmus-Hussein<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Hochschulkoordinator<br />

N:\int\alle\<strong>EU</strong>\SOKRATES\<strong>ERASMUS</strong>\Studierende Outgoing\2009-2010\Formulare für Internetseiten\Informationsschreiben.doc

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