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Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS - Johannes ...

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eine Kopie des maschinell erstellten Ausdrucks muss am Ende Ihres Auslandsstudiums,<br />

spätestens jedoch bis 31.08.2010 bei INT eingereicht werden.<br />

8.) Formular „Erfahrungsbericht“<br />

Das Formular „Erfahrungsbericht" dient der statistischen und qualitativen Auswertung des<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Programms und ist von Ihnen ausgefüllt nach Ende Ihres Auslandsstudiums bis<br />

spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben. Die darin<br />

getroffenen Angaben haben keinen Einfluss auf Ihr Stipendium. Mit Ihren Hinweisen können<br />

Sie allerdings nachfolgenden Studierenden wichtige Informationen für das Auslandsstudium<br />

geben.<br />

9.) Formulare „Anreisebestätigung“ und „Abreisebestätigung“<br />

• Direkt bei der Ankunft an der Gasthochschule füllen Sie bitte die Anreisebestätigung aus<br />

und lassen diese entweder durch die/den dortige/n <strong>ERASMUS</strong>-Hochschulkoordinator/in,<br />

den/die Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule<br />

unterzeichnen. Die Anreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem<br />

Beginn Ihres Auslandsstudiums (die Laufzeit Ihres Auslandsstudiums finden Sie auf der<br />

beigefügten dreisprachigen Bescheinigung) an INT per Fax oder Post gesandt werden.<br />

• Die Abreisebestätigung füllen Sie bitte eine Woche vor dem offiziellen Ende der Laufzeit<br />

Ihres Auslandsstudiums aus (siehe hierzu ebenfalls die dreisprachige Bescheinigung) und<br />

lassen diese dann ebenfalls entweder durch den/die <strong>ERASMUS</strong>-Hochschulkoordinator/in,<br />

Ihre/n dortige/n Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule<br />

unterzeichnen. Die Abreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Ende<br />

Ihres Auslandsstudiums an INT per Fax oder Post gesandt werden.<br />

Sollten Sie Dokumente verlegen, können Sie sich diese auf der <strong>ERASMUS</strong>-Homepage der<br />

Universität Mainz jederzeit herunterladen und neu ausdrucken<br />

(rechts oben unter der Rubrik „Downloads“):<br />

http://www.uni-mainz.de/studium/16371.php<br />

10.) Bescheinigungen<br />

Anbei erhalten Sie zwei Bescheinigungen:<br />

Die deutschsprachige Bescheinigung ist bestimmt für die Beantragung von AuslandsBAFöG<br />

(siehe hierzu auch Punkt 9.) AuslandsBAFöG / Stipendium einer anderen Organisation) und für<br />

eine eventuelle Beurlaubung im:<br />

Studierendensekretariat der Universität Mainz<br />

Studierenden Service Center (SSC)<br />

Campus Mainz, Forum 1, 1.Stock<br />

Sprechzeiten: Mo – Fr 10:00h – 12:00h, Di und Do 13:30h – 15:30h (Sachbearbeitung)<br />

Mo – Do 09:00h – 16:00h und Fr 09:00h – 13:00h (Infoschalter)

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