Abteilung Internationales ⢠EU-Programme ⢠ERASMUS - Johannes ...
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11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz)<br />
Sofern Sie sich im laufenden Semester für die Dauer von mindestens drei Monaten im Ausland<br />
für ein <strong>ERASMUS</strong>-Studium aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen<br />
Betrag für das SemesterTicket (im WiSe 2009/2010 ca. € 120,00) vom AStA der Universität<br />
Mainz rückerstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf der Webseite des AStA<br />
erhältlich. Für eine Rückerstattung müssen Sie den Antrag bis spätestens 07. November für<br />
das WiSe bzw. 07. Mai für das SoSe einreichen beim:<br />
Referat Ökologie und Verkehr des AStA<br />
Campus Mainz: Tel.: 06131-3924803<br />
Internet: http://www.asta.uni-mainz.de/<br />
Bitte beachten Sie, dass nur Studierende des Campus Mainz sich den SemesterTicket<br />
Betrag rückerstatten lassen können. Studierende des FASK in Germersheim (FB 06) können<br />
weder eine Erstattung des optionalen VRN-Tickets noch des Anschlusstickets RNN erhalten!<br />
12.) Erstattung von Sprachkursgebühren<br />
Im Rahmen des <strong>ERASMUS</strong>-Programms können Sie sich eventuell im Ausland entstandene<br />
Kosten für einen oder mehrere Sprachkurse auf separaten Antrag hin anteilig erstatten lassen.<br />
Die genauen Bedingungen für eine Erstattung und das benötigte Antragsformular finden Sie als<br />
Word-Dokument zum Herunterladen.<br />
Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/16371.php<br />
13.) Steuerliche Informationen zum <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium<br />
<strong>ERASMUS</strong>-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen<br />
Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 3 Nr. 44 a EStG steuerfrei. Darüber<br />
hinaus mindern Stipendien aus dem <strong>ERASMUS</strong>-Programm der <strong>EU</strong> die Ausbildungsfreibeträge<br />
des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).<br />
Prinzipiell muss aber ein <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt,<br />
an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden. Das beiliegende<br />
Informationsblatt können Sie bei Nachfrage diesen Institutionen vorlegen.<br />
14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums<br />
Sofern Sie nur ein Semester oder zwei Trimester im Ausland studieren, können Sie Ihr<br />
Auslandsstudium ggf. auf die maximale Förderungsdauer von 12 Monate innerhalb des<br />
akademischen Jahres (01.07.2009 - 30.09.2010) verlängern. Für eine Verlängerung benötigen<br />
Sie eine schriftliche (formlose) Zustimmung des Fachkoordinators der Partnerhochschule und<br />
der Universität Mainz. Senden Sie beide an INT per E-Mail, Fax oder Post. Sie erhalten dann<br />
von INT eine aktualisierte Bescheinigung und die zusätzliche(n) Monatsrate(n) wird/werden<br />
Ihrem Konto angewiesen.