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Abteilung Internationales • EU-Programme • ERASMUS - Johannes ...

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11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz)<br />

Sofern Sie sich im laufenden Semester für die Dauer von mindestens drei Monaten im Ausland<br />

für ein <strong>ERASMUS</strong>-Studium aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen<br />

Betrag für das SemesterTicket (im WiSe 2009/2010 ca. € 120,00) vom AStA der Universität<br />

Mainz rückerstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf der Webseite des AStA<br />

erhältlich. Für eine Rückerstattung müssen Sie den Antrag bis spätestens 07. November für<br />

das WiSe bzw. 07. Mai für das SoSe einreichen beim:<br />

Referat Ökologie und Verkehr des AStA<br />

Campus Mainz: Tel.: 06131-3924803<br />

Internet: http://www.asta.uni-mainz.de/<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Studierende des Campus Mainz sich den SemesterTicket<br />

Betrag rückerstatten lassen können. Studierende des FASK in Germersheim (FB 06) können<br />

weder eine Erstattung des optionalen VRN-Tickets noch des Anschlusstickets RNN erhalten!<br />

12.) Erstattung von Sprachkursgebühren<br />

Im Rahmen des <strong>ERASMUS</strong>-Programms können Sie sich eventuell im Ausland entstandene<br />

Kosten für einen oder mehrere Sprachkurse auf separaten Antrag hin anteilig erstatten lassen.<br />

Die genauen Bedingungen für eine Erstattung und das benötigte Antragsformular finden Sie als<br />

Word-Dokument zum Herunterladen.<br />

Internet: http://www.uni-mainz.de/studium/16371.php<br />

13.) Steuerliche Informationen zum <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen<br />

Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 3 Nr. 44 a EStG steuerfrei. Darüber<br />

hinaus mindern Stipendien aus dem <strong>ERASMUS</strong>-Programm der <strong>EU</strong> die Ausbildungsfreibeträge<br />

des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).<br />

Prinzipiell muss aber ein <strong>ERASMUS</strong>-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt,<br />

an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden. Das beiliegende<br />

Informationsblatt können Sie bei Nachfrage diesen Institutionen vorlegen.<br />

14.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums<br />

Sofern Sie nur ein Semester oder zwei Trimester im Ausland studieren, können Sie Ihr<br />

Auslandsstudium ggf. auf die maximale Förderungsdauer von 12 Monate innerhalb des<br />

akademischen Jahres (01.07.2009 - 30.09.2010) verlängern. Für eine Verlängerung benötigen<br />

Sie eine schriftliche (formlose) Zustimmung des Fachkoordinators der Partnerhochschule und<br />

der Universität Mainz. Senden Sie beide an INT per E-Mail, Fax oder Post. Sie erhalten dann<br />

von INT eine aktualisierte Bescheinigung und die zusätzliche(n) Monatsrate(n) wird/werden<br />

Ihrem Konto angewiesen.

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