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Ausgabe 12 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 28 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/2013<br />

2 ZKB<br />

Ruben Weber<br />

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Richtig heizen mit Holz<br />

Wer mit Holz heizt, heizt CO2-neutral.<br />

Holz ist der einzige Brennstoff, der<br />

durch seine Entstehung das CO2 bindet,<br />

das bei seiner Verbrennung freigesetzt<br />

wird.<br />

Wichtig für eine umweltfreundliche<br />

Feuerstätte ist allerdings, dass das<br />

Holz naturbelassen und lufttrocken<br />

ist, das heißt, es sollte etwa zwei Jahre<br />

getrocknet sein, bevor damit geheizt<br />

wird. Denn wenn das Holz richtig<br />

trocken ist und eine Restfeuchte von<br />

zirka 20 Prozent aufweist, steigt der<br />

Heizwert und die Emissionen sinken.<br />

Geringer Ascheanfall und ein rußfreier<br />

Feuerraum sind das sichtbare<br />

Ergebnis einer Verbrennung lufttrockenen<br />

Holzes.<br />

Für den emissionsarmen Betrieb einer<br />

Feuerstätte muss das Holz richtig<br />

nachgelegt werden. Erst wenn das<br />

Holz heruntergebrannt ist, sollten<br />

wieder neue Scheite in den Feuerraum<br />

geschichtet werden. Im Unterschied<br />

zu Wärme speichernden<br />

Grundkachelöfen muss bei Kaminöfen<br />

häufiger eine kleinere Menge<br />

Brennstoff nachgelegt werden.<br />

Nicht alles darf verheizt werden<br />

Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich<br />

seit einigen Jahren zunehmender<br />

Beliebtheit. Aber: Besonders bei<br />

nicht optimaler, unvollständiger<br />

Verbrennung und beim Einsatz<br />

falscher Brennstoffe stoßen diese<br />

Anlagen große Mengen gefährlicher<br />

Luftschadstoffe aus – zum Beispiel<br />

Feinstaub oder polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe. Es ist<br />

deshalb besonders wichtig, nur geeignete<br />

Brennstoffe zu nutzen und<br />

die Anlagen so zu betreiben, wie die<br />

Bedienungsanleitung es vorsieht.<br />

Welche Brennstoffe in Kaminöfen,<br />

Kachelöfen und ähnlichen Anlagen<br />

erlaubt sind, legt die „Verordnung<br />

über kleine und mittlere Feuerungsanlagen”<br />

fest.<br />

Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen:<br />

• naturbelassenes Scheitholz,<br />

• Holzbriketts und -pellets und<br />

• Braun- und Steinkohle.<br />

Papierbriketts zählen also nicht zu<br />

den zulässigen Brennstoffen. Weil<br />

keine Anlage darauf ausgelegt ist,<br />

Papierbriketts zu verbrennen, sind<br />

weder hohe Emissionen noch andere<br />

Probleme - etwa die Verschmutzung<br />

der Anlage - auszuschließen.<br />

3 Exclusive Malerarbeiten 3 Bodenbeläge<br />

3 Fassadengestaltung 3 Wohnraumdesign<br />

3 ...

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